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DE2700619A1 - Im wesentlichen rechteckige fussbodenplatte fuer doppelboeden und daraus hergestellter hochliegender fussboden - Google Patents

Im wesentlichen rechteckige fussbodenplatte fuer doppelboeden und daraus hergestellter hochliegender fussboden

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Publication number
DE2700619A1
DE2700619A1 DE19772700619 DE2700619A DE2700619A1 DE 2700619 A1 DE2700619 A1 DE 2700619A1 DE 19772700619 DE19772700619 DE 19772700619 DE 2700619 A DE2700619 A DE 2700619A DE 2700619 A1 DE2700619 A1 DE 2700619A1
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DE
Germany
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plate
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indentations
floor
area
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Ceased
Application number
DE19772700619
Other languages
English (en)
Inventor
Lucien R Downing
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
DONN PROD Inc
Original Assignee
DONN PROD Inc
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Publication date
Application filed by DONN PROD Inc filed Critical DONN PROD Inc
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Ceased legal-status Critical Current

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    • EFIXED CONSTRUCTIONS
    • E04BUILDING
    • E04FFINISHING WORK ON BUILDINGS, e.g. STAIRS, FLOORS
    • E04F15/00Flooring
    • E04F15/02Flooring or floor layers composed of a number of similar elements
    • E04F15/024Sectional false floors, e.g. computer floors
    • E04F15/02405Floor panels

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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Architecture (AREA)
  • General Engineering & Computer Science (AREA)
  • Civil Engineering (AREA)
  • Structural Engineering (AREA)
  • Floor Finish (AREA)
  • Steps, Ramps, And Handrails (AREA)

Description

Donn Products, Inc. Ohio Corporation 1000 Crocker Road
Westlake. Ohio 44145 / USA
Im wesentlichen rechteckige Fußbodenplatte für Doppelböden und daraus hergestellter hochliegender Fußboden
Die Erfindung betrifft eine im wesentlichen rechteckige Fußbodenplatte, die im Bereich ihrer Ecken auf Stutzen verlegbar ist und aus einem Körper aus betonartigem Material mit hoher Druckfestigkeit, geringer Zugfestigkeit und einem niedrigen Wärmeleitkoeffizient besteht.
Es handelt sich dabei insbesondere um Platten zum Einbau von Fußböden in Gebäuden od.dgl·, und zwar insbesondere für die Herstellung von sogenannten überhöhten Fußböden bzw. Doppelböden, bei denen der eigentliche Fußboden im Abstand oberhalb eines Unterbodens durch auf Stützen oder Sockeln aufliegende Fußbodenplatten gebildet ist. Der Zwischen- bzw. Hohlraum zwischen dem eigentlichen Fußboden und dem Unterboden dient in der Regel zum Verlegen von Versorgungsleitungen, zu denen ein einfacher und schneller Zugang durch Abheben entsprechender Fußbodenplatten möglich sein soll.
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Bekannte Doppelbodensysteme bestehen aus einer Vielzahl von rechteckigen oder quadratischen Fußbodenplatten, die im Bereich ihrer Ecken auf Sockeln oder Stutzen aufliegen, die auf dem Unterboden des Gebäudes oder Geschosses angeordnet sind. Die Fußbodenplatten sind leicht entfernbar, um einen schnellen Zugang zu den verschiedenen Versorgungsleitungen zu ermöglichen, die in dem Zwischenraum zwischen dem eigentlichen Fußboden und dem Unterboden verlegt sind.
Derartige Fußbodenplatten bestehen häufig aus Metall, die mit einem Rippengitter verstärkt sind, um ohne übermäßiges Eigengewicht eine ausreichende Festigkeit zu gewährleisten. Derartige Fußbodenplatten sind beispielsweise beschrieben in den US-PS·en 3 025 934, 3 279 134, 3 295 272, 3 563 390 und 3 696 578. Diese bekannten Fußbodenplatten sind relativ aufwendig und teuer in der Herstellung und gewährleisten auch infolge der hohen Wärmeleitfähigkeit des Metalles keinen ausreichenden Feuerschutz. Obwohl das Metall selbst nicht brennbar ist, wird die Wärme bzw. Hitze eines auf einer Seite einer solchen Fußbodenplatte ausgebrochenen Feuers schnell durch die Platte zu der anderen Plattenseite übertragen.
