DE2750002A1 - Spannungsstosschutzvorrichtung - Google Patents
SpannungsstosschutzvorrichtungInfo
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Description
Die Erfindung bezieht sich auf eine Spannungsstoßschutzvorrichtung
gemäß Oberbegriff des Anspruchs 1. Sie kann beispielsweise
verwendet werden zum Schutz von Fernsprechgeräten vor externen Spannungsstößen (beispielsweise Blitzschlägen
und Induktion oder unfallbedingter Berührung zwischen Fernsprechleitungen und Starkstromleitungen).
In Übertragungsanlagen mit großen Freileitungsstrecken ist es üblich, Anschlußgeräte gegen Spannungsstöße (beispielsweise
Blitzschläge) zu schützen, und zwar durch Einfügen einer Schutzvorrichtung zwischen der Leitung und Erde an jeder
Endstelle. Solche Vorrichtungen sollten wiederholte Spannungsstöße ohne Ausfall aushalten. Wenn sie jedoch ausfallen,
sollten sie in eine elektrische Kurzschlußbedingung übergehen, um die Anschlußausrüstung sicher zu schützen. Eine
weitläufig verwendete Gruppe von Spannungsstoßschutzvorrichtungen umfaßt zwei Kohleblockelektroden mit parallelen Stirnflächen,
die einen Luftspalt im Bereich von 50 Mikrometer festlegen. Dies ist zwar eine extrem billige Vorrichtung,
die Arbeitskosten zum Ersetzen ausgefallener Schutzvorrich-
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tungen vor Ort sind jedoch hoch. Daher sind Anstrengungen gemacht worden, um die Betriebslebensdauer solcher Schutzvorrichtungen zu verlängern.
Eine solche Modifikation, die manchmal als "Gasröhren1*-
Schutzvorrichtung bekannt sind, enthält Metallelektroden, die hermetisch dicht in einer Edelgasatmosphäre eingeschlossen
sind. Solche Vorrichtungen umfassen typischerweise eine Kohlebeschichtung der Elektroden, die unter anderem zu einer
Erhöhung des Elektronenemissionsvermögens der Oberfläche führt, so daß die Bildung einer Plasmaentladung erleichtert
wird. Bei einer Form einer solchen Vorrichtung werden ein relativ großer Spalt (beispielsweise 500 Mikrometer) zwischen parallelen Stirnflächen und ein reduzierter Gasdruck
benutzt, um etwa die gleiche Durchbruchspannung wie bei der Luftspaltvorrichtung aufrechtzuerhalten (US-PS 3 454 811).
Dieser breitere Spaltabstand erhöht die Betriebslebensdauer, da die Möglichkeit eines Kurzschlusses zwischen dem breiteren
Spalt stark verringert ist. Wenn jedoch die hermetische Dichtung einer solchen Vorrichtung fehlerhaft wird, erhöht
sich die Durchbruchspannung weit über die Sicherheitsgrenze. Dies 1st als "Offenausfall"-Zustand bekannt und stellt eine
begrenzte Gefährdung der Anschlußausrüstung und des Benutzers dar. Bei einer anderen Gruppe solcher Vorrichtungen
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wird der Edelgasdruck etwa auf Atmosphärendruck gehalten.
Dies erfordert jedoch für eine Durchbruchspannung innerhalb des gewünschten Sicherheitsbereichs die Verwendung eines
schmalen Spaltes (beispielsweise 25 bis 75 Mikrometer). Diese Vorrichtung stellt eine Verbesserung gegenüber der einen
schmalen Spalt aufweisenden Kohleblockvorrichtung dar, und zwar aufgrund der verwendeten Materialien und der Edelgasatmosphäre.
Sie erfüllt auch das Ausfallsicherheitsmerkmal der Kohlenblockvorrichtung, da ein Dichtungsfehler die Durchbruchspannung
nicht über den annehmbaren Wert erhöht. Daher ist die vorherrschende Ausfallart dieser Vorrichtung wieder
ein Kurzschluß des Spaltes aufgrund einer Elektrodenbeschädigung.
