DE2718788C2 - - Google Patents
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- C10—PETROLEUM, GAS OR COKE INDUSTRIES; TECHNICAL GASES CONTAINING CARBON MONOXIDE; FUELS; LUBRICANTS; PEAT
- C10G—CRACKING HYDROCARBON OILS; PRODUCTION OF LIQUID HYDROCARBON MIXTURES, e.g. BY DESTRUCTIVE HYDROGENATION, OLIGOMERISATION, POLYMERISATION; RECOVERY OF HYDROCARBON OILS FROM OIL-SHALE, OIL-SAND, OR GASES; REFINING MIXTURES MAINLY CONSISTING OF HYDROCARBONS; REFORMING OF NAPHTHA; MINERAL WAXES
- C10G11/00—Catalytic cracking, in the absence of hydrogen, of hydrocarbon oils
- C10G11/14—Catalytic cracking, in the absence of hydrogen, of hydrocarbon oils with preheated moving solid catalysts
- C10G11/18—Catalytic cracking, in the absence of hydrogen, of hydrocarbon oils with preheated moving solid catalysts according to the "fluidised-bed" technique
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Description
Die Erfindung bezieht sich auf den Gegenstand der
Patentansprüche.
Das Fließkatalysatorkracken von Kohlenwasserstoffölen
ist ein wichtiges Raffinationsverfahren. Die errichteten
Anlagen sind in der Regel groß und üblicherweise so ausgelegt,
daß sie von etwa 795 000 bis 21 465 000 l/Tag
frischen Zufuhrmaterials verarbeiten.
Kurz ausgedrückt besteht der Katalysatorabschnitt der Anlage
aus einem Krackabschnitt, wo schweres Zufuhrmaterial im
Kontakt mit einem Krackfließkatalysator gekrackt wird, und
einem Regeneratorabschnitt, wo der beim Krackvorgang verkokte
Fließkatalysator durch Brennen mit Luft regeneriert
wird. Alle Anlagen wenden eine verhältnismäßig große Einsatzmenge
an Krackkatalysator an, der kontinuierlich zwischen
dem Krack- und Regenerierabschnitt umläuft. Die Größe dieser
umlaufenden Einsatzmenge in bestehenden Anlagen liegt im Bereich
von 50 bis 600 tons. Da die katalytische Aktivität der
umlaufenden Einsatzmenge an Katalysator mit zunehmendem Alter
leicht nachläßt, wird frisch hergestellter Katalysator gewöhnlich
in einer Menge von etwa 1 bis 2% der umlaufenden
Einsatzmenge, entsprechend etwa 0,045 bis 0,113 kg/159 l
frischen Zufuhrmaterials pro Tag zugesetzt,
um optimale Katalysatoraktivität zu erhalten, wobei
täglich Verluste gealteter umlaufender Einsatzmenge, gewöhnlich
als "Gleichgewichts"-Katalysator bezeichnet, in ähnlicher
Menge abgehen.
Im allgemeinen sind die diesem Verfahren zugeführten Öle
hauptsächlich die gewöhnlich als Gasöle bekannten Erdöldestillate,
die im Temperaturbereich von etwa 343 bis 538°C
sieden, gelegentlich ergänzt durch Kokereigasöl,
Vakuumturm-Überkopfprodukt usw. Diese Öle haben im allgemeinen
ein API-Gewicht im Bereich von etwa 15 bis 45 und sind im
wesentlichen frei von Metallverunreinigungen.
Das Zufuhrmaterial, ein hier zur Bezeichnung der gesamten
frischen Beschickung verwendeter Ausdruck, bestehend aus
einem oder mehreren Ölen, wird im Reaktorabschnitt in einer
Reaktionszone gekrackt, die auf einer Temperatur von etwa
427 bis 649° einem Druck von etwa 98,1 bis 490,5 k Pa
gehalten wird, und zwar bei einer üblichen Verweilzeit
für das Öl von etwa 1 bis 10 sec in einer modernen Kurzkontakt-Riser-Anlage.
Die Verweilzeit für den Katalysator liegt
zwischen etwa 1 und 15 sec. Die Krackprodukte werden von
dem verkokten Katalysator getrennt und in einen Destillationshauptturm
überführt, wo eine Trennung von Gasen und
die Gewinnung von Benzin, Heizöl und Rückführmaterial erfolgt.
Die Erdölraffinerien widmen bei den Fließkatalysator-
Krackverfahren (nachfolgend als FCC-Verfahren bezeichnet)
dem Einsatz von von Metallverunreinigungen praktisch freien Zufuhrmaterialien
große Aufmerksamkeit. Der Grund hierfür ist
der, daß die in dem Zufuhrmaterial vorhandenen Metalle zusammen
mit dem Koks auf dem Krackkatalysator abgeschieden werden.