Andere bekannte Fußbodenplatten dieser Art bestehen aus einem Kernmaterial wie beispielsweise Holz, Preßpappe oder Preßholz oder haben eine Bienenwabenkonstruktion. Das Kernmaterial ist gewöhnlich bei diesen bekannten Platten von einer Ummantelung bzw. Verkleidung umgeben. Es wirdjin diesem Zusammenhang auf die in den US-PS«en 3 065 506, 3 548 559 und 3 789 557 beschriebenen Platten hingewiesen. Diese bekannten Platten sind ebenfalls aufwendig und teuer in der Herstellung und/oder haben ein sehr hohes Gewicht. Wenn derartige Platten aus einem brennbaren Material bestehen, stellen sie in brandtechnischer Hinsicht ein beträchtliches Risiko dar.
Andere bekannte Platten bestehen aus Beton oder ähnlichem Material. Es wird in diesem Zusammenhang auf die US-PS'en 3 066 448, 3 216 157, 3 681 882 und 3 811 237 hingewiesen.
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Derartige Platten bieten einen ausgezeichneten Feuerschutz; sie sind jedoch relativ schwer, selbst wenn sie aus Expansivbeton bestehen und mit Verstärkungsstangen armiert sind, wie die in den beiden zuletzt genannten US-Patentschriften beschriebenen Platten.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine aus Beton oder einem betonähnlichen Material bestehende Fußbodenplatte der eingangs beschriebenen Art zu schaffen, die einerseits einen hohen Feuerschutz gewährleisten und andererseits ohne Unterschreitung der notwendigen Festigkeitswerte leicht im Gewicht und einfach in der Herstellung ist.
Zur Lösung dieser Aufgabe ist die erfindungsgeinäße Fußbodenplatte dadurch gekennzeichnet, daß der Plattenkörper eine ebene Oberfläche und eine Unterfläche aufweist, in deren Bereich ein Gitter aus Armierungs- bzw. Verstärkungselementen eingebettet ist, die in Reihen von stangenförmigen Elementen liegen, die die Platte in eine Vielzahl von durch diese Verstärkungselemente begrenzte Zonen aufteilen, daß der Plattenkörper im Bereich dieser Zonen mit einer Vielzahl von Einbuchtungen versehen ist, die zur Plattenunterseite hin offen und im wesentlichen gleichförmig nach innen und oben in Richtung auf die Plattenoberfläche geneigt sind, und zwar mit einem Winkel von etwa 45° gegenüber der Unterfläche, daß diese Einbuchtungen im Abstand von der Oberfläche davon, wobei diese Einbuchtungen im Bereich ihrer äußeren Enden durch die Verstärkungselemente umgrenzt sind, und daß die Festigkeit der Platte hinsichtlich von auf die Oberfläche ausgeübten Kräften im wesentlichen gleich groß ist wie bei einer ähnlichen Platte ohne Einbuchtungen.
Die erfindungsgeinäße aus armiertem Beton bestehende Fußbodenplatte hat eine ausreichende Festigkeit und eine hohe Feuerbzw· Wärmeresistenz und kann in einfacher und billiger Weise hergestellt sein. Es wird insbesondere Leichtexpansivbeton verwendet, um das Plattengewicht herabzusetzen, wobei eine
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weitere Gewichtsverminderung dadurch erreicht wird, daß die Platte an ihrer Unterseite mit Einbuchtungen versehen ist. Dadurch wird auch eine beträchtliche Materialeinsparung erreicht.
Die Armierungs- bzw. Verstärkungsstangen und die Einbuchtungen sind so angeordnet, daß die Plattenfestigkeit im wesentlichen die gleiche ist wie bei einer ähnlichen Platte, die keine Einbuchtungen aufweist. Auf diese Weise lassen sich ohne Festigkeitseinbußen beträchtliche Gewichtseinsparungen und eine Verminderung der Herstellungskosten erreichen.
