DE2842579A1 - Verfahren zur herstellung von isolierten elektrischen leitungen oder kabeln - Google Patents
Verfahren zur herstellung von isolierten elektrischen leitungen oder kabelnInfo
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Description
Die Erfindung betrifft ein verbessertes Verfahren zur Herstellung von mit Gummi oder Kunststoff isolierten elektrischen
Leitungen oder Kabeln, deren Gummi- oder Kunstr·1 off-Isolierschicht
durch Bestrahlung mit Elektronenstrahlen verbesserte mechanische und thermische Eigenschaften erhält.
Es ist bereits gebräuchlich, eine auf einen Leitungsdraht oder ein Kabel aufgebrachte Gummi- oder Kunststoff-Isolierschicht
mit ionisierender Strahlung zu bestrahlen, um die mechanischen und thermischen Eigenschaften dieser Schicht
zu verbessern.
Zu diesem Zweck wird allgemein ein Elektronenstrahl angewandt, da hiermit eine solche Isolierschicht mit einer vergleichsweise
großen Dosis ionisierender Strahlung bestrahlt
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werden kann. Bei einem z.B. mit Polyäthylen beschichteten Draht oder Kabel erfolgt die Bestrahlung im allgemeinen
mit einer Dosis von 1-50 mrad mit einer Rate von etwa 1x10 rad/s. Da die Leitung in ihrem Zentrum einen
elektrischen Leiter enthält, ist es unmöglich, die gesamte Isolierschicht durch Bestrahlung mit dem Elektronenstrahl
nur aus einer Richtung zu behandeln. Die übliche Praxis besteht daher darin, die Isolierschicht der Leitung
zunächst bei ihrem Durchlauf von der einen Seite her mit dem Elektronenstrahl zu bestrahlen und anschließend durch
umdrehen der Leitung diese erneut der Bestrahlung mit dem Elektronenstrahl eines Elektronenstrahlbeschleunigers auszusetzen.
Im Fall einer vergleichsweise dicken Isolierschicht auf einer solchen Leitung hat es sich jedoch gezeigt, daß bei
der Elektronenstrab!bestrahlung feine Risse bzw. Haarrisse
in der Isolierschicht selbst entstehen können, wodurch die (dielektrische) Durchschlagsfestigkeit der Leitung beträchtlich
herabgesetzt wird.
Da die Ursache für diese Rißbildung noch nicht mit Bestimmtheit festgestellt werden konnte, wurde es bisher als nicht
ratsam angesehen, die Verbesserung der Eigenschaften von insbesondere Hochspannungs-Leitungen großen Durchmessers,
die mit dicken Isolierschichten aus Gummi oder Kunststoff versehen sind, auf diese Weise anzustreben.
Im Hinblick darauf, daß Gummi- bzw. Kautschukmaterial oder Kunststoff bei Bestrahlung mit einem Elektronenstrahl
ausgezeichnete mechanische und thermische Eigenschaften erhält, wurde nun erfindungsgemäß versucht, diese güteverbessernde
Behandlungstechnik auch auf die Herstellung von Leitungen und Kabeln großen Durchmessers, insbesondere für
FJochspannungszwecke, anzuwenden. Zu diesem Zweck wurden
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Untersuchungen mit dem Ziel der Unterdrückung der Bildung von feinen Rissen in einem solchen Werkstoff bei Bestrahlung
mit einem Elektronenstrahl durchgeführt. Als Ergebnis dieser Untersuchungen hat es sich gezeigt, daß
eine mit einer Gummi- oder Kunststoff-Isolierschicht mit einer maximalen Wanddicke oder Strahleindringtiefe
von 4 mm oder mehr versehene Leitung durch Anwendung des noch näher zu beschreibenden Verfahrens bezüglich der
mechanischen und thermischen Eigenschaften verbessert werden kann, ohne daß dabei die geschilderten Schwierigkeiten
auftreten. Dies wird erfindungsgemäß dadurch erreicht, daß die Leitung unter dem Strahler (scanner) eines Elektronenstrahlbeschleunigers
hindurch transportiert und dabei mit einer solchen Drehzahl um ihre Längsachse gedreht wird,
daß jeweils ein und derselbe Abschnitt der Leitung während einer Zeitspanne von weniger als 10s mindestens zweimal
mit dem Elektronenstrahl bestrahlt wird, und daß durch den Elektronenstrahlbeschleuniger auf die Isolierschicht
der Leitung ein Elektronenstrahl emittiert wird, der auf eine Energie von 1 MeV oder mehr beschleunigt ist und dessen
maximale Eindringtiefe in die Isolierschicht deren Dicke übersteigt.
