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DE1288904B - Evakuierbare Roentgenfilmkassette - Google Patents

Evakuierbare Roentgenfilmkassette

Info

Publication number
DE1288904B
DE1288904B DE1966E0031505 DEE0031505A DE1288904B DE 1288904 B DE1288904 B DE 1288904B DE 1966E0031505 DE1966E0031505 DE 1966E0031505 DE E0031505 A DEE0031505 A DE E0031505A DE 1288904 B DE1288904 B DE 1288904B
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
cassette
connection
block
film
edge
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Pending
Application number
DE1966E0031505
Other languages
English (en)
Inventor
Sherwood Harold Frank
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Eastman Kodak Co
Original Assignee
Eastman Kodak Co
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Eastman Kodak Co filed Critical Eastman Kodak Co
Publication of DE1288904B publication Critical patent/DE1288904B/de
Pending legal-status Critical Current

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Classifications

    • GPHYSICS
    • G03PHOTOGRAPHY; CINEMATOGRAPHY; ANALOGOUS TECHNIQUES USING WAVES OTHER THAN OPTICAL WAVES; ELECTROGRAPHY; HOLOGRAPHY
    • G03BAPPARATUS OR ARRANGEMENTS FOR TAKING PHOTOGRAPHS OR FOR PROJECTING OR VIEWING THEM; APPARATUS OR ARRANGEMENTS EMPLOYING ANALOGOUS TECHNIQUES USING WAVES OTHER THAN OPTICAL WAVES; ACCESSORIES THEREFOR
    • G03B42/00Obtaining records using waves other than optical waves; Visualisation of such records by using optical means
    • G03B42/02Obtaining records using waves other than optical waves; Visualisation of such records by using optical means using X-rays
    • G03B42/04Holders for X-ray films

Landscapes

  • Physics & Mathematics (AREA)
  • General Physics & Mathematics (AREA)
  • Radiography Using Non-Light Waves (AREA)

