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Quaderförmiges Meßgerätegehäuse
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Die Erfindung betrifft ein quaderförmiges Meßgerätegehäuse aus Kunststoff,
an dessen Frontseite eine rahmenförmige Blende und ein Deckglas angeordnet sind.
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Derartige Meßgerätegehäuse sind in großer Vielzahl bekannt.
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Hierbei tritt immer wieder die Forderung auf, sie so auszubilden,
daß sie einfach herzustellen und mühelos und schnell zusammenzubauen sind.
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Im allgemeinen ist ein solches Gehäuse aus mehreren Teilen, wie Gehäuseboden,
Gehäusemantel, Blende, Deckglas, Frontrahmen u.a. ausgebildet, die mittels Schrauben
oder auch durch Klebemittel miteinander verbunden sind.
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Aus der DT-AS 2 102 888 ist ein Gehäuse für elektrische Meßgeräte
aus Kunststoff bekannt, an dessen Frontseite eine rahmenförmige Blende und ein Deckglas
angeordnet sind. Die Vorderkante des Gehäuses ist als Blende ausgebildet und mit
einem Flansch versehen, auf welchem ein Frontrahmen aufgesetzt ist. Die Gehäusewände
sind mit Aussparungen zum Einrasten von am Gehäuseboden angebrachten Haltezungen
versehen. Der Flansch weist an der Vorderkante Aussparungen auf, in die am Frontrahmen
angebrachten Zungen rasten. Der Flansch ist mit Aussparungen für das Deckglas versehen.
Das Deckglas ist vom Frontrahmen
gehalten. Die einzelnen Gehäuseteile
sind also durch aus Zungen und Ausnehmungen bestehende Befestigungselemente miteinander
verbunden.
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Aus der DT-OS 2 263 836 ist ein Meßgerätegehäuse aus Kunststoff bekannt,
das aus einem hinteren zylindrischen Teil und einem vorderen quadratischen Teil
gebildet ist, und dessen rechteckige Frontseite eine rahmenförmige Blende und ein
darüber mit Abstand angeordnetes Deckglas aufweist.
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Die das Meßwerk tragende Grundplatte ist an der Rückseite des zylindrischen
Teils festschraubbar. Die Blende ist mit Stiften versehen, die in entsprechende
Löcher im quadratischen Teil eingedrückt sind, so daß die Blende auf dem quadratischen
Teil aufliegt. Das Deckglas ist aus einem Thermoplast ausgebildet und mit nach hinten
vorspringenden Rändern mit federnden Zungen versehen. Die federnden Zungen greifen
mittels Schnappnasen hinter entsprechend stufenartige Aussparungen des quadratischen
Teils, so daß das Deckglas in einem bestimmten Abstand zur Blende liegt.
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Das Meßgerätegehäuse ist mit einer auswechselbaren Skala versehen.
Dazu weist die Blende eine Aussparung auf dergestalt, daß zwischen der Blende und
dem quadratischen Teil ein Spalt zur Durchführung der Skala gebildet ist.
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Die Blende ist mit Hinterschneidungen versehen, die als Führungselemente
an der Skala greifen. Auf das Deckglas ist ein Rahmen mit nach hinten weisenden
Rändern aufgeschnappt. Der Rand des Rahmens überdeckt den Spalt zur Durchführung
der Skala.
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Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Meßgerätegehäuse der
eingangs genannten Art zu schaffen, das sich im
Hinblick auf die
bekannten noch einfacher herstellen und schneller zusammenbauen läßt, so daß die
Kosten sowohl bei der Herstellung als auch bei der Montage noch weiter reduziert
werden können.
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Diese Aufgabe wird gemäß er Erfindung dadurch gelöst, daß das Gehäuse
an der Vorderseite innen Abstufungen aufweist, auf welchen die Blende aufliegt,
und daß zwei gegenüberliegende Wände Führungen zum Einschieben des Deckglases aufweisen.
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Hiermit ist ein Meßgerätegehäuse geschaffen, das sich äußerst einfach
und preisgünstig herstellen läßt, und das auch von ungeübten Personen ohne Vorrichtungen
oder Werkzeuge mühelos und schnell montiert werden kann: Die Blende ist auf die
Abstufungen gelegt und dort von den Gehäusewänden gehalten. Das Deckglas ist einfach
in die Führungen einzuschieben. Angeformte Zungen, Stifte und andere Befestigungselemente
sind hierzu nicht erforderlich. Das Deckglas muß weder vom Frontrahmen gehalten,
noch mit Rändern, Zungen u.ä. versehen sein; es kann aus Glas, einem relativ schweren
Werkstoff, ausgebildet sein.
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Gemäß einem Merkmal der Erfindung ist das Deckglas in seiner Stellung
durch einen von vorne einsetzbaren Justierexcenter gehalten. Der Justierexcenter
erfüllt damit zwei Funktionen: Zum einen dient er zur Nullpunktverstellung, zum
anderen dazu, das Deckglas gegen die Blende zu fixieren.