Bisher konnte der Mechanismus noch nicht voll geklärt werden, durch den das Auftreten feiner Risse (Haarrisse) in
der Gummi- oder Kunststoff-Isolierschicht einer elektrischen Leitung unterdrückt wird, wenn ein und derselbe
Teil der Isolierschicht im Verlauf einer Zeitspanne von unter 10s mindestens zweimal mit dem Elektronenstrahl
bestrahlt wird, während die Leitung bei ihrem Durchlauf (um ihre Achse) gedreht wird. Es wird jedoch angenommen,
daß diese Unterdrückung der Rißbildung auf die komplexe Wirkung einer elektrischen Ladung zurückzuführen ist, die
in der Isolierschicht entsteht und sich durch diese hindurch ausbreitet. Es wird angenommen, daß die Erzeugung und Aus-
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breitung oder Diffusion der elektrischen Ladung unter den angegebenen Bestrahlungsbedingungen einen gewissen
vorteilhaften Einfluß auf die der Bestrahlung unterworfene Isolierschicht ausübt, wobei dieser Einfluß auch nach
Abschluß der Elektronenstrahlbestrahlung anhält, so daß das Auftreten der feinen Risse in der Isolierschicht
im selben Maße wie bei der Bestrahlung begrenzt oder verhindert wird. Je kürzer die Zeitspanne ist, während welcher
ein und derselbe Teil der Isolierschicht mindestens zweimal mit dem Elektronenstrahl bestrahlt wird, um so
deutlicher ist daher die angegebene Wirkung bezüglich der Unterdrückung der Haarrißbildung in der Isolierschicht.
Erfindungsgemäß durchgeführte Untersuchungen zeigen, daß dann, wenn ein und derselbe Teil der Isolierschicht während
einer Zeitspanne von weniger als 10 s mindestens zweimal mit dem Elektronenstrahl bestrahlt wird, die Entstehung
der feinen Risse bzw. Haarrisse wirksam unterdrückt wird, während sich diese Wirkung nicht einstellt, wenn diese
Zeitspanne außerhalb des angegebenen Bereichs liegt.
Im folgenden sind bevorzugte Ausführungsbeispiele der Erfindung anhand der beigefügten Zeichnung näher erläutert.
Es zeigen:
Fig. 1 eine schematische Querschnittansicht einer mit Gummi oder Kunststoff isolierten elektrischen Leitung
zur Verdeutlichung der Art und Weise, auf welche die Elektronenstrahlbestrahlung der Isolierschicht
durchgeführt wird, während die Leitung um ihre Achse gedreht wird,
Fig. 2 eine schematische Darstellung einer Anordnung zur Durchführung des erfindungsgemäßen Verfahrens und
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Fig. 3 eine schematische Darstellung eines Teils einer
Anordnung zur Behandlung einer mit Gummi oder Kunststoff isolierten elektrischen Leitung nach
dem bisherigen Verfahren.
