DE2849769A1 - Vorrichtung zur reinigung von papierbrei - Google Patents
Vorrichtung zur reinigung von papierbreiInfo
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Description
O Dipl.-Chem. G. Bühling
Dipl.-Ing. R Grupe - % 8"4 3 ? 8 3 Dipl.-Ing. B. Pellmann
Bavariaring 4, Postfach 202403 8000 München 2
Tel.: 0 89-5396 53
Telex: 5-24845 tipat
cable: Germaniapatent München
15. November 1978 R 9265 / case YL/MCR-L7833
E δ M LAKORT (Societe Anonyme)
Vitry-Le-Francois, Frankreich
Vorrichtung zur Reinigung von Papierbrei
Die Erfindung bezieht sich auf eine Vorrichtung zur Reinigung von Papierbrei durch Sieben in flüssigem Zustand.
Es gibt heutzutage sehr viele Vorrichtungen, die diese Aufgabe erfüllen. Im allgemeinen bestehen sie aus:
- einem geschlossenen Behälter,
- einem zylindrischen Sieb im Innern dieses Behälters: dieses Sieb besitzt entweder runde
Löcher oder dünne längliche Schlitze,
- einem Rotor mit Profilschaufeln, die sich entlang und in der Nähe der Sieboberfläche mit
einer geeigneten linearen Geschwindigkeit bewegen ,
- Rohrstutzen für die Zufuhr des Rohpapierbreis
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Deutsche Bank (München) KIo 51/61070 Dresdner Bank (Mtinchen! Kto 3939 844 Pasischeck (München) Kto. 670-43-804
(nicht gereinigt), für das Aussaugen des
gereinigten Papierbreis und der durch das Sieb aufgehaltenen Rückstände.
Der Betrieb kann sowohl zentrifugal als auch zentripetal erfolgen, je nachdem, ob der Papierbrei
von innen nach außen durch das Sieb dringt oder umgekehrt.
■ Vorrichtungen dieser Bauart sind bereits in den französischen Patentschriften 1 271 054 und 1 546
beschrieben.
Die beweglichen Schaufeln erzeugen bei ihrer Bewegung durch die Flüssigkeit um sie herum Bereiche
von über- und Unterdruck, wodurch wiederum eine fortlaufende Reinigung des Siebes aufgrund der Hin- und Herbewegung
der es umgebenden Flüssigkeit erfolgt.
Ohne die forgesetzte Tätigkeit der Rotorschaufeln verstopft sich das Sieb sofort durch die Ansammlung
von Fasern und Schmutzteilchen an seiner Oberfläche. Die Reinigungsschaufeln sind im allgemeinen stromauf (in
Flußrichtung der Flüssigkeit) zur Siebfläche angeordnet, d.h. im Innern des Siebes bei Zentrifugalbetrieb und außerhalb
bei Zentripetalbetrieb.
Man kennt jedoch auch Zentripetalvorrichtungen, bei denen die Schaufeln an der stromabwärts gelegenen Siebseite angeordnet sind, d.h. innerhalb des Siebes.
Diese letztere Anordnung ist von besonderem Interesse, wenn die öffnungen des Siebs Schlitze sind, und in diesem Fall
ist es bereits bekannt, den Betrieb durch die Verwendung von Schlitzen mit nicht symmetrischen Durchlässen zu verbessern.
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- 8 - 2649789
Die Größe der im allgemeinen am meisten verwendeten Perforationen ist bei Löchern 1,5 bis 2,5 mm im Durchmesser
und bei Schlitzen 0,25 bis 0,75 mm Weite.
Die Konzentration von Papierbrei (Verhältnis zwischen Gewicht der Trockenfasern und Gewicht des Wassers der
Mischung), mit der die bekannten Vorrichtungen dieser Bauart und mit der oben genannten Perforationsgröße arbeiten, ist
im allgemeinen gering und liegt bei 1 % und übersteigt kaum 1',5 bis 2%. Oft wirkt diese geringe Konzentration störend.
