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Die
Erfindung bezieht sich auf einen Eckverbinder zur Verbindung zweier
benachbarter, mit einer Aufnahmekammer versehener Profilleisten
eines Tragrahmens, der zum Halten eines Gewebes vorgesehen ist,
wobei an den beiden Seiten, die den Enden der Profilleisten zugewandt
sind, jeweils mindestens eine Steckzunge angeordnet ist, die zur
festen Arretierung in der Aufnahmekammer der zugeordneten Profilleiste
dient. Sie bezieht sich auch auf einen Tragrahmen mit einer Anzahl
solcher Eckverbinder.
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Eckverbinder
sind vielfältig
bekannt. Sie werden insbesondere in Tragrahmen zum Aufspannen von
feinmaschigen Gittern oder Netzen, die aus Textilien oder Metalldrähten bestehen
können,
eingesetzt. Solche Tragrahmen finden z.B. als Fliegen- oder Pollengitter
Verwendung. Auch können
sie zum Abschatten von Sonnenlicht dienen.
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An
einem Tragrahmen, die durch Eckverbinder zusammengehalten wird,
werden vielfältige
Anforderungen gestellt. Er soll z.B. eine große Stabilität gewährleisten. Dies gilt für die Längsstabilität, aber auch
für die
Verwindungsstabilität.
Er soll möglichst eng
am Fensterrahmen montiert werden können, damit durch Zwischenräume zwischen
ihm und dem Fensterrahmen keine Insekten, Pollen oder andere Fremdkörper ins
Hausinnere eindringen können. Auch
soll bei manchen Tragrahmen der Lichteinfall sicher verhindert werden.
Dies bedeutet, dass die Unterseite der Eckverbinder bündig mit
der Unterseite der Profilleisten abschließen muss, um eine gerade Auflagefläche des
Tragrahmens auf dem Fensterrahmen zu gewährleisten. Zudem soll die Höhe der Tragrahmenkonstruktion
möglichst
gering ausfallen, damit z. B. eine Montage des Tragrahmens zwischen dem
Fensterrahmen und einer evtl. vorhandenen Rollo-Führung möglich ist.
Dies wiederum bedeutet u.a., dass die Höhe der einzelnen Steckverbinder möglichst
gering sein soll. Dann wird z.B. die Montage des Tragrahmens zwischen
dem Fensterrahmen und einer evtl. vorhandenen Rollo-Führung möglich.
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Insgesamt
gesehen, soll jeder einzelne Steckverbinder eine sichere Steckverbindung
auf möglichst
kleinem Raum ermöglichen.
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Es
ist beobachtet worden, dass durch die Verspannung des Gewebes im
Tragrahmen ein Zug in Richtung auf dessen Mitte entsteht. Dennoch
soll gewährleistet
sein, dass dadurch die Profilleisten auch nach längerer Einsatzdauer nicht aus
den verwendeten Eckverbindern herausrutschen. Hier werden für den Tragrahmen
Eckverbinder der eingangs angegebenen Art verwendet, die weitgehend
eine Gewähr
gegen ein solches Herausrutschen bieten.
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Im
Stande der Technik sind Steckverbinder bekannt, die zwei endseitige,
um 90° gegeneinander versetzte Öffnungen
besitzen. In diese Öffnungen werden
die beiden zu verbindenden Profilstangen oder -leisten mit ihren
Enden hineingesteckt. Die beiden Öffnungen dienen dabei zur Arretierung
der Profilstangen durch Klemmsitz. Sie müssen daher eine gewisse Mindest-Tiefe
und eine gewisse Mindest-Wandstärke
aufweisen, damit eine ausreichende Stabilität des Klemmsitzes erreicht
wird.
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Dieses
Prinzip der Arretierung ist bei Tragrahmen zum Halten von Gewebe
nicht praktikabel, insbesondere nicht im Falle des Insektenschutzes. Steckt
man die Profilleisten in den Eckverbinder, so wird bei der Montage
auf dem Fensterrahmen ein Spalt in Höhe der Mindest-Wandstärke dieser
Eckverbinder entstehen, durch den Insekten hindurchgelangen können. Aus
diesem Grunde ist es zur Vermeidung des Eindringens von Insekten
oder Pollen bei solchen Tragrahmen üblich, die eingangs genannten
Eckverbinder zu verwenden, bei denen die Arretierung über die
erwähnten
Steckzungen innerhalb dafür
vorgesehener Einsteck- oder Aufnahmekammern in den Profilleisten
erfolgt. Dadurch ist ein bündiges
Anbringen des Tragrahmens auf dem Fensterrahmen möglich.
