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Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf eine Maschine für die Bearbeitung von Tafeln aus Holz oder dgl.
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Auf dem Gebiet der Bearbeitung von Holzplatten ist eine Maschine bekannt mit einer Bearbeitungseinheit, die eine erste Auflageebene für wenigstens eine Platte sowie einen Bearbeitungskopf zum Heraustrennen einer Mehrzahl von Komponenten aus der Tafel aufweist, ferner mit einem Speichermagazin, das wenigstens eine zu der genannten ersten Auflageebene parallele zweite Auflageebene aufweist, mit einer Übertragungsstation, um die Bearbeitungseinheit und das Speichermagazin miteinander zu verbinden, sowie mit Übertragungsmitteln, um die Tafel in wenigstens einer zu den Auflageebenen horizontalen ersten Richtung zwischen der ersten und der zweiten Auflageebene zu bewegen.
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Die Patentschrift
US 5 365 812 A zeigt eine Sägevorrichtung. Die Sägevorrichtung umfasst einen Sägemechanismus, eine Befestigungsstruktur für den Sägemechanismus, einen translatorische Bewegungsmechanismus für den Sägemechanismus, angetriebene Haltemittel zur Verankerung eines Werkstücks während des Sägens, einen Mechanismus um die Werkstücke relativ zum Sägemechanismus zu positionieren und die Werkstücke in einer gewünschten Länge zu sägen. Die Sägevorrichtung wird so gesteuert, dass mindestens ein Werkstück in Längsrichtung durch den Mechanismus für die Positionierung der Werkstücke relativ zum Sägemechanismus positioniert wird, automatisch von angetriebenen Haltemitteln verankert wird, und der Sägemechanismus automatisch auf einen vorbestimmten Winkel relativ zu dem Werkstück durch Drehen der Befestigungsstruktur für den Sägemechanismus gedreht wird. Der Sägemechanismus wird automatisch bewegt, um das Werkstück zu schneiden. Die Vorrichtung umfasst weiter einen Tisch zum Stützen der Werkstücke während des Sägens und einen auf dem Tisch angeordneten Anschlag, gegen den die Werkstücke eingespannt werden.
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Die Offenlegungsschrift
US 2003/0 192 412 A1 offenbart eine Vorrichtung ausgelegt dafür, Fehler in einer Einrichtung für den Zuschnitt von Holztafeln zu entdecken. Die Fehlerdetektion in der Vorrichtung ist mit einem Markieren durch ein Markierungsmittel kombiniert. Infolge einer Zuordnung zwischen entdeckten Fehlern und Markierungen können nachfolgende Prozessschritte nach Zuschnitt in Abhängigkeit von den vorhandenen Fehlern gesteuert werden.
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Die Offenlegungsschrift der internationalen Anmeldung
WO 2006/024058 A1 zeigt eine Tafelschneidevorrichtung. Die Tafelschneidevorrichtung weist ein Maschinengestell auf, das eine Auflagefläche für Tafeln ausbildet, sowie einen, in dem Maschinengestell linear verstellbaren Laufwagen. Der Laufwagen umfasst ein erstes Bearbeitungsaggregat.
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Ein mit Greifmitteln versehener, und in einer Verstellrichtung des Laufwagens senkrechten Richtung mittels eines Vorschubantriebs in Führungsbahnen verstellbarer Breitenanschlag ist für das Positionieren der zu bearbeitenden Tafel vorgesehen. Fixiert wird die Tafel mittels einem in zur Auflagefläche senkrechter Richtung verstellbaren Druckbalken. Es ist zumindest ein weiteres Bearbeitungsaggregat auf einem, in einem Bereich zwischen dem Druckbalken und dem Breitenanschlag angeordneten Vorrichtungsträger angeordnet. Der Vorrichtungsträger ist in zumindest einer parallel zur Verstellrichtung des Laufwagens verlaufenden linearen Führungsvorrichtung verstellbar gelagert.
