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Stapelbarer Behälter
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Die Erfindung bezieht sich auf einen stapelbaren Behälter aus Kunststoff
zum Transport kühlzuhaltender Lebensmittel, insbesondere von Fisch oder Fleisch,
mit geneigten Wandungen, durch er zum Boden hin sich verjüngend, schachtelbar ausgebildet
ist.
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Zum Transport von Fisch sind Behälter dieser Art bekannt, die man
auch als Fischkisten bezeichnet. Diese Fischkisten bestehen aus Kunststoff-Kompaktspritzguß
und werden vorwiegend aus Polyäthylen hergestellt. Es handelt sich dabei um dünnwandige
Kisten, die aufgrund des Kunststoff-Materials sehr verschleißfest sind, indem sie
nicht nur mechanischen Beanspruchungen standhalten sondern auch kältebeständig und
wasserfest sind.
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Solche Fischkisten sind immer wieder verwendbar, weswegen sie nicht
nur in gefülltem Zustand stapelbar sondern als Leerkästen auch schachtelbar sind.
Für den Transport empfindlicher Lebensmittel, insbesondere von Fisch, haben diese
Kisten jedoch den Nachteil, daß sie schlechte Kältedämmeigenschaften besitzen, weswegen
die in ihnen gelagerten, oft leicht verderblichen Lebensmittel durch eine Fremdkühlung
von außen kalt gehalten werden müssen. Man verwendet derartige Behälter als Fischkisten
vorweigend
nur auf See während des Transportes im Schiff, so daß der Fisch umgepackt werden
muß, sobald er an Land gebracht wird. Ausgenommen sind nur solche Fälle, in denen
der Fisch in einem Thermofahrzeug weiterbefördert wird, in welchem der Fisch weiter
fremdgekühlt wird. Wegen des eingeschränkten Verwendungszweckes nennt man eine solche
Fischtransportkiste auch "Seekiste". Da man von der Seekiste von vornherein keine
Kälteisolation erwartet, benutzt man sie stets ohne Deckel, wobei die Stapelbarkeit
durch besondere Randkonturen gewährleistet ist.
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Ergänzend zur Seekiste ist eine sogenannte Landkiste für den Fischtransport
bekannt, die als Wegwerfartikel konzipiert ist. Diese Landkisten bestehen aus Styropor,
das hervorragende thermische Isolationseigenschaften besitzt.
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Damit die guten thermischen Eigenschaften der Landkiste nicht beeinträchtigt
werden, besitzt sie einen Deckel, auf dem überdies bei Stapelung die Kisten aufeinander
aufgebaut werden.
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Wegen der geringen mechanischen Festigkeit des geschäumten Polystyrols
sind solche Fischkisten nur dann einschließlich Inhalt übereinander stapelbar, wenn
sie senkrechte Seitenwandungen haben. Der geschäumte Kunststoff verrottet leicht,
was durch die Einwirkung von Wasser noch begünstigt wird. Er besitzt eine poröse
Oberfläche, die so gut wie nicht zu reinigen ist, weswegen die Landkiste schon aus
hygienischen Gründen für die mehrmalige Verwendung ungeeignet ist.
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Der Erfindung liegt nun die Aufgabe zugrunde, für den Transport empflindlicher,
kühlzuhaltender Lebensmittel, insbesondere von Fisch, eine Universalkiste zu schaffen,
die mechanische Festigkeit, damit auch sichere Stapelbarkeit, die Möglichkeit leichter
Sauberhaltung und vor allem auch eine gute Kältedämmung in sich vereinigt.
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Diese Aufgabe wird bei einem stapelbaren Behälter der gattungsgemäßen
Art dadurch gelöst, daß er mit einem ebenfalls aus
Kunststoff bestehenden
Deckel verschließbar ist und der Kunststoff im Kern des Bodens, der Wandungen und
des Deckels aufgeschäumt ist.
