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Diebstahlsicherung für Kraftfahrzeuganhänger Die Erfindung betrifft
eine Diebstahlsicherung für Kraftfahrzeuganhänger, insbesondere für Wohnanhänger,
mit einem verschließbaren und dem pfannenförmigen Kupplungsglied angepaßten Sperrorgan.
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Die wesentlichsten Teile von Anhängerkupplungen, nämlich die Kugelpfanne
und ihre Verriegelung, sind international genormt, wodurch der Diebstahl von Pkw-Anhängern,
wie Wohnwagen, stark begünstigt wird. So kann jeder ungesichert abgestellte Pkw-Anhänger
mittels eines Fremdfahrzeuges mit entsprechender Anhängevorrichtung ohne weiteres
entwendet werden. Um einen Diebstahl durch Abschleppen eines abgekuppelten Pkw-Anhängers
mittels eines Fremdfahrzeuges mit Anhängevorrichtung zu verhindern, sind Diebstahlsicherungen
geschaffen worden, z. B. solche der eingangs genannten Art. Bei einer derartigen
Sicherung ist an der Kugelpfanne ein sie mehr oder minder vollständig verschließender
Bügel angelenkt, der die offene Seite der Pfannenöffnung abdeckt und in seiner Sperrstellung
durch ein Vorhängeschloß gesichert ist.
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Abgesehen davon, daß diese Vorrichtung keinen schönen Anblick bietet,
kann sie von einem Dieb ohne große Mühe und Anstrengung unwirksam gemacht werden.
Auf diese Tatsache ist es wohl in erster Linie zurückzuführen, daß diese bekannte
Diebstahlsicherung seit anderthalb Jahrzehnten noch keinen Eingang in die Praxis
gefunden hat.
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Es sind ferner Diebstahlsicherungen für Sattelauflieger bekannt, die
demselben Zweck dienen und mittels eines Zylinderschlosses sperrbar sind.
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Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Diebstahlsicherung
der erstgenannten Art zu verbessein und ihre Anbringung zu erleichtern.
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Erfindungsgemäß wird die der Anmeldung zugrundeliegende Aufgabe dadurch
gelöst, daß das Sperrorgan als eine der Gelenkkugel des Kupplungsgliedes am Zugfahrzeug
entsprechende Kugel ausgebildet ist, die mittels eines in üblicher Weise eingebauten
Zylinderschlosses in der Kugelpfanne verriegelt werden kann, so daß es einem Dieb
nicht mehr möglich ist, die an der Zugstange des Zugwagens befestigte Gelenkkugel
in die Kugelpfanne einzuführen. Durch Einbetten des Zylinderschlosses in eine entsprechende
Bohrung der robusten Sperrkugel wird die Möglichkeit, die Sicherung durch Zerstören
eines ihrer Teile unbrauchbar zu machen, mit großer Wahrscheinlichkeit unmöglich
gemacht, da das Zylinderschloß allseitig von der Wand der Sperrkugel umgeben ist.
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Erfindungsgemäß können an der Kugelpfanne auch greiferartige, durch
ein Schloß sperrbare Riegel angeordnet sein, durch welche die Pfannenöffnung für
die Aufnahme des Kugelkopfes am Zugfahrzeug gesperrt werden kann.
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Die Erfindung ist nachstehend in Verbindung mit der Zeichnung beschrieben,
in der zwei Ausführungsbeispiele einer erfindungsgemäß ausgebildeten Diebstahlsicherung
mehr oder weniger schematisch dargestellt sind. Im einzelnen zeigt F i
g. 1 eine Draufsicht auf eine mittels einer Kugel verschlossene Kugelpfanne,
F i g. 2 einen Schnitt entlang der Linie 11-11 in Fi g. 1,
F
i g. 2 a das Sperrglied der Sperrvorrichtung nach F i g. 1 und 2 mit
eingebautem Schloß, F i g. 3 eine Seitenansicht eines zweiten Ausführungsbeispiels
einer erfindungsgemäß ausgebildeten Diebstahlsicherung und F i g. 4 einen
Schnitt entlang der Linie IV-IV in F i g. 3.
