DE2701925A1 - Fahrzeugsteuerungssystem mit hoher zuverlaessigkeit - Google Patents
Fahrzeugsteuerungssystem mit hoher zuverlaessigkeitInfo
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- DE2701925A1 DE2701925A1 DE19772701925 DE2701925A DE2701925A1 DE 2701925 A1 DE2701925 A1 DE 2701925A1 DE 19772701925 DE19772701925 DE 19772701925 DE 2701925 A DE2701925 A DE 2701925A DE 2701925 A1 DE2701925 A1 DE 2701925A1
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Description
STANDARD ELEKTRIK LORENZ
AKTIENGESELLSCHAFT
STUTTGART
AKTIENGESELLSCHAFT
STUTTGART
Π.Adler-Η.Maatje 1-3
Fahrzeugsteuerungssystem mit hoher Zuverlässigkeit
Die Erfindung betrifft ein Fahrzeugsteuerunrssystem
mit mindestens einer Zentrale und einer Vielzahl spurgebundener Fahrzeuge mit Bordsteuergeräten, welche Datentelegramme
mit einem in der Zentrale befindlichen Rechnersystem austauschen.
Aus der DT-OS 21J 23 590 ist ein hierarchisch aufgebautes,
bedarfsgesteuertes Fahrzeugsteuerungssystem bekannt,
in welchem die Steuerung der einzelnen Fahrzeuge sowie die Sicherheitsverantwortung sogenannten Operationszentralen
obliegt, während eine übergeordnete Dispositionszentrale die Bedarfssteuerung besorgt und die Bahnhof
Seinrichtungen betreut.
Die Betriebszuverlässigkeit eines solchen Systems hängt in erster Linie von der Zuverlässigkeit der Bordsteuergeräte
der Fahrzeuge ab. Als solche wurden bisher, z.B. bei der herkömmlichen Linienzugbeeinflussung, speziell für das betreffende
Steuerungssystem entwickelte, signaltechnisch sichere Schaltungen benützt, die in der Regel durch Verdopplung
der einzelnen Schaltungsteile redundant gemacht wurden und nur relativ wenige Funktionen erfüllen mußten..
03.09.1976, P/Ku
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Bei dem o.g. bedarfsgesteuerten Fahrzeugsteuerungssystem
sind im Vergleich zur Linienzugbeeinflussung kleinere,in wesentlich dichterer Folge verkehrende
Fahrzeugeinheiten ohne Begleitpersonal vorgesehen.
Die Bordsteuergeräte der Fahrzeuge müssen deshalb aus Gründen einer wesentlich kürzeren, dem einzelnen Fahrzeug
zur Verfügung stehenden Datenübertragungszeit, viele Funktionen, die bisher in der Zentrale wahrgenommen
wurden, sowie zusätzliche Aufgaben, welche sich durch die Bedarfssteuerung und die Entgegennahme von
Fahrgastwünschen ergeben, in Eigenverantwortung übernehmen. Solche Bordsteuergeräte, in herkömmlicher Bauweise
ausgeführt, wären aber viel zu teuer, um eine wirtschaftlich arbeitende Bedarfssteuerung, beispielsweise
in einem Nahverkehrssystem, zu verwirklichen, zumal die Anzahl der Fahrzeuge und damit die Anzahl der
benötigten Bordsteuergeräte, bezogen auf die Zahl der
beförderten Fahrgäste hier viel höher ist, als bei der
herkömmlichen Linienzugbeeinflussung.
Ein weiteres Problem, welches durch die Abwesenheit von Begleitpersonal auf den Fahrzeugen bedingt ist, ist die
Gefahr von Streckenblockierungen durch Ausfall von Bordsteuergeräten von Fahrzeugen. Die einzige Lösung ist hior
die zusätzliche Bereitstellung eines automatisch anschaltbaren Reservegerätes, oder wenn das vorhandene
Bordsteuergerät aus zwei exakt gleichen Schaltunpsteilen besteht, zumindest eines dritten solchen Schaltungsteiles,
der im Fehlerfalle automatisch in Betrieb genommen werden kann.