So ist es bei der Aufbereitung von Papierbrei, besonders wenn er aus Altpapier hergestellt ist, besonders wichtig,
den Papierbrei vor der Raffinierung zur reinigen,d.h. die Schmutzstoffe zurückzuhalten, bevor sie bei der Raffinierung
]5 abgespalten werden. Nun ist aber die günstigste Minimalkonzentration
zum Raffinieren 3 bis 4%, und daher ist es notwendig, den Papierbrei nach dem Durchlaufen der Reiniger einzudicken,
was oft kostspielig und schwierig ist. Deshalb besteht großes Interesse, Reiniger herzustellen, die mit Konzentrationen
von 3 bis 4% arbeiten können, und dabei aber immer noch die herkömmlichen Perforationen zu verwenden, um
so eine gute Reinigung selbst mit diesen relativ hohen Konzentrationen zu erzielen und eine sofortige Raffinierung ohne
Eindickungsvorgang zu ermöglichen. Eine derartige Vorrichtung ist eine der Aufgaben der Erfindung.
Außerdem ist es bekannt, daß es manchmal von Vorteil ist, mit stromabwärts gelegenen Schaufeln zu arbeiten
(Reinigung von körnigen Teilchen mit Hilfe von feinen Schlitzen) und manchmal mit stromaufwärts gelegenen Schaufeln
(Reinigung von flachen oder länglichen Teilchen).
Eine weitere Aufgabe der Erfindung besteht darin/ eine Vorrichtung zu konstruieren, die sowohl zentripetal
als auch zentrifugal betrieben werden kann.
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Die erfindungsgemäße Vorrichtung umfaßt einen geschlossenen
Behälter, der zumindest ein zwei Kammern trennendes Sieb aufweist mit einer Umlauffläche, deren Achse
die Rotationsachse eines inneren Rotors ist, der eine Um-
,. lauffläche aufweist, die im wesentlichen parallel zu der
des Siebs verläuft und kantenförmige Schaufeln von winkelförmigen
Querschnitt aufweist, deren eine Seite ungefähr auf die Achse gerichtet ist und deren andere geneigt ist.
,Q Der Rotor der Vorrichtung läßt sich in zwei entgegengesetzte
Richtungen drehen, und Einrichtungen sind vorgesehen, um wahlweise jede Kammer des Behälters mit einer
Zufuhr für Rohpapierbrei bzw. einem Austritt für gereinigten Papierbrei in Verbindung zu setzen.
Die Erfindung ist außerdem gerichtet auf die folgenden Anordnungen, sowohl einzeln als auch zusammen:
- die Einrichtungen zum Verbinden der Kammern mit 2Q der Zufuhr für Rohpapierbrei und dem Austritt
für gereinigten Papierbrei sind Rohrstutzen,die
tangential in der selben Drehrichtung um die Achse in den Behälter einmünden,und diese Richtung
entspricht dem Drehsinn des Rotors, bei dem die gegen die Achse gerichtete Schaufelfläche vor
der geneigten Fläche liegt.
- Diese Rohrstutzen sind mit der Zufuhr für Rohpapierbrei
und dem Austritt für gereinigten Papierbrei mittels Ventilen verbunden,ζ.B. mittel Drei
wegventilen.
- Diese Ventile sind mit der Drehrichtung des Rotors so koordiniert, daß wahlweise ein zentripetaler
oder ein zentrifugaler Betrieb möglich ist,
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- Bei Zentripetalbetrieb ist der Drehsinn des Rotors so, daß die geneigten Schaufelflächen vor
den Schaufelflächen liegen, die gegen die Achse gerichtet sind, bei Zentrifugalbetrieb umgekehrt.
- Der Behälter umfaßt zwei Kanäle für die Rückstände, von denen jeder mit einer der beiden durch
das Sieb getrennten Kammern in Verbindung steht, · und diese Kanäle durch ein Ventil oder dgl. gesteuert
werden.
