-
Hydraulisch zu betätigendes Arbeitsgerät
-
Die vorliegende Erfindung betrifft ein hydraulisch zu betätigendes,
als Ausrüstung für ein Fahrzeug, insbesondere ein gepanzertes Kettenfahrzeug zu
verwendendes Arbeitsgerät, insbesondere als Räumgerät mit einem Räumschild.
-
Ein Arbeitsgerät der eingangs genannten Art ist beispielsweise das
Räumgerät mit Räumschild des Berge- und Pionierpanzers LEOPARD (STANDARD). Dieses
Räumgerät ist dabei so ausgebildet, daß der Räumschild an zwei nebeneinander angeordneten
Schubarmen und diese wiederum am Bug der Panzerwanne angelenkt sind.
-
Innerhalb dieser beiden Schubarme sind zwei nebeneinander angeordnete
Hydraulik-Pressen am Schild und am Bug angelenkt.
-
Über diese zur Hydraulikanlage- gehörenden Hydraulik-Pressen ist der
Schilb heb- und senkbar. Der übrige Teil der Hydraulikanlage, der den Behälter für
die Hydraulikflüssigkeit, das Steuerventil mit Ventilen für den Flüssigkeitskreislauf,
die Hydraulikpumpe mit Antrieb und Druckleitungen umfaßt, ist -bis auf Druckleitungen,
die teilweise nach außen führen - im
Inneren des Panzers untergebracht.
Mit dem Räumgerät kann der Bergepanzer als Flachbagger Räum- und Erdbewegungsarbeiten
ausführen.
-
Es ist nun zweckmäßig, auch Kampfpanzer mit solchen Räumgeräten auszurüsten,
um sie entsprechend einsetzen zu können.
-
Da aber eine solche Räumvorrichtung die Kampfkraft des Panzers schwächen
würde, sollte es nur bei Bedarf an ihn angebaut werden können und müßte daher leicht
an- und abmontierbar ausgebildet sein. Dabei ist zusätzlich die Forderung zu stellen,
daß der Kampfpanzer möglichst wenig verändert werden soll.Da Kampfpanzer zudem nicht
von vorneherein mit Hydraulikanlagen für solche Räumgeräte ausgerüstet sind, müßte
auch für einen Hydraulikantrieb gesorgt werden. Auch hier sollen möglichst wenige
Veränderungen am Panzer selbst vorgenommen werden.
-
Es ist daher die Aufgabe der vorliegenden Erfindung, ein Arbeitsgerät
der eingangs genannten Art anzugeben, welches leicht und schnell an ein ohne Hydraulikanlage
ausgerüstetes Fahrzeug bei einem Minimum von daran vorzunehmenden Veränderungen
angebaut und in Funktion gebracht werden kann und welches ebenso schnell und leicht
wieder absetzbar ist.
-
Die Aufgabe wird dadurch gelöst, daß das gesamte Arbeitsgerät zusammen
mit der gesamten Hydraulikanlage auf einem lösbar am Fahrzeug befestigbaren Lagerschild
befestigt sind. Auf diese Weise sind Arbeitsgerät und Hydraulikanlage zu einer kompletten
Anbaueinheit zusammengefaßt und am tragenden Fahrzeug selbst sind nur noch Veranstaltungen
zur Befestigung des Lagerschildes zu treffen. Die Befestigung des Lagerschildes
kann auf höchst einfache Weise geschehen und die allgemeine Verwendungsfähigkeit
des Fahrzeugs wird nicht beeinträchtigt.
-
Eine vorteilhafte Ausführungsform des vorgeschlagenen Arbeitsgerätes
ist so ausgebildet, daß zumindest ein Teil der Hydraulikanlage in einem Gehäuse
untergebracht ist. Zweckmäßigerweise sind dabei zumindest der Behälter für die Hydraulikflüssigkeit,
die
Druckpumpe mit Antrieb und das Steuergerät der Hydraulikanlage im Gehäuse untergebracht.
Diese zusammen mit den Hydraulikmotoren in einer Hydraulikanlage stets vorhandenen
empfindlicheren Elemente sind auf diese Weise vor schädlichen Umwelteinflüssen geschützt.
-
Da die Hydraulikmotoren, die in erster Linie Hydraulik-Pressen (Getriebe
für Geradwege) sein werden, aber in speziellen Fällen auch als Druckflüssigkeits-Wechselgetriebe
ausgebildet sein können, relativ viel Raum einnehmen, an verschiedenen Stellen angeordnet
sein müssen und relativ robust sind, ist es zweckmäßig, wenn die Hydraulikmotoren
außerhalb des Gehäuses angeordnet sind.
-
Eine besonders vorteilhafte Ausführungsform ist dabei so ausgebildet,
daß ein oder mehrere Hydraulikmotoren am Gehäuse angelenkt oder befestigt sind.
Diese Anordnung erlaubt den innenliegenden Anschluß der Hydraulik-Pressen an den
im Gehäuse befindlichen Teil der Hydraulikanlage. Es sind keine außenliegenden Druckleitungen
erforderlich und somit der bestmögliche Schutz vor Beschädigungen durch äußere Einflüsse
gegeben, die bei einem derartigen Arbeitsgerät in besonders hohem Maße zu befürchten
sind.
