DE2727005A1 - Radiografische filmkassette - Google Patents
Radiografische filmkassetteInfo
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Description
2777005
AGFA-GEVAERT AKTI^GiSELLS CHAFT , ^J^lSL
Leverkusen H PO 975/KG 1253
Radiografische Filmkassette.
Die Erfindung betrifft eine radiografische Filmkassette, insbesondere
eine radiografische Filmkassette mit verbesserten Schärfecharakteristika.
Moderne radiografische Techniken, bei denen grosser Wert auf hohes Auflösungsvermögen des Aufzeichnungszyklus gelegt wird,
erfordern die Verwendung sogenannter "weicher" Röntgenstrahlen, d.h. man legt an die Röntgenstrahlenquelle eine verhältnismässig
niedere Spannung an, so dass man eine ziemlich langwellige Strahlung erhält.
Im Gegensatz zur Verwendung einer kurzwelligeren (oder härteren) Röntgenstrahlung findet ausgeprägtere Strahlungsabsorption
statt. Die Wahl des weichen Bereichs des radiografischen Spektrums hat zur Folge, dass selbst kleine oder dünne Unregelmässigkeiten
einen derartigen Abfall der Strahlungsintensität verursachen, dass nach der Verarbeitung des radiografischen
Aufzeichnungsmaterials ein klar unterscheidbarer Kontrast auf diesem erhalten wird.
Eine unangeneiune Eigenschaft so weicher Röntgenstrahlen liegt
Jedoch darin, dass sie eine starke Streuungsneigung besitzen
und dass deshalb äusserste Vorsorge getroffen werden müssen, dass ein enger Kontakt zwischen dem radiografischen Film und
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dem (den) Fluoreszenzschirm(en) sichergestellt ist. Ausserdem sollte der Abstand zwischen dem Eilm/Schirm-Sandwich und dem
Objekt, das radiografisch dargestellt werden soll, so klein wie möglich sein.
Um diese Anforderungen zumindest teilweise zu erfüllen, verwendet man im allgemeinen radiografische Filmkassetten von
eher üblicher Bauweise, die vor der Belichtung mit einer geeigneten Vakuumquelle verbunden werden, so dass infolge des
auf Boden und Deckel der Kassette wirkenden atmosphärischen Drucks ein enger Kontakt zwischen Film und Fluoreszenzschirm(en)
hergestellt wird.
Die Bauart dieses Kassettentyps hat den Nachteil, dass der Deckel, der zur Strahlungsquelle zeigt und normalerweise
aus Metall gefertigt ist, bereits einen beträchtlichen Teil der weichen Strahlung absorbiert, was eine Erhöhung der
Strahlungsdosis erforderlich macht. Ausserdem muss bemerkt werden, dass der Abstand zwischen der Film/Schirm-Kombination
und dem Objekt, das radiografisch dargestellt werden soll, wegen der Dicke des Kassettendeckels immer noch beträchtlich
ist.
Ein anderes Verfahren zum Anordnen des radiografischen Films während der Belichtung besteht darin, dass man das Aufzeichnungsmaterial,
mit oder ohne einem oder zwei Fluoreszenzschirm(en), in einem lichtdichten Beutel aus Polymermaterial
gibt und diesen Beutel verschweisst, während sein Inneres evakuiert wird. Auf diese Weise erhält man eine dünne radiografische
Aufzeichnungseinheit, die keine wesentliche Absorption bezüglich der einfallenden Strahlen zeigt und die gleichzeitig,
da die Beutelwand sehr dünn sein kann, gestattet, den aus der Film/Schirm-Kombination gebildeten Satz sehr nah am zu radiografierenden
Objekt anzubringen.
Unglücklicherweise geht beim Offnen des Beutels mit einem Schneidwerkzeug, wie etwa einer Schere, ein Teil des Nutz-
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raumes immer verloren, so dass die Anzahl von Malen, die
ein solcher Beutel benutzt werden kann, ziemlich begrenzt ist. Nach zwei oder drei Belichtungen dürften die Abmessungen
des Beutels so verkleinert sein, dass er keinen Film eines gegebenen Formats mehr aufnehmen kann. Das unvermeidliche
Verbiegen des Film/Schirm-Satzes kann auch zu Schwierigkeiten führen, es in korrekte Position zu bringen. Ein analoger
Nachteil kann beim Einsatz radiografischer Filmkassetten
klassischer Bauart festgestellt werden, die aus flexiblem Material, wie Polymermaterial, gefertigt sind.
