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DE2752819A1 - Vorrichtung zum aufbringen von etiketten auf verpackungen, insbesondere von banderolen auf zigarettenpackungen - Google Patents

Vorrichtung zum aufbringen von etiketten auf verpackungen, insbesondere von banderolen auf zigarettenpackungen

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DE2752819A1
DE2752819A1 DE19772752819 DE2752819A DE2752819A1 DE 2752819 A1 DE2752819 A1 DE 2752819A1 DE 19772752819 DE19772752819 DE 19772752819 DE 2752819 A DE2752819 A DE 2752819A DE 2752819 A1 DE2752819 A1 DE 2752819A1
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Germany
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drum body
packs
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pack
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DE19772752819
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Josef Gloesmann
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Koerber AG
Original Assignee
Hauni Werke Koerber and Co KG
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Priority to GB22004/78A priority patent/GB1603954A/en
Priority to IT29735/78A priority patent/IT1100275B/it
Priority to US05/961,196 priority patent/US4198258A/en
Priority to FR7833342A priority patent/FR2409914A1/fr
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    • B65CONVEYING; PACKING; STORING; HANDLING THIN OR FILAMENTARY MATERIAL
    • B65CLABELLING OR TAGGING MACHINES, APPARATUS, OR PROCESSES
    • B65C1/00Labelling flat essentially-rigid surfaces
    • B65C1/04Affixing labels, e.g. wrap-around labels, to two or more flat surfaces of a polyhedral article
    • YGENERAL TAGGING OF NEW TECHNOLOGICAL DEVELOPMENTS; GENERAL TAGGING OF CROSS-SECTIONAL TECHNOLOGIES SPANNING OVER SEVERAL SECTIONS OF THE IPC; TECHNICAL SUBJECTS COVERED BY FORMER USPC CROSS-REFERENCE ART COLLECTIONS [XRACs] AND DIGESTS
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    • Y10T156/1702For plural parts or plural areas of single part
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    • Y10T156/178Rotary or pivoted picker

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  • Wrapping Of Specific Fragile Articles (AREA)
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Description

Stw.: PM-Markenrevolver-Packungen durchschieben - A 1500 Bergedorf, den 24. November 1977
Vorrichtung zum Aufbringen von Etiketten auf Verpackungen, insbesondere von Banderolen auf Zigarettenpackungen
Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Aufbringen von Etiketten, Verschlußmarken oder dergleichen auf Verpackungen, insbesondere von Banderolen auf Zigarettenpackungen, mit einem Zuförderer für die Packungen, einem Vorratsbehälter für die Banderolen, einer Vorrichtung zum Auftragen von Klebemittel auf die Banderolen, einem Fördermittel zum Überführen der mit Klebemittel versehenen Banderolen auf eine Fläche der Packungen und eine Einrichtung zum Niederfalten der die Packungen beidseitig überragenden Enden der Banderolen.
Vorrichtungen der obigen Gattung sind vor allem in der tabakverarbeitenden Industrie im Gebrauch. Hier bilden sie beispielsweise in Verbindung mit der Verpackung von Zigaretten einen Teil der Verpackungsmaschine bzw. ein als Banderoliermaschine ausgebildetes separates Aggregat zwischen einer Packmaschine und einer Zellophaniermaschine. Die relativ langgestreckten, schmalen Verschlußmarken oder Banderolen werden dabei in mehreren Arbeitsschritten auf drei Flächen der blockförmigen Zigarettenpackungen aufgebracht, indem zuerst ein mittlerer Bereich der Banderole auf eine Fläche der Packung aufgebracht wird und danach die seitlich abstehenden bzw. die erste Fläche überragenden Lappen der Banderole an die sich üblicherweise im Winkel von 90 Grad anschließenden Seitenflächen bei sogenannten Hingelid-Packungen bzw. Vorder- und Rückenfläche von Weichpackungen angelegt werden.
Die spezifische Flächenform der Banderolen erschwert ihre Handhabung während der mehrmaligen Übergabe zwischen zusammen-
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wirkenden Fördermitteln und letzten Endes ihre definierte Ausrichtung auf der Packung selbst.