Im Gegensatz zum Koks jedoch werden sie durch das Regenerieren
nicht entfernt und sammeln sich so auf der umlaufenden
Einsatzmenge an. Die so abgeschiedenen Metalle wirken als
Katalysatorgift und beeinträchtigen in Abhängigkeit von der
Metallkonzentration auf dem Katalysator mehr oder weniger die
Wirksamkeit oder Leistungsfähigkeit des Verfahrens durch
Senkung der Katalysatoraktivität und Steigerung der Entstehung
von Koks, Wasserstoff und Armgas auf Kosten von Benzin und/oder
Heizöl. Übermäßige Ansammlung von Metallen kann zu ernsten
Problemen beim üblichen FCC-Betrieb führen. Beispielsweise
kann die Menge an erzeugtem Gas die Kapazität der in Strömungsrichtung
folgenden Gasanlage übersteigen, oder es können bei
Regeneratortemperaturen über den metallurgischen Grenzen zu
hohe Koksbelastungen die Folge sein. In solchen Fällen muß
sich die Raffinerie damit behelfen, die Zufuhrgeschwindigkeit
unter Inkaufnahme wirtschaftlicher Nachteile herabzusetzen.
Daher wird eine Katalysatoreinsatzmenge, die zu hohe Metallabscheidungen
aufweist, normalerweise als äußerst unerwünscht
angesehen.
Die hauptsächlichen Metallverunreinigungen in rohen Erdölen
bilden Nickel und Vanadium, wenngleich Eisen und kleine
Mengen Kupfer auch vorhanden sein können. Zusätzlich finden
sich gelegentlich Spurenmengen an Zink und Natrium. Es ist bekannt,
daß fast das gesamte Nickel und Vanadium in Rohölen
mit sehr großen nicht-flüchtigen Kohlenwasserstoffmolekülen
verbunden ist, wie z. B. zu Metallporphyrinen und -asphaltenen.
Rohöle schwanken natürlich im Metallgehalt, gewöhnlich aber
ist dieser Gehalt erheblich. Ein leichtes arabisches Gesamtrohöl
z. B. kann 3,2 TpM (das sind Gewichtsteile Metall pro
Million Teile Rohöl) Nickel und 13 TpM Vanadium aufweisen. Ein
typisches Kuwait-Gesamtrohöl, das im allgemeinen als durchschnittlichen
Metallgehalt aufweisend angesehen wird, kann
6,3 TpM Nickel und 22,5 TpM Vanadium enthalten. Unabhängig
von der Rohölquelle jedoch ist es bekannt, daß aus dem Rohmaterial
gewonnene Destillate nahezu frei von Metallverunreinigungen
sind, die sich in den Rückstandsölfraktionen anreichern.
Mit dem FCC-Verfahren befaßten Erdöltechnikern stehen
mehrere Möglichkeiten zur Bezeichnung des Metallgehalts eines
Zufuhrmaterials zur Verfügung. Eine hiervon ist die Bezugnahme
auf einen "Metallfaktor", der mit F m abgekürzt wird. Der
Faktor kann durch die folgende Gleichung ausgedrückt werden:
F m = TpM Fe + TpM V + 10 (TpM Ni + TpM Cu)
Ein Zufuhrmaterial mit einem Metallfaktor größer als
2,5 weist auf ein Material hin, das einen Krackkatalysator in
erheblichem Umfang vergiftet. Dieser Faktor berücksichtigt,
daß der nachteilige Einfluß von Nickel erheblich größer ist
als der des Vanadiums und Eisens, die in gleichen Konzentrationen
wie das Nickel vorliegen.
Eine weitere Möglichkeit, den Metallgehalt eines Zufuhrmaterials
auszudrücken, besteht mit dem Ausdruck "TpM Nickeläquivalent",
definiert als
TpM Nickeläquivalent = TpM Nickel + 0,25 TpM Vanadium
Für die vorliegenden Zwecke wird zur Erörterung des Metallgehalts
von mit Metallen verunreinigten Ölen, Destillatmaterialien
und Katalysatoren der Ausdruck TpM Nickeläquivalent
verwendet. Wie oben gezeigt, wird Kupfer nicht erwähnt,
weil dieses Metall gewöhnlich nicht in erheblichem Umfang vorliegt.
Es versteht sich jedoch, daß, wenn es in erheblicher
Konzentration vorhanden ist, es in die Berechnung der Nickeläquivalente
einzubeziehen ist und als Nickel gewichtsmäßig
zu berechnen ist.
