DE2703031A1 - Verkuerzbarer schirm - Google Patents
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Description
- Verkürzbarer Schirm
- Die Erfindung bezieht sich auf einen verkürzbaren Schirm mit mehrteiligen Dachstangen derart, daß ein in einen kronenseitigen Dachstangenabschnitt teleskopartig einschiebbarer Dachstangenabschnitt an seinem äußeren Ende einen klappbaren Dachstangenabschnitt aufweist, welcher einen über seine Klappgelenkstelle einwärts ragenden Arm besitzt, an dem eine Steuerstrebe angreift, deren anderes Ende an der Hauptstrebe angelenkt ist, die, vom Hauptschieber ausgehend, zu einer auf dem kronenseitigen Dachstangenabschnitt verschieblichen, diesen mit der Hauptstrebe gelenkig verbindenden Gleithülse führt.
- Ein Schirm dieser Art ist durch die US-PS 1 249 007 bekannt geworden. Bei dieser Bauform sind der kronenseitige Dachstangenabschnitt und der teleskopierbare Dachstangenabschnitt insofern frei verschieblich einander zugeordnet, als dort kein unmittelbarer Angriff der Hauptschieberstrebe am teleskopierbaren Dachstangenabschnitt erfolgt. Die Auszugbegrenzung dieser beiden Dachstangenabschnitte wird einerseits durch das übliche, am freien Ende des kronenseitigen Dachstangenabschnittes befestigte sogenannte Bändchen und andererseits durch eine am dortigen Endabschnitt des teleskopierbaren Dachstangenabschnittes sitzende Hülse erreicht. Letztere läuft bei sich aufspannendem Schirmdach in Richtung des Bändchens. Die Steuerstrebe zieht den beiklappbaren Dachstangenabschnitt in die Strecklage. Unter Wirkung der Dachstoffspannung wird die Dachstange in die charakteristische Wölbungsform gebracht.
- Nachteile bestehen bezüglich dieser Bauform insofern, als bei öffnen des Schirmes die Dachstoffspannung so früh zur Wirkung kommen kann - dies ist bspw. bei nassem Dachbezugsstoff oder aber auch zu klein bemessener Dachfläche der Fall -, daß der in dieser Phase zufolge unzureichender Zugkraft der Steuerstrebe relativ labile klappbare Dachstangenabschnitt der Zugwirkung des Dachstoffes folgend nach oben knickt. Während der Endphase der Offnungsbewegung treten die verschieblichen Dachstangenabschnitte und die Hülse unter Einwirkung größer werdender konkurrierender Kräfte der Dachstoffspannung in die Aufspannstellung. Hierbei spielen auch Reibungskräfte eine gewisse Rolle, so daß im Endeffekt die gewünschten exakten Bewegungsabläufe nicht erreicht werden. Darüber hinaus liegen auch fertigungstechnische Nachteile vor insofern, als die gegen das Bändchen tretende Hülse dem dortigen Ende des teleskopierbaren Dachstangenabschnittes nur mit relativ aufwendigen Mitteln zugeordnet werden kann.
- Aufgabe der Erfindung ist es, insbesondere, d. h. zusätzlich zu den sich aus Beschreibung und Ansprüchen ergebenden Aufgabenstellungen, einen gattungsgemäßen Schirm in herstellungstechnisch einfacher, gebrauchsgünstiger Weise so auszubilden, daß die Dachstangen bereits in einer von der Dachstoffspannung unbeeinflußten Zwischenstellung ihre nicht mehr weiter längbare Strecklage einnehmen, und zwar unter Verzicht auf die gegen das Bändchen tretende Anschlaghülse.
- Gelöst ist diese Aufgabe durch die im Anspruch 1 angegebene Erfindung.
- Die Unteransprüche sind eine vorteilhafte Weiterbildung des Erfindungsgegenstandes.