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In F i g. 1 und 2 ist der eine Kugelpfanne 1 aufm weisende
Kopf 2 einer Anhängerzugstange 3 dargestellt, die normalerweise mit einem
an einem Zugfahrzeug befestigten Kugelkopf zusammenwirkt. Die eigentliche Diebstahlsicherung
für den von dem Zugfahrzeug gelösten Anhänger besteht aus einer Sperrkugel 4, deren
Durchmesser dernjenigen des am Zugfahrzeug befestigten Kugelkopfes entspricht. Diese
Sperrkugel ist mit einer mehrstufigen, exzentrisch angeordneten, durchgehenden Bohrung
5 versehen, die zur Aufnahme eines aus F i g. 2 a ersichtlichen Zylinderschlosses
6 dient. Wie insbesondere aus F i g. 1
ersichtlich ist, verlaufen die
einzelnen Stufen der
Bohrung 5 entsprechend der Formgebung
des Zylinderschlosses 6 teilweise exzentrisch zueinander. Das in der Bohrung
5 angeordnete Zylinderschloß 6 kann irgendein handelsübliches Fabrikat
sein und wird ohne radiale Links- und Rechtsbegrenzung eingebaut. Sein im allgemeinen
exzentrisch und parallel zu dem Zylinderschloß gelagerter Schließzylinder
7 ist an seinem dem Schlüssel 8 entgegengesetzten Ende mit einem Gewindeansatz
9 versehen. Dieser Gewindeansatz 9 kann durch die Bohrung
5 hindurch in ein in der Kugelpfanne 1 angebrachtes Gewindesackloch
10 durch einfaches Drehen des Schließzylinders 7
mittels des Schlüssels
8 eingeschraubt werden, wodurch die Sperrkugel 4 in der Kugelpfanne
1 verankert wird.
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Die Kugelpfanne 1 des Zugstangenkopfes 2 ist dann durch die
Sperrkugel 4 vollkommen ausgefüllt, so daß eine Verbindung des Zugstangenkopfes
2 mit einem an einem Fahrzeug befestigten Kugelkopf unmöglich ist. Der Gewindeansatz
9 kann nur bei eingestecktem Schlüssel 8 aus dem Gewindesackloch
10
herausgeschraubt werden. Eine gewaltsame Beseitigung der Sperrkugel 4 ist
schwierig, da die runde Form des Sperrorgans keinen günstigen Ansatzpunkt für Werkzeuge
bietet.
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Die Sperrkugel 4 wird vorzugsweise mit einer weiteren, zu der Bohrung
5 parallel verlaufenden, exzentrischen durchgehenden Bohrung 11 versehen,
die als Lehren- und Bohrerführung beim Bohren des in der Kugelpfanne 1 anzubringenden
Gewindesackloches 10 dient. Auf diese Weise wird die nachträgliche Anordnung
der Diebstahlsicherung gemäß der Erfindung im Zugstangenkopf einer beliebigen Anhängerzugstange
wesentlich erleichtert.
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Der Gegenstand der vorliegenden Erfindung kann in mannigfacher Weise
konstruktiv gestaltet werden. Ein weiteres der möglichen Ausführungsbeispiele des
Erfindungsgegenstandes ist in F i g. 3 und 4 dargestellt. Diese Diebstahlsicherung
ist insbesondere auch zum Sperren der Zugösen von Zugstangen geeignet, die keinen
mit einer ausgesprochenen Kugelpfanne versehenen Zugstangenkopf aufweisen. Die öffnung
12 der Zugöse 13 einer Zugstange 3' ist mit einer ebenfalls ein Zylinderschloß
14 aufweisenden Sperrscheibe 15 versehen. Sie ist mit mindestens zwei radial
nach außen gegen die Kraft von Druckfedern 16 verschiebbaren Sperrbolzen
17 versehen, die normalerweise durch die Federn 16 so in ihrer Führungsbahn
18 gehalten sind, daß ihre freien Enden nicht über den Umfang der Sperrscheibe
15 vorstehen. In dieser Stellung läßt sich die Sperrscheibe 15 in
die öffnung 12 der Zugöse 13 einführen, und zwar so, daß die Achsen der Führungsbahnen
18 der einzelnen Sperrbolzen 17 mit den Achsen der zugehörigen Bohrungen
19 auf der Innenseite der Zugöse 13 zusammenfallen.
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Das Vorschieben der Sperrbolzen 17 der eingelegten Sperrscheibe
15 in die zugehörigen Bohrungen 19
der Zugöse 13 erfolgt mittels
einer Nockenscheibe 20, die in nicht näher dargestellter Weise mit dem Schließzylinder
eines Zylinderschlosses 14 fest verbunden ist. Durch Drehen des in diesem Fall zweckmäßig
mit einer radialn Links- und Rechtsbegrenzung versehenen Schließzylinders kann die
Nockenscheibe 20 so verdreht werden, daß die an ihrer Peripherie angeordneten Spermocken
21 die Sperrbolzen 17 radial nach außen drücken und damit die Sperrscheibe
15 in der öffnung 12 der Zugöse 13
verriegeln.
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Ein weiteres der zahlreichen möglichen Ausführungsbeispiele des Erfindungsgegenstandes
kann darin bestehen, daß bei dem Ausführungsbeispiel nach F i g. 1 und 2
an Stelle eines Gewindeansatzes 9 ein mit radialen Vorsprüngen versehener
Bolzen angeordnet ist, der nach Art eines Bajonettverschlusses in eine entsprechend
ausgebildete Ausnehmung im Zugstangenkopf eingedreht werden kann. Eine weitere Möglichkeit
besteht darin, den Zugstangenkopf im Bereich der Kugelpfanne oder der Zugöse mit
greiferartigen Riegeln zu versehen, die ebenfalls mittels eines Schlosses arretierbar
sind.