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Diese Maßnahme stellt eine weitere Verteuerung der Bordsteuerausrüstung der Fahrzeuge und damit eine Verteuerung
des gesamten Fahrzeugsteuerungssystemsdar und erfordert eine erhebliche Menge Schaltmittel auf
den Fahrzeugen, deren Funktionsffihigkeit, ebenso wie
die der Reserveschaltungen selbst, nicht vor ihrer Inbetriebnahme im Fehlerfalle geprüft werden kann, was
eine nicht geringe Eintrittswahrscheinlichkeit für Streckenblockierungen bedingt.
Aufgabe der Erfindung ist, ein sicheres und extrem zuverlässiges Fahrzeugsteuerungssystem zu schaffen, welches
wesentlich leistungsfähiger und dabei kostengünstiger ist, als herkömmliche Fahrzeugsteuerungssysteme
und das sich deshalb für ein bedarfsgesteuertes Verkehrssystem mit vielen Fahrzeugeinheiten ohne Begleitpersonal
besonders eignet.
Das Fahrzeugsteuerungssystem nach der Erfindung ist dadurch gekennzeichnet, daß sich als Bordsteuergerät auf jedem
Fahrzeug zwei gleichwertige Eordrechnersysteme befinden,wobei
jedes bordrechnersystem aus zwei Γinzelrechnern besteht, die
alle Ergebnisse getrennt erarbeiten und miteinander vergleichen, daß beide Bordrechnersysteme gleiche Informationen
von der Zentrale sowie Daten von den Fahrzeugaggregaten erhalten und voneinander unabhängig verarbeiten,
daß eine Umschaltlogik vorhanden ist, mit deren Hilfe das in der Zentrale befindliche Rechnersystem
das eine oder andere Bordrechnersystem zur Datentelegrammabgabe und zur Steuerung der Fahrzeugaggregate auswählen
kann und daß eine ständige Kontrolle beider Bordrechnersysteme durch das in der Zentrale befindliche
Rechnersystem erfolgt.
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Hiermit befinden sich auf jedem Fahrzeug zwei in sich sichere Bordrechnersysteme, welche gleichwertig sind,
das heißt, alle wesentlichen Steuerungsfunktionen unabhängig voneinander wahrnehmen können und welche ständig
durch das in der Zentrale befindliche Rechnersystem überwacht werden, ungeachtet dessen, ob ein Bordrechnersystem
gerade zur Datentelegrammabgabe und zur Ausgabe von Steuerkommandos an die Fahrzeugaggregate ausgewählt
ist, oder nicht. Außerdem besteht die Möglichkeit, im Fehlerfalle während der Fahrt von einem auf das andere
Bordrechnersystem umzuschalten, so daß ein Ausfall des mit der Datentelegrammabgabe und der Fahrzeugsteuerung
betrauten Rechnersystems nicht mehr zum Stillstand des Fahrzeugs führt und von den Fahrgästen kaum wahrgenommen
wird. Da das in der Zentrale befindliche Rechnersystem jeden auftretenden Fehler mitgeteilt bekommt, kann
es auch veranlassen, daß das Fahrzeug rechtzeitig in die Wartung geschickt wird, und das Risiko für einen Ausfall
beider Bordrechnersysteme, der zu einer Streckenblockierung führen würde, damit sehr niedrig halten.
Eine Ausgestaltung des Fahrzeugsteuerungssystems nach der Erfindung ist dadurch gekennzeichnet, daß jedes
Bordrechnersystem zum Zeichen seines einwandfreien Zustandes in regelmäßigen Zeitabständen Funktionszeichen
ausgibt, daß das Vorhandensein solcher Funktionszeichen beider Bordrechnersysteme dem Rechnersystem in der Zentrale
innerhalb der Datentelegramme mitgeteilt wird, die es von dem zur Datentelegrammabgabe ausgewählten Bordrechnersystem
e-hält und daß das nicht zur Datentelegrammabgabe
ausgewählte Bordrechnersystem seine Funktionszeichen an das zur Datentelegrammabgabe ausgewählte Bordrechnersystem
ausgibt.
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Damit ist eine sichere und einfache Höflichkeit für
das Rechnersystem in der Zentrale geschaffen, die FunktionsfShigkeit beider Rechnersysteme ständig zu
überwachen.
