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Die Erfindung betrifft eine evakuierbare Röntgenfilmkassette mit zwei
aufeinanderlegbaren Kassettenteilen und einer in der Verriegelungsstellung die Kassette
geschlossen haltenden Verschlußvorrichtung.
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Bekanntlich liefern die zusammen mit dem Film in der Kassette liegenden
Verstärkerfolien praktisch die gesamte Schwärzung des Röntgenfilms. Wenn jedoch
einer oder beide der auf jeder Filmseite vorgesehenen Verstärkerfolien nicht in
vollkommenen Kontakt mit dem Film liegen, kann ein Teil der von ihnen ausgehenden
Strahlung sich zerstreuen, ehe sie den Film erreicht. Dies. führt zu einem verschwommenen
Bild. Es ist deshalb ein guter Kontakt zwischen dem Film und den Verstärkerfolien
für eine gute Bildqualität Voraussetzung. Einen guten Kontakt zu erhalten ist aber
eit Problem, daß schon seit Beginn der Verwendung von Verstärkerfolien besteht.
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Die Bemühungen zur Lösung dieses Problems führten dazu, die Kassettenwandungen
aus flexiblem Material zu machen und die Luft aus dem Kassettenraum wenigstens teilweise
abzusaugen, so daß durch den äußeren Luftdruck die Verstärkerfolien an den zwischen
ihnen liegenden Film angepreßt werden.
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Es sind auch taschenartige Röntgenfilm-Kassetten bekannt, die aus
zwei luftdichten, elastischen, rechteckförmigen Folien bestehen, welche mittels
eines Rahmens auf drei Seiten miteinander verbunden sind. In der vierten Seite ist
der Rahmen mit einem Schlitz versehen, durch den der Film und die Verstärkerfolien
in die Kassette eingeführt und aus ihr entnommen werden können. Der Rahmen ist mit
einem Kanalsystem versehen, über das das Innere der Kassette evakuierbar ist. Nachteilig
ist bei dieser bekannten Kassette, daß die eine Folie nicht von der anderen abgehoben
oder weggeschwenkt werden kann, weshalb das Einlegen von Filmen und Verstärkerfolien,
das durch den Schlitz im Rahmen hindurch erfolgen muß, Schwierigkeiten bereitet.
Außerdem ist durch den Schlitz kein zuverlässiger dichter Verschluß der Kassette
gewährleistet.
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Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine evakuierbare Röntgenfilm-Kassette
zu schaffen, die auch über längere Zeit einen guten Kontakt zwischen Film- und Verstärkerfolien
gewährleistet, trotzdem aber billig ist, mit ausreichender Biegsamkeit hergestellt
werden kann und ein bequemes Einlegen und Entnehmen von Film- und Verstärkerfolien
gestattet.
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Ausgehend von einer Kassette der eingangs genannten Art ist diese
Aufgabe erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß zwischen einer im einen Teil auf der
dem anderen Teil zugekehrten Seite längs seines Randes verlaufenden, in sich geschlossenen
Vertiefung und einem in die Vertiefung passenden Dichtrand des anderen Teils eine
mit dem Teil verbundene luftdichte Folie vorgesehen ist und daß einer der beiden
Teile eine Anschlußvorrichtung für eine Saugleitung aufweist.
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Die luftdichte Folie ermöglicht, zusammen mit der Anschlußvorrichtung
für eine Saugleitung in der Kassette ein Vakuum zu erzeugen, das ständig einen ausgezeichneten
Kontakt zwischen dem Film und den Verstärkerfolien ergibt, so daß klare und scharfe
Röntgenbilder erhalten werden. Der konstruktive Aufwand für die Kassette und die
Dichtung ist sehr gering, weshalb die Herstellung der Kassette billig ist. Die mechanische
Beanspruchung der Kassette ist ebenfalls gering, was sich in einem geringen Gewicht
und einer sehr hohen Lebensdauer auswirkt. Ein weiterer Vorteil besteht darin, daß
die Kassette nur wenige bewegbare Teile benötigt.
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Die Dichtung kann als eine längs ihres Randes in der Vertiefung befestigte,
sich über die Innenseite des einen Kassettenteils erstreckende Membran ausgebildet
sein. Eine solche Dichtung hat den Vorteil, daß sie sich unter dem Einfluß des Vakuums
in der Kassette auf ihrer ganzen Fläche an die Barunterliegende Verstärkerfolie
anlegt und diese an den Film gleichmäßig andrückt.