- Der Winkel eines geraden Schnitts durch die Schaufeln liegt in der Größenordnung von 50 bis 90°.
Die geneigte Fläche jeder Schaufel steht in einem Winkel von 20 bis 30° zu der Tangente an die Ro
torwand im Lotpunkt der Schaufel.
- Der Rotor hat die Form eines beidseitig geschlossenen Zylinders; die Schaufeln sind auf den Man-
2Q tellinien des Rotors angeordnet.
- Der Durchmesser des Rotors liegt in der Größenordnung von 70 bis 85% des Siebdurchmessers.
- Die Schaufelenden umfassen senkrecht zur Rotor
achse verlaufende Wangen.
- Die Lineargeschwindigkeit der Schaufeln liegt in der Größenordnung von 15 bis 20 Metern pro Sekunde,
Diese Einrichtungen und alle anderen Besonderheiten der Erfindung werden nachstehend anhand der Beschreibung von
Ausführungsbeispielen unter Bezugnahme auf die Zeichnungen näher erläutert.
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Fig. 1 ist ein schematischer Axiallängsschnitt ei
nes Ausführungsbeispiels der erfindungsgemäßen
Vorrichtung.
Fig. 2 ist eine perspektivische schematische Dar
stellung der Vorrichtung nach Fig. 1 bei Zentripetalbetrieb.
Fig. 3 ist eine perspektivische schematische Dar-TO stellung der selben Vorrichtung bei Zentri-
fugälbetrieb.
Fig. 4 zeigt den Weg des Papierbreis durch das Sieb.
Fig. 5 und Fig. 6 zeigen die Form der Rotorschau
feln in Teilansicht im Schnitt (Fig. 5) und im Grundriß (Fig. 6) .
Fig. 7 zeigt den wahrscheinlichen Weg gewisser Flüssigkeitsströme.
Fig. 8 zeigt eine Siebschlitzform für Zentripetalbetrieb.
Fig. 9 und 10 zeigen eine Einbauart für das Sieb.
Fig. 1 zeigt, daß die Vorrichtung einen Behälter 1 aufweist, der vorzugsweise durch einen abnehmbaren oder beweglichen
Deckel 2 geschlossen ist. Im Innern des Behälters 1 befindet sich das Sieb 3 mit einer vorzugsweise zylindrischen
Umlauffläche mit der Achse 16. Das Sieb 3 ist im Innern des Behälters 1 so angebracht, daß es eine äußere Kammer 4
und eine innere Kammer 5 gegeneinander abgrenzt. Im dargestellten Beispiel wird dazu das Sieb 3 auf dicht mit der
Oberfläche des Behälters 1 abschließenden Endmuffen 17 und
befestigt. Der Behälter 1 besitzt zwei Hauptrohrstutzen
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6 und 7, die beide jeweils sowohl mit der Zufuhr des Rohpapierbreis
19 als auch mit dem Austritt des gereinigten Papierbreis 20 über Drei-Weg-Ventile 12 und 13 oder dgl. verbunden
sind. Durch die Ventile 12 und 13 läßt sich wahlweise
eine Verbindung zwischen der Zufuhr 19 oder dem Austritt 20
und der Kammer 4 öder der Kammer 5 herstellen. Die Ventile sind durch eine geeignete Einrichtung so koordiniert, daß
die Kammer 4 mit der Zufuhr 19 in Verbindung steht, wenn die Kammer 5 mit' dem Austritt 20 verbunden ist, so daß die
Kammer 4 mit dem Austritt 20 in Verbindung steht, wenn die Kammer 5 mit der Zufuhr 19 verbunden ist.
Es versteht sich von selbst, daß die Ventile 12
und 13 durch gesonderte Leitungen direkt an die Behälter
oder Bottiche für Rohpapierbrei und gereinigten Papierbrei angeschlossen sein können.