In Figur 1 bedeutet 2r den Außendurchmesser eines Leitungsdrahts bzw. Kabels, d.h. einer elektrischen Leitung,
deren Leiter D einen Durchmesser 2r~ besitzt. Die Leitung, die mit einer Gummi- oder Kunststoff-Isolierschicht
E beschichtet ist, wird dabei mit einem Elektronenstrahl bestrahlt, dessen maximale Eindringtiefe in der
Isolierschicht E bei R liegt, während die Leitung
max
unter dem Abtaster bzw. Strahler (scanner) eines Elektronenstrahlbeschleunigers
nach rechts gedreht wird. Die mit dem Elektronenstrahl bestrahlten Abschnitte der Leitung
werden dabei fortlaufend verschoben. Dies bedeutet, daß sich die Richtung des Elektronenstrahleinfalls dann,
wenn die Leitung als feststehend und sich nicht um ihre Achse drehend angesehen wird, fortschreitend nach links
verschiebt, wie dies durch den ausgezogenen Pfeil in Figur 1 angedeutet ist. Wenn die Elektronenstrahlbestrahlung,
wie durch den strichpunktierten Pfeil angedeutet (mit 0 = Zentrum der Leitung), zunächst in der Richtung
A1O erfolgt, dringt der Elektronenstrahl bis zu dem durch
die Kreisbögen C. B1, B. BQ B! und Bi Ci umrissenen Bereich
ein. Der Kreisbogen C-, B1 BI Ci besitzt einen Radius r1
und einen Mittelpunkt O2, der auf einer Verlängerung der
Linie A1O liegt und wobei 0/O2 = R max· Dabei wird der
durch die Punkte A1 C1 B1 BJj C1 bestimmte Bereich der
Isolierschicht mit dem Elektronenstrahl bestrahlt. Wenn der Punkt Ci aufgrund der Drehung der Bestrahlungsrichtung
nach links aus dem Bestrahlungsbereich herausbewegt wird, gelangt der Elektronenstrahl beispielsweise auf einen
Kreisbogen C3 B3 B^ C3, der durch einen Radius r.. auf
einem Punkt O3 bestimmt wird, welcher auf einem mit dem
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Radius O O2 um den Mittelpunkt 0 gezogenen Umkreis entsprechend
R „„ liegt. Dabei verschiebt sich folglich der
max
Punkt Bl zusammen mit dem Punkt C! aus dem ersten Bestrahlungsbereich.
Wenn der Punkt CI aufgrund der Weiterdrehung nach links wiederum bestrahlt wird, dringt der Elektronenstrahl
bis zum Kreisbogen C4 B4 BI C' (CI) ein, der durch
den Radius r* um einen Punkt O4 bestimmt wird, welcher
auf einem mit dem Radius 0 0. um den Mittelpunkt 0 gezogenen
Umkreis liegt. Der Punkt CI tritt daher wiederum vor dem Punkt BI in den Bestrahlungsbereich ein. Der Punkt
Bl wird in dem durch die Punkte A1 C1 B1 BI CI umrissenen
Bereich als erster aus dem Bestrahlungsbereich herausgeführt und im genannten Bereich zuletzt vom Elektronenstrahl
getroffen, wobei die Bestrahlungsrichtung, wie durch den gestrichelten Pfeil angedeutet, mit A3O angegeben
ist. Wenn nun der Winkel der Drehung von A1O
auf A3O gleich 2 θ (Radiant) beträgt, gilt
<02OB2 = Θ. Da O2B2 = rr OB2 = r2, 0 O3 = R^,
ergibt sich die folgende Gleichung:
O2B2 2 = OB2 2 + 0O2 2 - 20B2-OO2-COS θ
und 2 2 2
cos θ = -^ i 2
(im Fall von R 2 =
2r R max
2 * max ~ 9
2 2 2
Im Fall von R_,,,
> r. - ro wird der Elektronenstrahl
max * ι ζ.
durch den Leiter der Leitung abgeschirmt. Da die Rückseite des Leiters durch den Elektronenstrahl nicht bestrahlt
wird, sollte der Drehwinkel 2Θ immer η betragen. In diesem
Fall gilt daher cos θ = 0. Da eine Drehung von 2 θ innerhalb von 10 s erforderlich ist, sollte die Drehgeschwindigkeit
6 θ/π(U/min) oder mehr betragen. Dies bedeutet, daß die Leitung mit einer Geschwindigkeit von
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6 θ/π (U/min) oder mehr um ihre Achse gedreht werden sollte.