Description

  • Die Erfindung betrifft eine evakuierbare Röntgenfilmkassette mit zwei aufeinanderlegbaren Kassettenteilen und einer in der Verriegelungsstellung die Kassette geschlossen haltenden Verschlußvorrichtung.
  • Bekanntlich liefern die zusammen mit dem Film in der Kassette liegenden Verstärkerfolien praktisch die gesamte Schwärzung des Röntgenfilms. Wenn jedoch einer oder beide der auf jeder Filmseite vorgesehenen Verstärkerfolien nicht in vollkommenen Kontakt mit dem Film liegen, kann ein Teil der von ihnen ausgehenden Strahlung sich zerstreuen, ehe sie den Film erreicht. Dies. führt zu einem verschwommenen Bild. Es ist deshalb ein guter Kontakt zwischen dem Film und den Verstärkerfolien für eine gute Bildqualität Voraussetzung. Einen guten Kontakt zu erhalten ist aber eit Problem, daß schon seit Beginn der Verwendung von Verstärkerfolien besteht.
  • Die Bemühungen zur Lösung dieses Problems führten dazu, die Kassettenwandungen aus flexiblem Material zu machen und die Luft aus dem Kassettenraum wenigstens teilweise abzusaugen, so daß durch den äußeren Luftdruck die Verstärkerfolien an den zwischen ihnen liegenden Film angepreßt werden.
  • Es sind auch taschenartige Röntgenfilm-Kassetten bekannt, die aus zwei luftdichten, elastischen, rechteckförmigen Folien bestehen, welche mittels eines Rahmens auf drei Seiten miteinander verbunden sind. In der vierten Seite ist der Rahmen mit einem Schlitz versehen, durch den der Film und die Verstärkerfolien in die Kassette eingeführt und aus ihr entnommen werden können. Der Rahmen ist mit einem Kanalsystem versehen, über das das Innere der Kassette evakuierbar ist. Nachteilig ist bei dieser bekannten Kassette, daß die eine Folie nicht von der anderen abgehoben oder weggeschwenkt werden kann, weshalb das Einlegen von Filmen und Verstärkerfolien, das durch den Schlitz im Rahmen hindurch erfolgen muß, Schwierigkeiten bereitet. Außerdem ist durch den Schlitz kein zuverlässiger dichter Verschluß der Kassette gewährleistet.
  • Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine evakuierbare Röntgenfilm-Kassette zu schaffen, die auch über längere Zeit einen guten Kontakt zwischen Film- und Verstärkerfolien gewährleistet, trotzdem aber billig ist, mit ausreichender Biegsamkeit hergestellt werden kann und ein bequemes Einlegen und Entnehmen von Film- und Verstärkerfolien gestattet.
  • Ausgehend von einer Kassette der eingangs genannten Art ist diese Aufgabe erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß zwischen einer im einen Teil auf der dem anderen Teil zugekehrten Seite längs seines Randes verlaufenden, in sich geschlossenen Vertiefung und einem in die Vertiefung passenden Dichtrand des anderen Teils eine mit dem Teil verbundene luftdichte Folie vorgesehen ist und daß einer der beiden Teile eine Anschlußvorrichtung für eine Saugleitung aufweist.
  • Die luftdichte Folie ermöglicht, zusammen mit der Anschlußvorrichtung für eine Saugleitung in der Kassette ein Vakuum zu erzeugen, das ständig einen ausgezeichneten Kontakt zwischen dem Film und den Verstärkerfolien ergibt, so daß klare und scharfe Röntgenbilder erhalten werden. Der konstruktive Aufwand für die Kassette und die Dichtung ist sehr gering, weshalb die Herstellung der Kassette billig ist. Die mechanische Beanspruchung der Kassette ist ebenfalls gering, was sich in einem geringen Gewicht und einer sehr hohen Lebensdauer auswirkt. Ein weiterer Vorteil besteht darin, daß die Kassette nur wenige bewegbare Teile benötigt.
  • Die Dichtung kann als eine längs ihres Randes in der Vertiefung befestigte, sich über die Innenseite des einen Kassettenteils erstreckende Membran ausgebildet sein. Eine solche Dichtung hat den Vorteil, daß sie sich unter dem Einfluß des Vakuums in der Kassette auf ihrer ganzen Fläche an die Barunterliegende Verstärkerfolie anlegt und diese an den Film gleichmäßig andrückt.
