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DE2758461A1 - Hydraulisch zu betaetigendes arbeitsgeraet - Google Patents

Hydraulisch zu betaetigendes arbeitsgeraet

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Publication number
DE2758461A1
DE2758461A1 DE19772758461 DE2758461A DE2758461A1 DE 2758461 A1 DE2758461 A1 DE 2758461A1 DE 19772758461 DE19772758461 DE 19772758461 DE 2758461 A DE2758461 A DE 2758461A DE 2758461 A1 DE2758461 A1 DE 2758461A1
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DE
Germany
Prior art keywords
vehicle
end shield
hydraulic
attached
tool according
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Granted
Application number
DE19772758461
Other languages
English (en)
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DE2758461B2 (de
DE2758461C3 (de
Inventor
Wolfgang Seewald
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Franz Xaver Meiller Fahrzeug und Maschinenfabbrik GmbH and Co KG
Original Assignee
Franz Xaver Meiller Fahrzeug und Maschinenfabbrik GmbH and Co KG
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
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Publication date
Application filed by Franz Xaver Meiller Fahrzeug und Maschinenfabbrik GmbH and Co KG filed Critical Franz Xaver Meiller Fahrzeug und Maschinenfabbrik GmbH and Co KG
Priority to DE19772758461 priority Critical patent/DE2758461C3/de
Publication of DE2758461A1 publication Critical patent/DE2758461A1/de
Publication of DE2758461B2 publication Critical patent/DE2758461B2/de
Application granted granted Critical
Publication of DE2758461C3 publication Critical patent/DE2758461C3/de
Expired legal-status Critical Current

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    • FMECHANICAL ENGINEERING; LIGHTING; HEATING; WEAPONS; BLASTING
    • F41WEAPONS
    • F41HARMOUR; ARMOURED TURRETS; ARMOURED OR ARMED VEHICLES; MEANS OF ATTACK OR DEFENCE, e.g. CAMOUFLAGE, IN GENERAL
    • F41H7/00Armoured or armed vehicles
    • F41H7/02Land vehicles with enclosing armour, e.g. tanks
    • EFIXED CONSTRUCTIONS
    • E02HYDRAULIC ENGINEERING; FOUNDATIONS; SOIL SHIFTING
    • E02FDREDGING; SOIL-SHIFTING
    • E02F3/00Dredgers; Soil-shifting machines
    • E02F3/04Dredgers; Soil-shifting machines mechanically-driven
    • E02F3/627Devices to connect beams or arms to tractors or similar self-propelled machines, e.g. drives therefor
    • EFIXED CONSTRUCTIONS
    • E02HYDRAULIC ENGINEERING; FOUNDATIONS; SOIL SHIFTING
    • E02FDREDGING; SOIL-SHIFTING
    • E02F3/00Dredgers; Soil-shifting machines
    • E02F3/04Dredgers; Soil-shifting machines mechanically-driven
    • E02F3/76Graders, bulldozers, or the like with scraper plates or ploughshare-like elements; Levelling scarifying devices
    • E02F3/7609Scraper blade mounted forwardly of the tractor on a pair of pivoting arms which are linked to the sides of the tractor, e.g. bulldozers
    • E02F3/7618Scraper blade mounted forwardly of the tractor on a pair of pivoting arms which are linked to the sides of the tractor, e.g. bulldozers with the scraper blade adjustable relative to the pivoting arms about a horizontal axis
    • EFIXED CONSTRUCTIONS
    • E02HYDRAULIC ENGINEERING; FOUNDATIONS; SOIL SHIFTING
    • E02FDREDGING; SOIL-SHIFTING
    • E02F3/00Dredgers; Soil-shifting machines
    • E02F3/04Dredgers; Soil-shifting machines mechanically-driven
    • E02F3/76Graders, bulldozers, or the like with scraper plates or ploughshare-like elements; Levelling scarifying devices
    • E02F3/80Component parts
    • EFIXED CONSTRUCTIONS
    • E02HYDRAULIC ENGINEERING; FOUNDATIONS; SOIL SHIFTING
    • E02FDREDGING; SOIL-SHIFTING
    • E02F3/00Dredgers; Soil-shifting machines
    • E02F3/04Dredgers; Soil-shifting machines mechanically-driven
    • E02F3/76Graders, bulldozers, or the like with scraper plates or ploughshare-like elements; Levelling scarifying devices
    • E02F3/80Component parts
    • E02F3/84Drives or control devices therefor, e.g. hydraulic drive systems
    • E02F3/844Drives or control devices therefor, e.g. hydraulic drive systems for positioning the blade, e.g. hydraulically
    • EFIXED CONSTRUCTIONS
    • E02HYDRAULIC ENGINEERING; FOUNDATIONS; SOIL SHIFTING
    • E02FDREDGING; SOIL-SHIFTING
    • E02F9/00Component parts of dredgers or soil-shifting machines, not restricted to one of the kinds covered by groups E02F3/00 - E02F7/00
    • E02F9/006Pivot joint assemblies

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Description

  • Hydraulisch zu betätigendes Arbeitsgerät
  • Die vorliegende Erfindung betrifft ein hydraulisch zu betätigendes, als Ausrüstung für ein Fahrzeug, insbesondere ein gepanzertes Kettenfahrzeug zu verwendendes Arbeitsgerät, insbesondere als Räumgerät mit einem Räumschild.
  • Ein Arbeitsgerät der eingangs genannten Art ist beispielsweise das Räumgerät mit Räumschild des Berge- und Pionierpanzers LEOPARD (STANDARD). Dieses Räumgerät ist dabei so ausgebildet, daß der Räumschild an zwei nebeneinander angeordneten Schubarmen und diese wiederum am Bug der Panzerwanne angelenkt sind.
  • Innerhalb dieser beiden Schubarme sind zwei nebeneinander angeordnete Hydraulik-Pressen am Schild und am Bug angelenkt.
  • Über diese zur Hydraulikanlage- gehörenden Hydraulik-Pressen ist der Schilb heb- und senkbar. Der übrige Teil der Hydraulikanlage, der den Behälter für die Hydraulikflüssigkeit, das Steuerventil mit Ventilen für den Flüssigkeitskreislauf, die Hydraulikpumpe mit Antrieb und Druckleitungen umfaßt, ist -bis auf Druckleitungen, die teilweise nach außen führen - im Inneren des Panzers untergebracht. Mit dem Räumgerät kann der Bergepanzer als Flachbagger Räum- und Erdbewegungsarbeiten ausführen.
  • Es ist nun zweckmäßig, auch Kampfpanzer mit solchen Räumgeräten auszurüsten, um sie entsprechend einsetzen zu können.