Wenn eine mit Gummi oder Kunststoff isolierte Leitung mit einer Geschwindigkeit von 6 θ/π (ü/min) oder
mehr um ihre Achse gedreht wird, kann tatsächlich eine Unterdrückung der Haarrißbildung beobachtet werden, so
daß das erfindungsgemäß angestrebte Ergebnis erzielt wird,
Dabei gilt:
2 2 2
-1 Rmax " {rl " r2 )
θ = cos ' [ — — „ -— ] (im Fall von
Zr2 ' Rmax
2 ζ 2 _ 2. ax - r r '
2 ζ 2 _
Rmax - rl r
Rmax - rl r
θ = π/2 (im Fall von R v 2>
r, 2 - r 2) .
Wenn die Drehzahl mit N (ü/min) und die Breite des Elektronenstrahl-Bestrahlungsbereichs
in Durchlaufrichtung der Leitung mit L (m) bezeichnet werden, sollte die Leitung
mit einer Geschwindigkeit von N-L (m/min) oder darunter bewegt werden. Wenn die Laufgeschwindigkeit N-L übersteigt,
wird der anfänglich bestrahlte Bereich der Leitungs-Isolierschicht wegen der Drehung der Leitung über den
Bestrahlungsbereich des Elektronenstrahls hinaus verlagert, bevor dieser Bereich erneut bestrahlt wird, so daß
ein Teil der Isolierschicht nicht zweimal bestrahlt wird und somit die Entstehung von Haarrissen nicht unterdrückt
werden kann.
Zur Gewährleistung einer gleichmäßigen Verteilung des Elektronenstrahls in der Leitung wird ein und dersi Lbe
Teil der Leitung bpi. ihrem Durchlauf bevorzugt mehr als dreimal mit dem Elektronenstrahl bestrahlt, d.h. die Laufgeschwindigkeit
sollte vorzugsweise weniger als (N"L)/3 (m/min) betragen.Wenn die Durchlaufgeschwindigkeit nicht
weniger als (N-L)/3 beträgt, ist z.B. die Absorption der
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Elektronenstrahldosis in der Isolierschicht ungleichmäßig bzw. unregelmäßig, so daß sich eine mangelhafte Gleichmäßigkeit
der Vernetzung ergibt.
Eine bevorzugte, praktisch durchführbare Möglichkeit für
den Vorschub einer mit Gummi oder Kunststoff isolierten Leitung mit vorgeschriebener Geschwindigkeit bei
gleichzeitiger Drehung (um die Längsachse) mit bestimmter Drehzahl besteht darin, Leitungszufuhr- und -aufwickelvorrichtungen sich in gleicher Richtung und mit gleicher Geschwindigkeit drehen zu lassen.
den Vorschub einer mit Gummi oder Kunststoff isolierten Leitung mit vorgeschriebener Geschwindigkeit bei
gleichzeitiger Drehung (um die Längsachse) mit bestimmter Drehzahl besteht darin, Leitungszufuhr- und -aufwickelvorrichtungen sich in gleicher Richtung und mit gleicher Geschwindigkeit drehen zu lassen.