  • Bei einer vorteilhaften Ausführungsform ist die Anschlußvorrichtung für eine Saugleitung als ein in einer Ecke des einen Kassettenteils angeordneter blockförmiger Körper ausgebildet. Eine solche Anschlußvorrichtung kann ohne Schwierigkeiten im einen Kassettenteil vorgesehen werden und stellt eine konstruktive Lösung dar, die zu den geringen Herstellungskosten der Kassette beiträgt. Für den Anschluß der Saugleitung sind zweckmäßigerweise in dem blockförmigen Körper Anschlußkanäle vorgesehen, die eine solche Lage haben, daß die Kassette sich in jeder gewünschten Lage befinden kann und trotzdem ein Kanal zugänglich ist, in den die Saugleitung einer Vakuumpumpe eingeführt werden kann. Selbstverständlich können Kanäle je mit einem Ventil versehen sein, daß das in der Kassette erzeugte Vakuum aufrechterhalten bleibt, auch wenn die Kassette von der Saugleitung der Vakuumpumpe getrennt wird.
  • Bei einer vorteilhaften Ausführungsform der Erfindung ist der obere und der untere Teil der Kassette aus jeweils dafür geeigneten Kunststoffen hergestellt. Beide Kassettenteile sind als dünne, biegsame Blätter gepreßt, damit die Kassette sich an verschiedene Formen anpassen kann. Die luftdichte Folie ist bei dieser Ausführungsform längs ihres äußeren Randes mit dem oberen Teil der Kassette verbunden und besteht aus Polyäthylen oder Gummi, wodurch die Folie praktisch auf ihrer ganzen Fläche flexibel ist. Der Dichtrand des unteren Teils der Kassette liegt auf der luftdichten Folie innerhalb derjenigen Linie, in deren sie mit dem oberen Teil verbunden ist, auf, wodurch sich im geschlossenen Zustand der Kassette eine gute Dichtwirkung ergibt. Ferner sind bei dieser Ausführungsform die beiden Kassettenteile durch metallische Gelenkbeschläge miteinander verbunden: Die beiden Kassettenteile können aber auch bei der Herstellung im selben Preßvorgang mit Gelenkteilen versehen werden, die dann aus demselben Material wie die Kassette bestehen. Der Oberteil der in Rede stehenden Ausführungsform ist mit metallischen Klammern versehen, die mit vertieften Fassungen in dem unteren Teil der Kassette zusammenarbeiten, um die Kassette im geschlossenen Zustand zu halten. Es kann auch ein Verschlußhalter vorgesehen werden, um dazu beizutragen, die Kassette im geschlossenen Zustand zu halten und Staub und Schmutz abzuhalten. Der Film liegt zwischen den Verstärkerfolien und empfängt von diesen Licht, wenn sie durch Strahlung angeregt werden.
  • Zum Evakuieren der Kassette kann eine übliche Vakuumpumpe verwendet werden. Der Anschluß an den Innenraum der Kassette erfolgt bei der bevorzugten Ausführungsform über den blockförmigen Anschlußkörper. Dieser Block ist vorzugsweise in einer Ecke des unteren Kassettenteils angeordnet und weist zwei Eingangsöffnungen auf, um unabhängig von der Lage der Kassette einen Anschluß zu ermöglichen. Dieser Anschlußblock kann mit offenen Anschlußkanälen versehen sein oder in jedem Anschlußkanal ein Ventil aufweisen. Bei zwei Anschlußkanälen sind diese so ausgebildet, daß bei der Verwendung des einen der andere verschlossen ist. Werden Ventile in den Anschlußkanälen vorgesehen, so ist diese gegenseitige Beeinflussung nicht erforderlich. Zweckmäßigerweise ist die Vakuumpumpe an die Kassette angeschlossen und in Tätigkeit, während das Röntgenbild aufgenommen wird. Beim Evakuieren der Kassette wird die luftdichte Folie auf die obenauf liegende Verstärkerfolie gedrückt. Außerdem berührt sie den Dichtrand des Kassettenunterteils. Dadurch wird der Film in engen Kontakt mit den Verstärkerfolien gebracht. Das Ergebnis ist eine ausgezeichnete Qualität des Bildes auf dem Film. Ferner wurde festgestellt, d aß auch bei einem Bruch oder einer anderen Beschädigung des Randes auf der Vorderseite der Kassette die Kassette noch ihre Aufgabe erfüllen kann ohne Verminderung der Bildqualität. Dies rührt in erster Linie davon her, daß die Dichtung und nicht der obere Teil der Kassette für die Abdichtung gegen Eintritt von Luft und Licht verantwortlich ist.