Der Behälter besitzt außerdem zwei Nebenrohre 8 und 9 zum Abführen der Rückstände,wovon das eine in Kammer 4
und das andere in Kammer 5 endigt. Der Rohrstutzen 8 wird durch das Ventil 14 gesteuert und der Rohrstutzen 9 durch
das Ventil 15.
Im Innern des Siebs 3 befindet sich ein Rotor 10 mit einer koaxial zum Sieb 3 verlaufenden Achse 16,der durch
geeignete Einrichtungen in Drehbewegung versetzt wird und Schaufeln 11 aufweist.
Der Rotor 10 besitzt eine äußere Umlauffläche pa-
^O rallel zu der des Siebs 3 von vorzugsweise zylindrischer
Form, so daß der Abstand zwischen Rotor und Sieb auf dessen ganzer Oberfläche im wesentlichen konstant ist. Die Verlängerung
des Rotors 10 entlang der Achse 16 liegt nahe der Achse von Sieb 3 und vorzugsweise etwas höher, so daß die
Enden des Rotors 10 die des Siebs 3 überragen und verdecken.
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Die Schaufeln 11 (siehe Fig. 5 und 6) weisen zwei Flächen 11a und 11b auf mit unterschiedlichen Neigungen.
Die Fläche 11a ist mit einem Winkel OC in der Größenordnung
von etwa 20 bis 30° gegen die Wand des Rotors 10 geneigt, während die Fläche 11b in einem im wesentlichen rechten
Winkel (Winkel ß) zu dieser Wand steht. Die beiden Flächen 11a und 11b geben den Schaufeln zusammen die Form von kantigen
Vorsprüngen auf der Oberfläche des Rotors 10, die in
einer senkrecht zur Achse 16 verlaufenden Schnittansicht grob gesehen die Form eines Winkels aufweisen, dessen einer
Schenkel ungefähr auf die Achse 16 zuläuft und dessen anderer Schenkel geneigt ist, wobei der Wert des Winkels
vorzugsweise in der Größenordnung von 50° bis 90° liegt.
Die oben erwähnten Werte sind nicht absolut. Es ist offenkundig, daß insbesondere der Winkel zwischen der
Fläche 11a und der Tangente zum Rotor 10 von einem Ende
der Schaufel zum anderen variiert und am Fuß der Schaufel kleiner ist als an ihrer Spitze. Erfindungsgemäß genügt es,
wenn die genannten Werte an einem Punkt der Schaufel 11
zwischen Fuß und Spitze oder an einem Punkt des durch diese
Schaufel eingenommenen Bereichs am Rotor im wesentlichen eingehalten werden.
Eine solche Vorrichtung erlaubt sowohl zentripetalen Betrieb mit den Entleerungsschaufeln stromabwärts des
Siebes (Fig. 2) als auch den zentrifugalen Betrieb mit den Schaufeln stromaufwärts des Siebes (Fig. 3). Fig. 2 und 3
sind schematische Darstellungen, bei denen die die Kammern 4 und 5 trennenden Wand 17 nicht eingezeichnet ist.
Bei Zentripetalbetrieb (Fig. 2) tritt die Rohmasse durch den Rohrstutzen 6 ein, bewegt sich durch Tangentialstellung
des Rohrstutzens 6 um das Sieb 3, durch- ·" dringt das Sieb 3 und tritt gereinigt wieder durch den tan-
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gential angeordneten Rohrstutzen 7 aus, wobei das Ausfliessen
durch die der Masse durch den Rotor verliehene Rotation erleichtert wird. Die durch das Sieb 3 aufgehaltenen Stoffe
werden über den Rohrstutzen 8 abgezogen. Dieser Kreislauf wird auch durch die römische Zahl II und die voll ausgezogenen
Pfeile in Fig. 1 markiert.
Der Rotor dreht in der durch Pfeil 21 angegebenen Richtung, d.h. so, daß die Neigungsflächen 11a in der
Bewegungsrichtung vor den Flächen 11b liegen.
