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DE2731691A1 - Verfahren und vorrichtung zur herstellung einer wandverkleidungsplatte - Google Patents

Verfahren und vorrichtung zur herstellung einer wandverkleidungsplatte

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Publication number
DE2731691A1
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Germany
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carrier
die
piston rod
cover
stationary
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DE19772731691
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Toshihiko Fujii
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Nissan Motor Co Ltd
Original Assignee
Nissan Motor Co Ltd
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Publication date
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Priority claimed from JP8707076A external-priority patent/JPS5312962A/ja
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Publication of DE2731691A1 publication Critical patent/DE2731691A1/de
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  • Vehicle Interior And Exterior Ornaments, Soundproofing, And Insulation (AREA)

Description

PATENTANWÄLTE A. 3RUNECKER
on. »λ
H. KINKELDEY
Dn-MQ
on-ma
2731691 W. STOCKMAlR
OR-Ma —MMJtD*
K. SCHUMANN
P. H. JAKOB
om.-Ma
G. BEZOLO
DRRERMMm
8 MÜNCHEN
MAXIMILIANSTRASM 4«
13. Juli 1977 P 11 822
Nissan Motor Company, Limited
Ho. 2, Takara-aachi, Kanagawa-ku, Yokohama City, Japan
Verfahren und Vorrichtung zur Herstellung einer Wandverkleidungsplatte
Diese Erfindung bezieht sich auf ein Verfahren und eine Vorrichtung für die Herstellung eines Wandabdeckmaterials für die Verwendung bei Innenräumen, wobei dieses Material die Form eines geformten Bretts bzw. einer Holztäfelung annimmt und aus einem Wellpappeträger und einer Haut zusammengesetzt ist, die eng auf die eine Seite des Trägers aufgelegt ist.
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Im technischen Bereich der Wandabdeckmaterialien, um den Innenräumen von Autos, Schiffen und Bauwerken Komfort und/oder dekorative Wirkung zu verleihen, hat Wellpappe in jüngerer Zeit industrielle Beachtung als Grundmaterial angezogen, und zwar auf Grund ihres billigen Preises und ihres leichten Gewichts, verglichen mit vorherrschenden Materialien, wie etwa harzgetränktem Filz bzw. ,harzgetränkter Pappe. In vielen Fällen, insbesondere für die Verwendung in den Innenräumen von Autos, muß ein Wandabdeckmaterial im Herstellungsstadium derart geformt werden, daß es ohne weiteres auf eine gekrümmte Wand oder Decke beispielsweise eines Kraftfahrzeugfahrgastraumes aufgebracht werden kann. Wenn ferner das Wandabdeckmaterial aus Wellpappe ist, muß eine Seite der Wellpappe mit einer Haut- bzw. Folienschicht belegt werden, die dekorative und/oder schützende Wirkungen aufweist und wahlweise auch noch eine Polsterwirkung aufweisen kann. Bei der vorliegenden Erfindung ist ein Wandabdeckmaterial aus einem Träger aus Wellpappe und einer dekorativen und/oder schützenden Folie zusammengesetzt, die auf die eine Seite des Trägers aufgelegt ist und die Form eines in geeigneter Weise geformten Brettes annimmt und Verkleidungsplatte genannt wird.
Gegenwärtig wird eine Verkleidungsplatte der beschriebenen Art durch ein zweistufiges Verfahren hergestellt; zuerst wird eine flache Tafel aus Wellpappe, die als Träger verwendet wird, durch Pressen in die gewünschte Form gebracht (unter Verwendung von Wärme, wenn die Wellpappe ein thermoplastisches Harz als Kleber zum Zusammenfügen der Schichten auf das gewellte Medium verwendet), und dann wird ein Bahnmaterial, das als die Umhüllung verwendet wird, auf den geformten Träger unter Anwendung von Wärme aufgelegt, um einen Kleber zu erweichen, und zwar mittels entweder einer eigenen Presse zum Formen und Laminieren oder einer
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Vakuumform- und Laminiervorrichtung. Das Vorsehen einer Form- und Laminiervorrichtung zusätzlich zu einer Heißpreßmaschine zum Formen des Trägers sowie ein langer Weg für die überführung des geformten Trägers zur Laminiervorrichtung sind unverzichtbare Beigaben zu dieser Art eines zweistufigen Verfahrens. Dies bedeutet das Erfordernis erheblicher Einrichtungskosten. Nebenbei weist das beschriebene Verfahren den technischen und industriellen Nachteil auf, daß der einmal erhitzte Träger unweigerlich nach der Entnahme aus der Heißpreßmaschine für den ersten Verfahrensschritt abgekühlt wird und somit wieder beim nachfolgenden Folienbeschichtungsschritt erhitzt werden muß.
Es ist ein Ziel der vorliegenden Erfindung, diese Nachteile herkömmlicher zweistufiger Verfahren für die Herstellung von Verkleidungsplatten der beschriebenen Art auszuräumen.
Es ist ein weiteres Ziel der Erfindung, ein verbessertes Verfahren zur Herstellung einer Verkleidungsplatte der beschriebenen Art vorzusehen, wobei das Verfahren lediglich einen Satz einer Form- und Laminiervorrichtung zum Fertigstellen der Formgebung eines Wellpappeträgers und der Beschichtung des geformten Trägers mit einem überzug erfordert und dementsprechend viel weniger teuer ist als herkömmliche Fertigungsverfahren.
Es ist ein noch weiteres Ziel der Erfindung, eine Form- und Beschichtungsvorrichtung zum wirksamen Erzeugen einer Verkleidungsplatte hoher Qualität und der beschriebenen Art herzustellen.
Gemäß der Erfindung weist ein Verfahren zum Herstellen einer beschichteten und geformten Verkleidungsplatte mit
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einem Träger aus Wellpappe und einer dekorativen und/oder schützenden Folienschicht die nachfolgenden Verfahrensschritte auf:
a) Preßformen des Trägers in die gewünschte Form mittels einer Heißpreßmaschine mit einem stationären und einem beweglichen Gesenk,
b) Trennen des beweglichen Gesenks vom stationären Gesenk, um den geformten Träger im letztgenannten Gesenk zu lassen,
c) Spannen eines Bahnmaterials, das als die Abdeckung verwendet wird, über den geformten Träger, ohne den geformten Träger aus dem stationären Gesenk zu entfernen,
d) Einbringen einer Klebstoffmaterialschicht, die bei erhöhter Temperatur wirksam ist, zwischen das Bahnmaterial und den Träger vor dem Schritt c)/ es sei denn, das Bahnmaterial weist eine Klebeeigenschaft bei einer erhöhten Temperatur auf, und
e) Andrücken des gespannten Bahnmaterials gegen den geformten Träger unter der Aufbringung von Wärme, um zur Formgebung der Abdeckung beizutragen und um die Verklebung der Abdeckung mit dem geformten Träger zu bewerkstelligen.