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Solche
Tragrahmenkonstruktionen werden als Selbstmontage-Kits für Endverbraucher
in standardisierten Längen
der Profilleisten im Handel angeboten. Bei der Montage muss der
Endverbraucher u.a. die Profilleisten auf das Maß der Fenster kürzen. Hierbei
kommt es nicht selten vor, dass die Profilleisten minimal zu kurz
oder leicht schräg
abgesägt
werden. Daneben entsteht bei nicht fachgerechtem Absägen der
Profilleisten häufig
ein scharfer Grat an der Schnittkante oder Endfläche. Auch ist es möglich, dass
die Beschichtung an der Schnittkante beschädigt wird. Dieser Grat kann
zu Verletzungen führen. Auch
besteht die Gefahr, dass beim Entgraten der Schnittkanten die Beschichtung
und somit der Korrosionsschutz der Profilleiste verletzt wird.
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Mit
anderen Worten: Solche Tragrahmen werden häufig vom Verbraucher aus Steckverbindern und
aus von ihm selbst auf die benötigte
Länge zugeschnittenen
Profilleisten zusammengesteckt. Ein Problem besteht – wie erwähnt – darin,
dass die Enden der Profilleisten schräg, mit Rauhigkeit oder sogar
mit Grat oder dass die Profilleisten geringfügig zu kurz abgeschnitten sind.
Bei den üblichen
Eckverbindern mit eingesetzten oder eingearbeiteten Steckzungen
ergeben sich demzufolge auch (u.U. schräge) Spalte zwischen den jeweiligen
Enden der Profilleisten und den zugeordneten Seiten des Eckverbinders.
Diese beeinträchtigen
nicht nur die Stabilität
der Konstruktion; sie sind auch aus ästhetischen Gründen oder
auch aus Gründen
einer leichten Reinigung unerwünscht
ist. Und es ist besonders festzuhalten, dass Verletzungen, die durch
den scharfen Grat an den Schnittkanten der Profilleisten verursacht
werden, unbedingt zu vermeiden sind.
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Aufgabe
der Erfindung ist es demnach, einen Eckverbinder der eingangs genannten
Art anzugeben, der in eingebautem Zustand einen optisch befriedigenden
Eindruck hinterlässt.
Mit anderen Worten: Das nicht gleichmäßige Ablängen durch den Verbraucher
und unsaubere Schnittkanten der Profilleisten sollen keinen Einfluss
auf den optischen Eindruck haben und insbesondere nicht zu Spalten
beim Zusammenbau zum Tragrahmen führen. Zusätzlich soll die Gefahr der
Verletzung an den scharfen Kanten der Profilleisten vermieden werden.
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Darüber hinaus
soll der Eckverbinder so konstruiert sein, dass die Montage eines
mit ihm ausgerüsteten
Tragrahmens für
ein Gewebe hinter einem Rollo möglich
ist.
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Die
genannte Aufgabe wird bei einem Eckverbinder der eingangs genannten
Art erfindungsgemäß dadurch
gelöst,
dass an den beiden Seiten als Schutz jeweils eine Überlappung
zur Überdachung des
Endes der Profilleiste angeordnet ist. – Die Überlappung dient hierbei als
Sicht- und Verletzungsschutz.
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Hier
werden also evtl. vorhandene ungerade und/oder rauhe Enden der Profilleisten
durch die Überlappung
kaschiert.
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Die Überlappungen
können
z.B. a) nur an der Oberseite oder b) auch zusätzlich an den sich in seitwärts (rechts
und links) daran anschließenden Flächen oder
aber auch c) ganz um die Steckzunge umlaufend vorgesehen sein.
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Es
genügt,
wenn die Breite der Überlappung im
Bereich von 1 bis 5 mm liegt, und/oder wenn die Dicke der Überlappung
im Bereich von 0,1 bis 1,0 mm liegt.
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Mit
Vorteil zeichnet sich der Eckverbinder dann aus, wenn er vorzugsweise
aus Kunststoff besteht, wenn er einen Zentralkörper ausweist, und wenn die
beiden Steckzungen ebenso wie die Überlappung an den Zentralkörper angegossen
sind. Statt Kunststoff kann natürlich
auch ein anderes Material verwendet, werde, beispielsweise Aluminium.