Wie aus Fig. 2 ersichtlich, sind die Rohrstutzen 6 und 7 beide so angebracht, daß sie tangential
in den Behälter einmür-ien mit der gleichen Drehrichtung
der Flüssigkeit, die im gezeigten Beispiel der Drehrichtung des Rotors 10 im Zentrifugalbetrieb entspricht, d.h.
die Fläche 11b der Schaufel 11 liegt vor der Fläche 11a.
Im gezeigten Beispiel sind die Rohrstutzen 6 und 7 parallel, jedoch können sie auch anders zueinander
angeordnet sein.
Bei Zentrifugalbetrieb (Fig. 3) wird die Rohmasse über den Rohrstutzen 7 zugeführt und dreht sich dann
im gleichen Drehsinn wie der Rotor, durchdringt das Sieb
und tritt durch den Rohrstutzen 6 wieder aus. Die Rückstände werden über Rohrstutzen 9 abgeleitet.
Dies wird in Fig. 1 durch die römische Ziffer I und die gestrichelten Pfeile gekennzeichnet. In Fig. 1
sind außerdem Drehsinne des Rotors 10 durch mit den römischen Zahlen I und II markierte Pfeile eingetragen.
Man muß bei beiden Fällen beachten, daß die OJ Stellung der Rohrstutzen und Drehsinn des Rotors so gewählt
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werden, daß die dem Papierbrei durch den Rotor verliehene
Bewegung immer in der selben Richtung erfolgt wie der Papierbrei durch die Rohrstutzen 6 und 7 fließt. Aus den
Fig. 2 und 3 wird dies bezüglich des Rohrstutzens 7 und der Drehung der Papiermasse im Innern des Siebes 3 ersichtlich.
Aber dies trifft genauso für Rohrstutzen 6 und den Drehsinn der Papiermasse in Kammer 4 im Innern des Siebes
3 zu. Wenn nämlich die Masse unter dem Einfluß des Rotors sich im Innern des Siebes in einer bestimmten Richtung
dreht, so dreht sie sich natürlich außerhalb.dieses Siebes im umgekehrten Sinn aufgrund des Abprallens der vom
Rotor auf die perforierten Siebwände geschleuderten Flüssigkeit. Dies wird in Fig. 4 für den Zentripetalbetrieb dargestellt.
Die Vorrichtung erlaubt also sowohl zentripetalen als auch zentrifugalen Betrieb.
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Außerdem gestattet sie einen Betrieb mit Konzentrationen, die 3 bis 4 % erreichen können.
Die senkrecht zur Bewegung stehende Fläche 11b erzeugt beim Zentrifugalbetrieb (Pfeil 22, Fig. 3 und 5)
einen starken Überdruck, wodurch die dichte Masse das Sieb durchdringt, und bildet eine Art Abstreifer, der ein gutes
Entleeren des Siebes sicherstellt.
Bei Zentripetalbetrieb (Pfeil 21, Fig. 2 und 5) wirkt die geneigte Fläche wie eine Schaufel einer Zentrifugalpumpe
und befördert eine große Flüssigkeitsmenge durch die Perforation, wodurch diese frei wird. Außerdem ruft die
rechtwinklig zur Bewegung stehende Fläche hinter der Schaufei
einen starken Unterdruck hervor, wodurch der Brei in starker Konzentration durchfließen kann.