Der Grund dafür, weshalb beim erfindungsgemäßen Verfahren
der angewandte Elektronenstrahl so gewählt wird, daß seine maximale Eindringtiefe größer ist als die Dicke der
Gummi- oder Kunststoffisolierschicht, liegt darin, daß
bei einer die Dicke der Isolierschicht unterschreitenden
größten Eindringtiefe die Ionisierung in der Isolierschicht durch den Elektronenstrahl diskontinuierlich wird, so daß die Neigung zu einer Haarrißbildung in diesem Bereich
besteht, unabhängig davon, wie schnell die Leitung um
ihre Achse rotiert. Der Ausdruck "maximale Eindringtiefe des Elektronenstrahls" bezieht sich auf die größte
Strecke oder Tiefe, bis zu welcher der Elektronenstrahl
in ein Substrat einzudringen vermag. Auf eine Energie von 1 MeV, 2 MeV und 3 MeV beschleunigte Elektronenstrahlen
besitzen eine maximale Eindringtiefe von etwa 4 mm, 11 mm bzw. 17 mm im Fall vom Gummi bzw. Kautschuk oder Kunststoff mit einem spezifischen Gewicht von 1. Beim erfindungsgemäßen Verfahren sollte der Elektronenstrahl aus dem Grund auf eine Energie von 1 MeV oder mehr beschleunigt werden, weil er sich bei einer niedrigeren Beschleunigungsenergie in einer Gummi- oder Kunststoffisolierschicht mit einer
größten Wanddicke von 4 mm oder mehr nicht mehr gleichmäs-
Gummi- oder Kunststoffisolierschicht, liegt darin, daß
bei einer die Dicke der Isolierschicht unterschreitenden
größten Eindringtiefe die Ionisierung in der Isolierschicht durch den Elektronenstrahl diskontinuierlich wird, so daß die Neigung zu einer Haarrißbildung in diesem Bereich
besteht, unabhängig davon, wie schnell die Leitung um
ihre Achse rotiert. Der Ausdruck "maximale Eindringtiefe des Elektronenstrahls" bezieht sich auf die größte
Strecke oder Tiefe, bis zu welcher der Elektronenstrahl
in ein Substrat einzudringen vermag. Auf eine Energie von 1 MeV, 2 MeV und 3 MeV beschleunigte Elektronenstrahlen
besitzen eine maximale Eindringtiefe von etwa 4 mm, 11 mm bzw. 17 mm im Fall vom Gummi bzw. Kautschuk oder Kunststoff mit einem spezifischen Gewicht von 1. Beim erfindungsgemäßen Verfahren sollte der Elektronenstrahl aus dem Grund auf eine Energie von 1 MeV oder mehr beschleunigt werden, weil er sich bei einer niedrigeren Beschleunigungsenergie in einer Gummi- oder Kunststoffisolierschicht mit einer
größten Wanddicke von 4 mm oder mehr nicht mehr gleichmäs-
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sig in der Isolierschicht verteilt, so daß die erfindungsgemäß angestrebte Verbesserung der Isolierschicht-Eigenschaften
nicht erzielt wird.
Die erfindungsgemäß angewandte Dosisrate des Elektronen-
2 9 Strahls liegt allgemein im Bereich von 10 - 10 rad/s.
Für industrielle Zwecke werden jedoch Dosisgrößen im Bereich von 10 - 10 rad/s bevorzugt. Der Ausdruck "mit
Gummi oder Kunststoff isolierte (elektrische) Leitung" bezieht sich auf einen Leitungsdraht oder ein Kabel in
Form eines Metall-Leiters, etwa aus Kupfer(-) oder Aluminiumlegierung,
mit einer Isolierschicht, die eine maximale, durchstrahlbare Wanddicke von 4 mm oder mehr besitzt
und aus Gummi bzw. Kautschuk, wie Naturkautschuk, Äthylen-Propylen-, Polydien-, Polysiloxan-, Äthylen-Vinylacetat-,
chlorsulfonierter Polyäthylen- und chlorierter Polyäthylen-Kautschuk,
oder aus Kunststoff, wie Polyäthylen, Polyvinylchlorid, Polypropylen, Polyvinylidenfluorid und
Äthylen-Tetrafluoräthylen-Mischpolymer, besteht. Wenn die Isolierschicht eine maximale Wanddicke von weniger
als 4 mm besitzt, ist eine Haarrißbildung weniger wahrscheinlich, so daß diesbezüglich keine praktischen Schwierigkeiten
entstehen. Wenn die Bestrahlung bei hoher Umgebungstemperatur erfolgt, kann die bestrahlte Isolierschicht
durch Aufschäumung oder Verformung beeinträchtigt werden. Beim erfindungsgemäßen Verfahren erfolgt die Bestrahlung
daher vorzugsweise bei einer Temperatur von 60°C oder darunter.
Im folgenden ist die Erfindung anhand von Beispielen näher beschrieben.