- Hierdurch ist zum einen eine fertigungsgünstige Zuordnung der aus teleskopierbarem Dachstangenabschnitt, Steuerstrebte und klappbarem Dachstangenabschnitt bestehenden Baueinheit zum übrigen Gestell erreicht; diese ist nur am hauptschieberseitigen Gelenkzapfen der Steuerstrebe aufgehängt und somit trotz lediglicher Steckverbindung des teleskopierbaren Dachstangenabschnittes sicher gehalten.
- Die sonst übliche Anschlaghülse wird nicht mehr benötigt.
- Die Hauptschieberstrebe und mit ihr Hauptschieber, Hilfsschieber etc., also die Teile, die das Zentralsteuersystem bilden, stützen sich über die Hauptstreben-Gleithülse am Endbereich des kronenseitigen Dachstangenabschnittes, dem sogenannten Bändchen ab. Der teleskopierbare Dachstangenabschnitt ist so bemessen, daß er in der stockparallelen Strecklage der Dachstange unter Bildung eines Leer- oder Freiganges vor dem von der Hauptschieber-Gleithülse gebildeten Anschlag endet, während der Offnungsbewegung des Schirmdaches jedoch von der das Bindeglied zum teleskopierbaren Dachstangenabschnitt und klappbaren Dachstangenabschnitt bildenden Steuerstrebe schließlich gegen den Anschlag tretend weiter in die Hauptschieber-Gleithülse hineingezogen wird. Die nicht weiter längbare Strecklage wird dabei erreicht, bevor die Dachstoffspannung als die Dachwölbung mitbestimmende Komponente wirksam wird. Unter weiterer Hauptschieberverlagerung in Richtung der Krone wird der teleskopierbare Dachstangenabschnitt allein gestellseitig veranlaßt nach außen gewölbt. Diese der dachstoffseitig veranlaßten Dachwölbung voreilende Wölbung schließt Fehlbedienungen der erwähnten Art aus. Dadurch, daß desweiteren das kronenseitige Ende des teleskopierbaren Dachstangenabschnittes frei verschieblich in den kronenseitigen Dachstangenabschnitt eingesteckt ist, kann die Verlagerung auch genügend zwängungsfrei durch die als Zug- und Druckglied wirkende Steuerstange bewirkt werden. Dabei ist es günstig, daß die Hauptstreben-Gleithülse das frei in dem kronenseitigen Dachstangenabschnitt einliegende Ende umfaßt; das U-Profil des führenden Dachstangenabschnittes ist in diesem Bereich geschlossen. Der Anschlag wird in günstiger Weise durch in die U-Höhlung eingewinkelte Lappen gebildet. Das Stirnende des Dachstangenabschnittes trifft daher gegen die Stirnkanten dieser Lappen. Es ist ein hochbelastbarer Anschlag erzielt.
- Weitere Vorteile und Einzelheiten des Gegenstandes der Erfindung sind nachstehend anhand eines zeichnerisch veranschaulichten Ausführungsbeispieles näher erläutert.
- Es zeigt: Fig. 1 den erfindungsgemäß ausgebildeten Schirm in Aufspannstellung, Fig. 2 einen vergrößerten Längsschnitt durch den Hauptstreben-Gleithülsenbereich, Fig. 3 einen Schnitt gemäß Linie III-III in Fig. 2, beide Schnittfiguren in gegenüber Fig. 1 wesentlich vergrößertem Maßstab, Fig. 4 den Schirm in beigeklappter Strecklage der Dachstangen, Fig. 5 eine Teildarstellung bei gegen den teleskopierbaren Dachstangenabschnitt angeklapptem peripheren Dachstangenabschnitt und Fig. 6 den Schirm in einer Aufspann-Zwischenstellung, Fig. 7 einen Schnitt wie Fig. 2 unter Darstellung einer verlängerten Hülse und einer entsprechend verkürzt ausgebildeten Gleithülse, Fig. 8 einen Schnitt wie Fig. 2 unter Verdeutlichung sowohl einer kurzen Gleithülse als auch kurzen Anschlaghülse und Fig. 9 einen Schnitt gemäß Linie IX-IX in Fig. 8.