Bei der FCC-Technologie ist es derzeit übliche Praxis,
den Metallgehalt des Zufuhrmaterials so zu steuern, daß er
nicht über 0,25 TpM Nickeläquivalente hinausgeht. Die Ergänzung
mit frischem Katalysator wird zur Steuerung der Aktivität
der umlaufenden Einsatzmenge gelenkt. Bei dieser Praxis
enthält z. B. in einer Anlage mit 7 950 000 l/Tag
frischen Zufuhrmaterials und einem Gleichgewichtskatalysatorabzug
von 9 tons/Tag der abgezogene Katalysator unter Stationärbedingungen
etwa 300 TpM Nickeläquivalente an Metallen,
wobei zu berücksichtigen ist, daß der frische Katalysator zu
diesem Wert 70 TpM beiträgt. So wird die umlaufende Einsatzmenge
bei etwa 300 TpM Nickeläquivalenten an Metallen gehalten,
was als tolerierbar angesehen wird, wobei der übliche Bereich
bei etwa 200 bis 600 TpM liegt und der bevorzugte Betrieb
bei etwa 200 bis 400 TpM erfolgt. Es versteht sich natürlich,
daß der Metallgehalt des Zufuhrmaterials von Tag zu
Tag ohne ernste Unterbrechung variieren kann, vorausgesetzt,
daß der ermittelte Durchschnitt des Metallgehalts etwa 0,25
TpM Nickeläquivalente an Metall nicht übersteigt.
Für die erfindungsgemäßen Zwecke muß man verstehen, daß
alle Bezugnahmen auf den Metallgehalt eines Öls oder eines
Zufuhrmaterials sich auf den auf die Zeit berechneten Durchschnitt
über eine beträchtliche Zeitspanne, wie z. B. einen
Monat, beziehen. Aufgrund der großen Katalysatoreinsatzmenge
relativ zu der Gesamtmenge an in das System durch das Zufuhrmaterial
in beispielsweise 1 Tag eingebrachten Metallen ändert
sich der Metallgehalt des Katalysators jeden Tag ein wenig
mit den Qualitätsschwankungen des Zufuhrmaterials. Jedoch
führt eine ständige Zunahme des Metallgehalts des letzteren
mit der Zeit zu einer wohl definierten, berechenbaren Zunahme
des Metallgehalts der umlaufenden Katalysatoreinsatzmenge,
was die Leistungsfähigkeit der FCC-Anlage bestimmt. In der
Tat zeigt sich, daß die umlaufende Katalysatoreinsatzmenge
durch ihren Metallgehalt einen Zeitdurchschnittswert des Metallgehalts
des Zufuhrmaterials liefert. In diesem Zusammenhang
wird der Ausdruck "Metallgehalt des Zufuhrmaterials"
hier verwendet.
Für die erfindungsgemäßen Zwecke werden Zufuhrmaterialien
für das FCC-Verfahren, die bis zu etwa 0,40 TpM Nickeläquivalente
an Metallverunreinigungen enthalten, als von Metallverunreinigungen
praktisch frei betrachtet. Zufuhrmaterialien,
die wenigstens 0,50 TpM Nickeläquivalente an Metall enthalten,
schließen solche Materialien ein, die als durch Metalle verunreinigt
bezeichnet werden.
Mit sehr begrenzten Ausnahmen sind Rückstandsöle nicht
erfolgreich in die Zufuhrmaterialien für das FCC-Verfahren
einbezogen worden. Die Gründe hierfür werden noch nicht voll
verstanden, wenngleich sich aus der vorstehenden Diskussion
ergibt, daß ihr hoher Metallgehalt sicher ein wesentlicher
Faktor dafür ist. Man ist jedoch an ihrer Verwendung interessiert.
Der Grund für dieses Interesse wird jedoch klar, wenn
man z. B. berücksichtigt, daß typischerweise nur etwa 26 Volumenprozent
eines leichten arabischen Gesamtrohöls eine
Gasölfraktion von 343 bis 538°C darstellen, während die Gesamtmenge
von 343°C-Produkt plus Rückstand etwa 43 Volumenprozent
ausmacht. Wäre es möglich, mit Rückstandsölfraktionen
wirksam zu arbeiten, könnte eine ganz erhebliche Steigerung
der Menge an Benzin plus Heizöl aus einer Einheit Rohöl erzielt
werden. In manchen Raffinerien wird der nach der Destillation
des Gasöls verbleibende Vakuumrückstand verkokt und
das Kokereigasöl zu dem FCC-Zufuhrmaterial geschlagen. Es wird
jedoch allgemein anerkannt, daß das Kokereigasöl aufgrund
seines hoch ungesättigten und hoch aromatischen Gehalts von
mäßiger Qualität ist.