-
Da Fahrzeuge, wie gepanzerte Kettenfahrzeuge, oftmals teilweise unter
Wasser operieren müssen, ist das Gehäuse zweckmäßigerweise als wasserdichtes Gehäuse
ausgebildet.
-
Vorteilhafterweise weist die Hydraulikanlage einen elektrischen Antrieb
für ihre Druckpumpe auf. Jedes Fahrzeug besitzt nämlich im allgemeinen eine elektrische
Versorgungsquelle, die auch als Energiequelle für den elektrischen Antrieb benutzbar
ist. Zweckmäßigerweise ist deshalb der elektrische Antrieb für eine im Fahrzeug
vorhandene elektrische Versorgungsquelle ausgelegt.
-
Um die Energieübertragung zu ermöglichen, ist der elektrische Antrieb
zweckmäßigerweise als ein mit der elektrischen Versorgungsquelle elektrisch leitend
verbindbarer Antrieb ausgebildet.
-
In einer vorteilhaften Ausführungsform des vorgeschlagenen Arbeitsgerätes
sind im Steuergerät der Hydraulikanlage Steuerventile vorhanden, die als Magnetventile
ausgebildet sind.
-
Dadurch wird die elektrische Fernbedienung des Arbeitsgerätes vom
Fahrersitz aus ermöglicht. Vorteilhafterweise ist deshalb ein als Steuerschalter
ausgebildetes, mit dem Steuergerät verbindbares Bedienteil zur Bedienung des Arbeitsgerätes
vorhanden.
-
Das Bedienteil kann dadurch sehr klein gehalten und auch bei sehr
begrenzten Platzverhältnissen an der unveränderten Lenkeinrichtung des Fahrzeuges
so untergebracht werden, daß für den Fahrer eine bequeme Bedienung möglich ist,
ohne die Fahrzeugsteuerung vernachlässigen zu müssen.
-
Eine weitere vorteilhafte Ausführungsform des vorgeschlagenen Arbeitsgerätes
ist so ausgebildet, daß die Druckpumpe der Hydraulikanlage als Doppelpumpe ausgebildet
ist, daß die druckseitigen Austrittsöffnungen der beiden Einzelpumpen der Doppelpumpe
durch Druckleitungen über ein Rückschlagventil miteinander verbunden sind, daß die
druckseitige Austrittsöffnung der einen Einzelpumpe, bei der das Rückschlagventil
sperrt, wenn die Strömungsrichtung in den Druckleitungen auf sie gerichtet ist,
über ein selbsttätig arbeitendes Umschaltventil, welches den Druck an der druckseitigen
Austrittsöffnung der anderen Pumpe überwacht, mit dem Behälter für die Hydraulikflüssigkeit
verbunden ist. Durch diese Anordnung kann erreicht werden, daß bei Bewegungen des
Werkzeugs, die einen sehr geringen Kraftaufwand erfordern (nur Reibungskräfte und
Eigengewicht des Werkzeuges) durch die Vereinigung der Förderströme beider Einzelpumpen
mit erhöhter Geschwindigkeit erfolgen. Bewegungen des Werkzeuges unter Last, die
also einen hohen Hydraulikdruck bedingen, führen zum automatischen Abschalten des
Förderstromes einer der beiden Pumpen, wodurch das volle Motordrehmoment zur Erzeugung
des hohen Hydraulikdruckes bei entsprechend reduzierter Fördermenge zur Verfügung
steht. Damit ist es möglich, sowohl im Hoch- als auch im Niederdruckbereich die
Leistung des elektrischen Antriebs voll auszunutzen, die aufgenommene elektrische
Energie in den durch die Belastbarkeit der elektrischen Versorgungsquelle zulässigen
Grenzen zu halten, jedoch gleichzeitig
die thermische Belastbarkeit
des Antriebsmotors voll auszunutzen. Dies bedeutet trotz relativ geringer installierter
Motorleistung bestmöglichen Gesamtwirkungsgra d.
-
Bevorzugterweise münden eine oder mehrere Leitungen, in denen gepumpte
Hydraulikflüssigkeit zum dafür vorgesehenen Behälter zurückgeführt wird, in ein
mit dem Behälter verbundenes Rücklauffilter, wodurch Verunreinigungen ausgeschieden
werden können.
-
Ein Räumgerät mit Räumschild als Arbeitsgerät ist bevorzugterweise
so ausgebildet, daß das Räumschild an zwei mit Abstand nebeneinander angeordneten
Schubarmen befestigt ist, die am Lagerschild um eine gemeinsame waagerechte Achse
schwenkbar angelenkt sind. Zur Bewegung des Räumschildes ist diese Ausführungsform
so ausgestaltet, daß zwei mit Abstand nebeneinander angeordnete Hydraulik-Pressen
als Hydraulikmotoren vorgesehen sind, die am Räumschild und am Lagerschild um jeweils
eine gemeinsame waagerechte Drehachse schwenkbar angelenkt sind. Zur Erhöhung der
Betriebssicherheit sind die Hydraulik-Pressen als Pressen mit doppelt wirkenden
Kolben ausgebildet.