Bei den bisher üblichen Verpackungsgeschwindigkeiten ließen sich die genannten Schwierigkeiten mit den gebräuchlichen Vorrichtungen der eingangs zitierten Art noch relativ gut beherrschen. Bei den heute schon wesentlich höheren Verpackungsgeschwindigkeiten und den in Zukunft noch zu erwartenden Geschwindigkeitssteigerungen moderner Hochleistungspackmaschinen bilden die üblichen Banderoliervorrichtungen einen zunehmenden, leistungsbegrenzenden Engpaß.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Banderoliervorrichtung zu schaffen, welche die Übergabeschritte bzw. Übergabemittel für die Banderolen zwischen einem Streifenvorrat und der zu banderolierenden Packung auf ein Minimum reduziert und die auch bei hohen Fördergeschwindigkeiten die Banderolen jederzeit sicher unter Kontrolle hält, bis zum Aufbringen auf die Packung genau positioniert und eine einwandfreie, insbesondere faltenfreie Verklebung auf der Packung gewährleistet.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß das Fördermittel zum Halten und Überführen der Banderolen als Trommelkörper ausgebildet ist, wobei Teile von dessen Umfangsfläche von Trägern gebildet werden, welche relativ zum Trommelkörper verschwenkbar und gemeinsam mit dessen Umfangsfläche auf einer Kreisbahn um einen im wesentlichen quer zur Achse des Trommelkörpers verlaufenden Faltkanal bewegbar sind, derart, daß zum Anheften einer Banderole an eine Packung die Banderole vor der freiliegenden Einlaßöffnung des Faltkanals solange bereitgehalten wird, bis die Packung mit ihrer voreilenden Fläche gegen die Banderole und gemeinsam mit dieser gegen eine im Faltkanal befindliche bzw. aus diesem hinaus-
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geschobene Packung bewegt wird.
Der mit der Erfindung erzielte Vorteil besteht darin, daß eine Banderole auf kürzestmöglichem Weg einer Packung zugeführt wird, wobei darüber hinaus seitliche Schiebekräfte zwischen den Haltemitteln und der Banderole einerseits sowie zwischen der Banderole und der Packung andererseits beim Aufbringen und Positionieren der Banderole an die erste Fläche der Packung vermieden werden, und daß während der Dauer des Faltvorganges der Seitenlappen der Banderole ihre mittlere Kopffläche zur Bildung einer faltenfreien Verklebung sicher an die Packung angedrückt wird. Der Durchmesser der von den Trägern beschriebenen Kreisbahn bzw. des Trommelkörpers ist so groß, daß darin ein Faltkanal Platz findet, dessen maximale Länge so bemessen ist, daß er die größten, üblicherweise im Handel befindlichen Zigarettenpackungen aufnehmen kann. Um nun auch einen Formatwechsel, d.h. eine Umstellung der Einrichtung auf kleinere, insbesondere kürzere Packungen, vornehmen zu können und dabei gleichzeitig beim Niederfalten der Seitenlappen den Stirnkontakt zwischen aufeinanderfolgenden, gemeinsam vorgeschobenen Packungen aufrechtzuerhalten, ist gemäß einer zweckmäßigen Ausgestaltung der Faltkanal in Richtung seiner Längsachse verschiebbar. Um das für das Einschieben und Ausschieben einer Packung in den bzw. aus dem Faltkanal erforderliche Verschwenken der Träger mit möglichst wenig Steuer- bzw. Antriebsmitteln zu erreichen, wird gemäß einer vorteilhaften erfindungsgemäßen Ausgestaltung vorgeschlagen, daß jeweils zwei diametral angeordnete Träger zu unabhängig voneinander verschwenkbaren Gruppen von Trägern zusammengefaßt sind, wobei es darüber hinaus zweckmäßig ist, wenn abwechselnd Träger unterschiedlicher, aufeinanderfolgender Gruppen in Umfangsrichtung des Trommelkörpers hintereinanderliegend angeordnet sind. Ein sicheres Halten der Banderolen auf dem Trommelkörper, auch
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nach dem Wegschwenken der Träger, läßt sich nach einer Weiterbildung dadurch erreichen, daß die Umfangsflache des Trommelkörpers in einem mittleren Bereich mit durch Längsstege unterteilten Aussparungen versehen ist, welche die relativ zum Trommelkörper verschwenkbaren Träger aufnehmen. Auf diese Weise ergeben sich an beiden Stirnenden des Trommelkörpers schmale ringförmige Tragflächen für die Banderolen, von denen die Banderolen auch nach dem Wegschwenken der Träger sicher gehalten werden können.
