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Die
Erfindung betrifft einen Ährenheber
mit einem Befestigungsbereich, der in einer Betriebsposition an
einem Mähfinger
eines Schneidwerks festlegbar ist, einem sich vom Befestigungsbereich
in der Betriebsposition vertikal nach oben erstreckenden Verbindungsbereich
und einem mit dem Verbindungsbereich verbundenen Halmheber, der
sich in der Betriebsposition vom Verbindungsbereich nach vorn und
schräg
nach unten zu einer vorderen Spitze erstreckt und sich vom Verbindungsbereich
zur Spitze hin verjüngt.
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Bei
bekannten Mäheinrichtungen
von Erntemaschinen sind entlang des Mähbalkens Mähfinger verteilt. Diese führen einen
Messerbalken und bilden die Gegenschneide für die Schneiden der am hin- und
hergehend bewegbaren Messerbalken angebrachten Mähklingen. Um abgeknicktes oder
lagerndes Halmgut sicher mähen
zu können
werden Ährenheber
eingesetzt, die das Halmgut anheben. Derzeit gebräuchliche Ährenheber
(s.
DE 39 04 350 A und
DE 101 13 107 A )
umfassen eine Tragschiene, die mit ihrem rückwärtigen Ende am Mähbalken
festgelegt ist und sich über
einen Halter und daran angebrachte Haltemittel an der Mähfingerspitze
abstützt. Das
vordere Ende der Tragschiene ist mit einem Halmheber verbunden,
der sich nach hinten und oben erstreckt und zum Anheben des Halmguts dient.
Der Halter dient dazu, den Ährenheber
parallel zur Fahrtrichtung der Erntemaschine ausgerichtet zu halten.
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Die
Tragschiene erstreckt sich vom Mähbalken
in Fahrtrichtung nach vorn und unten. Kurz vor dem zweiten Ende
geht sie in einen sich zumindest näherungsweise horizontal erstreckenden
Abschnitt über,
an dessen Vorderseite sich das vordere Ende befindet. Der näherungsweise
horizontale Abschnitt der Tragschiene befindet sich unmittelbar über dem Erdboden
und ist – je
nach Positionierung der Mäheinrichtung
der Erntemaschine – gelegentlich
oder kontinuierlich im Kontakt mit dem Erdboden bzw. dem darauf
befindlichen Bewuchs. Insbesondere, wenn der horizontale Abschnitt
der Tragschiene auf dem Erdboden aufliegt, ergibt sich an dieser
Stelle ein Verschleiß der
Halteschiene durch kontinuierlichen Materialabrieb. Nach einer bestimmten
Betriebsdauer kann der Ährenheber
an dieser Stelle brechen, wenn er nicht zuvor ausgetauscht wurde. Ein
Bruch des Ährenhebers
ist besonders kritisch, da die abgebrochenen Teile in die Erntemaschine
gelangen und dort Beschädigungen
verursachen können. Als
nachteilig sind auch das relativ hohe Gewicht und die hohen Herstellungskosten
anzusehen, die insbesondere durch die massive Tragschiene bedingt
sind.
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Andere
Ausführungsformen
eines Ährenhebers
sind in der
EP 0 305
250 A ,
US 5
906 091 A und der WO 01/06835 A beschrieben. Der zweiteilige Ährenheber
umfasst bei allen drei Druckschriften einen hinteren Abschnitt,
der starr am Mähmesserfinger befestigt
ist, und an dem der Halmheber durch Parallelogrammführungen
(
EP 0 305 250 A )
oder Drehlagerungen (
US
5 906 091 A und WO 01/06835 A) um sich horizontal und quer
zur Vorwärtsrichtung
verlaufende Achsen schwenkbar gelagert ist. Der sich nach vorn sukzessive
zuspitzende Halmheber weicht durch die schwenkbare Anbringung am
hinteren Abschnitt gegen die Kraft einer Feder nach oben aus, wenn
er auf Hindernisse, wie Bodenunebenheiten, trifft. Hier ist der
Aufwand zur Bereitstellung der Lagerungen zur schwenkbaren Befestigung
des Halmhebers sowie der Federelemente als nachteilig anzusehen.
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Aufgabe der
Erfindung
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Die
der Erfindung zu Grunde liegende Aufgabe wird darin gesehen, einen
preiswert herstellbaren Ährenheber
bereitzustellen, der sich dennoch durch Betriebssicherheit und hinreichende
Lebensdauer auszeichnet.
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Diese
Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die
Lehre des Patentanspruchs 1 gelöst,
wobei in den weiteren Patentansprüchen Merkmale aufgeführt sind,
die die Lösung
in vorteilhafter Weise weiterentwickeln.
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Es
wird ein Ährenheber
vorgeschlagen, der sich aus einem Befestigungsbereich, einem Verbindungsbereich
und einem Halmheber zusammensetzt. Der Befestigungsbereich ist zur
Anbringung an einem Mähbalken
eines Schneidwerks geeignet. Der Verbindungsbereich erstreckt sich
in der Betriebsposition, in der der Befestigungsbereich mit dem
Mähbalken
verbunden ist, vom Befestigungsbereich vertikal nach oben und ist
an seiner Oberseite mit dem rückwärtigen Bereich
des Halmhebers verbunden, der sich in der Betriebsposition vom Verbindungsbereich
wiederum schräg
nach vorn und unten zu seiner vorderen Spitze erstreckt.
