DE2749081C2 - - Google Patents
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- B—PERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
- B01—PHYSICAL OR CHEMICAL PROCESSES OR APPARATUS IN GENERAL
- B01D—SEPARATION
- B01D35/00—Filtering devices having features not specifically covered by groups B01D24/00 - B01D33/00, or for applications not specifically covered by groups B01D24/00 - B01D33/00; Auxiliary devices for filtration; Filter housing constructions
- B01D35/28—Strainers not provided for elsewhere
Landscapes
- Chemical & Material Sciences (AREA)
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- Filtering Materials (AREA)
- Filtration Of Liquid (AREA)
Description
Die Erfindung betrifft ein Filter-Rohstück, insbesondere für
Filter zum Sieben von Farben, mit einem flachen Blatt
körper mit einem ersten Ende und einem zweiten
Ende, der so geformt ist, daß er zu einem im wesentlichen
konischen Filter faltbar ist, und der eine Vielzahl von
Ausschnitten aufweist, und mit einem aus einem Stück be
stehenden Streifen aus Filtermaterial, der ein erstes Ende
und ein zweites Ende aufweist, auf den Blattkörper aufgelegt
ist, dessen Ausschnitte bedeckt, an ihren Randbereichen an
geklebt ist und Filterstellen bildet, wobei der Blattkörper
am zweiten Ende eine ausgeschnittene Öffnung aufweist, die
an der Spitze des zu einem Konus gefalteten Blattkörpers
einen abgestumpften Bereich bildet, und wobei der Streifen
aus Filtermaterial auch diese ausgeschnittene Öffnung be
deckt.
Filter-Rohstücke werden für die Herstellung von Wegwerf
filtern verwendet, die in verschiedenen Industriezweigen
benutzt werden, beispielsweise zum Sieben von Farbe. Bei
spielsweise ist ein Filter-Rohstück aus der DE-OS 21 09 618
bekannt. Bei einem aus diesem bekannten Filter-Rohstück
hergestellten konischen Filter besteht die Spitze des Fil
ters aus dem Material des Blattkörpers unter der Annahme,
daß an der Filterspitze zusätzliche Festigkeit erforderlich
sei. Es besteht aber ein Bedürfnis, die Filterspitze aus
Filtermaterial herzustellen, insbesondere, um einen Verlust
des zu filternden Materiales, insbesondere Farbe, zu ver
meiden, der sich ergibt, wenn die Filterspitze aus dem Ma
terial des Blattkörpers besteht. Bei der Herstellung von
Filtern, insbesondere Farbfiltern mit Filtermaterial in
Form von Siebgewebe an der Spitze besteht eine Schwierig
keit darin, die Filterspitze mit ausreichender Festigkeit
und Stabilität zu versehen, damit der Filter auch beim
Handhaben von sehr dickflüssigem Material standhält. Um
solche Filter mit hoher Geschwindigkeit herstellen zu kön
nen, muß das Körperrohstück und der Siebeinsatz bzw. das
netzförmige Siebmaterial bei hoher Geschwindigkeit mit
minimalem Materialverlust angeordnet werden. Es ist schwie
rig, Filterrohstücke mit Siebgewebe an der Spitze zusammen
zufalten bzw. zu rollen und dabei eine der Verstärkung der
strukturellen Festigkeit des Siebmateriales an der Spitze
dienende vergrößerte Vereinigungsstelle vorzusehen. Dies
liegt zum Teil daran, daß das gegeneinandergefaltete und
verklebte Siebmaterial nur schlecht aneinanderhaftet. Aus
der US-PS 7 52 019 ist ein konischer Filter der einleitend
genannten Art mit Filtermaterial an der Filterspitze be
kannt. Bei diesem bekannten Filter ist der Vereinigungs
bereich an der Filterspitze verhältnismäßig klein, so daß,
wenn dieser Filter für dickflüssige Farbe od. dgl. verwendet
wird, die Stabilität an der Filterspitze nicht ausreichend
ist.
Aufgabe der Erfindung ist es, ein Filter-Rohstück der ein
leitend genannten Art derart zu gestalten, daß aus ihm in
einem Herstellungsverfahren mit hohem Wirkungsgrad und
hoher Geschwindigkeit ein mechanisch fester, einwandfrei
siebender Filter herstellbar ist. Gelöst wird diese Aufgabe
gemäß der Erfindung dadurch, daß der Streifen aus Filter
material an seinem zweiten Ende im Bereich der ausgeschnit
tenen Öffnung des Blattkörpers mit einer konvexen Ausbuch
tung versehen ist.