Ziel der vorliegenden Erfindung ist deshalb eine radiografische Filmkassette, die die Nachteile der oben erwähnten bekannten
Vorrichtungen nicht zeigt, zu schaffen.
Gemäss der vorlegenden Erfindung wird eine radiografische
Filmkassette vorgesehen, bestehend aus einem Boden und einem Deckel, die scharnierartig miteinander verbunden sind, und
einer Befestigung, so dass Boden und Deckel, wenn sie verschlossen und befestigt sind, einen lichtdichten Umschlag
bilden, worin eine radiografische Filmfolie untergebracht werden kann, dadurch gekennzeichnet dass der Deckel teilweise
von einer flexiblen, für durchdringende Strahlung transparente Folie, die sich über einen Teil der Grundfläche der Kassette
erstreckt, sowie teilweise von einem weniger biegsamen Randteil gebildet wird, mit dem diese Folie verbunden wird und
welcher dicker als die der biegsamen Folie ist, und mindestens eine Absaugöffnung enthält, über welche Luft aus dem Inneren
der verschlossenen und befestigten Kassette angesaugt werden kann, so dass atmosphärischer Druck auf das Schirm/Film-System
über diese Folie ausgeübt wird.
Der obengenannte Begriff "Grundfläche" der Kassette muss als die Fläche verstanden werden, die von der verschlossenen Kassette
senkrecht zur Ebene, in welcher sie eine Filmfolie enthält, betrachtet, eingenommen wird.
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-K-
Unter "Deckel" ist das Teil zu verstehen, das zur Röntgenstrahlenquelle
gewandt ist und worauf das radiografisch darzustelltende Objekt gebracht wird.
Eine radiografische Kassette, dieser Bauart vereinigt die Vorteile einer klassischen radiografischen Filmkassette
und des Polymerbeutels insofern, als sie einerseits wegen der kombinierten Starrheit des Bodens und des Deckels, wenn
sie miteinander befestigt sind, nicht deformierbar ist, und andererseits aufgrund der Tatsache, dass der Abstand zwischen
dem zu radiografierenden Objekt und dem Film/Schirm-Satz auf nur die Dicke der biegsamen Folie beschränkt ist.
Ein bevorzugtes Anwendungsgebiet der erfindungsgemässen Kassette
sind Mammografietechniken.
Die Kassette kann so konstruiert werden, dass sie automatisch verriegelt oder entriegelt werden kann durch Vorrichtungen,
die Teil einer Vorrichtung zum automatischen Füllen und/oder Entleeren von Kassetten sind, z.B. einer Vorrichtung, die
in einem gut beleuchteten Raum arbeiten kann.
Letztere Möglichkeit kann von Bedeutung sein, wenn radiografische Untersuchungen von ambulanten Teams durchgeführt werden,
die nicht über die klassischen Hilfsmittel eines Krankenhauses verfugen.
Vorzugsweise ist der Boden der Kassette mit einem Verstärkungsschirm versehen.
Um die Wirksamkeit des Vakuums zu erhöhen können zusätzliche Dichtungshilfen in der Kassette vorgesehen werden, so dass
es nicht nötig ist, die Vakuumquelle in Betrieb zu halten, nachdem ein genügend niedriger Druck in der Kassette erreicht
ist. Es versteht sich ferner, dass die Saugvorrichtung mit Einrichtungen versehen sein kann", die die Wiederherstellung
von Atmosphärendruck nach stattgefundener Belichtung gewährleisten oder zumindest erleichtern. Der Belichtungszyklus,
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bestehend aus Füllen der Kassette, Anlegen des Vakuums, der
Belichtung selbst, Belüften und Entleeren der Kassette in ein Magazin oder direkt in eine Verarbeitungsvorrichtung, kann
voll automatisch durchgeführt werden.
In einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung nimmt die
flexible Folie mindestens 60 % der Grundfläche der Kassette ein. Die Folie selbst hat eine Dicke von nicht mehr als 0,5
mm und besteht vorteilhafterweise aus einem Polymermaterial, vorzugsweise Polyäthylen, worin Russ als opakmachendes Mittel
dispergiert sein kann.