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Es
wird auf eine schwenkbare Verbindung zwischen dem Halmheber und
dem Befestigungsbereich verzichtet, indem der Verbindungsbereich
starr mit dem Befestigungsbereich und dem Halmheber verbunden wird.
Der Halmheber verjüngt
sich vom Verbindungsbereich zur Spitze hin, vorzugsweise in vertikaler
Richtung, um die im Betrieb erforderliche Flexibilität des Ährenhebers
beim Überstreichen
von Bodenunebenheiten zu erzielen. Auf diese Weise erhält man einen
leichten sowie einfach und preiswert herstellbaren Ährenheber.
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In
einer bevorzugten Ausführungsform
ist der Halmheber zwischen der Spitze und dem Verbindungsbereich
mit einer oder mehreren Sollbruchstellen ausgestattet, insbesondere
Kerben oder Löchern. Sollte
der Halmheber durch Materialermüdung
oder beim Anstoßen
gegen ein hartes Hindernis tatsächlich
brechen, erreicht man durch die Bereitstellung der Sollbruchstelle,
dass ein Bruchstück
mit definierten Abmessungen abbricht und in die Erntemaschine gelangt,
dessen Größe und Masse
nicht zu ernsthaften Schäden
in der Erntemaschine führt.
Eine derartige Sollbruchstelle kann im Übrigen auch an Ährenhebern
beliebiger anderer Ausführungsform
verwendet werden, wie Ährenhebern
mit schwenkbaren Halmhebern (
US
5 906 091 ) oder mit Tragschienen, an deren Spitze der Halmheber
befestigt ist (
DE 101 13
107 A ).
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Befindet
sich an der Spitze des Halmhebers ein Spitzenbereich, der gegenüber dem übrigen Halmheber
vergrößerte Abmessungen, insbesondere
in vertikaler Richtung, aufweist, um eine hinreichend verschleißfeste,
im Betrieb auf dem Erdboden aufliegende oder unmittelbar darüber hingleitende Spitze
des Halmhebers bereitzustellen, bietet es sich an, die Sollbruchstelle
unmittelbar rückwärtig des Spitzenbereichs
anzubringen, so dass sich im Falle eines Bruches des Halmhebers
nur der Spitzenbereich abtrennt.
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Der
Halmheber weist in einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung ein
Profil mit der Form eines umgekehrten U oder ein rechteckiges Profil
auf, das ihm eine hinreichende seitliche und vertikale Stabilität verleiht.
Dieses Profil wird vorzugsweise derart hergestellt, dass der gesamte Ährenheber
mit Halmheber, Verbindungsbereich und Befestigungsbereich einteilig
hergestellt wird, indem er aus einem flachen Blech ausgeschnitten
und in die gewünschte
Form gebogen wird. Enden des Blechs können im Befestigungsbereich,
Verbindungsbereich und/oder am Halmheber miteinander verschweißt werden.
Ein einteiliger Ährenheber
kann jedoch auch in einem Gussverfahren aus Metall oder Kunststoff hergestellt
werden.
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In
den Zeichnungen ist ein nachfolgend näher beschriebenes Ausführungsbeispiel
der Erfindung dargestellt. Es zeigt:
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1 eine
perspektivische Ansicht eines Ährenhebers,
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2 eine
seitliche Ansicht des Ährenhebers,
und
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3 eine
rückwärtige Ansicht
des Ährenhebers.
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Die 1 zeigt
eine perspektivische Ansicht eines erfindungsgemäßen Ährenhebers 10. Er
umfasst einen Befestigungsbereich 12, einen Verbindungsbereich 14 und
einen Halmheber 16, die aus einem einzigen Blech geformt
sind.
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Der
Befestigungsbereich 12 ist in sich rechteckig und flach
und weist an seinem in den 1 und 2 rechts
eingezeichneten Ende in seiner Ebene eine U-förmige Einbuchtung 18 auf.
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Der
Verbindungsbereich 14 umfasst zwei Wände, die sich jeweils an einer
der beiden Seiten der in der 1 und 2 links
eingezeichneten Hälfte
des Befestigungsbereichs 12 vertikal nach oben erstrecken
und in seitlicher Ansicht etwa C-förmig geformt sind. An ihrem
oberen Ende gehen die Wände
des Verbindungsbereichs 14 in den Halmheber 16 über. An
der in den 1 und 2 links
eingezeichneten Vorderseite, d. h. in der Mitte des C, sind die
beiden Wände
des Verbindungsbereichs an einer vorderen Kante 20 zueinander
hingebogen und untereinander verbunden. Rechtsseitig der Kante 20 sind
drei Bohrungen 22 dreieckförmig in die Wände des
Verbindungsbereichs 14 eingebracht.