In dieser Vorrichtung ist die Spaltbreite kritisch, da sie die Schutzdurchbruchspannung bestimmt. Die Herstellung
einer solchen Vorrichtung erfordert typischerweise Bauteile mit engen Toleranzen, um die Spaltbreite innerhalb der erforderlichen
engen Toleranz zu halten.
Die Lösung dieses Problems ist in den Ansprüchen 1 und 6 gekennzeichnet und in den Unteransprüchen vorteilhaft weitergebildet
.
Die vorliegende Erfindung führt zu einer Metallelektroden-
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Spannungsstoßschutzvorrichtung mit eng definierter Spalt» breite, die aus Einzelstücken oder Bauteilen hergestellt
ist, deren Herstellungstoleranzen eine oder mehrere Größenordnungen über der erforderlichen Spalttoleranz liegen
können. Da die Aufrechterhaltung der Toleranzen beträchtlich zu den Herstellungskosten beiträgt, haben der erfindungsgemäße Aufbau und die erfindungsgemäße Herstellungsmethode einen beträchtlichen wirtschaftlichen Einfluß auf die
Kosten solcher Vorrichtungen.
Die erfindungsgemäße Spannungsstoßschutzvorrichtung besteht grundsätzlich aus zwei Metallelektroden, die Je an einem
Ende eines isolierenden Gehäuses festgelötet sind. Wenigstens eine der Elektroden besteht aus zwei teleskopisch verschiebbaren Teilen, die zur Kompensation der großzügigeren
Toleranz der Einzelteile verwendet werden. Die Spannungsstoßschutzvorrichtung wird so zusammengebaut, daß sich die
beiden Elektroden berühren. Die Anordnung wird in einen Lötofen gegeben, auf eine Temperatur erwärmt, bei der die
Lotlegierung flüssig ist, und dann auf Umgebungstemperatur abgekühlt. Wenn die Lotlegierung fest wird, entsteht eine
feste Verbindung zwischen den teleskopischen Teilen der Elektrode. Wenn die Temperatur weiter abgesenkt wird, öffnet
sich der erforderliche Lichtbogenspalt aufgrund der unterschiedlichen Kontraktion von Metallelektroden und isolieren-
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dem Gehäuse (d. h., die Metallelektroden ziehen sich mehr zusammen als der Isolator). Bei Umgebungstemperatur weist die
Vorrichtung eine Spaltbreite auf, die in erster Ordnung lediglich von den Gesamtabmessungen der Einzelteile und von
den Koeffizienten der linearen Ausdehnung der verwendeten Materialien abhängt. Unter Verwendung dieser Methode ist es
beispielsweise möglich, eine Vorrichtung mit einem Spalt von 75 i 10 Mikrometer herzustellen» und zwar unter Verwendung von Einzelteilen, deren Abmessungen eine Herstellungstoleranz von ±100 Mikrometern haben können.
Im folgenden wird die Erfindung anhand von Ausführungsformen näher erläutert. In der Zeichnung zeigen:
Fig. 1 einen Längsschnitt einer beispielhaften Ausführungsform einer Spannungsstoßschutzvorrichtung mit einer
teleskopartigen Elektrode;
Fig. 2 einen Längsschnitt einer beispielhaften AusfOhrungsform einer Spannungsstoßschutzvorrichtung mit zwei
teleskopartigen Elektroden; und
Fig. 3 einen Längsschnitt einer beispielhaften teleskopartigen Elektrode.