-
Vorzugsweise sind die Schubstangen und/oder die Hydraulik-Pressen
mittels Drehgelenkbolzen, die von am Lagerschild befestigten Lagerstegen gehalten
sind, daran angelenkt.
-
Vorzugsweise sind die Hydraulik-Pressen zwischen den beiden Schubarmen
angeordnet und bei Vorhandensein eines Gehäuses ist dieses vorteilhafterweise zwischen
den beiden Hydraulik-Pressen angeordnet. In einer solchen Anordnung ist es vorteilhaft,
wenn die Drehgelenkbolzen für die Hydraulik-Pressen jeweils mit einem Ende in der
Gehäusewand befestigt sind. Es sind auf diese Weise die Hydraulik-Pressen am Gehäuse
angelenkt und es läßt sich der schon erwähnte Vorteil erreichen, daß keine außenliegenden
Druckleitungen erforderlich sind. Dies wird vorzugsweise dadurch erreicht, daß vom
im Gehäuse liegenden Ende eines jeden Drehgelenkbolzens eine ganz in seinem Inneren
verlaufende und zum Inneren des Arbeitszylinders der betreffend den Hydraulik-Presse
führende Durchführung vorhanden ist.
-
Das Arbeitsgerät läßt sich auf besonders vorteilhafte und einfache
Weise dadurch am Fahrzeug befestigen, daß der Lagerschild als ein von einem oder
mehreren am Fahrzeug befestigten Haken aufnehmbarer Lagerschild ausgebildet ist.
Der Lagerschild ist dabei als ein mit seiner Unterkante in ein oder mehrere Frakenschienen
ausgebildete Haken einschiebbarer Lagerschild ausgebildet.Haken oder Hakenleisten
können leicht nachträglich am Fahrzeug angebracht werden oder aufgrund des geringen
Aufwandes grundsätzlich vorgesehen werden.
-
Während die Haken oder Hakenleisten im wesentlichen das Gewicht des
Arbeitsgerätes tragen, ist es noch notwendig, ein Wegkippen das Lagerschildes vom
Fahrzeug zu verhindern. Zu diesem Zweck ist es vorteilhaft, wenn der Lagerschild
mit Augen versehen ist, die im aufgenommenen Zustand des Lagerschildes mit am Fahrzeug
angebrachten Augen zur Deckung gebracht werden können.
-
Durch die so zur Deckung gebrachten Augen können Bolzen geschoben
und gesichert werden, wodurch der Lagerschild auch gegen Wegkippen vom Fahrzeug
gesichert ist.
-
Vielfach sind an Fahrzeugen bereits Augen, beispielsweise in Form
von Schleppaugen, vorhanden. In einem solchen Fall ist es besonders zweckmäßig,
wenn Augen am Lagerschild mit solchen bereits am Fahrzeug bereits vorhandenen Augen
zur Deckung gebracht werden können. In einem solchen Fall bestehen die am Fahrzeug
vorzunehmenden Veränderungen besonders geringfügig.
-
Bevorzugterweise ist am Lagerschild für jedes am Fahrzeug zur Befestigung
des Lagerschildes vorgesehene Auge ein Augenpaar vorgesehen, dessen Augen im befestigten
Zustand zu beiden Seiten des am Fahrzeug befestigten Auges angeordnet sind.
-
Die besonderen Vorzüge eines von Haken oder Hakenleisten aufnehmbaren
Arbeitsgerätes sind: An- und Abbau ist ohne besondere Vorbereitungen und ohne fremde
Hilfsmittel, wie z.B. Hebezeuge, in wenigen Minuten durchführbar. Das tragende Fahrzeug
bedarf, wie schon erwähnt, gegenüber der serienmäßigen Ausführung, nur
einer
sehr geringfügigen Ergänzung. Als Befestigungspunkte können fahrzeugseitig vorhandene
Augen, beispielsweise Schleppaugen, verwendet werden. Zusätzlich notwendig sind
nur die Haken oder Hakenleisten. Diese können leicht nachträglich angebracht oder
aufgrund des geringen Aufwandes grundsätzlich vorgesehen werden. Das Fahrzeug selbst
bedarf also nicht, wie in bereits bekannten Ausführungsformen, besonderer zusätzlicher
Einrichtungen. Die allgemeine Verwendungsfähigkeit des Fahrzeugs wird in keiner
Weise eingeschränkt.
-
Da ein angebautes Arbeitsgerät störend auf die Beleuchtung des Fahrzeuges
wirken kann, ist dieses zweckmäßigerweise mit einer oder mehreren Halterungen für
Zusatzscheinwerfer ausgerüstet. Vorzugsweise ist der Zusatzscheinwerfer am Lagerschild
befestigt.
-
Ein Fahrzeug für ein hydraulisch zu betätigendes Arbeitsgerät, bei
welchem das gesamte Arbeitsgerät zusammen mit der gesamten Hydraulikanlage auf einem
lösbar am Fahrzeug befestigbaren Lagerschild befestigt sind, ist bevorzugterweise
so ausgebildet, daß ein oder mehrere für die Aufnahme des Lagerschildes vorgesehene
Haken und ein oder mehrere mit ein oder mehreren Augen des aufgenommenen Lagerschildes
zur Deckung bringbare Augen vorgesehen sind.