  • Die erfindungsgemäße Kassete liefert röntgenographische Bilder hoher Qualität und vermindert gleichzeitig . die Kosten solcher Bilder. Ferner sind die Kassetten so ausgebildet, daß sie für vorhandene ; Vorrichtungen verwendbar sind, so daß Umstellungskosten nicht auftreten. Ein weiterer Vorteil besteht darin, daß sich die Kassette infolge ihrer Flexibilität an verschiedene Formen anpassen läßt, ohne daß dadurch die Bildqualität leidet. , Im folgenden ist die Erfindung an Hand von in der Zeichnung dargestellter Ausführungsbeispiele im einzelnen erläutert. Es zeigt F i g. 1 eine perspektivisch dargestellte Ansicht einer Ausführungsform, F i g. 2 einen Längsschnitt der Kassette gemäß F i g. 1 in offener Stellung, F i g. 3 einen Längsschnitt der Kassette gemäß F i g. 1 in geschlossener Stellung, F i g. 4 einen vergrößert dargestellten Ausschnitt der F i g. 3 mit verschiedenen Stellungen der Verschlußklammer, F i g. 5 einen Teil einer perspektivischen Ansicht bei einer Blickrichtung gegen den Boden des unteren Teils der Kassette mit einer Ausführungsform der blockförmigen Anschlußvorrichtung, F i g. 6 einen Ausschnitt einer teilweise aufgebrochen dargestellten Draufsicht der Anschlußvorrichtung gemäß F i g. 5, F i g. 7 einen Ausschnitt einer teilweise aufgebrochen dargestellten Draufsicht einer anderen Ausführungsform der Anschlußvorrichtung, F i g. 8 eine teilweise im Schnitt dargestellte Seitenansicht eines Mundstücks für den Anschluß an eine andere Ausführungsform der Anschlußvorrichtung mit einem selbstschließenden Ventil.
  • Eine als Ganzes mit 10 bezeichnete Röntgenfilmkassette weist einen oberen Teil 12 und einen unteren Teil 14 auf. Der obere Teil 12 ist vorzugsweise aus Acrylonitril-Butadien-Styrol-Terpolymer gepreßt. Der obere Teil 12 und der untere Teil 14 der Kassette 10 sind verhältnismäßig flexibel und leicht an verschiedene Formen und Krümmungen anpaßbar. Dies ist durch die geringe Dicke der beiden Teile 12 und 14 bedingt, die bei dem Preßvorgang erreicht werden kann. Selbstverständlich können aber auch andere Kunststoffe verwendet werden. Wenn für die Herstellung des oberen und des unteren Teils der Kassette ein einziger Kunststoff verwendet wird, kann ein Gelenk mit angeformt werden.
  • Der obere Teil 12 und der untere Teil 14 der Kassette 10 sind bei der in den F i g. 1 bis 4 dargestellten Ausführungsform durch Gelenkbeschläge 20 miteinander verbunden, die aus Metall oder einem dauerhaften Kunststoff bestehen. Der obere Teil 12 weist Klammern 22 auf, die mit dem unteren Teil 14 zusammenwirken, um die Kassete 10 geschlossen zu halten. Die Klammern 22 bestehen je aus einem Teil 24 und einem mit diesem gelenkig verbundenen Teil 26. Der obere Teil 12 der Kassette 10 ist mit Ausnehmungen 11 zur Aufnahme des Teils 24 der Klammern 22 versehen. Der andere Teil 26 jeder Klammer 22 weist einen Greifteil 28 auf, der in einen mit einer Vertiefung versehenen Teil 30 des unteren Kassettenteils 14 eingreift. Durch diesen Greifteil 28 ist ein sicherer Verschluß der Kassette gewährleistet. Die Klammern 22 können entweder aus Metall oder aus einem dauerhaften Kunststoff bestehen.
  • Der obere Kassettenteil 12 ist an seinem Rand mit Ausschnitten 15 versehen, die Anschlußkanäle in einem eine Anschlußvorrichtung für eine Saugleitung einer Vakuumpumpe bildenden Block 29 frei lassen, der auf dem unteren Kassettentei114 befestigt ist. Der obere Kassettenteil ist mit einer längs seines Umfangs verlaufenden Schulter 19 versehen, an die sich ein die Seitenwand des oberen Kassettenteils bildender Rand 17 anschließt. Die Schulter und der Rand sind so ausgebildet, daß sie den Deckelteil 13 des Kassettenoberteils schützen, der von der höher liegenden Schulter 19 abgesetzt ist. Der Deckelteil 13 und die Schulter 19 bilden auf der Innenseite eine rillenartige Vertiefung 21, die sich längs des gesamten Umfangs des Kassettenoberteils erstreckt. Auf der Innenseite des Kassettenoberteils 12 ist eine luftdichte Folie 18 aus Polyäthylen vorgesehen, die die gesamte innere Oberfläche des Deckelteils 13 und deren Ränder sowie die Vertiefung 21 überdeckt. Die über ihre ganze Fläche flexible luftdichte Folie 18 ist längs ihres äußeren Randes 23 ohne Unterbrechung in der Vertiefung 21 mit dem Kassettenoberteil verbunden. Die luftdichte Folie 18 kann auch aus einem anderen flexiblen Kunststoff oder aus Gummi bestehen.