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anschlüsse (beispielsweise Fernsprechgeräte und Fernsprechvermittlungsvorrichtungen) ist gegen außergewöhnliche Spannungsstöße mit Hilfe von Schutzvorrichtungen geschützt, die
als "Stoßschützer" oder "Blitzableiter" bekannt sind. Die
wesentliche Funktion solcher Vorrichtungen wird durch zwei Elektroden gebildet, deren breite Stirnflächen einen vorbestimmten schmalen Spalt festlegen. Diese zwischen die ankommende Übertragungsleitung und Erde geschaltete Vorrichtung stellt bei normalen Betriebsspannungen, wie sie in der
Nachrichtenübertragungsanlage vorhanden sind, eine offene Leitung dar. Während außergewöhnlicher Spannungsstöße, die
möglicherweise durch Blitzschläge oder unfallbedingte Berührung mit einer Starkstromleitung verursacht werden, entsteht
im Spalt eine Gasentladung, die für die schädliche Spannungsstoßenergie einen Kurzschlußweg nach Erde erzeugt. Ein
Spaltabstand von 25 bis 75 Mikrometern führt in Luft bei Atmosphärendruck zu einer Durchbruchspannung im Bereich von
750 Volt. Im Normalbetrieb kehrt diese Vorrichtung nach dem Ableiten des Spannungsstoßes in ihren Offenleitungszustand
zurück, und sie muß wiederholte Spannungsstöße ohne Ausfall aushalten können.
Bei dieser Art Stoßschutzvorrichtung ist die Breite des Schutzspaltes kritisch, da er die Größe der Durchbruchspan-
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nung bestimmt. Bei typischen bekannten Vorrichtungen müssen wenigstens einige der Einzelteile mit der gleichen engen
Toleranz hergestellt werden, wie sie für den Spalt benötigt wird, um den erforderlichen eng definierten Spaltabstand
zu erzeugen. Eine solche eng tolerierte Herstellung trägt beträchtlich zu den Kosten der endgültigen Vorrichtung bei.
Bei der hier beschriebenen Vorrichtung braucht keines der Einzelteile mit ebenso enger Abmessungstoleranz, wie sie
für den Spalt benötigt wird, hergestellt zu werden. Wie die beispielhafte Vorrichtung in Fig. 1 zeigt, enthält der erfindungsgemäße
Stoßschützer zwei Elektroden 11, 12, die je an einem Ende eines isolierenden Gehäuses 13 befestigt
sind. Die Elektrode 12 umfaßt zwei teleskopartige Einzelteile: ein Halteteil 14 mit einem Flansch und eine Elektrodenkappe
15. Die Höhe des Halteteils ist so bestimmt, daß genügend Spiel bleibt, um die Höhentoleranzen aller Bauteile
plus die gewünschte Spaltbreite zu kompensieren. Bei diesem beispielhaften Aufbau ist das mit Flansch versehene
Halteteil 14 mit Schultern 16 versehen, um die Elektrode
12 innerhalb des Gehäuses 13 auszurichten. Bei dieser beispielhaften Elektrode 12 ist das mit Flansch versehene Halteteil
aus Blech hergestellt und als mit einem Flansch versehene Hülse beschreibbar.
Bei diesem Stoßschützer sind die Einzelteile durch Verwen-
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dung eines schmelzbaren Metalle 18 dort, wo die Einzelteile
einander berühren, dicht miteinander verbunden. Das schmelzbare Metall kann durch irgendeine vieler bekannter Methoden
aufgebracht werden, beispielsweise durch Auf legen von Metallringen an den zu verbindenden Stellen. Der Ausdruck
Löten umfaßt jeglichen Vorgang der Befestigung mittels der
Verwendung eines erstarrenden Flüssigmetalls (beispielsweise Hartlöten), insbesondere an der Innenverbindungsstelle
zwischen dem Halteteil 14 und der Elektrodenkappe 15. Die äußeren Verbindungsstellen können beispielsweise geschweißt
werden.
Zur endgültigen Herstellung werden die Einzelteile so zusammengesetzt, daß sich die Elektroden 11 und 12 dort berühren, wo schließlich der Spalt 19 gebildet werden soll.