-
In einer besonderen Ausführungsform eines solchen Fahrzeugs sind
ein oder mehrere Haken als Hakensdhiene ausgebildet. Bei einem Fahrzeug mit einer
Bugplatte sind ein oder mehrere Haken oder Hakenschienenan dieser Bugplatte angebracht.
-
Weitere bevorzugte Ausführungsformen der Erfindung gehen aus zusätzlichen
Unteransprüchen hervor.
-
Ein Ausführungseispiel der Erfindung, welches aus einem Räumgerät
mit Räumschild für gepanzerte Kettenfahrzeuge besteht, wird im folgenden anhand
der Figuren näher erläutert.
-
Es zeigen Figur 1 eine Seitenansicht eines an einer Bugplatte eines
Panzers befespes mit einer Räumschaufel.
-
Figur 2 in einer Ansicht von vorne in Blickrichtung des Pfeiles I
in Figur 1 die rechte Hälfte des am Panzer befestigten Räumgerätes (die linke Hälfte
kann durch spiegelsymmetrische Ergänzung bezüglich der Linie II - II in Figur 2
erhalten werden), Figur 3 in einer Draufsicht von oben die rechte Hälfte des Räumgerätes
nach Figur 1 mit vom Fahrzeug abgesetzten und auf die Lagerarme abgelegten Lagerschildes
(die linke Hälfte kann wiederum durch spiegelsymmetrische Ergänzung bezüglich der
Linie III - III erhalten werden), Figur 4 einen längs der Schnittlinie IV - IV in
Figur 1 genommenen Querschnitt durch das Drehgelenk, an dem ein Schubarm am Lagerschild
befestigt ist, Figur 5 den vom Kreis V in Figur 1 umgrenzten Ausschnitt in vergrößerter
Darstellung, und Figur 6 das Schema der Hydraulikanlage des Räumgerätes.
-
In der in Figur 1 dargestellten Seitenansicht ist der Bugteil der
Wanne eines Panzers im Querschnitt dargestellt, wobei die untere Bugplatte mit 11,
die obere Bugplatte mit 12 und der Boden der Wanne mit 13 bezeichnet ist. Zur Orientierung
sind gestrichelt und schematisch die Bugrolle 14, die erste Laufrolle 15 nach der
Bugrolle und die um die Bugrolle umgelenkte Kette 16 des Panzers zusätzlich dargestellt.
An der Bugplatte 11 ist im unteren Teil eine Hakenschiene 10 befestigt, in welche
der aus einer ebenen Platte bestehende Lagerschild 1 eingeschoben ist. Am oberen
Rand des Lagerschildes, der rechtwinkelig umgebogen ist, ist ein Auge 17 befestigt,
welches mit einem an der oberen Bugplatte 12 befestigten Schleppauge 18 zur Deckung
gebracht ist, so daß ein Sicherungsbolzen 19 durchsteckbar ist. Der Lagerschild
1 wird also nur durch Hakenschienen, Augen und Sicherungsbolzen gehalten.
-
Wie aus der Figur 1 weiterhin hervorgeht, ist die Stärke des Lagerschildes
kleiner als die Breite t der Vertiefung in der Hakenschiene. Die Vertiefung in der
Hakenschiene weist vom Boden aus nur bis zum Punkt 101 die gleichmäßige Breite t
auf
und weitet sich dann auf. Der Lagerschild selbst weist auf
der Seite der Bugplatte 11 zwei als Abstandshalter dienende Leisten 102 und 103
auf, von denen die eine Leiste 102 in der Nähe der Hakenschiene und die andere Leiste
103 in der Nähe des oberen Randes der unteren Bugplatte 11 am Lagerschild befestigt
sind. Die Stärke dieser Leisten ist so gewählt, daß sie zusammen mit der Stärke
des Lagerschildes die Breite t ergeben. Durch die soeben beschriebene Ausbildung
der Hakenleiste und des Lagerschildes kann der erhebliche Vorteil erreicht werden,
daß der Lagerschild nicht parallel zur unteren Bugplatte 11 in die Hakenleiste eingeschoben
werden mußl sondern daß das Einschieben in Verbindung mit einer Schwenkbewegung
um den Punkt 101 in der Hakenschiene erfolgen kann. Das Einschieben des Lagerschildes
in die Hakenschiene kann also so erfolgen, daß der untere Rand des Lagerschildes
auf die Hakenschiene aufgesetzt und dann hochgekippt wird. Der Lagerschild schiebt
sich dann durch sein Eigengewicht in die Vertiefung der Schiene ein. Voraussetzung
dazu ist lediglich, daß die Stärke der Leiste 102 mindestens gleich dem Schwenkweg
des vom Punkt 101 in die Vertiefung der Hakenschiene reichenden Randstücks des Lagerschildes
gewählt wird.