Mit der konvexen Ausbuchtung am zweiten Ende des Filter
materialstreifens ist zusätzliches Filtermaterial an der
Spitze vorgesehen, so daß beim Zusammenrollen des Filter-
Rohstückes zu einem konischen Filter durch das Überlappen
und Verkleben der beiden Bereiche des zweiten Endes ein
verstärkter vergrößerter Vereinigungsbereich entsteht, so
daß trotz schlechter Haftung von Filtermaterialien aneinander
ausreichende Festigkeit an der Spitze des Filters erzielt
wird. Weiterhin ergibt sich nicht nur durch die Vergrößerung
des Vereinigungsbereiches, sondern auch durch das Klebe
material selbst eine Erhöhung der Festigkeit. Die konvexe
Ausbuchtung am zweiten Ende des Streifens aus Filtermaterial
kann aus sonst weggeworfenem Material ausgeschnitten werden,
da das zweite Ende normalerweise an einen nicht durchbroche
nen Teil des Blattkörpers grenzt. So entsteht der vergrößerte
Vereinigungsbereich, ohne daß zusätzlich zu dem normalerweise
erforderlichen Material weiteres Filtermaterial gebraucht
wird. Mit einem Filter-Rohstück gemäß der Erfindung kann ein
Filter mit den bekannten Hochleistungsvorrichtungen mit
hoher Geschwindigkeit hergestellt werden. Auch bei leicht
verschobenem Blattkörper - wie das bei Hochgeschwindigkeits
herstellung vorkommen kann - ist durch die konvexe Ausbuch
tung eine ausreichende Filtermaterialmenge vorhanden, um
einen starken Nahtbereich zu gewährleisten.
Weitere Merkmale der Erfindung sind in den Unteransprüchen
unter Schutz gestellt.
Die Erfindung wird nachstehend anhand eines Ausführungsbei
spieles näher erläutert, wobei auf die Zeichnung
Bezug genommen ist.
Fig. 1 ist eine Draufsicht eines Filter-Rohstückes gemäß
einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung,
Fig. 2 ist eine Vorderansicht eines zu einem konischen Fil
ter zusammengebogenen Filter-Rohstücks gemäß der
Erfindung,
Fig. 3 ist eine Draufsicht auf den Filter gemäß Fig. 2.
Die in der Zeichnung dargestellte vorteilhafte Ausführungsform eines Roh
stücks zum Formen eines konischen Wegwerffilters gemäß der
vorliegenden Erfindung ist allgemein mit 10 bezeichnet und be
steht aus einem Blattkörper 10 A mit einer ersten allgemein
konvexen oberen Kante 11 und einer zweiten konkaven unteren
Kante 12 , zwischen Seiten 13 und 14, die alle zusammen einen äußersten
Spitzenpunkt 15 bilden. Die Ausschnitte 16 und 17 sind im
wesentlichen sektorförmig. Die untere Kante 12 ist in zwei
Bereiche 20 und 21 geteilt, die sich von der Spitze im
wesentlichen auswärts zu den von den Seiten 13 und 14 ge
bildeten Kanten erstrecken. Die Form ist vorzugsweise so
vorgesehen, daß an den Nasenbereichen 22 und 23 Löcher 24
und 25 zum Befestigen des Filters vorgesehen sind. Wenn er
forderlich, können Filter auch ohne diese Nasenbereiche herge
stellt werden.
Ein Streifen aus Siebgewebe bzw. -material in Form eines Sieb
rohlings ist auf das Blattkörpermaterial aufgelegt und an
seinen Randbereichen festgeklebt. Das Material des Körpers
10 A besteht vorzugsweise aus dünnem, undurchlässigem, bogen-
bzw. blattförmigem Material wie z. B. braunes Packpapier,
Sulfatpapier, beschichtetem oder unbeschichtetem Papier, oder
aus sonstigem gegen Farbe oder andere zu filternde Flüssig
keiten widerstandsfähigem Material. Das Filtermaterial 30
kann aus jedem im Fachgebiet bekannten Siebmaterial herge
stellt sein, z. B. aus einem Textilgewebe mit ausreichender
Maschengröße, um auch für bestimmte Zwecke nötiges, körnchen
förmiges Material filtern zu können. Es kann synthetisches,
Textil-, Metall- oder sonstiges Siebmaterial Verwendung finden.