Die erfindungsgemässe Kassette kann so gebaut sein, dass sie
mit einem Greifelement zusammenarbeiten kann, welches an der
Belichtungsstation eines Mammografietisches angebracht ist, wobei in diesem Element auch eine Vorrichtung zum automatischen
Verbinden der Vakuumquelle mit dem Vakuumventil der Kassette vorgesehen ist. Auf diese Weise ist eine reproduzierbare Anordnung
der Kassette möglich und übermässiger Zeitverluste aufgrund gelegentlicher schlechter Verbindungen werden vermieden.
Die Erfindung wird anhand der folgenden Zeichnungen erläutert. Es zeigen :
Fig. 1 einen Längsschnitt einer erfindungsgemässen radiografischen
Filmkassette entlang der Linien 1-1' in Fig. 3 und 3-3' in Fig. 4-,
Fig. 2 einen Längsschnitt entlang der Linien 2-2' in Fig. 3
und 3-3' in Fig. 4- einer radiografischen Filmkassette,
wie in Fig. 1 dargestellt (mit geringen strukturellen Unterschieden), bei teilweise geöffneter Kassette,
Fig. 3 eine Ansicht von unten des Deckelteiles, Fig. 4 eine Ansicht von unten des Bodenteiles,
Fig. 5 eine Draufsicht einer anderen Ausführungsform der erfindungsgemässen
Kassette und
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Fig. 6 einen Querschnitt durch eine alternative Ausfuhrungsform der erfindungsgemässen Kassette.
Wie in den Fig. 1 und 2 dargestellt, besteht die erfindungsgemässe
radiografische Filmkassette 10 aus einem Bodenteil 11 und einem Deckel 12, die mit Hilfe von Scharnieren 13
(nur eines gezeigt) scharnierartig miteinander verbunden sind. Der Deckel 12 und der Boden 11, in Form einer Sandwichstruktur
in Fig. 1 dargestellt, können aus einem Metall, wie Aluminium, oder einem Polymermaterial mit einem hohen Steifigkeitsgrad
bestehen und sind so konstruiert, dass die Abmessung die Verwendung geläufiger radiografischer Filmformate und ihre Einbringung
in Belichtungsvorrichtungen ermöglichen. Der Bodenteil 11 trägt einen Verstarkungsschirm 17, der elastisch unterstützt
sein kann und die Ausbeute der Umwandlung durchdringender Strahlung in ein, im in der Kassette enthaltenen radiografischen
Film aufgebautes, Latenzbild erhöhen soll.
Ein Teil der Oberfläche des Deckels 12 besteht aus einer flexiblen Folie 16, die für sichtbares Licht opak ist, jedoch
durchdringende Strahlung unter Erzeugung eines Latenzbildes durchlässt. Sinn dieser Folie 16 ist, einen optimalen Kontakt
mit dem Film 28 und dem Verstarkungsschirm 17 sicherzustellen, so dass Streuung oder andere der Qualität abträgliche Erscheinungen
weitgehend vermieden werden können. Dieser enge Kontakt wird durch Anlegen eines Vakuums im Innenraum der Kassette
10 nach Verschliessen mit Hilfe eines Verschlussmechanismus 14,15 möglich gemacht, so dass der atmosphärische Druck die
flexible Folie 16 verbiegt und ein enger Kontakt zwischen letzterer und dem Film 28 hergestellt wird. Zum Evakuieren
des Innenraums ist ein übliches Vakuumventil 18 in einer der Ecken des Deckelrahmers 12 vorgesehen, welches an eine geeignete
Vakuumquelle (nicht gezeigt) angeschlossen werden kann. Ist die flexible Folie 16 nur mit dem Deckel 12 verbunden,
dann wird das Vakuum während der Belichtung aufrechterhalten. Hat die flexible Folie jedoch die doppelte Länge (wie be-
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sonders in Fig. 2 gezeigt) und setzt sich unter der gesamten Flache des Verstärkungsschirms 17 fort, oder werden zusätzliche
Dichtungseinrichtungen, wie beispielsweise ein Silikonkautschukstreifen
27 (siehe wieder Fig. 1) vorgesehen, so kann die Verbindung zjur Vakuumquelle unterbrochen werden, sobald
ein genügend niedriger Druck in der Kassette herrscht. Gutes Arbeiten der Kassette ist bereits sichergestellt, wenn
das Vakuum im Innenraum 7000 mm Wassersäule oder weniger erreicht.