Es ist bereits vorgeschlagen worden, Rückstandsöle unter
solchen Bedingungen mit Wasserstoff zu behandeln, daß der Metallgehalt
in den gewöhnlich mit Gasölen verknüpften Bereich
gebracht wird. Solche mit Wasserstoff behandelten Rückstandsöle,
die von Metallverunreinigungen im wesentlichen frei sind,
können dann als Zufuhrmaterial oder als eine Komponente hiervon
für das FCC-Verfahren verwendet werden. Verfahren zur Erzielung
einer solchen Senkung an Metallen und Schwefel sind
in den US-PS 38 91 541 und 38 76 523 z. B. offenbart, auf
deren Inhalt hiermit ausdrücklich Bezug genommen wird. Die
Kombination einer Wasserstoffbehandlung zur Senkung des Metall-
und Schwefelgehalts mit anschließendem Kracken ist auch
in einer Veröffentlichung von Hildebrand et al. in The Oil
and Gas Journal, S. 112-124, 10. 12. 1973, offenbart, deren
gesamter Inhalt hiermit einbezogen wird. Es ist jedoch keine
Einrichtung bekannt, die das vorgeschlagene Schema verwirklicht,
wahrscheinlich, weil die Kosten und die mit dem Betrieb
verbundenen Schwierigkeiten zu starken wirtschaftlichen
Nachteilen führen.
Bekannt sind auch Verfahren, die sich mit der Verminderung
des Koksgehaltes auf dem Katalysator beschäftigen, also mit
dessen Regenerierung. In der DE-OS 25 07 343 werden dazu Platingruppenmetalle
als CO-Oxydationskatalysatoren vorgeschlagen.
Die DE-OS 24 44 911 offenbart diesbezüglich den Zusatz von
Edelmetallen zum Beschickungsmaterial einer FCC-Crackanlage,
wobei die zugegebenen Mengen sehr gering sind. Gemäß der
US-PS 36 96 025 wird Titan als Oxydationskatalysator vorgeschlagen.
Es wurde jedoch nie darauf hingewiesen, daß die
unter bestimmten Bedingungen geführte Verbrennung des auf dem
Katalysator durch Verkokung gebildeten Kohlenstoffes es ermöglicht,
mit Beschickungsmaterialien zu arbeiten, die beträchtliche
Mengen an Metallen enthalten, die ansonsten den
Katalysator vergiften.
Aufgabe der vorliegenden Erfindung war es, ein verbessertes
Verfahren zur Verfügung zu stellen, zum katalytischen Cracken
von mit Metall verunreinigtem Kohlenwasserstoff-Zufuhrmaterial,
insbesondere Rückstandsöl, das mit Metall verunreinigt ist
und 0,50 TpM bis 15 TpM Nickeläquivalent enthält, in einer
Fließbett-Crackanlage, in der der Katalysator zwischen einem
Reaktor, in dem er in fluidisierter Form mit dem Zufuhrmaterial
in Kontakt gebracht wird, und einem Regenerator,
in dem auf dem Katalysator als Folge des Kontaktes abgeschiedener
Kohlenstoff durch Verbrennung entfernt wird, umläuft
und ein Teil der umlaufenden Katalysatoreinsatzmenge
periodisch durch frischen Katalysator ersetzt wird. Ein
solches Verfahren soll auf die Erzeugung von Flüssigkeiten,
die im Bereich von Motorkraftstoffen und Heizölen sieden,
hoch selektiv wirken.
Die gestellte Aufgabe wird gelöst durch ein Verfahren mit
den kennzeichnenden Merkmalen des Anspruchs 1. In den Unteransprüchen
2 bis 8 sind besondere Ausbildungen des Verfahrens
nach Anspruch 1 angegeben.