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Bei einer vorteilhaften Ausführungsform ist die Anschlußvorrichtung
für eine Saugleitung als ein in einer Ecke des einen Kassettenteils angeordneter
blockförmiger Körper ausgebildet. Eine solche Anschlußvorrichtung kann ohne Schwierigkeiten
im einen Kassettenteil vorgesehen werden und stellt eine konstruktive Lösung dar,
die zu den geringen Herstellungskosten der Kassette beiträgt. Für den Anschluß der
Saugleitung sind zweckmäßigerweise in dem blockförmigen Körper Anschlußkanäle vorgesehen,
die eine solche Lage haben, daß die Kassette sich in jeder gewünschten Lage befinden
kann und trotzdem ein Kanal zugänglich ist, in den die Saugleitung einer Vakuumpumpe
eingeführt werden kann. Selbstverständlich können Kanäle je mit einem Ventil versehen
sein, daß das in der Kassette erzeugte Vakuum aufrechterhalten bleibt, auch wenn
die Kassette von der Saugleitung der Vakuumpumpe getrennt wird.
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Bei einer vorteilhaften Ausführungsform der Erfindung ist der obere
und der untere Teil der Kassette aus jeweils dafür geeigneten Kunststoffen hergestellt.
Beide Kassettenteile sind als dünne, biegsame Blätter gepreßt, damit die Kassette
sich an verschiedene Formen anpassen kann. Die luftdichte Folie ist bei dieser Ausführungsform
längs ihres äußeren Randes mit dem oberen Teil der Kassette verbunden und besteht
aus Polyäthylen oder Gummi, wodurch die Folie praktisch auf ihrer ganzen Fläche
flexibel ist. Der Dichtrand des unteren Teils der Kassette liegt auf der luftdichten
Folie innerhalb derjenigen Linie, in deren sie mit dem oberen Teil verbunden ist,
auf, wodurch sich im geschlossenen Zustand der Kassette eine gute Dichtwirkung ergibt.
Ferner sind bei dieser Ausführungsform die beiden Kassettenteile durch metallische
Gelenkbeschläge miteinander verbunden: Die beiden Kassettenteile können aber auch
bei der Herstellung im selben Preßvorgang mit Gelenkteilen versehen werden, die
dann aus demselben Material wie die Kassette bestehen. Der Oberteil der in Rede
stehenden Ausführungsform ist mit metallischen Klammern versehen, die mit vertieften
Fassungen in dem unteren Teil der Kassette zusammenarbeiten, um die Kassette im
geschlossenen Zustand zu halten. Es kann auch ein Verschlußhalter vorgesehen werden,
um dazu beizutragen, die Kassette im geschlossenen Zustand zu halten und Staub und
Schmutz abzuhalten. Der Film liegt zwischen den Verstärkerfolien und empfängt von
diesen Licht, wenn sie durch Strahlung angeregt werden.
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Zum Evakuieren der Kassette kann eine übliche Vakuumpumpe verwendet
werden. Der Anschluß an den Innenraum der Kassette erfolgt bei der bevorzugten Ausführungsform
über den blockförmigen Anschlußkörper. Dieser Block ist vorzugsweise in einer
Ecke
des unteren Kassettenteils angeordnet und weist zwei Eingangsöffnungen auf, um unabhängig
von der Lage der Kassette einen Anschluß zu ermöglichen. Dieser Anschlußblock kann
mit offenen Anschlußkanälen versehen sein oder in jedem Anschlußkanal ein Ventil
aufweisen. Bei zwei Anschlußkanälen sind diese so ausgebildet, daß bei der Verwendung
des einen der andere verschlossen ist. Werden Ventile in den Anschlußkanälen vorgesehen,
so ist diese gegenseitige Beeinflussung nicht erforderlich. Zweckmäßigerweise ist
die Vakuumpumpe an die Kassette angeschlossen und in Tätigkeit, während das Röntgenbild
aufgenommen wird. Beim Evakuieren der Kassette wird die luftdichte Folie auf die
obenauf liegende Verstärkerfolie gedrückt. Außerdem berührt sie den Dichtrand des
Kassettenunterteils. Dadurch wird der Film in engen Kontakt mit den Verstärkerfolien
gebracht. Das Ergebnis ist eine ausgezeichnete Qualität des Bildes auf dem Film.