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Der besondere Vorteil des erfindungEemäßen Behälters liegt darin,
daß er aufgrund der Gaseinschlüsse im Kunststoffmaterial gute Kältedämmeigenschaften
besitzt, wobei die Schäumung nur im Kern der Behälterteile und nicht an der Außenhaut
des Bodens, der Wandungen und des Deckels auftritt, damit der Behälter glatte Außenseiten
behält. Zwar verlangt die Schäumung des Kunststoffes größere Wandstärken als bei
der herkömmlichen Seekiste, was durch die günstigen thermischen Eigenschaften aufgewogen
wird, andererseits behält der erfindungsgemäße Behälter eine mechanische Festigkeit,
die mit der herkömmlichen Landkiste nicht erzielt werden konnte. Als Fischkiste
bringt der neue Behälter ganz besondere Vorteile. Der Fisch kann bereits auf See
im Schiff fertig verpackt werden. Es entfällt damit das lästige Umpacken, nachdem
der Fisch an Land gebracht worden ist. Allein schon hierdurch erfährt der Fisch
keine Kälteverluste, man kann sich das bei der herkömmlichen Fischverladung notwendige
Nacheisen ersparen. Die auf dem Schiff dem Fisch bereits beigegebene Eismenge reicht
zur Kälteversorgung ohne weitere Kühlung von außen jedenfalls für den üblichen Transportweg
vom Fischhafen bis zur Verwendung aus. Nach Gebrauch und Reinigung ist der neue
Behälter wieder verwendbar, wobei für den Leertransport die Schachtelbarkeit nützlich
ist, da die Deckel dann getrennt von den Behältern befördert werden können.
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Die weiteren Vorteile des erfindungsgemäßen Behälters insbesondere
auch hinsichtlich seiner sicheren Stapelbarkeit ergeben sich aus der nachstehenden
Beschreibung und aus den Unteransprüchen.
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Die Erfindung wird nachfolgend anhand der Zeichnung an einem Ausführungsbeispiel
noch näher erläutert. Dabei zeigen:
Fig. 1 einen erfindungsgemäßen
Stapelbehälter mit abgesprengtem Deckel in perspektivischer Darstellung Fig. 2 eine
Unteransicht des Behälterdeckels in perspektivischer Darstellung Fig. 3 zwei Teilschnitte
durch den neuen Behälter mit aufgesetzten Deckel und Fig. 4-10 schematische Darstellungen
der ineinanderfügbaren Behälterdeckel und -böden zur Veranschaulichung der einzelnen
Stapelmöglichkeiten des neuerungsgemäßen Behälters.
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Man erkennt in Fig. 1 einen Behälter 1, der durch einen Deckel 2 verschließbar
ist, der jedoch in Fig. 1 in abgehobener Stellung wiedergegeben ist. Vorzugsweise
ist der Behälter 1 von etwa kubischer Gestalt und besitzt deshalb einen rechteckigen
Boden 3, an den sich einstückig nach oben hin Längswandungen 4 und Querwandungen
5 anschließen. Gegenüber der Senkrechten auf dem Behälterboden 3 sind die Längswandungen
4 und die Querwandungen 5 etwas geneigt, sie schließen je nach Wandstärke mit dieser
Senkrechten einen Winkel in der Größenordnung 50 - 70 ein. Entscheidend ist, daß
durch die sich nach oben erweiternde bzw. sich nach unten verjüngende Ausbildung,
mehrere der Behälter 1 ineinander geschachtelt werden können, sofern sie natürlich
leer sind. Der Behälter 1 schließt nach oben hin mit einem gegenüber den Wandungen
4 und 5 etwas verdickten Rand ab, der sich auf den Längswandungen 4 in einen Längsrand
6 und auf den Querwandungen 5 in einen Querrand 7 gliedert. Auf der Innenseite des
Behälterrandes 6, 7 ist ein durchgehend umlaufender FalzSangeordnet, in den der
auf dem Behälter 1 aufgesetzte Deckel 2 mit einer daran unterseitig sitzenden Dichtlippe
22 eingreift. Somit ist bei aufsitzendem Deckel 2 das Innere des Behälters 1 rundum
geschlossen, was für die kälteisolierenden Eigenschaften des Behälters mit Deckel
besondere Bedeutung hat.
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Der Behälter 1 mit Seinem Boden 3, seinen Längswandungen 4 und seinen
Querwandungen 5 als auch der Deckel 2 bestehen nämlich aus geschäumtem Kunststoff,
der aufgrund seiner Gaseinschlüsse eine sehr gute Wärme- bzw. Kälteisolation bietet.
Dabei liegt die Besonderheit des geschäumten Kunststoff-Materials darin, daß der
Behälterboden 3, die Behälterwandungen 4, 5 und der Behälterdeckel 2 lediglich im
Kern aufgeschäumt sind, wodurch die Außenhaut dieser Teile porenfrei glatt ist.