Eine weitere Ausgestaltung des Fahrzeugsteuerungssystems
nach der Erfindung betrifft dessen Funktionsweise bei der Auswahl der einzelnen Bordrechnersysteme
und ist dadurch gekennzeichnet, daß die Auswahl eines Bordrechnersystems durch das in der Zentrale befindliche
Rechnersystem mittels eines besonderen Bits in jedem für das betreffende Fahrzeug bestimmten Datentelegramm
erfolgt, daß das angesprochene Bordrechnersystem djrch dieses Bit befähigt wird, sein Funktionszeichen auch
an die Umschaltlogik auszugeben und daß die Umschaltlogik immer jenes Bordrechnersystemszur Datentelegrammabgabe
und zur Steuerung der Fahrzeugaggregate durchschaltet, das Funktionszeichen an die Umschaltlogik
abgibt.
Eine andere Ausgestaltung des Fahrzeugsteuerungssystems nach der Erfindung ist dadurch gekennzeichnet, daß eine
Notbremsschaltung in jedem Fahrzeug vorhanden ist, welche die Funktionszeichen des zur Datentelegrammabgabe
und zur Steuerung der Fahrzeugaggregate ausgewählten Bordrechnersystems erhält, bei deren Ausbleiben die
Notbremse aktiviert und diese erst wieder löst, wenn nach Umschaltung auf das andere Bordrechnersystem, dessen
Funktionszeichen empfangen werden, daß ein Ausfall eines Bordrechnersystems oder eines von diesem Bordrechnersystem
angesteuerten wichtigen Fahrzeugaggregates,
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sowie eine mindestens zweimal hintereinander festgestellte Nichtübereinstimmung der von den Einzelrechnern
eines Bordrechnersystems erarbeiteten Ergebnisse zur Einstellung der Ausgabe von Funktionszeichen des betreffenden
Bordrechnersystems führt und daß das in der Zentrale befindliche Rechnersystem dann, wenn nötig,
die Durchschaltung des anderen Bordrechnersystems veranlaßt sowie eine Schadensmeldung an eine übergeordnete
Dispositionszentrale abgibt, welche das Fahrzeug nach Beendigung seines Liniendienstes in die Wartung dirigiert.
Damit ist sichergestellt, daß ein Fahrzeug nur dann seine Fahrt fortsetzen kann, wenn mindestens ein Bordrechnersystem
und alle wichtigen Fahrzeugaggregate einwandfrei funktionieren und daß ein Fahrzeug sobald wie möglich
aus dem Verkehr gezogen wird, wenn sich eine Störung zeigt, auch dann, wenn diese in einem Geräteteil auftritt,
der zu diesem Zeitpunkt gerade nicht gebraucht wird.
Eine Weiterbildung des Fahrzeugsteuerungssystems nach der Erfindung ist dadurch gekennzeichnet, daß zur überprüfung
der Umschaltlogik das in der Zentrale befindliche Rechnersystem in regelmäßigen Zeitabständen eine
Umschaltung der Datentelegrammabgabe und der Fahrzeugaggregate
auf das andere Bordrechnersystem vornimmt und anschließend kontrolliert, ob die Umschaltung ausgeführt
wurde. Dadurch wird auch die Umschaltlogik in regelmäßigen Zeitabständen auf ihre Funktionsfähigkeit
hin überprüft, damit ihr eventueller Ausfall nicht erst dann bemerkt wird, wenn eine Umschaltung vorgenommen
werden muß, weil eines der Bordrechnersysteme gestört ist.
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Andere Ausgestaltungen betreffen weitere Maßnahmen zur
Erhöhung der Sicherheit und Zuverlässigkeit der, Fahrzeugsteuerungssystems
nach der Firfindung und sind der Ansprüchen
Γ), 7, und 8 zu entnehmen.
Anhand eirer Figur soll nun ein Ausfiihrungsboi Priel des
FahrzeugsteuerunrEsystems nach der Frfindung beschrieben
und seine Funktion erklärt werden.
