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Sägewagen
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Die Erfindung bezieht sich auf eine Vorrichtung zum Zuschneiden von
plattenförmigen Werkstücken mit Hilfe eines vertikal und horizontal zum Werkstück
beweglichen Schneidwerkzeuges, insbesondere einer Kreissäge.
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Es ist bisher üblich, großformatige und schwere plattenförmige Werkstücke
aus Holz, holzähnlichem Werkstöff oder Kunststoff mit Abmessungen von 420-520 cm
Länge, 185-220 cm Höhe und ab 80 kg Gewicht, stehend oder liegend zu lagern und
von dieser Lagerstelle aus zum Zwecke des Aufteilens bzw. Zuschneidens mit Tragwerkzeugen
oder anderen Geräten, in manchen Fällen auch mit Hilfe
einer Kranbahn,
zu einer entfernt stehenden Plattensäge zu bringen. Um derartige Platten von der
Lagerstelle zur Zuschneidestelle an der Plattensäge zu bringen, sind in der Regel
zwei Arbeitskräfte erforderlich; soll zumindest eine dieser Arbeitskräfte eingespart
werden, ist ein hoher technischer Aufwand erforderlich.
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Zur Lagerung derartiger Platten, z.B. Spanplatten, gibt es Plattenregale
unterschiedlicher Ausführungsform, bei denen die Platten von einer Arbeitskraft
mit geringem Kraftaufwand aus dem Regal heraus und in das Regal hineingeschoben
werden können. Um solche Platten zur Plattensäge auf einfachere Weise transportieren
zu können, sind ferner fahrbare Plattenmagazine oder Plattentransportwagen vorgeschlagen
worden. Auch hierbei ist jedoch ein Transport der einzelnen Platten zur Plattensäge
mit einem relativ großen Aufwand verbunden.
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Ferner sind Plattensägen in den verschiedensten Ausführungsformen
bekannt, bei denen die zu schneidenden Platten an die Säge herangebracht und an
der Säge festgelegt werden können; ein Sägeaggregat wird dann zur Durchführung des
Schneidvorganges quer zur Platte verfahren, so daß saubere senkrechte und waggerechte
Schnitte in stufenloser Einstellung erzielt werden können. Die bekannten Plattensägen
sind jedoch alle stationär ausgebildet, so daß es in jedem Fall erforderlich ist,
eine zu bearbeitende Platte aus einem Plattenstapel oder Plattenregal herauszunehmen
und an die Plattensäge heranzubringen.
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Aufgabe vorliegender Erfindung ist es, eine Vorrichtung zu schaffen,
mit deren Hilfe der Aufwand des Zuschneidens bzw.
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Aufteilens von gelagerten großformatigen plattenförmigen Werkstücken
gegenüber
der bisherigen Methode verringert werden kann, und das Schneidwerkzeug an das plattenförmige
Werkstück, nicht mehr umgekehrt das Werkstück an das Werkzeug herangebracht w&den
kann.
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Gemäß der Erfindung wird vorgeschlagen, daß das Schneidwerkzeug in
einem relativ zum Werkstück, z.B. zu einem Plattenregal verfahrbaren Wagen angeordnet
ist, der eine Plattenaufnahmevorrichtung aufweist. Vorzugsweise ist der Wagen dabei
in einem stationären Rahmen verfahrbar ausgebildet, der mit dem Plattenregal verbunden
ist.
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In weiterer Ausgestaltung der Erfindung kann der Sägewagen auch ohne
eine derartigen Sägewagenrahmen ausgebildet sein, wobei der Sägewagen dann Mittel,
beispielsweise Spannvorrichtungen aufweist, mit deren Hilfe die zu schneidende Platte
auf dem Wagen selbst festgelegt wird. Hierbei kann der Sägewagen auf einer vorbereiteten
Bewegungsbahn (z.B. Schienen) laufen. Der Sägewagen nach der Erfindung kann jedoch
unter Umständen auch auf einer nicht speziell vorbereiteten Bodenfläche laufen,
wobei dann erforderlichenfalls Vorkehrungen zu treffen sind, um eine definierte
räumliche Zuordnung des Sägewagens zum Plattenregal zu erreichen und auf diese Weise
exakte Schnitte zu erzielen.
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Im Betrieb ist ein derartiger Sägewagen mit dem Plattenregal stets
in der Weise gekoppelt, daß die zu schneidende Platte aus dem Plattenregal um einen
Bruchteil ihrer Länge herausgezogen, mit dem herausgezogenen Ende auf dem Sägewagen
aufgesetzt und auf ihm maßhaltig eingestellt wird.