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Die veröffentlichte Patentanmeldung
EP 1 990 150 A1 offenbart eine Bearbeitungsmaschine für Werkstücke, die zumindest teilweise aus Holz bestehen. Die Bearbeitungsmaschine weist ein Maschinenbett, das eine Werkstückstützfläche zum Stützen und Halten der zu bearbeitenden Werkstücke besitzt, eine erste Führungseinrichtung, die sich in einer ersten Richtung erstreckt und in einer zweiten Richtung verfahrbar ist, eine zweite Führungseinrichtung, die sich in der ersten Richtung erstreckt und in der zweiten Richtung unabhängig von der ersten Führungseinrichtung verfahrbar ist, eine erste Greifeinrichtung zum Greifen von Werkstücken, die an der ersten Führungseinrichtung angeordnet und entlang dieser in der ersten Richtung verfahrbar ist, und eine Bearbeitungseinrichtung, die an der zweiten Führungseinrichtung angeordnet und entlang dieser in der ersten Richtung verfahrbar ist, auf. Die Bearbeitungsmaschine zeigt ferner eine zweite Greifeinrichtung zum Greifen von Werkstücken, die an der zweiten Führungseinrichtung angeordnet und entlang dieser in der ersten Richtung verfahrbar ist.
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Es ist das Ziel der vorliegenden Erfindung, eine verbesserte Maschine für die Bearbeitung von Tafeln aus Holz oder dgl. zu realisieren, die sich einfach und ökonomisch verwirklichen läßt.
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Gemäß vorliegender Einheit wird eine Maschine für die Bearbeitung von Tafeln aus Holz oder dgl. realisiert, wie dies in den anliegenden Ansprüchen beansprucht ist.
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Die vorliegende Erfindung wird nun unter Bezugnahme auf die anliegenden Zeichnungen beschrieben, in denen ein Ausführungsbeispiel dargestellt ist.
- 1 zeigt eine schematische Seitenansicht einer bevorzugten Ausführungsform der Maschine für die Bearbeitung von Tafeln aus Holz oder dgl. gemäß der Erfindung, wobei zur Verdeutlichung der Darstellung Teile weggelassen sind,
- 2 zeigt eine schematische Seitenansicht einer ersten Einzelheit der Maschine von 1, wobei zur Verdeutlichung der Darstellung Teile weggelassen sind,
- 3 zeigt eine schematische Seitenansicht einer Einzelheit von 2, wobei zur Verdeutlichung der Darstellung Teile weggelassen sind,
- 4 zeigt eine perspektivische schematische Ansicht einer zweiten Einzelheit der Maschine von 1,
- 5 zeigt eine Seitenansicht einer Tafel aus Holz oder dgl.
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1 zeigt eine in ihrer Gesamtheit mit 1 bezeichnete Maschine für die Bearbeitung von im wesentlichen ebenen Tafeln 2 aus Holz oder dgl. (5), die jeweils zwei zueinander parallele größere Seitenflächen 2a, zwei zueinander parallele und zu den Flächen 2a orthogonale kleinere Seitenflächen 2b und zwei zueinander parallele und zu den Flächen 2a und 2b orthogonale kleinere Seitenflächen 2c besitzen.
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Die Maschine 1 umfaßt eine Bearbeitungseinheit 3 und ein Speichermagazin 4, die im Bereich einer Übertragungsstation 5 miteinander verbunden sind.
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Die Einheit 3 besitzt ein langgestrecktes Untergestell 6, das sich in einer horizontalen Richtung 7 erstreckt und oben von einer (nicht dargestellten) Auflageplatte begrenzt ist, die allgemein mit dem Ausdruck „Opferplatte“ bezeichnet wird, an dem Untergestell 6 befestigt ist, eine im wesentlichen horizontale Auflageebene P1 für die Tafeln 2 bildet und aus einem luftdurchlässigen Material hergestellt ist, um das Aufspannen der Tafeln 2 auf der Ebene P1 zu ermöglichen.
