DE2845573A1 - Elektrische leitplatte und verfahren zu ihrer herstellung - Google Patents
Elektrische leitplatte und verfahren zu ihrer herstellungInfo
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M 930
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USA
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Elektrische Leitplatte und Verfahren zu ihrer Herstellung
09817/0879
Die Erfindung betrifft eine elektrische Leiterplatte und bezieht sich insbesondere auf ein Verfahren zur Herstellung
einer gedruckten Leiterplatte, die vorzugsweise nach dem Spritzgußverfahren hergestellt wird.
Es sind im wesentlichen zwei Verfahren zur Herstellung gedruckter Leiterplatten bekannt. In beiden Fällen wird von
einem Substrat ausgegangen, welches im allgemeinen auf einer phenol-, papier- oder durch glasfaserverstärkten Epoxy-Basis
aufgebaut ist.
Das zuerst genannte Verfahren ist auch als subtraktives Verfahren bekannt. Bei diesem Verfahren wird eine Schicht aus
Kupfer auf das Substratmaterial aufgebracht. Ein Fotowiderstandsmaterial wird dann in !Form einer entsprechenden chemischen
Substanz auf die Eupferoberfläche aufgesprüht. Der Fotowiderstand reagiert auf Licht in der Weise, daß ein
chemisches Ätzverfahren angewandt werden kann, um den belichteten Fotowiderstand von der Platte zu entfernen. Auf
diese Weise wird ein negatives Schaltungsmuster auf die Platte aufgebracht, und die Platte wird chemisch geätzt, um alle unerwünschten
Kupferbereiche zu entfernen.
Bei der zweiten bekannten Technik zur Herstellung gedruckter Leiterplatten wird ein additives Verfahren angewandt. Anstatt
eine Kupferschicht auf die Oberfläche der Platte aufzubringen, wird ein Klebstoff entweder auf die Platte aufgedruckt oder
in anderer Weise aufgebracht, welcher denjenigen Flächenbereichen entspricht, in denen eine Kupferschicht zur Erzeugung
eines Leitungsmusters verbleiben soll. Dann wird in einem chemischen Prozeß eine Kupferlösung über die Oberfläche der
Platte gebracht, mit dem Ergebnis, daß das Kupfer an dem Klebstoff haften bleibt.
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Wenn Platten, die nach einem der beiden genannten Verfahren herzustellen sind, verlötet werden sollen, ist es üblich,
einen chemischen Widerstand zu verwenden. Dieser chemische Widerstand deckt die Oberfläche des Kupfers mit Ausnahme derjenigen
Stellen ab, an denen Lötverbindungen hergestellt werden sollen. Auf diese Weise verhindert dieser Widerstand
einen unnötigen Verbrauch an Lötmittel, und er sorgt zugleich dafür, daß das Kupfer gegen Korrosion auf Grund von Umwelteinflüssen
geschützt wird.
Beide grundsätzlich bekannten Verfahren haben ernsthafte Nachteile.
Es werden nämlich erhebliche Mengen an chemischen Stoffen benötigt. Außerdem sind kostspielige und zeitraubende
chemische Verfahren erforderlich, die sich für eine Massenproduktion wenig eignen. Außerdem wird jeweils ein kostspieliges
Substratmaterial benötigt, weil das Substrat in der Lage sein muß, daß Kupfer daran haftet, und in den meisten Fällen
muß das Substrat auch für ein automatisches Lötverfahren wie ein Wellenlötverfahren geeignet sein.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Verfahren
zur Herstellung einer gedruckten Leiterplatte zu schaffen, welches im Hinblick auf eine Großserien-Fertigung sowohl bei
den benötigten Materialien als auch bei den Herstellungsschritten nur einen besonders geringen Aufwand erfordert, indem
insbesondere keine kostspieligen Chemikalien erforderlich sind.
Zur Lösung dieser Aufgabe dienen insbesondere die im Patentbegehren
niedergelegten Merkmale.
Gemäß der Erfindung ist der wesentliche Vorteil erreichbar, daß
nicht nur kostspielige Chemikalien überflüssig werden, sondern auch die zum Teil aufwendigen und zum Teil kritischen Anwendungsschritte dieser Chemikalien überflüssig werden. Weiterhin ist
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gemäß der Erfindung ist der wesentliche Vorteil erreichbar, daß nicht nur kostspielige Chemikalien überflüssig werden,
sondern auch die zum Teil aufwendigen und zum Teil kritischen Anwendungsschritte dieser Chemikalien überflüssig werden.
Weiterhin ist gemäß der Erfindung der Vorteil erreichbar, daß ein besonders preiswertes Substratmaterial verwendet
werden kann.