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Zwecks
Verstärkung
der Arretierung kann vorgesehen sein, dass an jeder der beiden Seiten zwei
Steckzungen angeordnet sind, die im Winkel ungleich 0° nach außen verlaufen.
Auch kann vorgesehen sein, dass mindestens eine an jeder Seite angeordnete
Steckzunge eine Nase besitzt.
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Von
besonderer Bedeutung ist vorliegend, dass die Konstruktion und Dimensionierung
so getroffen werden können,
dass die Unterseite des Steckverbinders in eingebautem Zustand in
derselben Ebene liegt wie die Unterseite der beiden Profilleisten.
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Weitere
vorteilhafte Ausgestaltungen sind in den Unteransprüchen gekennzeichnet.
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Ausführungsbeispiele
der Erfindung werden im folgenden anhand von 8 Figuren näher erläutert. Es
zeigen:
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1 einen
Blick von außen
auf einen Halterrahmen für
ein Fliegengitter, 2 die dabei verwendete Profilleiste
im Schnitt A -A,
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3 einen
Blick auf einen Eckverbinder,
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4 einen
Schnitt B - B durch den rechten Rand des Eckverbinders, wo sich
eine Überlappung befindet,
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5 einen
Schnitt C - C durch den unteren Rand des Eckverbinders, wo sich
eine weitere Überlappung
befindet,
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6 eine
perspektivische Darstellung eines Eckverbinders mit umlaufenden Überlappungen für die Enden
zweier durch Steckzungen festgehaltener Profilleisten,
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7 einen
Eckverbinder für
zwei auf Gehrung geschnittene Profilleisten,
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8 einen
Schnitt D - D durch den Eckverbinder von 7 in vergrößerter Darstellung
und
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9 einen
Blick auf einen T-Verbinder.
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1 zeigt
im Ausblick einen rechteckigen Tragrahmen 2, der auf einem
nicht gezeigten Fensterrahmen mit nicht dargestellten Befestigungsmitteln,
z.B. mit Hilfe von Klammern, befestigt werden kann. Er dient zum
Halten eines Gewebes 4, im vorliegenden Fall eines Fliegennetzes.
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Der
Tragrahmen 2 besitzt vier Profilleisten 6, 8, 10 und 12,
die an ihren Enden durch identisch aufgebaute Eckverbinder 14, 16, 18,
und 20 zusammengehalten werden. Die Eckverbinder 14 bis 20 besitzen,
wie aus der dargestellten Aufsicht erkennbar, eine quadratische
Form. Sie können
aber prinzipiell auch eine andere Form besitzen; sie können z.B. auch
langgestreckt-rechteckig, L-förmig,
dreieckig oder halbrund geformt sein.
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Die
Eckverbinder 14 bis 20 bestehen bevorzugt aus
einem Spritzguß-Material,
z.B. aus Kunststoff wie ABS, Nylon, PP oder PP mit Langglasfasern,
oder aus Aluminium oder einem anderen Leichtmetall. Auch Holz kann
prinzipiell eingesetzt werden.
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Wie
sich aus der Schnittzeichnung A - A von 2 ergibt,
ist jede der vier Profilleisten 6 bis 12 auf der
Außenseite 22 gewölbt, um
ein gefälliges
Aussehen zu erzielen. Wichtig ist, dass die Anordnung so getroffen
ist, dass die Unterseite 24 jedes Eckverbinders 14 bis 20 in
eingebautem Zustand in derselben Ebene liegt wie die Unterseite 26 der
Profilleisten 6 bis 12. Die Profilleisten 6 bis 12 haben
eine Breite B von weniger als 50 mm, vorliegend bevorzugt die Standardbreite
von 30 mm, und eine Höhe
H von weniger als 15 mm, vorliegend von etwa 9 mm. Außerdem besitzen
sie eine zentral gelegene größere Aufnahmekammer 28 zur
Aufnahme und Arretierung einer etwa mittig am quadratischen Zentralkörper angeordneten
Steckzunge 30 und eine seitwärts davon gelegene, etwas kleinere
Aufnahmekammer 32 zur Aufnahme und Arretierung einer weiteren,
seitlich am Zentralkörper
angeordneten Steckzunge 34. Die Aufnahmekammer 28 ist
an der Unterseite 26 mit einem Schlitz 36 versehen.