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Die Einheit 3 umfaßt außerdem eine Wagenbrücke 8, die seinerseits einen (nicht dargestellten) vertikalen Ständer aufweist, der in bekannter Weise mit dem Untergestell 6 verbunden ist, um entlang des Untergestells 6 und unter der Schubkraft einer bekannten und nicht dargestellten Antriebsvorrichtung geradlinige Bewegung in der Richtung 7 auszuführen, und trägt einen mit ihr verbundenen horizontalen Querträger 9, der sich oberhalb des Untergestells 6 in einer zur Richtung 7 transversalen und zur Zeichenebene von 1 senkrechten horizontalen Richtung 10 erstreckt, und ist mit einem bekannten nicht dargestellten Greif- und Transportaggregat verbunden, das in der Lage ist, die Tafeln 2 in der Richtung 7 in einer Art und Weise vorzubewegen, die im folgenden näher erläutert wird.
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Die Wagenbrücke 8 trägt einen Bearbeitungskopf 11, der in bekannter Weise mit dem Querträger 9 verbunden ist, um entlang des Querträgers 9 geradlinige Verschiebungen in der Richtung 10 auszuführen, und umfaßt normalerweise wenigstens eine nicht dargestellte Elektrospindel bekannter Art, die an dem Bearbeitungskopf 11 montiert ist, um sich in einer zu den Richtungen 7 und 10 orthogonalen vertikalen Richtung 12 zu bewegen, und die oberhalb des Untergestells 6 bewegbar ist, um es einem (nicht dargestellten) entsprechenden Werkzeug, das auf die (nicht dargestellte) Elektrospindel aufgesteckt ist, zu ermöglichen, aus jeder Tafel 2 mehrere Komponenten C (5) herauszutrennen, deren Abmessungen kleiner sind als die der Tafel 2.
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Wie die Darstellung in 2 zeigt, besitzt das Magazin 4 vier vertikale Ständer 13 (von denen in 2 nur zwei dargestellt sind), deren jeder sich in der Richtung 12 erstreckt und zu den beiden in den Richtungen 7 und 10 benachbarten Ständern 13 ausgerichtet ist.
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Die Ständer 13 halten eine untere Auflageplatte 14, die sich zwischen den Ständern 13 erstreckt, eine im wesentlichen horizontale und zur Richtung 12 orthogonale untere Beladeebene P2 definiert, die einen Stapel 15 von in der Richtung 12 übereinanderliegenden Tafeln 2 tragen kann und an den Ständern 13 verschiebbar angeordnet ist, um unter der Schubkraft einer Antriebsvorrichtung 16 geradlinige Verschiebungen in der Richtung 12 auszuführen.
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Die Platte 14 hat eine im wesentlichen rechteckige Form und trägt im Bereich ihrer Ecken 4 Spindelmuttern 17, deren jede über ein Schraubengetriebe mit einer entsprechenden Gewindespindel 18 der Vorrichtung 16 verbunden ist, die mit Hilfe eines nicht dargestellten Motors bekannter Art die Gewindespindeln 18 über eine Kettentransmission 19 bekannter Art in Drehung versetzt, um die Spindelmuttern 17 und damit die Platte 14 mit geradlinigen Bewegungen in der Richtung 12 zu beaufschlagen.
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Das Magazin 4 besitzt außerdem eine obere Auflageplatte 20, die sich zwischen den Ständern 13 erstreckt, eine zur Ebene P2 im wesentlichen parallele obere Abladeebene P3 definiert und an den Ständern 13 verschiebbar angeordnet ist, um in einer im folgenden näher beschriebenen Art und Weise relativ zu den Ständern 13 geradlinige Bewegungen in der Richtung 12 auszuführen.