Beim Überführen vom Vorrat zu einer Packung werden die Banderolen am einfachsten gemäß einer zusätzlichen Ausgestaltung gehalten, wonach in die Umfangsflache des Trommelkörpers bzw. der Träger steuerbare Saugluftbohrungen einmünden. Es ist weiterhin vorgesehen, daß dem Zuförderer für die Pakkungen eine Hubeinrichtung zum Anheben jeweils einer Packung auf die Einschubebene des Faltkanals sowie ein längsaxial zum Faltkanal bewegbarer Einschubstößel zugeordnet sind. Das Verschwenken der relativ zum Trommelkörper bewegbaren Träger erfolgt auf zweckmäßige und einfachste Weise vorschlagsgemäß durch eine Steuerscheibe.
Ein reibungsloses Zusammenwirken aller Transport- und Haltemittel ist vorschlagsgemäß dadurch gewährleistet, daß der Trommelkörper sowie der Einschubstößel und die Hubeinrichtung taktweise antreibbar sind.
Zweckmäßigerweise erfolgt die Beleimung einer Banderole während eines Fördertaktes des Trommelkörpers. Um beim Ausschieben einer Packung aus dem Faltkanal weitere Zwischenfördermittel einzusparen, wird gemäß einer vorteilhaften erfindungsgemäßen Ausgestaltung vorgeschlagen, daß der Faltkanal unmittelbar mit einem Trockenrevolver zusammenwirkt, dessen Aufnahmetaschen bei der Übergabe einer banderolierten Packung mit dem Faltkanal fluchten.
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Stw.: PM-Markenrevolver-Packungen durchschieben - A 1500 Bergedorf, den 24. November 1977
Um nach der Übernahme einer Packung durch den Trockenrevolver diese Packung während des folgenden Fördertaktes des Trockenrevolvers ohne Verschiebung der Banderole von der noch im Faltkanal befindlichen folgenden Packung zu lösen, ist vorgesehen, daß die Achsen des Trommelkörpers und des Trockenrevolvers in der Höhe versetzt zueinander angeordnet sind.
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Stw.: PM-Markenrevolver-Packungen durchschieben - A 15OO Bergedorf, den 24. November 1977
Die Erfindung wird nachfolgend anhand eines in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispiels näher erläutert. Es zeigen :
Figur 1 eine Seitenansicht einer Banderoliervorrichtung mit in einem Querschnitt dargestellten Trommelkörper ,
Figur 2 der Trommelkörper im Teillängsschnitt nach der Linie II-II gemäß Figur 1 und
Figur 3 einen weiteren Querschnitt durch den Trommelkörper auf dessen Antriebsseite nach der Linie IH-111 gemäß Figur 2.
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Stw.: FM-Markenrevolver-Packungen durchschieben - A 1500 Bergedorf, den 24. November 1977
Das Übersichtsbild gemäß Figur 1 zeigt als Hauptkomponenten einer Banderoliervorrichtung einen Zuförderer 1 in Form eines kontinuierlich angetriebenen Förderbandes 2 für Zigarettenpackungen 3f einen Banderolen 4 enthaltenden Vorratsschacht 6, einen Uberführungsförderer in Form eines Trommelkörpers 7» eine Beleimvorrichtung 8 sowie einen Trockenrevolver 9.