Ferner wurde festgestellt, d aß auch bei einem Bruch oder einer anderen Beschädigung
des Randes auf der Vorderseite der Kassette die Kassette noch ihre Aufgabe erfüllen
kann ohne Verminderung der Bildqualität. Dies rührt in erster Linie davon her, daß
die Dichtung und nicht der obere Teil der Kassette für die Abdichtung gegen Eintritt
von Luft und Licht verantwortlich ist.
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Die erfindungsgemäße Kassete liefert röntgenographische Bilder hoher
Qualität und vermindert gleichzeitig . die Kosten solcher Bilder. Ferner sind die
Kassetten so ausgebildet, daß sie für vorhandene ; Vorrichtungen verwendbar sind,
so daß Umstellungskosten nicht auftreten. Ein weiterer Vorteil besteht darin, daß
sich die Kassette infolge ihrer Flexibilität an verschiedene Formen anpassen läßt,
ohne daß dadurch die Bildqualität leidet. , Im folgenden ist die Erfindung an Hand
von in der Zeichnung dargestellter Ausführungsbeispiele im einzelnen erläutert.
Es zeigt F i g. 1 eine perspektivisch dargestellte Ansicht einer Ausführungsform,
F i g. 2 einen Längsschnitt der Kassette gemäß F i g. 1 in offener Stellung, F i
g. 3 einen Längsschnitt der Kassette gemäß F i g. 1 in geschlossener Stellung, F
i g. 4 einen vergrößert dargestellten Ausschnitt der F i g. 3 mit verschiedenen
Stellungen der Verschlußklammer, F i g. 5 einen Teil einer perspektivischen Ansicht
bei einer Blickrichtung gegen den Boden des unteren Teils der Kassette mit einer
Ausführungsform der blockförmigen Anschlußvorrichtung, F i g. 6 einen Ausschnitt
einer teilweise aufgebrochen dargestellten Draufsicht der Anschlußvorrichtung gemäß
F i g. 5, F i g. 7 einen Ausschnitt einer teilweise aufgebrochen dargestellten Draufsicht
einer anderen Ausführungsform der Anschlußvorrichtung, F i g. 8 eine teilweise im
Schnitt dargestellte Seitenansicht eines Mundstücks für den Anschluß an eine andere
Ausführungsform der Anschlußvorrichtung mit einem selbstschließenden Ventil.
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Eine als Ganzes mit 10 bezeichnete Röntgenfilmkassette weist einen
oberen Teil 12 und einen unteren Teil 14 auf. Der obere Teil 12 ist vorzugsweise
aus Acrylonitril-Butadien-Styrol-Terpolymer gepreßt. Der obere Teil 12 und der untere
Teil 14 der Kassette 10 sind verhältnismäßig flexibel und leicht an verschiedene
Formen und Krümmungen anpaßbar. Dies ist durch die geringe Dicke der beiden Teile
12 und 14 bedingt, die bei dem Preßvorgang erreicht werden kann. Selbstverständlich
können aber auch andere Kunststoffe verwendet werden. Wenn für die Herstellung des
oberen und des unteren Teils der Kassette ein einziger Kunststoff verwendet wird,
kann ein Gelenk mit angeformt werden.
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Der obere Teil 12 und der untere Teil 14 der Kassette
10 sind bei der in den F i g. 1 bis 4 dargestellten Ausführungsform durch Gelenkbeschläge
20 miteinander verbunden, die aus Metall oder einem dauerhaften Kunststoff bestehen.
Der obere Teil 12 weist Klammern 22 auf, die mit dem unteren Teil 14 zusammenwirken,
um die Kassete 10 geschlossen zu halten. Die Klammern 22 bestehen je aus
einem Teil 24 und einem mit diesem gelenkig verbundenen Teil 26. Der obere Teil
12 der Kassette 10 ist mit Ausnehmungen 11 zur Aufnahme des Teils
24 der Klammern 22 versehen. Der andere Teil 26 jeder Klammer 22 weist
einen Greifteil 28 auf, der in einen mit einer Vertiefung versehenen Teil
30 des unteren Kassettenteils 14 eingreift. Durch diesen Greifteil
28
ist ein sicherer Verschluß der Kassette gewährleistet. Die Klammern 22
können entweder aus Metall oder aus einem dauerhaften Kunststoff bestehen.