Fig. 5 ist eine Ansicht von unten des Deckels 12 der Kassette.
Er besteht aus einem starren U-förmigen Teil 19, das mit einem
hochstehenden Rand 20 versehen ist, der in einer entsprechenden Vertiefung (siehe Fig. 4) des Bodenteils 11 der Kassette verschwinden
kann. Die flexible Folie 16 von rechteckigem Umriss wird an dem U-förmigen Teil 19 auf übliche Weise, wie durch
Klebstoff, Verschweissen und dergleichen auf etwa 3/4- ihres Umfanges befestigt. Der übrige Teil 24 erstreckt sich teilweise
unter den Verstärkungsschirm 17 und man erhält durch Verschliessen der Kassette eine verhältnismässig luftdichte Einheit.
Der Raum 21, der von dem hochstehenden Rand 20 und der erhabenen
Wand 22 des Deckelteils gebildet wird, kann mit zusätzlichen elastischen Dichtungsvorrichtungen 27 versehen werden
(der Klarheit wegen nur teilweise gezeigt). Die von der flexiblen Folie 16 belegte Fläche ist dem Umriss und den Abmessungen
nach so, dass reichlich Platz zum leichten Auflegen der zu radiografierenden Objekte (beispielsweise eine Brust)
ist, selbst nach teilweisem Zusammendrücken dieser Objekte.
Am Ende der Schenkel des U-förmigen Teiles 19 sind kleine Einbuchtungen 25 und 26 vorgesehen, die zur Aufnahme eines
Elements der Scharniere 13 dienen (siehe auch Fig. 1).
Die flexible Folie 16 besteht aus flexibler Polymerfolie, wie etwa Polyäthylen, worin Ruse als opakmachendes Mittel
vorher dispergiert wurde.
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CV _
Fig. 4 zeigt eine Ansicht des Bodenteils 11 von unten.
Der Bodenteil besteht aus einer starren Platte 30, worin eine
Vertiefung 31 vorgesehen ist, die sich über etwa 3/4 des Umfanges
erstreckt und die zur Aufnahme des hochstehenden Randes 20 des Deckelteils 12 (siehe vorhergehende Fig. 3) dient.
Auf der Innenseite des Bodens 12 ist ein Verstärkungsschirm 17 vorgesehen, der auf der Innenfläche der Platte 30 befestigt
ist und dessen Abmessungen etwa dem Format des radiografischen Filmes (nicht gezeigt), welcher belichtet werden soll, entsprechen.
Gegebenenfalls kann sich ein Teil 24 der flexiblen Folie, wie gezeigt, unter diesen Verstärkungsschirm 17 erstrecken,
um die Luftdichtheit der gesamten Anordnung zu erhöhen.
Es wird klar sein, dass beim Anbringen einer flexiblen Folie (in den Fig. 3 und 4 mit der Ziffer 16 bezeichnet) einer
Breite, die den Abstand zwischen den einander gegenüberliegenden Rändern der Vertiefung 31 übersteigt, wie durch die gestrichelten
Linien 16' angedeutet,· die Luftdichtheit sehr hoch wird, weil ein Teil der flexiblen Folie in den Zwischenraum
zwischen der Vertiefung 31 des Bodens 11 und dem hochstehenden Rand 20 des Deckels 12 gepresst wird, um so beim Verschliessen
der Kassette eine Art luftdichten Beutel bildet.
Im Bodenteil 11 sind auch Einbuchtungen 32 und 33 vorgesehen,
worin das zweite Element der Scharniere 13 angebracht werden kann.
Aus den vorgehenden Erklärungen ergibt sich, dass beim Verschliessen der Kassette sich die flexible Folie 16 (16') um
ihre Kante 23 faltet.