Es wurde nun gefunden, daß mit Metall verunreinigte Kohlenwasserstoff-Zufuhrmaterialien
beim FCC-Verfahren in Abwesenheit
zugesetzten Wasserstoffs wirksam gekrackt werden, wenn
sie mit regeneriertem Katalysator in Berührung gebracht werden,
der weniger als etwa 0,10 Gewichtsprozent Restkohlenstoff
enthält. Wie nachfolgend ausführlicher beschrieben, ist eine
geeignete Regenerierung des Katalysators zu niedrigen Restkohlenstoffwerten
ein kritisches Erfordernis bei der praktischen
Durchführung der Erfindung. Tatsächlich wird das mit Metall
verunreinigte Öl bevorzugt mit regeneriertem Katalysator in Berührung
gebracht, der weniger als etwa 0,05 Gewichtsprozent
Rest-Kohlenstoff enthält, wobei der besonders bevorzugte Wert
unter etwa 0,025 Gewichtsprozent liegt. Bei der praktischen
Durchführung der Erfindung enthält das Zufuhrmaterial bevorzugt
0,50 bis 5,0 TpM Nickeläquivalente
an Metallen. Unter bestimmten Umständen können Zufuhrmaterialien,
die höhere Metallgehalte, bis zu 10 oder sogar 15 TpM
Nickeläquivalente enthalten, verwendet werden. Der Metallgehalt
der umlaufenden Katalysatoreinsatzmenge wird im Bereich
von etwa 700 bis 5000 TpM Nickeläquivalenten an Metallen und
bevorzugt im Bereich von etwa 800 bis 2000 TpM gehalten. Rückstands-
oder andere Öle, die einen Metallgehalt über dem bevorzugten
Bereich haben, können auf wirtschaftliche Weise in
diesen Bereich durch bekannte hydrierende Entmetallisierungsverfahren
bei verhältnismäßig milden Bedingungen gebracht werden.
Die Erfindung ermöglicht die Verwendung von Rückstandsölen
als Teil oder Gesamtmenge des FCC-Zufuhrmaterials ohne
vorherige Entmetallisierung in einer Reihe von Fällen oder mit
nur teilweiser Entmetallisierung in anderen Fällen.
Der Fachmann wird erkennen, daß die genannten Mengen an
Restkohlenstoff mit Regeneratoren erreichbar sind, die mit
überschüssiger Luft arbeiten und in denen das Abgas von unverbranntem
Kohlenmonoxid praktisch frei ist. Die Verwendung von
Platin oder eines anderen, die CO-Verbrennung fördernden Mittels
in der Katalysator-Einsatzmenge ist eine zusätzliche
Hilfe bei der praktischen Durchführung der Erfindung, wie
nachfolgend ausführlicher beschrieben.
Der hier verwendete Ausdruck "Zufuhrmaterial" bezieht
sich auf das gesamte, dem erfindungsgemäßen Verfahren zugeführte
Material, d. h. das Öl oder Ölgemisch, das zuvor nicht
mit dem Krackkatalysator in Berührung war. Bei der praktischen
Durchführung können rückgeführte Ströme mit dem im Reaktorabschnitt
zu krackenden Zufuhrmaterial gemischt und in dieses
eingeführt werden, doch versteht es sich, daß ein sich auf
den Metallgehalt des Zufuhrmaterials beziehende Begrenzung
auf den Metallgehalt des frisch zugeführten Materials vor dem
Mischen mit solchen rückgeführten Strömen bezieht.
Jedes mit Metall verunreinigte Kohlenwasserstofföl wird
als erfindungsgemäß brauchbar angesehen. Die bevorzugten Öle
sind die aus Erdöl stammenden, wie Rohpetroleum, getopptes
Rohpetroleum, Atmosphären- und Vakuumrückstände. Jedoch können
mit Metall verunreinigte, aus Schiefer, Kohle, Teersanden oder
anderen Quellen stammende Kohlenwasserstofföle verwendet werden.
Gemische aus Petroleumdestillatölen und aus Petroleum
stammenden Rückständen liegen ebenfalls im Rahmen der Erfindung,
wie auch Gemische aus solchen Rückständen mit anderen Kohlenwasserstoffölen.
Im allgemeinen sind mit Metall verunreinigte
Zufuhrmaterialien, die Rückstandskomponenten enthalten,
beim erfindungsgemäßen Verfahren bevorzugt.
Die für das erfindungsgemäße Verfahren geeigneten Zufuhrmaterialien
sind höher siedende oder Rückstandsfraktionen,
abgetrennt bei einem Destillationsschnittpunkt von 210°C,
bevorzugt solche, die bei einem Schnittpunkt von
etwa 343°C abgetrennt worden sind. Die Zufuhrmaterialien
sollten bevorzugt nicht mehr als 60 Gewichtsprozent aromatischer
Kohlenwasserstoffe enthalten.