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Der obere Kassettenteil 12 ist an seinem Rand mit Ausschnitten 15
versehen, die Anschlußkanäle in einem eine Anschlußvorrichtung für eine Saugleitung
einer Vakuumpumpe bildenden Block 29 frei lassen, der auf dem unteren Kassettentei114
befestigt ist. Der obere Kassettenteil ist mit einer längs seines Umfangs verlaufenden
Schulter 19 versehen, an die sich ein die Seitenwand des oberen Kassettenteils bildender
Rand 17 anschließt. Die Schulter und der Rand sind so ausgebildet, daß sie den Deckelteil
13 des Kassettenoberteils schützen, der von der höher liegenden Schulter
19 abgesetzt ist. Der Deckelteil 13 und die Schulter 19 bilden auf der Innenseite
eine rillenartige Vertiefung 21, die sich längs des gesamten Umfangs des Kassettenoberteils
erstreckt. Auf der Innenseite des Kassettenoberteils 12 ist eine luftdichte Folie
18 aus Polyäthylen vorgesehen, die die gesamte innere Oberfläche des Deckelteils
13 und deren Ränder sowie die Vertiefung 21 überdeckt. Die über ihre ganze
Fläche flexible luftdichte Folie 18 ist längs ihres äußeren Randes 23 ohne Unterbrechung
in der Vertiefung 21 mit dem Kassettenoberteil verbunden. Die luftdichte Folie 18
kann auch aus einem anderen flexiblen Kunststoff oder aus Gummi bestehen.
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Die Vertiefung 21 wirkt mit dem Kassettenunterteil 14 bei der Evakuierung
der Luft aus der Kassette zusammen. Der Unterteil 14 ist zu diesem Zweck mit einem
gleichmäßigen Dichtrand 16 versehen, der in die Vertiefung 21 paßt und sich über
den ganzen Umfang des Kassettenunterteils 14 erstreckt. Der Kassettenuntertei114
ist mit einem abgesetzten Teil 27 versehen, der einen leichten Zugang zu dem Block
29 ermöglicht. Vorstehende Ränder 25 des Kassettenunterteils 14 dienen zur Aufnahme
des Randes des oberen Kassettenteils 12.
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Der Kassettenunterteil 14 kann mit einem dünnen Blatt aus einer Bleifolie
31 versehen sein, die die Aufgabe hat, durch Streuung vorhandene Röntgenstrahlen
zu absorbieren. Eine solche Absorptionsschicht ist in den meisten bekannten Kassetten
vorhanden. Der Kassettenunterteil14 ist im Ausführungsbeispiel auch mit einem üblichen
Verschlußhalter
33 versehen, der dazu beiträgt, die Kassette geschlossen
zu halten, wenn die Röntgenaufnahme gemacht wird, und der außerdem dazu dient, Fremdpartikeln,
wie beispielsweise Staub und Schmutz, abzuhalten.
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In der Kassette ist ein Paar Verstärkerfolien 32 und 34 vorgesehen,
das praktisch die gesamte Schwärzung des Films liefert. Die Folie 32 ist dem Kassettenoberteil
12, die Folie 34 dem Kassettenunterteil 14 zugeordnet. Ein Film 36 wird zwischen
die beiden Folien 32 und 34 gelegt. Wenn die Kassette geschlossen ist, ist zwischen
den Folien 32 und 34 und dem Film 36 nicht auf der gesamten Fläche ein inniger Kontakt
vorhanden, so daß man kein klares und scharfes Bild erhalten würde, wenn man in
diesem Zustand das Röntgenbild machen würde, Zur Erzielung eines guten Kontaktes
ist es erforderlich, in der Kassette ein. Vakuum zu erzeugen. Für den Anschluß der
Saugleitung 44 einer Vakuumpumpe 46 ist in einer Ecke des Kassettenunterteils 14
der Block 29 vorgesehen. Selbstverständlich könnte ein solcher Block in jeder Ecke
der Kassette vorgesehen sein, aber ein einziger Block hat sich bewährt und wird
deshalb bevorzugt. Mittels der Vakuumpumpe 46, die an dem Block 29 angeschlossen
ist, wird das Innere der Kassette 10 evakuiert. Die luftdichte Folie 18 wird dabei
fest gegen den Dichtrand 16 gezogen und preßt die Verstärkerfolien 32 und 34 gegen
den Fihu 36, wodurch ein enger Kontakt zwischen diesen entsteht. Der enge Kontakt
ergibt Röntgenaufnahmen hoher Qualität, die eine verbesserte Deutlichkeit und Schärfe
aufweisen.
