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Diebstahl-Sicherungseinrichtung für An-
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hänger-Fahrzeuge Die Erfindung bezieht sich auf eine Diebstahl-Sicherungseinrichtung
für Anhänger-Fahrzeuge, in Form eines Zugösenschlosses mit Schließzylinder.
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Außerhalb des Wagenparks abgestellte Anhänger-Fahrzeuge sind praktisch
ungesichert und somit vermehrt der Gefahr des Diebstahls ausgesetzt. Um das unbefugte
Abschleppen mittels Zugmaschine zu vereiteln, ist man in letzter Zeit dazu übergegangen,
die Zugöse zu verschließen. Hierzu dient ein in Form einer Kragenbüchse gestaltetes
Steckschloß. Am einsteckseitigen Büchsenende befindet sich eine aus der koaxialen
Lage zum Büchsenkörper ausschwenkbare Sperrplatte. Diese ist mit dem Schließkernende
des exzentrisch eingelagerten Schließzylinders verbunden. Die Belastung geht also
im normalen Betätigungsfalle wie auch im Falle eines wideaechtlichen öffnungsversuches
unmittelbar auf die Schließrolle. Schon das Verhaken der ausschwenkenden, sich teilflächig
über Osenrandabschnitt legenden Sperrplatte kann praktisch mit der Zeit zu einer
Beeinträchtigung der Schließfunktion führen. Nachteilig ist auch der nur teilflächige
Sperrübergriff. Der Verbindungsbereich zwischen dem meist relativ querschnittsgeringen,
dazu noch tief geschlitzten Zylinderkern und der Sperrplatte stellt überdies eine
gewisse Schwachstelle dar.
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Aufgabe der Erfindung ist es, insbesondere, d.h. zusätzlich zu den
sich aus Beschreibung und Ansprüchen ergebenden Aufgabenstellungen, eine Diebstahl-Sicherungseinrichtung
in
Form eines Zugösenschlosses in herstellungstechnisch einfacher, zuordnungsgünstiger
wie stabiler Bauform so auszubilden, daß die Schließmittel selbst von entsprechenden
Belastungen freigehalten sind; d.h., daß der Zylinderkern nicht mehr die Drehachse
der Sperrplatte bildet.
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Diese Aufgabe ist durch die in Anspruch 1 angegebenen Merkmale beim
Erfindungsgegenstand gelöst.
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Die Unteransprüche stellen vorteilhafte Weiterbildungen des Zugösenschlosses
gemäß Erfindung dar.
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Zufolge solcher Ausgestaltung ist ein Zugösenschloß von erhöhtem Gebrauchs-
und Sicherheitswert geschaffen: Es besteht aus zwei im Bereich einer im Zugöseninneren
liegenden Ebene gegeneinandertretenden, dort miteinander kuppelbaren Gehäuseteilen.
Die Trennfuge dieser Teile ist also in günstiger Weise durch den stabilen Zugösenring
optimal geschützt. Die Kupplung dieser gleich stabilen Gehäuse teile erfolgt im
Wege einer Bajonettverschlußverbindung, also einer Steck-Drehverbindung. Die bei
einem Versuch eines gewaltsamen Trennens dieser Teile auftretenden Kräfte werden
nur an den Gehäuseteilen wirksam und nicht auf den Schließzylinder übertragen.
Ein
Verdrehen der Gehäuseteile hingegen ist dadurch wirksam unterbunden, daß die beiden
auf der Zugösenbreitfläche auf liegenden Kragen der Gehäuseteile geneigt abfallende
Randzonen aufweisen, so daß für ein rohrzangenförmiges Aufbrechwerkzeug keine geeignete
Angriffsfläche verbleibt. Um eine möglichst hohe Trennstabilität in Achsrichtung
zu gewährleisten, weist der eine Gehäuseteil einen Steckzapfen mit seitwärts gerichteten
Flügeln auf, während der andere Gehäuse teil eine hierzu angepaßte Einstecköffnung
besitzt, die von den Flügeln zu untergreifende Schultern aufweist. Solche, zweckmäßig
in diametraler Gegenüberlage am Zapfen sitzende Flügel begünstigen den Kupplungsverbund.