Der Vorratsschacht 6 ist mit nicht weiter dargestellten Entnahmemitteln zum Entnehmen von Banderolen 4 ausgestattet. Eine entsprechende Entnahmevorrichtung ist in der deutschen Offenlegungsschrift 2 458 056 der Anmelderin beschrieben und dargestellt.
Der mit dem Vorratsschacht 6, der Beleimvorrichtung 8, dem Zuförderer 1 und dem Trockenrevolver 9 zusammenwirkende Trommelkörper 7 ist als Hohlkörper ausgebildet und an seiner Umfangsflache mit Durchbrechungen bzw. Aussparungen 11 versehen, welche einerseits von Längsstegen 12 gemäß Figur 1 und andererseits an den beiden Stirnenden durch je einen Ringflansch 13 bzw. 14 gemäß Figur 2 begrenzt sind. Insgesamt sind sechs Aussparungen 11 vorgesehen, welche zur Aufnahme von relativ zum Trommelkörper 7 verschwenkbaren Trägern 16 für die Banderolen 4 dienen. Insgesamt sind somit sechs Träger 16 vorgesehen, wobei jeweils zwei einander entgegengesetzt angeordnete Träger 16 zu einer Gruppe zusammengesetzt sind, somit drei Gruppen von Trägern 16 gebildet werden. Alle drei Gruppen von Trägern 16 sind unabhängig voneinander relativ zum Trommelkörper 7 verschwenkbar, was dadurch erreicht wird, daß die in Figur 2 dargestellte erste Gruppe von Trägern 16 über gekröpfte Arme 17 mittels einer Buchse 18 auf der Drehachse 19 des Trommelkörpers 7 schwenkbar gelagert ist, die zweite Gruppe von Trägern 16 über ebensolche nicht dargestellten, stärker gekröpften Arme mittels einer Buchse 21 und Lagerkörpern 22 auf der Buchse 18 der ersten Gruppe und die dritte Gruppe von Trägern 16 über ebenfalls nicht
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gezeigte, noch stärker gekröpfte Arme mittels einer Buchse 23 und zugeordneten Lagerkörpern 24 auf der Buchse 21 der vorgenannten Gruppe schwenkbar gelagert sind, so daß alle Träger 16 über den Umfang in einer Flucht hintereinanderliegen.
Darüber hinaus ist der ganze Trommelkörper 7 zusammen mit den Trägern 16 und einem Steuerring 26 mittels eines nicht dargestellten Antriebes um die Achse 19 drehbar. Dem Steuerring benachbart ist ein feststehender Kammerring 27 mit Steuerkammern 28 und 29 für Saugluft, welche an eine nicht dargestellte Saugluftquelle angeschlossen sind. Der Steuerring 26 ist mit einer Steuernut 31 und der Ringflansch 14 des Trommelkörpers 7 sowie die Träger 16 mit Saugluftkanälen 32 bzw. 33 versehen. Über eine weitere nicht dargestellte Steuernut des Steuerringes 26 ist die Steuerkammer 29 des Kammerrings 27 mit in Figur 1 dargestellten, die Längsstege 12 des Trommelkörpers 7 durchsetzenden Saugluftkanälen 34 verbunden, welche auf nicht dargestellte Weise in den vorderen Ringflansch 13 des Trommelkörpers 7 einmünden. Von allen Saugluftkanälen 32 bis 34 zweigen Saugluftbohrungen 36 bzw. 37 bzw. 38 ab, welche an der Umfangsflache des Ringflansches 14 bzw. der Träger 16 bzw. des Ringflansches 13 austreten. In die Umfangsflache des Trommelkörpers 7 bzw. der Träger 16 sind außerdem über den Umfang ringförmig verlaufende Nuten eingebracht, welche beim Übergeben einer Banderole 4 vom Vorrat sschacht 6 auf den Trommelkörper 7 zum Eintauchen der genannten, nicht dargestellten' Entnahmemittel dienen. Die Antriebs- und Steuermittel für das Verschwenken der Träger bestehen gemäß Figuren 2 und 3 aus einer jeden Gruppe von Trägern 16 zugeordneten Antriebshebeln 41 mit Steuerrollen 42, von denen in Figur 2 lediglich einer der beiden mit der Buchse