Nach dem Grundgedanken der Erfindung wird zunächst ein geeignetes Folienmaterial ausgewählt, es wird dann ein leitendes
Schaltungsmuster auf dem Folienmaterial erzeugt, so daß die Folie als Abdeckschicht ausgebildet wird. Nachdem ein
geeignetes Substratmaterial ausgewählt wurde, welches mit der Folie verklebt werden kann, erfolgt die Verklebung zwischen
dem Substratmaterial und der Folie, so daß die gewünschte Schaltungsplatte oder Leiterplatte entsteht. Dabei wird die
Platte mit der darauf verklebten Folie in eine registergerechte Anordnung oder eine deckungsgleiche Anordnung gebracht.
Gemäß der Erfindung wird nicht nur eine besonders preiswerte und mit geringem Aufwand ausführbare Methode geschaffen,
sondern es führt insgesamt die erfindungsgemäße Vorgehensweise, insbesondere die Verklebung zwischen der Folie und dem Substrat,
zu einer besonders preiswerten Anordnung, zumal auch ein besonders billiges Substrat verwendet werden kann.
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Die Erfindung wird nachfolgend beispielsweise anhand der Zeichnung "beschrieben; in dieser zeigen:
Pig. 1 eine Explosionsdarstellung, in welcher das erfindungsgemäße
Verfahren der Herstellung einer vorgeformten Auflageschicht veranschaulicht ist, und
Fig. 2 eine weggebrochene Darstellung einer fertiggestellten Platte, welche mit dem anhand der Fig. 1
veranschaulichten erfindungsgemäßen Verfahren hergestellt wurde.
Eine besonders bevorzugte Ausführungsform des erfindungsgemäßen Verfahrens zur Herstellung einer vorgeformten Auflageschicht
für eine gemäß der Erfindung hergestellte Leiterplatte wird anhand der Fig. 2 erläutert. In dieser Figur
ist ein Substrat 10 dargestellt, über welchem eine vorgeformte Auflageschicht 20 angeordnet ist, die aus einem Filmmaterial oder einem Folienmaterial 22 und einem Kupfermuster
besteht, von dem ein Teil bei 24 dargestellt ist. Weiterhin ist ein oberer Film- oder Folienabschnitt 30 veranschaulicht,
und es sind schließlich ein oberes Formteil 40 und ein unteres
Formteil 50 dargestellt.
Die Leiterplatte wird insgesamt folgendermaßen hergestellt:
Die Form 40, 50 entspricht einer herkömmlichen Bauart für
das Sießen oder Pressen von Plastikteilen und ist der Herstellung von gegossenen oder gepreßten Leiterplatten angepaßt.
Eine Mehrzahl von vorstehenden Elementen, von denen eines mit 52 bezeichnet ist, erstrecken sich von dem Basisteil
der unteren Formhälfte 50 aus nach oben. Die verschiedenen vorspringenden Elemente entsprechen den gewünschten
Löchern, Schlitzen usw., die in der fertiggestellten Leiterplatte vorhanden sein sollen. Solche Löcher und Schlitze
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AO
haben eine vorgegebene Abmessung sowie eine entsprechend vorgegebene Lage, um die Schaltungselemente wie Widerstände,
Kondensatoren, Induktionsspulen, Transistoren, Sockel usw. aufzunehmen. Eine genauere Beschreibung
der gepreßten oder gegossenen Leiterplatte wird in der US-Patentanmeldung "Molded Circuit Board", Serial ITo.
813 380 beschrieben, die von der Anmelderin der vorliegenden
Anmeldung am 26. August 1976 hinterlegt wurde.
Zunächst muß ein geeignetes Material für das Substrat 10 ausgewählt werden. Dieses Material muß sich für das Herstellungsverfahren
natürlich eignen. Für eine bevorzugte Ausführungsform des erfindungsgemäßen Verfahrens wird
als Substratmaterial ein warmhärtendes Pkeno!material ausgewählt.
Vorzugsweise wird das Material Fiberite, Type M-2014 verwendet. Das Substratmaterial legt die Auswahl
des entsprechenden Filmmaterials oder Folienmaterials fest, welches oben bereits angesprochen wurde. Die Auswahl des
Substratmaterials 10 ist jedoch nicht auf die Laminate beschränkt, wie sie grundsätzlich bekannt sind, was nachfolgend
näher erläutert wird. Das Verfahren erfordert nur, daß der Film oder die Folie mit dem Substrat verklebt wird,
und zwar im Gegensatz zu dem Kupfer bei den bekannten Verfahren. Es können daher sehr preiswerte, jedoch zugleich
sehr dauerhafte Substratmaterialien bei dem erfindungsgemäßen Verfahren verwendet werden, die bei den subtraktiven
oder aditiven Verfahren zur Herstellung bekannter gedruckter Leiterplatten nicht verwendbar waren.