- Der Schirm besitzt den Schirmstock 1. Dieser besteht aus drei teleskopartig ineinanderschiebbaren Rohrstücken 2, 3 und 4. Die Auszugsstellungen sind durch Rasten 5 und 6 gesichert.
- Am oberen Ende des Schirmstockes 1 sitzt die Schirmkrone 7. An ihr greifen Dachstangen 8 an. Aus Gründen der Übersichtlichkeit ist nur eine Dachstange dargestellt. Sie ist mehrteilig ausgebildet und besteht aus einem kronenseitigen Dachstangenabschnitt 8a, einem darin geführten teleskopierbaren Dachstangenabschnitt 8b und einem äußeren, klappbaren Dachstangenabschnitt 8c. Der kronenseitige Dachstangenabschnitt 8a kann aus einem U-Profil oder einem O-förmig gerollten PROfil gefertigt sein mit einem nach unten weisenden Schlitz bzw. einer nach unten gekehrten U-Offnung 8 a. Der klappbare Dachstangenabschnitt 8c hat einen über die Klappgelenkstelle 9 hinausgehenden Arm 10. Über eine am freien Ende des Armes 10 liegende Gelenkstelle 11 greift eine Steuerstrebe 12 an.
- Deren anderes Ende ist über eine Gelenkstelle 13 mit einer Hauptschieberstrebe 14 verbunden. Diese geht vom Hauptschieber 15 aus und ist an dessen Einbindekranz in bekannter Weise klappbar angelenkt.
- In nicht aufgespanntem Zustand des Schirmdaches erstreckt sich die Steuerstrebe 12 etwa parallel zum darüberliegenden teleskopierbaren Dachstangenabschnitt 8b.
- Die vom Hauptschieber 15 ausgehende Hauptstrebe 14 greift mit ihrem die Gelenkstelle 13 überragenden Teilabschnitt an einer Hauptstreben-Gleithülse G an. Die dortige Gelenkstelle ist mit 16 bezeichnet.
- Die Gleithülse G ist auf dem kronenseitigen Dachstangenabschnitt 8a geführt.
- Die Hauptstreben-Gleithülse G schlägt im unverkürzten und aufgespannten Zustand des Schirmes am Endbereich des kronenseitigen Dachstangenabschnittes 8a an. Dieser Endbereich ist durch einen am Dachstangenabschnitt 8a befindlichen Anschlag in Form einer aufgesetzten Hülse 17 bzw. 17', eines Lappens, Vorsprunges oder Wulstes oder eines Ringes 17" definiert. Die Hülse 17 bzw. 17' bzw. der Ring 17" kann durch Körnung 18, Lötung oder dergleichen fixiert sein. Der einen Aufsteckanschlag ausbildende Boden der Hülse 17 bzw. 17' hat einen Durchbruck 17a zum Durchtritt des freien Endes E des teleskopierbaren Dachstangenabschnittes 8b. Letzterer ist frei verschieblich im kronenseitigen Dachstangenabschnitt 8a eingesteckt.