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Es ist vorgesehen, das Meßgerätegehäuse mit einer auswechselbaren
Skala zu versehen. Dazu sind in einer erfindungsgemäßen Ausbildungsform die beiden
gegenüberliegenden Wände mit innen angeformten Ansätzen versehen, die im Zusammenwirken
mit der auf dem Gehäuse aufliegenden Blende als Führung für die Skala des MeBgerätegehäuses
dienen, und eine anliegende Wand weist eine sich über ihre Länge erstreckende Ausnehmung
auf, die zusammen mit der Blende einen Schlitz zum Einschieben der Skala bildet.
Eine solche Ausnehmung ist viel einfacher zu fertigen als ein Spalt im Gehäuse.
Infolge der den Wänden angeformten Ansätze ist gesichert, daß beim Ein- und Ausführen
der Skala keine Beschädigung des empfindlichen Meßwerks bzw. des Zeigers auftreten
kann. Die Skalenführung erfolgt nicht von der Blende aus, sondern vom Gehäuse aus;
der Aufbau ist daher sehr stabil und einfach.
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Gemäß einem weiteren Merkmal der Erfindung ist eine Abdeckung für
die Ausnehmung vorgesehen, die in Nuten am Gehäuse einschiebbar ist. Eine solche
Maßnahme bringt den Vorteil, daß beim Auswechseln der Skala der Frontrahmen des
Gehäuses nicht abgenommen werden muß.
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Es ist vorteilhaft, den das Meßwerk tragendenGehäuseboden und den
Gehäusemantel aus einem Teil auszubilden. Damit ist das Meßgerätegehäuse nur aus
wenigen einzelnen Bauteilen ausgebildet. Es weist einen einfachen und unkomplizierten
Ausbau auf und ist demzufolge auch in der Montage und Herstellung sehr einfach.
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Weitere Merkmale und Ausgestaltungen der Erfindung sind durch die
Unteransprüche gekennzeichnet.
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Die Erfindung ist nachstehend anhand von Ausflihrungsbeispielen in
der Zeichnung näher erläutert; es zeigen Figur 1 das Meßgerätegehäuse in perspektivischer
Darstellung, Figur 2 das Meßgerätegehäuse mit auswechselbarer Skala in perspektivischer
Darstellung, Figur 3 einen Schnitt durch das Meßgerätegehäuse, entlang der Schnittlinie
A-A in der Figur 1, Figur 4 eine Blende im Aufriß, Figur 5 eine Blende und das Meßgerätegehäuse
im Schnitt, Figur 6 einen Schnitt durch das Meßgerätegehäuse, entlang der Schnittlinie
B-B in der Figur 2, Figur 7 einen Schnitt durch das Meßgerätegehäuse, entlang der
Schnittlinie C-C in der Figur 2, Figur 8 eine Gehäusewand im Grundriß, Figur 9 eine
Abdeckung im Grundriß.
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In den Figuren sind jeweils gleiche Teile mit den gleichen Bezugszeichen
versehen.
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Das Meßgerätegehäuse gemäß den Figuren ist quaderförmig ausgebildet
und besteht aus Kunststoff. Es ist im wesentlichen aus dem Gehäuseboden 1, auf dem
das der Ubersichtlichkeit halber nicht näher dargestellte Meßwerk montiert
ist,
und dem aus vier Wänden 2, 3, 4 und 5 bestehenden Gehäusemantel gebildet. Die Frontseite
weist eine rahmenförmige Blende 6 auf und ist durch ein Deckglas 7 abgedeckt (Figuren
1 und 2).
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Die Wände 2, 3, 4 und 5 sind an der Vorderseite innen mit Abstufungen
8 versehen, auf welchen die Blende 6 aufliegt (Fig. 3); die Blende ist durch die
Wände fixiert. Jede Wand weist wenigstens eine Abstufung auf, die sich über wenigstens
einen Teil der Wandlänge erstreckt. Die beiden gegenüberliegenden Wände 2 und 4
sind mit angeformten Führungen 9 und 10 versehen. Die Führungen 9 und 10 sind im
Beispiel flanschartig ausgebildet. In die Führungen 9 und 10 ist das Deckglas 7
einschiebbar. Das eingeschobene Deckglas 7 liegt auf der Blende 6 auf. Die Skala
11 des Meßgerätegehäuses ist mit einem Ausschnitt 12 im Bereich der Durchführung
des Zeigers 13 des Meßwerks versehen. Die Blende 6 weist ein entsprechend angeformtes
Deckteil 14 auf, welches den Ausschnitt 12 vollständig abdeckt. Das Deckglas 7 und
das Deckteil 14 sind mit Öffnungen 32 und 33 versehen, durch welche von vorne ein
Justierexcenter 15 zur Nullpunkteinstellung des Meßgerätes einschnappbar ist. Mittels
des eingeschnappten Justierexcenters 15 sind das Deckglas'7 und die Blende 6 gegeneinander
fixiert. Des weiteren weist die Blende 6 einen angeformten Anschlag 16 auf (Figur
4). Mittels des angeformten Anschlags 16 wird das Einschieben des Deckglases 7 in
den Führungen 9 und 10 begrenzt und die Montage des Meßgerätegehäuses erleichtert.