  • Da aber eine solche Räumvorrichtung die Kampfkraft des Panzers schwächen würde, sollte es nur bei Bedarf an ihn angebaut werden können und müßte daher leicht an- und abmontierbar ausgebildet sein. Dabei ist zusätzlich die Forderung zu stellen, daß der Kampfpanzer möglichst wenig verändert werden soll.Da Kampfpanzer zudem nicht von vorneherein mit Hydraulikanlagen für solche Räumgeräte ausgerüstet sind, müßte auch für einen Hydraulikantrieb gesorgt werden. Auch hier sollen möglichst wenige Veränderungen am Panzer selbst vorgenommen werden.
  • Es ist daher die Aufgabe der vorliegenden Erfindung, ein Arbeitsgerät der eingangs genannten Art anzugeben, welches leicht und schnell an ein ohne Hydraulikanlage ausgerüstetes Fahrzeug bei einem Minimum von daran vorzunehmenden Veränderungen angebaut und in Funktion gebracht werden kann und welches ebenso schnell und leicht wieder absetzbar ist.
  • Die Aufgabe wird dadurch gelöst, daß das gesamte Arbeitsgerät zusammen mit der gesamten Hydraulikanlage auf einem lösbar am Fahrzeug befestigbaren Lagerschild befestigt sind. Auf diese Weise sind Arbeitsgerät und Hydraulikanlage zu einer kompletten Anbaueinheit zusammengefaßt und am tragenden Fahrzeug selbst sind nur noch Veranstaltungen zur Befestigung des Lagerschildes zu treffen. Die Befestigung des Lagerschildes kann auf höchst einfache Weise geschehen und die allgemeine Verwendungsfähigkeit des Fahrzeugs wird nicht beeinträchtigt.
  • Eine vorteilhafte Ausführungsform des vorgeschlagenen Arbeitsgerätes ist so ausgebildet, daß zumindest ein Teil der Hydraulikanlage in einem Gehäuse untergebracht ist. Zweckmäßigerweise sind dabei zumindest der Behälter für die Hydraulikflüssigkeit, die Druckpumpe mit Antrieb und das Steuergerät der Hydraulikanlage im Gehäuse untergebracht. Diese zusammen mit den Hydraulikmotoren in einer Hydraulikanlage stets vorhandenen empfindlicheren Elemente sind auf diese Weise vor schädlichen Umwelteinflüssen geschützt.
  • Da die Hydraulikmotoren, die in erster Linie Hydraulik-Pressen (Getriebe für Geradwege) sein werden, aber in speziellen Fällen auch als Druckflüssigkeits-Wechselgetriebe ausgebildet sein können, relativ viel Raum einnehmen, an verschiedenen Stellen angeordnet sein müssen und relativ robust sind, ist es zweckmäßig, wenn die Hydraulikmotoren außerhalb des Gehäuses angeordnet sind.
  • Eine besonders vorteilhafte Ausführungsform ist dabei so ausgebildet, daß ein oder mehrere Hydraulikmotoren am Gehäuse angelenkt oder befestigt sind. Diese Anordnung erlaubt den innenliegenden Anschluß der Hydraulik-Pressen an den im Gehäuse befindlichen Teil der Hydraulikanlage. Es sind keine außenliegenden Druckleitungen erforderlich und somit der bestmögliche Schutz vor Beschädigungen durch äußere Einflüsse gegeben, die bei einem derartigen Arbeitsgerät in besonders hohem Maße zu befürchten sind.
  • Da Fahrzeuge, wie gepanzerte Kettenfahrzeuge, oftmals teilweise unter Wasser operieren müssen, ist das Gehäuse zweckmäßigerweise als wasserdichtes Gehäuse ausgebildet.
  • Vorteilhafterweise weist die Hydraulikanlage einen elektrischen Antrieb für ihre Druckpumpe auf. Jedes Fahrzeug besitzt nämlich im allgemeinen eine elektrische Versorgungsquelle, die auch als Energiequelle für den elektrischen Antrieb benutzbar ist. Zweckmäßigerweise ist deshalb der elektrische Antrieb für eine im Fahrzeug vorhandene elektrische Versorgungsquelle ausgelegt.
  • Um die Energieübertragung zu ermöglichen, ist der elektrische Antrieb zweckmäßigerweise als ein mit der elektrischen Versorgungsquelle elektrisch leitend verbindbarer Antrieb ausgebildet.
  • In einer vorteilhaften Ausführungsform des vorgeschlagenen Arbeitsgerätes sind im Steuergerät der Hydraulikanlage Steuerventile vorhanden, die als Magnetventile ausgebildet sind.
  • Dadurch wird die elektrische Fernbedienung des Arbeitsgerätes vom Fahrersitz aus ermöglicht. Vorteilhafterweise ist deshalb ein als Steuerschalter ausgebildetes, mit dem Steuergerät verbindbares Bedienteil zur Bedienung des Arbeitsgerätes vorhanden.
  • Das Bedienteil kann dadurch sehr klein gehalten und auch bei sehr begrenzten Platzverhältnissen an der unveränderten Lenkeinrichtung des Fahrzeuges so untergebracht werden, daß für den Fahrer eine bequeme Bedienung möglich ist, ohne die Fahrzeugsteuerung vernachlässigen zu müssen.
  • Eine weitere vorteilhafte Ausführungsform des vorgeschlagenen Arbeitsgerätes ist so ausgebildet, daß die Druckpumpe der Hydraulikanlage als Doppelpumpe ausgebildet ist, daß die druckseitigen Austrittsöffnungen der beiden Einzelpumpen der Doppelpumpe durch Druckleitungen über ein Rückschlagventil miteinander verbunden sind, daß die druckseitige Austrittsöffnung der einen Einzelpumpe, bei der das Rückschlagventil sperrt, wenn die Strömungsrichtung in den Druckleitungen auf sie gerichtet ist, über ein selbsttätig arbeitendes Umschaltventil, welches den Druck an der druckseitigen Austrittsöffnung der anderen Pumpe überwacht, mit dem Behälter für die Hydraulikflüssigkeit verbunden ist. Durch diese Anordnung kann erreicht werden, daß bei Bewegungen des Werkzeugs, die einen sehr geringen Kraftaufwand erfordern (nur Reibungskräfte und Eigengewicht des Werkzeuges) durch die Vereinigung der Förderströme beider Einzelpumpen mit erhöhter Geschwindigkeit erfolgen. Bewegungen des Werkzeuges unter Last, die also einen hohen Hydraulikdruck bedingen, führen zum automatischen Abschalten des Förderstromes einer der beiden Pumpen, wodurch das volle Motordrehmoment zur Erzeugung des hohen Hydraulikdruckes bei entsprechend reduzierter Fördermenge zur Verfügung steht. Damit ist es möglich, sowohl im Hoch- als auch im Niederdruckbereich die Leistung des elektrischen Antriebs voll auszunutzen, die aufgenommene elektrische Energie in den durch die Belastbarkeit der elektrischen Versorgungsquelle zulässigen Grenzen zu halten, jedoch gleichzeitig die thermische Belastbarkeit des Antriebsmotors voll auszunutzen. Dies bedeutet trotz relativ geringer installierter Motorleistung bestmöglichen Gesamtwirkungsgra d.