Der Schritt d) wird dadurch bewerkstelligt, daß man vorab eine Seite des Materials der Abdeckung mit dem Klebstoff beschichtet oder daß man eine Seite des Trägers mit derselben Art Klebstoff vor dem Schritt a) beschichtet.
Wenn die Abdeckung eine wesentliche Dicke aufweist, dann umfaßt das Herstellungsverfahren den Verfahrensschritt des Vergrößerns der Spielraumhöhe zwischen dem stationären und dem beweglichen Gesenk im Eingriffszustand entsprechend der Dicke der Abdeckung nach dem Schritt b), jedoch vor dem Schritt e) . Ferner kann das Pressen für die Verklebung der Abdeckung auf dem geformten Träger durch Zwischenschie-
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ben einer Polsterung zwischen die Abdeckung und das bewegliche Gesenk bewerkstelligt werden.
Eine Form- und Beschichtungsvorrichtung gemäß der Erfindung umfaßt eine Heißpreßmaschine bzw. heizbare Presse mit einem stationären und einem beweglichen Gesenk, eine Zufuhreinrichtung für den Träger zum Einsetzen eines flachen Trägers aus Wellpappe in das stationäre Gesenk, eine Abdeckungszufuhreinrichtung zum Ausspannen eines Bahnmaterials, das als die Abdeckung verwendet wird, zwischen dem stationären und dem beweglichen Gesenk, während das bewegliche Gesenk vom stationären Gesenk abgetrennt ist.
Vorzugsweise weist die Einrichtung zum Zuführen der Abdeckung eine Betätigungseinrichtung mit einer Kolbenstange mit einer Greifvorrichtung für einen Streifen auf,die am freien Ende der Kolbenstange angebracht ist, wobei die Einrichtung derart angeordnet ist, daß die Kolbenstange und die Greifvorrichtung nicht nur die Wirkung des Abziehens des Bahnmaterials in die Heißpreßmaschine, sondern auch die Wirkung der Entnahme der geformten und beschichteten Verkleidungsplatte aus dem stationären Gesenk aufweisen.
Die Heißpreßmaschine ist vorzugsweise mit einem Spieleinstellmechanismus versehen, um wahlweise die Höhe des Spiels zwischen dem stationären und dem beweglichen Gesenk im Eingriffszustand entsprechend der Dicke des geformten Trägers und der Gesamtdicke von geformtem Träger und Abdeckung anzupassen. Zusätzlich kann die Vorrichtung einen Mechanismus aufweisen, um wahlweise eine Polsterung in einen Raum zwischen den beiden Gesenken einzuführen, was
zweckmäßig beim Andrücken der Abdeckung gegen den geformten Träger als Zwischenlage ist, und die Polsterung nach der Andrücktätigkeit wieder zu entnehmen.
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Al
Gemäß der Erfindung kann eine Verkleidungsplatte der beschriebenen Art durch die Verwendung lediglich eines Vorrichtungssatzes hergestellt werden, ohne daß man den Träger während der aufeinanderfolgenden Formgebungs- und Beschichtungsvorgänge bewegt.
Die Herstellung kann deshalb mit hochgradig verringerten Investitionen für die Einrichtungen und abgesenkten Betriebskosten bewerkstelligt werden, verglichen mit der Herstellung derselben Verkleidungsplatte durch herkömmliche Verfahren. Das Einstellen des Spielraums zwischen den beiden Gesenken entsprechend der Dicke der Abdeckung und das Einlegen eines Polsters zwischen Abdeckung und beweglichem Gesenk sind durchaus wirksam zum Erzielen einer vollständigen und gleichförmigen Verklebung der Abdeckung mit dem Träger, ohne den geformten Träger zu beschädigen oder zu verformen.
Ein besonderer Gedanke der Erfindung liegt in einer Verkleidungsplatte, die aus einem Träger aus Wellpappe und einer dekorativen und/oder schützenden Abdeckungsschicht zusammengesetzt ist und durch das Preßformen des Trägers in die gewünschte Form mittels einer Heißpreßmaschine hergestellt wird, indem man das bewegliche Gesenk der Presse vom stationären Gesenk abtrennt, um den geformten Träger im letztgenannten Gesenk zu belassen, indem man ein Bahnmaterial, das als die Abdeckung verwendet wird, in die Presse derart einzieht, daß man es oberhalb des geformten Trägers ausspannt, und indem man das ausgespannte Abdekkungsmaterial gegen den geformten Träger anpreßt, wobei man dazwischen eine Klebstoffschicht einbringt, wenn das Abdeckungsmaterial nicht selbst Klebeeigenschaften aufweist, und zwar unter Anwendung von Wärme, um die Verklebung zu bewirken. Die Heißpreßmaschine weist in Zusammenwirkung einen Zufuhrmechanismus für den Träger und einen Zufuhrmechanismus für das Abdeckungsmaterial auf, der
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eine Kolbenstange mit einer Streif engreif vorrichtung aufweist, die hieran angebracht ist und auch der Wirkung
des Entnehmens des geformten und beschichteten Produkts aus dem stationären Gesenk dienen kann. Beim zweiten Pressen ist eine Einstellung des Spiegelraums zwischen den Gesenken entsprechend der Dicke der Abdeckung wirksam, um eine gleichförmige Verklebung der Abdeckung mit dem Träger ohne Verformen des Trägers zu bewirken.