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Die Platte 20 wird normalerweise mit Hilfe von vier Auflageblöcken 21, die an den Ständern 13 montiert sind, um die Platte 20 von unten zu unterstützen, in einer abgesenkten Position (2) gehalten.
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Die Platte 20 ist aus ihrer abgesenkten Position in eine erste angehobene Position (3) bewegbar, in der der Abstand zwischen der Platte 20 und der Ebene P1 die Gesamthöhe der Tafeln 2, die nacheinander auf die Ebene P1 übertragen werden sollen, übersteigt, und kann mit Hilfe eines Arretieraggregats 22 in dieser ersten angehobenen Position blockiert werden.
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Wie 3 zeigt, besitzt das Aggregat 22 mehrere Arretiervorrichtungen 23 (im vorliegenden Fall vier Arretiervorrichtungen 23), deren jede einem entsprechenden Ständer 13 zugeordnet ist und einen Kipphebel 24 aufweist, der mit der Platte 20 gelenkig verbunden ist, so daß er durch die Schubkraft eines Antriebszylinders 25 relativ zu der Platte 20 um eine zur Richtung 10 im wesentlichen parallele Gelenkachse 26 verschwenkbar ist.
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Der Zylinder 25 besitzt eine Ausgangsstange 27, die mit einem ersten Arm 28 des Kipphebels 24 gelenkig verbunden ist und zwischen einer eingezogenen Position (3), in der die Stange 27 einen zweiten Arm 29 des Kipphebels 24 in eine Position verschiebt, in der er an einem an dem betreffenden Ständer 13 befestigten Auflageblock 30 verhakt ist, und einer (nicht dargestellten) ausgefahrenen Position bewegbar ist, in der die Stange 27 den Arm 29 in eine Position verschiebt, in der er von dem Block 30 gelöst ist.
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Die Platte 20 ist außerdem in eine zweite angehobene Position bewegbar, die über der ersten angehobenen Position liegt, und kann in ihrer zweiten angehobenen Position mit Hilfe der vier Vorrichtungen 23 arretiert werden, deren jede mit einem Auflageblock 31 zusammenwirkt, der über den betreffenden Block 30 an dem entsprechenden Ständer 13 befestigt ist. Dies geschieht in einer Art und Weise, die zu der oben für den Block 30 beschriebenen völlig analog ist.
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Die Platte 20 ist schließlich mit einem Übertragungsaggregat 32 ausgestattet, das mit dem genannten (nicht dargestellten) Greif- und Transportaggregat der Wagenbrücke 8 zusammenwirkt, um die Tafeln 2 zwischen der Einheit 3 und dem Magazin 4 zu übertragen, und das wenigstens einen Antriebszylinder 33 aufweist, der parallel zur Richtung 7 an der Platte 20 befestigt ist und eine teleskopische Ausgangsstange 34 besitzt. An der Stange 34 ist ein langgestreckter Trägerstab 35 befestigt, der sich in der Richtung 7 erstreckt und mehrere Übertragungsvorrichtungen 36 tragen kann, die entlang des Stabs 35 verteilt sind.
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Jede Vorrichtung 36 besitzt eine Kurbel 37, die mit dem Stab 35 gelenkig verbunden ist, so daß sie relativ zu dem Stab 35 um eine im wesentlichen zur Richtung 10 parallele Gelenkachse 38 verschwenkbar ist, ist ferner mit einer Stützrolle 39 ausgestattet, die mit der oberen Tafel 2 des Stapels 15 in Kontakt kommen kann, und ist weiterhin mit einem Schubelement 40 ausgestattet, das rückseitig an den Tafeln 2 angreifen kann, die auf die Ebene P1 übertragen werden sollen.