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Vorzugsweise besitzt der Rotor 10 die Form eines beidseitig geschlossenen Zylinders, auf dem die Schaufeln
entlang der Mantellinien angeordnet sind und von einem Ende zum anderen des Zylinders verlaufen. Diese Anordnung begrenzt
ein ziemlich großes Flüssigkeitsvolumen zwischen dem Körper des .Rotors 10 und dem Sieb 3 und bei Zentripetalbetrieb
wird dieses Volumen durch die Schaufeln 11 vorwärts geschoben
und dadurch gezwungen auf irgendeine Weise durch das Sieb 3 zu fließen, zuerst von innen nach außen und dann wieder
zurück von außen in das Sieb unter der Einwirkung des hinter der Schaufel herrschenden Unterdrucks. Diese Hin-und
Herbewegung eines großen Flüssigkeitsvolumens garantiert einerseits €?ine gute Reinigung des Siebs und andererseits auch
eine gute Beförderung der einzelnen Fasern des Papierbreis, so daß dieser nicht mit der hohen Durchschnittskonzentration
von 3 bis 4%, sondern mit einer niedrigeren Konzentration das Sieb durchdringt. Diese große interne Flüssigkeitsrezirkulation
erklärt die Tatsache, daß auch sehr feine Perforationen (0,25 mm Weite für die Schlitze und 1,5mm für die Löeher)
verwendet werden können, und dies selbst bei einer Konzentration von 4%.
Vorzugsweise beträgt der Rotordurchmesser etwa 70 bis 8 5% des Siebdurchmessers um einen geeigneten Flüssigkeitsraum
zwischen Rotor und Sieb abzugrenzen.
Der Abstand zwischen den Schaufelenden und dem Sieb soll vorzugsweise höchstens 1mm betragen.
Die erfindungsgemäße Vorrichtung arbeitet tatsächlich
mit Sieben, die die gleichen Perforationsmerkmale wie die bekannten Reiniger aufweisen,d.h. die Löcher mit etwa
1,5 bis 2,5mm Durchmesser und Schlitze mit 0,25 bis 0,75mm
Weite besitzen.
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Um die im Vorangegangenen dargelegten über- und Unterdruckwirkungen
zu erhöhen, sind bei der Erfindung
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auch Wangen 23 an den Enden der Schaufeln 11, die sich in der Nähe der Enden des Rotors 10 befinden, vorgesehen. Diese
Wangen sind ohrenförmig und flach und befinden sich in einer ungefähr senkrecht zur Achse 16 gelegenen Ebene. Um
diese Wirkungen noch weiter zu verbessern, aber trotzdem in einer Zone von vernünftiger aufgenommener Leistung zu
bleiben, sieht die Erfindung Geschwindigkeiten für die Schaufelbewegung vor, die größer als 15m/sec sind und vorzugsweise
zwischen 15 und 20 m/sec liegen, während die Übliehen Geschwindigkeiten um 10 m/sec liegen.
Außerdem wird man bei Zentripetalbetrieb mit Schlitzen
vorzugsweise in Kombination mit dem Vorangegangenen Öffnungen verwenden, die einen nicht symmetrischen Austritt 2 4 mit
einer dem Drehsinn 21 entgegengestzten Neigung aufweisen, der den Durchfluß der durch die Schaufeln geförderten Flüssigkeit
erleichtert.
Wie dargestellt, kann die Anzahl der Schaufeln 11
auf der gesamten Länge des Rotors 10 zwei betragen und sie können diametral entgegengesetzt angeordnet sein. Durch
diese Anordnung ist jedoch die Erfindung nicht eingeschränkt. Da die Schaufeln nämlich mehr oder weniger zahlreich sein
können, können sie sich genausogut nicht über die gesamte Länge des Rotors 10 erstrecken, sondern in Schaufelglieder
unterteilt sein, die vorzugsweise so angeordnet sind, daß sie die gesamte Länge des Rotors 10 einnehmen.
Die dargestellte Vorrichtung hat eine horizontale Achse. Diese Anordnung ist bevorzugt, aber nicht notwendig,
und die Achse kann auch geneigt sein, ja sogar vertikal angeordnet sein.
Die Umschaltung der Ventile 12, 13, 14, 15 und des Drehsinns des Rotors wird vorzugsweise durch irgendein geeignetes
Mittel koordiniert, wodurch jegliche falsche Bedienung vermieden werden kann.
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In der vorangegangenen Beschreibung werden die Rückstände während der Reinigung kontinuierlich entfernt und
stellen eine dichtere Masse dar, die mit einem zweiten Gerät behandelt wird, insbesondere unter dem Aspekt der Rückgewinnung.