Der Gegenstand der Erfindung ist anhand der Zeichnung beispielsweise noch näher erläutert, in der:
Fig. 1 eine Ansicht des Schnitts einer Verkleidungsplatte ist, die durch das erfindungsgemäße Verfahren hergestellt ist und den Schichtaufbau der Platte zeigt,
Fig. 2 eine teilweise geschnittene Ansicht einer erfindungsgemäßen Form- und Beschichtungsvorrichtung zum Herstellen der Verkleidungsplatte gemäß Fig. 1 ist,
Fig. 3 den Zustand der Vorrichtung gemäß Fig. 2 in derselben Ansicht bei einem Zwischenstadium des Form- und BeschichtungsVerfahrens zeigt,
Fig. 4 die Produkt-Freigabetätigkeit derselben Vorrichtung in derselben Ansicht zeigt,
Fig. 5 eine teilweise geschnittene Teilansicht einer Form- und Beschichtungsvorrichtung in einer geringen Abänderung gegenüber der Vorrichtung gemäß Fig. 2 ist,
Fig. 6 die Ansicht eines Schnittes durch einen Teil der Vorrichtung gemäß Fig. 5 ist und die Stellung ihres beweglichen Gesenks bei einem anfänglichen Formstadium des Form- und Beschichtungsverfahrens zeigt,
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Fig. 7 die Stellung desselben beweglichen Gesenks bei einem nachfolgenden Beschichtungsstadium zeigt, und
Fig. 8 die Verwendung eines ein Polster tragenden Mechanismus bei einer Heißpreßmaschine in einer Formund Beschichtungsvorrichtung gemäß der Erfindung zeigt.
Fig. 1 zeigt den Aufbau einer Verkleidungsplatte 10, deren Herstellung der Gegenstand der Erfindung ist. Die dargestellte Form der Platte 10 dient als Beispiel. Das Grundmaterial oder der Träger der Verkleidungsplatte 10 ist eine Wellpappe 12, die aus einem gewellten Medium 14 aus Papier und aus zwei Papierbeschichtungsbogen 16 bzw. 16' besteht, die auf die beiden Seiten des gewellten Mediums 14 aufgelegt sind. Ein thermoplastisches Harz ist vorzugsweise als Klebstoff zum Zusammenfügen der Beschichtungen 16, 16' mit dem gewellten Medium 14 verwendet. Die Verkleidungsplatte 10 weist eine Abdeckung 18 auf, die dicht auf die eine Seite des Wellpappeträgers 12 zum Erzielen dekorativer und/oder schützender Wirkungen aufgelegt ist. Das Material der Abdeckung 18 ist üblicherweise ein verhältnismäßig weiches Plastikmaterial, das wahlweise ein geschäumtes Plastikmaterial sein kann. Vielfältige Gewebe und Leder sind ebenfalls als Material für die Abdeckung 18 zweckmäßig. Die Abdeckung 18 ist am Träger 12 in den meisten Fällen mittels eines Klebers angeheftet, der der Art nach warmschmelzend ist. Wenn allerdings die Abdeckung 18 aus einem thermoplastischen Harz wie etwa Polyäthylen gebildet ist, dann kann die anhaftende Wirkung auch dadurch bewerkstelligt werden, daß man die Abdeckung 18 durch die Anbringung von Wärme hinlänglich erweicht, ohne zusätzlichen Klebstoff zu verwenden.
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Es wird nun auf Fig. 2 Bezug genommen; eine Form- und Beschickungsvorrichtung gemäß der Erfindung stellt eine Zusammenstellung vierer Arten von Mechanismen dar: eine Heißpreßmaschine A, einen Zufuhrmechanismus B für den Träger und einen Zufuhrmechanismus C für das Abdeckungsmaterial, der einen Ausspannmechanismus D umfaßt. Eine Förderanlage wie etwa ein Förderband E ist dieser Vorrichtung zum Zwecke des Beförderns des Erzeugnisses angefügt.
Die Heißpreßmaschine A weist ein stationäres Gesenk 22 in einer unteren Stellung und ein in Vertikalrichtung bewegliches Gesenk 24 oberhalb des stationären Gesenks 22 auf. Die obere Oberfläche 22 a des Gesenks 22 und die untere Oberfläche 24 a des Gesenks 24 sind in Übereinstimmung mit der beabsichtigten Gestalt der Verkleidungsplatte 10 geformt. Bequemerweise ist das stationäre Gesenk 22 als Hohlgesenk und das bewegliche Gesenk 24 als Stempel ausgebildet, wie dies in Fig. 2 erläutert ist. Die-Gesenke 22 und 24 sind derart ausgebildet, daß ein Zwischenraum 26, der der Gestalt und Dicke der Verkleidungsplatte 10 entspricht, zwischen den geformten Bereichen der Stirnflächen 22 a und 24 a der Gesenke hergestellt wird, wenn das bewegliche Gesenk 24 abgesenkt wird, um mit dem stationären Gesenk 22 in Eingriff zu treten, wie strichpunktiert gezeigt ist. Das stationäre Gesenk 22 ist mit einer Beheizungsleitung 28 versehen, der erwärmtes Strömungsmittel durch eine Außenleitung 30 zugeführt wird. In ähnlicher Weise ist das Gesenk 24 mit einer Beheizungsleitung 32 versehen, die an einer Leitung 34 für erwärmtes Strömungsmittel angeschlossen ist. Das stationäre Gesenk 22 ist hohl ausgebildet, um in seinem Inneren einen Raum 36 unterhalb der Beheizungsleitung 28 zu begrenzen, und mehrere Löcher* 40 mit geringen Querschnittsflächen sind im Gesenk 22 ausgebildet,
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um sich von der geformten Stirnfläche 22 a bis zu diesem Raum 36 zu erstrecken. Eine Leitung 42 verbindet den Raum 36 mit einem Luftgebläse (nicht gezeigt).
Flache Bahnen aus Wellpappe 12, die bereits jeweils in eine geeignete Grundrißform zugeschnitten sind, um als Träger der Verkleidungsplatte 10 zu dienen, worden an der einen Seite (auf der rechten Seite in Fig. 2) der Heißpreßmaschine A aufgestapelt. Der Träger-Zufuhrmechanismus B weist eine pneumatische oder hydraulische Betätigungseinrichtung 44 auf, die eine ziemlich lauge und in Horizontalrichtung bewegliche Kolbenstange 4 6 sowie einen Vakuumteller 48 aufweist, der am freien Ende der Kolbenstange 46 angebracht ist. Der Vakuumteller 48 ist nach unten gerichtet, damit er den obersten der gestapelten Wellpappebogen 12 ansaugt, wenn eine Saugwirkung bewirkt wird. Die Betätigungseinrichtung 44 kann ihre Kolbenstange 46 derart weit verlängern, daß der angesaugte Bogen 12 zum stationären Gesenk 22 überführt werden kann. Der Träger-Zufuhrmechanismus B kann auch einen Schwenkarm verwenden.