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Wie aus 1, 4 und 5 (hervorgeht, ist die Übertragungsstation 5 mit einer Markierungsvorrichtung 41 ausgestattet, die auf der Unterseite 2a jeder Tafel 2 mehrere Identifizierungscodes anbringen kann, deren Zahl gleich der Zahl der Komponenten C ist, die aus der Tafel 2 herausgetrennt werden sollen. Die Identifizierungscodes werden jeweils im Bereich einer zugehörigen Komponente C angebracht und ermöglichen es, die Komponenten C zu identifizieren, wenn die Tafel 2 aus der Einheit 3 entladen ist.
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Die Markierungsvorrichtung 41 ist im vorliegenden Fall eine Etikettiermaschine 42 mit einem feststehenden Querträger 43, der zwischen dem Magazin 4 und dem Untergestell 6 unterhalb der Ebene P1 montiert ist, parallel zur Richtung 10 verläuft und mit einer Führung 44 ausgestattet ist, die ebenfalls parallel zur Richtung 10 verläuft. Die Führung 44 trägt einen Schlitten 45, der in der Führung 44 verschiebbar ist und außerdem mittels eines Schraubengetriebes mit einer Gewindespindel 46 einer Antriebsvorrichtung 47 gekuppelt ist, die mit einem an dem Querträger 43 befestigten Motor 48 die Gewindespindel 46 mittels einer Riementransmission 49 in Drehung versetzt, um den Schlitten 45 mit geradlinigen Bewegungen entlang der Führung 44 in der Richtung 10 zu beaufschlagen.
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Die Etikettiermaschine 42 besitzt außerdem eine nicht dargestellte Abwickel- und Schneidvorrichtung bekannter Art, die im Innern eines an dem Schlitten 45 befestigten kastenförmigen Behältergehäuses 50 montiert ist und die aufeinanderfolgend einer Mehrzahl von Identifizierungsetiketten 52 von einem Klebeband 51 abtrennen kann, die mittels eines Auftragorgans 53 auf die betreffenden Tafeln 2 aufgebracht werden, das verschiebbar an dem Behältergehäuse 50 angebracht ist, um geradlinige alternierende Bewegungen in der Richtung 12 auszuführen zwischen einer (nicht dargestellten) eingezogenen Position, in der Auftragorgan 53 sich im wesentlichen im Innern des Gehäuses 50 befindet, um die Etiketten 52 zu entnehmen, und einer ausgefahrenen Position (4), in der das Auftragorgan 53 aus dem Körper 50 hervorsteht, um die Etiketten 52 mit den betreffenden Tafeln 2 in Kontakt zu bringen.
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Gemäß einer nicht dargestellten Variante umfasst die Etikettiermaschine 42 einen Spender für einen Stapel von Etiketten 52, ferner ein Entnahmeorgan, um die Etiketten 52 nacheinander aus dem Spender zu entnehmen, sowie eine Gummiervorrichtung, um die Etiketten 52 zu gummieren, sobald sie aus dem Spender entnommen sind.
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Im folgenden wird die Arbeitsweise der Maschine beschrieben, wobei unterstellt wird, dass eine einzige Tafel 2 zugeführt, bearbeitet und entladen wird, ausgehend von einem Zeitpunkt, in dem:
- die untere Platte 14 sich in einer abgesenkten Position befindet (2),
- ein Stapel 15 von Tafeln 2 auf die untere Beladeebene P2 geladen wurde,
- die obere Platte 20 von den Auflageblöcken 21 in ihrer abgesenkten Position gehalten wird,
- die Ausgangsstange 34 des Antriebszylinders 33 sich in einer (nicht dargestellten) eingezogenen Position befindet,
- die Übertragungsvorrichtungen 36 sich in ihrer angehobenen Ruheposition befinden,
- die Ausgangsstangen 27 der Antriebszylinder 25 in ihren ausgefahrenen Positionen angeordnet sind und
- die Arretiervorrichtungen 23 sich in ihren Auslösestellungen befinden.