Eine Kabel-Zufuhrvorrichtung 2 und eine Kabel-Aufwickelvorrichtung
3 wurden auf die in Fig. 2 dargestellte Weise für die Behandlung eines mit Polyäthylen isolierten Kabels
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mit einem Außendurchmesser von 24 mm angeordnet, das durch Extrudieren eines ein Antioxidationsmittel enthaltenden
PolyäthylerB niedriger Dichte (low density) mit einer Dikke
von 6 mm auf einem verseilten Leiter von 12 mm Durchmesser hergestellt worden war. Das Kabel 1 wurde in Bestrahlungsrichtung
unter dem Strahler 5 (scanner) eines Cockcroft Walton-Elektronenstrahlbeschleunigers 4 hindurchgeführt.
Während der Bestrahlung wurde das Kabel innerhalb des Bestrahlungsbereichs des Elektronenstrahls
um seine Achse in Drehung versetzt, während die beiden Vorrichtungen 2 und 3 in derselben Richtung und mit gleicher
Geschwindigkeit bzw. Drehzahl angetrieben wurden. Der Elektronenstrahl wurde auf eine Energie von 2 MeV beschleunigt
und in einer Dosisrate von 6 χ 10 rad/s emittiert. Das mit einer Drehzahl von 30 U/min um seine
Längsachse gedrehte Kabel wurde mit einer Geschwindigkeit von 0,6 m/min transportiert. Der vom genannten Beschleuniger
gelieferte Elektronenstrahl mit einer Strahlbreite L von 60 cm traf auf die Kabelisolierung mit einer
Oberflächendosis von bis zu 20 Mrad auf. Die Polyäthylen-Isolierschicht
des auf diese Weise bestrahlten Kabels wurde bezüglich Gelfraktion, Wärmeverformung (dielektrischer)
Durchbruchspannung und Rißbildung untersucht; die Prüfergebnisse finden sich in Tabelle 1.
Ein mit Polyäthylen isoliertes Kabel 1 mit derselben Konstruktion wie in Beispiel 1 wurde gemäß Fig. 3 unter
dem Strahler 5 desselben Elektronenstrahlbeschleunigers 4 wie in Beispiel 1 mit einer Geschwindigkeit von 1,2m/
min in Form einer hochkant liegenden "8" hindurchgeführt· Ein Elektronenstrahl von 2 MeV wurde in einer Dosisrate
von 6x10 rad/s mit einer Strahlbreite von 60 cm
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emittiert. Das Kabel wurde dabei mittels einer Umlenkrolle 6 umgelenkt, um anschließend von der anderen Seite
her bestrahlt zu werden. Die hierbei in der Isolierschicht absorbierte Elektronenstrahldosis lag bei durchschnittlich
20 Mrad. Die Eigenschaften des auf diese Weise behandelten Kabels sind ebenfalls in Tabelle 1 angegeben.
| 2) | Tabelle 1 | Vergleichsbei spiel 1 |
|
| Prüfpunkt | (kV) | Beispiel 1 | 58 - 79 |
| Gelfraktion (%)1) | 71 - 75 | 25 | |
| Wärmeverformung (%) | 22 | 10 | |
| (Dielektrische) Durchbruchspannung |
3) 122 | ja | |
| Rißbildung 4) | nein | ||
Anmerkung:
1) Es wurden Proben von fünf verschiedenen Abschnitten
der bestrahlten Kabel-Isolierschicht entnommen. Die angegebenen Zahlen beziehen sich auf den prozentualen
unlöslichen Rückstand der Isolierung nach 100-stündiger Extraktion mit siedendem Xylol.
2) Gemessen bei 1200C unter einer Belastung von 3 kg.
3) Gemessen durch Anlegung von Wechselstrom von 50 Hz.
4) Ein dünner Streifen wurde unter dem Mikroskop untersucht.