Hinsichtlich einer einfach erreichbaren Verriegelung besteht ein vorteilhaftes Merkmal
der Erfindung weiter darin, daß der seitlich am Steckzapfen angeordnete, in Form
eines Druckzylinders ausgebildete Schließzylinder in Verriegelungsstellung in den
einen Abschnitt der Flügel-Eins tecköffnung eingreift. Der Einstecköffnung kommt
somit eine Doppelfunktion zu; zum einen dient sie zum Kupplungsdurchtritt der Flügel
des Steckzapfens und zum andern bildet sie die Riegeleintrittsöffnung. Zur Aufnahme
des Druckzylinders weist der Steckzapfen eine seine Mantelfläche durchbrechende
Auskehlung auf. Dies hat den Vorteil, daß der in Verriegelungsstellung getretene
Druckzylinder in vorgetretener Stellung durch den hochstabilen Steckzapfen selbst
seitlich
abgestützt wird. Die Verriegelungsstellung ist durch Anschläge exakt definiert.
Die Fixierung des Schließzylinders im betreffenden Gehäuseteil erfolgt in günstiger
Weise dadurch, daß die Befestigungsschrauben vom freien Ende des Steckzapfens ausgehen
und diesen in Achsrichtung durchsetzen. Schließlich ist es noch von Vorteil, daß
die beiden Gehäuseteile durch eine Kette aneinander gefesselt sind. Hierdurch ist
vermieden, daß nach Entriegeln und Entsperren der Teile der untere Gehäuseteil auf
die Erde fällt.
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Weitere Vorteile und Einzelheiten des Gegenstandes der Erfindung sind
nachstehend anhand eines zeichnerisch veranschaulichten Aus führungsbeispie les
näher erläutert. Es zeigt: Fig. 1 einen Vertikalschnitt durch die Zugöse mit einteckendem,
in Verriegelungsstellung befindlichem Zugösenschloß, Fig. 2 eine Draufsicht hierzu,
Fig. 3 der obere Gehäuseteil in Seitenansicht, Fig. 4 einen Querschnitt durch das
Zugösenschloß im Bereich der Fugenebene, und zwar in entriegeltem Zustand,
Fig.
5 einen entsprechenden Querschnitt in verriegeltem und gesichertem Zustand, Fig.
6 den isoliert dargestellten Schließzylinder in Entriegelungsstellung.
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Das Zugösenschloß besteht aus zwei etwa gleichförmigen Gehäuseteilen
1 und 2. Diese besitzen je einen zylindrischen Schaft 3 von etwa der halben Höhe
des Zugösenloches 4'.
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Letzteres ist mittels einer Büchse 5 ausgefüttert.
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Die Zugöse 4 geht in einen radial ausgerichteten Osenhals 5 über,
welcher sich in nicht näher dargestellte Gabelstücke fortsetzt, die gelenkig mit
dem Drehgestell des Anhängers verbunden ist.
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Der Schaft 3 des einen wie des anderen Gehäuseteiles 1 bzw. 2 geht
in einen die jeweilige Zugösenbreitfläche 6 übergreifenden Kragen 7 über. Seine
Randzone 8 ist abgeschrägt derart, daß sie in einem Winkel von ca. 30 Grad auf die
Zugösenbreitfläche 6 weist.
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Die geneigt abfallenden Randzonen 8 bilden je einen die Kragenhöhe
beibehaltenden radial gerichteten Steg 9 aus. Dieser
weist eine
Querbohrung lo auf zum Einziehen eines Endringes 11 einer die beiden Gehäuseteile
aneinanderfesselnden Kette 12.
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Die Zuordnung des Zugösenschlosses erfolgt durch Kuppeln der beiden
Gehäuseteile 1 und 2 miteinander. Dies geschieht im Wege einer bajonettverschlußartigen
Steckverbindung, d.h. einer Steck-Dreh-Verbindung. Hierzu weist der obenliegende
Gehäuseteil 1 einen konzentrisch zum zylinderischen Schaft 3 liegenden Steckzapfen
13 auf. Die Steckzapfenlänge entspricht etwa der Schaftlänge. Sein Kopf ragt in
eine topfförmige Ausnehmung 2' des Gehäuseteils 2 und ist darin radial abgestützt.
Vom zylinderischen Steckzapfen 13 gehen in diametraler Gegenüberlage Flügel 14 aus.
Der Flügelrücken 14' ist quergewölbt.