Die Führungen 9 und 10
erstrecken sich vorzugsweise über die gesamte
Länge der Wände 2 und 4, der an die Blende 6 angeformte Anschlag 16 über die gesamte
Länge der Blendenseite, und die Führungen 9 und 10 sowie der Anschlag 16 schließen
bündig miteinander ab. Dann kann bei Bedarf in einfacher Weise ein Rahmen über die
Führung und das Deckglas geschnappt werden.
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Es ist vorgesehen, die Blende 6 mit angeformten Ansätzen 17 zu versehen,
die in entsprechende Ausnehmungen 34 in den Abstufungen 8 einsteckbar sind, wie
dies in der Figur 5 dargestellt ist. Damit wird in einfacher Weise ein Verkanten
der Blende verhindert und das Einlegen der Blende während der Montage erleichtert.
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Es ist weiterhin vorgesehen, das Meßgerätegehäuse mit einer auswechselbaren
Skala zu versehen. Dann sind lediglich die Wände 2, 4 und 5 an der Vorderseite innen
mit Abstufungen 8 versehen, auf welchen die Blende 6 aufliegt.
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Des weiteren sind die Wände 2, 4 und 5 mit innen angeformten Ansätzen
18 (Figur 6) versehen. Die Ansätze 18 dienen im Zusammenwirken mit der auf den Abstufungen
8 aufliegenden Blende 6 als Führung für die Skala 11. Die Wand 3 weist eine sich
über ihre Länge erstreckende Ausnehmung 19 auf (Figur 2) Die Ausnehmung 19 ist vorzugsweise
so gestaltet, daß die Wand 3 und die Ansätze 18 bündig miteinander abschließen.
Die Ausnehmung 19 bildet zusammen mit der Blende 6 einen Schlitz zum Ein- und Ausführen
der Skala 11.
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F(1r die Ausnehmung 19 ist eine Abdeckung 20 vorgesehen, um das Neßgerategehäuse
staub- und schmutzsicher zu halten.
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Die Wande 2 und 4 sind geringfügig über die Wand 2 hinausragend ausgebildet.
In den herausragenden Teilen der Wände 2 und 4 sind senkrecht zur Ausnehmung 19
verlaufenden Nuten 21 und 22 vorgesehen (Figuren 7, 8).
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Die Abdeckung 20 ist plattenförmig ausgebildet. Die Abdeckung 20 ist
auf der Wand 3 gleitend, in den Nuten 21 und 22 verschiebbar. Die Abdeckung 20 ist
so ausgebildet, daß sie im eingeschobenen Zustand an die Blende 6 stoßend mit dem
Gehauseboden 1 bündig abschließt.
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Die Abdeckung 20 weist eine sich auf der Plattenebene nach unten auswolbende
Griffmulde 23 auf. Eine entsprechend dieser Auswölbung 24 ausgebildete Aussparung
25 ist in der Wand 3 vorgesehen (Figur 7). Damit wird erreicht, daß das Meßgerätegehäuse
auch in staub- schmutzreicher Umgebung staubdicht abgedeckt ist und die Abdeckung
dennoch leicht leichtgängig verschiebbar ist. Die Abdeckung 20 weist am Plattenrand
im Bereich der Griffmulde 23 eine angeformte Rastnase 26 auf (Figur 9). In der Wand
3 ist eine korresoondierendeVertiefung 27 (Figur 8) vorgesehen, in welche die Rastnase
26 im eingeschobenen Zustand der Abdeckung 20 einschnappt, und damit die Abdeckung
20 am MeBgerategehäuse fixiert.
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Die Abdeckung 20 ist mit zwei angeformten Nocken 28 und 29 versehen,
die in entsprechenden Nuten 30 und 31 in der
Wand 3 greifen. Es
ist zweckmäßig, die Nocken 28 und 29 an die Auswölbung 24 der Griffmulde 23 anzuformen
und die Nuten 30 und 31 entsprechend in der Aussparung 25 anzuordnen, wie dies in
den Figuren 8 und 9 dargestellt ist.
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Die Nuten 30 und 31 verlaufen senkrecht zur Ausnehmung 19 nur auf
der Skala 11 zugewandten Seite bis zum Plattenrand, auf der Gegenseite enden sie
kurz vor dem Plattenrand. Damit wird erreicht, daß die Abdeckung 20 unverlierbar
mit dem Gehäuse verbunden ist Es ist vorgesehen, den das Meßwerk tragenden Gehäuseboden
und den aus den vier Wänden 2, 3, 4 und 5 bestehenden Gehäusemantel aus einem Teil
auszubilden. Dies hat den Vorteil, daß das MeßgerätegehAuse aus nur wenigen einzelnen
Bauteilen ausgebildet ist.
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Es ist weiterhin vorgesehen, den Gehäuseboden mit innen angeformten
Befestigungsteilen für alle in das Gehäuse einzubauenden Teile, wie Meßwerk, Neben-
oder Vorwiderstände, Zuleitungen u.a. zu versehen. Das Meßgerät läßt sich dann sehr
schnell und einfach zusammenbauen.