  • Die Vertiefung 21 wirkt mit dem Kassettenunterteil 14 bei der Evakuierung der Luft aus der Kassette zusammen. Der Unterteil 14 ist zu diesem Zweck mit einem gleichmäßigen Dichtrand 16 versehen, der in die Vertiefung 21 paßt und sich über den ganzen Umfang des Kassettenunterteils 14 erstreckt. Der Kassettenuntertei114 ist mit einem abgesetzten Teil 27 versehen, der einen leichten Zugang zu dem Block 29 ermöglicht. Vorstehende Ränder 25 des Kassettenunterteils 14 dienen zur Aufnahme des Randes des oberen Kassettenteils 12.
  • Der Kassettenunterteil 14 kann mit einem dünnen Blatt aus einer Bleifolie 31 versehen sein, die die Aufgabe hat, durch Streuung vorhandene Röntgenstrahlen zu absorbieren. Eine solche Absorptionsschicht ist in den meisten bekannten Kassetten vorhanden. Der Kassettenunterteil14 ist im Ausführungsbeispiel auch mit einem üblichen Verschlußhalter 33 versehen, der dazu beiträgt, die Kassette geschlossen zu halten, wenn die Röntgenaufnahme gemacht wird, und der außerdem dazu dient, Fremdpartikeln, wie beispielsweise Staub und Schmutz, abzuhalten.
  • In der Kassette ist ein Paar Verstärkerfolien 32 und 34 vorgesehen, das praktisch die gesamte Schwärzung des Films liefert. Die Folie 32 ist dem Kassettenoberteil 12, die Folie 34 dem Kassettenunterteil 14 zugeordnet. Ein Film 36 wird zwischen die beiden Folien 32 und 34 gelegt. Wenn die Kassette geschlossen ist, ist zwischen den Folien 32 und 34 und dem Film 36 nicht auf der gesamten Fläche ein inniger Kontakt vorhanden, so daß man kein klares und scharfes Bild erhalten würde, wenn man in diesem Zustand das Röntgenbild machen würde, Zur Erzielung eines guten Kontaktes ist es erforderlich, in der Kassette ein. Vakuum zu erzeugen. Für den Anschluß der Saugleitung 44 einer Vakuumpumpe 46 ist in einer Ecke des Kassettenunterteils 14 der Block 29 vorgesehen. Selbstverständlich könnte ein solcher Block in jeder Ecke der Kassette vorgesehen sein, aber ein einziger Block hat sich bewährt und wird deshalb bevorzugt. Mittels der Vakuumpumpe 46, die an dem Block 29 angeschlossen ist, wird das Innere der Kassette 10 evakuiert. Die luftdichte Folie 18 wird dabei fest gegen den Dichtrand 16 gezogen und preßt die Verstärkerfolien 32 und 34 gegen den Fihu 36, wodurch ein enger Kontakt zwischen diesen entsteht. Der enge Kontakt ergibt Röntgenaufnahmen hoher Qualität, die eine verbesserte Deutlichkeit und Schärfe aufweisen.
  • Da die Abdichtung gegen Licht und der Kontakt des Films durch das Vakuum und das Zusammenwirken der luftdichten Folie 18 mit dem Dichtrand 16 bewirkt wird, kann der Kassettenoberteil, der bei den bekannten Kassetten ein wesentliches Element zur Erzeugung der Lichtdichtheit ist, bei der erfindungsgemäßen Kassette auch einen Bruch oder Riß infolge einer unsachgemäßen Handhabung erhalten, ohne daß die Qualität der Aufnahme nachteilig beeinflußt wird, wenn der Schaden des Kassettenoberteils nicht zu sehr ausgedehnt ist. Die Kassette 10 kann daher ohne die Gefahr gehandhabt werden, daß die Kassette wertlos wird, wenn sie einen Schaden erleiden sollte, wie dies bei den üblichen Kassetten der Fall ist.
  • Der in der Kassette 10 vorgesehene Block 29 kann in verschiedener Weise ausgebildet sein. Die Ausführungsform des Blocks gemäß den F i g. 5 und 6 ist eine solche, die die wenigsten Teile aufweist und daher die einfachste Konstruktion darstellt. F i g. 5 zeigt den Boden des Kassettenunterteils 14. Der Block 29 ist mit zwei Anschlußkanälen 40 und 42 versehen, die das Mundstück einer Saugleitung 44 aufzunehmen vermögen. Die Saugleitung 44 ist mit der in üblicher Weise ausgebildeten Vakuumpumpe 46 verbunden. Das Mundstück 43 der Saugleitung 44 arbeitet mit inneren Abschnitten 45 oder 46 der Anschlußkanäle 40 bzw. 42 zusammen. Die inneren Abschnitte 45 und 47 haben einen geringeren Durchmesser als die nach außen mündenden Abschnitte. Die Verwendung der inneren Abschnitte 45 und 47 