Dadurch ist der Behälter leicht sauberzuhalten und ferner gegen Eindringen von Schmutz,
Feuchtigkeit und dergleichen in das Kunststoffmaterial gesichert. Der geschäumte
Kern der Behälterteile besitzt einen geschlossenzelligen Aufbau, was allein schon
eine hohe Festigkeit des geschäumten Kunststoffs sicherstellt. In bevorzugter Ausführung
ist das Kunststoff-Material für den Behälter 1 und den Deckel 2 Polyäthylen, das
nicht nur mechanisch sehr verschleißfest ist, sondern auch wasserfest und kältebeständig
ist.
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Damit die gewünschten thermischen Eigenschaften des Behälters 1 und
dPn npkpl 2 rriht wurden. sollte das Kunststoff-Material an allen Stellen des Behälters
1 eine
zwischen 5 und 8 mm haben. Bei diesen Wandstärken kommt man noch mit einer verhältnismäßig
geringen Konizität des Behälters aus, um ihn schachtelbar bzw. nestbar zu gestalten,
andererseits ist in Kombination mit dem Behälterdeckel die Kälteisolierung für die
zu transportierenden Lebensmittel, insbesondere für Fisch, so gut, daß auf den üblichen
Transportwegen die durch das mitgegebene Eis erfolgte innere Kühlung ausreicht.
Man kann beispielsweise auf See bereits geeisten Fisch in dem neuerungsgemäßen Behälter
direkt vom Schiff auf einen üblichen Lastkraftwagen verladen, um ihn dann ohne zusätzliche
Kühlung von außen bis zum Bestimmungsort weiterzutransportieren. Hierzu können die
Behälter 1 aufeinander gestapelt werden, wobei der jeweils obere Behälter auf dem
Deckel des darunterliegenden Behälters aufsteht. Dazu ist es zweckmäßig, wenn der
Deckel 2 mit seiner randlich umlaufenden Kante oberseitig auf dem Rand 6, 7 des
Behälters 1 aufliegt und sich gegebenenfalls noch zusätzlich
über
seine Dichtlippe 22 im Falz 8 des Behälters 1 abstützt.
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Da in geschlossenem Zustand des Behälters 1 der Deckel 2 mit einer
engen Trennfuge auf dem Behälterrand 6, 7 aufliegt, ist es zum Abheben des Deckels
2 zweckmäßig, wenn in den Behälterrand 6, 7 Aussparungen 9 und Ausnehmungen 13 eingearbeitet
sind, die mit Griffausbuchtungen 20 im randlichen Bereich an der Unterseite des
Deckels 2 korrespondieren können. Hierdurch ist bei geschlossenem Deckel 2 im Bereich
der Trennfuge zum Behälter 1 hin jeweils ein nach außen hin offener länglicher Spalt
gebildet, in den man mit den Fingern eingreifen kann, um den Deckel 2 anheben zu
können. Den Aussparungen 9 in den Längsrändern 6 des Behälters 1 kommt dabei noch
eine weitere Funktion für die Stapelbarkeit der Behälter 1 zu, was weiter unten
noch erläutert wird. Grundsätzlich können die Aussparungen oder Ausbuchtungen zum
Abnehmen des Deckels 2 auch nur entweder an den Rändern 6, 7 des Behälters 1 oder
längs des Randes 19 des Deckels 2 vorgesehen sein. Wichtig ist jedoch, daß stets
die Dichtlippe 22 am Deckel 2 auch im Bereich der Ausbuchtungen oder Aussparungen
den Behälter 1 bei aufgesetztem Deckel 2 dicht verschließt und entsprechend tief
in den umlaufenden Falz 8 am Behälterrand 6, 7 eingreiftan die Aussparungen zu hintergreifen.
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Damit sich beim Ineinanderstapeln die leeren Behälter 1 nicht gegeneinander
verklemmen können, sind am Behälterrand 6, 7 außen umlaufend Stützrippen 10 angeordnet,
mit deren Unterkanten der jeweils obere, eingeschachtelte Behälter auf dem Rand
6, 7 des unteren Behälters aufsteht.