-
Auf der Seite des Lagerschildes, die von der Bugplatte 11 abgewandt
ist, ist das gesamte Räumgerät befestigt. Dieses Räumgerät umfaßt einen Räumschild
2 mit einer daran befestigten Aufhängung 21, die mit zwei mit Abstand nebeneinander
angeordneten Schubarmen von denen in Figur 2 nur der in Blickrichtung nächstliegende
Schubarm 3 zu sehen ist (der andere ist identisch aufgebaut und durch den Schubarm
3 gerade verdeckt) fest verbunden ist.
-
Zwischen den beiden Schubarmen sind zwei mit Abstand nebeneinander
angeordnete Hydraulik-Pressen am Räumschild angelenkt, von denen wiederum nur die
in Blickrichtung nächstliegende Hydraulik-Presse 4 zu sehen ist (die andere befindet
sich genau dahinter und ist identisch aufgebaut). Die Hydraulik-Presse 4 umfaßt
einen Arbeitszylinder 41, in dessen Innern sich ein doppelt wirkender Hydraulikkolben
befindet, dessen Kolbenstange mit 42 bezeichnet und am Räumschild angelenkt ist.
Über die Art und Weise, wie diese Kolbenstange am Räumschild angelenkt
ist,
wird noch näher eingegangen.
-
Zwischen den Hydraulikzylindern ist am Lagerschild ein Gehäuse 5 befestigt.
Dieses Gehäuse weist senkrecht auf dem Lagerschild stehende Seitenwände auf, von
denen in Figur 1 nur die Seitenwand 51 zu sehen ist. Dieses Gehäuse erstreckt sich
im wesentlichen über den ganzen Lagerschild,und zwar vom oberen umgebogenen Rand
bis zum unteren Rand, der in die Hakenschiene eingeschoben ist. Die Seitenwände
des Gehäuses sind als senkrecht auf dem Lagerschild stehende Platten ausgebildet.
Die Platten sind so geformt, daß ihre Randlinie vom umgebogenen Rand des Lagerschildes
zunächst senkrecht zum Lagerschild ein Stück von diesem wegläuft, dann umknickt
und bis etwa zur Mitte des Lagerschildes parallel zu diesem verläuft, von da ab
schräg zum Lagerschild auf die Hakenschiene zuläuft und kurz vor der Hakenschiene
abknickt und senkrecht auf den Lagerschild wieder zuläuft. Der Raum zwischen den
beiden Seitenwänden ist durch eine Wand 52 und eine Deckelplatte 53 abgeschlossen.
Im Gehäuse ist der gesamte übrige Teil der zur Betätigung des Räumschildes vorgesehenen
Hydraulikanlage untergebracht. Es sind dies bis auf die Hydraulik-Pressen (Hydraulikmotoren)
zumindest eine Hydraulikpumpe mit Antrieb, ein Behälter für die Hydraulikflüssigkeit
sowie ein Steuergerät für den Kreislauf der Hydraulikflüssigkeit.
-
Zu beiden Seiten des Gehäuses sind je ein mittlerer und äußerer Lagersteg
am Lagerschild befestigt. Diese Lagerstege bestehen aus parallel zu den Seitenwänden
des Gehäuses ausgerichteten und am Lagerschild befestigten Platten. In der Figur
1 sind nur die vor dem Gehäuse befindlichen Lagerstege zu sehen, wobei der mittlere
Lagersteg mit 6 und der äußere mit 7 bezeichnet ist.
-
Der mittlere Lagersteg ist zwischen Hydraulikpresse 4 und Schubarm
3 angeordnet, während der äußere Lagersteg 7 an der Außenseite des Schubarmes 3
angeordnet ist. Auf einer waagerechten Achse senkrecht durch sämtliche Lagerstege
sind in sämtlichen Lagerstegen Augen angeordnet, die zum Anlenken der Schubarme
dienen. Dies geschieht in der Weise, daß für Jeden Schubarm
ein
Gelenkbolzen vorgesehen ist, auf dem dieser drehbar gelagert ist und wobei Jeder
Gelenkbolzen in den Augen eines mittleren und des unmittelbar benachbarten äußeren
Lagersteges befestigt ist. In der Figur 1 ist der im Auge 71 befestigte Gelenkbolzen
mit 72 bezeichnet. Zur Sicherung des Gelenkbolzens in den Augen ist zumindest eine
Sicherungsplatte vorgesehen, die an einem Auge befestigt ist, und in einen im Gelenkbolzen
vorgesehenen Schlitz eingreift, so daß eine axiale Verschiebung des Bolzens verhindert
wird. In der Figur 1 ist eine solche Sicherungsplatte am Auge 71 befestigt und mit
dem Bezugszeichen 73 versehen.
-
Auf einer senkrecht zu den mittleren Lagerstegen und den Seitenwänden
des Gehäuses stehenden anderen waagerechten Achse sind in den mittleren Lagerstegen
und den Gehäusewänden weitere Augen angeordnet, von denen in der Figur 1 nur das
Auge 61 auf dem mittleren Lagersteg 6 zu sehen ist. Diese Augen sind zum Anlenken
der Arbeitszylinder der Hydraulik-Pressen vorgesehen. Dazu ist für jeden Arbeitszylinder
je ein weiterer Gelenkbolzen vorgesehen, auf dem dieser drehbar gelagert ist. Jeder
Gelenkbolzen ist nun im weiteren Auge einer Seitenwand des Gehäuses und dem des
unmittelbar benachbarten mittleren Lagersteges befestigt und gesichert. In der Figur
1 ist nur der im Auge 61 des mittleren Lagersteges 6 befestigte Bolzen 62 zu sehen,
der analog wie der Bolzen 72 mittels einer Sicherungsplatte 63 gegen axiale Verschiebung
gesichert ist.