Ein teilweise vom Bodenteil 11 vorstehendes und damit fest
verbundenes Teil 24 ermöglicht es, dass der Boden 11 mit Hilfe eines geeigneten Mechanismus ergriffen und die Kassette
geöffnet wird, sobald der Verriegelungs/Entriegelungsmechanis-
mus 14,15 (Pig· 1) in der Entriegelungsstellung ist. So ist
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es möglich, die erfindungsgemässe Kassette in bereits vorhandene
Taglicht-Füllungs/Entleerungs-Systeme oder in Taglicht-Füllungs/ Entleerungs-Systeme, die für diesen Kassettentyp besonders
angepasst oder entworfen sind, einzubringen.
In Fig. 5 ist eine Draufsicht einer anderen bevorzugten Ausführungsform
der erfindungsgemässen Kassette 10 gezeigt, welche mit zusätzlichen Hilfsmitteln zur Erhöhung der ergonomischen
Eigenschaften versehen ist. Die Kassette 10 besteht aus einem Boden 11 (nur die seitlichen Ränder gezeigt) und einem
Deckel 12, welche durch Scharniere miteinander verbunden sind. Eine geeignete Verriegelung 14 ist vorgesehen. Im Unterschied
zur Kassette der Fig. 1 ist die Verriegelung in den Seitenwänden der Kassette angebracht und kann aus einem fest mit dem
Deckel 12 verbundenen Stift und einem nachgebenden schrägen Schlitz bestehen, der auf einer Schiene oder in einer Vertiefung
angebracht ist, die fest mit dem Boden 11 verbunden sind, wobei der Stift und der Schlitz sich gegenseitig fassen können,
wenn auf den Deckel 12 ein Druck ausgeübt wird. Da dieser Verschluss/Offnungs-Mechanismus nicht Teil der Erfindung ist,
wurde er nicht im Detail dargestellt. Der teilweise von einer flexiblen Folie 16 gebildete Deckel 12 ist mit Einrichtungen
versehen, die gestatten den Film mit zusätzlichen, die Person oder das zu radiografierende Objekt betreffenden Daten zu versehen.
So ist eine erste Identifikationseinrichtung 40, 41, 42 vor
gesehen, die es ermöglicht zusätzliche, die zu radiografierende Person betreffende Information auf den Film (nicht gezeigt) zu drucken. Diese Identifikationseinrichtung besteht
aus einer kleinen Kammer 40, worin ein Schieber 41 gelegen ist, der durch Drücken des Knopfes 42 nach unten eine Translationsbewegung in die Kammer 40 vollführen kann und so eine
kleine rechteckige Öffnung im Deckel 12 freigibt. In diesem Moment können Datenträger (nicht gezeigt), wie etwa kleine,
mit Schreibmaschine beschriebene Karten, in eine spezielle Belichtungseinheit (nicht gezeigt) gebracht werden, welche
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mit Hilfe einer kleinen Lichtquelle die Daten über die obenerwähnte
Öffnung im Deckel auf den Film druckt. Der Schrieber 41 kann in der Kammer 40 elastisch verformt werden, so dass
beim Herausziehen der Kassette 10 aus der speziellen Belichtungseinheit dieser Schieber 41 sich wieder automatisch lichtdicht
schliesst.
Ausserdem ist eine zweite Identifikationsexnrichtung zum Eindrucken
zusätzlicher Daten auf dem Film während der Belichtung mit durchdringender Strahlung vorgesehen.
Besonders bei der Mammografie, wo im allgemeinen zwei praktisch
identische Objekte radiografisch dargestellt werden sollen, ist es wünschenswert, über eine Identifikation auf
dem Film zu verfügen, welche deutlich anzeigt, ob es sich bei der auf der radiografischen Aufzeichnung dargestellten
um die linke oder rechte Brust handelt.
Hierfür werden auf einem Schieber 43 versehene Symbole 45 oder
46, die die linke bzw. rechte Seite des Patienten bezeichnen, fest im Deckel 12 angebracht. Der Schieber 43 aus einem für
durchdringende Strahlung opaken Material mit einer Öffnung 44 kann wahlweise zwei Stellungen einnehmen, so dass die Öffnung
44 entweder über dem Symbol 45 oder über dem Symbol 46 liegt.
Die Symbole 45 und 46, die aus durchdringende Strahlen absorbierendem
Material bestehen, wie etwa Blei, unterbrechen die Strahlung während der Belichtung, so dass nach dem Verarbeiten
des Films darauf eine weisse Fläche in Form des Symbols erhalten wird. Die Kreise 50 und 51 stellen die Flächen dar,
an denen Einrichtungen zum Abheben des Deckels (wie etwa Sauger) angebracht werden können, so dass die Kassette, wenn sie in
ein Tageslichtentleerungs/Füllungs-System eingebracht ist oder Teil dieses Systems ist, geöffnet werden kann.