  • Bevorzugterweise münden eine oder mehrere Leitungen, in denen gepumpte Hydraulikflüssigkeit zum dafür vorgesehenen Behälter zurückgeführt wird, in ein mit dem Behälter verbundenes Rücklauffilter, wodurch Verunreinigungen ausgeschieden werden können.
  • Ein Räumgerät mit Räumschild als Arbeitsgerät ist bevorzugterweise so ausgebildet, daß das Räumschild an zwei mit Abstand nebeneinander angeordneten Schubarmen befestigt ist, die am Lagerschild um eine gemeinsame waagerechte Achse schwenkbar angelenkt sind. Zur Bewegung des Räumschildes ist diese Ausführungsform so ausgestaltet, daß zwei mit Abstand nebeneinander angeordnete Hydraulik-Pressen als Hydraulikmotoren vorgesehen sind, die am Räumschild und am Lagerschild um jeweils eine gemeinsame waagerechte Drehachse schwenkbar angelenkt sind. Zur Erhöhung der Betriebssicherheit sind die Hydraulik-Pressen als Pressen mit doppelt wirkenden Kolben ausgebildet.
  • Vorzugsweise sind die Schubstangen und/oder die Hydraulik-Pressen mittels Drehgelenkbolzen, die von am Lagerschild befestigten Lagerstegen gehalten sind, daran angelenkt.
  • Vorzugsweise sind die Hydraulik-Pressen zwischen den beiden Schubarmen angeordnet und bei Vorhandensein eines Gehäuses ist dieses vorteilhafterweise zwischen den beiden Hydraulik-Pressen angeordnet. In einer solchen Anordnung ist es vorteilhaft, wenn die Drehgelenkbolzen für die Hydraulik-Pressen jeweils mit einem Ende in der Gehäusewand befestigt sind. Es sind auf diese Weise die Hydraulik-Pressen am Gehäuse angelenkt und es läßt sich der schon erwähnte Vorteil erreichen, daß keine außenliegenden Druckleitungen erforderlich sind. Dies wird vorzugsweise dadurch erreicht, daß vom im Gehäuse liegenden Ende eines jeden Drehgelenkbolzens eine ganz in seinem Inneren verlaufende und zum Inneren des Arbeitszylinders der betreffend den Hydraulik-Presse führende Durchführung vorhanden ist.
  • Das Arbeitsgerät läßt sich auf besonders vorteilhafte und einfache Weise dadurch am Fahrzeug befestigen, daß der Lagerschild als ein von einem oder mehreren am Fahrzeug befestigten Haken aufnehmbarer Lagerschild ausgebildet ist. Der Lagerschild ist dabei als ein mit seiner Unterkante in ein oder mehrere Frakenschienen ausgebildete Haken einschiebbarer Lagerschild ausgebildet.Haken oder Hakenleisten können leicht nachträglich am Fahrzeug angebracht werden oder aufgrund des geringen Aufwandes grundsätzlich vorgesehen werden.
  • Während die Haken oder Hakenleisten im wesentlichen das Gewicht des Arbeitsgerätes tragen, ist es noch notwendig, ein Wegkippen das Lagerschildes vom Fahrzeug zu verhindern. Zu diesem Zweck ist es vorteilhaft, wenn der Lagerschild mit Augen versehen ist, die im aufgenommenen Zustand des Lagerschildes mit am Fahrzeug angebrachten Augen zur Deckung gebracht werden können.
  • Durch die so zur Deckung gebrachten Augen können Bolzen geschoben und gesichert werden, wodurch der Lagerschild auch gegen Wegkippen vom Fahrzeug gesichert ist.
  • Vielfach sind an Fahrzeugen bereits Augen, beispielsweise in Form von Schleppaugen, vorhanden. In einem solchen Fall ist es besonders zweckmäßig, wenn Augen am Lagerschild mit solchen bereits am Fahrzeug bereits vorhandenen Augen zur Deckung gebracht werden können. In einem solchen Fall bestehen die am Fahrzeug vorzunehmenden Veränderungen besonders geringfügig.
  • Bevorzugterweise ist am Lagerschild für jedes am Fahrzeug zur Befestigung des Lagerschildes vorgesehene Auge ein Augenpaar vorgesehen, dessen Augen im befestigten Zustand zu beiden Seiten des am Fahrzeug befestigten Auges angeordnet sind.
  • Die besonderen Vorzüge eines von Haken oder Hakenleisten aufnehmbaren Arbeitsgerätes sind: An- und Abbau ist ohne besondere Vorbereitungen und ohne fremde Hilfsmittel, wie z.B. Hebezeuge, in wenigen Minuten durchführbar. Das tragende Fahrzeug bedarf, wie schon erwähnt, gegenüber der serienmäßigen Ausführung, nur einer sehr geringfügigen Ergänzung. Als Befestigungspunkte können fahrzeugseitig vorhandene Augen, beispielsweise Schleppaugen, verwendet werden. Zusätzlich notwendig sind nur die Haken oder Hakenleisten. Diese können leicht nachträglich angebracht oder aufgrund des geringen Aufwandes grundsätzlich vorgesehen werden. Das Fahrzeug selbst bedarf also nicht, wie in bereits bekannten Ausführungsformen, besonderer zusätzlicher Einrichtungen. Die allgemeine Verwendungsfähigkeit des Fahrzeugs wird in keiner Weise eingeschränkt.
  • Da ein angebautes Arbeitsgerät störend auf die Beleuchtung des Fahrzeuges wirken kann, ist dieses zweckmäßigerweise mit einer oder mehreren Halterungen für Zusatzscheinwerfer ausgerüstet. Vorzugsweise ist der Zusatzscheinwerfer am Lagerschild befestigt.
  • Ein Fahrzeug für ein hydraulisch zu betätigendes Arbeitsgerät, bei welchem das gesamte Arbeitsgerät zusammen mit der gesamten Hydraulikanlage auf einem lösbar am Fahrzeug befestigbaren Lagerschild befestigt sind, ist bevorzugterweise so ausgebildet, daß ein oder mehrere für die Aufnahme des Lagerschildes vorgesehene Haken und ein oder mehrere mit ein oder mehreren Augen des aufgenommenen Lagerschildes zur Deckung bringbare Augen vorgesehen sind.
  • In einer besonderen Ausführungsform eines solchen Fahrzeugs sind ein oder mehrere Haken als Hakensdhiene ausgebildet. Bei einem Fahrzeug mit einer Bugplatte sind ein oder mehrere Haken oder Hakenschienenan dieser Bugplatte angebracht.