-
Die Mitverwendung der Seitenwände des Gehäuses 5 bei der Befestigung
der Hydraulik-Pressen bringt den erheblichen Vorteil mit sich, daß keine nach außen
führenden Hydraulikleitungen verwendet werden müssen. Die Verbindung des Inneren
eines Arbeitszylinders mit dem im Inneren des Gehäuses liegenden übrigen Teil der
Hydraulikanlage kann nämlich durch den betreffenden Gelenkbolzen hindurchgeführt
werden. Dies ist im Ausführungsbeispiel nach Figur 1 zwar nicht gezeigt, aber so
durchgeführt. In einer Ruhestellung des Räumgerätes bilden der Lagerschill und die
Schubarme einen geringsten Winkel miteinander.
-
Diese Ruhestellung wird sowohl im angebauten wie im abgesetzten Zustand
der Räumvorrichtung eingehalten. In der Figur 1 ist die Ruhestellung des Räumschildes
gestrichelt dargestellt und mit 2' bezeichnet. Zur Sicherung dieser Ruhestellung
sind am oberen Rand des Lagerschildes und an den Schubarmen Stege angebracht, die
Öffnungen aufweisen. Für den Steg an einem Schubarm sind am Lagerschild zwei mit
Abstand nebeneinander angeordnete Stege vorgesehen. Einer der beiden Stege wird
dabei jeweils von einem mittleren Lagersteg gebildet. Auf jedem Schubarm ist der
Steg so angeordnet, daß er in Ruhestellung der Räumvorrichtung zwischen den beiden
zugeordneten Stegen des Räumschildes zu liegen kommt, und daß dabei sämtliche Öffnungen
in den Stegen auf einer Achse liegen. Dies wird dadurch erreicht, daß die Öffnungen
in den Stegen von der Achse des Bolzens 72 in Figur 1 den gleichen radialen Abstand
haben. In der Figur 1 ist nur der Steg 31 des Schubarmes 3 und der vor dem mittleren
Lagersteg 6 liegende am Lagerschild befestigte Steg 32 zu sehen. Zur Sicherung der
Ruhelage dient ein in die Öffnungen der Stege einführbarer Sicherungsbolzen, der
mit einem Hebel- und mit einem Sicherungsflügel der unter eine an einem Steg befestigte
Untergreifschiene eingreift, versehen ist. In der Figur 1 ist eineUntergreifschiene
am Steg 32 befestigt und mit 321 bezeichnet. Von einem eingesteckten Sicherungsbolzen
ist der Hebel 33 und der unter die Untergreifschiene greifende Sicherungsflügel
34 zu sehen.
-
Für die Ruhelage sind zusätzlich Anschlagplatten vorgesehen, die am
Lagerschild und an den mittleren Lagerstegen befestigt und senkrecht zu beiden angeordnet
sind. In der Figur 1 ist nur die vor dem mittleren Lagersteg 6 angeordnete Anschlagplatte
64 zu sehen.
-
Am oberen Rand des Lagerschildes sind zwei Halterungen für Zusatzscheinwerfer
befestigt. In der Figur 1 ist nur die in Blickrichtung nächstliegende Halterung
8 zu sehen. Die dahinterliegende andere Halterung ist identisch aufgebaut. Die Halterungen
bestehen aus ebenen Blechstücken, deren seitliche Ränder zur Versteifung umgebogen
sind und die von vorne gesehen ein
Trapez bilden.
-
In der Figur 2 ist in einer Ansicht von vorne mit Blickrichtung in
Richtung des Pfeiles I in Figur 1 die rechte Hälfte der in Figur 1 dargestellten
Räumvorrichtung gezeigt.
-
Die vollständige Räumvorrichtung kann durch spiegelsyemetrische Ergänzung
bezüglich der Linie II - II in Figur 2 erhalten werden. Aus der Figur 2 geht hervor,
daß das am Lagerschild befestigte Auge 17 mit einem mit Abstand daneben angeordneten
und ebenfalls am Lagerschild befestigten identischen Auge 17' zu einem Augenpaar
ergänzt ist, zwischen welchen das Auge 18 während der Befestigung des Lagerschildes
am Fahrzeug angeordnet ist. Außerdem ist ein über der Kette 16 angeordnetes Schutzblech
20 zu sehen. An der Seitenwand 51 des Gehäuses 5 ist deutlich das Auge 510 für die
Befestigung des Arbeitszylinders 41 zu sehen.