In Beispiel 1 wurde die Isolierschicht des Kabels mit einem Elektronenstrahl bestrahlt/ während das Kabel um
seine Längsachse herum in Drehung versetzt wurde. Infolgedessen wurde jeweils ein und derselbe Abschnitt der Isolierschicht
während einer Zeitspanne von weniger als 10s mindestens zweimal bestrahlt. Haarrisse waren in der Isolierschicht
überhaupt nicht festzustellen, so daß sich eine außerordentlich hohe (dielektrische) Durchbruchspannung
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des Kabels ergab. In Vergleichsbeispiel 1 wurde das Kabel dagegen zweimal von entgegengesetzten Seiten her
bestrahlt, wobei die Bildung von feinen Rissen bzw. Haarrissen festzustellen war. Weiterhin ergaben von fünf
verschiedenen Bereichen der nach Vergleichsbeispiel 1 bestrahlten Kabel-Isolierschicht entnommene Proben einen
weiten Bereich der Gelfraktion, wodurch belegt wird, daß dieses Kabel für den praktischen Gebrauch ungeeignet
ist.
Ein Kabel von 12,4 mm Außendurchmesser wurde in der Weise
hergestellt, daß ein mit Calciumcarbonat und Stabilisator vermischtes Äthylen-Propylen-Mischj-olymeres in
einer Dicke von 4 mm auf einen verseilten Leiter von 4,4 mm Durchmesser extrudiert wurde. Auf die in Fig. 2 gezeigte
Weise wurde ein Elektronenstrahl von 1,2 MeV mit einer Abtast- bzw. Strahlbreite L von 1,5 m in diese
Isolierschicht gerichtet. Während der Bestrahlung lief das Kabel auf die in Beispiel 1 beschriebene Weise unter
Drehung um seine Längsachse unter einem Elektronenstrahlbeschleuniger
4 hindurch. Dabei wurden die Drehzahl (N), die Durchlaufgeschwindigkeit des Kabels, die Dosisgröße
und die auf die Isolierschichtoberfläche auftreffende Dosis auf die in der nachfolgenden Tabelle 2 angegebene
Weise variiert.
Die Wärmeverformung, die (dielektrische) Durchbruchspannung
und die Rißbildung gehen ebenfalls aus Tabelle 2 hervor.
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| i | j Drehzahl N (ü/min) | Beispiel | 2 | 3 | 4 | Vergleichsbeispie] | 2 | 3 | 4 |
| i Durchlaufgeschw. (m/min) | 6 | 6 | 30 | 3 | 3 | 10 | |||
| ! Dosisgröße (rad/s) | 3 | 7,5 | 7,5 | 3 | 0,75 | 18 | |||
| i Dosis an Isolierschicht- ίOberfläche (Mrad) |
1,6x106 | 4x106 | 4x106 | 1,6x106 | 4x105 | 107 | |||
| Wärmeverformung (%) *1 | 30 | 30 | 30 | 30 | 30 | 30 | |||
| (Dielektrische)Durchbruch spannung (kV) *2 |
19 | 25 | 17 | 24 | 17 | 42 | |||
| Rißbildung *3 | 86 | 69 | 75 | 10 | 10 | - | |||
| nein | nein | nein | ja | ja | — | ||||
Anmerkung: *1 Gemessen bei 12O0C unter einer Belastung von 3 kg
*2 Gemessen durch Anlegung eines Wechselstroms von 50 Hz. *3 Wie in Tabelle
Das betreffende Kabel besaß einen Außendurchmesser 2r..
von 12,4 mm und einen Lniterdurchmesser 2r2 von 4,4 mm.
Der Elektronenstrahl besaß eine maximale Eindringtiefe
R von 5 mm. Der Drehwinkel θ betrug daher 0,63 Radiant, max
und die Drehzahl zur Gewährleistung der Unterdrückung einer Haarrißbildung wurde auf 6θ/π = 3,8 (ü/min) oder
mehr, nämlich auf 4 ü/min oder darüber eingestellt, während die Durchlaufgeschwindigkeit des Kabels N*L (m/min)
oder weniger betragen sollte. Die nach obigen Beispielen 2 bis 4 hergestellten Kabel erfüllten sämtlich die vorher
angegebenen Forderungen, und sie erwiesen sich als von außerordentlich hoher Güte. Die Kabel gemäß Beispielen
2 und 3 wurden mit derselben Drehzahl um ihre Achse gedreht. Andererseits lief das Kabel gemäß Beispiel 2 mit
niedriger Durchlaufgeschwindigkeit als das Kabel nach Beispiel 3, nämlich mit einer niedrigeren Geschwindigkeit
als N-L/3 (m/min). Das Kabel gemäß Beispiel 2 war daher
durch den Elektronenstrahl gleichmäßiger bestrahlt worden, so daß es einer geringeren Wärmeverformung unterlag.