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Die untere Platte 14 wird mit Hilfe der Antriebsvorrichtung 16 und ausgehend von ihrer abgesenkten Position angehoben, um zunächst die obere Tafel 2 des Stapels 15 mit einer Mehrzahl von Stützkissen 54 in Kontakt zu bringen, die von der oberen Platte 20 nach unten ragen, und dadurch die Platte 22 selbst in ihre erste angehobene Position zu heben. An diesem Punkt werden die Ausgangsstangen 27 der Antriebszylinder 25 in ihre eingezogene Position bewegt, um die Platte 20 auf den Auflageblöcken 30 zu verhaken (3), und die Platte 14 wird mit Hilfe der Antriebsvorrichtung 16 erneut abgesenkt und in einer (nicht dargestellten) angehobenen Position arretiert, in der die Tafel 2, die zu der Einheit 3 übertragen werden soll, im wesentlichen koplanar zur Ebene P1 angeordnet ist.
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Die Übertragung der Tafel 2 auf die Ebene P1 wird durchgeführt, indem zunächst die Übertragungsvorrichtungen 36 in ihre abgesenkten Arbeitsstellungen bewegt werden, so daß sie die Rollen 39 an der Tafel 2 abstützen, und dann die Ausgangsstange 34 des Arbeitszylinders 33 in ihre ausgefahrene Position bewegt werden, damit eines der Schubelemente 40 rückseitig an der Tafel 2 angreifen und die Tafel 2 selbst intermittierend in der Richtung 7 durch die Übertragungsstation 5 hindurch und auf die Ebene P1 vorbewegen kann.
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Während des Durchlaufs durch die Station 5 und durch die Kombination der Bewegung der Tafel 2 in der Richtung 7 mit der Bewegung der Etikettiermaschine 42 in der Richtung 10 und mit der Bewegung des Auftragorgans 53 in der Richtung 12 werden die Etiketten 52 auf der Unterseite 2a der Tafel 2 im Bereich der Komponenten C aufgebracht, die aus der Tafel 2 herausgetrennt werden sollen.
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Bei einer nicht dargestellten Variante ist die Etikettiermaschine 42 weggelassen und z.B. durch eine Laser-Markierungsvorrichtung ersetzt, die in der Übertragungsstation 5 oberhalb oder unterhalb der Auflageebene P1 angeordnet ist. Sobald die Tafel 2 die Station 5 durchlaufen hat, wird sie von dem genannten (nicht dargestellten) von der Wagenbrücke 8 getragenen Greif- und Transportaggregat in der Richtung 7 vorbewegt und korrekt auf der Ebene P1 positioniert, um von der Bearbeitungseinheit 3 bearbeitet zu werden.
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Gemäß einer nicht dargestellten Variante befinden die Übertragungsvorrichtungen sich im Normalzustand in ihren abgesenkten Arbeitspositionen. Wenn die Platte 14 angehoben wird, werden einige der Übertragungsvorrichtungen 36 von der oberen Tafel 2 des Stapels 15 mitgenommen und dann in ihre angehobenen Ruhepositionen bewegt, während die übrigen Übertragungsvorrichtungen 36 in ihren abgesenkten Arbeitspositionen verbleiben, um die Tafel 2 in der Richtung 7 vorzubewegen.
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Während der Bearbeitung der Tafel 2 wird die Platte 14 zunächst aus ihrer angehobenen Position in der Richtung 12 angehoben, um die neue obere Tafel 2 des Stapels 15 mit den Kissen 54 in Kontakt zu bringen und das Loslösen der Platte 20 von den Auflageblöcken 30 zu ermöglichen, sie wird dann von neuem abgesenkt, um die Platte 20 in ihre abgesenkte Position zu bewegen.
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Wenn die Bearbeitung beendet ist, wird die bearbeitete Tafel 2 mit Hilfe des genannten (nicht dargestellten) Greif- und Transportaggregats, das von der Wagenbrücke 8 getragen wird, auf der Ebene P3 abgeladen, und die soeben beschriebene Arbeitsfolge wird wiederholt, um die zu bearbeitenden Tafeln 2 von der Ebene P2 auf die Ebene P1 zu verbringen und die bearbeiteten Tafeln 2 von der Ebene P1 auf der Ebene P3 abzuladen.