Der Zufuhrmechanismus C für das Abdeckungsmaterial weist eine Abstützung 50 auf, die auf derselben Seite der Heißpreßmaschine A wie der Träger-Zufuhrmechanismus B steht/ um eine horizontale Welle 52 unter einer Höhe zu halten, die ein wenig oberhalb der Ebene der Gesenkstirnfläche 22 a befindlich ist. Ein Bahnmaterial wie etwa das Material der Abdeckung 18 nimmt die Form eines aufgerollten Streifenmaterials 18 A an, das an der Welle 52 angebracht ist. Bei diesem Beispiel ist die untere Seite (in aufgerollten Zustand die Innenseite) des Bahnnaterials 18 A mit einer heißschmelzenden Bahn 19 belegt (beispielsweise aus Polyäthylen). Eine pneumatische oder hydraulische Betätigungseinrichtung 54 ist an einem rechten Seiten-
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rahmen der Heißpreßmaschine A derart angebracht, daß seine Kolbenstange 56 sich in Vertikalrichtung nach unten verlängern und aufwärts mit einem geringen Abstand gegenüber der Heißpreßmaschine A zurückziehen kann. Ein Paar Rollen 58, die etwa wie Klemmrollen ausgeführt sind, sind am "freien Ende dieser Kolbenstange 56 angebracht und können zwischeneinander das freie Ende des aufgerollten Streifenmaterials 18 A zwischeneinander unter der Aufbringung einer Reibungskraft hindurchlassen. Die Rollen 58 sind hinlänglich lange Zylinder, um den Streifen 18 A nahezu horizontal zu halten. Es können zwei identische Betätigungseinrichtungen (54) auch in einer Vertikalebene bei einem Abstand in der Nähe der Breitenerstreckung des Streifenmaterials 18 A angeordnet sein, wobei jedes ein Paar verhältnismäßig kurzer zylindrischer Rollen (58) aufweist. Der Zufuhrmechanismus C für das Abdeckungsmaterial umfaßί eine Schiebebühne (weggelassen in der Darstellung), die einen vertikal ausgerichteten pneumatischen oder hydraulischen Zylinder 60 aufweist, um sich parallel und in Achsrichtung bezüglich der Welle 52 in einer Vertikalebene zu bewegen, die zwischen der Betätigungseinrichtung 54 und der Heißpreßmaschine A sich über die gesamte Breite des Streifens 18 A des Bahnmaterials erstreckt. Dieser Zylinder 60 weist eine nach unten ausfahrbare Kolbenstange 62 mit einer Schneidklinge 64 auf, die am freien Ende der Kolbenstange angebracht ist.
Der Spannmechanismus D weist eine pneumatische oder hydraulische Betätigungseinrichtung 66 auf, die horizontal angeordnet ist und auf der gegenüberliegenden Seite (linke Seite in Fig. 2) der Heißpreßmaschine A bezüglich des Zuführungsmechanismus C für das Abdeckmaterial angeordnet ist.
Eine Kolbenstange 68 dieser Betätigungseinrichtung 66
weist eine Streifengreifeinrichtung mit einem Paar Backen 70 auf,die am freien Ende hiervon angebracht sind.In der Draufsicht weisen die Backen
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70 näherungsweise dieselbe Breite auf wie das stationäre Gesenk 22 und der Streifen 18A.Die Kolbenstange 68 erstreckt sich zur Heißpreßmaschine A hin und hält eine geringe Höhe oberhalb des oberen Endes des stationären Gesenks 22 derart ein, daß die Backen 70 über die gesamte Breite des Gesenks 22 fahren. Im übrigen kann die Betätigungseinrichtung 66 die Kolbenstange 68 in einem halbausgefahrenen Zustand derart halten, daß die Backen 70 eine Stellung nahe der linken Seite (eine Seite in unmittelbarer Nähe der Betätigungseinrichtung 66) des stationären Gesenks 22 einnehmen. Die zwei Betätigungseinrichtungen 54 und 66 sind derart ausgestaltet und angeordnet, daß die Mitte der paarweise angeordneten Rollen 58 und die Achse der Kolbenstange 68 in derselben Horizontalebene liegen, wenn die Rollen 58 die abgesenkte Lage einnehmen.
Der Betriebsablauf der Vorrichtung gemäß Fig. 2 und die Vorgänge eines Herstellungsverfahrens gemäß der Erfindung sind wie folgt. Wie ohne nähere Erläuterung verständlich ist, ist die Vorrichtung mit einer Steuereinheit (nicht gezeigt) zum nachfolgenden Betätigen der Heißpreßmaschine A, der Betätigungseinrichtungen 44, 54, 60, 66 und der Backen 70 versehen.
Beim Betriebsbeginn nimmt das bewegliche Gesenk 24 eine nach oben zurückgezogene Stellung mit reichlichem Abstand zum stationären Gesenk 22 ein, und alle Betätigungseinrichtungen befinden sich in zurückgezogenem Zustand. In diesem Zustand wird ein Unterdruck am Unterdruckteller 4 8 des Zufuhrmechanismus B für das Abdeckungsmaterial angelegt, um den obersten der gestapelten Wellpappeträger 12 aufzunehmen. Dann wird die Betätigungseinrichtung 4 4 betätigt, um ihre Kolbenstange 4 6 auszufahren, wie in Fig. 2 gestrichelt gezeigt ist, bis der Unterdruckteller -58 eine Position gerade oberhalb des stationären Gesenks 22 erreicht. Der Träger 12 wird auf das stationäre Gesenk 22 dadurch aufgelegt, daß man das Anlegen von Unterdruck an den Unterdruck-
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teller 48 unterbricht, und die Kolbenstange 4 6 wird zurückgefahren. Diese Bewegungen der Kolbenstange 4 6 (und die überführung des Trägers 12) werden in keiner Weise vom Streifen 18A behindert, da die Betätigungseinrichtung 54 die Rollen 58 und somit das freie Ende des Streifens 18A weit außerhalb der Bahn der Kolbenstange 4 6 hält.
Als nächstes wird das bewegliche Gesenk 24 abgesenkt, um den flachen Träger 12 gegen die geformte Oberfläche 22a des stationären Gesenks 22 anzudrücken. Diese Preßformtätigkeit wird unter Wärmezufuhr zu den Gesenken 22 und 24 bewerkstelligt, wenn die Wellpappe 12 ein thermoplastisches Harz als Kleber verwendet.