Das Kabel nach Vergleichsbeispiel 2 wurde mit einer Drehzahl von unter 4 U/min um seine Achse gedreht, wobei sich in
der Isolierschicht Haarrisse bildeten. Das Kabel gemäß Vergleichsbei :;piel 3 wurde mit derselben Drehzahl wie
im Fall von Vergleichsbeispiel 2 gedreht, jedoch mit niedrigerer Durchlaufgeschwindigkeit transportiert und mit dem
Elektronenstrahl bei kleinerer Dosisgröße bestrahlt. Die Isolierschicht des Kabels nach Vergleichsbeispiel 3
zeigte eine geringere Wärmeverformung, jedoch Haarrisse, weil es mit einer Drehzahl von unter 4 U/min in Drehung
versetzt worden war. Das Kabel nach Vergleichsbeispiel 4 wurde mit hoher Drehzahl gedreht, jedoch mit einer Geschwindigkeit
von über N»L transportiert. Die Isolierschicht dieses Kabels war daher nicht gleichmäßig bestrahlt
worden, so daß sie verstärkte Wärmeverformung zeigte und das Kabel somit für den praktischen Einsatz unbrauchbar war.
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Claims (5)
- PatentansprücheVerfahren zur Herstellung von isolierten elektrischen Leitungen bzw. Kabeln unter Verbesserung der eine maximale Wanddicke von 4 mm oder mehr besitzenden Gummibzw. Kautschuk- oder Kunststoff-Isolierschicht durch Bestrahlung mit einem Elektronenstrahl, dadurch gekennzeichnet, daß die Leitung unter dem Strahler (scanner) eines Elektronenstrahlbeschleunigers hindurch transportiert und dabei mit einer solchen Drehzahl um ihre Längsachse gedreht wird, daß jeweils ein und derselbe Abschnitt der Leitung während einer Zeitspanne von weniger als 10s mindestens zweimal mit dem Elektronenstrahl bestrahlt wird, und daß durch den Elektronenstrahlbeschleuniger auf die Isolierschicht der Leitung ein Elektronenstrahl emittiert wird, der auf eine Energie von 1 MeV oder mehr909816/0720ORIGINAL INSPECTEDbeschleunigt ist und dessen maximale Eindringtiefe in die Isolierschicht deren Dicke übersteigt.
- 2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die mit dem Elektronenstrahl zu bestrahlende isolierte Leitung mit einer Drehzahl von 6 θ/η (U/ min) bestrahlt wird, mit-1 KaJ- (ri2-r92>θ = cos t ] (im Fall von R z2r2'Rmax maxi 2 2.- rl - r2 >θ = κ/2 (im Fall von R „ 2> r 2 - r 2 )max * χ ζworin bedeuten:R = maximale Eindringtiefe des Elektronenstrahls, max2r.| = Außendurchmesser der bestrahlten Leitung und 2r2 = Leiterdurchmesser der bestrahlten Leitung.
- 3. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die isolierte Leitung durch Drehung der Zufuhr- und Aufwickelvorrichtungen für die Leitung in Drehung (um die Längsachse) versetzt wird.
- 4. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Isolierschicht der isolierten Leitung aus einem Gummi bzw. Kautschuk, wie Naturkautschuk, Äthylen-Propylen-, Polydien-, Polysiloxan-, Äthylen-Vinylacetat-, chlorsulfonierter Polyäthylen- und chlorinierter Polyäthylen-Kautschuk, besteht.
- 5. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß909816/0720die Isolierschicht der isolierten Leitung aus einem Kunststoff, wie Polyäthylen, Polyvinylchlorid, Polypropylen, Polyvinylidenfluorid und Äthylen-Tetrafluoräthylen-Mischpolymer , besteht.909816/0720
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