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einer der Trägergruppen starr verbundenen Antriebshebel dargestellt ist. Insgesamt sind somit für alle Träger 16 sechs jeweils zu Zweier-Gruppen zusammengefaßte Antriebshebel 41 bzw. Steuerrollen 42 gemäß Figur 3 vorgesehen. Jeweils eine Gruppe, also zwei einander entgegengesetzte Träger 16 stehen unter der Wirkung einer Schenkelfeder 43", so daß insgesamt drei Schenkelfedern 43 vorgesehen sind, von denen in Figur 3 lediglich eine dargestellt ist. Die Schenkelfedern 43 halten die Träger 16 während eines Teils des Umlaufes des Trommelkörpers 7 kraftschlüssig an einer Seite der Längsstege 12, so daß die Träger 16 in einer definierten Stellung relativ zum Trommelkörper 7 von diesem umlaufend mitgenommen werden. Zur Relativverschwenkung der Träger 16 greift in den Trommelkörper 7 eine Steuerscheibe 44 ein, welche für die drei Gruppen von Trägern 16 mit drei in gleichen Abständen auf ihrem Umfang angeordneten Fängertaschen 46 versehen ist, welche die Steuerrollen 42 formschlüssig ergreifen und über die Antriebshebel 41 die Träger i6 in später noch näher beschriebener Weise relativ zum Trommelkörper 7 verschwenken, so daß sie sich von dem jeweiligen, in Förderrichtung des Trommelkörpers 7 betrachtet, nacheilenden Längssteg 12 lösen und sich an den voreilenden Längssteg 12 entgegen der Kraft der Schenkelfeder 43 anlegen. Um diesen Kontakt mit einem in Förderrichtung jeweils voreilenden Längssteg 12 aus später noch beschriebenen Gründen über einen bestimmten Drehwinkel des Trommelkörpers 4 aufrechtzuerhalten, ist die Steuerscheibe 44 darüber hinaus mit drei identisch gestalteten Kurvenbahnen 47 versehen.
Innerhalb des Trommelkörpers 7 bzw. innerhalb der von den Trägern 16 beschriebenen Kreisbahn ist ein mit seiner Längsachse quer zur Drehachse des Trommelkörpers 7 verlaufender Faltkanal 48 zum Durchschieben von Zigarettenpackungen 3 angeordnet. Der Faltkanal 48 ist drehfest jedoch in Richtung
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seiner Längsachse seitenverschiebiich ausgebildet, was durch einen Doppelpfeil angedeutet und durch nicht weiter dargestellte Antriebsmittel möglich ist.
Die Drehachsen des Trommelkörpers 7 und des Trockenrevolvers sind in der Höhe versetzt zueinander angeordnet, wobei letzterer mit Aufnahmetaschen 49 versehen ist, die in der jeweiligen Öbergabesteilung einer Zigarettenpackung 3 aus dem Faltkanal 48 in eine Aufnahmetasche 49 mit dem Faltkanal 48 fluchten.
Die Beleimvorrichtung 8 weist gemäß Figur 1 einen Leimvorratsbehälter 51 auf, welcher mit einem Zulaufanschluß 52 und einem Rücklaufanschluß 53 versehen ist. In den Leimvorratsbehälter 51 taucht eine Entnahmewalze 54 ein, welche an einem Abstreifer 56 vorbeiläuft und mit einer Leimauftragswalze 57 zusammenwirkt, die mit mehreren senkrecht zur Zeichenebene hintereinanderllegenden Auftragsnocken 58 versehen ist, welche den von der Entnahmewalze 54 abgenommenen Leimfilm auf eine Banderole übertragen.
