DE2748185C2 - Scharnier für abklapp- und aushängbare Bordwände an Nutzfahrzeugen - Google Patents
Scharnier für abklapp- und aushängbare Bordwände an NutzfahrzeugenInfo
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Description
Die Erfindung betrifft ein Scharnier für abklapp- und aushängbare Bordwände an Nutzfahrzeugen nach dem
Oberbegriff des Anspruchs 1.
Bei derartigen Scharnieren sind Mittel, die ein Aushängen der Bordwand im hochgeklappten Zustand
verhindern, erforderlich, wenn ein solches Scharnier sich an einem Nutzfahrzeug befindet, das im Transit
verkehrt, damit bei^ Durchfahren des Transitlandes
niemand an das Transportgut gelangen kann, ohne die Zollplomben zu verletzen.
Ein Scharnier der im Oberbegriff des Anspruchs 1 bezeichneten Art ist aus der DE-OS 22 23 904 bekannt.
Die ein Aushängen der Bordwand im hochgeklappten Zustand verhindernden Mittel bestehen aus einer Nase,
die auf der der Bordwand zugekehrten Seite am Scharriieroberteil angebracht ist, und aus einer Anschlagleiste,
die bei geschlossener Bordwand die Nase übergreift. Wird im hochgeklappten Zustand versucht,
die Bordwand nach oben wegzuheben, so kommt die Nase an dieser Leiste in Anschlag und verhindert ein
Hochheben der Bordwand.
Ein Nachteil dieser Ausführungsform besteht darin, daß sowohl die erwähnte Nase als auch die Anschlagleiste
im hochgeklappten Zustand der Bordwand nicht sichbar sind, so daß es ohne weiteres möglich ist, vor
dem Hochklappen der Bordwand die Anschlagleiste oder die Nase abzufeilen, so daß beim Durchfahren des
Transitlandes die Bordwand hochgehoben und der Laderaum des plombierten Nutzfahrzeugs erreicht
werden kann. Da die Zollbehörden nicht in der Lage sind, eine derartige Manipulation der verdeckt liegenden
Mittel zum verhindern des Aushängens der
ίο Bordwand im hochgeklappten Zustand zu überprüfen
und zu erkennen, haben verschiedene Zollbehörden bereits Nutzfahrzeuge vom Transitverkehr ausgeschlossen,
welche Scharniere aufweisen, bei welchen die Funktion der das Hochheben der Bordwand verhinc"-2rnden
Mittel nicht einwandfrei ersehen werden kann.
Im wesentlichen das Gleiche gilt für ein ähnliches
bekanntes Scharnier (CH-PS 5 31 436), bei dem die Drehzapfen abgeflacht und ihre Lagerschalen nur über
einen Schlitz, der um das Maß der Abflachung schmaler ist als der Durchmesser der Drehzapfen, nach oben
offen sind. Hier kommt als Zusätzlicher Nachteil hinzu,
daß die Bordwand nur in einer bestimmten Schrägstellung ein- und ausgehängt werden kann.
Eine andere Ausführungsform eines Scharniers der im Oberbegriff des Anspruchs 1 bezeichneten Art ist aus
der DE-PS 20 08 301 bekannt. Auch dieses Scharnier besitzt am Schar.nieiunterteil Lagerschalen, die nach
oben offen sind, wobei jedoch die öffnung von einem hakenförmigen Vorsprung übergriffen wird. Am Scharnieroberteil
befinden sich Drehzapfen, die in die entsprechenden Lagerschalen einhängbar sind. Außerdem
sind über den Drehzapfen noch weitere Zapfen vorgesehen, die bei hochgeklappter Bordwand von
unten an den erwähnten hakenförmigen Vorsprüngen anliegen, so daß die Bordwand im hochgeklappten
Zustand nicht hochgehoben werden kann. Die Mittel, weiche das Hochheben im hochgeklappten Zustand der
Bordwand verhindern, sind bei dieser Ausführungsform verhältnismäßig gut sichtbar. Der wesentliche Nachteil
dieser Ausführungsform besteht darin, daß die nach oben offenen Lagerschalen von dem hakenförmigen
Vorsprung am Scharnierunterteil übergriffen werden, so daß es nicht möglich ist, eine ausgehängte Bordwand
von oben her einzuhängen. Sie muß vielmehr in waagrechter Lage von der Seite her zugeführt werden.
Wenn man bedenkt, daß solche Bordwände oft rauhe Behandlungen aushalten müssen und deshalb leicht
verbogen werden, und wenn man weiterhin bedenkt, daß solche Bordwände, werden sie in waagrechter Lage
gehalten, in der Mitte sich aufgrund ihres Gewichts durchbiegen, so wird man sofort erkennen, daß das
Einhängen einer abgenommenen Bordwand von der Seite her ganz erhebliche Schwierigkeiten macht.