  • Weitere bevorzugte Ausführungsformen der Erfindung gehen aus zusätzlichen Unteransprüchen hervor.
  • Ein Ausführungseispiel der Erfindung, welches aus einem Räumgerät mit Räumschild für gepanzerte Kettenfahrzeuge besteht, wird im folgenden anhand der Figuren näher erläutert.
  • Es zeigen Figur 1 eine Seitenansicht eines an einer Bugplatte eines Panzers befespes mit einer Räumschaufel.
  • Figur 2 in einer Ansicht von vorne in Blickrichtung des Pfeiles I in Figur 1 die rechte Hälfte des am Panzer befestigten Räumgerätes (die linke Hälfte kann durch spiegelsymmetrische Ergänzung bezüglich der Linie II - II in Figur 2 erhalten werden), Figur 3 in einer Draufsicht von oben die rechte Hälfte des Räumgerätes nach Figur 1 mit vom Fahrzeug abgesetzten und auf die Lagerarme abgelegten Lagerschildes (die linke Hälfte kann wiederum durch spiegelsymmetrische Ergänzung bezüglich der Linie III - III erhalten werden), Figur 4 einen längs der Schnittlinie IV - IV in Figur 1 genommenen Querschnitt durch das Drehgelenk, an dem ein Schubarm am Lagerschild befestigt ist, Figur 5 den vom Kreis V in Figur 1 umgrenzten Ausschnitt in vergrößerter Darstellung, und Figur 6 das Schema der Hydraulikanlage des Räumgerätes.
  • In der in Figur 1 dargestellten Seitenansicht ist der Bugteil der Wanne eines Panzers im Querschnitt dargestellt, wobei die untere Bugplatte mit 11, die obere Bugplatte mit 12 und der Boden der Wanne mit 13 bezeichnet ist. Zur Orientierung sind gestrichelt und schematisch die Bugrolle 14, die erste Laufrolle 15 nach der Bugrolle und die um die Bugrolle umgelenkte Kette 16 des Panzers zusätzlich dargestellt. An der Bugplatte 11 ist im unteren Teil eine Hakenschiene 10 befestigt, in welche der aus einer ebenen Platte bestehende Lagerschild 1 eingeschoben ist. Am oberen Rand des Lagerschildes, der rechtwinkelig umgebogen ist, ist ein Auge 17 befestigt, welches mit einem an der oberen Bugplatte 12 befestigten Schleppauge 18 zur Deckung gebracht ist, so daß ein Sicherungsbolzen 19 durchsteckbar ist. Der Lagerschild 1 wird also nur durch Hakenschienen, Augen und Sicherungsbolzen gehalten.
  • Wie aus der Figur 1 weiterhin hervorgeht, ist die Stärke des Lagerschildes kleiner als die Breite t der Vertiefung in der Hakenschiene. Die Vertiefung in der Hakenschiene weist vom Boden aus nur bis zum Punkt 101 die gleichmäßige Breite t auf und weitet sich dann auf. Der Lagerschild selbst weist auf der Seite der Bugplatte 11 zwei als Abstandshalter dienende Leisten 102 und 103 auf, von denen die eine Leiste 102 in der Nähe der Hakenschiene und die andere Leiste 103 in der Nähe des oberen Randes der unteren Bugplatte 11 am Lagerschild befestigt sind. Die Stärke dieser Leisten ist so gewählt, daß sie zusammen mit der Stärke des Lagerschildes die Breite t ergeben. Durch die soeben beschriebene Ausbildung der Hakenleiste und des Lagerschildes kann der erhebliche Vorteil erreicht werden, daß der Lagerschild nicht parallel zur unteren Bugplatte 11 in die Hakenleiste eingeschoben werden mußl sondern daß das Einschieben in Verbindung mit einer Schwenkbewegung um den Punkt 101 in der Hakenschiene erfolgen kann. Das Einschieben des Lagerschildes in die Hakenschiene kann also so erfolgen, daß der untere Rand des Lagerschildes auf die Hakenschiene aufgesetzt und dann hochgekippt wird. Der Lagerschild schiebt sich dann durch sein Eigengewicht in die Vertiefung der Schiene ein. Voraussetzung dazu ist lediglich, daß die Stärke der Leiste 102 mindestens gleich dem Schwenkweg des vom Punkt 101 in die Vertiefung der Hakenschiene reichenden Randstücks des Lagerschildes gewählt wird.
  • Auf der Seite des Lagerschildes, die von der Bugplatte 11 abgewandt ist, ist das gesamte Räumgerät befestigt. Dieses Räumgerät umfaßt einen Räumschild 2 mit einer daran befestigten Aufhängung 21, die mit zwei mit Abstand nebeneinander angeordneten Schubarmen von denen in Figur 2 nur der in Blickrichtung nächstliegende Schubarm 3 zu sehen ist (der andere ist identisch aufgebaut und durch den Schubarm 3 gerade verdeckt) fest verbunden ist.
  • Zwischen den beiden Schubarmen sind zwei mit Abstand nebeneinander angeordnete Hydraulik-Pressen am Räumschild angelenkt, von denen wiederum nur die in Blickrichtung nächstliegende Hydraulik-Presse 4 zu sehen ist (die andere befindet sich genau dahinter und ist identisch aufgebaut). Die Hydraulik-Presse 4 umfaßt einen Arbeitszylinder 41, in dessen Innern sich ein doppelt wirkender Hydraulikkolben befindet, dessen Kolbenstange mit 42 bezeichnet und am Räumschild angelenkt ist. Über die Art und Weise, wie diese Kolbenstange am Räumschild angelenkt ist, wird noch näher eingegangen.
  • Zwischen den Hydraulikzylindern ist am Lagerschild ein Gehäuse 5 befestigt. Dieses Gehäuse weist senkrecht auf dem Lagerschild stehende Seitenwände auf, von denen in Figur 1 nur die Seitenwand 51 zu sehen ist. Dieses Gehäuse erstreckt sich im wesentlichen über den ganzen Lagerschild,und zwar vom oberen umgebogenen Rand bis zum unteren Rand, der in die Hakenschiene eingeschoben ist. Die Seitenwände des Gehäuses sind als senkrecht auf dem Lagerschild stehende Platten ausgebildet. Die Platten sind so geformt, daß ihre Randlinie vom umgebogenen Rand des Lagerschildes zunächst senkrecht zum Lagerschild ein Stück von diesem wegläuft, dann umknickt und bis etwa zur Mitte des Lagerschildes parallel zu diesem verläuft, von da ab schräg zum Lagerschild auf die Hakenschiene zuläuft und kurz vor der Hakenschiene abknickt und senkrecht auf den Lagerschild wieder zuläuft. Der Raum zwischen den beiden Seitenwänden ist durch eine Wand 52 und eine Deckelplatte 53 abgeschlossen. Im Gehäuse ist der gesamte übrige Teil der zur Betätigung des Räumschildes vorgesehenen Hydraulikanlage untergebracht. Es sind dies bis auf die Hydraulik-Pressen (Hydraulikmotoren) zumindest eine Hydraulikpumpe mit Antrieb, ein Behälter für die Hydraulikflüssigkeit sowie ein Steuergerät für den Kreislauf der Hydraulikflüssigkeit.