Das bewegliche Gesenk 24 wird nach der Fertigstellung des Preßformens nach oben zurückgefahren und zur selben Zeit wird die Betätigungseinrichtung 54 des Zufuhrmechanismus C für das Abdeckungsmaterial betätigt, um die Rollen 58 abzusenken, wie es in Fig. 3 gezeigt ist. Dann wird die Betätigungseinrichtung 66 des Ausspannmechanismus D betätigt, um die Kolbenstange 68 maximal auszufahren, und die Backen 70 werden in Tätigkeit gesetzt, um das freie Ende des Bahnmaterialstreifens 18A zu ergreifen, wie gestrichelt in Fig. gezeigt ist. Dies kann durchgeführt werden, da die Rollen 58 in ihrer abgesenkten Stellung das freie Ende des Streifens 18A in einer horizontalen Ebene halten, in der sich die Kolbenstange 68 bewegt. Dann fährt die Kolbenstange 68 zurück, um das Abrollen des Streifens 18A zu bewirken, bis die Backen 70 die obenerwähnte Stellung in unmittelbarer Nähe der linken Seite des stationären Gesenks 22 erreichen (wie in Fig. 3 gezeigt ist). Wenn die Kolbenstange 68 anhält, um die Backen 70 in dieser Stellung zu halten, dann wird das Bahnmaterial 18A in Horizontalrichtung innerhalb der Heißpreßmaschine A ausgespannt, um ein wenig oberhalb des geformten Trägers 12 mit einer gewissen Zugspannung aufgrund der Greifwirkung der Backen 70 und der Reibungskraft der Rollen 58 zu liegen.
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In diesem Zustand werden die Gesenke 22 und 24 erwärmt und das bewegliche Gesenk 2 4 wird wieder abgesenkt, um das Bahnmaterial 18A, d.h. die Abdeckung 18, gegen den geformten Träger 12 anzudrücken, der im stationären Gesenk 22 zurückgehalten wird. Infolgedessen schmilzt die heißschmelzende Bahn 19 an der unteren Seite der Abdeckung 18 und veranlaßt die Verklebung der Abdeckung 18 mit dem geformten Träger 12 über die gesamte Fläche hinweg. Dann wird der Zylinder 60 betätigt, um die Kolbenstange 62 abzusenken, bis die Schneidklinge 64 in Berührung mit dem gespannten Streifen 18A kommt, dies wird gefolgt von der Tätigkeit der Schiebebühne, was zum Abschneiden des Streifens 18A führt. Anschließend werden die Rollen 58, die Schneidklinge 64 und das bewegliche Gesenk 28 nach oben zurückgezogen. In diesem Zustand ist die Kolbenstange 68 vollkommen zurückgezogen, wie gestrichelt in Fig. 4 gezeigt (derselbe Zustand wie in Fig. 2). Da die Backen 70 noch immer die Abdeckung 18 ergriffen halten, führt das vollständige Zurückziehen der Kolbenstange 68 zum Ausziehen der geformten Verkleidungsplatte 10 aus dem stationären Gesenk 22, wie gestrichelt in Fig. 4 dargestellt ist. Um die Entnahme des Produkts 10 aus dem stationären Gesenk 22 zu erleichtern, kann Luft gegen die untere Seite des preßgeformten Trägers 12 durch die Leitung 42, den Raum 36 und die Löcher 40 geblasen werden. Wenn das Erzeugnis 10 auf den Bandförderer E gezogen wird, dann werden die Backen 70 geöffnet, um das Erzeugnis 10 freizugeben.
Statt vorher die untere Seite des Abdeckungsmaterials 18A mit der wannschmelzenden Bahn 19 zu belegen, kann auch die obere Seite des Trägers 12 mit einer warmschmelzenden Bahn entsprechend der Abmessung vor dem Preßformen des Trägers 12 belegt werden. In diesem Fall sollte dem Ankleben der geschmolzenen warmschmelzenden Bahn an dem beweglichen Gesenk 24 beim Preßformen des Trägers 12 durch eine bestimmte Maßnahme vorgebeugt werden, beispielsweise durch Oberziehen der Oberfläche 24a des beweglichen Gesenks 24
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mit einem fluorhaltigen nichtklebenden Harz wie etwa Polytetrafluorethylen.
Die vorangegangene Beschreibung unter Bezugnahme auf Fig. bis 4 wurde in der Annahme vorgenommen, daß die Dicke der Abdeckung 18 viel kleiner ist als die des Trägers 12 und praktisch vernachlässigbar ist. Wenn ein Bahnmaterial beträchtlicher Dicke verwendet wird, beispielsweise eine geschichtete Bahn, die sich aus der Bildung eines Laminats einer ürethanschaumbahn und einer Polyvinylchloridbahn ergeben hat, dann muß die Hcißpteßniaschine A mit einer bestimmten Einrichtung zum Einstellen der Höhe des Spielraums 26 versehen werden. Wenn das Preßformen des Trägers 12 und das Beschichten mit einer verhältnismäßig dicken Abdeckung 18 mit einem Spiel 26 mit fester Höhe durchgeführt wird , dann wird die Beschichtungstätigkeit eine übermäßige Belastung auf den Träger 12 ausüben und demeiiL.sprec}K.nd eine Verformung oder sogar die Zerstörung des einmal in geeigneter Weise geformten Trägers 12 verursachen.
Die Unzuträglichkeit eines festgelegten Spielraums 26 zwischen den Gesenken 22 und 24 ist insbesondere dann bezeichnend, wenn der Spielraum 26 nicht derart ausgebildet ist, daß er eine gleichförmige Höhe über die gesamte Fläche der geformten Stirnfläche 22a des Gesenks 22 aufweist, sondern in bestimmten Flächen eine verhältnismäßig geringe Höhe aufweist. Wenn die beabsichtigte Gestalt der Verkleidungsplatte 10 derart ist, daß der Wellpappeträger 12 mit kleinen Krümmungsradien in bestimmten begrenzten Bereichen bei der Preßformtätigkeit aus- oder eingedrückt ist, dann ist die Höhe des Spielraums 26 in solchen Bereichen manchmal kleiner ausgebildet als eine Standardhöhe (die der Dicke des Trägers 12 entspricht) in den übrigen Flächen, um die Wellpappe ein wenig in den aus- oder eingedrückten Zonen zusammenzudrücken, mit dem Zweck, das Erscheinen von Falten in diesen Zonen zu verhüten. Nach der Preßformtätigkeit neigt die Dicke des Trägers 12 in den derart einge-
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drückten Zonen dazu, aufgrund eines gewissen Ausmaßes des Rückfederns zuzunehmen, und wird größer als die verringerte Höhe des Spielraums 26. Wenn das zweite Anpressen zum Aufkleben der Abdeckung 18 in diesem Zustand durchgeführt wird, dann wird speziell in den oben erwähnten aus- oder eingebeulten Zonen des Trägers 12 ein in bezeichnender Weise überhöhter Druck aufgebracht, was zur örtlichen Verformung und/oder zum Zusammendrücken desTrägers 12 führt. Ferner fördert ein übermäßig starker Druck bei dieser Tätigkeit in unzulässiger Weise den Erwärmungseffekt und neigt somit dazu, ein unzulängliches Anhaften zu verursachen (aufgrund des übermäßigen Absenkens der Viskosität des geschmolzenen Klebers) und sogar eine Wärmeschädigung der Abdeckung 18.
