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DE2845643C2 - Katheteranschlußkopf mit mindestens einem Kanal in einem Grundkörper - Google Patents

Katheteranschlußkopf mit mindestens einem Kanal in einem Grundkörper

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Publication number
DE2845643C2
DE2845643C2 DE2845643A DE2845643A DE2845643C2 DE 2845643 C2 DE2845643 C2 DE 2845643C2 DE 2845643 A DE2845643 A DE 2845643A DE 2845643 A DE2845643 A DE 2845643A DE 2845643 C2 DE2845643 C2 DE 2845643C2
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DE
Germany
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connection head
closure element
catheter
head according
puncture cannula
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DE2845643A
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English (en)
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DE2845643A1 (de
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Max Dr. 8520 Erlangen Hubmann
Andreas Dr. Weikl
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Individual
Original Assignee
Individual
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    • A61MEDICAL OR VETERINARY SCIENCE; HYGIENE
    • A61MDEVICES FOR INTRODUCING MEDIA INTO, OR ONTO, THE BODY; DEVICES FOR TRANSDUCING BODY MEDIA OR FOR TAKING MEDIA FROM THE BODY; DEVICES FOR PRODUCING OR ENDING SLEEP OR STUPOR
    • A61M39/00Tubes, tube connectors, tube couplings, valves, access sites or the like, specially adapted for medical use
    • A61M39/02Access sites
    • A61M39/06Haemostasis valves, i.e. gaskets sealing around a needle, catheter or the like, closing on removal thereof
    • A61M39/0606Haemostasis valves, i.e. gaskets sealing around a needle, catheter or the like, closing on removal thereof without means for adjusting the seal opening or pressure

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Description

Die Erfindung bezieht sich auf einen Katheteranschlußkopf mit mindestens einem Kanal in einem Grundkörper, gemäß dem Oberbegriff des Patentanspruches 1.
Bei einem bekannten Katheterbesteck dieser Art (DE-AS 22 38 722) besteht dessen Anschlußstück aus einer Katheternabe, einer Anschlußnabe für das Infusionssystem oder für einen weiteren Katheter und einem zwischen beiden Naben angeordneten elastischen Schlauchstück. Die Wandung des seitlich abbiegbaren Schlauchstückes bildet den von der Hohlnadel durchbohrbaren Abschnitt aus elastischem, selbstabschließendem Material, ζ. Β. Gummi.
Ein in der Funktion ähnlicher Katheter ist durch die DE-OS 24 61 723 bekanntgeworden. Bei dieser Anordnung können bei nicht genau paralleler Nadelführung entlang der Wandung eines Kunststoffzwischenstückes durch die Nadelspitze Teile dieser Kunststoffwandung abgelöst werden und somit direkt in die Blutbahn gelangen, wodurch die Emboliegefahr ganz erheblich gesteigert wird. Außerdem kann mit dieser bekannten Anordnung lediglich die Aufgabe gelöst werden, das Austreten von Flüssigkeit, d. h. ein Herumspritzen von Flüssigkeit, zu verhindern. Zwar kann durch die Elastizität des konischen Zwischenstückes, das sich nach dem Zurückziehen der Katheternadel wieder ausdehnt, das Austreten von Flüssigkeit verhindert werden, jedoch ist eine Sicherung gegen ein unbeabsichtigtes Wiedereinführen der Katheternadel durch das parallel zu seiner Längsachse mit einem Schlitz versehene
konische Zwischenstück nicht gegeben. Abgesehen von der Gefahr, daß bei dem möglichen Wiedereinführen der Katheternadel ein inzwischen eingebrachter Katheter versetzt oder durch Punktieren sogar funktionsunfähig gemacht werden kann, würde bei einen:- Wiedereinführen der Katheternadel auch aufgestaute Flüssigkeit aus dem geschlitzten konischen Zwischenstück austreten können, und die Gefahr der Ablösung weiterer Kunststoffpartikel aus dem konischen Zwischenstück würde wegen der durch den Flüssigkeitsausfitt behinderten Sicht noch vergrößert werden.