- Die Hauptstreben-Gleithülse G ist in Anpassung an das Profil des kronenseitigen Dachstangenabschnittes U-förmig gestaltet, wobei die Hülsenschenkel 19 eine solche Länge haben, daß gegeneinander gebogene Lappen 20 die U-Offnung 8a' des kronenseitigen Dachstangenabschnittes 8a schließen, und damit das Ende E des teleskopierbaren Dachstangenabschnittes 8b allseitig führend abstützen (Fig. 3). In Richtung der Krone 7 anschließende Lappen 21 sind in die U-Offnung des kronenseitigen Dachstangenabschnittes 8a eingebogen. Ihre auswärtsweisenden Stirnkanten 21' bilden eine Anschlagfläche A für das Stirnende 22 des teleskopierbaren Dachstangenabschnittes 8b. Die Abstützrichtung liegt quer zur Biegung der Lappen 21. Daran anschließend bildet die relativ lange Gleithülse G mittels von der U-öffnung wegweisender Lappen 23 Lageraugen für die die Gleithülse G mit dem Hauptschieber 14 verbindende Gelenkstelle 16. Diese Lappen 23 sind miteinander parallelverlaufend ausgerichtet und treten gegenüber der allgemeinen Hülsenbreite B zurück. Die dadurch entstehende Einziehung 24 bildet eine Fortsetzung der Führung.der Hülse G. Die um die Schenkelenden des kronenseitigen Dachstangenabschnittes 8a gebogenen Lappen 21 der Gleithülse G nehmen einen konvergierenden Verlauf und sie enden unmittelbar vor dem gewolbten Kehrengrund des U-Profils. Wie aus Fig. 7 ersichtlich, kann die Gleithülse G aber auch relativ kurz bemessen sein und mit einem etwas längeren, das freie Ende E des teleskopierbaren Dachstangenabschnitts 8b führenden hülsenförmigen Anschlag 17' zusammenwirken. Wenn man dagegen sowohl eine kurze Gleithülse G als auch einen kurzen Anschlag in Form des Anschlagringes 17" vorsieht entsprehhend der Ausführungsform von Fig. 8, dann wird das schon erwähnte O-förmig gerollte Profil für die Dachstangenabschnitte 8a benutzt. In diesem Falle bilden diese unmittelbar die Führungen für die freien Enden E der teleskopierbaren Dachstangenabschnitte 8b.
- Im Mittelbereich der Hauptschieberstrebe 14 kann eine Hilfsschieberstrebe 25 angelenkt sein. Die Gelenkstelle ist mit 26 bezeichnet. Die Hilfsschieberstrebe 25 führt zu einem Hilfsschieber 27 und ist dort durch den üblichen Einbindekranz klappbar angelenkt. Die Hilfsschieberstrebe 25 erstreckt sich zwischen Krone und dem Hauptschieber 15.
- Die Steuerstrebe 12 und der teleskopierbare Dachstangenabschnitt 8b bilden die längeren Lenker, der Arm 10 und der dachstangenseitige Teilabschnitt der Hauptschieberstrebe 14 die kürzeren Lenker eines Gelenkvierecks.
- Zum öffnen des Schirmes wird zunächst der Schirmstock 1 verlängert. Hiernach liegt die Stellung gemäß Fig. 4 vor. Die dort gewählte, leicht übertriebene Abspreizlage dient der übersichtlicheren Darstellung. Umfaßt man das geschlossene Dach gemäß Fig. 4 mit der Hand, so tritt die ä Steuerstrebe 12 praktisch gegen die Anlenkstelle der Hauptschieberstrebe 14 am Hauptschieber 15, wonach die stockparallele Beiklappstellung im wesentlichen vorliegt.
- In der Beiklappstellung schlägt die Hauptstreben-Gleithülse G am Endbereich des kronenseitigen Dachstangenabschnittes 8a an, d. h. alle Streben und Stangenteile sind am kronenseitigen Dachstangenabschnitt 8a aufgehängt. t'ber die hauptschieberseitige Anlenkstelle 13 sind Steuerstrebe 12, teleskopierbarer Dachstangenabschnitt 8b und klappbarer Dachstangenabachnitt 8c aufgehängt. Der teleskopierbare Dachstangenabschnitt 8b ist überdies von solcher Länge, daß auch bei in Strecklage geklapptem Dachstangenabschnitt 8c eine eine sichere Führung bewirkende, d. h. überlappende Einstecktiefe T im kronenseitigen Dachstangenabschnitt 8a bzw. der Gleithülse G aufrechterhalten ist. In dieser Stellung liegt das Stirnende 22 des teleskopierbaren Dachstangenabschnittes 8b in einem einen Freigang bildenden Abstand x vor der von der Hauptstreben-Gleithülse G gebildeten Anschlagfläache A. Unter Auslösen der Klinke 28 des Hauptschiebers 15 aus der stockseitigen Rast 29 wird der Hauptschieber 15 in Richtung der Krone 7 bewegt. Dabei wird die Dachstange 8 aus der stocknahen Stellung nach auswärts geklappt. Um dabei ein Einschieben des teleskopierbaren Dachstangenabschnittes 8a in den kronenseitigen Dachstangenabschnitt 8b zu vermeiden, kann dem Hilfsschieber 26 ein bremsend wirkender, die Ausklappbewegung der Hauptschieberstrebe 14 begünstigender Zwischenstop (nicht dargestellt) zugeordnet sein. Beim Hochschieben des Hauptschiebers 15 wird der Winkel zwischen Hauptschieberstrebe 14 und der Dachstange 8 zunehmend verringert. Dies führt dazu, daß die Steuerstrebe 12 in Richtung des Pfeiles y verlagert wird. Infolge dieser Zugbewegung nähert sich das Stirnende 22 des teleskopierbaren Dachstangenabschnittes 8b der Anschlagfläche A. Die Anschlagstellung ist in der aus Fig. 6 ersichtlichen Zwischenstellung erreicht, d. h.