In Fig. 5 ist die Heißpreßmaschine A gemäß Fig. 2 mit mehreren Sätzen von Einstellmechanismen F für das Spiel ergänzt, die in Umfangsrichtung um die Gesenke 22 und 24 untei näherungsweise gleichen Abständen angeordnet sind (in üblicher V/eise sollten sie entsprechend an den vier Ecken der Presse A angeordnet sein). Jeder dieser Mechanismen F weist ein Anschlagteil 72 auf, das auf dem stationären Gesenk aufsteht, uiii die unterste Stellung des beweglichen Gesenks 24 festzulegen, d.h. die Höhe des Spielraums 26. Das Einstellen der Höhe des Spielraums 26 bedeutet die Einstellung der Höhe des Anschlagteils 72. In diesem Fall ist das Anschlagteil 72 derart festgelegt, daß das Spiel 26 eine Höhe t.. aufweist, die geeignet ist zum Preßformen des Trägers 12, wenn das bewegliche Gesenk 24 mit dem Anschlagteil 72 in Berührung tritt, wie in Fig. 6 gezeigt ist. Ein pneumatischer oder hydraulischer Zylinder 74 wird von einem Ständer 76 an der Außenseite der Gesenke 22 und 24 vorzugsweise unter Zwischenschaltung einer in Vertikalrichtung anschlagenden Feder gestützt. Eine Kolbenstange 78 dieses Zylinders 74 kann sich zum Anschlagteil 72 hin erstrecken und hält in Horizontalrichtung ein Distanzstück 80 an seinem Ende. Die Stellung des Zylinders 74 in einer Vertikalebene ist derart, daß sich das Distanzstück 80 längs der
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oberen Endfläche des Anschlagteils 72 vorzugsweise mit einem geringen Spielraum hierzwischen bewegt, um niemals gegen das Anschlagteil 72 anzustoßen, wenn die Kolbenstange 78 ausgefahren wird. Das Distanzstück 80 weist eine Dicke tj auf, die näherungsweise gleich der Dicke der Abdeckung 18 oder geringfügig kleiner sein kann, wobei die Größe des Drucks in Betracht gezogen wurde, die zum Bewerkstelligen des Anklebens der Abdeckung 18 auf dem Träger 12 erforderlich ist.
Wenn die Kolbenstange 78 ausgefahren ist, indem der Zylinder 74 mittels der oben erwähten Steuereinheit (nicht dargestellt) vor dem zweiten Absenken des beweglichen Gesenks 24 betätigt wird, dann wird das Distanzstück 80 auf die obere Endfläche des Anschlagstücks 72 gebracht, wie in Fig. 7 gezeigt, so daß die Höhe des Spiels 26 auf (t.+t-) erhöht wird. Dies bedeutet im wesentlichen eine zeitweise Zunahme der Höhe des Anschlagteils 72 um den Wert t„. Das Absenken des beweglichen Gesenks 24 zum Andrücken der Abdeckung 18 gegen den geformten Träger 12 wird in dem Zustand gemäß Fig. 7 bewerkstelligt, so daß ein geeigneter Druck der Abdeckung 18 aufgebracht werden kann, ohne daß man einen unerwünscht hohen Druck auf den Träger 12 ausübt. Dementsprechend verursacht diese Tätigkeit praktisch keine Verformung des geformten Trägers 12.
Fig. 8 zeigt ein einzigartiges Vorgehen, um die Verklebung der Abdeckung 18 mit dem geformten Träger 12 in zufriedenstellender Weise zu erreichen, insbesondere wenn die Höhe des Spielraums 26 nicht gleichförmig über die gesamte, Fläche der Gasenkstirmfläche 22a vorliegt. Die Heißpreßmaschine A ist mit den Anschlagteilen 72 und den in Horizontalrichtung beweglichen Distanzstücken 80 auch in diesem Fall versehen. Zusätzlich zur Vergrößerung des Spielraums 26 mittels des Distanzstücke 80 ist ein Polster 82 zwischen die Abdeckung 80 und das bewegliche Gesenk 24 bei der Preßtätigkeit eingeschoben, um die Abdeckung 18 auf den geformten
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Träger 12 zu kleben. Dieses Polster 82 wird verwendet, um eine gleichförmige Verteilung einer Drucklast über die gesamte Fläche des Trägers 12 trotz des Vorliegens gewisser Ungleichförmigkeiten in der Höhe des Spielraums 2 6 zu verwirklichen. Dementsprechend ist das Polster 82 in der Draufsicht breit genug, um die geformten Flächen der Gesenkstirnfläche 22a, 24a völlig abzudecken und weist eine weiche, leicht verformbare und federfähige Beschaffenheit auf. Beispielsweise wird ein Luftkissen oder eine geeignet dicke Schicht aus Polstermaterial wie etwa Urethanschaum als Polster 82 verwendet. Es sollte das Polster 82 in die Heißpreßmaschine A erst nach dem Ausspannen des Materials 18A der Abdeckung über den geformten Träger 12 hinweg eingebracht werden und aus der Presse A vor der Entnahme des beschichteten Produkts 10 entnommen werden. In Fig. 8 ist das Polster 82 mit Spiralfedern 84 an säulenartigen Halteteilen 86 aufgehängt, die derart ausgebildet sind, daß sie in Horizontalrichtung zur Seite der Heißpreßmaschine beweglich sind. Beispielsweise haben die Halteteile 86 Räder 88 und können sich auf einem Paar Schienen 90 bewegen, die derart verlegt sind, daß sie sich in.Horizontalrichtung (senkrecht zur Zeichenebene) erstrecken, und zwar durch die Wirkung einer Antriebseinrichtung wie beispielsweise pneumatischer oder hydraulischer Betätigungseinrichtungen (nicht dargestellt). Wenn das Druckausglexchspolster 82 verwendet wifd, dann ist die Dicke t« der Distanzstücke 80 größer ausgebildet als die Dicke der Abdeckung 18, indem man die Dicke des Polsters 82 in zusammengedrücktem Zustand in Betracht zieht.