Bei der dargestellten AusfUhrungsform der Erfindung handelt es sich um eine quadratische Platte, bei der das Armierungsbzw. Verstärkungsgitter im Bereich der Plattenunterfläche angeordnet ist; das Gitter besteht im wesentlichen aus zwei Reihen von Armierungs- bzw. Verstärkungselementen, die sich jeweils rechtwinklig schneiden und die Platte in im wesentlichen flächengleiche Quadrate bzw. quadratische Zonen aufteilen. Die Einbuchtungen bzw. Aussparungen befinden sich jeweils innerhalb dieser Quadrate und haben die Form einer Pyramide, deren Grundfläche mit der Plattenunterfläche in einer Ebene liegt und deren Seitenwände unter einem Winkel von etwa 45° nach innen geneigt sind und in einer Spitze enden, die im Abstand von der Plattenoberfläche liegt. Durch diese Einbuchtungen, d.h. durch das Fehlen von Betonmaterial oder betonähnlichem Material im Bereich dieser Einbuchtungen, wird die Festigkeit der Platte nicht in wesentlichem Umfang herabgesetzt, da das KraftVerteilungsmuster innerhalb des Plattenkörpers und der Armierungs- bzw. Verstärkungsstangen derart ist, daß das infolge der Einbuchtung fehlende Material nicht in wesentlichem Umfang auf die Plattenfestigkeit beiträgt.
Gemäß weiterer Erfindung ist vorgesehen, daß das Gitter im Bereich der Ecken der Platte diagonal verlaufende Verstärkungselementabschnitte aufweist, um die Plattenfestigkeit im Bereich der Plattenecken zu erhöhen.
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Zusammengefaßt bezieht sich die Erfindung somit auf eine im wesentlichen rechteckige oder quadratische Fußbodenplatte zur Bildung von hochliegenden Fußböden, sogenannten Doppelböden, wobei die einzelne Fußbodenplatte aus einem armierten Leichtexpansivbeton besteht. Die Armierung bzw. Verstärkung hat die Form eines Gitters, das aus zwei Reihen von jeweils parallel zueinander liegenden Armierungs- bzw. Verstärkungsstangen besteht, wobei die einzelnen Armierungsstangen parallel zu mindestens einer Plattenseite verlaufen. Die Armierungsstangen der einen Reihe liegen rechtwinklig zu den Armierungsstangen der anderen Reihe. Das Gitter ist vorzugsweise von einem Rahmen umgeben. Das Gitter befindet sich oberhalb der Unterfläche des Plattenkörpers und teilt den Plattenkörper in eine Vielzahl von quadratische Zonen bzw. Quadrate. Mit Ausnahme der in den Ecken liegenden Quadrate ist jedes Quadrat mit einer pyramidenförmigen Einbuchtung versehen, deren Grundfläche mit der Unterfläche der Platte in einer Ebene liegt, während die Seitenwände unter einem Winkel von etwa 45° nach oben und innen geneigt sind und in einer Spitze enden, die in einem ausreichenden Abstand von der Plattenoberfläche liegt.
Die Erfindung wird im folgenden an Hand der beiliegenden Zeichnung näher beschrieben. Es zeigen:
Fig. 1 in schematischer Darstellung eine perspektivische Teilansicht eines hochliegenden Doppelbodens, der unter Verwendung der erfindungsgemäßen Fußbodenplatten hergestellt ist;
Fig. 2 eine Ansicht der erfindungsgemäßen Fußbodenplatte von der Unterseite her;
Fig. 3 eine Draufsicht auf eine bevorzugte Ausführungsform einer Gitterstruktur, die in den Betonkörper der in Fig. 2 dargestellten Platte eingebettet ist;
Fig. 4 eine Seitenansicht des in Fig. 3 dargestellten Gitters;
Fig. 5 in vergrößerter Darstellung eine teilweise Schnittansicht der mit dem Gitter gemäß den Fig. 3 und 4 versehenen erfindungsgemäßen Fußbodenplatte;
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Fig. 6 eine Draufsicht auf eine zweite abgewandelte AusfUhrungsform eines Armierungs- bzw. Verstärkungsgitters für die in Fig. 2 dargestellte Platte, und
Fig. 7 eine teilweise Schnittansicht entsprechend der Darstellung von Fig. 5 einer Fußbodenplatte mit dem in Fig. 6 dargestellten Armierungs- bzw. Verstärkungsgitter.