-
In der Figur 3 ist in einer Draufsicht von oben die rechte Hälfte
der in Figur 1 dargestellten Räumvorrichtung in abgesetztem Zustand und in Ruhelage
dargestellt. Dies bedeutet, daß der Lagerschild auf die Schubarme gelegt ist. Die
vollständige Vorrichtung erhält man wiederum durch spiegelsymmetrische Ergänzung
bezüglich der Linie III - III in Figur 3. Aus der Figur 3 ist zu entnehmen, daß
die Kolbenstange 42 der Hydraulik-Presse 4 drehbar auf einem Gelenkbolzen 9 befestigt
ist. Dieser Gelenkbolzen ist wiederum in zwei an der Aufhängung befestigten Augen
91 und 92 befestigt und durch eine am Auge 92 befestigte in einen Schlitz im Bolzen
eingreifende Sicherungsplatte 93 gegen axiale Verschiebung gesichert. Wie aus der
Figur 3 zusätzlich zu entnehmen ist, sind die Augen 91 und 92 nicht unmittelbar
an der Aufhängung 21 des Räumschildes befestigt, sondern auf einer Zwischenplatte
94, die am Schubarm 3 und an der Aufhängung befestigt ist.
-
In der Figur 4 ist in einem entlang der Schnittlinie IV - IV in Figur
1 genommenen Querschnitt das Drehgelenk dargestellt, an dem der Schubarm 3 am Lagerschild
befestigt ist. Der Bolzen sitzt im Auge 71 des äußeren Lagersteges 7 und im Auge
61' des mittleren Lagersteges 6, das in der Figur 1 nicht zu sehen ist.
-
Der Schubarm 3 ist mittels zweier Lagerbuchsen 300 und 301 auf diesem
Bolzen drehbar gelagert. Im Inneren des Bolzens 72 befindet sich ein Schmiergang
720, der mit einem Schmiermittel 721 versehen ist, der in einer stirnseitigen Bohrung
722 im Bolzen 72 angeordnet ist. Mit einem Schraubverschluß 723 läßt sich die Gewindeöffnung
verschließen und so der Schmiernippel vor Verschmutzung schützen.
-
In der Figur 5 ist zur Verdeutlichung die Hakenschiene 10 nach Figur
1 mit dem eingeschobenen Lagerschild noch einmal vergrößert dargestellt. In einer
bevorzugten Ausführungsform sind zwei kurze Hakenschienen an der Bugplatte so angebracht,
daß der Abstand von Außenkante zu Außenkante in etwa oder genau der Breite des Lagerschildes
entspricht. Durch an den Außenkanten der Hakenschienen angebrachte Anschläge kann
ein seitliches Verrutschen des Lagerschildes verhindert werden.
-
Die Länge einer solchen kurzen Hakenschiene ist bevorzugterweise etwa
so lang, wie die in Figur 3 gezeigte Anschlagleiste 102.
-
Aus den in den Figuren 1 bis 4 angegebenen Maßstäben lassen sich die
Größenverhältnisse des Ausführuqçbeispiels ablesen.
-
In der Figur 6 ist das Schema der gesamten Hydraulikanlage, die auf
dem Lagerschild befestigt ist, dargestellt. In diesem Schema ist mit 60 der Behälter
für die Hydraulikflüssigkeit, mit 70 eine als Doppelpumpe ausgebildete Hydraulikpumpe,
mit 80 das Steuergerät für den Kreislauf der Hydraulikflüssigkeit und mit 4 bzw.
4' die beiden zu betätigenden Hydraulik-Pressen mit doppelt wirkenden Kolben bezeichnet.
Das Steuergerät ist ein Ubliches Steuergerät für doppelt wirkende Hydraulik-Pressen
und enthält ein Haupt-Uberdruck-ventil 81, ein als Magnetventil
ausgebildetes
Steuerventil 82 zum Heben des Räumschildes ein Schockventil 83, ein zweites als
Magnetventil ausgebildetes Steuerventil 84 zum Senken des Räumschildes , ein zweites
Schockventil 85, ein Lasthalteventil 86 und eine Senkbremse 87. Die druckseitige
Austrittsöffnung in der Hydraulikpumpe 702 ist durch eine Druckleitung 90 mit dem
Steuergerät verbunden. Dieses ist wiederum über eine Rückführleitung 91 und ein
zwischengeschaltetes Rücklauffilter 601 mit dem Behälter 60 verbunden. Andererseits
ist das Steuergerät durch Leitungen 41 und 42 mit den Hydraulik-Pressen verbunden.
Die druckseitige Austrittsöffnung der Einzelpumpe 701 ist durch eine Druckleitung
92 über ein Rückschlagventil 93 mit der Druckleitung 90 und damit mit der druckseitigen
Austrittsöffnung der Einzelpumpe 702 verbunden.
-
Andererseits ist diese Druckleitung 92 und damit die druckseitige
Austrittsöffnung dieser Einzelpumpe 701 über ein selbsttätig arbeitendes Umschaltventil
94 mit der Rückführleitung 91 und damit mit dem Behälter 60 verbunden. Das Umschaltventil
94 überwacht dabei den in der Druckleitung 90 herrschenden Druck, was durch die
gestrichelte Verbindung 94' zwischen der Druckleitung 90 und dem Umschaltventil
angedeutet ist.