Die besonders bevorzugten Zufuhrmaterialien enthalten 1,0 bis
etwa 3,0 TpM Nickeläquivalente Metall. Es versteht sich natürlich,
daß die einzelnen Öle, die das Zufuhrmaterial bilden,
Metallverunreinigungen enthalten, die erheblich größer oder
kleiner als die genannten sind, und solche Öle sind natürlich
verwendbar, vorausgesetzt, daß das schließlich zugeführte Material
innerhalb der angegebenen Grenzen liegt. Beispielsweise
kann ein Rückstand, der 5 TpM Nickeläquivalente Metall enthält,
mit einem gleichen Volumen Destillatöl zu einem Zufuhrmaterial
für das Verfahren gemischt werden, das sich dann durch
einen Metallgehalt von etwa 2,5 TpM Nickeläquivalenten auszeichnet,
ein Gehalt, der im besonders bevorzugten Bereich
liegt. Andererseits kann das Rückstandsöl zur Entmetallisierung
auf einen Metallgehalt von z. B. etwa 2,0 TpM Nickeläquivalenten
Metall mit Wasserstoff behandelt und das entmetallisierte Rückstandsöl
als einziges Öl im Zufuhrmaterial für das erfindungsgemäße
Verfahren eingesetzt werden. Typischerweise gehören
zu den Entmetallisierungbedingungen ein Wasserstoffdruck
von etwa 3546 bis 21 379 kPa,
ein Wasserstoffumlauf von etwa 28,3 bis 424,5 Nm³/159 l Zufuhrmaterial,
eine Temperatur von etwa 316 bis 454°C,
eine Flüssigkeitsraumgeschwindigkeit
von 0,1 bis 5,0 v/v/Std. und die Anwesenheit eines Katalysators
mit einem Metall der Gruppe VIb und einem Eisengruppenmetall
auf einem Aluminiumoxidträger.
Der Fachmann wird erkennen, daß eine FCC-Arbeitsweise mit
Zufuhrmaterialien der für die Erfindung angegebenen Arten normalerweise
zu unpraktischen Werten an Metallverunreinigung der
umlaufenden Einsatzmenge an Krackkatalysator führt. Es wurde
jedoch gefunden, daß durch die Durchführung der Regenerierung
des Katalysators in der Weise, daß weniger als etwa 0,10 Gewichtsprozent
Restkohlenstoff auf dem regenerierten Katalysator
verbleiben, der Einfluß der Metallgifte auf die Katalysatorselektivität
merklich unterdrückt wird.
Dieses Phänomen
wird durch die in Tabelle I z. B. angegebenen Daten veranschaulicht,
die die Ergebnisse des Krackens eines typischen Gasöls
auf einem Katalysator wiedergibt, der mit etwa 1200 Nickeläquivalenten
an Metall vergiftet und auf den üblichen Wert
von 0,2 Gewichtsprozent Restkohlenstoff regeneriert war, und
des Krackens eines mit Wasserstoff behandelten Rückstandsöls
auf dem gleichen Katalysator, unter solchen Bedingungen regeneriert,
daß nur 0,02 Gewichtsprozent Restkohlenstoff vorliegen.
Beide Krackvorgänge beziehen sich auf 75%igen Umsatz des
Zufuhrmaterials.
Weiter wurde gefunden, daß das Kracken von mit Metallen
verunreinigten Ölen, wie z. B. atmosphärischen Rückständen,
mit stark mit Metall vergiftetem Katalysator, in üblicher Weise
zu etwa 0,2 Gewichtsprozent Restkohlenstoff auf dem Katalysator
regeneriert, zu sehr geringer katalytischer Aktivität
führt, wenn dieses Zufuhrmaterial mit Gasöl verglichen wird.
Dieser Befund ist eine mögliche Erklärung für das Ausbleiben
der gewerblichen Verwertung von Rückstandsölen beim FCC-Verfahren.
Dieser Verlust an Aktivität ist überraschenderweise sehr
viel kleiner, wenn der Katalysator auf einen Gehalt von weniger
als etwa 0,025 Gewichtsprozent Kohlenstoff regeneriert
wird, wie in Tabelle II veranschaulicht.
Die Spalten (A) und (B) der Tabelle II zeigen den beobachteten
ausgeprägten Einfluß der Gewichtsprozent Restkohlenstoff.
Spalte (C) ist für ein Katalysator/Öl-Verhältnis
ermittelt, das ausgewählt wurde, um die gleiche Umwandlung
sowohl mit hohen als auch niedrigen Werten für Restkohlenstoff
zu ergeben. Die Verminderung an Armgas und Koks,
die mit dem Katalysator mit geringem Rest-Kohlenstoff erreicht
wird, ist ganz beträchtlich, das heißt, die Selektivität
ist deutlich erhöht. Die Empfindlichkeit des Rückstandsöls
(mit Wasserstoff behandelte Rückstände) ist unerwartet
groß, wie in der letzten Zeile der Tabelle angegeben. Diese
Effekte sollen, so vorhanden, bei einem typischen Gasölzufuhrmaterial
sehr viel kleiner sein, wie in den Spalten (D) und
(E) gezeigt.