Fig. 1 zeigt eine schematische Darstellung eines hochliegenden Fußbodens, der als Doppelboden bezeichnet wird und aus den erfindungsgemäßen Fußbodenplatten zusammengesetzt ist. Bei einem derartigen Fußbodensystem werden eine Vielzahl von rechteckigen oder quadratischen Platten 10 an ihren Ecken von Sockeln bzw. Stutzen 11 getragen, so daß diese Platten in ihrer Gesamtheit eine durchgehende kontinuierliche Fußbodenfläche bilden, die in einen bestimmten Abstand oberhalb eines Unterbodens 12 eines Gebäudes oder Geschosses liegt. Die Platten 10 sind lösbar befestigt, um einen Zugang zu dem Raum 13 zwischen den höher liegenden Fußbodenplatten 10 und dem Unterboden 12 zu ermöglichen. Derartige hochliegende Fußbodensysteme, die einen Zugang zu dem unter diesem Fußboden liegenden Raum ermöglichen, werden häufig in Computerräumen od.dgl. verwendet, in denen die verschiedenen Versorgungsleitungen, wie Heizleitungen, Leitungen bzw. Kanäle von Klimaanlagen, elektrische Anschlußleitungen ud.dgl. in dem Raum unterhalb des hochliegenden Fußbodens untergebracht sind. An derartig verlegten Versorgungsleitungen lassen sich Wartungsund Austauscharbeiten in einfacher Weise nach Entfernen bzw. Wegnahme der entsprechenden Fußbodenplatten 10 durchfuhren, so daß ein einfacher Zugang zu den jeweils in Frage stehenden Punkten geschaffen wird.
Fig. 2 zeigt eine Ansicht der erfindungsgemäßen Platte von unten her. Die erfindungsgemäße Platte 10 ist im wesentlichen quadratisch und hat vorzugsweise den in den Flg. 5 und dargestellten Querschnitt. Die Platte besteht aus einem Körper 14 aus Beton od.dgl. mit einer ebenen lasttragenden Ober-
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fläche 16 und einer Unterfläche 17. Gemäß den Fig. 3 und 4 ist in den Betonkörper 14 ein Armierungs- bzw. Verstärkungsgitter 18 eingebettet. Das Gitter besteht aus zwei Reihen 21 und 22 von Eisenstangen 23 bzw. 24. Bei der dargestellten AusfUhrungsform umfaßt die Reihe 21 zwölf Stangen 23, die parallel zueinander in einem Abstand von im wesentlichen 51 mm liegen. Die Reihe 22 umfaßt in vergleichbarer Weise ebenfalls zwölf Stangen 24, die die Stangen 23 rechtwinklig schneiden und in einem Abstand von etwa 51 mm parallel zueinander verlaufen.
Um die beiden Eisenstangenreihen ist ein Rahmen oder Rand 25 aus einer stärkeren Armierungsstange angeordnet. Der Rahmen 25 besteht aus vier im wesentlichen gleichen Rahmenstangen 26, die zu einem Quadrat zusammengesetzt sind, und deren nach innen abgebogene Enden 27 miteinander verschweißt sind. Die Enden 27 sind im wesentlichen unter einem Winkel von 45° nach innen abgebogen, so daß sie eine im wesentlichen diagonale Lage einnehmen. Das gesamte Gitter ist im Bereich der einzelnen Schnitt- oder Kreuzungspunkte verschweißt, d.h. die Enden der Stangen 23 und 24 sind an dem Rahmen 25 angeschweißt, und auch im Bereich der Kreuzungspunkte 28 befinden sich Schweißstellen. Bei der beispielsweise dargestellten Ausführungsform handelt es sich um eine quadratische Platte mit einer Kantenlänge von etwa 610 mm und mit einer Dicke von etwa 32 mm. Der Rahmen 25 ist symmetrisch innerhalb der Platte angeordnet, und zwar im wesentlichen im Bereich der Rück- bzw. Unterfläche 17. Bei der dargestellten AusfUhrungsform liegen die Gitterstangen 23 und 24 etwa in einem Abstand von 5,55 mm von der RUckflache 17. Der Rahmen 25 besteht vorzugsweise aus einem Stangenmaterial mit einem Durchmesser von 6,35 mm, und die Stangen 23 und 24 haben vorzugsweise einen Durchmesser von etwa 2,2 mm.