Dem Zuförderer 1 ist eine Hubeinrichtung 59 zum Überführen jeweils einer Zigarettenpackung 3 vom Förderband 2 auf die Einschubebene des Faltkanals 48 zugeordnet. Darüber hinaus weist der Zuförderer 1 einen längsaxial zum Faltkanal 48 hin- und herbewegbaren Einschubstößel 61 zum Einschieben der Zigarettenpackungen 3 in den Faltkanal 48 auf. Der Trommelkörper 7» die Hubeinrichtung 59, der Einschubstößel 61 sowie der Trockenrevolver 9 sind taktweise, d.h. in gegenseitig aufeinander abgestimmten Förderschritten antreibbar. Die nicht dargestellten Entnahmemittel des Vorratsschachtes 6 arbeiten ebenfalls taktweise, während die Beleimvorrichtung 8, die Steuerscheibe 44 und das Förderband 2 des Zuförderers 1 kontinuierlich angetrieben sind.
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Die Wirkungsweise der Banderoliervorrichtung ist wie folgt :
Gemäß Figur 1 wird von einem Zustand ausgegangen, in dem sich im Faltkanal 48 bereits eine Zigarettenpackung 3' befindet. Die erste, nach dem Anlaufen der Vorrichtung durch den Faltkanal 48 geschobene Zigarettenpackung wird später ausgesondert, da keine dieser Zigarettenpackung voreilende Zigarettenpackung vorhanden war, welche für einen ordentlich ausgeführten Banderoliervorgang erforderlich ist. Nachdem die nicht dargestellten Entnahmemittel eine Banderole auf den Trommelkörper 7 übergeben haben, wo sie durch Saugluft auf jeweils einem Träger 16 und den diesem benachbarten Bereichen der Ringflanschen 13 und 14 gehalten werden, führen Trommelkörpev 7 und Träger 16 gemeinsam einen Förderschritt aus. Während dieses Förderschrittes passieren sie die Beleimvorrichtung 8, wobei die Leimauftragswalze 57 mit ihren Auftragsnocken 58 mehrere in Längsrichtung auf der Banderole in gleichmäßigen Abständen verteilte Leimstellen 62 gemäß Figur 2 aufträgt. Der folgende Förderschritt bringt die beleimte Banderole 4 vor den Einlaß des Faltkanals 48. Noch bevor die Banderole diese Position erreicht, wird gemäß Figur 3 die dem die Banderole 4 tragenden Träger zugeordnete Steuerrolle von einer Fängertasche 46 der mit einem Drittel der Geschwindigkeit des Trommelkörpers 7 umlaufenden Steuerscheibe 44 erfaßt und auf diese Weise der Träger 16 bei gleichzeitiger Entlüftung ^seiner Saugluftbohrungen 37 mit Voreilung relativ zum Trommelkörper 7 entgegen der Kraft der zugeordneten Schenkelfeder 43 bis zum Anschlag an den in Förderrichtung voreilenden Längssteg 12 verschwenkt. Vor der Einlaßöffnung des Faltkanals 48 wird die Banderole 4 somit nur noch an ihren beiden äußeren Enden durch Saugluft auf den Ringflanschen 13 und 14 gehalten. Während dieses Förderschrittes des Trommelkörpers 7 hat die
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Hubeinrichtung 59 des Zuförderers 1 aus dem auf dem Förderband 2 durch hxntereinanderliegende Zigarettenpackungen 3 gebildeten Stau eine Zigarettenpackung 311 vom Förderband 2 auf die Höhe der Einschubebene des Faltkanals 48 gehoben. In einem nächsten Förderschritt beim Stillstand des Trommelkörpers 7 schiebt der Einschubstößel 61 die Zigarettenpackung 3'' gegen die vor der Einlaßöffnung des Faltkanals 48 gehaltene Banderole 4, welche sich in ihrem mittleren Bereich gegen die voreilende Stirnfläche der Zigarettenpackung 3'' anlegt, während ihre noch abstehenden Seitenlappen bis zum letzten Moment, d.h. bis zum Abziehen von den Stützflächen der Ringflanschen 13 und 14 von in deren ümfangsflache austretenden Saugluftbohrungen 36 bzw. 38 straffgezogen werden. Beim Einschieben in den Faltkanal 48 trifft die voreilende Stirnfläche der Zigarettenpackung 311 mit der Banderole 4 auf die rückwärtige Bodenfläche der in dem Faltkanal 48 befindlichen Zigarettenpackung 3' und schiebt diese, während die Seitenlappen der Banderole 4 von den Wandungen des Faltkanals 48 niedergefaltet und zunehmend an die Seitenflächen der Zigarettenpackung 311 angelegt werden, aus dem Faltkanal A8 hinaus bzw. in eine in diesem Augenblick mit dem Faltkanal 48 fluchtende Aufnahmetasche 49 des Trockenrevolvers 9 hinein. Da der mittlere Streifenbereich der Banderole 4 während des Überführungshubes der beiden Zigarettenpackungen 3' bzw. 3'' zwischen deren Stirnflächen eingeklemmt ist, können sich beim Niederfalten der beiden Seitenlappen keine Falten bilden, so daß sich die Banderole 4 an alle drei Flächen faltenfrei anlegt.