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Aus 2 wird
auch deutlich, dass jede Profilleiste 6 bis 12 an
der anderen Seite eine Einklemm-Kammer 38 mit einer größeren Eingangsöffnung zum
Einführen
oder Einklemmen des Rands des Gewebes 4 aufweist. Dieses
Gitter, Vlies oder Gewebe 4 kann, allgemein gesprochen,
zur Abwehr von Insekten, z.B. Fliegen, von Pollen, aber auch von Sonnenstrahl-Einfall dienen.
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In 3 ist
der Eckverbinder 14 in Aufsicht vergrößert dargestellt. Für die weitere
Erörterung
genügt
es, diesen Eckverbinder 14 zu beschreiben. Die Breite x
an seiner Unterseite 24 beträgt weniger als 50 mm, vorliegend
nur ca. 33 mm. Und seine Höhe
y beträgt
weniger als 15 mm, bevorzugt etwa 10 mm. Er besitzt an den beiden
Seiten, die den Profilleisten 6, 12 zugewandt
sind, jeweils die erwähnten
Haltestangen, Zapfen oder Steckzungen 30, 34.
Sie können z.B.
eine beträchtliche
Länge,
z.B. 40 bis 50 mm, besitzen, um einen sicheren Halt in den zugeordneten Aufnahmekammern 28 bzw. 32 zu
gewährleisten. Um
diesen Halt besonders sicher zu machen, kann mindestens eine der
Steckzungen 30, 34 mit einer Vorwölbung oder
lang gestreckten Nase 40 versehen sein.
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Als
weitere Maßnahme
zur sicheren Arretierung kann auch vorgesehen sein, dass an jeder
der beiden Seiten des Eckverbinders 14 die dort angeordneten
Steckzungen 30, 34 im Winkel w ungleich 0° nach außen verlaufen.
Der Verlauf kann auf einander zu, aber auch von einander weg vorgesehen sein.
In beiden Fällen
ergibt sich eine Klemmarretierung nach dem Prinzip der Verspreizung.
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In 3 ist
gezeigt, dass die auf Stoß mit
der Profilleiste 12 zusammenzufügende Profilleiste 6 an ihrem
Ende 42 ungleichmäßig oder
rauh abgeschnitten ist. Diese Tatsache soll dem Betrachter des Tragrahmens 2 verborgen
sein. Entsprechendes soll natürlich
auch für
das möglicherweise
ebenfalls rauhe Ende der Profilleiste 12 gelten. Um dieses
zu erreichen, soll der Betrachter nur die beiden Seiten 44, 46 des
Eckverbinders 14 sehen können. Dies wird erreicht durch
gewölbte Überlappungen 48, 50,
die auch aus den 4 und 5 zu ersehen
sind. Sie brauchen nur eine Breite b von 1 bis 3 mm zu besitzen.
Ihre Dicke d kann im Bereich von nur 0,2 bis 1,0 mm liegen. Die
Enden der Profilleisten 6, 12 (hier: bevorzugt
Standard-Breite B = 30 mm) passen somit gerade in den jeweils von
der Überlappung 48, 50 umgebenen
Raum). Aus diesen Maß-Angaben
wird deutlich, dass die Überlappungen 48, 50 nur
eine äußerst geringe
Arretierungshilfe bieten. Zum eigentlichen Festhalten werden, wie
erwähnt,
die Steckzungen 30, 34 eingesetzt. Mit anderen
Worten: Die relativ schmale Überlappung 48, 50 dient
jeweils ganz primär
nicht der Arretierung, sondern in erster Linie dem optischen Ausgleich
(Sichtschutz) von Schnittfehlern bei der Herstellung der auf Stoß oder Gehrung
geschnittenen Profilleisten 6 bzw. 12 sowie dem Schutz
vor Verletzungen. Dasselbe gilt natürlich auch für die anderen
Eckverbinder 16 bis 20.
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In
den 3 bis 5 ist dargestellt, dass jede
gewölbte Überlappung 48, 50 den
oberen Bereich und die seitlich daran anschließenden Bereiche, nicht jedoch
die Unterseite 24 des Eckverbinders 14 abdeckt,
also im Prinzip drei Seiten. Natürlich kann
auch jeweils eine vollständig
umlaufende Überlappung 48, 50 eingesetzt
werden. Dies ist in 6 für einen quaderförmigen,
d.h. nicht-gewölbten
Eckverbinder 14 mit ebener Oberseite gezeigt. Die Oberseite
ist hier die Ansichtseite. Die Überlappungen 48, 50 sind
in 6 rechteckigrahmenförmig ausgebildet. Hier werden
also nicht nur die Oberseite und die rechts und links davon anschließenden Seiten,
sondern es wird auch zusätzlich
die Unterseite abgedeckt.