  • Zu beiden Seiten des Gehäuses sind je ein mittlerer und äußerer Lagersteg am Lagerschild befestigt. Diese Lagerstege bestehen aus parallel zu den Seitenwänden des Gehäuses ausgerichteten und am Lagerschild befestigten Platten. In der Figur 1 sind nur die vor dem Gehäuse befindlichen Lagerstege zu sehen, wobei der mittlere Lagersteg mit 6 und der äußere mit 7 bezeichnet ist.
  • Der mittlere Lagersteg ist zwischen Hydraulikpresse 4 und Schubarm 3 angeordnet, während der äußere Lagersteg 7 an der Außenseite des Schubarmes 3 angeordnet ist. Auf einer waagerechten Achse senkrecht durch sämtliche Lagerstege sind in sämtlichen Lagerstegen Augen angeordnet, die zum Anlenken der Schubarme dienen. Dies geschieht in der Weise, daß für Jeden Schubarm ein Gelenkbolzen vorgesehen ist, auf dem dieser drehbar gelagert ist und wobei Jeder Gelenkbolzen in den Augen eines mittleren und des unmittelbar benachbarten äußeren Lagersteges befestigt ist. In der Figur 1 ist der im Auge 71 befestigte Gelenkbolzen mit 72 bezeichnet. Zur Sicherung des Gelenkbolzens in den Augen ist zumindest eine Sicherungsplatte vorgesehen, die an einem Auge befestigt ist, und in einen im Gelenkbolzen vorgesehenen Schlitz eingreift, so daß eine axiale Verschiebung des Bolzens verhindert wird. In der Figur 1 ist eine solche Sicherungsplatte am Auge 71 befestigt und mit dem Bezugszeichen 73 versehen.
  • Auf einer senkrecht zu den mittleren Lagerstegen und den Seitenwänden des Gehäuses stehenden anderen waagerechten Achse sind in den mittleren Lagerstegen und den Gehäusewänden weitere Augen angeordnet, von denen in der Figur 1 nur das Auge 61 auf dem mittleren Lagersteg 6 zu sehen ist. Diese Augen sind zum Anlenken der Arbeitszylinder der Hydraulik-Pressen vorgesehen. Dazu ist für jeden Arbeitszylinder je ein weiterer Gelenkbolzen vorgesehen, auf dem dieser drehbar gelagert ist. Jeder Gelenkbolzen ist nun im weiteren Auge einer Seitenwand des Gehäuses und dem des unmittelbar benachbarten mittleren Lagersteges befestigt und gesichert. In der Figur 1 ist nur der im Auge 61 des mittleren Lagersteges 6 befestigte Bolzen 62 zu sehen, der analog wie der Bolzen 72 mittels einer Sicherungsplatte 63 gegen axiale Verschiebung gesichert ist.
  • Die Mitverwendung der Seitenwände des Gehäuses 5 bei der Befestigung der Hydraulik-Pressen bringt den erheblichen Vorteil mit sich, daß keine nach außen führenden Hydraulikleitungen verwendet werden müssen. Die Verbindung des Inneren eines Arbeitszylinders mit dem im Inneren des Gehäuses liegenden übrigen Teil der Hydraulikanlage kann nämlich durch den betreffenden Gelenkbolzen hindurchgeführt werden. Dies ist im Ausführungsbeispiel nach Figur 1 zwar nicht gezeigt, aber so durchgeführt. In einer Ruhestellung des Räumgerätes bilden der Lagerschill und die Schubarme einen geringsten Winkel miteinander.
  • Diese Ruhestellung wird sowohl im angebauten wie im abgesetzten Zustand der Räumvorrichtung eingehalten. In der Figur 1 ist die Ruhestellung des Räumschildes gestrichelt dargestellt und mit 2' bezeichnet. Zur Sicherung dieser Ruhestellung sind am oberen Rand des Lagerschildes und an den Schubarmen Stege angebracht, die Öffnungen aufweisen. Für den Steg an einem Schubarm sind am Lagerschild zwei mit Abstand nebeneinander angeordnete Stege vorgesehen. Einer der beiden Stege wird dabei jeweils von einem mittleren Lagersteg gebildet. Auf jedem Schubarm ist der Steg so angeordnet, daß er in Ruhestellung der Räumvorrichtung zwischen den beiden zugeordneten Stegen des Räumschildes zu liegen kommt, und daß dabei sämtliche Öffnungen in den Stegen auf einer Achse liegen. Dies wird dadurch erreicht, daß die Öffnungen in den Stegen von der Achse des Bolzens 72 in Figur 1 den gleichen radialen Abstand haben. In der Figur 1 ist nur der Steg 31 des Schubarmes 3 und der vor dem mittleren Lagersteg 6 liegende am Lagerschild befestigte Steg 32 zu sehen. Zur Sicherung der Ruhelage dient ein in die Öffnungen der Stege einführbarer Sicherungsbolzen, der mit einem Hebel- und mit einem Sicherungsflügel der unter eine an einem Steg befestigte Untergreifschiene eingreift, versehen ist. In der Figur 1 ist eineUntergreifschiene am Steg 32 befestigt und mit 321 bezeichnet. Von einem eingesteckten Sicherungsbolzen ist der Hebel 33 und der unter die Untergreifschiene greifende Sicherungsflügel 34 zu sehen.
  • Für die Ruhelage sind zusätzlich Anschlagplatten vorgesehen, die am Lagerschild und an den mittleren Lagerstegen befestigt und senkrecht zu beiden angeordnet sind. In der Figur 1 ist nur die vor dem mittleren Lagersteg 6 angeordnete Anschlagplatte 64 zu sehen.
  • Am oberen Rand des Lagerschildes sind zwei Halterungen für Zusatzscheinwerfer befestigt. In der Figur 1 ist nur die in Blickrichtung nächstliegende Halterung 8 zu sehen. Die dahinterliegende andere Halterung ist identisch aufgebaut. Die Halterungen bestehen aus ebenen Blechstücken, deren seitliche Ränder zur Versteifung umgebogen sind und die von vorne gesehen ein Trapez bilden.
  • In der Figur 2 ist in einer Ansicht von vorne mit Blickrichtung in Richtung des Pfeiles I in Figur 1 die rechte Hälfte der in Figur 1 dargestellten Räumvorrichtung gezeigt.