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Flügel 14 nebst Steckzapfen 13 durchsetzen eine formangepaßte Einstecköffnung
15 des untenliegenden Gehäuseteiles 2. Diese Einstecköffnung befindet sich in der
Decke 16 dieses Gehäuseteiles. Die darunterliegenden Flügeleintrittsräume 17 werden
von Anschlägen 18 begrenzt. Die Unterseite der Decke 16 bildet die zu untergreifenden
Schultern 19 der Einstecköffnung 15.
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Zur Sicherung der Verriegelungsstellung dient ein in Form eines Druckzylinders
gestalteter Schließzylinder 20, dessen Zylinderkern 21 die Gehäuseteile 1 und 2
gegen Rückdrehen in die Trennstellung
verriegelt. Der Zylinderkern
21 tritt dazu in den nach Durchtritt und Verdrehen der Flügel 14 um 9o Grad freigewordenen
Abschnitt A der Einstecköffnung 15 ein (vergl. Fig. 5). Der Schließzylinder ist
in entsprechendem seitlichen Versatz zur Mittelachse x-x des Zugösenschlosses im
obenliegenden Gehäuseteil 1 eingelagert. Dieser seitliche Versatz ist dergestalt,
daß die den entsprechend benötigten Freiraum für die axiale Verlagerung des Zylinderkernes
21 bildende Auskehlung 22 den Steckzapfen 13 bzw. seine Mantelfläche schneidet.
Die Kehlenwandung dient als verlängerte Gleitführung für den Zylinderkern 21 und
stützt diesen seitlich ab.
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Das im Querschnitt flachrund gestaltete Gehäuse 23 des Schließzylinders
20 sitzt in einer formentsprechenden Aufnahmekammer 24. Das Gehäuse ist in Richtung
der Mittelachse x-x ausgerichtet. Der den Schließriegel bildende Zylinderkern 21
durchsetzt eine Durchbrechung im Kammerboden. Das Gehäuse 23 des Schließzylinders
20 ist mittels den Boden der Aufnahmekammer 24 durchsetzender Schrauben 25 am Gehäuseteil
1 befestigt. Die Befestigungsschrauben durchsetzen den Steckzapfen 13 vom freien
Ende her, und zwar in Achsrichtung. Die Befestigungsschrauben sind daher nur bei
getrenntem Schloß zugänglich.
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Der Riegelhub wird durch einen U-Schlitz 26 im Gehäuse des Schließzylinders
20 definiert. In diesen U-förmigen Schlitz greift ein mit dem Zylinderkern 21 fest
verbundener Steuerstift 27 ein. Der Schlüssel 28 des Schließzylinders 20 ist nur
in einer der beiden möglichen Zylinderkern-Grundstellungen abziehbar, und zwar in
der Verriegelungsstellung.
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Die Funktion des Zugösenschlosses ist kurz zusaimnengefaßt wie folgt:
Die beiden Gehäuse teile werden unter Gegenüberlage ihrer Schäfte 3 in die Zugösenbohrung
eingesteckt derart, daß die Steckzapfen-Flügel 14 eine deckungsgleiche Lage zur
Einstecköffnung 15 des untenliegenden Gehäuseteiles einnehmen.
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Die Trennfuge liegt in einer mittleren Ebene E-E im Oseninneren. In
dieser Stellung ist der Zylinderkern 21 zurückgeschlossen (vergl. Fig. 3). Unter
Drehen der Gehäuseteile in der einzig möglichen Richtung untergreifen die Flügel
die Schultern 19. In dieser Stellung nun nimmt der den Riegel bildende Zylinderkern
eine Lage unmittelbar oberhalb des freigewordenen Abschnittes A der Einstecköffnung
15 ein.
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Unter Drehen des Zylinderkerns und Eindrücken desselben, was ggfs.
auch entgegen einer Federwirkung geschehen kann, fährt das Ende des Zylinderkerns
als Riegel in die Einstecköffnung ein. Ein Zurückdrehen der Teile in die Trennstellung
(Fig. 4)
ist danach unterbunden. Durch Zurückdrehen des Zylinderkerns
und Abziehen des Schlüssels 28 ist diese Riegelstellung nun gesichert. Das Entriegeln
erfolgt unter Anwendung der entgegengesetzten Handhabung.