Das Andrücken der Abdeckung 18 gegen den geformten Träger 12 wird unter Einschieben des Polsterteils 82 zwischen das bewegliche Gesenk 24 und die Abdeckung 18 ausgeführt, so daß die oben erwähnte Ungleichförmigkeit in der Höhe des Spielraums 26 durch die Verformung der Polstereinlage 82 absorbiert wird. Das Vorlieaen geeignet dicker Distanzstücke 80 an den Anschlagteilen 72 stellt die Aufbringung einer geeigneten Klebebelastung auf Abdeckung 18 und Träger 12 sicher,
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und das Polster 82 dient zum Ausgleichen eines resultierenden Druckes über die gesamte Fläche der Abdeckung 18 und des Trägers 12. Das Verkleben der Abdeckung 18 auf dem geformten Träger 12 kann deshalb durchgeführt werden, ohne daß man eine merkliche Verformung des Trägers 12 und/oder eine unzulängliche Verklebung in.irgendwelchen Zonen zu befürchten hat.
Es wird, ausgehend von der vorangegangenen Beschreibung, >: darauf hingewiesen, daß die Verwendung des Druckausgleichspolsters 82 zum Erreichen einer guten Verklebung der Abdekkung 18 auf dem geformten Träger 12 selL..;t dann wirksam ist, wenn die Einstellung des Spielraums 26 (mittels der Distanzstücke 80 beispielsweise) wegen einer geringen Dicke der Abdeckung 18 weggelassen werden kann.
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Leerseif

Claims (1)

  1. PATENTANWALT A. 3RUNECKER
    H. KINKELDEY
    DR-iNG
    ? 7 ^ t R Q 1 W. STOCKMAlR
    K. SCHUMANN
    OR RtK ΝΑΓ OWLJWrS
    P. H. JAKOB
    OR--ING
    G. BEZOLD
    on RERhMT om_-oeu
    8 MÜNCHEN
    UAXlUlLlANSTRASSt
    Ansprüche
    Verfahren zum Erzeugen einer geformten Verkleidungs-Latte, die aus einem Träger aus Wellpappe und aus einer Abdeckungsschicht zusammengesetzt ist, die eng auf der einen Seite des Trägers für dekorative und/oder schützende Wirkung aufgelegt ist, gekennzeichnet durch die folgenden Schritte:
    a) Preßformen des Trägers (12) in eine gewünschte Form mittels einer Heißpreßmaschine (A) mit einem stationären Gesenk (22) und einem beweglichen Gesenk (24),
    b) Trennen des beweglichen Gesenks vom stationären Gesenk, um den geformten Träger im stationären Gesenk zu belassen,
    c) Ausspannen von Bahnmaterial (18A), das als die Abdeckung
    (18) verwendet wird, und zwar oberhalb des geformten Trägers, ohne diesen aus dem stationären Gesenk zu entfernen,
    d) Bereitstellen einer Klebstoffschicht, die bei erhöhter Temperatur wirksam wird, zwischen dem ausgespannten Bahnmaterial und dem geformten Träger vor dem Schritt c), es sei denn,das Bahnmaterial weist bei erhöhter
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    telefon <oao) aaaeea telex os-assao Telegramme monapat telekopiefier
    ORIGINAL INSPECTED
    Temperatur Klebeeigenschaften auf, und
    e) Andrücken des ausgespannten Bahnmaterials gegen den geformten Träger mittels des beweglichen Gesenks unter Anwendung von Wärme, um die Formgebung der Abdeckung zu unterstützen und um das Verkleben der Abdeckung mit dem geformten Träger zu bewerkstelligen.
    2. Verfahren nach Anspruch 1, ferner gekennzeichnet durch den folgenden Verfahrensschritt: Vergrößern der Höhe des Spielraums (26) zwischen stationärem und beweglichem Gesenk (22, 24) im Eingriffszustand entsprechend der Dicke der Abdeckung (18) nach dem Verfahrensschritt b)ι jedoch vor dem Verfahrensschritt e).
    3. Verfahren nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Verfahrensschritt e) unter Einführen einer Polstereinlage (82) zwischen das bewegliche Gesenk (24) und das ausgespannte Bahnmaterial (18A) bewerkstelligt wird, so daß ein gleichförmiger Druck auf den geformten Träger über die gesamte Fläche hinweg aufgebracht werden kann.
    4. Verfahren nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Polstereinlage (82) ein Luftkissen ist.
    5. Verfahren nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Polstereinlage (82) eine Urethanschaumbahn ist.
    6. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 5,dadurch gekennzeichnet, daß der Verfahrensschritt d) dadurch bewerkstelligt wird, daß man eine Seite des Bahnmaterials (18A) vor dem Schritt d) mit Klebstoff belegt.
    7. Verfahren nach Anspruch 6, dadurch gekennezichnet, daß der Klebstoff eine warmschmelzende Bahn ist.
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    8. Verfahren nach einem der Ansprüche 1-5,dadurch gekennzeichnet, daß der Verfahrensschritt d) dadurch bewerkstelligt wird, daß man eine Seite des Trägers (12) mit dem Klebstoff belegt.
    9. Vorrichtung zur Herstellung einer beschichteten und geformten Verkleidungsplatte, die zusammengesetzt ist aus einem Träger aus Wellpappe und einer Abdeckungsschicht, die eng auf die eine Seite des Trägers aufgebracht ist, gekennzeichnet durch:
    - eine Heißpreßmaschine (A) mit einem stationären Gesenk (22) und einem beweglichen Gesenk (24),
    eine Zufuhreinrichtung (B) für den Träger (12) zum Einsetzen eines flachen Trägers aus Wellpappe in das stationäre Gesenk, und
    - eine Zufuhreinrichtung (C) für das Material der Abdeckung (18) zum Ausspannen von Bahnmaterial (18A), das als die
    Abdeckung verwendet wird, oberhalb des stationären Gesenks, während das bewegliche Gesenk vom stationären Gesenk abgehoben ist.
    .10. Vorrichtung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Heißpreßmaschine (A) einen Mechanismus (F) zum Einstellen des Spiels (26) aufweist, um wahlweise die Höhe des Spiels zwischen dem stationären und dem beweglichen Gesenk (22, 24) im Eingriffszustand auf Obereinstimmung mit der Dicke des geformten Trägers (12) und der Gesamtdicke von geformtem Träger und Abdeckung (18) zu bringen.