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Da die Abdichtung gegen Licht und der Kontakt des Films durch das
Vakuum und das Zusammenwirken der luftdichten Folie 18 mit dem Dichtrand 16 bewirkt
wird, kann der Kassettenoberteil, der bei den bekannten Kassetten ein wesentliches
Element zur Erzeugung der Lichtdichtheit ist, bei der erfindungsgemäßen Kassette
auch einen Bruch oder Riß infolge einer unsachgemäßen Handhabung erhalten, ohne
daß die Qualität der Aufnahme nachteilig beeinflußt wird, wenn der Schaden des Kassettenoberteils
nicht zu sehr ausgedehnt ist. Die Kassette 10 kann daher ohne die Gefahr gehandhabt
werden, daß die Kassette wertlos wird, wenn sie einen Schaden erleiden sollte, wie
dies bei den üblichen Kassetten der Fall ist.
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Der in der Kassette 10 vorgesehene Block 29 kann in verschiedener
Weise ausgebildet sein. Die Ausführungsform des Blocks gemäß den F i g. 5 und 6
ist eine solche, die die wenigsten Teile aufweist und daher die einfachste Konstruktion
darstellt. F i g. 5 zeigt den Boden des Kassettenunterteils 14. Der Block 29 ist
mit zwei Anschlußkanälen 40 und 42 versehen, die das Mundstück einer Saugleitung
44 aufzunehmen vermögen. Die Saugleitung 44 ist mit der in üblicher Weise ausgebildeten
Vakuumpumpe 46 verbunden. Das Mundstück 43 der Saugleitung 44 arbeitet mit inneren
Abschnitten 45 oder 46 der Anschlußkanäle 40 bzw. 42 zusammen. Die inneren Abschnitte
45 und 47 haben einen geringeren Durchmesser als die nach außen mündenden Abschnitte.
Die Verwendung der inneren Abschnitte 45 und 47 ist nur wechselweise möglich, d.
h., das in einen Anschlußkanal eingesetzte Mundstück verschließt den anderen Anschlußkanal.
Die inneren Abschnitte 45 und 47 stehen mit Bohrungen 50 bzw. 52 in Verbindung,
durch die beim Evakuieren die Luft aus der Kassette abgesaugt wird. Die Bohrungen
50 und 52 werden in der Weise hergestellt, daß der Block 29 ganz durchbohrt wird,
und daß dann die Bohrungen auf der Unterseite des Blocks 29 mittels eines Dichtungsstreifens
49 verschlossen werden. Selbstverständlich könnte die Ausbildung auch anders sein.