Die Fig. zeigt aus je zwei Einzelrechnernjbestehende Pordrechnersysteme
RSl, RS2»denen Empfangseinrichtungen El, E2, Ortungs- und Geschwindigkeitsmeßeinrichtungen OGl,
0G2 sowie Sendeeinrichtungen TSl, TS2 zur Ausgabe von
Datentelegrammen an eine Zentrale fest zugeordnet sind. Schalter Sl bis S^ werden von einer Umschaltlogik UL
angesteuert und bewerkstelligen die Umschaltung der Datenteiegrammausgabe
und der Fahrzeugaggregate auf das eine oder das andere Bordrechnersystem. Der Schalter
Sl schaltet dabei den Meldeweg,der Schalter S2 den Kommandoweg zu den Fahrzeugaggregaten zwischen den Bordrechnersystemen
um. Mit dem Schalter S3 werden die Datentelegrammausgänge der Bordrechnersysteme auf die zugehörigenSendeeinrichtungen
durchgeschaltet oder von diesen abgetrennt und der Schalter S^ schaltet den
Fehlermeldeweg zwischen den beiden Bordrechnersystem um.
Im Betrieb gibt ein in der Zentrale befindliches Rechnersystem zyklisch an alle Fahrzeuge Datentelegramme aus,
die von beiden Bordrechnersystemen über die ihnen zugeordneten Empfangseinrichtungen empfangen werden.Die
Bordrechnersysteme bekommen außerdem Statusmeldungen von den ihnen zugeordneten Ortungs- und Geschwindigkeitsmeßeinrichtungen.
Das zur Datentelegrammausgabe und zur Fahrzeugsteuerung durchgeschaltete Bordrechnersystem
bekommt zusätzlich Statusmeldungen der umschaltbaren Fahrzeugaggregate FA. Beide Bordrechnersystemo
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erarbeiten aus den empfangenen Datentelegrammen Steuerkommandos und das über den Schalter S2 auf den Kommandoweg
durchgeschaltete Bordrechnersystem gibt diese an die Fahrzeugaggregate aus. Aus den Statusmeldungen
stellen beide Bordrechnersysteme Datentelegramme für die Zentrale zusammen und das Bordrechnersystem, das
auf die ihm zugeordnete Sendeeinrichtung durchgeschaltet ist ,gibt sie aus.
Alle Arbeitsgänge eines Bordrechnersystems werden in beiden Einzelrechnern unabhängig voneinander durchgeführt.
Am Ende eines jeden Rechenprozesses werden die Ergebnisse ausgetauscht und in beiden Rechnern verglichen.
Stimmen die Ergebnisse überein und sind sowohl die empfangenen Datentelegramme als auch die Statusmeldungen
akzeptabel, so generiert das Bordrechnersystem ein Funktionszeichen, beispielsweise eine Folge
von Impulsen, welche so lange fortgesetzt wird, bis
ein Fehler auftritt. Das Vorhandensein solcher Funktionszeichen bei beiden Bordrechnersystemen
wird der Zentrale mitgeteilt. Dazu dienen besondere Bits in den Datentelegrammen, die das eine
der beiden Bordrechnersysteme an die Zentrale abgibt und eine mit dem Schalter S^J umschaltbare Datenleitung,
über welche beide Bordrechnersysteme ihre Funktionszeichen aneinander abgeben können.
Die Auswahl eines Bordrechnersystems für die Datentelegrammabgabe
und die Steuerung der Fahrzeugaggregate geschieht über ein Auswahlbit in allen an das betreffende
Fahrzeug addressierten Datentelegrammen der Zentrale.
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Durch das Auswahlbit wird ein bestimmtes Bordrechnersystem dazu befähigt, sein Funktionszeichen auch an
die Unischaltlogik auszugeben. Diese schaltet die Schalter Sl bis S1J dann so um, daß das Bordrechnersystem,
welches sein Funktionszeichen an die Umschaltlogik abgibt,zur Datentelegrammabgabe und zur Steuerung
der Fahrzeugaggregate durchgeschaltet wird.
Daß die Umschaltung erfolgt ist, erfahrt die Zentrale
durch ein besonderes Bit innerhalb der empfangenen Datentelegrammciner
Zentrale mitteilt, welches Bordrechnersystem das jeweilige Datentelegramm ausgegeben hat.