    11. Vorrichtung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß der Mechanismus (F) zum Einstellen des Spiels (26) ein Anschlagteil (72) aufweist, das am stationären Gesenk (22) angebracht ist, um das Spiel in Übereinstimmung mit der Dicke des geformten Trägers (12) zu halten, eine Betätigungseinrichtung (74) mit einer Kolbenstange (78) und einem Distanzstück (80), das im wesentlichen dieselbe Dicke (t-)
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    wie die Abdeckung (18) aufweist und an der Kolbenstange bfestigt ist, wobei die Betätigungseinrichtung derart angeordnet ist, daß das Distanzstück auf das Anschlagstück (72) aufgesetzt wird, wenn die Kolbenstange ausgefahren ist.
    12. Vorrichtung nach Anspruch 10 oder 11, ferner gekennzeichnet durch einen Druckausgleichmechanismus, der eine Polstereinlage (82) mit weicher und federfähiger Beschaffenheit aufweist, eine Trageeinrichtung (84, 86) zum Abstützen des Polsters in einer im wesentlichen horizontalen Lage und eine tfcgeneinrichtung (88, 90) zum wahlweisen Einbringen des Polsters in die Heißpreßmaschine (A), um es zwischen das stationäre und das bewegliche Gesenk (22, 24) einzuschieben, und um das Polster der Heißpreßmaschine zu entnehmen.
    13. Vorrichtung nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß die Trageeinrichtung mindestens zwei Trageteile
    (86) und mindestens zwei Stränge flexibler Aufhängungseinrichtungen (84) aufweist, die das Polster (82) an den Trageteilen aufhängen, und daß die Wageneinrichtung ein Paar Schienen (90) aufweist, die neben der Heißpreßmaschine (A) horizontal verlegt sind, sowie Räder (88), die an den Trageteilen zur Bewegung auf den Schienen angebracht sind.
    14. Vorrichtung nach Anspruch 12 oder 13, dadurch gekennzeichnet, daß die Polstereinlage (82) ein Luftkissen ist.
    15. Vorrichtung nach Anspruch 12 oder 13, dadurch gekennzeichnet, net, daß die Polstereinlage (82) eine ürethanschaumbahn ist.
    16. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 9-15,dadurch gekennzeichnet, daß die Zufuhreinrichtung (B) für den Träger (12) eine Betätigungseinrichtung (44) mit einer Kolbenstange (46) und einem Unterdruckteller (48) aufweist, der am freien Ende der Kolbenstange angebracht ist.
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    17. Vorrichtung nach einem der Anspräche 9-16,dadurch gekennzeichnet, daß die Zufuhreinrichtung (C) für das Abdeckungsmaterial (18A) folgende Merkmale aufweist:
    a) eine horizontale Welle (82) zur Anbringung eines aufgerollten Streifens des Bahnmaterials,
    b) eine erste Betätigungseinrichtung (54), die auf der einen Seite der Heiöpreßmaschine (A) gehalten wird und eine Kolbenstange (56) aufweist, die in einer Vertikalebene beweglich ist, die zwischen Welle und Heißpreßmaschine angeordnet ist,
    c) zwei Rollen (58) , die am freien Ende der Kolbenstange angebracht sind und die nach Art von Klemmrollen derart angeordnet sind, daß der Streifen des Bahnmaterials (18A) durch diese hindurchtritt, während sie eine Reibkraft ausüben,
    d) eine zweite Betätigungseinrichtung (66), die an der gegenüberliegenden Seite der Heißpre3maschine gehalten wird und eine Kolbenstange (68) aufweist, die in einer horizontalen Ebene beweglich ist, die zwischen dem stationären und dem beweglichen Gesenk (22, 24) in ihrem geteilten Zustand angeordnet ist,
    e) eine Bahngreifvorrichtung (70), die am freien Ende der Kolbenstange der zweiten Betätigungseinrichtung angebracht ist, wobei die erste und die zweite Betätigungseinrichtung derart aufgebaut und angeordnet sind, daß die die Bahn ergreifende Vorrichtung über die gesamte Breite der Heißpreßmaschine hinwegfahren kann und das freie Ende des Streifens des Bahnmaterials ergreifen kann, wenn die Kolbenstangen beider Vorrichtungen ausgefahren sind, wobei die zweite Betätigungseinrichtung in der Lage ist, ihre Kolbenstange in einem teilweise zurückgefahrenen Zustand derart zu halten, daß die die Bahn ergreifende Vorrichtung stationär auf der gegenüberliegenden Seite der Heißpreßmaschine angeordnet ist, wobei das freie Ende des Bahnmaterialstreifens hierin ergriffen ist, und
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    f) eine Schneideeinrichtung mit einer Schneidklinge (64), die in einer Vertikalebene beweglich ist, die zwischen der ersten Betätigungseinrichtung und der Heißpreßmaschine angeordnet ist, um den ausgespannten Streifen des Bahnmaterials abzuschneiden, während die Kolbenstange der ersten Betätigungseinrichtung ausgefahren ist und die Kolbenstange der zweiten Betätigungseinrichtung teilweise derart zurückgefahren ist, daß die Stange von den beiden Rollen und der die Bahn ergreifenden Vorrichtung gehalten wird.
    18. Vorrichtung nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, daß die zweite Betätigungseinrichtung (66) derart aufgebaut ist, daß die geformte Verkleidungsplatte (10) aus dem stationären Gesenk (22) abgezogen wird, wenn die Kolbenstange
    (68) der zweiten Betätigungseinrichtung voll zurückgefahren wird, wobei das Ergreifen der Abdeckung (18) von der Bahngreifvorrichtung (70) aufrechterhalten wird.
    19. Vorrichtung nach Anspruch 17 oder 18,dadurch gekennzeichnet, daß die Bahngreifvorrichtung (70) ein Paar Backen aufweist, die im wesentlichen dieselbe Breite wie der Bahnmaterialstreifen (18A) aufweisen.
    20. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 9-19,dadurch gekennzeichnet, daß das stationäre Gesenk (22) hohl ausgebildet ist, um in seinem Inneren einen Raum (36) zu begrenzen, sowie mehrere Löcher (40) aufweist, die in seinem Inneren ausgebildet sind, um den Raum mit der geformten Stirnfläche des stationären Gesenks zu verbinden, und daß die Heißpreßmaschine (A) mit einem Luftgebläse versehen ist, um Luft in den Raum im stationären Gesenk einzublasen.
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