  • Die vollständige Räumvorrichtung kann durch spiegelsyemetrische Ergänzung bezüglich der Linie II - II in Figur 2 erhalten werden. Aus der Figur 2 geht hervor, daß das am Lagerschild befestigte Auge 17 mit einem mit Abstand daneben angeordneten und ebenfalls am Lagerschild befestigten identischen Auge 17' zu einem Augenpaar ergänzt ist, zwischen welchen das Auge 18 während der Befestigung des Lagerschildes am Fahrzeug angeordnet ist. Außerdem ist ein über der Kette 16 angeordnetes Schutzblech 20 zu sehen. An der Seitenwand 51 des Gehäuses 5 ist deutlich das Auge 510 für die Befestigung des Arbeitszylinders 41 zu sehen.
  • In der Figur 3 ist in einer Draufsicht von oben die rechte Hälfte der in Figur 1 dargestellten Räumvorrichtung in abgesetztem Zustand und in Ruhelage dargestellt. Dies bedeutet, daß der Lagerschild auf die Schubarme gelegt ist. Die vollständige Vorrichtung erhält man wiederum durch spiegelsymmetrische Ergänzung bezüglich der Linie III - III in Figur 3. Aus der Figur 3 ist zu entnehmen, daß die Kolbenstange 42 der Hydraulik-Presse 4 drehbar auf einem Gelenkbolzen 9 befestigt ist. Dieser Gelenkbolzen ist wiederum in zwei an der Aufhängung befestigten Augen 91 und 92 befestigt und durch eine am Auge 92 befestigte in einen Schlitz im Bolzen eingreifende Sicherungsplatte 93 gegen axiale Verschiebung gesichert. Wie aus der Figur 3 zusätzlich zu entnehmen ist, sind die Augen 91 und 92 nicht unmittelbar an der Aufhängung 21 des Räumschildes befestigt, sondern auf einer Zwischenplatte 94, die am Schubarm 3 und an der Aufhängung befestigt ist.
  • In der Figur 4 ist in einem entlang der Schnittlinie IV - IV in Figur 1 genommenen Querschnitt das Drehgelenk dargestellt, an dem der Schubarm 3 am Lagerschild befestigt ist. Der Bolzen sitzt im Auge 71 des äußeren Lagersteges 7 und im Auge 61' des mittleren Lagersteges 6, das in der Figur 1 nicht zu sehen ist.
  • Der Schubarm 3 ist mittels zweier Lagerbuchsen 300 und 301 auf diesem Bolzen drehbar gelagert. Im Inneren des Bolzens 72 befindet sich ein Schmiergang 720, der mit einem Schmiermittel 721 versehen ist, der in einer stirnseitigen Bohrung 722 im Bolzen 72 angeordnet ist. Mit einem Schraubverschluß 723 läßt sich die Gewindeöffnung verschließen und so der Schmiernippel vor Verschmutzung schützen.
  • In der Figur 5 ist zur Verdeutlichung die Hakenschiene 10 nach Figur 1 mit dem eingeschobenen Lagerschild noch einmal vergrößert dargestellt. In einer bevorzugten Ausführungsform sind zwei kurze Hakenschienen an der Bugplatte so angebracht, daß der Abstand von Außenkante zu Außenkante in etwa oder genau der Breite des Lagerschildes entspricht. Durch an den Außenkanten der Hakenschienen angebrachte Anschläge kann ein seitliches Verrutschen des Lagerschildes verhindert werden.
  • Die Länge einer solchen kurzen Hakenschiene ist bevorzugterweise etwa so lang, wie die in Figur 3 gezeigte Anschlagleiste 102.
  • Aus den in den Figuren 1 bis 4 angegebenen Maßstäben lassen sich die Größenverhältnisse des Ausführuqçbeispiels ablesen.
  • In der Figur 6 ist das Schema der gesamten Hydraulikanlage, die auf dem Lagerschild befestigt ist, dargestellt. In diesem Schema ist mit 60 der Behälter für die Hydraulikflüssigkeit, mit 70 eine als Doppelpumpe ausgebildete Hydraulikpumpe, mit 80 das Steuergerät für den Kreislauf der Hydraulikflüssigkeit und mit 4 bzw. 4' die beiden zu betätigenden Hydraulik-Pressen mit doppelt wirkenden Kolben bezeichnet. Das Steuergerät ist ein Ubliches Steuergerät für doppelt wirkende Hydraulik-Pressen und enthält ein Haupt-Uberdruck-ventil 81, ein als Magnetventil ausgebildetes Steuerventil 82 zum Heben des Räumschildes ein Schockventil 83, ein zweites als Magnetventil ausgebildetes Steuerventil 84 zum Senken des Räumschildes , ein zweites Schockventil 85, ein Lasthalteventil 86 und eine Senkbremse 87. Die druckseitige Austrittsöffnung in der Hydraulikpumpe 702 ist durch eine Druckleitung 90 mit dem Steuergerät verbunden. Dieses ist wiederum über eine Rückführleitung 91 und ein zwischengeschaltetes Rücklauffilter 601 mit dem Behälter 60 verbunden. Andererseits ist das Steuergerät durch Leitungen 41 und 42 mit den Hydraulik-Pressen verbunden. Die druckseitige Austrittsöffnung der Einzelpumpe 701 ist durch eine Druckleitung 92 über ein Rückschlagventil 93 mit der Druckleitung 90 und damit mit der druckseitigen Austrittsöffnung der Einzelpumpe 702 verbunden.
  • Andererseits ist diese Druckleitung 92 und damit die druckseitige Austrittsöffnung dieser Einzelpumpe 701 über ein selbsttätig arbeitendes Umschaltventil 94 mit der Rückführleitung 91 und damit mit dem Behälter 60 verbunden. Das Umschaltventil 94 überwacht dabei den in der Druckleitung 90 herrschenden Druck, was durch die gestrichelte Verbindung 94' zwischen der Druckleitung 90 und dem Umschaltventil angedeutet ist.