Nachdem der Einschubstößel 61 in seine Ausgangsposition zurückbewegt wurde, erfolgt ein nächster Förderschritt des Trommelkörpers 7, wobei eine weitere Banderole 4 in den Bereich des Faltkanals 48 gefördert wird, während sich an der Ausgangs-
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Utw.: PM-Harkeurevolvcr-Packungen durchschieben - Λ 1500 ßergedorf, den 24. November 1977
seite des Faltkanals 48 die stirnseitig aneinanderliegenden Zigarettenpackungen voneinander lösen, wobei infolge der tiefer liegenden Drehachse des Trockenrevolvers 9 gegenüber der Drehachse des Trommelkörpers 7 sich die in der Aufna ,metasche 49 befindliche Zigarettenpackung unmittelbar ohne direkte seitliche Schiebewirkung in Berührung mit der benachbarten stirnfläche der in dem Faltkanal 48 befindlichen Zigarettenpackung von dieser abhebt. Auf diese V/eise wird deren Banderole auch an dieser Stelle vor Verschiebungen bewahrt.
Um eine gegenseitige Behinderung der durch den Trockenrevolver 9 abgeförderten Zigarettenpackung und dem der Auslaßöffnung des Faltkanals 48 benachbarten Träger zu verhindern, dessen Steuerrolle 42 nach Freigabe durch die entsprechende Fängertasche 46 den Träger 16 wieder infolge der wirksamen Kraft der Schenkelfeder 4.3 relativ bzw. entgegengesetzt zur Drehrichtung des Trommelkörpers 7 zurückschwenken würde, läuft die Steuerrolle 42 auf eine Kurvenbahn 47 der Steuerscheibe 44 auf, so daß der Träger 16 bis zum Freikommen der abgeforderten Zigarettenpackung an dem voreilenden Längssteg 12 des Trommelkörpers 7 gehalten wird. Am Ende der Kurvenbahn 47 springt dann der Träger 14 in der Aussparung des Trommel körpers 7 in seine Ausgangsstellung zurück und bleibt dann in der folgenden Stillstandsphase des Trommelkörpers 7 unterhalb des Vorratsschachtes 6 zur Aufnahme einer weiteren Banderole stellen.
Bei einem Formatwechsel, d.h. in dem Fall, in dem andere, beispielsweise kleinere Zigarettenpackungen banderoliert werden sollen, wird der Faltkanal 48 durch einen kürzeren Faltkanal ausgewechselt. Entsprechend wird der Hub des L'inschubstößels 61 verstellt.
Um auch in diesem Fall rechtzeitig die Stirnflächen der aus dem Faltkanal 48 hinausgeschobenen bzw. in diesen hinein-
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geschobenen Zigarettenpackungen frühzeitig zur Anlage zu bringen, wird der ganze Faltkanal mitsamt der darin befindlichen Packung vor dem Einschieben der neuen Packung zurück, d.h. in Richtung auf die einzuschiebende Packung zubewegt.