Beim erfindungsgemäßen Verfahren ist eine notwendige Bedingung,
daß der Katalysator unter solchen Bedingungen regeneriert
wird, daß weniger als etwa 0,10 Gewichtsprozent Restkohlenstoff
auf dem Katalysator verbleibt, insbesondere bevorzugt
weniger als etwa 0,025 Gewichtsprozent. Der Fachmann
wird erkennen, daß die üblichen Regenerierpraktiken 0,1 bis
etwa 0,3 Gewichtsprozent Restkohlenstoff auf Katalysatoren
zurücklassen. Es wurden jedoch Regeneratoren entworfen, die,
anders als übliche Regeneratoren, überschüssige Luft einsetzen
und praktisch das gesamte normalerweise beim Regenerieren gebildete
Kohlenmonoxid in Kohlendioxid überführen. Mit solchen
Regeneratoren weist der Kohlenstoff auf regeneriertem Katalysator
charakteristischerweise Werte von weniger als etwa
0,05 Gewichtsprozent auf. Alle bekannten Regeneratoren haben
ein Bett, das man als ein dichtes Fließbett kennzeichnen könnte;
solche, die mit überschüssigem Sauerstoff arbeiten, werden
typischerweise bei hohen Temperaturen des dichten Fließbetts
betrieben, gewöhnlich über 705°C, aber innerhalb
der metallurgischen Grenzen der Anlage, gegenwärtig etwa
760°C. Diese hohen Temperaturen sind für die vollständige
Verbrennung des Kohlenmonoxids erforderlich. Der tatsächliche
Gehalt an Restkohlenstoff bei diesem Betrieb hängt
von der Temperatur des dichten Bettes sowie der Verweilzeit
des Katalysators im Regenerator ab. So sind Temperaturen von
wenigstens etwa 705°C für das dichte Bett im Regenerator ein
Erfordernis für das erfindungsgemäße Verfahren. Typischerweise
arbeiten solche Regeneratoren mit etwa 2%igem Überschuß an
Sauerstoff im Abgas, und das Abgas enthält typischerweise weniger
als etwa 2000 TpM Kohlenmonoxid. Alle vorstehenden Bemerkungen
gelten für Katalysatoren, die keinen Promotor für
die CO-Verbrennung haben.
Kürzlich ist gefunden worden, daß die Verbrennung von Kohlenmonoxid
im Regeneratorabschnitt durch Spurenmengen von bis
zu etwa 5 TpM eines Oxydationskatalysators gefördert werden
kann, der wenigstens ein Metall aus der 6. und 7. Periode der
Gruppe VIII des Periodensystems und Rhenium enthält, wie in
der USSN 6 49 261 vom 15. 1. 1976 beschrieben, deren Inhalt hiermit
einbezogen wird. Ein solcher Promotor wirkt auf die CO-Verbrennung
vervollständigend und läßt geringe Gehalte an Restkohlenstoff
auf dem Katalysator ohne übermäßig hohe Temperaturen
entweder im dichten Bett oder in den Zyklonen des Regenerators
erzielen. Weiter ermöglicht es die Verwendung
eines solchen Verbrennungspromotors, vollständige CO-Verbrennung
in Regeneratoren zu erzielen, die für eine CO-Teilverbrennung
ausgelegt sind, wie etwa Wirbelregeneratoren, und
sie ermöglicht darin eine gleichmäßigere Regenerierung. Vorzugsweise
wird ein Krackkatalysator beim erfindungsgemäßen
Verfahren verwendet, der eine Spurenmenge eines CO-Verbrennungspromotors
enthält.
Wenngleich jeder Krack-Fließkatalysator beim erfindungsgemäßen
Verfahren eingesetzt werden kann, wird bevorzugt ein
Krackkatalysator hoher Aktivität und Selektivität verwendet,
wie etwa solche, die kristalline Aluminosilicatzeolithe enthalten,
z. B. Zeolith X oder Zeolith Y, mit Porendurchmessern
größer als etwa 0,6 nm. Geeignete Katalysatoren sind die beispielsweise
in der US-PS 31 40 249 beschriebenen. Enthält das
mit Metall verunreinigte Zufuhrmaterial des erfindungsgemäßen
Verfahrens einen erheblichen Anteil an Rückstandsöl oder besteht
ganz daraus, ist die Koksbelastung auf dem Regenerator
aufgrund der Abscheidung von, was gewöhnlich als "zusätzlicher
Koks" bezeichnet wird, auf dem Katalysator hoch. So steht
mehr Wärme aus der Regeneration zur Verfügung als zum Erhitzen
des Zufuhrmaterials zum Krackabschnitt erforderlich ist. In
solchen Fällen kommt es in Betracht, einen Katalysatorkühler
im Regenerator anzubringen, um einen Betrieb unter Wärmeausgleich
aufrechtzuerhalten. Der durch den Katalysatorkühler
erzeugte Dampf ist als Zusatz beim Krackvorgang oder in anderen
Teilen der Raffinerie brauchbar.