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Wenn alle Tafeln 2 des Stapels 15 von der Bearbeitungseinheit 3 bearbeitet und aus dem Speichermagazin 4 ausgebracht wurden, wird die Platte 20 mit Hilfe der Platte 14 in ihre zweite angehobene Position bewegt, so daß ein nicht dargestellter Beschickungswagen bekannter Art zwischen die Platten 14 und 20 gelangen kann, um einen neuen Stapel 15 von Tafeln 2 auf der unteren Ebene P2 abzuladen.
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Aus dem oben Gesagten ergibt sich, daß die zweite angehobene Position der Platte 20 von der maximalen Höhe des Stapels 15 von Tafeln 2 abhängt, der auf der unteren Ebene P2 abgeladen werden soll.
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Gemäß einer nicht dargestellten Variante besitzt das Speichermagazin 4 einen Hohlraum, der unterhalb der Ständer 13 herausgearbeitet ist, sich im Bereich des Bodens nach außen öffnet und in seinem Innenraum Stapel 15 von Tafeln 2 aufnehmen kann, deren Höhen größer sind als die Länge der Ständer 13. Sobald der Stapel 15 auf der Ebene P2 abgeladen wird, wird die Platte 14 ins Innere des Hohlraums so abgesenkt, daß die obere Tafel 2 des Stapels 15 in eine zur Ebene P2 im wesentlichen koplanare Position abgesenkt und mit der Zuführung der Tafeln 2 zu der Bearbeitungseinheit 3 begonnen wird.
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Da die Platte 20 in der Richtung 12 in zwei festen angehobenen Positionen arretiert werden kann und die Platte 14 relativ zu der Platte 20 nach einem Bewegungsgesetz bewegbar ist, das sich von dem Bewegungsgesetz der Platte 20 selbst zumindest teilweise unterscheidet, sollte präzisiert werden, daß:
- die abgesenkte Position der Platte 14 in der Richtung 12 variabel ist und ihre Höhe über dem Boden allmählich größer wird, wenn die Tafeln 2 des fallweise auf der Ebene 2 angeordneten Stapels 15 der Bearbeitungseinheit 3 zugeführt werden, so daß relativ kurze Totzeiten verursacht werden, und
- die Länge der Hin- und Rückwege der Platte 14 zwischen ihrer abgesenkten Position und ihrer angehobenen Position konstant ist und im wesentlichen gleich dem Abstand zwischen der oberen Tafel 2 des Stapels 15 und der Ebene P1 entspricht.
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Gemäß einer nicht dargestellten Variante kann die Platte 20 durch die Schubkraft einer von der Platte 14 und der Vorrichtung 16 völlig unabhängigen Hebevorrichtung zwischen ihren angehobenen Positionen und ihrer abgesenkten Position und entsprechend einem Bewegungsgesetz bewegt werden, das von dem Bewegungsgesetz der Platte 14 selbst völlig unabhängig ist.
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Die Maschine 1 hat folgende Vorteile:
- Da die Tafeln 2 mit Hilfe des Übertragungsaggregats 32 in der Richtung 7 vorbewegt werden, muß die Markierungsvorrichtung 41 nur in der Richtung 10 bewegt werden und ist deshalb relativ einfach und ökonomisch;
- durch die Montage der Markierungsvorrichtung 41 unterhalb der Ebene P1 wird erreicht, daß die Markierungsvorrichtung 41 nicht mit dem Übertragungsaggregat 32 und mit dem Bearbeitungskopf 11 kollidiert, und
- die Markierung der Unterseite 2a der Tafeln 2 erfolgt, ohne daß irgendein manueller Eingriff von Seiten der Bedienungsperson erforderlich ist.