  • Die Wirkungsweise der soeben beschriebenen Doppelpumpenanordnung ist folgende: Es sei angenommen, daß der Räumschild ohne Belastung arbeitet. Beide Doppelpumpen fördern Hydraulikflüssigkeit gegen einen relativ geringen Druck und das Rückschlagventil 93, welches für Strömungsrichtung von links nach rechts ausgelegt ist, steht auf Durchlaß, weil die Druckhöhe des von den Pumpen erzeugten Druckes höher ist als der Gegendruck. Beide Einzelpumpen fordern also gleichzeitig Hydraulikflüssigkeit. Durch die so erhöhte Fördermenge an Hydraulikflüssigkeit ist eine beschleunigte Bewegung der Kolben der Hydraulik-Pressen und damit der Räumschaufel gegeben. Die Räumschaufel stehe nun unter Belastung. Der Druck in der Druckleitung 90 erhöht sich und die Einzelpumpen fördern gegenüber erhöhtem Druck. Erreicht oder überschreitet der Druck in der Leitung 90 einen bestimmten Solldruck, so öffnet sich das Umschaltventil 94,der Druck in dem vor dem Rückschlagventil liegenden Teil der Leitung 92 bricht augenblicklich zusammen, das Rückschlagventil 93 schließt sich, da sich die Strömungsrichtung umkehren würde und es fördert nur noch die Einzelpumpe 702 gegen den in der Leitung 90 herrschenden Druck. Die Einzelpumpe 701 arbeitet im Leerlauf und verbraucht im wesentlichen keine Energie. Das gesamte Drehmoment des Antriebs 703 wird auf die Einzelpumpe 702 übertragen, die jetzt gegen den Druck in der Leitung 90 allein fördert. Dies bedeutet aber bei voller Ubertragung des vom Antrieb 703 erzeugten Drehmoments eine geringere Fördermenge und damit einen vergleichsweise höheren Förderdruck.
  • Durch dieses Doppelpumpenkonzept ist es möglich, sowohl bei unbelastetem als auch bei belastetem Räumschild die Leistung des elektrischen Antriebs voll auszunutzen, die aufgenommene elektrische Energie in dem durch die Belastbarkeit der elektrischen Versorgungsquelle des Fahrzeugs, bei Panzern also des Bordnetzes, zulässigen Grenzen zu halten, jedoch gleichzeitig die thermische Belastbarkeit des Antriebs voll auszu nutzen. Dies bedeutet trotz relativ geringer installierter Motorleistung bestmöglichen Gesamtwirkungsgrad.
  • Die Befestigung des Räumgerätes am Fahrzeug erfolgt durch Einschieben des Lagerschildes in die Hakenschienen und durch Einhängen in die auf der Bugplatte vorhandenen Augen 18 (siehe Figur 1), die bei Kampfpanzern als Schleppaugen in der Regel vorhanden sind. Die elektrische Energieversorgung kann über die in einem solchen Fahrzeug in der Regel vorhandenen Fremdstartsteckdose geschehen. Am Gehäuse 5 ist zweckmäßigerweise eine Kupplungshälfte einer Schnellkupplung für Kabel vorhanden.
  • Dadurch läßt sich der elektrische Teil der Hydraulikanlage im Gehäuse 5 schnell und bequem über Kabel mit dem Bordnetz und über eine Steuerleitung mit einem auf das Lenkhorn aufsteckbaren Schalter zur Betätigung der Hydraulikeinrichtung verbinden.
  • Dem Fahrer ist es so möglich, mit einer Hand die Fahrzeuglenkung und die Auf- und Abbewegung des Schildes zu bedienen.
  • Das Anbauen und Absetzen der Räumvorrichtung ist ohne Hilfsmittel, wie beispielsweise Hebezeuge,möglich. Zum Absetzen des angebauten Räumgerätes werden den Schubarmen Absetzböcke zur Stützung unterlegt. Durch Herausnehmen der Befestigungsbolzen aus den zur Befestigung vorgesehenen Augen und durch langsames Abkippen des Lagerschildes auf die Schubarme mit Hilfe der Hydraulik-Pressen sowie durch anschließendes Lösen des Schnellverschlusses für die Kabel ist das Absetzen bereits zustandegebracht. Der Panzer kann ungehindert wegfahren. Beim Anbau des Räumgerätes ist ein genaues Heranfahren des Panzers an den Lagerschild erforderlich. Ist dieses geschehen, wird die Kabelverbindung mit der Hydraulikanlage hergestellt, der Lagerschild mit Hilfe der Hydraulik-Pressen angehoben, wodurch er sich in die Hakenschienen einschiebt und mit der Befestigung des oberen Randes des Lagerschildes an den am Fahrzeug befestigten Augen ist der Anbau im wesentlichen abgeschlossen.
  • Es sei ausdrücklich darauf hingewiesen, daß die Erfindung nicht allein auf Räumgeräte und auf gepanzerte Kettenfahrzeuge beschränkt ist. Es können durchaus andere Arbeitsgeräte auf die vorgeschlagene Art und Weise ausgebildet und an anderen Fahrzeugen als gepanzerten Kettenfahrzeugen befestigt werden.
  • L e e r s e i t e

Claims (36)

  1. Patentansprüche 0Hydraulisch zu betätigendes, als Ausrüstung für ein Fahrzeug, insbesondere ein gepanzertes Kettenfahrzeug, zu verwendendes Arbeitsgerät, insbesondere ein Räumgerät mit einem Räumschild, dadurch g e k e n n z e i c h n e t daß das gesamte Arbeitsgerät zusammen mit der gesamten Hydraulikanlage auf einem lösbar am Fahrzeug befestigbaren Lagerschild (1) befestigt ist.
  2. 2. Arbeitsgerät nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß zumindest ein Teil der Hydraulikanlage in einem Gehäuse (5) untergebracht ist.
  3. 3. Arbeitsgerät nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß zumindest der Behälter (60) für die Hydraulikflüssigkeit, die Druckpumpe (70) mit Antrieb (703) und das Steuergerät (80) der Hydraulikanlage im Gehäuse untergebracht sind.
  4. 4. Arbeitsgerät nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Hydraulikmotoren (4, 4') außerhalb des Gehäuses angeordnet sind.
  5. 5. Arbeitsgerät nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß ein oder mehrere Hydraulikmotoren am Gehäuse angelenkt oder befestigt sind.
  6. 6. Arbeitsgerät nach einem der Ansprüche 2 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß das Gehäuse als wasserdichtes Gehäuse ausgebildet ist.
  7. 7. Arbeitsgerät nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Hydraulikanlage einen elektrischen Antrieb (703) für ihre Druckpumpe aufweist.
  8. 8. Arbeitsgeräc nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß der elektrische Antrieb für eine im Fahrzeug vorhandene elektrische Versorgungsquelle ausgelegt ist.
  9. 9. Arbeitsgerät nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß der elektrische Antrieb als ein mit der elektrischen Versorgungsquelle elektrisch leitend verbindbarer Antrieb ausgebildet ist.
  10. 10. Arbeitsgerät nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß im Steuergerät der Hydraulikanlage Steuerventile (82, 84) vorhanden sind, die als Magnetventile ausgebildet sind.
  11. 11. Arbeitsgerät nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß ein als Steuerschalter ausgebildetes, mit dem Steuergerät des Fahrzeugs verbindbares Bedienteil zur Bedienung des Arbeitsgerätes vorhanden ist.