-
Die Wirkungsweise der soeben beschriebenen Doppelpumpenanordnung ist
folgende: Es sei angenommen, daß der Räumschild ohne Belastung arbeitet. Beide Doppelpumpen
fördern Hydraulikflüssigkeit gegen einen relativ geringen Druck und das Rückschlagventil
93, welches für Strömungsrichtung von links nach rechts ausgelegt ist, steht auf
Durchlaß, weil die Druckhöhe des von den Pumpen erzeugten Druckes höher ist als
der Gegendruck. Beide Einzelpumpen fordern also gleichzeitig Hydraulikflüssigkeit.
Durch die so erhöhte Fördermenge an Hydraulikflüssigkeit ist eine beschleunigte
Bewegung der Kolben der Hydraulik-Pressen und damit der Räumschaufel gegeben. Die
Räumschaufel stehe nun unter Belastung. Der Druck in der Druckleitung 90 erhöht
sich und die Einzelpumpen fördern gegenüber erhöhtem Druck. Erreicht oder überschreitet
der Druck in der Leitung 90
einen bestimmten Solldruck, so öffnet
sich das Umschaltventil 94,der Druck in dem vor dem Rückschlagventil liegenden Teil
der Leitung 92 bricht augenblicklich zusammen, das Rückschlagventil 93 schließt
sich, da sich die Strömungsrichtung umkehren würde und es fördert nur noch die Einzelpumpe
702 gegen den in der Leitung 90 herrschenden Druck. Die Einzelpumpe 701 arbeitet
im Leerlauf und verbraucht im wesentlichen keine Energie. Das gesamte Drehmoment
des Antriebs 703 wird auf die Einzelpumpe 702 übertragen, die jetzt gegen den Druck
in der Leitung 90 allein fördert. Dies bedeutet aber bei voller Ubertragung des
vom Antrieb 703 erzeugten Drehmoments eine geringere Fördermenge und damit einen
vergleichsweise höheren Förderdruck.
-
Durch dieses Doppelpumpenkonzept ist es möglich, sowohl bei unbelastetem
als auch bei belastetem Räumschild die Leistung des elektrischen Antriebs voll auszunutzen,
die aufgenommene elektrische Energie in dem durch die Belastbarkeit der elektrischen
Versorgungsquelle des Fahrzeugs, bei Panzern also des Bordnetzes, zulässigen Grenzen
zu halten, jedoch gleichzeitig die thermische Belastbarkeit des Antriebs voll auszu
nutzen. Dies bedeutet trotz relativ geringer installierter Motorleistung bestmöglichen
Gesamtwirkungsgrad.
-
Die Befestigung des Räumgerätes am Fahrzeug erfolgt durch Einschieben
des Lagerschildes in die Hakenschienen und durch Einhängen in die auf der Bugplatte
vorhandenen Augen 18 (siehe Figur 1), die bei Kampfpanzern als Schleppaugen in der
Regel vorhanden sind. Die elektrische Energieversorgung kann über die in einem solchen
Fahrzeug in der Regel vorhandenen Fremdstartsteckdose geschehen. Am Gehäuse 5 ist
zweckmäßigerweise eine Kupplungshälfte einer Schnellkupplung für Kabel vorhanden.
-
Dadurch läßt sich der elektrische Teil der Hydraulikanlage im Gehäuse
5 schnell und bequem über Kabel mit dem Bordnetz und über eine Steuerleitung mit
einem auf das Lenkhorn aufsteckbaren Schalter zur Betätigung der Hydraulikeinrichtung
verbinden.
-
Dem Fahrer ist es so möglich, mit einer Hand die Fahrzeuglenkung und
die Auf- und Abbewegung des Schildes zu bedienen.
-
Das Anbauen und Absetzen der Räumvorrichtung ist ohne Hilfsmittel,
wie beispielsweise Hebezeuge,möglich. Zum Absetzen des angebauten Räumgerätes werden
den Schubarmen Absetzböcke zur Stützung unterlegt. Durch Herausnehmen der Befestigungsbolzen
aus den zur Befestigung vorgesehenen Augen und durch langsames Abkippen des Lagerschildes
auf die Schubarme mit Hilfe der Hydraulik-Pressen sowie durch anschließendes Lösen
des Schnellverschlusses für die Kabel ist das Absetzen bereits zustandegebracht.
Der Panzer kann ungehindert wegfahren. Beim Anbau des Räumgerätes ist ein genaues
Heranfahren des Panzers an den Lagerschild erforderlich. Ist dieses geschehen, wird
die Kabelverbindung mit der Hydraulikanlage hergestellt, der Lagerschild mit Hilfe
der Hydraulik-Pressen angehoben, wodurch er sich in die Hakenschienen einschiebt
und mit der Befestigung des oberen Randes des Lagerschildes an den am Fahrzeug befestigten
Augen ist der Anbau im wesentlichen abgeschlossen.
-
Es sei ausdrücklich darauf hingewiesen, daß die Erfindung nicht allein
auf Räumgeräte und auf gepanzerte Kettenfahrzeuge beschränkt ist. Es können durchaus
andere Arbeitsgeräte auf die vorgeschlagene Art und Weise ausgebildet und an anderen
Fahrzeugen als gepanzerten Kettenfahrzeugen befestigt werden.
-
L e e r s e i t e