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Schwelleneinheit für Türkonstruktionen
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Bei der Errichtung von Gebäuden werden die Türrahmen - häufig auch
bereits mit den Türblättern versehen - im allgemeinen schon in einer verhältnismäßig
frühen Bauphase eingebaut, was zur Folge hat, daß die normalerweise aus Holz bestehenden
und deshalb sehr empfindlichen Türschwellen während der restlichen Bauzeit leicht
beschä(ligt werden können. Um das zu verhindern, ist es bekannt, die Türschwellen
während der restlichen Bauzeit mit Schutzelementen abzudecken. Als soLche Schutzelemente
sind dabei plattenförmige Stücke aus Ilart-Masonit oder einem entsprechenden plattenförmigen
Material üblich, die mit Nägeln oder Krampen auf die Oberseite der Türschwellen
aufgenagelt werden.
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Neben den bei Nägeln oder Krampen unvermeidlichen Beschädigungen
der Türschwelle haben diese bekannten Schutzelemente auch noch den Nachteil, daß
sie die Seiten der Türschwelle nicht schützen und vor allem auch den Falzeinschnitt,
der bei fast jeder Schwelle zur Aufnahme des Türblattes vorgesehen ist, freilassen.
Es ist nämlich auch schon während der Rohbau-Phase eines Gebäudes oftmals notwendig,
eine Tür schließen zu können, und aus diesem Grunde müssen die bekannten Schutzelemente
sehr sorgfältig so montiert sein, daß sie nicht in dem Bereich des Falzeinsehnittes
hineinragen und auch sonst das Schließen des Türblattes nicht behindern. Im Ergebnis
bringen somit die bekannten Schutzelemente nur eine recht geringe Schutzwirkung.
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Die Erfindung hat zum Ziel, eine Schwelleneinheit für in der Rohbau-Phase
eines Gebäudes einzubauende Türkonstruktionen zu schaffen, bei der die Türschwelle
im geöffneten Zustand des Türblattes vollständig geschützt ist und bei der dennoch
ein Schliessen des Türblattes möglich ist.
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Dieses Ziel erreicht die Erfindung dadurch, daß die Schutzabdeckung
als Profilelement aus einer halb-steifen Kunststoff-Schicht mit verhältnismäßig
geringer Schichtstärke ausgebildet ist, welches im wesentlichen entsprechend der
Außenform der Türschwelle oberhalb deren Bodenfläche geformt ist.
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In der Praxis kann die erfindungsgemäß vorgesehene Schutzabdeckung
aus einem dünnschichtigen Material von z.B. etwa 0,4 mm Schichtstärke bestehen.
Eine solche dünne Materialschicht kann während der restlichen Bauzeit permanent
mit der Schwelle verbunden bleiben, ohne daß sie das Schließen des Türblattes behindert.
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Sie wirkt ähnlich wie eine starke, dicke Lackschicht als Rundum-Schutz
für die Türschwelle, läßt sich aber im Gegensatz zu einer Lackschicht nach Beendigung
der Bauarbeiten sehr leicht entfernen.
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Das Anbringen der erfindungsgemäß vorgesehenen Schutzabdeckung ist
sehr einfach möglich und erfordert keinerlei Nägel, Krampen oder dergleichen. Außerdem
ist die Schutzabdeckung billig genug, um nach einmaligem Gebrauch weggeworfen werden
zu können. Von besonderem Vorteil ist, daß die Schutzabdeckung um die Kantenbereiche
der Türschwelle geführt ist, denn diese sind während der Rohbau-Phase eines Gebäudes
besonders stark den Beschädigungen ausgesetzt.
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Infolge ihres guten Anliegens an der Oberfläche der Schwelle zeigt
die erfindungsgemäß vorgesehene Schutzabdeckung außerdem auch einen bemerkenswert
hohen und jedenfalls für die Praxis voll ausreichenden Verschleißwiderstand, so
daß sie insgesamt eine ausgezeichnete Schutzwirkung hat.
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Die erfindungsgemäß vorgesehene Schutzabdeckung wird üblicherweise
bereits vom Türhersteller angebracht, kann aber auch noch nachträglich an den Schwellen
befestigt werden. Aus diesem Grunde schließt die Erfindung auch die Schutzabdeckung
als separaten Gegenstand mit ein.
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Nachfolgend wird die Erfindung in Ausführungsbeispielen anhand der
Zeichnungen näher erläutert. Dabei stellen dar Fig. 1 in teilweise geschnittener
Seitenansicht den unteren Bereich einer Türkonstruktion mit einer Türschwelle, die
mit einer erfindungsgemäßen Schutzabdeckung versehen ist, Fig. 2 in-der Darstellung
entsprechend Fig. 1 eine modifizierte Ausführung einer Schwelleneinheit, Fig. 3
eine perspektivische Darstellung der bei Fig. 1 vorgesehenen Schutzabdeckung, und
Fig.
4 - 6 perspektivische Darstellungen anderer Ausführungsbeispiele der erfindungsgemäßen
Schutzabdeckung.
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In dem Ausführungsbeispiel der Fig. 1 ist eine Türöffnung 2 zu erkennen,
innerhalb der ein Türrahmen 4 angeordnet ist. Dieser Türrahmen ist mit einer hölzernen
Türschwelle 6 versehen, die auf dem Fußboden 8 des Gebäudes aufliegt. Weiterhin
weist dieser Türrahmen einen Falzeinschnitt 10 zur Aufnahme eines Türblattes 12
auf, und ein entsprechender Falzeinschnitt 14 befindet sich in der Türschwelle 6.