ist nur wechselweise möglich, d. h., das in einen Anschlußkanal eingesetzte Mundstück verschließt den anderen Anschlußkanal. Die inneren Abschnitte 45 und 47 stehen mit Bohrungen 50 bzw. 52 in Verbindung, durch die beim Evakuieren die Luft aus der Kassette abgesaugt wird. Die Bohrungen 50 und 52 werden in der Weise hergestellt, daß der Block 29 ganz durchbohrt wird, und daß dann die Bohrungen auf der Unterseite des Blocks 29 mittels eines Dichtungsstreifens 49 verschlossen werden. Selbstverständlich könnte die Ausbildung auch anders sein. Bei dieser Ausführungsform des Blocks 49 ist es erforderlich, daß das Mundstück 43 der Saugleitung 44 im Block 29 so lange bleibt, als das Vakuum aufrechterhalten werden muß. Das Mundstück muß also auch während der Aufnahme des Röntgenbildes eingeschoben sein. Man kann so vorgehen, daß zunächst die Kassette 10 in die zur Aufnahme erforderliche Lage gebracht wird, daß dann das Vakuum erzeugt, die Aufnahme gemacht und dann das Mundstück 43 aus dem Block wieder herausgezogen wird. Bei einer solchen Ausführungsform des Blocks 29 wird vorzugsweise nur ein einziger Block verwendet, Bei einer Ausführungsform des Blocks 29 gemäß F i g. 7 kann leicht in jeder Ecke der Kassette ein Block vorgesehen werden, obgleich ein einziger Block in der Regel genügen wird. Eine Vielzahl von Anschlußvorrichtungen erhöht die Zugänglichkeit, da dann in jeder Position der Kassette zumindest einer der Anschlußkanäle leicht zugänglich ist. Bei der Ausführungsform gemäß F i g. 7 sind federbelastete Kugelventile zum Schließen der Anschlußkanäle vorgesehen. Der Block 29' ist mit Anschlußkanälen 56 und 58 versehen, in die das Mundstück 43 der Saugleitung 44 wahlweise eingeführt werden kann. Der Durchmesser der Anschlußkanäle 56 und 58 ist verhältnismäßig groß. Innen schließen sich an die Kanäle 56 und 58 Kanalabschnitte 57 und 61 bzw. 59 und 63 an, Die am weitesten innen liegenden Abschnitte 61 und 63 münden in eine Bohrung 62, durch die die Luft aus der Kassette abgesaugt werden kann. Je eine Kugel 68 und 70 ist in die Kanalabschnitte 57 bzw. 59 eingelegt. Eine Feder 65 bzw. 67 drückt die zugeordnete Kugel gegen die als Kugelsitz 64 bzw. 66 ausgebildeten Mündungsöffnungen des Kanalabschnitts 61 bzw. 63. Der Durchmesser der Kugeln 68 und 70 ist kleiner als der Durchmesser der Kanalabschnitte 57 und 59, jedoch größer als der Durchmesser der Kanalabschnitte 61. und 63. Wenn die Kugeln gegen ihren Sitz gepreßt sind, ist ein Luftdurchtritt durch die Kanäle nicht möglich. Die Anschlußkanäle 56 und 58 sind in stöpselartigen Teilen 72 bzw. 74 vorgesehen. Es bereitet dadurch keine Schwierigkeiten, die Anschlußkanäle an die Größe des Mundstücks 43 der Saugleitung 44 anzupassen. Der das Mundstück aufnehmende Kanal der Teile 72 und 74 geht in eine kleine Bohrung 71 bzw. 73 über, die die Verbindung mit den Kanalabschnitten 57 bzw. 59 herstellen. In der normalen Lage sind die ganz innen liegenden Kanalabschnitte 61 und 63 durch die Kugeln 68 und 70 dicht verschlossen, die in den ihnen zugeordneten Sitzen 64 bzw. 66 liegen: Das Einführen des Mundstücks in den Anschlußkanal 58 und das Einschalten der Vakuumpumpe hat zur Folge, daß die Kugel 70 von ihrem Sitz 66 abgehoben wird, so daß die Luft aus der Kassette abgesaugt werden kann. Während die Kassette evakuiert wird, wird die andere Kugel 68 durch die Feder 65 und die Druckdifferenz zwischen der Außenatmosphäre und dem Inneren der Kassette fest in ihrem Sitz 64 gehalten. Nachdem das Vakuum in der Kassette erzeugt worden ist, kann das Mundstück 43 zurückgezogen werden. Die Kugel 70 wird dann wie die Kugel 68 gegen ihren Sitz 66 gepreßt. Diese Art von Anschlußblock kann deshalb-in jeder Ecke der Kassette vorgesehen werden. Selbstverständlich kann das Mundstück in jeden der vorgesehenen Anschlußkanäle eingeführt werden.