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Im weiterer Ausgestaltung der Erfindung besitzt der Sägewagen als
Plattenauflage eine Transportvorrichtung, die die zu schneidenden Platten von einem
Plattenstapel übernimmt; diese Transportvorrichtung
besteht beispielsweise
aus miteinander zusammenwirkenden horizontalen Förderbändern, wobei das Förderband
an der Platteneinführseite zur Plattenentnahme aus dem Plattenstapel zweckmäßigerweise
anhebbar und absenkbar ist.
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Die Arbeitsweise der erfindungsgemäßen Vorrichtung ist wie folgt:
Der Sägewagen wird soweit hinter die Entnahmestelle am Plattenregal gefahren, daß
die Bedienungsperson die zu entnehmende Platte ungehindert auswählen und mittels
einer Greifzange aus dem Regal herausziehen kann (z.B. 40 cm weit). Der dem Plattenregal
zugewandte Teil der Transportvorrichtung wird dabei zweckmäßigerweise, z.B. mit
Hilfe einer Fußraste, soweit abgesenkt, daß die herausgezogene Platte unterfahren
wird. Dann wird der Sägewagen an die Platte herangefahren, bis die Platte am Sägewagenrahmen
anliegt. In dieser Stellung wird der Sägewagen mit dem Plattenregal verriegelt.
Die motorisch angetriebene Transportvorrichtung bewegt nun die Platte in den Sägewagen
hinein, wobei zur Verringerung der Bremswirkung der Platte bei voller Auflage auf
dem Regalboden zur Erhöhung der Greifwirkung an der als Transportband ausgebildeten
Transportvorrichtung die zu transportierende Platte an der Entnahmeseite durch Hochschwenken
des demPlattenregal zugewandten Teiles der Transportvorrichtung etwas angehoben
wird. Die Transportvorrichtung bewegt nun die in den Sägewagen eingeführte Platte
gegen eine vorher auf das gewünschte Zuschneidemaß gebrachte Einstellvorrichtung,
die einen Endanschlag für die auf dem Sägewagen geschobene Platte bildet, wobei
der vorher angehobene Teil der Transportvorrichtung wieder auf die Höhe des Regalbodens
und das Niveau des übrigen Teiles der Transportvorrichtung zurückgeführt wird, bevor
die Platte den Anschlag berührt. Hat die Platte den Anschlag erreicht, wird die
Transportvorrichtung abgeschaltet und in ihrer Position festgelegt,
so
daß die Platte bei Durchführung des Schnittes sich nicht verschieben kann.
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In weiterer Ausgestaltung der Erfindung wird vorgeschlagen, daß der
die Platte aufnehmende Sägewagenrahmen oder ein Teil desselben um in Arbeitshöhe
angeordnete Achsen horizontal schwenkbar ist, so daß der abgeschnittene Plattenteil
horizontal auf ein Plattentransportgerät oder ein Plattentransportband übergeben
werden kann.
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Bei einer vereinfachten Ausführungsform der Erfindung werden die zu
schneidenden Platten von Hand aus dem Plattenstapel oder Plattenregal auf den Sägewagen
geschoben, so daß der Sägewagen keine Transportvorrichtung benötigt. Die Verwendung
eines entsprechenden Plattenregales gestattet jedoch ein einfaches Umblättern der
einzelnen Platten und damit eine wesentliche Erleichterung des Betriebes.
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Andererseits kann anstelle der Transportvorrichtung im Sägewagen ein
Rollengang (bzw. mehrere hintereinander geschaltete Rollengänge) vorgesehen sein,
so daß eine mit einem Eigenantrieb versehene Transportvorrichtung ebenfalls entfallen
kann.
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Auch ist es im Rahmen vorliegender Erfindung möglich, eine elektronische
Mßvorwahl vorzusehen, um die Schnittbreiten- bzw.
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8cbnitthöhen-einsttllung auf einfache Weise vorgeben bzw. vorprogrammieren
zu können.
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Nachstehend wird die Erfindung in Verbindung mit der Zeichnung anhand
von Ausführungsbeispielen erläutert. Es zeigen: Fig. 1 in schematischer Vorderansicht
den erfindungsgemäßen Sägewagen, kombiniert mit einem leeren Plattenregal, Fig.
2 in schematischer Vorderansicht den Sägewagen mit Plattenregal mit teilweise eingefahrener
Platte, die ihre Bearbeitungsposition noch nicht eingenommen hat.
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Fig. 3 in schematischer Vorderansicht den Sägewagen mit Plattenregal
mit voll eingefahrener Platte bei eingeleitetem Sägevorgang, Fig. 4 eine schematische
Seitenansicht der Kombination aus Sägewagen und Plattenregal, Fig. 5 eine weitere
Ausführungsform eines Sägewagens in schematischer Darstellung und in Seitenansicht,
und Fig. 6 den Sägewagen nach Fig. 5 in schematischer Darstellung und in Vorderansicht.