Ist keine Umschaltung erfolgt, wird eine Fahrt in die Wartung veranlaßt.
Zu den Fahrzeugaggregaten FA, die Steuerbefehle von den Bordrechnersystemen erhalten, gehört auch eine in
der Figur nicht dargestellte Notbremsschaltung. Diese hält die Notbremse gelöst, solange.sie ein Funktionszeichen eines Bordrechnersystems empfängt. Tritt nun
ein Fehler in dem auf die Fahrzeugaggregate durchgeschalteten Bordrechnersystem auf, so stellt dieses
die Ausgabe von Funktionszeichen ein und die Notbremsschaltung aktiviert die Notbremse. Sobald eine Umschaltung
auf das andere Bordrechnersystem erfolgt ist und dessen Funktionszeichen von der Notbremsschaltung
empfangen werden, wird die Notbremse wieder gelöst und es wird mit dem nächsten Datentelegramm eine Fehlermeldung
an die Zentrale abgegeben. Die Zentrale, wiederum,
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informiert eine übergeordnete Dispositionszentrale, welche das Fahrzeug nach Beendigung der begonnenen
Fahrt in die Wartung leitet.
Es besteht nun aber auch die Möglichkeit, daß ein Fehler in dem Bordrechnersystem auftritt, das gerade nicht zur
Datentelegrammabgabe und zur Fahrzeugsteuerung durchgeschaltet ist. Hier wird die Notbremse nicht aktiviert. Das
betroffene Bordrechnersystem stellt jedoch die Abgabe von Funktionszeichen ein, was von dem anderen Eordrechnersystem
bemerkt wird und, wie im obigen Falle, eine Fehlermeldung an die Zentrale auslöst.
Fehler, die zu einer Streckenblockierung führen, können nur noch an der gemeinsamen Peripherie, vor allem
am Antriebs- und Bremssystem der Fahrzeuge! sowie in seltenen Fällen, wenn beide Eordrechnersysteme
gleichzeitig oder kurz nacheinander ausfallen, auftreten.
8 Ansprüche
1 Bl. Zeichnung
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Claims (2)
- R.Adler 3-1Ansprüche■ \y Fahrzeugsteuerungssystem mit mindestens einer Zentrale und einer Vielzahl spurgebundener Fahrzeuge mit Pordsteuergeräten, welche Datentelegrfimme mit einem in der Zentrale befindlichen Rechnersystem austauschen ,dadurch gekennzeichnet, daß sich als Bordr.teuergeWit auf jedem Fahrzeug zwei gleichwertige Bordrechnersyr,teme(H31 ,RTP) befinden, wobei jedes Bordrechriersysteiii aus zv;ei Finzelrechnern besteht, die alle Ergebnisse getrennt erarbeiten und miteinander vergleichen, daß beide Bordrechnersysteme gleiche Informationen von der Zentrale sowie Daten von den Fahrzeugaggregaten (FA) erhalten und voneinander unnbh.;:i rir verarbeiten, daß eine Umschaltlogik ('U,) vorhanden if-t , mit deren Hilfe das in der Zentrale befindliche I!echnersystem das eine oder andere Pordrechnersystem zur Datentelegrammabgabe und zur Steuerung der Fahrzeugaggregate auswählen kann und daß eine ständige Kontrolle beider Bordrechnersysteme durch c'as in der Zentrale befindliche Rechnersystem erfolgt.