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. - 4g-
L e e r s e
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Claims (13)

fäuini werke korber t cc. κ ο. η α μ si; ^C Uergedorf, den 2-\. November VJV Patf-nt Hf./Mo.- V>tv. : PM-Markenrevolver-Packuncjen durchschieben - Ilauni-Akle 1SOQ Paten tansprüche
1. ι Vorrichtung zum Aufbringen von Etiketten, Vergeh]ußmarkcn
dergleichen auf Verpackungen, insbesondere von Banderolen auf Zigarettenpackungen, mit einem Zuförderer für die Packungen, einem Vorratsbehälter für die Banderolen, einer Vorrichtung zum Auftragen von Klebemittel auf die Banderolen, einem Fördermittel zum Überführen der mit Klebemittel versehenen Banderolen auf eine Fläche der Packungen und einer Einrichtung zum Niederfalten der die Packungen beidseitig überragenden Enden der Banderolen, dadurch gekennzeichnet, daß das Fördermittel zum Halten und Überführen der Banderolen (4) als Tromme!körper (7) ausgebildet ist, wobei Teile von dessen Umfangsflache von Trägern (16) gebildet werden, welche relativ zum Trommelkörper verschwenkbar und gemeinsam mit dessen Umfangsflache auf einer Kreisbahn um einen im wesentlichen quer zur Achse des Trommelkörpers verlaufenden Faltkanal (48) bewegbar sind, derart, daß zum Anheften einer Banderole an eine Packung (3) die Banderole vor der freiliegenden Einlaßöffnung des Faltkanals solange bereitgehalten wird, bis die Packung mit ihrer voreilenden Fläche gegen die Banderole und gemeinsam mit dieser gegen eine im Faltkanal befindliche bzw. aus diesem hinausgeschobene Packung bewegt wird.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Faltkanal (48) in Richtung seiner Längsachse verschiebbar
3. Vorrichtung nach den Ansprüchen 1 und/oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß jeweils zwei diametral angeordnete Träger (16)
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zu unabhängig voneinander verschwenkbaren Gruppen von Trägern zusammengefaßt sind.
4. Vorrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß abwechselnd Träger (16) unterschiedlicher, aufeinanderfolgender Gruppen in Umfangsrichtung des Trommelkörpers (7) hintereinanderliegend angeordnet sind.
5. Vorrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Umfangsflache des Trommelkörpers (7) in einem mittleren Bereich mit durch Längsstege (12) unterteilten Aussparungen (11) versehen ist, welche die relativ zum Trommelkörper verschwenkbaren Träger (16) aufnehmen.
6. Vorrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 5» dadurch gekennzeichnet, daß in die Umfangsflache des Trommelkörpers (7) bzw. der Träger (16) steuerbare Saugluftbohrungen (36, 37, 38) einmünden.
7. Vorrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß dem Zuförderer (i) für die Packungen {3) eine Hubeinrichtung (59) zum Anheben jeweils einer Packung auf die Einschubebene des Faltkanals {48) zugeordnet ist»
8» Vorrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 7» dadurch gekennzeichnet, daß desi Zuförderer {1) ein längsaxial zum Faltkanal (48) bewegbarer Einschubstößel (61) zugeordnet ist.
9. Vorrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 8» dadurch gekennzeichnet, daß die relativ zum Trommelkörper (7) bewegbaren Träger (16) durch eine Steuerscheibe (44) verschwenkbar sind.
303822/021$
stw.: PM-Markenrevolver-Packungen durchschieben - A 15OO Bergedorf, den 24. November 1977
10. Vorrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß der Trommelkörper (7) sowie der Einschubstößel (61) und die Hubeinrichtung (59) taktweise antreibbar sind.
11. Vorrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß die Beleimung einer Banderole (4) während eines Fördertaktes des Trommelkörpers (7) erfolgt.
12. Vorrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß der Faltkanal (48) auslaßseitig unmittelbar mit einem Trockenrevolver (9) zusammenwirkt, dessen Aufnahmetaschen bei der Übergabe einer banderolierten Packung (3) mit dem Faltkanal fluchten.
13. Vorrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß die Achsen des Trommelkörpers (7) und des Trockenrevolvers (9) in der Höhe versetzt zueinander angeordnet sind.
909822/021S
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