Aus der FR-AS 22 67 801 ist ein Katheter mit einem Y-förmigen Anschlußkopf bekannt, in dessen zum horizontalen Hauptkanal schräg verlaufenden Nebenzweig eine nach Art eines Rückschlagventils federgelagerte Kugel untergebracht ist Im Hinblick auf die ventilsitzartige Lagerung der Kugel kann die Katheternadel nur in einer Richtung durch den horizontalen Hauptkanal des Katheteranschlußkopfes eingeführt werden und zwar nur von der konisch sich verjüngenden linken Einführöffnung gemäß Fig. 3 her, d. h. in der Richtung, in der die Kugel nach Art eines Rückschlagventils entgegen der Federkraft angehoben und durch die Federkraft wieder in die Ausgangsposition zurückgeführt wird. In der entgegengesetzten Richtung — von der rechten Ausgangsöffnung mit unverändertem Öffnungsquerschnitt her gesehen — wirkt die Kugel-Federanordnung nach Art eines Sperrventils, so daß in dieser Richtung die Einführung einer Katheternadel und damit die vor der Einführung des Katheters notwendige Punktierung gar nicht möglich ist. In der somit allein nur möglichen Einführungsrichtung der Katheternadel und des anschließend einzuführenden Katheters ist eine Sperre gegen ein unbeabsichtigtes Wiedereinführen der Katheternadel nicht gegeben.
Eine vergleichbare Wirkung weist schließlich auch die durch die DE-PS 2 63 297 bekanntgewordene Harnleiter-Absonderungseinrichtung auf, deren Anschlußkopf eine mittels einer Rückschlagklappe abschließbare Bohrung aufweist Die unter Federdruck stehende Rückschlagklappe kann in der einzig möglichen Einführungsrichtung des Beobachtungsapparates, wie eines Kystoskops, immer wieder erneut geöffnet werden, so daß auch in diesem Falle eine wirksame Sperre gegen das Wiedereinführen des Beobachtungsapparates nicht gegeben ist.
Ausgehend von dem vorstehend geschilderten Stand der Technik liegt der vorliegenden Erfindung die Aufgabe zugrunde, einen Katheteranschlußkopf für ein Venenpunktions- und Verweilkanülenbesteck zu schaffen, der einerseits handlich und für den Arzt sicher bedienbar ist und der andererseits für den Patienten die Gefahr einer Embolie bzw. Infektion auf ein Mindestmaß herabsetzt bzw. ganz ausschaltet.
Diese Aufgabe wird bei einer Vorrichtung nach dem Oberbügriff des Anspruches 1 erfindungsgemäß durch die kennzeichnenden Merkmale des Patentanspruches 1 gelöst.
Dadurch, daß der Punktionskanülenkanal beim Zurückziehen der Punktionskanüle automatisch derart hermetisch verschlossen und verriegelt wird, daß · entweder der einzige oder gegebenenfalls auch weitere Kanäle des Katheteranschlußkopfes mit Hilfe von mechanischen Dichtungselementen hermetisch abgedichtet wird bzw. werden, können keine weiteren Punktionskanülen in den Kanal oder in die Kanäle des Grundkörpers eingeführt, und damit bereits liegende Katheter nicht beschädigt oder aus ihrer Lage verrückt werden. Durch die nach dem Herausziehen der Punktionskanüle unmittelbar wirksam werdenden Dichtungselemente ist darüber hinaus sichergestellt, daß keine Luftbläschen in die Blutbahn gelangen können, wodurch die Gefahr von Embolien wesentlich herabgesetzt wird.
Vorteilhafte Ausgestaltungen des Erfindungsgedankens sind Gegenstand von Unteransprüchen.