Bei dieser Ausführungsform des Blocks 49 ist es erforderlich, daß das Mundstück
43 der Saugleitung 44 im Block 29 so lange bleibt, als das Vakuum aufrechterhalten
werden muß. Das Mundstück muß also auch während der Aufnahme des Röntgenbildes eingeschoben
sein. Man kann so vorgehen, daß zunächst die Kassette 10 in die zur Aufnahme erforderliche
Lage gebracht wird, daß dann das Vakuum erzeugt, die Aufnahme gemacht und dann das
Mundstück 43 aus dem Block wieder herausgezogen wird. Bei einer solchen Ausführungsform
des Blocks 29 wird vorzugsweise nur ein einziger Block verwendet, Bei einer Ausführungsform
des Blocks 29 gemäß F i g. 7 kann leicht in jeder Ecke der Kassette ein Block vorgesehen
werden, obgleich ein einziger Block in der Regel genügen wird. Eine Vielzahl von
Anschlußvorrichtungen erhöht die Zugänglichkeit, da dann in jeder Position der Kassette
zumindest einer der Anschlußkanäle leicht zugänglich ist. Bei der Ausführungsform
gemäß F i g. 7 sind federbelastete Kugelventile zum Schließen der Anschlußkanäle
vorgesehen. Der Block 29' ist mit Anschlußkanälen 56 und 58 versehen, in die das
Mundstück 43 der Saugleitung 44 wahlweise eingeführt werden kann. Der Durchmesser
der Anschlußkanäle 56 und 58 ist verhältnismäßig groß. Innen schließen sich an die
Kanäle 56 und 58 Kanalabschnitte 57 und 61 bzw. 59 und 63 an, Die am weitesten innen
liegenden Abschnitte 61 und 63 münden in eine Bohrung 62, durch die die Luft aus
der Kassette abgesaugt werden kann. Je eine Kugel 68 und 70 ist in die Kanalabschnitte
57 bzw. 59 eingelegt. Eine Feder 65 bzw. 67 drückt die zugeordnete Kugel gegen die
als Kugelsitz 64 bzw. 66 ausgebildeten Mündungsöffnungen des Kanalabschnitts 61
bzw. 63. Der Durchmesser der Kugeln 68 und 70 ist kleiner als der Durchmesser der
Kanalabschnitte 57 und 59, jedoch größer als der Durchmesser der Kanalabschnitte
61. und 63. Wenn die Kugeln gegen ihren Sitz gepreßt sind, ist ein Luftdurchtritt
durch die Kanäle nicht möglich. Die Anschlußkanäle 56 und 58 sind in stöpselartigen
Teilen 72 bzw. 74 vorgesehen. Es bereitet dadurch keine Schwierigkeiten, die Anschlußkanäle
an die Größe des Mundstücks 43 der Saugleitung 44 anzupassen. Der das Mundstück
aufnehmende Kanal der Teile 72 und 74 geht in eine kleine Bohrung 71 bzw. 73 über,
die die Verbindung mit den Kanalabschnitten 57 bzw. 59 herstellen. In der normalen
Lage sind die ganz innen liegenden Kanalabschnitte 61 und 63 durch die Kugeln 68
und 70 dicht verschlossen, die in den ihnen zugeordneten Sitzen 64 bzw. 66 liegen:
Das Einführen des Mundstücks in den Anschlußkanal 58 und das Einschalten der Vakuumpumpe
hat zur Folge, daß die Kugel 70 von ihrem Sitz 66 abgehoben wird, so daß die Luft
aus der Kassette abgesaugt werden kann. Während die Kassette evakuiert wird, wird
die andere Kugel 68 durch die Feder 65 und die Druckdifferenz zwischen der Außenatmosphäre
und dem Inneren der Kassette fest in ihrem Sitz 64 gehalten. Nachdem das Vakuum
in der Kassette erzeugt worden ist, kann das Mundstück 43 zurückgezogen werden.
Die Kugel 70 wird dann wie die Kugel 68 gegen ihren Sitz 66 gepreßt. Diese Art von
Anschlußblock
kann deshalb-in jeder Ecke der Kassette vorgesehen
werden. Selbstverständlich kann das Mundstück in jeden der vorgesehenen Anschlußkanäle
eingeführt werden.
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Eine andere Ausführungsform eines Ventils für einen Anschlußblock
ist in F i g. 8 dargestellt. Das Ventil 80 besteht aus Silicongummi. Je eines
dieser Ventile ist in jeden Anschlußkanal des Anschlußblocks eingesetzt. Bei Verwendung
des Ventils 80
wird jeder Anschlußkanal mit einem engeren inneren Abschnitt
82 und einem weiteren äußeren Abschnitt 84 versehen. In den äußeren Abschnitt 84
ist ein starres Gehäuse 86 eingesetzt, daß aus Metall oder Kunststoff bestehen kann
und an die Mündungsöffnung des inneren Abschnitts 82 anstößt. Das Gehäuse 86 wird
in dieser Lage durch die Reibung an der Wandung des äußeren Abschnitts 84 festgehalten
und hält seinerseits das eingeschobene Ventil 80 fest, das an dem Gehäuse dicht
anliegt. Das Ventil 80 weist einen Hohlraum 81 auf, der an seinem vorderen
Ende durch zwei flexible Zungen 83 und 85 verschließbar ist. Die Zungen 83 und 85
halten das Ventil 80 normalerweise luft- und lichtdicht verschlossen. Ein Vakuumlinienverschluß
an einer Verbindungsmuffe 88 ist ständig am offenen Ende jedes Kanalteils 84 vorhanden.