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Deutlich ist in Fig. 1 zu erkennen, daß die Türschwelle 6 mit einer
dünnen Schutzabdeckung 16 ummantelt ist, deren Form der Außenform der Türschwelle
entspricht. Diese Schutzabdeckung bedeckt mit Ausnahme der Bodenfläche alle Oberflächen
der Türschwelle 6 und ist mit Kantenbereichen 18 versehen, die sich etwas über die
Bodenfläche der Türschwelle hinweg erstrecken. Nach der Montage der Türkonstruktion
sind diese Kantenbereiche 18 damit zwischen der Bodenfläche der Türschwelle 6 und
dem Fußboden 8 des Gebäudes eingeklemmt, wodurch sie einen sicheren Sitz der Schutzabdeckung
16 auch bei starker Beanspruchung gewährleisten.
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Vorzugsweise wird die Schutzabdeckung 16 bereits vom llersteller
der Türkonstruktion (bzw. vom Hersteller der Türschwelle 6) angebracht, und vorzugsweise
wird sie auf der Türschwelle 6 solange belassen, bis sämtliche Bauarbeiten im Gebäude
abgeschlossen sind.
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Zum anschließenden Entfernen der Schutzabdeckung genügt es, sie durch
je einen Schnitt im Bereich derjenigen Schwellenecken, an denen die Schutzabdeckung
16 in die Kantenbereiche 18 übergeht, freizuschneiden, wonach die Schutzabdeckung
16 von der Türschwelle 6 abgehoben werden kann. Die Kantenbereiche 18 brauchen dabei
nicht mit entfernt zu werden, da eine dünne Kunststoffschicht von
z.B.
0,4 mm Schichtstärke normalerweise ohnehin nicht sichtbar ist.
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Bei der in Fig. 2 gezeigten Ausführung der Schwelleneinheit ist an
der vertikalen Oberfläche des Falzeinschnittes 14 eine vorspringende Dichtungslippe
20 an der Türschwelle angebracht.
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Unterhalb dieser Dichtungslippe befindet sich ein freier Raum 22,
der von der Schutzabdeckung 16 überspannt wird. Versuche haben gezeigt, daß es nicht
notwendig ist, die Schutzabdeckung so zu profilieren, daß dieser freie Raum 22 vermieden
wird, denn das Material der Schutzabdeckung bleibt auch dann widerstandsfähig genug,
wenn es im Bereich des freien Raumes 22 nicht flächig an einer Unterlage anliegt.
Somit ergibt sich der Vorteil, daß die Dichtungslippe 20 bereits fabrikmäßig in
die Türschwelle eingesetzt werden kann und nicht erst in situ als eine der letzten
Arbeitsschritte während des Baues angebracht zu werden braucht, wie dies bislang
notwendig war. Die Schutzabdeckung 16 kann übrigens, was zeichnerisch nicht mehr
weiter dargestellt ist, ebenso auch andere Vorsprünge wie z.B. eine Wassernase mit
umschließen.
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Zur Herstellung der Schutzabdeckung 16 kann eine PVC-Schicht entsprechender
Schichtstärke dienen, die in die erforderliche Form gebogen wird. Bevorzugt wird
die Schutzabdeckung 16 jedoch als extrudierter Artikel aus Polystyrol hergestellt.
In einigen Fällen kann die Schichtdicke der Schutzabdeckung dabei 0,5 mm übersteigen
und z.B. bis zu 1 mm hinaufreichen, und dabei können auch unterschiedliche Schichtdicken
in den verschiedenen Flächen der Schutzabdeckung vorgesehen sein. Normalerweise
jedoch sollte die Schutzabdeckung so dünn wie möglich gehalten sein, insbesondere
im Bereich des Falzeinschnittes für das Türblatt.
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Als günstig hat es sich erwiesen, die Schutzabdeckung 16 aus
einem
transparenten Material herzustellen, welches die darunter befindliche Türschwelle
erkennen läßt. Die Außenfläche der Schutzabdeckung 16 kann dabei ohne weiteres bedruckt
sein, beispielsweise mit einer Werbung des Türherstellers.
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Die in den Fig. 3-6 perspektivisch dargestellten Ausführungsbeispiele
von Schutzabdeckungen entsprechen den derzeit gebräuchlichen Typen von Türschwellen.
Die Schutzabdeckungen gemäß Fig.
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4 und 6 besitzen dabei keine unteren Kantenbereiche (entsprechend
den Kantenbereichen 18 in Fig. 1), weil sie in den Fällen eingesetzt werden sollen,
in denen solche Kantenbereiche unerwünscht sind. Die Schutzabdeckungen gemäß den
Fig. 4 und 6 werden z.B.
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mit den Seitenflächen der Türschwellenverklebt, sie können aber auch
mit einer leichten Vorspannung versehen sein, so daß sie sich mit einer geringen
Klemmkraft an den Türschwellen halten.
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Eine solche geringe Klemmkraft ist im übrigen auch bei den anderen
Ausführungsformen der Schutzabdeckung zweckmäßig.
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- Patentansprüche -