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Sowohl an der Längsseite als auch an der Querseite des Behälters 1
ist. zwischen jeweils zwei benachbarten Stützrippen 10 eine Verstärkung 11 vorgesehen,
die nach außen über die Längswandung 4 bzw. die Querwandung 5 des Behälters 1 übersteht
und mit ihrer Unterkante 12 eine Griffkante zum Tragen des Behälters 1 bildet. Wie
Fig. 3 veranschaulicht, ist zweckmäßig
die Griffkante 12 hinterschnitten,
damit die darin eingreifenden Finger nicht nach außen abrutschen. Um den leeren
oder gefüllten Behälter 1 im Gleichgewicht tragen zu können, sitzen die Verstärkungen
11 mit den Griffkanten 12 in der Längsmitte bzw.
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der Quermitte des gesamten Behälters 1. Bei offenem Behälter 1 ist
das Tragen von Hand völlig problemlos, da man dann mit dem Daumen der Hände in das
Innere des Kastens greifen kann, um ihn sicher zu halten. Bei aufliegendem Deckel
2 fällt diese Möglichkeit weg. Dafür besitzt jedoch der Deckel 2 oberhalb jeder
der Griffkanten 12 randlich eine Griffmulde 18, die zum Rand 19 des Deckels 2 hin
durch eine Schwelle abgegrenzt ist, die man beim Ergreifen des geschlossenen Behälters
mit dem Daumen oder dem Handballen übergreifen muß. Deshalb liegen die Griffkanten
bei aufgesetztem Deckel in Fingerreichweite unterhalb dessen Oberseite, damit man
bei darin eingehakten Fingerkuppen bequem mit dem Handballen oder dem Daumen über
den Deckel 2 im Bereich der Griffmulden 18 fassen kann. Zwangsläufig wird somit
beim Anheben des Behälters 1 der Deckel 2 verschlossen gehalten, außerdem tragen
die Griffmulden 18 dazu bei, daß man mit den Händen nicht abrutscht. Eine weitere
Sicherung in dieser Beziehung bilden Rippen 21 im Bereich des Deckelrandes 19, die
die Griffmulden 18 nach außen hin abschließen. Damit die Griffkanten 12 am Behälter
1 und die Gegenrippen 21 am Deckel 2 griffgünstig zueinander liegen, verlaufen sie
miteinander parallel.
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In der als Phantombild gewählten Darstellung von Fig. 1 erkennt man
ferner auf der Unterseite des Behälterbodens 3 angeordnete Aufstandsleisten 14,
die zum einen die Funktion von Scheuerleisten haben, um den Behälterboden 3 zu schützen.
Die Aufstandsleisten 14 sind parallel nahe der unteren Längskanten des Behälterbodens
3 angeordnet und besitzen nach außen gerichtete Ansätze 15, die zwischen sich Lücken
16 frei lassen.
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Auf ihren benachbarten Innenseiten sind die Aufstandsleisten 14 dagegen
geradlinig glatt begrenzt. Die einseitig offenen Lücken 16 auf den Außenseiten der
Aufstandsleisten 14 dienen zur
Aufnahme von Höckern 17, die jeweils
auf der Oberseite der Deckel 2 angeordnet sind. Die Höcker 17 liegen somit bei auf
den Behältern 1 aufgesetztem Deckel 2 in Vertikalprojektion zwischen den zahnartigen
Ansätzen 15 der Aufstandsleisten 14 im Bereich der Lücken 16. Dies ist vor allem
aus Fig. 4 ersichtlich. Jeder der Behälter 1 läßt sich somit auf die Oberseite eines
Behälterdeckels 2 so aufsetzen, daß die Aufstandsleisten 14 und die Höcker 17 formschlüssig
ineinandergreifen.
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Dadurch sind jeweils die Behälter 1 gegen ein Herabrutschen von den
Deckeln 2 gesichert.
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Man kann jedoch die Behälterunterseite nicht lediglich in der Position
auf den Behälterdeckel 2 aufsetzen, die in Fig. 4 wiedergegeben ist, vielmehr gibt
es zahlreiche Variationsmöglichkeiten, die durch ein Rastersystem gegeben sind,
welches die Aufstandsleisten 14 unter dem Behälterboden 3 und die Höcker 17 auf
der Oberseite des Deckels 2 jeweils miteinander bilden. Diese Höcker 17 und die
dazu entsprechenden Lücken 16 zwischen den Ansätzen 15 der Aufstandsleisten 14 sind
mit gleichen Abständen in zueinander gehörigen Reihen angeordnet.