Jede Verbindungsmuffe 88 besitzt einen spulenförmigen Körper 90, der eine gekrümmte
Oberfläche besitzt und über seine ganze Länge im Querschnitt ringförmig ist. Ein
Dichtring 92 ist dicht mit dem inneren Körper 90 verbunden und liegt unter Reibung
am offenen Ende des Kanalabschnitts 84 an dessen Wandung an, wodurch der Dichtring
92 und der Körper 90 in einer festen Stellung gehalten werden. Das äußere Ende des
Körpers 90 weist einen Flansch 94 auf. Der Flansch 94 dient dazu, eine Vakuumschlauchverbindung
in der Betriebslage zu halten. Der Körper 90 ist mit einer Bohrung versehen, die
es ermöglicht, das Mundstück der Schlauchverbindung hindurchzuführen. Die Schlauchverbindung
44 ist mit einer einen Schnappverschluß aufweisenden Befestigungsvorrichtung 96
versehen, die mit dem freien Ende der Schlauchverbindung mittels einer Mutter 98
verbunden ist. Die Mutter 98 sitzt auf einem mit einem Außengewinde versehenen Verbindungsstück
100. Die Verbindungsvorrichtung 96 dient dazu, das Vakuumerzeugungsgerät an die
Muffe 88 ständig angeschlossen zu halten, während das Vakuum erzeugt wird. Wenn
die Luft aus der Kassette durch einen anderen Anschlußkanal abgesaugt wird, schließt
sich das Ventil 80 dicht unter der Wirkung der flexiblen Zungen 81 und 83.
Jedes Ventil 80 ist so ausgebildet, daß es den Eintritt von Luft in die Kassette
erlauben kann, wenn die Vakuumerzeugungsanlage von der Kassette getrennt ist. Die
Befestigungsvorrichtung 96 weist ein Paar Greifer 102 auf, die bei 110 angelenkt
sind. Die Greifer 102 dienen dazu, die Schlauchverbindung 440 und das Mundstück
43 mit dem Anschlußkanal in Wirkverbindung zu halten. Die Greifer 102 weisen
an ihrem einen Ende je eine Rolle 108 auf, die mit der gekrümmten Oberfläche des
Körpers 90 zusammenwirken. Der Flansch 94 verhindert ein Lösen der Verbindungsvorrichtung
96 während der Erzeugung des Vakuums in der Kassette. Federn 104 am anderen Ende
106 der Greifer 102 suchen letztere in der in F i g. 8 dargestellten Greifstellung
zu halten. Die Verbindungsvorrichtung 96 kann leicht dadurch abgezogen werden, daß
man auf die Greifer 102 an ihrem Ende 106 eine der Kraft der Federn 104 entgegengesetzte
Kraft aufbringt und durch Schwenken um die Schwenkachsen 110 die Rollen 108 von
der Verbindungsmuffe 88 abhebt und dann die Verbindungsvorrichtung 96 abzieht. Die
Verbindungsvorrichtung 96 ist mit einer Ringdichtung 112 versehen, die aus Gummi
oder einem anderen geeigneten Dichtungsmaterial bestehen kann und die ein Einströmen
von Luft an dieser Stelle zwischen der Verbindungsmuffe 88 und der Befestigungsvorrichtung
96 verhindert. Es ist offensichtlich, daß das Vakuum während der Aufnahme des Röntgenbildes
angewendet werden und aufrechterhalten werden muß. Da durch die Anwendung des Vakuums
in den anderen Anschlußkanälen die Zungen des Ventils 80 dieses dicht schließen,
können mehrere Blöcke in der Kassetten in deren Ecken vorgesehen werden, damit mehrere
Anschlußkanäle zur Verfügung stehen, durch die die Luft abgesaugt werden kann.
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Es wurde gefunden, daß ein Vakuum von etwa 1/s Atmosphäre völlig ausreicht,
um eine gute Bildqualität zu erreichen unabhängig davon, wie der verwendete Block
ausgebildet ist.