Enthält das mit Metall verunreinigte Zufuhrmaterial für
den Krackabschnitt einen großen Anteil an mit Wasserstoff behandeltem
Rückstandsöl, wird das Zufuhrmaterial bevorzugt
mit einer Menge dispergierenden Dampfs im Bereich von etwa 1
bis 15 Gewichtsprozent des frischen Materials eingeführt. Dieser
Dispersionsdampf wirkt verkürzend auf die Kontaktzeit des
Öls mit dem Katalysator im Krackabschnitt und dient weiter der
Verbesserung der Selektivität des Krackvorgangs.
Der Fachmann wird erkennen, daß die Stationär- oder
Gleichgewichtskonzentration an Metallen in der umlaufenden Einsatzmenge
an Krackkatalysator durch Wahl der Ergänzungsmenge
oder -geschwindigkeit frischen Katalysators beeinflußt und
gesteuert werden kann. Zuweilen kommt es im Rahmen der Erfindung
in Betracht, größere Mengen als üblich an solchen Ergänzungsmengen
für diesen Zweck zu verwenden, je nachdem, wie es
die Umstände verlangen. So kommen Zusatz- oder Ergänzungsraten
von mehr als 2% pro Tag und bis zu etwa 10% pro Tag in Betracht.
So können die Vorteile des erfindungsgemäßen Verfahrens
dadurch maximal gestaltet werden, daß das Ausmaß der Behandlung
mit Wasserstoff und die Katalysatorergänzung über weite
Bereiche in Abhängigkeit von den Umständen, wie den Kosten
für Katalysator und Wasserstoff z. B., und den Eigenschaften
der verfügbaren Öle eingestellt werden.
Claims (8)
1. Verfahren zum katalytischen Kracken von mit Metall
verunreinigtem Kohlenwasserstoff-Zufuhrmaterial,
insbesondere Rückstandsöl, das mit Metall verunreinigt
ist und 0,50 TpM bis 15 TpM Nickeläquivalent enthält,
in einer Fließbett-Krackanlage, in der der Katalysator
zwischen einem Reaktor, in dem er in fluidisierter
Form mit dem Zufuhrmaterial in Kontakt gebracht wird,
und einem Regenerator, in dem auf dem Katalysator
als Folge des Kontaktes abgeschiedener Kohlenstoff
durch Verbrennung entfernt wird, umläuft und ein Teil
der umlaufenden Katalysatoreinsatzmenge periodisch
durch frischen Katalysator ersetzt wird,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Verbrennung so geführt wird, daß nicht mehr
als 0,1 Gew.-% Kohlenstoff auf dem zum Reaktor zurückgeführten
Katalysator verbleiben, und daß der
Ersatz der umlaufenden Katalysatormenge durch frischen
Katalysator so geführt wird, daß 700 bis 5000 TpM
nickeläquivalentes Metall auf der umlaufenden Katalysatoreinsatzmenge
verbleiben.
2. Verfahren nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Katalysator mit einem Gehalt von weniger als
0,05 Gew.-% Kohlenstoff, bevorzugt mit weniger als
0,025 Gew.-% Kohlenstoff, zum Reaktor zurückgeführt
wird.
3. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 und 2,
dadurch gekennzeichnet, daß dem
Regenerator zum Zweck der Verbrennung ein Gas,
das genügend Sauerstoff enthält, um im Abgas des
Regenerators 2 Gew.-% Sauerstoff vorliegen zu
lassen, zugeführt wird.
4. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 3,
dadurch gekennzeichnet, daß auf
der umlaufenden Katalysatoreinsatzmenge 800
bis 2000 TpM nickeläquivalente Metalle beibehalten
werden.
5. Verfahren nach einem der Ansprüche 1-4,
dadurch gekennzeichnet, daß mit Wasserstoff
behandeltes Rückstandsöl eingesetzt wird.
6. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 5,
dadurch gekennzeichnet, daß Katalysator
und Zufuhrmaterial in Gegenwart von
1 bis 15 Gew.-% Dampf, bezogen auf das Zufuhrmaterial,
miteinander in Berührung gebracht werden.
7. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 6,
dadurch gekennzeichnet, daß ein einen
Zeolith enthaltender Katalysator verwendet wird.
8. Verfahren nach Anspruch 7,
dadurch gekennzeichnet, daß ein bis zu
50 TpM eines Metalls der sechsten oder siebten Periode
der Gruppe VIII des Periodensystems oder Rhenium
enthaltender Katalysator verwendet wird.
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