Für eine automatische Herstellung ist es wünschenswert, daß die teleskopartigen Bauteile der zweistückigen Elektrode
12 eine lose Gleitpassung aufweisen (beispielsweise ein Spiel von etwa 50 Mikrometern) und daß die Anordnung vertikal, wie es in Fig. 1 gezeigt ist, mit der zweistückigen
Elektrode zu Oberst, in den Lötofen gestellt wird. Auf diese
Weise hält die Schwerkraft die Berührung an der Spaltstelle 19 aufrecht. Wenn eine vollständig dichte Vorrichtung erzeugt werden soll, wie es beispielhaft durch Fig. 1 dargestellt ist, werden die Zusammensetzung und der Druck der
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Atmosphäre des Lötofens zu gesteuert, daß die gewünschte
Atmosphäre in der abgedichteten Vorrichtung entsteht. Die Temperatur des Ofens wird auf die Löttemperatur erhöht, bei
welcher das schmelzbare Metall flüssig ist, und dann auf Umgebungstemperatur abgekühlt. Wenn das Metall während des
Kühlens erstarrt, entsteht eine feste Verbindung zwischen
der Elektrodenkappe 15 und dem Halteteil 14. Ein nachfolgendes Schrumpfen der Metallteile gegenüber dem isolierenden
Gehäuse 13 führt zur öffnung des Schutzspaltes 19. Dies deshalb, weil die Koeffizienten der linearen Ausdehnung der Metalle
typischerweise größer als die Koeffizienten der linearen Ausdehnung isolierender Materialien sind. Wenn in der
in Fig. 1 gezeigten Vorrichtung die untere Elektrode 11 und
die Elektrodenkappe 15 aus dem selben Material und das Halteteil 14 aus einem anderen Material hergestellt sind, ist
die Spaltbreite durch folgenden Ausdruck gegeben:
G = (O2C2 + I3C3 - I1C1) (T2 - T1) (1)
In diesem Ausdruck bedeuten: G die Spaltbreite; I1, I2 und
1* in Fig. 1 gezeigte Längenabmessungen; C1 den Koeffizienten
der linearen Ausdehnung des isolierenden Keramikgehäuse β 13; C2 den Koeffizienten der linearen Ausdehnung
der Elemente 11 und 15; und C3 den Koeffizienten der linearen
Ausdehnung des Halteteils 14. T2 ist die Liquidustempe-
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ratur der Lotlegierung und T1 ist die Umgebungstemperatur.
Gleichung (1) setzt voraus, daß die Ausdehnungskoeffizienten bezüglich der Temperatur konstant sind. Dies ist für
die meisten reinen Metalle eine vernünftige Annäherung. Für andere Materialien kann man das Produkt ^(TV, ~ T-|) aus
veröffentlichten Diagrammen und Tabellen entnehmen. Dieses Produkt repräsentiert den Längenänderungsbruchteil zwischen
zwei Temperaturen.
Fig. 2 zeigt einen Stoßschützer, bei dem sowohl die untere Elektrode 21 als auch die obere Elektrode 22 zwei teleskopartige Einzelteile aufweist (eine mit Flansch versehene Hülse
24 und eine Elektrodenkappe 25). Dies kann man für die Bequemlichkeit tun, weniger unterschiedliche Grundeinzelteile
herstellen zu müssen. Die metallischen Endansatzteile 26, 27 sind so konzipiert, daß sie an die Teile der Vorrichtung
angepaßt sind, in welche der Stoßschützer eingebaut werden soll. Vie in Fig. 1 sind die Elektroden 21, 22 durch ein
isolierendes Gehäuse 23 getrennt.