Die Erfindung wird nachfolgend anha-.id von Ausführungsbeispielen näher erläutert, die in der Zeichnung dargestellt sind. Es zeigt
F i g. 1 in Seitenansicht einen Katheteranschlußkopf mit eingeschobener Punktionskanüle,
F i g. 2 einen entsprechenden Längsschnitt hierzu und
Fig.2a in vergrößertem Maßstab die arretierte Verriegelungseinrichtung,
F i g. 3 in Seitenansicht einen Katheteranschlußkopf bei herausgezogener Punktionskanüle sowie eingeschwenktem Verschlußelement
F i g. 4 einen entsprechenden Längsschnitt hierzu und
Fig. 4a in vergrößertem Maßstab die freigegebene Verriegelungseinrichtung,
F i g. 5 einen teilweisen Schnitt des Katheteranschlußkopfes in Draufsicht
Fig.6 in perspektivischer Seitenansicht einen Katheteranschlußkopf mit auf dem Verschlußelement vorbereitend angebrachtem Katheter und noch außenliegender Punktionskanüle,
Fig.7 ebenfalls in perspektivischer Seitenansicht einen Katheteranschlußkopf bei herausgezogener Punktionskanüle und eingeschwenktem Verschlußelement und dessen Verriegelungsmöglichkeit sowie die Abdichtung gegen Lufteintritt und
F i g. 7a in vergrößertem Maßstabe den Aufbau der Verriegelung,
Fig.8 in Seitenansicht einen Längsschnitt durch einen Katheteranschlußkopf mit innenliegendem Verschlußelement sowie dessen Verriegelung,
Fig.9 einen unter der Wirkung einer Feder stehenden Schieber in der Stellung, in der nur die Einführungsöffnung für die Punktionskanüle offen ist,
F i g. 9a die Stellung des Schiebers, in der die Einführung einer Punktionskanüle nicht mehr möglich ist und
Fig.9b in vergrößertem Maßstab eine Teilansicht der beiden Endstellungen des Schiebergestänges,
Fig. 10 ein Verschlußelement als drehbare Scheibe mit einer exzentrisch angebrachten Bohrung, die in der Einführlage für die Punktionskanüle steht,
Fig. 10a die Stellung des scheibenförmigen Verschlußelementes bei gesperrter Einführöffnung für die Punktionskanüle und den geöffneten Kanal für die Einführung eines Katheters und für den folgenden Anschluß eines Infusionssystems und
Fig. 10b in vergrößertem Maßstab die Verriegelung in der Sperrlage.
Der Katheteranschlußkopf 1 besteht im wesentlichen aus dem Grundkörper 2, der entweder nur mit einem einzigen geraden Punktionskanülenkanal 3 (F i g. 1 bis 5), oder mit zusätzlichen Kanälen 4 und 5 (F i g. 6 bis 10b), deren Achsen zueinander die Form eines »Y« beschreiben, versehen ist. In den F i g. 1 und 2 ist die Punktionskanüle 6 durch die mit dem Grundkörper 2 fest verbundene Kathetereinführröhre 7 soweit durchgeschoben, daß die Punktionskanüle 6 in an sich bekannter Weise um ein kleines Stück aus der Kathetereinführröhre 7 herausragt. Wenn der Punk-, tionsvorgang beendet ist, wird die Punktionskanüle 6
herausgezogen, wodurch der Weg für das unter der Wirkung der Feder 8 stehende Verschlußelement 9 freigegeben wird. Letzteres schwenkt soweit aus, bis seine Nase 10 gegen einen Anschlag 11 am Grundkörper 2 (F i g. 3) stößt und dabei gleichzeitig den Haltestift 12 für den Verriegelungsstift 13 aus seiner Haltelage verschiebt und den Weg für den Verriegelungsstift 13 freigibt, der alsdann unter der Wirkung der Feder 14 ir. die im Verschlußeleinent 9 oder in dessen Nase 10 vorgesehene Ausnehmung 15 einrastet. Hierdurch wird bewirkt, daß das Verschlußelement 9 nicht wieder aus dieser Lage zurückgeführt werden kann. Damit durch das in der Strecklage liegende Verschlußelement 9 (F i g. 3 und 4) auch nicht versehentlich noch einmal eine Punktionskanüle 6 eingeführt werden kann, weist dieser Teil 9 entweder eine entsprechende Länge auf oder es ist mit einem Aufnahmekonus versehen, der für Punktionskanülen nicht paßt.