Die Fig. 6 zeigt schliesslich eine alternative Ausführungsform der Kassette 10 der Fig. 1, worin ein zweiter Verstärkungsschirm
29 an der flexiblen Folie 16 am Deckel 12 befestigt
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ist. Dieser zweite Verstärkungsschirm 29 trägt sicher zu einer
wesentlichen Verminderung der Strahlendosis dadurch bei, dass der radiografische Film 28, der im allgemeinen auf beiden Seiten
eine für penetrierende Strahlung empfindliche Beschichtung trägt, dem von beiden Verstärkungsschirmen 17 und 29 ausgesandten
Licht ausgesetzt ist, was bedeutet, dass die Strahlungsdosis praktisch halbiert werden kann.
Der zweite Verstärkungsschirm 29 kann an der flexiblen Folie 16 mit bekannten Mitteln, wie etwa einem Druckklebeband, befestigt
werden. Gegebenenfalls kann die zum Innenraum der Kassette weisende Seite der Folie 16 selbst mit einer fluoreszierenden
Beschichtung versehen werden, so dass die Verwendung eines eigenen Trägers für diese Beschichtung nicht mehr nötig
ist.
Wenn es sich um Filme zur Anwendung in der Mammografie handelt,
können die in unsren deutschen Offenlegungsschriften 1 94-6 652,
2 326 617, 2 441 784, 2 510 068 und 2 521 975 beschriebenen
Filmtypen verwendet werden, wobei solche Filmmaterialien entweder
einseitig oder beidseitig beschichtet und mit einer Lichthofschutzschicht (oder nicht) versehen sind und wobei
die Silberhalogenidkörner, die die strahlungsempfindliche Substanz
der Emulsion bilden, einen zwischen 0,3 und 1,3 Mikrometer liegenden Durchmesser aufweisen. Bezüglich geeigneter
Zusammensetzungen für die Verstärkungsschirme wird auf die von Agfa-Gevaert A.G. eingetragene deutsche Offenlegungsschrift
2 616 093 verwiesen.
Nach Belichtung und Verarbeitung der Mammogramme kann man anhand
eines Negatoskops bekannter Art, der mit unter hohem Druck tätigen Natriumdampflampen versehen ist, die Mammogramme
einer Prüfung unterwerfen und es wird in dieser Hinsicht auf das österreichische Patent 329 691 hingewiesen.
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Claims (18)
1. Radiografische Filmkassette, bestehend aus einem Boden und einem damit über Scharniere verbundenen Deckel und einer
Befestigung, dadurch gekennzeichnet, dass Boden und Deckel beim Verschliessen und Befestigen einen lichtdichten Umschlag
bilden, worin eine radiografische Filmfolie untergebracht werden kann, dadurch gekennzeichnet dass der Deckel
teilweise von einer flexiblen, für penetrierende Strahlen durchlässigen Folie, die sich über einen Teil der Grundfläche
der Kassette erstreckt, sowie teilweise von einem weniger biegsamen Randteil gebildet wird, mit dem die Folie verbunden
wird, und welcher dicker als die flexible Folie ist, und mindestens eine Absaugöffnung enthält, über welche
Luft aus dem Inneren der verschlossenen und verriegelten Kassette angesaugt werden kann, so dass über die Folie atmosphärischer
Druck auf das Schirm/Film-System ausgeübt werden kann.
2. Radiografische Kassette nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
dass der Bodenteil einen ersten Verstärkungsschirm trägt.
3· Radiografische Kassette nach Anspruch 1 oder 2, dadurch
gekennzeichnet, dass Deckel und Boden an den zueinanderweisenden Oberflächen mit einem erhabenen Rand bzw. einer
Vertiefung versehen wird, die bei verschlossener Kassette ineinandergreifen.
4. Radiografische Kassette nach Anspruch 3i dadurch gekennzeichnet,
dass der vom Aussenrand des Deckels und der darauf liegenden erhabenen randartigen Struktur definierte
Raum ein elastisches luftdichtes Material enthält.