- die Dachstangen befinden sich in einer nicht mehr längbaren Strecklage, in der aber der Dachstoff D (strichpunktierte Wellenlinie) noch spannungsfrei auf den Dachstangen aufliegt. Es ist also vermieden, daß der Dachstoff den äußeren Dachstangenabschnitt nach oben klappt. Bei weiterer Verlagerung des Hauptschiebers 15 in Richtung der Krone 7 übt die sich immer steiler zur Stockachse z-z stellende Hauptschieberstrebe 14 eine anhaltende Zugbelastung auf die Steuerstrebe 12 aus. Dieses führt nicht nur zur Aufrechterhaltung der gestreckten Ausrichtung des klappfähigen Dachstangenabschnittes 8c, sondern auch zu der in Fig. 1 veranschaulichten gestellseitig veranlaßten Wölbungslage des teleskopierbaren Dachstangenabschnittes 8b, zu der sich die Steuerstrebe 12 als nicht verlängerbare n Sehne" erstreckt. Die Steuerstrebe 12 bleibt unter permanenter Zugbelastung, der sich darüber wölbende teleskopierbare Dachstangenabschnitt 8b bleibt unter Druckbelastung. Der flächenkleinere Dachbezugsstoff D hält den klappbaren Dachstangenabschnitt 8c in einer sich an die Wölbungslage des teleskopierbaren Dachstangenabschnittes 8d anschließenden Wölbungslage.
- Die Aufspannstellung wird durch die in Nähe der Krone 7 liegende Rastvertiefung, in welche die Rastklinke 28 einspringt, gesichert.
- Je nach dem Grad der Ausschiebung tritt die Gleithülse G gegen den zur Anschlagbegrenzung dienenden Anschlag 17 bzw.
- 17' bzw. 17".
- Soll der Schirm, ausgehend von der Aufspannstellung gemäß Fig. 1, geschlossen werden, so ist nach Auslösen der Rastklinke 28 der Hauptschieber 15 in Richtung des nicht dargestellten Griffes zu ziehen. Unter Mitnahme des Hilfsschiebers 27 legt sich die Hauptschieberstrebe 14 unter sich ständig verringerndem Winkel zur Stockachse z-z in Richtung des Stockes 1 klappend an. Einhergehend hiermit wird die Steuerstrebe 12 entgegen Pfeilrichtung y verschoben. Dies führt zufolge des Freiganges x nicht zu einem Verschwenken des Armes 11 des klappbaren Dachstangenabschnittes 8c, so daß dieser seine aus Fig. 4 ersichtliche Strecklage zu den übrigen Dachstangenabschnitten beibehält. Der in dieser Beiklappstellung voll zur Verfügung stehende Freigang erlaubt es jedoch, den peripheren Dachstangenabschnitt 8b in die aus Fig. 5 ersichtliche raumsparende Beiklappstellung zu überführen. In dieser Stellung tritt das Ende E bzw. das Stirnende 22 des teleskopierbaren Dachstangenabschnittes 8b gegen die Anschlagfläche A. Der Auftreffpunkt kann hier so gewählt sein, daß auf den klappbaren Dachstangenabschnitt 8c eine Federwirkung ausgeht, so daß dieser nach Lösen der üblichen Bündelhalterung der Dachstangen mittels einer Glocke oder eines Haltebändchens (nicht gezeigt ausklappt. Auch für das anfängliche, das öffnen des Schirmes begünstigende Abspreizen des gestreckten Dachstangenabschnittes sind Vorkehrungen getroffen insofern, als die Hilfsschieberstrebe 25 im hauptstrebenseitigen Anlenkbereich 26 eine vor dem völligen Einschachteln der Teile gegen den Grund des dortigen U-Profiles tretende Knickstelle 30 aufweist.