  • Eine andere Ausführungsform eines Ventils für einen Anschlußblock ist in F i g. 8 dargestellt. Das Ventil 80 besteht aus Silicongummi. Je eines dieser Ventile ist in jeden Anschlußkanal des Anschlußblocks eingesetzt. Bei Verwendung des Ventils 80 wird jeder Anschlußkanal mit einem engeren inneren Abschnitt 82 und einem weiteren äußeren Abschnitt 84 versehen. In den äußeren Abschnitt 84 ist ein starres Gehäuse 86 eingesetzt, daß aus Metall oder Kunststoff bestehen kann und an die Mündungsöffnung des inneren Abschnitts 82 anstößt. Das Gehäuse 86 wird in dieser Lage durch die Reibung an der Wandung des äußeren Abschnitts 84 festgehalten und hält seinerseits das eingeschobene Ventil 80 fest, das an dem Gehäuse dicht anliegt. Das Ventil 80 weist einen Hohlraum 81 auf, der an seinem vorderen Ende durch zwei flexible Zungen 83 und 85 verschließbar ist. Die Zungen 83 und 85 halten das Ventil 80 normalerweise luft- und lichtdicht verschlossen. Ein Vakuumlinienverschluß an einer Verbindungsmuffe 88 ist ständig am offenen Ende jedes Kanalteils 84 vorhanden. Jede Verbindungsmuffe 88 besitzt einen spulenförmigen Körper 90, der eine gekrümmte Oberfläche besitzt und über seine ganze Länge im Querschnitt ringförmig ist. Ein Dichtring 92 ist dicht mit dem inneren Körper 90 verbunden und liegt unter Reibung am offenen Ende des Kanalabschnitts 84 an dessen Wandung an, wodurch der Dichtring 92 und der Körper 90 in einer festen Stellung gehalten werden. Das äußere Ende des Körpers 90 weist einen Flansch 94 auf. Der Flansch 94 dient dazu, eine Vakuumschlauchverbindung in der Betriebslage zu halten. Der Körper 90 ist mit einer Bohrung versehen, die es ermöglicht, das Mundstück der Schlauchverbindung hindurchzuführen. Die Schlauchverbindung 44 ist mit einer einen Schnappverschluß aufweisenden Befestigungsvorrichtung 96 versehen, die mit dem freien Ende der Schlauchverbindung mittels einer Mutter 98 verbunden ist. Die Mutter 98 sitzt auf einem mit einem Außengewinde versehenen Verbindungsstück 100. Die Verbindungsvorrichtung 96 dient dazu, das Vakuumerzeugungsgerät an die Muffe 88 ständig angeschlossen zu halten, während das Vakuum erzeugt wird. Wenn die Luft aus der Kassette durch einen anderen Anschlußkanal abgesaugt wird, schließt sich das Ventil 80 dicht unter der Wirkung der flexiblen Zungen 81 und 83. Jedes Ventil 80 ist so ausgebildet, daß es den Eintritt von Luft in die Kassette erlauben kann, wenn die Vakuumerzeugungsanlage von der Kassette getrennt ist. Die Befestigungsvorrichtung 96 weist ein Paar Greifer 102 auf, die bei 110 angelenkt sind. Die Greifer 102 dienen dazu, die Schlauchverbindung 440 und das Mundstück 43 mit dem Anschlußkanal in Wirkverbindung zu halten. Die Greifer 102 weisen an ihrem einen Ende je eine Rolle 108 auf, die mit der gekrümmten Oberfläche des Körpers 90 zusammenwirken. Der Flansch 94 verhindert ein Lösen der Verbindungsvorrichtung 96 während der Erzeugung des Vakuums in der Kassette. Federn 104 am anderen Ende 106 der Greifer 102 suchen letztere in der in F i g. 8 dargestellten Greifstellung zu halten. Die Verbindungsvorrichtung 96 kann leicht dadurch abgezogen werden, daß man auf die Greifer 102 an ihrem Ende 106 eine der Kraft der Federn 104 entgegengesetzte Kraft aufbringt und durch Schwenken um die Schwenkachsen 110 die Rollen 108 von der Verbindungsmuffe 88 abhebt und dann die Verbindungsvorrichtung 96 abzieht. Die Verbindungsvorrichtung 96 ist mit einer Ringdichtung 112 versehen, die aus Gummi oder einem anderen geeigneten Dichtungsmaterial bestehen kann und die ein Einströmen von Luft an dieser Stelle zwischen der Verbindungsmuffe 88 und der Befestigungsvorrichtung 96 verhindert. Es ist offensichtlich, daß das Vakuum während der Aufnahme des Röntgenbildes angewendet werden und aufrechterhalten werden muß. Da durch die Anwendung des Vakuums in den anderen Anschlußkanälen die Zungen des Ventils 80 dieses dicht schließen, können mehrere Blöcke in der Kassetten in deren Ecken vorgesehen werden, damit mehrere Anschlußkanäle zur Verfügung stehen, durch die die Luft abgesaugt werden kann.
  • Es wurde gefunden, daß ein Vakuum von etwa 1/s Atmosphäre völlig ausreicht, um eine gute Bildqualität zu erreichen unabhängig davon, wie der verwendete Block ausgebildet ist.