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In Richtung dieser Reihen kann der jeweils auf einen Deckel 2 aufgesetzte
Behälter 1 um einen Rasterabstand versetzt werden und steht dann wieder in Eingriff
mit den Höckern 17 über die Aufstands leisten 14.
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Besonders bei kubisch-rechteckiger Form des Behälters 1 und des Deckels
2 ergibt sich dadurch ein vorteilhaftes Stapelsystem, das einen Verbund der versetzt
übereinander gestapelten Behälter untereinander zuläßt, womit die Behälter 1 ähnlich
wie ein Verbund-Ziegelmauerwerk aufeinander aufgebaut werden können. Dazu sind die
Höcker 17 jeweils in zwei parallelen Reihen nahe dem Deckelrand 19 angeordnet, wobei
die eckseitigen Höcker 17a jeweils den Längs- und den Querreihen angehören.
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Insgesamt bilden also die Höcker 17 eine längs des Deckelrandes 19
umlaufende Kette, indem sie zwischen sich Lücken 24 belassen, die gleich breit wie
die Höcker 17 sind. Zweckmäßig
besitzen die Höcker 17 eine quadratische
Grundform, die dem Umriß der Lücken 16 zwischen den Ansätzen 15 der Aufstandsleisten
14 auf der Behälterunterseite entspricht. Andererseits sind die Höckerlücken 24
genauso breit, daß sie dem Umriß der Aufstandsleisten 14 im Bereich der Lücken 16
entsprechen. Es können daher nicht nur die Lücken 16 der Aufstandsleisten 14 die
Höcker 17 umgreifen, vielmehr können auch die Höcker 17 zwischen sich in den Lücken
24 die Aufstandsleisten 14 aufnehmen, die abgesehen von den zahnartigen Ansätzen
15 in ihrer Grundform länglich rechteckig sind. Dabei entspricht die Länge der Aufstands
leisten 14 etwa dem mittleren Abstand der Höcker 17, die den am weitesten auseinanderliegenden
Reihen parallel zu den Querkanten des Deckels 2 angehören. In Ergänzung dazu ist
die Breite der rechteckförmigen Ansätze 15 der Aufstandsleisten 14 so gewählt, daß
diese Ansätze 15 in die Höckerlücken 24 des Deckels 2 eingreifen können. Schließlich
ist noch der Abstand der beiden in Längsrichtung verlaufenden Aufstandsleisten 14
derart bemessen, daß sie mit ihren Enden in den jeweils außenliegenden Lücken 24
der Querreihen der Höcker 17 bei deckungsgleicher Anordnung von Deckel 2 und Behälter
1 liegen, wie es Fig. 4 veranschaulicht. In dieser Grundstellung fluchten - wie
schon gesagt- die Höcker 17 der in Längsrichtung liegenden Reihen mit den Lücken
16 der Aufstandsleisten 14. Entsprechend der Eckhöcker 17a beginnt die Lückenreihe
der Leisten 14 mit zweiseitig offenen Ecklücken 1 6a.
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Eine weitere Besonderheit des Rastersystems der Aufstandsleisten 14
auf der Unterseite des Behälterbodens 3 und der Höcker 17 auf der Oberseite des
Behälterdeckels 2 liegt darin, daß die Anzahl der einzelnen Höcker in Querrichtung
und in Längsrichtung in einem bestimmten Verhältnis zu einander steht.
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Dieses Verhältnis ist für die Überlappung der bei einem Versatz von
900 gestapelten Behälter 1 maßgeblich. In gleichem Verhältnis stehen auch die Breiten-
und Längenabmessungen des Behälters 1 und des Deckels 2 zueinander. Vorteilhaft
beträgt dieses Verhältnis 2:3, so daß ein quer und eckbündig auf einen zweiten Behälter
aufgesetzter Behälter mit einem Drittel seiner Länge seitlich über den unteren Behälter
übersteht.
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Auf diese Weise passen jeweils drei Behälter in Querrichtung und zwei
Behälter in Längsrichtung zusammen, so daß man die Behälter im sogenannten 12er-Bund
aufbauen kann. Dabei besteht eine quadratisch angeordnete Lage jeweils aus drei
quer und zwei längs-liegenden Behältern mit Deckel, auf die dann die nächste Lage
um 1800 drehsymmetrisch versetzt aufgelegt wird.