Das Verschlußelement 9 ist um die Achse 16 schwenkbar und es ist als zweiarmiger Hebel ausgebildet, wobei der eine Hebelarm gleichzeitig als Feder 8 ausgebildet sein kann, während der andere Hebelarm das eigentliche Verschlußelement 9 darstellt, wie dies in den F i g. 1 bis 5 dargestellt ist.
Die Abdichtung des Verschlußelementes 9 gegenüber dem Grundkörper 2 erfolgt über mechanische Dichtungen bekannter Art, insbesondere über Ringdichtungen 17, wie sie in den Fig. 2a, 4a, 5 und 7 angedeutet sind. Diese Dichtungen bewirken, daß keine Außenluft und auch keine Schmutzteilchen in die Blutbahn gelangen können.
Wie aus den F ι g. 6,7 und 7a zu ersehen ist, kann das schwenkbare Verschlußelement 9 auch als einarmiger Hebel ausgebildet sein. Während gemäß Fig.δ das Verschlußelement 9 durch eine außenliegende Feder 8 betätigt wird, kann dies gemäß F i g. 7 auch durch eine innenliegende und somit abgedeckte Feder 8 erfolgen. Ebenso kann in beiden Fällen die Verriegelung mit einem in Fig. 7a vergrößert dargestellten Federbolzen 18 durchgeführt werden, der in eine Ausnehmung 15 im Grundkörper 2 einrastet Auf diese Weise kann die Anbringung eines besonderen Anschlages am Grundkörper 2 und die Anbringung einer Nase 10 am Verschlußelement 9 entfallen.
In F i g. 8 ist ein Katheteranschlußkopf dargestellt, bei dem das den Kanal 5 nach dem Punktionsvorgang verschließende Element mit 19 bezeichnet ist Bis zur Einführung der zeichnerisch nicht dargestellten Punktionskanüle liegt das Verschlußelement 19 mit der in die Ausnehmung 20 einrastenden Rolle oder Kugel 21 in der gestrichelt gezeichneten Lage, in der es durch die Wirkung
iü de
Bohrun" 22
Druckfeder 23 arretiert wird. Erst dadurch, daß die Punktionskanüle in den Kanal 5 eingeführt wird, drückt diese gegen den am Verschlußelement 19 angebrachten Mitnehmer 24 und entriegelt dadurch das Verschlußelement 19. Sobald dann der Punktionsvorgang beendet und die Punktionskanüle aus dem Kanal 5 zurückgezogen ist, schnellt das Verschlußelement 19 unter der Wirkung der Feder 25 in die mit ausgezogenen Linien dargestellte Lage und wird hier durch die Rolle oder Kugel 21 in der Ausnehmung 26 arretiert. Abgesehen davon, daß nunmehr der Kanal 5 für eine nochmalige Einführung einer Punktionskanüle für immer versperrt ist, dient das Verschlußelement 19 gleichzeitig als Teil der Wandung für den Kanal 4, so daß durch diesen nunmehr beispielsweise ein Katheter ohne weiteres einführbar ist.
In den Fi g. 9, 9a und 9b ist als Verschlußelement für die Kanäle 4 und 5 ein Schieber 27 vorgesehen, der um den Punkt 28 verschwenkbar ist und unter der Wirkung der Feder 29 steht. Durch Verlegen der Einführungsöffnung im Schieber 27 in Höhe des in Fig.9a dargestellten Kanals 5 ist es möglich, den Punktionsvorgang in dieser Schieberstellung durchzuführen. Die Abdichtung des Schiebers 27 erfolgt auch hier beispielsweise durch Ringdichtungen 17. Die Verriegelung des Schiebers 27 kann in einfachster Weise durch eine oder mehrere spreizbare Biaitieder/Blattfedern 30 erfolgen, die beispielsweise an der Schieberspitze befestigt ist/sind und sich beim Zurückziehen des Schiebers 27 gegen die Hinterschneidungen 31 legl/legen, wie dies in Fig.9a dargestellt ist. Mit 10 ist wiederum eine Nase bezeichnet, die in der Einraststellung des Schiebers 27 an dem Anschlag 11 anliegt, wie dies insbesondere F i g. 9b zeigt.