Es geht nicht über den Rahmen der Erfindung hinaus,
die Rückstände nicht kontinuierlich, sondern zwischen zwei Reinigungsphasen' zu entziehen.
Für den Ein- und Ausbau der Siebe 3 ist erfindungsgemäß
der untere Teil des Behälters 1 mit Schienen 25 versehen, auf denen die Endmuffen 17, 18 rollen oder gleiten
können, z.B. mittels Führungsstücken 26.
Diese Anordnung ist in den Figuren 9 und 10 dargestellt und ist besonders bei großen Anlagen vorteilhaft,
bei denen die Siebe 3 mit ihren Muffen 17 und 18 außergewöhnlich
schwer sind. Mit der dargestellten Anordnung läßt sich das Sieb 3 herausnehmen und durch Gleiten auf einer
genügend langen Strecke kann es durch einen Laufkran aufgenommen werden.
Es sind verschiedene Ausführungsabwandlungen möglich, ohne den Rahmen der Erfindung zu überschreiten. Insbesondere
kann man anstelle eines einzigen Ventils 12, 13 an jedem Rohrstutzen 6,7 vorsehen, daß die Rohrstutzen 6, 7 Verzweigungen
die durch getrennte Ventile etc. gesteuert sind, aufweisen.
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30
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Claims (22)
- Patentansprüchef 1 .J Vorrichtung zur Reinigung von Papierbrei durch Sieben in flüssigem Zustand mit einem geschlossenen Behälter der zumindest ein festes Sieb, das zwei Kammern abtrennt, enthält, dadurch gekennzeichnet, daß die Oberfläche des Siebes (3) eine Umlauffläche ist, deren Achse (16) die Rotationsachse eines im Sieb (3) befindlichen Rotors (10) ist, der eine Umlauffläche besitzt, die im wesentlichen parallel zu der des Siebes (3) ist und die Längsschaufeln (11) trägt, die im Querschnitt grob die Form eines Winkels aufweisen, dessen einer Schenkel (11b) ungefähr auf die Achse (16) gerichtet ist und dessen anderer Schenkel (11a) geneigt ist.
- 2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Abstand zwisctien den Schaufeln (11) und dem Sieb (3) höchstens ungefähr 1mm beträgt.
- 3. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Geschwindigkeit der Schaufeln (11) in der Größenordnung von 15 bis 20 Meter pro Sekunde liegt.
- 4. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden An-909826/0632ORIGINAL-2- /643789Sprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Winkel an der Spitze des Querschnitts der Schaufeln (11) quer zur Achse (16) in der Größenordnung von 50 bis 90° liegt.
- 5. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die geneigte Fläche (11a) der Schaufeln (11) mit der Tangente an den geraden Schnitt durch den Rotor (10) in einem Punkt des durch diese Schaufel (11)' eingenommenen Bereichs einen Winkel in der Größenordnung von 20 bis 30° bildet.
- 6. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Rotor (10) die Form eines an seinen beiden Enden geschlossenen Zylinders besitzt, wobei das Sieb (3) auch zylindrisch und von kreisförmigem Querschnitt ist.
- 7. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Rotor (10) in beiden entgegengesetzten Drehrichtungen drehen kann und daß Einrichtungen vorgesehen sind, um je nach dem gewählten Drehsinn jede Kammer des Behälters (1) wahlweise mit der Zufuhr von Rohpapierbrei und einem Rohrstutzen für die Rückstände oder mit einem Austritt für den gereinigten Papierbrei wahlweise zu verbinden.