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Für die praktische Ausführung hat sich die Anordnung von sechs Höckern
17 in Längsrichtung und vier Höckern 17 in Querrichtung bewährt. Hierbei läßt sich
nämlich noch eine ausreichende Breite der Aufstandsleisten 14 verwirklichen, damit
sich der Behälterboden 3 bei Belastung nicht zu sehr durchbiegt.
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Die weiteren Spielarten, die sich mit dieser 2:3-Anordnung ergeben,
sind in den weiteren Figuren 6-9 dargestellt. Fig. 6 veranschaulicht, daß sich in
Längsrichtung die Behälter 1 unter formschlüssigem Eingriff der unterseitigen Aufstandsleisten
14 und der oberseitigen Höcker 17 aufeinanderstehender Behälter zur Hälfte überlappen
lassen. Das gleiche gilt für einen Versatz der übereinanderliegenden Behälter in
Querrichtung, was Fig. 7 zeigt. Die Behälter sind auch um eine lotrechte Mittenachse
um 900 versetzt übereinander aufstapelbar, was Fig. 8 zeigt, ohne daß der Formschluß
zwischen den Aufstandsleisten 14 und den Höckern 17 verlorengeht. Schließlich gibt
Fig. 9 noch eine mögliche Viertel-Überlappung übereinander angeordneter Behälter
1 nach der Neuerung wieder da ein Versatz der Behälter in Längs- und in Querrichtung
um die Hälfte möglich ist.
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Fig. 10 dagegen zeigt einen Behälter 1, der quer über einen leeren
anderen Behälter gesetzt ist, wobei die Doppelfunktion der Aussparungen 9 in den
Längsrändern 6 des Behälters 1 zum Tragen kommt. Die Aussparungen 9 sind nämlich
genauso lang, wie die Aufstandsleisten 14 im Bereich der Lücken 16 breit sind, womit
die Aufstandsleisten 14 fomschlüssig in diese Aussparungen 9 eingreifen können.
Allerdings muß hierbei der Abstand der Innenkanten 25 der jeweils außen liegenden
Ansätze 15a jeder der Aufstandsleisten 14 an die Außenbreite des Behälters 1 im
Bereich der Aussparungen 9 angepaßt sein. Deshalb sind die
außen
liegenden Ansätze 15a schmaler als die übrigen Ansätze 15 einer Aufstandsleiste
14, wodurch sich nach innen hin benachbart dieser Ansätze 15a eine größere Lücke
16 ergibt, die jedoch den Formschluß zwischen dem Behälterboden 3 und dem Behälterdeckel
2 nicht weiter beeinträchtigt.
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Wie Fig. 1 weiter noch zeigt, können einzelne der Höcker 17 auf der
Oberseite des Deckels 2 im Bereich der Griffmulden 18 liegen. Um die Grundfläche
der Griffmulden 18 durch die Höcker 17 dann nicht zu beeinträchtigen, ist es zweckmäßig,
wenn die im Bereich der Griffmulden 18 angeordneten Höcker 17b eckseitige Ausnehmungen
26 zu den Griffmulden 18 hin besitzen.
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Die Fig. 1 und 10 zeigen ferner noch, daß die Aussparungen 9 zur Aufnahme
der unterseitigen Aufstandsleisten 14 zweckmäßig klappsymmetrisch zur Quermittenebene
des Behälters 1 angeordnet sind. Man kann dann nämlich die leeren Behälter nur in
der Anordnung aufeinander stapeln, die Fig. 10 wiedergibt, wobei die Behälter jeweils
um ihre vertikale Mittenachse um 90° versetzt sind. Bei dieser Anordnung der Aussparungen
9 hat auch ein höherer aus leeren Behältern gebildeter Stapel noch einen ausreichenden
sicheren Stand.
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Die Fig. 2 und 3 geben noch weitere Einzelheiten insbesondere des
Behälterdeckels 2 wieder. Auf der Innenseite der umlaufenden Dichtlippe 22 besitzt
der Deckel 2 an seiner Unterseite noch winkelförmige Eckrippen 23, die ein Stapeln
der Deckel 2 erleichtern. In der rechten Hälfte von Fig. 3 erkennt man zwei aufeinander
gesetzte Deckel 2, wobei die Eckrippen 23 um den jeweiligen Eckhöcker 17a des benachbarten
Deckels greifen.
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Deshalb liegen die Eckrippen 23 auf der Unterseite des Deckels 2 in
Vertikalprojektion an den Außenseiten der eckseitigen Höcker 17a.
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