Die beiden Stangenreihen 23 und 24 teilen die Platte in eine Vielzahl von Quadraten 31, siehe insbesondere Fig. 3· Mit Ausnahme der in den Eckpunkten liegenden Quadrate ist jedes Quadrat 31 mit einer Einbuchtung 32 in Form einer regelmäßigen
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Pyramide versehen. Die Einbuchtung ist zur Unterfläche 17 hin offen, d.h. die Grundfläche des pyramidenförmigen Hohlraumes liegt in der Ebene der Unterfläche 17t und die Spitze Jedes pyramidenförmigen Hohlraumes 32 liegt in einem bestimmten Abstand unterhalb der Oberfläche 16 der Platte. Die Seitenflächen der pyramidenförmigen Einbuchtungen 32 sind vorzugsweise gegenüber der Unterfläche 17 unter einem Winkel von etwa 45° geneigt. Die Spitze 33 jeder pyramidenförmigen Einbuchtung 32 liegt vorzugsweise in einem Abstand von etwa 6,35 mm von der Oberfläche 17, und der Abstand zwischen den Grundflächen der einzelnen pyramidenförmigen Einbuchtungen beträgt vorzugsweise ebenfalls etwa 6,35 mm. Gemäß Fig. 2 sind mit Ausnahme der vier Ecken der Platte sämtliche Quadrate mit einer pyramidenförmigen Einbuchtung versehen. Die vier Ecken sind mit Material ausgefüllt, da die Platte 10 mit diesen vier Ecken auf den Sockel bzw. Stutzen 11 aufliegt. Dadurch, daß der Rahmen 25 aus den an ihren Enden 27 umgebogenen Stangen 26 hergestellt ist, wird eine zusätzliche Armierung bzw. Verstärkung im Bereich der vier Plattenecken erreicht, mit denen die Platten auf den Sockel bzw. Stutzen 11 aufliegen.
Die in den Fig. 6 und 7 dargestellte zweite Ausführungsform der Erfindung unterscheidet sich hinsichtlich der Art des verwendeten Gitters von der ersten in den Fig. 3 bis 5 dargestellten Ausf Uhrungsform. Das bei der zweiten Ausf Uhrungsform verwendete Gitter hat vorzugsweise die in Fig. 6 dargestellte Form. Dieses Gitter hat einen einfachen quadratischen Rahmen 26, der vorzugsweise aus einem Stangenmaterial mit einem Querschnitt von 6,35 mm hergestellt ist, wobei die Seitenlänge etwa 58 cm beträgt. Das Gitter umfaßt zwei Stangenreihen 37 und 38, die aus jeweils parallel zueinander liegenden Eisenstangen 39 und 41 bestehen. Bei dieser AusfUhrungsform umfaßt die Reihe 37 zehn Stangen 39% die in einem Abstand von etwa 51 mm parallel zueinander verlaufen, wobei die äußersten Stangen dieser Reihe von der jeweils angrenzenden Rahmenkante einen Abstand von etwa 63,5 mm haben. Die Reihe 38 besteht in
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vergleichbarer Weise aus zehn Stangen 41, die im gleichen Abstand voneinander liegen wie die Stangen 39 der Reihe 37. Auch bei dieser AusfUhrungsform wird die Platte durch die Stangen 39 und 41 der beiden Reihen 37 und 38 in eine Vielzahl von Quadraten 42 unterteilt, und wie bei der ersten AusfUhrungsform ist Jedes Quadrat im wesentlichen mit einer pyramidenförmigen Einbuchtung 32 versehen, so daß das äußere Erscheinungsbild der beiden AusfUhrungsformen der erfindungsgemäßen Platte im wesentlichen identisch ist. Der wesentliche Unterschied zwischen den beiden AusfUhrungsformen besteht darin, daß das Gitter gemäß den Fig. 6 und 7 nicht wie das Gitter gemäß den Fig. 3 und 4 im Bereich der Ränder und Ecken mit einer zusätzlichen Verstärkung versehen ist.