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Das Plattenregal 1 ist von an sich bekannter Ausführungsform und besitzt
mehrere Fächer F zur Aufnahme einzelner Plattenstapel (nach Fig. 4 vier). Das Regal
besteht aus einem aus vertikalen Säulen 2, 3, 4 und horizontalen Trägern 5, 6, 7
aufgebauten Rahmen. Der untere horizontale Träger 7 ist dabei so ausgebildet, daß
er die Standfläche für die einzelnen Platten P bildet. Auf dieser Standfläche sind
selbsttätig wirkende Andrückvorrichtungen 8, 9 für die Platten P vorgesehen.
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Der Sägewagen 10 besteht aus vertikalen Säulen 11, 12 oberen und unteren
Querträgern 13, 14 sowie einem aus waagerechten Auflagestützen gebildeten Auflagerost
15. Das bewegliche Sägeaggregat 16 weist ein Sägeblatt 17 auf, das zwischen U-Schienen
18, 19 angeordnet ist. Mit 20 sind Führungen dargestellt, an denen das Sägeaggregat
16 vertikal verfahren werden kann. Mit 21, und 22 sind
die Räder
des Sägewagens 10 bezeichnet, auf denen der Sägewagen quer zum Plattenregal 1 verfahrbar
ist. Der Sägewagen 10 ist dabei in einem stationär auf dem Boden, insbesondere mit
dem Plattenregal 1 verbundenen Sägewagen 23, 24, 25 verfahrbar.
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Zum Einführen der Platten P in den und zum Aufnehmen der Platten P
im Sägewagen 10 sind Transportvorrichtungen 26, 27 vorgesehen, die beispielsweise
als Transportbänder mit Antriebswalzen 28, 29 und fester Auflage 30 für ein Förderband
31 sowie Antriebswalzen 32, 33 und fester Auflage 34 für ein Förderband 35 ausgebildet
sind.
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Anstelle dieser Bandförderer können aber auch Rollenförderer oder
andere, an sich bekannte Fördermittel verwendet werden.
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Der Sägewagen 10 wird mit dem Sägewagenrahmen 23, 24, 25 zur Durchführung
eines Schneidvorganges über eine untere Führungsrolle 36 und eine obere Führungsrolle
37 verbunden, und der Sägewagen 10 wird auf diesen Führungsrollen 36, 37 im Sägewagenrahmen
verfahren.
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Ferner ist der Sägewagenrahmen 23, 24, 25 mit dem Plattenregal 1 bei
38 starr befestigt. Der Sägewagen wird dabei von Hand oder gegebenenfalls motorisch
angetrieben und auf den Laufrädern 21, 22 bewegt. Das Absenken der transportvorrichtung
27 erfolgt beispielsweise mit Hilfe eines nicht dargestellten Fußrasters. Die Sinstellung
des Werkstückes bzw. der Platte P auf das erforderliche Schnitt maß erfolgt über
eine mit dem Sägewagen 10 verbundene Einstellvorrichtung 43, z.B. einen Anschlag,
der an einer Stange 44 einstellbar befestigt ist.
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Bei der Ausführungsform nach den Figuren 5 und 6 ist das Sägeaggregat
selbst im Rahmen 23, 24, 25 in der in den Figuren 1 - 4 dargestellten Weise verfahrbar.
Einer derartigen Einrichtung ist ein Sägewagen 50 als Hilfsgerät zugeordnet, das
auf Schwenkrollen 51, 5r allseitig und frei verfahrbar ist. Der Wagen 50 nimmt den
zu schneidenden Teil P' der Platte P auf, wobei die Platte P am Sägewagen 50 mit
Hilfe von Andrück- bzw. Spannvorrichtungen 54, 55 auf dem Gestell
53
des Wagens 50 festgelegt wird, damit der Schnitt vorgenommen werden kann. Diese
Ausbildung ermöglicht es , den Wagen 50 weitgehend unabhängig von der Bodenbeschaffenheit
zu betreiben, da das vom Wagen 50 aufgenommene Plattenende lediglich an das Gestell
53 des Wagens 50 angepreßt wird. Mit 56 ist eine Schwenklinie des Gestelles 53 bezeichnet.
Ist der Teil P' der Platte P abgeschnitten, kann dieser Teil P' auf dem Sägewagen
50 abtransportiert werden, so daß der Sägewagen als Plattenwagen verwendet wird.
Der abgeschnittene Teil P' der Platte P kann jedoch auf dem Gestell rn3 aufliegend
auch um die Schwenklinie 56 gekippt bzw. geschweiWt und an eine (nicht dargestellte)
Abfördervorrichtung abgegeben werden.
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Eine derartige Schwenkvorrichtung ist auch bei der Ausführungsform
des Sägewagens 10 nach den Figuren 1 - 4 anwendbar.