In den Fi g. 10,10a und 10b ist das Verschlußelement 19 als drehbare Scheibe mit einer exzentrisch angebrachten Bohrung 32 ausgebildet In Fig. 10 ist die Spiralfeder 33 gespannt, und das Verschlußelement 19 in Form einer Scheibe kann in gleicher Weise wie das in F ι g. 7a dargestellte und mit dem Bezugszeichen 9 versehene Verschlußelement verriegelt sein. Beim Einführen der Punktionskanüle 6 wird die Verriegelung aufgehoben, und nach zurückgezogener Punktionskanüle 6 dreht sich die Scheibe unter der Wirkung der Spiralfeder 33 in Richtung des Pfeiles 34. Dabei rastet der unter der Wirkung der Druckfeder 35 stehende Bolzen 36 in die im Verschlußelement 19 angebrachte Ausnehmung 37 automatisch ein (Fig. 10b), so daß der Weg für eine Punktionskanüle 6 auch bei dieser
■ Ausführungsart für immer verschlossen ist und alle Gefahren, die den eingangs erwähnten, bekannten Geräten anhaften, beseitigt sind.
Die Erfindung zeichnet sich gegenüber bekannten Katheteranschlußköpfen durch mehrere Vorteile aus. Besonders günstig ist die gegenüber bekannten Bauformen einfachere und schnellere Bedienbarkeit, die durch die ständige Bereitschaftsstellung des Katheteranschlußkopfes begründet ist Darüber hinaus ist sichergestellt daß bei der praktisch übergangslosen Umstellung von der Punktions- auf die Katheterfunk tion keine Luftbläschen in die Blutbahn gelangen können, so daß die dadurch bedingten Komplikationen se gut wie ausgeschlossen werden. Insbesondere ermöglicht der erfindungsgemäße Katheteranschlußkopf auch ein hygienisch einwandfreies Arbeiten, da
jegliches Austreten von Blut oder anderer Flüssigkeiten wirksam verhindert wird. Durch den hermetischen Verschluß und die Verriegelung des Katheteranschlußkopfes nach Entfernung der Punktionskanüle wird ein ungewolltes Wiedereinführen der Punktionskanüle ausgeschlossen. Damit lassen sich Kunstfehler, wie das ■ungewollte »Punktieren« bereits liegender Katheter mit Sicherheit ausschließen.
Hierzu 3 Blatt Zdchnnngen

Claims (13)

Patentansprüche:
1. Katheteranschlußkopf mit mindestens einem Kanal in einem Grundkörper zum Anschluß eines Infusionssystems, Katheters oder dgl. und zum Einführen eines im wesentlichen aus einer von einer flexiblen Kathetereinführröhre umgebenen Punktionskanüle bestehenden Punktionsbestecks, wobei die Punktionskanüle die Kathetereinführröhre um ein vorbestimmtes Stück überragt und wobei ferner die Punktionskanüle nach dem Einführen der Kathetereinführröhre in ein Blutgefäß aus dieser herausgezogen und der von den Punktionskanüle freigegebene Kanal automatisch abgedichtet wird, dadurch gekennzeichnet, daß der für die Punktionskanüle (6) vorgesehene Kanal (3, 5, 32) beim Zurückziehen der Punktionskanüle (6) durch Verschluß- und Verriegelungselemente (9,19,27; 13, 13; 18; 2i; 30; 35,36) automatisch derart hermetisch verschlossen und verriegelt wird, daß ein Wiedereinführen einer Punktionskanüle nicht mehr möglich ist, und daß schließlich außer dem Kanal (3, 5, 32) bei Vorhandensein mindestens eines weiteren Kanals auch dieser Kanal (4) durch mechanische Dichtungselemente (17) hermetisch abgedichtet wird.