Claims (4)
- Ansprüche Verkürzbarer Schirm mit mehrteiligen Dachstangen derart, daß ein in einen kronenseitigen Dachstangenabschnitt teleskopartig einschiebbarer Dachstangenabschnitt an seinem äußeren Ende einen klappbaren Dachstangenabschnitt aufweist, welcher einen über seine Klappgelenkstelle einwärts ragenden Arm besitzt, an dem eine Steuerstrebe angreift, deren anderes Ende an der Hauptstrebe angelenkt ist, die, vom Hauptschieber ausgehend, zu einer auf dem kronenseitigen Dachstangenabschnitt verschieblichen, diaen mit der Hauptstrebegelenkig verbindenden Gleithülse führt, dadurch gekennzeichnet, daß die Hauptstreben-Gleithülse (G) in stockparalleler Strecklage (Fig. 4) der Dachstangen (8) am Endbereich (17) des kronenseitigen Dachstangenabschnittes (8a) anschlägt und die Steuerstrebe (12) das kronenseitige Ende (E) des teleskopierbaren Dachstangenabschnittes (8b) während der öffnungsbewegung des Schiridaches in den kronenseitigen Dachstangenabschnitt (8a) bis zum Anschlag an die Hauptschieber-Gleithülse (G) hineinzieht, welche Anschlagstellung vor Erreichen der Spannung des Dachstoffes (D) vorliegt.
- 2. Verkürzbarer Schirm nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das kronenseitige Ende (E) des teleskopierbaren Dachstangenabschnittes (8b) frei verschieblich gegenüber der Dachstangen-Anlenkung (16) der Hauptstrebe (14) und dem kronenseitigen Dachstangenabschnitt (8a) in diesem eingesteckt ist.
- 3. Verkürzbarer Schirm nach den Ansprüchen 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Hauptstreben-Gleithülse (G) das frei verschieblich in dem kronenseitigen Dachstangenabschnitt (8a) einliegende Ende (E) des teleskopierbaren Dachstangenabschnittes (8b) umfaßt und führt, wobei es mit eingewinkelten Lappen (21) eine gegen das Stirnende (22) des teleskopierbaren Dachstangenabschnittes (8b) tretende Anschlagfläche (A) bildet.
- 4. Verkürzbarer Schirm nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Endbereich des kronenseitigen Dachstangenabschnittes (8a) durch einen daran angebrachten Anschlag in Form einer Hülse (17, 17'), eines Ringes (17"), eines Wulstes, von Lappen oder dergleichen definiert ist.
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Applications Claiming Priority (1)
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| DE19772703031 DE2703031C2 (de) | 1977-01-26 | 1977-01-26 | Verkürzbarer Schirm |
Publications (2)
| Publication Number | Publication Date |
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| DE2703031A1 true DE2703031A1 (de) | 1978-07-27 |
| DE2703031C2 DE2703031C2 (de) | 1986-02-06 |
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ID=5999518
Family Applications (1)
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Country Status (1)
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Citations (1)
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|---|---|---|---|---|
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-
1977
- 1977-01-26 DE DE19772703031 patent/DE2703031C2/de not_active Expired
Patent Citations (1)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| US1249007A (en) * | 1915-12-20 | 1917-12-04 | Alexander Block | Folding umbrella. |
Also Published As
| Publication number | Publication date |
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| DE2703031C2 (de) | 1986-02-06 |
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