Fig. 3 zeigt eine Elektrodenanordnung 31» bei der ein mit
Flansch versehenes Halteteil 34 aus massivem Material hergestellt ist und in einem Hohlraum in der Elektrodenkappe
35 sitzt. Venn die Elektrodenkappe und das Halteteil aus
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unterschiedlichen Materialien hergestellt sind, ist es wünschenswert,
daß das Material mit dem höheren Koeffizienten der linearen Ausdehnung im Teil mit dem niedrigeren Koeffizienten
der linearen Ausdehnung sitzt. Wenn diese Situation gegeben ist, wird, wenn die Temperatur des Lötofens erhöht
wird, der Sitz zwischen den beiden Elementen fester. Dies führt dazu, die Elemente zueinander auszurichten, und erzeugt
einen besseren Lötkontakt. Wenn beispielsweise die Elektrodenkappe aus Kupfer und das Halteteil aus Kovar hergestellt
ist, dann sollte, wie in Fig. 1, die Elektrodenkappe 15 vorzugsweise im Inneren des Halteteils 14 teleskopisch
verschiebbar sein. Wenn das Halteteil aus Kupfer und die Elektrodenkappe aus Molybdän hergestellt sind, dann
wäre es gemäß Fig. 3 wünschenswert, das Halteteil 14 so zu konstruieren, daß es in der Elektrodenkappe 35 sitzt.
Der Isolator 13» 23 kann aus einer Keramik (beispielsweise
hochdichtem Aluminiumoxid), einem Glas (beispiels_weise Quarzglas), einem kristallinen Material (beispielsweise
Saphir) oder einem anderen Material hergestellt sein, das als schützende Hülle geeignet ist. Es muß auch der hohen
Temperatur standhalten können, die üblicherweise benötigt wird, um eine unterschiedliche thermische Kontraktion zu erzeugen,
die für die gewünschte Spaltbreite ausreicht. Aus dem selben Grund ist die Verwendung eines schmelzbaren Me-
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tails mit einer Erstarrungstemperatur von 600 ° oder mehr zu bevorzugen.
Beim Konzipieren eines StoßschUtzers der hier beschriebenen
Art muß der Konstrukteur die Spaltbreite sowie die Zusammensetzung und den Druck des Gases innerhalb der Vorrichtung
so wählen, daß die gewünschte Schutzdurchbruchspannung erzeugt wird. Die Beziehung zwischen diesen Parametern ist bekannt.
Wenn die Vorrichtung, wie bei den beispielhaft erläuterten Vorrichtungen, in einem vollständig abgedichteten
Zustand hergestellt werden soll, muß das Hartlöten in einem Ofen mit gesteuerter Atmosphäre geschehen. Bei der Auewahl
des atmosphärischen Drucks des Ofens muß natürlich die lineare Änderung des Gasdrucks mit der Temperatur beachtet
werden.
Bei einer beispielsweisen Vorrichtung der Fig. 2 wurde das Halteteil, eine mit Flansch versehene Hülse, aus Kovar
(einer Legierung aus λ/28 % Nickel, 17 % Kobalt, Rest Eisen) hergestellt, dessen Längenänderungsbruchteil zwischen 800 0C
und Raumtemperatur bei etwa 0,83 % liegt. Die Gesamtlänge
der Kovarteile I3 = I3 1 + I3" war 2,9 ±0,1 on. Die Elektro-
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denkappen 25 waren aus Kupfer mit einem Längenänderungsbruchteil von etwa 1,65 % über dem genannten Temperaturbereich
hergestellt, und die Gesamtlänge I2 war 4,2 ± 0,1 mm. Eine
Hartlotlegierung aus Kupfer-Silber-Eutektikum (BT-Hartlot), das bei etwa 000 0C schmilzt, wurde in Form von Hartlotringen
auf entsprechende Bereiche der Bauteile aufgebracht. Die teleskopischen Teile waren so konstruiert, daß sie einen
losen Gleitsitz aufwiesen. Das Gehäuse 23 bestand aus hochdichter Aluminiumoxidkeranik mit einem Längenänderungsbruchteil
von etwa 0,6 % und einer Länge C^ von 7,6 ± 0,15 mm.