Es hat sich herausgestellt, daß die Gesamtfestigkeit der erfindungsgemäßen Platte trotz der pyramidenförmigen Einbuchtungen nicht in größerem Umfang herabgesetzt wird. Dieses beruht im wesentlichen darauf, daß Beton, obwohl er eine große Druckfestigkeit aufweist, nur eine geringe Zugfestigkeit hat. Demzufolge wird im wesentlichen die gesamte Zugbeanspruchung, die auf die Platte einwirkt, von dem Gitter aufgenommen, während in der Praxis nur die Druckbeanspruchung von dem Betonkörper aufzunehmen ist. Bei der dargestellten Konstruktion, bei der das Gitter in Quadrate unterteilt ist, fuhrt die Kräfteverteilung im Beton zu einer Druckkraftverteilung, die von Jedem Verstärkungselement entlang einem Winkel von etwa 45° nach oben breiter wird. Wenn demzufolge Betonmaterial innerhalb der pyramidenförmigen Einbuchtungen vorhanden wäre, deren Seitenflächen eine Neigung von etwa 45° haben, würde dieses Material auf Zug beansprucht werden und damit nicht in größerem Umfang zur Gesamtfestigkeit der Platte beitragen. Aus diesem Grund ist die erfindungsgemäße Platte mit den pyramidenförmigen Einbuchtungen im wesentlichen gleich fest wie eine vergleichbare Platte ohne derartige Einbuchtungen.
Das Vorhandensein der Einbuchtungen fuhrt zu einer beträchtlichen Herabsetzung des Gewichtes der Platten und auch zu einer
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Verminderung der Herstellungskosten, da die zur Herstellung einer Platte benötigte Materialmenge verkleinert werden kann. Das geringe Wärmeleitvermögen von betonähnlichem Material verleiht der Platte weiterhin auch eine hohe Feuerbeständigkeit.
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Claims (10)

Patentansprüche
1.)lüi wesentlichen rechteckige Fußbodenplatte, die im Bereich ihrer Ecken auf Stützen verlegbar ist und aus einem Körper aus betonartigem Material mit hoher Druckfestigkeit, geringer Zugfestigkeit und einem niedrigen Wärmeleitkoeffizient besteht, dadurch gekennzeichnet, daß der Plattenkörper (14) eine ebene Oberfläche (16) und eine Unterfläche (17) aufweist, in deren Bereich ein Gitter (18) aus Armierungs- bzw. Verstärkungselementen eingebettet ist, die in Reihen (21, 22 und 37, 38) von stangenförmigen Elementen (23, 24 und 39, 41) liegen, die die Platte in eine Vielzahl von durch diese Verstärkungselemente begrenzte Zonen (31 und 42) aufteilen, daß der Plattenkörper im Bereich dieser Zonen mit einer Vielzahl von Einbuchtungen (32) versehen ist, die zur Plattenunterseite hin offen und im wesentlichen gleichförmig nach innen und oben in Richtung auf die Plattenoberfläche geneigt sind, und zwar mit einem Winkel von etwa 45° gegenüber der Unterfläche, daß diese Einbuchtungen im Abstand von der Oberfläche enden, wobei diese Einbuchtungen im Bereich ihrer äußeren Enden durch die Verstärkungselemente umgrenzt sind, und daß die Festigkeit der Platte hinsichtlich von auf die Oberfläche ausgeübten Kräften im wesentlichen gleich groß ist wie bei einer ähnlichen Platte ohne Einbuchtungen.
2. Fußbodenplatte nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß sie aus einem Leichtexpansivbeton besteht.
3. Fußbodenplatte nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Einbuchtungen (32) pyramidenförmig geformt sind.
4. Fußbodenplatte nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Reihen (21, 22) aus Elementen (23, 24) einer ersten Querschnittsform bestehen, und daß
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das Gitter (18) RandVerstärkungselemente (26) umfaßt, die einen demgegenüber wesentlichen größeren Querschnitt haben.