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Der
besseren Übersichtlichkeit
wegen besitzt der in 7 und 8 dargestellte
Eckverbinder 14 an jeder Seite nur eine einzige, zentral
gelegene Steckzunge 30, die in die entsprechende Aufnahmekammer 28 der
zugeordneten Profilleiste 6, 12 hineingesteckt
ist. Diese Profilleisten 6, 12 sind hier auf Gehrung
geschnitten. Aus der Schnittzeichnung D - D von 8 wird
deutlich, dass der Eckverbinder 14 einen zentralen Holm 52 besitzt,
an dem oben eine Deckplatte 54 und unten eine Deckplatte 56 sitzt.
Der linke Teil der oberen Deckplatte 54 stellt die Abdeckung
oder Überlappung
für die
Oberseite der Profilleiste 12, der rechte Teil für die Oberseite
der Profilleiste 6 dar. Entsprechend stellt der linke Teil
der unteren Deckplatte 56 die Abdeckung oder Überlappung
für die
Unterseite der Profilleiste 12 und der rechte Teil für die Unterseite
der Profilleiste 6 dar. – Abweichend davon kann auf
die untere Überlappung verzichtet
werden. Stattdessen kann je eine Überlappung rechts und links
vorgesehen sein.
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Ein
Bausatz, gekennzeichnet durch vier der beschriebenen erfindungsgemäßen Eckverbinder und
durch mindestens eine passende Profilleiste, ist durch Feilbieten
und Verkauf gewerblich nutzbar.
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Die
voranstehend aufgezeigten Maßnahmen zum
Sicht- und Verletzungsschutz bei sich ergebender geringer Höhe und hoher
Stabilität
lassen sich nicht nur bei einem Eckverbinder im strengeren Sinne,
sondern mit gleichem Ergebnis und Vorteil auch bei einem T-Verbinder
anwenden. Der hier verwendete Begriff „Eckverbinder" soll daher auch
einen solchen T-Verbinder
mitumfassen.
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An
einem T-Verbinder treffen die Enden von drei Profilleisten zusammen.
Ein solcher T-Verbinder wird
z. B. zur Montage der Mittelstrebe oder -sprosse bei einem großen Fenster oder
einer großen
Tür eingesetzt.
Mittels einer solchen Mittelsprosse kann ein Durchhängen vermieden
werden. Insbesondere kann ein solcher T-Verbinder Anwendung finden
bei einer Insektenschutz-Tür.
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Ein
T-Verbinder mit drei jeweils um 90° gegeneinander versetzten Steckzungen 30, 62 ist
in 9 gezeigt. Die verwendeten Überlappungen sind mit 48, 50
und 64 bezeichnet. An der mittleren Steckzunge 30 wird
eine Profilleiste, die die Mittelsprosse eines Tragrahmens bildet,
festgemacht.
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- 2
- Tragrahmen
- 4
- Gewebe
- 6,
8, 10, 12
- Profilleisten
- 14,
16, 18, 20
- Eckverbinder
- 22
- Außenseite
der Profilleiste
- 24
- Unterseite
des Eckverbinders
- 26
- Unterseite
der Profilleiste
- 28
- zentrale
Aufnahmekammer
- 30
- mittige
Steckzunge
- 32
- seitwärts gelegene
Aufnahmekammer
- 34
- seitliche
Steckzunge
- 36
- Schlitz
- 38
- Einklemm-Kammer
- 40
- Nase
- 42
- Ende
der Profilleiste
- 44,
46
- Seiten
des Eckverbinders
- 48,
50
- Überlappung
- 52
- Holm
- 54
- obere
Deckplatte
- 56
- Deckplatte
- 62
- Steckzunge
- 64
- Überlappung
- B
- Breite
der Profilleiste
- H
- Höhe der Profilleiste
- b
- Breite
der Überlappung
- d
- Dicke
der Überlappung
- w
- Winkel
- x
- Breite
des Eckverbinders
- y
- Höhe des Eckverbinders