- 2. Fahrzeugsteuerungssystem nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß jedes Bordrechnersystem zum Zeichen seines einwandfreien Zustandes in regelmäßigen Zeitabstflnden Funktionszeichen ausgibt, daß das Vorhandensein solcher Funktionnzeichen beider Rordrechnernyr.teme dem Rechnersystem in der Zentrale innerhalb der Datentelegramme mitgeteilt wird, die es von dem zur Datentelegrammabgabe ausgewählten Bordrechnersystem erhiilt und daß das nicht zur Datentelegrammabgabe ausgewählte Bordrechnersystem seine Funktionszeichen an das zur Datentelegrammabgabe ausgewählte Bordrechnersystem ausgibt. 31.08.1976, P/Ku8 0 () tt 2 9 / U U 5 1 ORIGiNAL INSPECtCDH.Adler 3-127ÜIJ25Fahrzeugsteuerungssystem nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Auswahl eines Bordrechnorsystems durch das in der Zentrale befindliche Rechnersystem mittels eines besonderen Bit in jedem für das betreffende Fahrzeug bestimmten Datentelegramm erfolgt, daß das angesprochene Bordrechnersystem durch dieses Bit befähigt wird, sein Funktionszeichen auch an die Umschaltlogik auszugeben und daß die Umschaltlogik immer jenes Pordrechnersystem zur Datentelegrammabgabe und zur Steuerung der Fahrzeugaggregate durchschaltet, das Funktionszeichen an die Umschaltlogik ausgibt.Fahrzeugsteuerungssystem nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß eine IJotbremsr.chaltung in jedem Fahrzeug vorhanden ist, welche die Funktion^- zeichen des zur Datentelegrammabgabe und zur Steueruni'; der Fahrzeugaggregate ausgewählten Bordrechnersynterrs erhält, bei deren Ausbleiben die Notbremse aktiviert und diese erst wieder löst, wenn nach Umschaltung auf das andere Bordrechnersystem, dessen Funktionszeichen empfangen werden, daß ein Ausfall eines Bordrechnersystems oder eines von diesem Bordrechnersystem angesteuerten wichtigen Fahrzeugaggregates sowie eine mindestens zweimal hintereinander festgestellte Nichtübereinstimmung der von den Einzelrechnern eines Pordrechnersystems erarbeiteten Ergebnisse zur Einstellung der Ausgabe von Funktionszeichen des betreffenden Bordrechnersystems führt und daß das in der Zentrale befindliche Rechnersystem dann, wenn nötig, die Durchschaltung des anderen Bordrechnersystems veranlaßt, sov/ie eine Schadensmeldung an eine übergeordnete Dispositionszontrale abgibt, welche das Fahrzeug nach Beendigung sei nes Liniendienstes in die Wartung dirigiert.8 0 1J H -M) / 0 A 5 1JNSPEQTEOR.Adler 3-127Ü 1925Fahrzeugsteuerungssystem nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß zur überprüfung der Umschaltlogik das in der Zentrale befindliche Rechnersystem in regelmäßigen Zeitabständen eine Umschaltung der Datentelegrammabgabe und der Fahrzeugaggregate auf das andere Bordrechnersysteni vornimmt und anschließend kontrolliert, ob die Umschaltung ausgeführt wurde.FahrzeuEsteuprunfssystem nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß zur Bestimmung des Fahrzeugstandortes und der Fahrzeuggeschwindigkeit zwei Ortungs- und üeschwj ncii/:l:ei ts meßeinrichtungen (OUl, 0G2) und zum L'irpfang urd zur Abgabe von Datentelegrammen je zwei EmpfangseinrichtungenO 1,F2) und Sendeeinrichtungen (TSl, TS2) vorhanden sind und daß je eine dieser Einrichtungen je einem Bordrechnersystem fest zugeordnet ist.Fahrzeugsteuerungssystem nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß zur Durchschaltung der Bordrechnersystemeauf die Sendeeinrichtungen und auf die Fahrzeugaggregate Relais (Sl, S2, S3) verwendet werden, deren Kontakte mechanisch so gekoppelt sind, daß die Abgabe von Datentelegrammen und die Ansteuerung der Fahrzeugaggregate mit Sicherheit nur von dem selben Bordrechnersystem vorgenommen werden kann und daß die Durchschaltung zweier Bordrechnersysteme gleichzeitig nicht möglich ist.Fahrzeugsteuerungssystem nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß auf jedem Fahrzeug zusätzliche Schaltmittel vorhanden sind, welche bei Ausfall beider Bordrechnersysteme die Einzelrechner der verschiedenen Bordrechnersysteme in einer vorher festgelegten Reihenfolge einander parallelschalten bis eine Kombination zweier fehlerfreier Einzelrechner gefunden ist und daß diese Kombination als neu gebildetes Bordrechnersystem die DatentelTrammausgabe utirj die Steuerung der Fahrzeugaggregate übernimmt.809829/0451ORIGHNALINSPECTED
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