2. Katheteranschlußkopf nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Verschluß-, Verriegelungs- und Dichtungselemente am Grundkörper (2) angebracht sind.
3. Katheteranschlußkopf nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß das Verschlußelement (9) gleichzeitig als Anschluß für Infusionsgeräte und/oder Katheter dienen (F i g. 1 bis 7).
4. Katheteranschlußkopf nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß das Verschlußelement (9) als zweiarmiger Hebel ausgebildet ist, dessen einer Hebelarm als Feder (8) dient (Fig. Ibis 5).
5. Katheteranschlußkopf nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß das Verschlußelement (9) beim Verschwenken eine Verriegelungseinrichtung (13,14) aus deren Haltelage verschiebt, wodurch ein Verriegelungsstift (13) freigegeben wird, der mit einer korrespondierenden Ausnehmung (15) verrastet (F i g. 1 bis 5).
6. Katheteranschlußkopf nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß das Verschlußelement (9) eine Nase (10) aufweist, die sich nach Entfernung der Punktionskanüle (6) unter der Wirkung der Feder (8) automatisch gegen einen Anschlag (11) legt (F i g. 1 bis 5).
7. Katheteranschlußkopf nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Verschlußelement (9) als einarmiger Hebel mit einer von dem Verschlußelement (9) abgedeckten Feder (8) ausgebildet ist (F ig. 7,7a).
8. Katheteranschlußkopf nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß beim Verschwenken des Verschlußelementes (9) in die Verriegelungslage ein am Verschlußelement (9) angebrachter Federbolzen (18) mit einer korrespondierenden Ausnehmung (15) am Grundkörper (2) verrastet wird (F i g. 7,7a).
9. Katheteranschlußkopf nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Arretierung (20) des Verschlußelementes (19) beim Herausziehen der Punktionskanüle (6) gelöst wird und daß das Verschlußelement (19) in eine den Kanal (3) für die Punktionskanüle (6) absperrende Lage gebracht wird, in der das Verschlußelement (19) gleichzeitig einen Teil der Wandung für einen weiteren Kanal (4) bildet (F ig. 8).
10. Katheteranschlußkopf nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Verschlußelement
(27) als L-förmiger Schieber ausgebildet ist, dessen längerer Schenkel gelenkig mit dem Grundkörper (2) verbunden und dessen freies Ende des anderen, kürzeren Schenkels mit einer oder mehreren ίο spreizbaren Blattfeder bzw. Blattfedern (30) versehen ist, die sich beim Ausschwenken in die Verriegelungsstellung gegen Hinterschneidungen (31) im Grundkörper (2) legt bzw. legen (F i g. 9,9a).
11. Katheteranschlußkopf nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Verschlußelement
(19) als drehbare Scheibe mit zur Scheibenachse exzentrischer Bohrung (32) für die Einführung der Punktionskanüle (6) ausgebildet ist und daß die Scheibe unter Federeinwirkung durch Verdrehung in die Schließ- und Verriegelungsstellung gebracht wird (F ig. 10,10a, 10b).
12. Katheteranschlußkopf nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß in dem vom Grundkörper (2) und dem verschwenkbaren Verschlußelement (9) gebildeten Spalt elastische Dichtungen (17), vorzugsweise Ringdichtungen, angeordnet sind (F i g. 5,9,9a).
13. Katheteranschlußkopf nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß die Verschlußelemente (9, 19), deren Nasen (10) oder deren Grundkörper (2) Ausnehmungen (15, 37) aufweisen, in die in der Verriegelungsstellung des jeweiligen Verschlußelementes (9, 19) Stifte oder Bolzen (13,18,36) einrasten (F i g. 4a, 7a, 10b).
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