5· Radiografische Kassette nach Anspruch 4-, dadurch gekennzeichnet,
dass dieses Material Silikonkautschuk ist.
6. Radiografische Kasse tee nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
dass die Oberfläche des Kassettendeckels, welche GV.893 709881/0755
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aus einer flexiblen Folie besteht, eine rechteckige Form aufweist.
7· Radiografische Kassette nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet,
dass die flexible Folie aus einem Polymermaterial besteht.
8. Radiografische Kassette nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet,
dass das Polymermaterial russhaltiges Polyäthylen ist.
9· Radiografische Kassette nach den Ansprüchen 1 und 5 bis 8,
dadurch gekennzeichnet, dass die Folie mindestens 60 % der Grundfläche der Kassette belegt.
10. Radiografische Kassette nach den Ansprüchen 1 und 5 bis 9,
dadurch gekennzeichnet, dass die Folien eine Dicke von 0,5 mm nicht übersteigt.
11. Radiografische Kassette nach Anspruch 1 oder" 2, dadurch gekennzeichnet,
dass der Deckel U-förmig ausgebildet ist und dass die flexible Folie in der Nähe der Scharniere gefaltet
ist und sich zwischen dem Boden und dem Verstärkungsschirm auf dem Boden fortsetzt.
12. Radiografische Kassette nach Anspruch 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Breite der flexiblen Folie die
Breite zwischen den übereinanderliegenden Teilen der randartigen und vertiefungsartigen Struktur übersteigt.
13· Radiografische Kassette nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, dass sie zusätzlich einen zweiten Verstärkungsschirm enthält, welcher die zum Kassetteninneren
weisende Seite der flexiblen Folie berührt.
14. Radiografische Kassette nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet,
dass der zweite Verstärkungsschirm in Form einer Beschichtung auf der flexiblen Folie vorliegt.
GV.893
709881/0755
- -rf ..
15· Radiοgrafische Kassette nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet,
dass der zweite Verstärkungsschirm in Form einer Beschichtung auf einem eigenen an der flexiblen Folie
befestigten Träger vorliegt.
16. Radiografische Kassette nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, dass sie ausserdem eine erste Identifikationseinrichtung zum Aufdrucken zusätzlicher
Information auf den in der Kassette befindlichen Film enthält.
17· Radiografische Kassette nach Anspruch 15» dadurch gekennzeichnet,
dass die erste Identifikatxonseinrichtung aus einer im allgemeinen rechteckigen Öffnung im Deckel besteht,
die vom Umgebungslicht mit Hilfe eines Schiebers abgeschirmt werden kann, und über welche Daten von ausserhalb
der Kassette auf einen in der Kassette befindlichen radiografischen Film projeziert werden können.
18. Radiografische Kassette nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, dass ausserdem eine zweite Identifikationseinrichtung vorgesehen ist, die es
gestattet, zusätzliche Information auf den Film zu drucken.
19· Radiografische Kassette nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet,
dass die zweite Identifikationseinrichtung aus mindestens einem signifikanten Symbol aus für durchdringende
Strahlen opakem Material besteht, wobei dieses signifikante Symbole vom Strahl der penetrierenden Strahlung
während der Belichtung abgeschirmt oder in diesen gebracht werden kann, so dass die Bildung eines latenten Bildes in
oder auf dem radiografischen Film verhindert oder ermöglicht werden kann.
709881/0755
Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| GB25949/76A GB1578746A (en) | 1976-06-22 | 1976-06-22 | Radiographic film cassette |
Publications (3)
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| DE2727005A1 true DE2727005A1 (de) | 1978-01-05 |
| DE2727005B2 DE2727005B2 (de) | 1981-03-26 |
| DE2727005C3 DE2727005C3 (de) | 1982-05-13 |
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Family Applications (1)
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- 1977-06-10 NL NL7706399A patent/NL7706399A/xx not_active Application Discontinuation
- 1977-06-13 CA CA280,431A patent/CA1086124A/en not_active Expired
- 1977-06-15 DE DE2727005A patent/DE2727005C3/de not_active Expired
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- 1977-06-21 IT IT49903/77A patent/IT1079054B/it active
- 1977-06-21 JP JP7432377A patent/JPS5392A/ja active Pending
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| BE855415A (nl) | 1977-12-06 |
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