Gemäß den obigen Ausführungen ist die Art des Filmmaterials oder Folienmaterials 22, welches zur Herstellung der Auflageschicht
20 verwendet wird, von der Art des Substrates abhängig. Das Kriterium besteht darin, daß die Folie 22 mit
dem Substrat verklebbar sein muß. Daher wird vorzugsweise
+ entspricht der deutschen Patentanmeldung P 28 28 146.1
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ΛΛ
das Folienmaterial 22 so ausgewählt, daß ein Material mit einem Bestandteil von 65 % Phenol und 35 % Alpha-Cellulose
verwendet wird. Dieses Material wird zur Herstellung von Auflageschichten oder Abdeckschichten allgemein verwendet,
und es zeichnet sich dadurch aus, daß es auf Phenolsubstraten ausgezeichnet haftet.
Es bestehen grundsätzlich zwei Wege, auf denen das Kupfermuster auf der Folie 22 ausgebildet werden kann. Auf dem
ersten Weg wird ein Seidegitter oder ein Sieb oder auch ein Standartdruckvorgang verwendet, um eine leitende oder klebende
Farbe auf die Folie aufzubringen. Dann wird durch einen chemischen Prozeß eine Lösung, welche Kupfer enthält,
über den Film gebracht, wobei das Kupfer an der klebenden Farbe haftet, so daß auf diese Weise das Kupfermuster ausgebildet
wird.
Bei der alternativen Vorgehensweise wird eine Lösung aus Kupfer und Klebstoff direkt auf den Film aufgedrückt. Derartige
Verfahren sind grundsätzlich bekannt, und der Druckvorgang kann nach einer herkömmlichen Drucktechnik oder auch
unter Verwendung einer Siebdrucktechnik durchgeführt werden.
Dann kann eine zusätzliche Folienschicht 30 über den positiven Kupferbereichen wie dem Bereich 24 auf der Auflageschicht
angeordnet werden. Gemäß der Darstellung ist die Folienschicht 30 mit Ausnehmungen oder öffnungen wie 32 ausgestattet, welche
einen Zugang zu Befestigungsöffnungen für Bauteile ermöglicht, wie es beispielsweise durch eine Befestigungsöffnung 26 auf
der Auflageschicht dargestellt ist. Nachdem die Auflageschicht auf das Substrat 10 aufgeklebt ist, können somit die Bauteile
in ihrer entsprechenden Befestigungsöffnungen eingesetzt werden, und die gesamte Anordnung kann verlötet werden, wobei das Lot
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oder Lötmittel auf dem abgelagerten Kupfer nur in solchen
Bereichen haftet, welche durch die öffnungen in der oberen Polienschicht 30 freigelegt sind. Somit dient die obere
Folienschicht 30 dem Zweck, daß sie einerseits die Funktion des bekannten Ätzwiderstandes übernimmt, indem sie nämlich
verhindert, daß die gesamte Kupferoberfläche verlötet wird, so daß auf diese Weise Lötmittel gespart wird, zugleich
dient die obere Folienschicht jedoch auch dazu, das Kupfer einzukapseln, so daß auf diese Weise .eine Korrosion verhindert
wird.
Bei der praktischen Ausführung des erfindungsgemäßen Verfahrens wird das Substratmaterial in das untere Formteil
50 eingefüllt, und die Form wird dann geschlossen. Sobald das Substrat in der Form der Leiterplatte ausgehärtet ist,
wird die Form geöffnet, und die Auflageschicht 20 einschließlich der oberen Folienschicht 30, welche darauf
geklebt ist, wird in die Form eingebracht. Eine deckungsgleiche Anordnung zwischen der Platte und der Auflageschicht
kann durch Kernstifte erreicht werden, welche in öffnungen wie 28 in der Auflageschicht 20 eingreifen und mit einer
entsprechenden öffnung wie 12 in der Substratplatte fluchten. Die Form wird dann geschlossen und die Auflageschicht 20
wird mit dem Substratmaterial 10 verklebt. Weiterhin dringen die vorspringenden Elemente in der Basis der unteren Hälfte
50 der Form in die öffnungen wie 26 in dem Kupfer ein, wie es beispielsweise bei 24 dargestellt ist, so daß auf diese
Weise die Befestigungsöffnungen für die Bauelemente gebildet werden.