Der Erfindung liegt darum die Aufgabe zugrunde, ein Scharnier der im Oberbegriff des Anspruchs 1
bezeichneten Art zu schaffen, bei welchem die ein Aushängen der Bordwand im hochgeklappten Zustand
verhindernden Mittel so ausgebildet sind, daß eventuelle Manipulationen sofort von außen erkannt werden
können, und welches außerdem ein leichtes Einhängen einer ausgehängten Bordwand von oben her ermöglicht.
Es sollen also die Vorteile der erwähnten bekannten Ausführungsformen vereinigt und ihre Nachteile vermieden
werden.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die im Kennzeichenteil des Anspruchs 1 genannten Maßnahmengelöst.
Vorzugsweise wird der Haken am Scharnieroberteil
Vorzugsweise wird der Haken am Scharnieroberteil
als offene Lagerschale für die Achse ausgebildet, so daß
ein seitlicher Schub durch das Ladegut auf die Bordwand nicht nur vom Drehzapfen, sondern auch von
der an der erwähnten Achse anliegenden offenen Lagerschale aufgenommen wird. ^
Bei einer weiteren bevorzugten Ausführungsform des erfindungsgemäßen Scharniers sind zwei nach oben
offene Lagerschalen und zwei zueinander koaxiale Drehzapfen vorgesehen, die beiderseits der Achse bzw.
des Hakens angeordnet sind. Insbesondere bei schweren Nutzfahrzeugen erweist es sich oft als Vorteil, wenn
zwei Drehzapfen und entsprechende Lagerschalen für die Aufnahme des seitlichen Schubs durch das Ladegut
vorgesehen sind.
Gemäß einer besonderen Weiterbildung der eben erwähnten Ausführungsform sind beide Drehzapfen an
den Innenseiten der Schenkel des U-förmig ausgebildeten Scharnieroberteils angebracht und gegeneinander
gerichtet. Diese Ausführungsform ermöglicht es, die Achse, welche vom Haken hintergriffen wird, an
einseitigen Abdeckungen der Lagerschalen für die Drehzapfen anzuordnen. Die Lagerschalen ei.-.seitig zu
verschließen, ist sehr erwünscht, da die Lagerschalen hierdurch wesentlich stabiler ausfallen.
Zwei Ausführungsformen des erfindungsgemäßen Scharniers werden nun anhand der Zeichnungen näher
erläutert In den Zeichnungen zeigt
F i g. 1 eine Ansicht des Rahmens einer Ladeplattform eines Fahrzeugs sowie einer Bordwand, welche über ein
erfindungsgemäßes Scharnier miteinander verbunden so
sind;
Fig.2 eine einfache Ausführungsform eines erfindungsgemäßen
Scharniers;
Fig.3 das Scharnier von Fig.2 in auseinandergenommener
Darstellung; und a
Fig.4 eine schwere Ausführungsform eines erfindungsgemäßen
Scharniers.
Fig. 1 zeigt eine Bordwand 1 sowie einen Rahmen 2 der Ladeplattform eines Fahrzeugs, welche durch ein
erfindungsgemäßes Scharnier mit einem Unterteil 3 und einem Oberteil 4 miteinander verbunden sind.
Das Scharnier gemäß den Fig. 2 und 3 besitzt ein Unterteil 3 und ein Oberteil 4. Am Unterteil 3 ist eine
oben offene Lagerschale 5 vorgesehen, die einseitig durch eine Abdeckung 6 verschlossen ist. Von der
Abdeckung 6 steht eine Achse 7 ab.
Das Oberteil besitzt an einem Ende einen Block 8, von dem seitlich ein Drehzapfen 9 absteht. Am anderen
Ende weist das Oberteil einen als Lagerhalbschale ausgebildeten Haken 10 auf.
Es ist leicht einzusehen, daß nach Abklappen der Bordwand bis zur waagrechten Lage das Oberteil so
liegt, daß der Haken 10 die Achse 7 nicht hintergreift. Die Bordwand kann deshalb leicht in seitlich abstehender
Lage am Fahrzeug ein- und ausgehängt werden. Bei nach unten hängender Bordwand ist ein versehentliches
Aushängen der Bordwand nicht möglich, da dann der mittlere Abschnitt des Oberteils unter der Lagerschale 5
liegt und beim Hochheben an dieser anschlägt. Ist die Bordwand hochgeklappt, so hinter- und untergreift der
Haken 10 die Achse 7 in einer Weise, daß ein Hochheben der hochgeklappten Bordwand unmöglich
ist. Außerdem ist die Funktion und Wirkungsweise des Hakens 10 und der Achse 7 bei hochgeklappter
Bordwand eindeutig ersichtlich, so daß irgendwelche Manipulationen zum Zwecke der Täuschung der
Zollbehörden praktisch nicht möglich sind. Darüber hinaus verhindern der Block 8 und der Haken 10 ein
seitliches Verschieben der Bordwand so daß auch ein axiales Aushängen der Bordwand nicht möglich ist-Hervorzuheben
ist noch, daß bei dieser Ausführungsform im abgeklappten Zustand der Bordwand diese
lediglich am Drehzapfen 9 hängt. Der Drehzapfen 9 ist leicht in der Lage, lediglich die abgeklappte Bordwand
zu tragen. Wird jedoch die Bordwand hochgeklappt, so hintergreift der Haken 10 noch die Achse 7, so daß ein
zusätzliches Mittel geschaffen wird, um einen durch das Transportgut auf die Bordwand ausgeübten seitlichen
Schub aufzufangen.