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Der
Halmheber 16 umfasst eine obere Wand 24, die über seine
gesamte Länge
in sich plan ist, und zwei seitliche Wände 26, die sich jeweils
von der oberen Wand 24 nach unten erstrecken. Die seitlichen Wände 26 könnten an
ihrer unteren Kante durch eine weitere Wand oder Querstreben (nicht
eingezeichnet) verbunden werden, um die Stabilität des Halmhebers 16 zu
vergrößern. Der
Halmheber 16 umfasst weiterhin einen in den 1 und 2 links
eingezeichneten Spitzenbereich 28, welcher gegenüber dem übrigen Halmheber 16 vergrößerte vertikale
Abmessungen aufweist und in einer vorderen Spitze 30 ausläuft. Der
Spitzenbereich 28 hat an seiner Unterseite eine bodenseitige
Wand 36.
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Der
Halmheber 16 verjüngt
sich in den 1 und 2 zwischen
seinen dem rechts eingezeichneten Ende und dem Spitzenbereich 28 kontinuierlich,
da seine seitlichen Wände 26 zur
Spitze hin niedriger werden. Am Ende der Biegung 32, mit
der die seitlichen Wände
des Spitzenbereichs 28 in die seitlichen Wände 26 des
Halmhebers 16 übergehen, sind
letztere mit einer Sollbruchstelle 34 in Form einer Kerbe
versehen.
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Anhand
der 1 ist erkennbar, dass der gesamte Ährenheber 10 aus
einem einzigen ausgestanzten oder ausgeschnittenen Blech hergestellt
ist, das in die dargestellte Form gefalzt wurde und das Kanten hat,
die an der Unterseite des Spitzenbereichs 28 (d. h. in
der Mitte der Wand 36), im Verbindungsbereich 14 (an
der Kante 20) und im Befestigungsbereich 18 zusammen
geschweißt
sind. Der Befestigungsbereich 12, der Verbindungsbereich 14 und
der Halmheber 16 sind in sich starr verbunden, da keine
Gelenke oder dergleichen zwischen ihnen vorgesehen sind.
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In
der 2 ist der Ährenheber 10 in
seiner Betriebsposition dargestellt, in der er an einem Mähbalken 38 eines
Schneidwerks eines Mähdreschers befestigt
ist. Der Mähbalken 38 umfasst
in an sich bekannter Weise Mähfinger 40,
die einen horizontalen Spalt 42 zur Aufnahme von sich in
seitlicher Richtung bewegenden Mähmessern
(nicht gezeigt) umfassen. An der Rückseite der Mähfinger 40 sind
vertikal verlaufende Bolzen 44 vorgesehen, die zur Befestigung der
Mähfinger 40 am
Rahmen des Schneidwerks dienen und an ihrer Unterseite einen zylindrischen
Bereich 46 umfassen, unter dem sich wiederum ein sechseckiger
Kopf 48 befindet.
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Im
Folgenden beziehen sich Richtungsangaben, wie vor, hinter, etc.
auf die Vorwärtsrichtung
des Mähdreschers
und damit des Mähbalkens 38,
die in der 2 von rechts nach links verläuft.
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Die
(lösbare)
Befestigung des Ährenhebers 10 am
Schneidwerk erfolgt in an sich bekannter Weise, indem die U-förmige Einbuchtung 18 des
Befestigungsbereichs 12 den zylindrischen Bereich 46 des Bolzens
an seiner Vorderseite umrundet. Außerdem wird ein Splint (nicht
gezeigt) durch je eines der Löcher 22 in
beiden Wänden
des Verbindungsbereichs 14 gesteckt, so dass er von oben
her an der Oberseite des Mähfingers 40 anliegt.
Der zweite Schenkel des Splints liegt dann an der vorderen Kante
des Verbindungsbereichs 14 an, etwa an der mit dem Bezugszeichen 50 gekennzeichneten
Stelle. Die drei Löcher 22 ermöglichen
eine Auswahl des horizontalen Winkels zwischen dem Ährenheber 10 und
dem Mähfinger 40.
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Die
vertikalen Abmessungen der seitlichen Wände 26 des Halmhebers 16 verjüngen sich
zwischen dem Übergang
zum Verbindungsbereich 14 und dem Spitzenbereich 28 kontinuierlich, so
dass der Ährenheber 10 als
Träger
gleicher Festigkeit mit einer über
seine Länge
konstanten Biegespannung ausgeführt
ist. Der Spitzenbereich 28 kann demnach, wenn er auf eine
Bodenunebenheit oder ein Hindernis trifft, nach oben ausweichen,
ohne dass Dreh- oder Schwenklagerungen zwischen dem Befestigungsbereich 12 und
dem Halmheber 16 vorgesehen wären. Die vertikale Flexibilität des Ährenhebers 10 wird
durch die C-Form
des Übergangsbereichs 14 noch
vergrößert.
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Sollte
der Halmheber 16 dennoch durch Materialermüdung oder Überlastung
brechen, wird der Bruch im Bereich der Sollbruchstelle 34 erfolgen. Man
erreicht dadurch, dass nur der Spitzenbereich 28 in die
Erntemaschine gelangt, dessen Abmessungen und Masse relativ gering
sind, so dass sich eventuelle Schäden in Grenzen halten.