Die Fig. 2 ist ein Querschnitt, welcher entlang der Linie 2-2 durch eine fertiggestellte, gemäß der Erfindung hergestellte
Leiterplatte gelegt ist. Die Auflageschicht 20
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welche aus Kupferbereichen wie 24- besteht, ist zwischen der unteren Folie 22 und der oberen Folie 30 eingeschlossen,
so daß sie mit dem Substrat 10 verklebt ist. Ein Schnitt durch die öffnung 26 veranschaulicht die deckungsgleiche
Anordnung mit der entsprechenden öffnung in dem Substratmaterial 22 und zeigt weiterhin den weggeschnittenen Abschnitt
32 in der oberen Folienschicht 30, so daß dadurch
eine Möglichkeit geschaffen wird, ein eingesetztes Bauteil mit der Kupferschicht 24 zu verlöten.
Gemäß der Erfindung wird eine wesentlich verbesserte gedruckte Leiterplatte geschaffen, da bei der Herstellung
nur die Verklebung von Folien miteinander erforderlich ist, wobei ein zwar hinreichend festes, jedoch sehr preiswertes
Substratmaterial verwendet werden kann. Gemäß der Erfindung erübrigen sich die verhältnismäßig schwierigen und teueren
chemischen Verfahren, die bisher angewandt werden.
Natürlich können anstatt der oben erwähnten Phenolmaterialien für die Folie und das Substrat auch andere Materialien wie
Melamine oder Epoxyharze für die Folie und das Substrat verwendet werden. Es ist dem Fachmann auch bekannt, daß für
das Substrat und die Folie für das erfindungsgemäße Verfahren eine große Vielfalt weiterer geeigneter Materialien zur Verfügung
steht.
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Claims (16)
1.j Verfahren zur Herstellung einer gedruckten Leiterplatte,
dadurch gekennzeichnet, daß ein Folienmaterial ausgewählt wird, daß auf dem Folienmaterial
ein leitendes Schaltungsmuster erzeugt wird, so daß dadurch eine Auflageschicht gebildet wird, daß ein Substratmaterial
ausgewählt wird, welches mit der Folie verklebt werden kann, daß das Substratmaterial durch Verkleben in
die Form der Leiterplatte gebracht wird, daß die Auflageschicht mit der Leiterplatte in eine deckungsgleiche Anordnung
gebracht wird und daß die Auflagesehicht mit der
Leiterplatte verklebt wird.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß zur Herstellung eines leitenden Schaltungsmusters auf dem Folienmaterial eine Farblösung
aus leitendem Material und ein Klebstoff aufgebracht werden und daß das Leitungsmuster auf die Folie mit der Farblösung
aufgedruckt wird.
3. Verfahren nach Anspruch 1,dadurch gekennzeichnet,
daß zur Herstellung eines leitenden Schaltungsmusters auf dem Folienmaterial eine Lösung aus
einem Klebstoffmaterxal vorgesehen wird, daß das Leitungsmuster auf die Folie mit dem Klebstoffmaterxal aufgedruckt
wird und daß ein leitendes Material an dem gedruckten Klebstoffmaterxal angebracht wird.
4-. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß zur Herstellung eines leitenden Schaltungsmusters auf dem Folienmaterial eine weitere
Folienschicht über dem leitenden Schaltungsmuster angeordnet wird, so daß das leitende Schaltungsmuster
sandwich-artig zwischen den Folieηschichten angeordnet ist.
5· Verfahren nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet,
daß zur Herstellung einer weiteren Folienschicht über dem leitenden Schaltungsmuster Öffnungen in
der weiteren Polienschicht angebracht werden, so daß dadurch durch ausgewählte Ausnehmungen ein Zugang durch diese
Öffnungen zu dem Schaltungsmuster ermöglicht wird.
Öffnungen zu dem Schaltungsmuster ermöglicht wird.
6. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß beim Formen des Substratmaterials
in die Gestalt der Leiterplatte, beim deckungsgleichen Anordnen der Auflageschicht in bezug auf die Leiterplatte und beim Verkleben der Auflageschicht mit der Leiterplatte das Substratmaterial bis zu seinem Schmelzpunkt erhitzt wird, das Substratmaterial in eine entsprechende Form gebracht wird, daß die Form geöffnet wird und die Auflageschicht deckungsgleich mit der Leiterplatte eingebracht wird und daß die Form wieder geschlossen wird, um die Auflageschicht mit der Leiterplatte zu verkleben.
in die Gestalt der Leiterplatte, beim deckungsgleichen Anordnen der Auflageschicht in bezug auf die Leiterplatte und beim Verkleben der Auflageschicht mit der Leiterplatte das Substratmaterial bis zu seinem Schmelzpunkt erhitzt wird, das Substratmaterial in eine entsprechende Form gebracht wird, daß die Form geöffnet wird und die Auflageschicht deckungsgleich mit der Leiterplatte eingebracht wird und daß die Form wieder geschlossen wird, um die Auflageschicht mit der Leiterplatte zu verkleben.
7· Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß beim Auswählen des Folienmaterials ein Material mit etwa 65 % Phenol und etwa 35 % Alpha-Cellulose
ausgewählt wird.
8. Verfahren nach Anspruch 7>dadurch gekennzeichnet,
daß beim Auswählen des Substratmaterials ein Phenolmaterial ausgewählt wird.
9· Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß beim Auswählen des Folienmaterials ein Epoxyharz ausgewählt wird.
10. Verfahren nach Anspruch 9» dadurch gekennzeichnet,
daß beim Auswählen des Substratmaterials ein Epoxyharz ausgewählt wird.
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11. Gedruckte Leiterplatte, dadurch gekennzeichnet,
daß ein entsprechend geformter Substratteil mit einer vorgegebenen Konfiguration vorhanden ist,
der aus einem vorgegebenen Material besteht, daß mit dem entsprechend geformten Substrat in einer deckungsgleichen
oder registergerechten Anordnung eine Auflageschicht verklebt ist, daß die Auflageschicht ein Schaltungsmuster
aufweist, welches aus einem elektrischleitenden Material auf einer Folie gebildet ist, und daß die Folie derart
ausgebildet ist, daß sie zugleich als Verklebung mit dem Substratmaterial dient.
12. Leiterplatte nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet,
daß die Auflageschicht ein leitendes Muster aufweist, welches sandwich-artig zwischen zwei
Folienschichten angeordnet ist, von denen eine die Primärverklebung mit dem Substrat bildet, während die andere
mit öffnungen ausgestattet ist, so daß dadurch ein Zugang zu ausgewählten Abschnitten des Leitungsmusters gewährleistet
ist.
13· Leiterplatte nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet,
daß das Substrat öffnungen aufweist, welche vorgegebene Abmessungen haben und an vorgegebenen Stellen
auf dem Substrat angeordnet sind, so daß dadurch elektrische Bauteile aufgenommen werden können, und daß das Auflagaschicht-Schaltungsmuster
benachbart zu den öffnungen angeordnet ist, so daß dadurch ein Mittel geschaffen wird, um
die Bauelemente mit dem Schaltungsmuster zu verbinden.
14. Leiterplatte nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet,
daß das Substratmaterial im wesentlichen aus Phenol besteht.
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15. Leiterplatte nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet,
daß das Folienmaterial im wesentlichen
aus Phenol besteht.
aus Phenol besteht.
16. Leiterplatte nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet,
daß das Substratmaterial im wesentlichen
aus Epoxyharz besteht.
aus Epoxyharz besteht.
17· Leiterplatte nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet,
daß das ITolienmaterial im wesentlichen aus
Epoxyharz besteht.
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Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| US84362977A | 1977-10-19 | 1977-10-19 |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE2845573A1 true DE2845573A1 (de) | 1979-04-26 |
Family
ID=25290559
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE19782845573 Withdrawn DE2845573A1 (de) | 1977-10-19 | 1978-10-19 | Elektrische leitplatte und verfahren zu ihrer herstellung |
Country Status (3)
| Country | Link |
|---|---|
| AU (1) | AU4065978A (de) |
| DE (1) | DE2845573A1 (de) |
| GB (1) | GB2006537A (de) |
Cited By (1)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| DE3700902A1 (de) * | 1986-01-14 | 1987-07-16 | Mitsubishi Gas Chemical Co | Verfahren zur herstellung von plastikgeformten, gedruckten schaltplatten |
-
1978
- 1978-10-12 AU AU40659/78A patent/AU4065978A/en active Pending
- 1978-10-13 GB GB7840577A patent/GB2006537A/en not_active Withdrawn
- 1978-10-19 DE DE19782845573 patent/DE2845573A1/de not_active Withdrawn
Cited By (1)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| DE3700902A1 (de) * | 1986-01-14 | 1987-07-16 | Mitsubishi Gas Chemical Co | Verfahren zur herstellung von plastikgeformten, gedruckten schaltplatten |
Also Published As
| Publication number | Publication date |
|---|---|
| AU4065978A (en) | 1980-04-17 |
| GB2006537A (en) | 1979-05-02 |
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|---|---|---|---|
| 8139 | Disposal/non-payment of the annual fee |