Die Maschengröße kann den Eigenschaften der Farbe und dem ge
wünschten Endprodukt angepaßt sein und bei Verwendung von
Baumwollgewebe z. B. in der Größenordnung von 32 × 28 Fäden
pro 2,54 cm bis 80 × 80 Fäden pro 2,54 cm liegen.
Der Streifen 30 aus Siebmaterial weist gemäß 41 eine konvexe
Ausbuchtung auf, dank welcher die mit 42 bezeichnete Über
lappungsstelle verstärkt und der Abstand D von der Spitze bis
zu der aus mehreren Lagen bestehenden Kante des Siebmaterials
verlängert wird. Durch Verlängerung dieses Abstands wird auch
der Flächenbereich an der Überlappungsstelle 42 vergrößert.
Die Faltbereiche werden zu der Form gemäß Fig. 2 und 3 zu
sammengeführt, wobei die Überlappungsstelle mit 42 bezeichnet
ist. Wenn die obere und untere Kante des Siebstreifens nur
im ganzen konkav bzw. konvex wären, würden der Abstand D und
die Stelle 42 kleiner ausfallen. Dadurch daß am Kantenbereich
44 bzw. 45 jeweils eine Ausbuchtung 41 und eine Einbuchtung
46 vorgesehen ist, kann beim Falten des Rohstücks eine er
höhte Festigkeit des Filters erzielt werden. Bei 46 ist der
eingebuchtete Bereich gezeigt, der bei 41 als Ausbuchtung
erscheint, woraus folgt, daß die Siebmaterial-Rohstücke aus
einem einzigen Streifen ohne Materialverlust geschnitten
werden können. Die Ausbuchtung 41 braucht im wesentlichen
nur den Durchmesser des Ausschnitts für die Siebstelle an
der Spitze zu bedecken, kann natürlich aber auch über einen
größeren Bereich reichen. In der bevorzugten Ausführungsform
wird kein zusätzliches Siebgewebe für die Einbuchtung 46
verbraucht, da sie im wesentlichen zwischen den Ausschnitten
16 und 17 liegt. Die Siebstreifen 30 können zugeschnitten
und an auf normalen Förderbändern vorwärts bewegten Roh
stücken 10 angebracht werden.
Das Fertigstellen des Filters erfolgt durch Falten der Kante
21 über den Randbereich 20 und Verkleben des von der äußersten
Spitze 50 bis zur oberen Kante 51 des konischen Filters
reichenden Nahtbereiches. Als Klebstoffe können wässerige
Emulsionen wie z. B. Polyvinylacetat und seine Mischpolymerisate
mit Acrylderivaten verwendet werden. Bekanntlich besteht
eine gewisse Schwierigkeit beim Zusammenkleben der Lagen des
Bereiches 42 des Filtermaterials mit diesen Klebstoffen.
Die Lagen müssen gut aneinanderhaften, sonst leckt der Filter
und ist untauglich. Durch Vorsehen eines großen Überlappungs
bereiches ist eine einwandfreie Haftung erzielbar. Durch Ver
größern des doppelten bzw. Überlappungsbereiches wird auch
seine Steifigkeit in etwa verdoppelt und die mechanische Festig
keit des Filters auch dadurch erhöht, daß am Bereich 42 eine
Art Rippe entsteht, durch welche das zu siebende Farb- oder
sonstige Material mit gestützt wird.
Bei verschieden großen Filtern kann der Abstand D verschieden
groß sein, sollte aber vorzugsweise von der Spitze bis zur
konvexen Kante des unteren Ausschnittes wenigstens 0,64 cm be
tragen, damit eine zum Verkleben ausreichende Fläche und
Länge vorgesehen ist.