- 8. Vorrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß ein Zentripetalbetrieb entsteht, wenn der Rotor (10) sich so dreht, daß die geneigten Flächen (11a) in Bewegungsrichtung vor den Flächen (11b) liegen, wobei die Kammer (4), die außerhalb des Siebes (3) liegt, mit der Zufuhr für Rohpapierbrei und einem Rohrstutzen für die Rückstände in Verbindung steht, während die innere Kammer (5) mit einem Austritt für gereinigten Papierbrei in Verbindung steht.909826/0832
- 9. Vorrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß ein Zentrifugalbetrieb entsteht, wenn der Rotor (10) sich so dreht, daß die Flächen (11b) der zum Rotor (10) senkrecht stehenden Schaufeln im Bewegungssinn vor den geneigten Flächen (11a) liegen, wobei die Kammer (4), die außerhalb des Siebes (3) liegt, mit einem Austritt für gereinigten Papierbrei in Verbindung steht, während die im Innern des Siebes gelegene Kammer (5) mit einer Zufuhr für Rohpapierbrei und einem Rohrstutzen für die Rückstände in Verbindung steht.
- 10. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 7 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß die innere Kammer (4) und die äußere Kammer (5) einen einzigen Rohrstutzen für die Zu- r fuhr von Rohpapierbrei und den Austritt von gereinigtem Papierbrei besitzen, sowie Ventile (12, 13), die eine Verbindung zwischen einem der Rohrstutzen und der Zufuhr des Papierbreis sowie zwischen dem anderen Rohrstutzen und dem Austritt für den gereinigten Papierbrei herstellen, oder umgekehrt.
- 11. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 7 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß die innere (4) und äußere Kammer(5) je einen Rohrstutzen für Rückstände (8, 9) aufweist, der durch eine Einrichtung wie beispielsweise ein Ventil nc (14, 15) gesteuert wird, das mit den Hauptventilen (12, 13) koordiniert werden kann.
- 12. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 7 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß Einrichtungen vorhanden sind, die die Umkehrung des Drehsinns des Rotors (10) mit den Stellungen der Einrichtungen zur Verbindung jeder Kammer des Behälters mit der Rohpapierbreizufuhr oder mit dem Austritt des gereinigten Papierbreis koordinieren.
- 13. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche , dadurch gekennzeichnet, daß die Verbindungs-909826/0632einrichtungen zwischen Behälter und Zufuhr des Rohpapierbreis oder Austritt des gereinigten Papierbreis Rohrstutzen (6, 7) sind, die mit der gleichen Drehrichtung um die Achse (16) tangential in den Behälter einmünden. 5
- 14. Vorrichtung nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß die Mündungsrichtung der Rohrstutzen (6, 7) dem Drehsinn des Rotors (10) entspricht, in dem die Fläche (11b) der Schaufeln (11), die auf die Achse (16) gerichtet ist, vor der geneigten Fläche (11a) liegt.
- 1.5. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Schaufeln entlang der Mantellinien des Rotors (10) angeordnet sind und sich über die gesamte Länge des Rotors erstrecken.
- 16. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Rotor (10) zwei diametral entgegengesetzte Schaufeln besitzt.
- 17. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Ausdehnung des Rotors (10) entlang seiner Achse so ist, daß er anbeiden Enden leicht über das Sieb (3) hinausragt. 25
- 18. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Durchmesser des Rotors (10) in der Größenordnung von 70% bis 85% desDurchmessers des Siebes (3) liegt.
30 - 19. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die in der Nähe der Enden des Rotors (10) gelegenen Enden der Schaufeln (11)Wangen (23) tragen.
35909826/06322843769 - 20. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Sieb (3) Perforationen in Form von Löchern oder Schlitzen aufweist, wobei die Löcher einen Durchmesser von 1,5 bis 2,5 mm und die Schlitze eine Weite von 0,25 bis 0,75 mm haben.
- 21. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Perforationen für Zentripetalb'etrieb mit Schlitzen in der Nähe der Schaufein nicht symmetrische Ableitöffnungen (24) aufweisen, die gegen den Drehsinn (21) geneigt sind.
- 22. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der untere Teil der Behälterwandung Schienen (25) trägt, auf denen das Sieb (3) mittels Führungsstücken (26) bewegt werden kann.909826/0632
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