  12. 12. Arbeitsgerät nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Druckpumpe (70) der Hydraulikanlage als Doppelpumpe ausgebildet ist, daß die druckseitigen Austrittsöffnungen der beiden Einzelpumpen (701 und 702) der Doppelpumpe durch Druckleitungen (90, 92) über ein Rückschlagventil (93) miteinander verbunden sind, daß die druckseitige Austrittsöffnung der einen Einzelpumpe (701), bei der das Rückschlagventil sperrt, wenn die Strömungsrichtung in den Druckleitungen auf sie gerichtet ist, über ein selbsttätig arbeitendes Umschaltventil (94), welches den Druck an der druckseitigen Austrittsöffnung der anderen Pumpe (702) überwacht, mit dem Behälter für die Hydraulikflüssigkeit verbunden ist.
  13. 13. Arbeitsgerät nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß eine oder mehrere Leitungen (91), in denen gepumpte Hydraulikflüssigkeit zum dafür vorgesehenen Behälter zurückgeführt wird, in ein mit dem Behälter verbundenes Rücklauffilter (601) münden.
  14. 14. Arbeitsgerät nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Räumschild an zwei mit Abstand nebeneinander angeordneten Schubarmen befestigt ist, die am Lagerschild um eine gemeinsame waagerechte Achse schwenkbar angelenkt sind.
  15. 15. Räumgerät nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß zwei mit Abstand nebeneinander angeordnete Hydraulik-Pressen (4, 4') als Hydraulikmotoren vorgesehen sind, die am Räumschild und am Lagerschild um jeweils eine gemeinsame waagerechte Drehachse schwenkbar angelenkt sind.
  16. 16. Räumgerät nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, daß die Hydraulik-Pressen als Pressen mit doppelt wirkenden Kolben ausgebildet sind.
  17. 17. Räumgerät nach Anspruch 15 oder 16, dadurch gekennzeichnet, daß die Achse am Lagerschild, um welche die Hydraulik-Pressen,und die Achse am Lagerschild, um welche die Schubarme schwenkbar gelagert sind, einen Abstand voneinander haben.
  18. 18. Räumgerät nach einem der Ansprüche 15 bis 17, dadurch gekennzeichnet, daß die Schubarme und /oder die Hydraulik-Pressen mittels Drehgelenkbolzen, die von am Lagerschild befestigten Lagerstegen gehalten sind, daran angelenkt sind.
  19. 19. Räumgerät nach einem der Ansprüche 16 bis 18, dadurch gekennzeichnet, daß die Hydraulik-Pressen zwischen den beiden Schubarmen angeordnet sind.
  20. 20. Räumgerät nach Anspruch 19 und einem der Ansprüche 2 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß das Gehäuse zwischen den beiden Hydraulik-Pressen angeordnet ist.
  21. 21. Räumgerät nach Anspruch 20, dadurch gekennzeichnet, daß die Drehgelenkbolzen für die Hydraulik-Pressen Jeweils mit einem Ende in der Gehäusewand befestigt sind.
  22. 22. Räumgerät nach Anspruch 21, dadurch gekennzeichnet, daß vom im Gehäuse liegenden Ende eines jeden Drehgelenkbolzens eine ganz in seinem Inneren verlaufende und zum Inneren des Arbeitszylinders der betreffenden Hydraulik-Presse führende Durchführung für die Hydrauiikflüssigkeit vorhanden ist.
  23. 23. Arbeitsgerät nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Lagerschild als ein von einem oder mehreren am Fahrzeug befestigten Haken aufnehmbarer Lagerschild ausgebildet ist.
  24. 24. Arbeitsgerät nach Anspruch 23, dadurch gekennzeichnet, daß der Lagerschild als ein mit seiner Unterkante in einen oder mehrere als Hakenschienen (10) ausgebildete Haken einschiebbarer Lagerschild ausgebildet ist.
  25. 25. Arbeitsgerät nach Anspruch 23 oder 24, dadurch gekennzeichnet, daß der Lagerschild mit Augen versehen ist, die im aufgenommenen Zustand des Lagerschildes mit am Fahrzeug angebrachten Augen zur Deckung gebracht werden können.
  26. 26. Arbeitsgerät nach Anspruch 25, dadurch gekennzeichnet, daß am Lagerschild für jedes am Fahrzeug zur Befestigung des Lagerschildes vorgesehene Auge ein Augenpaar vorgesehen ist, dessen Augen im befestigten Zustand zu beiden Seiten des am Fahrzeug befestigten Auges angeordnet sind.
  27. 27. Arbeitsgerät nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Lagerschild als eine ebene Platte ausgebildet ist, die einen umgebogenen Rand aufweist.
  28. 28. Arbeitsgerät nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß es mit einer oder mehreren Halterungen für Zusatzscheinwerfer ausgerüstet ist.
  29. 29. Arbeitsgerät nach Anspruch 28, dadurch gekennzeichnet, daß eine oder mehrere Halterungen für Zusatzscheinwerfer auf dem Lagerschild befestigt sind.
  30. 30. Arbeitsgerät nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Lagerschild eine oder mehrere als Abstandshalter vorgesehene Leisten (102, 103) aufweist.
  31. 31. Fahrzeug für ein hydraulisch zu betätigendes Arbeitsgerät nach einem der vorhergehenden Ansprüche, bei welchem das gesamte Arbeitsgerät zusammen mit der gesamten Hydraulikanlage auf einem lösbar am Fahrzeug befestigbaren Lagerschild befestigt sind, dadurch gekennzeichnet, daß ein oder mehrere für die Aufnahme des Lagerschildes vorgesehene Haken und ein oder mehrere mit ein oder mehreren Augen des aufgenommenen Lagerschildes zur Deckung bringbare Augen vorgesehen sind.
  32. 32. Fahrzeug nach Anspruch 31, dadurch gekennzeichnet, daß ein oder mehrere Haken als Hakenschienen ausgebildet sind.
  33. 33. Fahrzeug nach Anspruch 32, dadurch gekennzeichnet, daß eine Hakenschiene eine Vertiefung aufweist, die vom Boden aus bis zu einer vorgebbaren Höhe eine gleichmäßige Breite aufweist und sich dann aufweitet.
  34. 34. Fahrzeug nach einem der Ansprüche 31 bis 33, wobei das Fahrzeug eine Bugplatte aufweist, dadurch gekennzeichnet, daß ein oder mehrere Haken oder Hakenschienen an der Bugplatte angebracht sind.
  35. 35. Fahrzeug nach einem der vorhergehenden Ansprüche 31-bis 34, dadurch gekennzeichnet, daß es zwei im Abstand voneinander angeordnete Hakenschienen aufweist, bei denen der Abstand von Außenkante zu Außenkante zumindest gleich der Breite des Lagerschildes ist.
  36. 36. Fahrzeug nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß Anschläge vorgesehen sind, die einen Abstand voneinander haben, welcher der Breite des Lagerschildes entspricht.
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