In einer bevorzugten Ausführungsform der vorliegenden Er
findung beträgt der Durchmesser des konischen Filters ge
mäß Fig. 2 an der Kante 51 ungefähr 15,24 cm, und der Ab
stand von der Spitze 50 zur Kante 51 ungefähr 13,34 cm. Die
Ausschnitte 16 und 17 bilden jeweils Flächen von 21,29 cm2,
und der Siebbereich an der Spitze von im wesentlichen konischer
Form ist aus einer Fläche von 1,94 cm2 und einer mehr
schichtigen Überlappungsfläche von 0,65 cm2 gebildet. Das
Größenverhältnis zwischen dem Bereich 42 und der konischen
Fläche aus Siebgewebe in der Filterspitze beträgt wenigstens
1 : 3.
Es wird darauf hingewiesen, daß je nach Bedarf natürlich
jede beliebige Anzahl von Ausschnitten vorgesehen sein kann.
Das Hauptmerkmal der Erfindung besteht darin, an der Filter
spitze einen Filter- bzw. Siebbereich vorzusehen, wodurch der
Gesamtsiebbereich vergrößert wird, und zwar ohne Materialver
lust bei ausreichender mechanischer Verstärkung des Filters,
so daß der hohen Beanspruchung beim Sieben von Farbe, etc.
Rechnung getragen ist. Der Siebbereich an der Spitze ist im
allgemeinen zwar konisch vorgesehen, jedoch kann die obere Kante
des Siebmaterials kreisförmig wie in der bevorzugten Ausführungs
form, aber auch sternförmig oder unsymmetrisch vorgesehen sein,
je nachdem, wie die verschiedenen Anwendungsgebiete es erfordern.
Zusammenfassend sei gesagt, daß die vorliegende Erfindung einen
aus einem flachen Bogen bzw. Blatt hergestellten Filterrohling
betrifft, der eine Vielzahl von Ausschnitten einschließlich eines
Ausschnittes an der Spitze des aus dem Rohstück geformten Konus
aufweist. An einem auf den Ausschnitten angeordneten Streifen aus
Siebgewebe ist an der Filterspitze eine konvexe Ausbuchtung her
gestellt, welche sich beim Zusammenrollen bzw. -falten des
Filters in die konische Form an der Faltstelle überlappt. Die
Flächen dieser Faltstelle, die zum Vereinigen des Siebgewebes mit
einander verklebt werden, bilden einen vergrößerten verstärkten
Nahtbereich.
Claims (3)
1. Filter-Rohstück, insbesondere für Filter zum Sieben von Farben, mit
einem flachen Blattkörper (10 A)
mit einem ersten Ende (11) und einem zweiten Ende (12),
der so geformt ist, daß er zu einem im wesentlichen koni
schen Filter faltbar ist, und der eine Vielzahl von Aus
schnitten ( 16, 17) aufweist, und mit einem aus einem Stück
bestehenden Streifen (30) aus Filtermaterial, der ein
erstes Ende (44) und ein zweites Ende (45) aufweist, auf
den Blattkörper (10 A) aufgelegt ist, dessen Ausschnitte (16, 17) bedeckt,
an ihren Randbereichen angeklebt ist und Filterstellen
bildet, wobei der Blattkörper (10 A) am zweiten Ende (12) eine
ausgeschnittene Öffnung aufweist, die an der Spitze des
zu einem Konus gefalteten Blattkörpers einen abgestumpften
Bereich bildet, und wobei der Streifen (30) aus Filtermaterial
auch diese ausgeschnittene Öffnung bedeckt,
dadurch gekennzeichnet, daß
der Streifen (30) aus Filtermaterial an seinem zweiten
Ende (45) im Bereich der ausgeschnittenen Öffnung des
Blattkörpers (10 A) mit einer konvexen Ausbuchtung (41)
versehen ist.
2. Filter-Rohstück nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, daß
eine der konvexen Ausbuchtung (41) entsprechende kon
kave Einbuchtung (46) am ersten Ende (44) des Streifens
(30) aus Filtermaterial vorgesehen ist und die Ausbuchtung (41)
und die Einbuchtung (46) gleich groß und gleich stark gekrümmt
sind.
3. Filter-Rohstück nach Anspruch 1 oder 2,
dadurch gekennzeichnet, daß
die konkave Ausbuchtung (41) sich über das zweite Ende
(12) des Blattkörpers (10 A) hinaus erstreckt, und daß
der Blattkörper (10 A) aus einem im wesentlichen für Farbe un
durchlässigen Papiermaterial hergestellt ist.
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