Diese Teile wurden vertikal zusammengesetzt und in einen Hartlotofen gesetzt, der eine gesteuerte Argonatmosphäre
mit einem Druck aufwies, der zur Erzeugung eines Druckes von einer Atmosphäre "nach Abkühlung" reichte . Nach dem
Hartlöten und der Verringerung der Temperatur auf Umgebungstemperatur (etwa 20 0C) war die Spaltbreite 0,06 ± 0,01 nun.
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Claims (6)
1. !Spannungsstoßschutzvorrichtung mit einem rohrförmigen isolierenden Gehäuse und zwei Elektroden, die innerhalb des
Gehäuses in einem einen Funkenspalt definierenden Abstand voneinander befestigt sind und die Je mit einem Flansch
versehen sind, der das je zugeordnete der beiden gegenüberliegenden Gehäuseenden berührt und an diesem befestigt ist,
dadurch gekennzeichnet, daß wenigstens eine der Elektroden (11, 12; 21, 22) einen mit einem Flansch
versehenen Halteteil (14; 24) und eine Elektrodenkappe (15; aufweist, die in einer festen Lagebeziehung zueinander
München: R. Kremer Dipl.-Ing. . W. Weser Oipl.-Wiys. Dr. im. ML - P. Hirsch Dipl.-Ing. · K P. Brehm Dipl.-Chem. Dr. phiI. nat.
Wiesbaden: P. 6. Blumbach DlpWng. . P. Bergen Dipl.-Ing. Dr. jur.. G. Zwirner Dipl.-Ing. Dipl.-W.-mg.
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mittels einer schmelzbaren Metallegierung bei einer zu deren Schmelzen ausreichenden Hartlöttemperatur aneinander
festgelötet sind und die vor dem Zusammenlöten in
gleitverschiebbarem Eingriff miteinander stehen und somit eine Positionierung der sich gegenüberliegenden und den
Funkenspalt (19) bestimmenden Stirnflächen der Elektroden vor dem Befestigen erlauben, so daß die Funkenspaltbreite durch unterschiedliche Kontraktion von Elektroden und Gehäuse während der Abkühlung von der Hartlöttemperatur auf Umgebungstemperatur bestimmt ist.
gleitverschiebbarem Eingriff miteinander stehen und somit eine Positionierung der sich gegenüberliegenden und den
Funkenspalt (19) bestimmenden Stirnflächen der Elektroden vor dem Befestigen erlauben, so daß die Funkenspaltbreite durch unterschiedliche Kontraktion von Elektroden und Gehäuse während der Abkühlung von der Hartlöttemperatur auf Umgebungstemperatur bestimmt ist.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß es sich bei dem mit einem Flansch
versehenen Halteteil (14; 24) um eine Hülse handelt.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet , daß die schmelzbare Metallegierung bei
Temperaturen unterhalb 600 0C fest ist.
4. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3» dadurch
gekennzeichnet , daß die schmelzbare Metalllegierung hauptsächlich Kupfer und Silber enthält.
gekennzeichnet , daß die schmelzbare Metalllegierung hauptsächlich Kupfer und Silber enthält.
5. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch
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gekennzeichnet , daß beide Elektroden (21, 22) einen mit einem Flansch versehenen Halteteil (24) und
eine Elektrodenkappe (25) aufweisen.
6. Verfahren zur Herstellung einer Spannungsstoßschutzvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 5>
dadurch gekennzeichnet, daß
a) das Gehäuse und die Elektroden derart zusammengefügt werden, daß sich die den Funkenspalt definierenden Stirnflächen der Elektroden berühren;
b) die Temperatur der Anordnung über die Hartlöttemperatur
erhöht wird; und
c) die Anordnung auf Umgebungstemperatur abgekühlt wird.
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