5. Fußbodenplatte nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß das Gitter (18) im Bereich der Ecken der Platte (10) diagonal verlaufende Verstärkungselementabschnitte (27) aufweist, um die Plattenfestigkeit im Bereich der Plattenecken zu erhöhen.
6. Fußbodenplatte nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß sie quadratisch ist und daß die Zonen (31 und 42) ebenfalls quadratisch sind, und daß die Seiten der pyramidenförmigen Einbuchtungen (32) nach innen geneigt sind und die Pyramidengrundfläche im wesentlichen quadratisch ist.
7. Fußbodenplatte nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Elemente (23, 24 und 39, 41) jeder Reihe (21, 22 und 37, 38) jeweils mit den Elementen der anderen Reihe an den Ecken (28) der Zonen(31 und 42) miteinander verbunden sind.
8. Fußbodenplatte nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß jede Zone (31 und 42) mit Ausnahme der in den Ecken der Platte (10) liegenden Zonen mit einer Einbuchtung (32) versehen ist.
9. Im wesentlichen quadratische Fußbodenplatte, die im Bereich ihrer Ecken auf Stutzen verlegbar ist und aus einem Körper aus betonartigem Material besteht und eine ebene Oberfläche und eine Unterfläche aufweist, dadurch gekennzeichnet, daß in dem Plattenkörper (14) im wesentlichen unmittelbar oberhalb der Unterfläche (17) ein symmetrisches Gitter (18) aus Armierungs- bzw. Verstärkungselementen eingebettet ist, die in zwei Reihen (21, 22 und 37» 38) aus jeweils im wesentlichen parallel verlaufenden Elementen (23, 24 und 39» 41) verlegt sind, die die Elemente der jeweils anderen Reihe unter rechten Winkeln schneiden und die Platte (10) in eine
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Vielzahl von durch diese Verstärkungselemente begrenzte Quadrate (31 und 32) unterteilen, daß der Plattenkörper innerhalb dieser Quadrate eine Vielzahl von pyramidenförmigen Einbuchtungen (32) aufweist, die zur Unterfläche offen sind und unter einem Winkel von etwa 45° nach innen und oben zu der Oberfläche (16) geneigt sind, daß diese Einbuchtungen im Abstand von der Oberfläche enden, wobei diese Einbuchtungen im Bereich ihrer äußeren Enden durch die Verstärkungselemente umgrenzt sind, und daß die Festigkeit der Platte hinsichtlich von auf die Oberfläche ausgeübten Kräften im wesentlichen gleich groß ist wie bei einer ähnlichen Platte ohne Einbuchtungen.
10. Hochliegender Fußboden, bestehend aus einer Mehrzahl von rechteckigen Fußbodenplatten, die entlang ihrer Ränder gegeneinanderstoßen und mit den Oberflächen benachbarter Platten zur Bildung eines Fußbodens eine gemeinsame Oberfläche bilden, wobei die einzelnen Platten im Bereich ihrer Ecken auf Sockeln bzw· Stützen aufliegen, dadurch gekennzeichnet, daß die Platten aus einem Plattenkörper (14) aus einem betonähnlichen Material bestehen, daß die Oberflächen (16) und Unterflächen (17) im Abstand voneinander liegen, daß ein aus Metall bestehendes Armierungsbzw. Verstärkungsgitter (18) in die Plattenkörper im Bereich der jeweiligen Unterflächen eingebettet ist, daß jedes Gitter aus zwei Reihen (21, 22 und 37, 38) von parallel verlaufenden Elementen (23, 24 und 39, 41) besteht, daß die Elemente der einen Reihe im wesentlichen rechtwinklig zu den Elementen der anderen Reihe liegen, um von Verstärkungeelementen eingeschlossene Zonen (31 und 42) zu bilden, und daß der Plattenkörper innerhalb dieser Zonen mit im wesentlichen pyramidenförmigen Einbuchtungen (32) versehen ist, deren Grundfläche im Bereich der Unterfläche liegt und die eine Spitze (33) aufweist, die im Abstand von den Oberflächen liegt.
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DE19772700619 1976-01-12 1977-01-08 Im wesentlichen rechteckige fussbodenplatte fuer doppelboeden und daraus hergestellter hochliegender fussboden Ceased DE2700619A1 (de)

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