Die schwerere Ausführungsform gemäß F i g. 4 hat man sich lediglich als spiegelbildliche Verdoppelung der
Ausführungsform gemäß F i g. 2 und 3 vorzustellen.
Das Unterteil 3a weist hier zwei oben offene Lagerschalen 5a auf, die aut den einander zugewandten
Seiten einseitig durch Abdeckungen 6a verschlossen sind. Zwischen diesen beiden Abdeckungen erstreckt
sich eine Achse 7a.
Das Oberteil 4a weist an beiden Seilen je einen Block 8a mit je einem seitlich abstehenden Drehzapfen 9a und
in ler Mitte einen ebenfalls als Lagerhalbschale ausgebildeten Haken 10a auf.
Die Wirkungsweise entspricht derjenigen der Ausführungsform gemäß Fig. 2 und 3, jedoch ist dieses
Scharnier wesentlich stabiler. Dies ergibt sich insbesondere dadurch, daß die Achse 7a beidseitig befestigt
gehalten wird, so daß sie stabiler ist und mehr seitlichen Schub aufnehmen kann.
Hierzu 3 Blatt Zeichnungen
Claims (5)
1. Scharnier für abklapp- und aushängbare Bordwände an Nutzfahrzeugen, bestehend aus
einem Unterteil mit mindestens einer nach oben offenen Lagerschale und aus einem Oberteil mit
mindestens einem in die Lagerschale des Unterteils einhängbaren Drehzapfen, die im eingehängten
Zustand formschlüssig derart ineinandergreifen, daß eine Relatiwerschiebung in Achsrichtung des
Drehzapfens verhindert ist, wobei Mittel vorgesehen sind, die ein Aushängen der Bordwand in deren
hochgeklapptem Zustand verhindern, dadurch gekennzeichnet, daß die das Aushängen der
Bordwand (1) verhindernden Mittel aus einer am Unterteil (3 oder 3a) des Scharniere angebrachten
und im eingehängten Zustand koaxial zum Drehzapfen (9 oder 9a) verlaufenden Achse (7 oder Ta) und
einem Oberteil (4 oder 4a) Festen Haken (10 oder 1OaJ bestehei/, der im hochgeklappten Zustand der
Bordwand (1) nach vorne offen ist, die Achse (7 oder
Ta) von hinten umgreift und bei versuchtem Hochheben der Bordwand (1) von unten gegen die
Achse (7 oder Ta)zw Anlage kommt.
2. Scharnier nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Haken (10 oder iOa) als offene
Lagerschale für die Achse (7 oder Ta) ausgebildet ist.
3. Scharnier nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß es zwei nach oben offene
Lagerschalen (5a) und zwei zueinander koaxiale Drehzapfen (ΐ<ι) aufweist, die beiderseits der Achse
(Ta)bzv/. des Hakens (\0a)angeordnet sind.
4. Scharnier nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die beiden Drehzapfen (9a) an den
Innenseiten der Schenkel des U-iörmig ausgebildeten Oberteils (4a) angebracht und gegeneinander
gerichtet sind.
5. Scharnier nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Achse (Ta) an einseitigen
Abdeckungen (6a) der Lagerschalen (5a) für die Drehzapfen (9a)angeordnet ist.
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE19772748185 DE2748185C2 (de) | 1977-10-27 | 1977-10-27 | Scharnier für abklapp- und aushängbare Bordwände an Nutzfahrzeugen |
Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
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| DE19772748185 DE2748185C2 (de) | 1977-10-27 | 1977-10-27 | Scharnier für abklapp- und aushängbare Bordwände an Nutzfahrzeugen |
Publications (2)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE2748185A1 DE2748185A1 (de) | 1979-05-03 |
| DE2748185C2 true DE2748185C2 (de) | 1982-07-15 |
Family
ID=6022409
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
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| DE19772748185 Expired DE2748185C2 (de) | 1977-10-27 | 1977-10-27 | Scharnier für abklapp- und aushängbare Bordwände an Nutzfahrzeugen |
Country Status (1)
| Country | Link |
|---|---|
| DE (1) | DE2748185C2 (de) |
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