Claims (14)

  1. Patentansprüche: 1. Evakuierbare Röntgenfilmkassette mit zwei aufeinanderlegbaren Kassettenteilen und einer in der Verriegelungsstellung die Kassetten geschlossen haltenden Verschlußvorrichtung, d a d u r c h gekennzeichnet, daß zwischen einer im einen Teil (12) auf der dem anderen (14) zugekehrten Seite längs seines Randes verlaufenden, in sich geschlossenen Vertiefung (21) und einem in die Vertiefung (21) passenden Dichtrand (16) des anderen Teils (14) eine mit dem einen Teil (12) verbundene luftdichte Folie (18) vorgesehen ist und daß eine der beiden Teile (12, 14) eine Anschlußvorrichtung (26, 26') für eine Saugleitung (44) aufweist.
  2. 2. Kassette nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die luftdichte Folie (18) als längs ihres Randes (23) in der Vertiefung (21) befestigte, sich über die Innenseite des einen Kassettenteils (12) erstreckende Membran ausgebildet ist.
  3. 3. Kassette nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Anschlußvorrichtung (29, 29') als ein in einer Ecke des einen Kassettenteils (14) angeordneter blockförmiger Körper ausgebildet ist.
  4. 4. Kassette nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die beiden Kassettenteile (12, 14) an einer Längsseite gelenkig miteinander verbunden sind.
  5. 5. Kassette nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Verschlußvorrichtung mindestens eine Klammer (22) aufweist, die mit dem einen Kassettenteil (12) verbunden ist und in eine Fassung (30) des anderen Teils (14) eingreift.
  6. 6. Kassette nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Vertiefung (21) am oberen Kassettenteil (12), der Dichtrand (16) am unteren Kassettenteil (14) vorgesehen sind und daß der blockförmige Körper (29) in einer Ecke des unteren Kassettenteils (14) an diesem befestigt ist. 7.
  7. Kassette nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß zwei Verstärkerfolien (32, 34) vorgesehen sind, die je einem der beiden Kassettenteile (12, 14) zugeordnet sind und zwischen denen der Film (36) angeordnet wird. B.
  8. Kassette nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß der Kassettenoberteil (12) einen Deckelteil (13) mit einer gegenüber diesem abgesetzten, die Vertiefung (21) bildenden umlaufenden Schulter (19) und einem sich an letztere anschließenden Rand (17), der Kassettenunterteil (14) einen vorspringenden Rand (25) zur Aufnahme des Randes (17) des Deckelteils (12) aufweisen.
  9. 9. Kassette nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß die beiden Kassettenteile (12,14) flexibel ausgebildet sind.
  10. 10. Kassette nach Anspruch 3, auch in Verbindung mit einem der übrigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Block (29, 29') zwei im rechten Winkel zueinander stehende Anschlußkanäle (40, 42; 56, 58) aufweist.
  11. 11. Kassette nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß sich die Anschlußkanäle (40, 42; 56, 58) im Innern des Blockes (29, 29') schneiden.
  12. 12. Kassette nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß jeder Anschlußkanal einen äußeren Abschnitt (57, 59) und einen inneren Abschnitt (61, 63) mit kleinerem Durchmesser aufweist, wobei der Übergang vom einen Abschnitt zum anderen als Ventilsitz (64, 66) für ein Kugelventil ausgebildet ist, dessen im Abschnitt (57, 59) mit dem größeren Durchmesser angeordnete Kugel (68, 70) unter der Wirkung einer Feder (65, 67) steht.
  13. 13. Kassette nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß jeder Anschlußkanal einen inneren Abschnitt (82) und einen äußeren Abschnitt (84) mit größerem Durchmesser aufweist, in dem kraftschlüssig ein starres Gehäuse (86) angeordnet ist, das an den Abschnitt (82) mit dem kleineren Durchmesser angrenzt und in dem ein Ventil (80) urverschiebbar sitzt, das einen Kanal (81) und zwei flexible, unter der Wirkung des Vakuums in der Kassette das Ventil schließende Zungen (83, 85) aufweist.
  14. 14. Kassette nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß im äußeren Abschnitt (84) jedes Anschlußkanals eine Verbindungsmuffe (90, 92) vorgesehen ist, mit der eine Verbindungsvorrichtung (96) der Saugleitung (44) lösbar verbindbar ist.
DE1966E0031505 1965-04-26 1966-04-22 Evakuierbare Roentgenfilmkassette Pending DE1288904B (de)

Applications Claiming Priority (1)

Application Number Priority Date Filing Date Title
US45060265A 1965-04-26 1965-04-26

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DE1288904B true DE1288904B (de) 1969-02-06

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ID=23788767

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DE1966E0031505 Pending DE1288904B (de) 1965-04-26 1966-04-22 Evakuierbare Roentgenfilmkassette

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DE (1) DE1288904B (de)

Cited By (4)

* Cited by examiner, † Cited by third party
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DE2727005A1 (de) * 1976-06-22 1978-01-05 Agfa Gevaert Ag Radiografische filmkassette
EP0001551A1 (de) * 1977-10-13 1979-05-02 Agfa-Gevaert AG Evakuierbare Röntgenfilmkassette
DE3402202C1 (de) * 1984-01-24 1985-06-27 Agfa-Gevaert Ag, 5090 Leverkusen Röntgenblattfilmkassette
DE4106855A1 (de) * 1990-03-02 1991-09-05 Canon Kk Photographievorrichtung und roentgen-photographieanlage

Citations (1)

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US2357969A (en) * 1943-06-14 1944-09-12 Frank T Powers X-ray cassette

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BE680034A (de) 1966-10-03

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