DE2744774A1 - Haltevorrichtung fuer einen segelmast - Google Patents
Haltevorrichtung fuer einen segelmastInfo
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- B63—SHIPS OR OTHER WATERBORNE VESSELS; RELATED EQUIPMENT
- B63B—SHIPS OR OTHER WATERBORNE VESSELS; EQUIPMENT FOR SHIPPING
- B63B15/00—Superstructures, deckhouses, wheelhouses or the like; Arrangements or adaptations of masts or spars, e.g. bowsprits
- B63B15/0083—Masts for sailing ships or boats
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Description
Die Erfindung betrifft eine Haltevorrichtung für einen Segelmast, wie
sie im Oberbegriff des Patentanspruches 1 beschrieben ist.
Bei bekannten Haltevorrichtungen dieser Art wird der Mast von zwei
Planken gehalten. Davon ist die eine Planke quer zum oberen Teil des Bootskörpers angeordnet und verbindet die beiden aufblasbaren Elemente,
welche die beiden Seitenteile dieses Bootskörpers bilden. Im Mittelteil der Planke befindet sich eine Oeffnung, durch welche der untere Abschnitt
des Mastes durchgeht. Die zweite Planke ist parallel zu der ersten Planke angeordnet und liegt auf der aufgeblasenen Bodenmatte
auf, weiche den Boden des Bootskörpers bildet. Jede ihrer beiden Enden
ist einfach zwischen diese Bodenmatte und die aufgeblasenen Seitenelemente eingeklemmt, die sich unmittelbar darüber befinden. Der Mittelteil
dieser unteren Planke besitzt eine Ausnehmung zur Aufnahme des unteren Mastendes. Derartige Masthaltevorrichtungen werden im allgemeinen
ohne Wanten und ohne Stag verwendet, denn deren Befestigung an einem deformierbaren Bootskörper gewährleistet keine sichere Halterung
des Mastes und der Segel in einer bestimmten Lage gegenüber dem aufblasbaren Bootskörper. Auch verrutscht die untere zweite Planke
leicht wegen der Elastizität der Bodenmatte, auf welcher sie aufliegt, was ein weiterer Grund dafür ist, dass der Mast dabei nicht in einer
festen Lage gehalten werden kann. Auch ist es praktisch unmöglich, dabei die Fock gut zu spannen, denn jede angelegte Spannung lässt den
vorderen Teil des Bootes anheben oder den Mast nach vorn schwenken, so dass dabei die zweite, untere Planke sich nach rückwärts im Boot
verschiebt. Weiterhin sind derartige Planken verhältnismässig lang,
so dass es schwierig ist, diese einwandfrei an ihren Platz zu bringen und gegeneinander zu verkeilen, um den Mast genau auszurichten. Alle
diese Tätigkeiten können jedoch nur dann ausgeführt werden, wenn aus dem Bootskörper die Luft teilweise abgelassen ist, was insofern einen
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weiteren Nachteil darstellt, als ein Benutzer den aufgeblasenen Bootskörper abwechselnd einmal mit und einmal ohne Mast und Segel
benutzen möchte.
Zweck der Erfindung ist die Schaffung einer Möglichkeit zur Vermeidung
der vorstehend erwähnten Nachteile, indem der Segelmast auch bei einem aufgeblasenen Bootskörper leicht und einwandfrei gesetzt
und ausgerichtet sowie auch rasch wieder abgebaut werden kann.
Hierzu ist eine Haltevorrichtung der eingangs erwähnten Art erfindungsgemäss
gekennzeichnet durch Merkmale, wie sie im kennzeichnenden Teil des Patentanspruches 1 aufgeführt sind.
Durch diese Ausbildung kann nämlich der Mast sicher und einwandfrei
in einer festen Lage gegenüber der Haltevorrichtung angeordnet werden, wobei auch Wanten und ein Stag verwendet werden können, welche dazu
beitragen, den Mast an dem Gestell einwandfrei zu halten. Es ist ferner möglich, die Fock glatt zu spannen, ohne dass sich dadurch der vordere
Teil des Bootes anhebt oder der Mast sich nach vorn neigt.
Darüber hinaus ist diese Haltevorrichtung in der Weise ausgebildet,
dass ihre Verbindung mit dem aufblasbaren Bootskörper dessen Form weitgehend beibehält und die Starrheit zwischen dem Bootskörper und
der Haltevorrichtung gewährleistet ist. Von wesentlichem Vorteil ist endlich auch, dass die Haltevorrichtung und der Segelmast rasch an
dem aufgeblasenen Bootskörper angebracht werden können, ohne dass es notwendig ist, die Luft teilweise und vorübergehend aus dem Bootskörper
ablassen zu müssen. In gleicher Weise können die Haltevorrichtung und der Mast sehr rasch wieder von dem Bootskörper demontiert
werden. Auf diese Weise ist es für einen Benutz er des Bootes mit einem
einteiligen, aufblasbaren Bootskörper sehr einfach, dieses abwechselnd
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mit oder ohne Segel zu verwenden.
Der vordere Teil der er findung sgemäss ausgebildeten Haltevorrichtung
kann dabei direkt vorn am Bug des Bootskörpers befestigt werden oder aber auch unter Verwendung eines Zwischenstückes, welches
selbst mit wenigstens zwei seiner Teile dort befestigt ist. Gleiches
gilt auch für die beiden Seitenteile, welche ebenfalls unmittelbar oder über ein Zwischenstück auf jeweils einer Seite des Bootskörpers befestigbar
sind.
In bevorzugten Ausführungsformen kann das die Haltevorrichtung bildende Gestell Y-förmig ausgebildet sein, wobei die beiden Schenkel
auf jeweils einer Seite des Bootskörpers befestigbar sind, während der dritte Schenkel vorn am Bug des Bootes zu befestigen ist, oder aber
auch T-förmig, wobei der Querbalken mit seinen Enden auf jeweils einer Seite des Bootskörpers befestigbar ist, während der vertikale
Mittelbalken mit seinem freien Ende vorn am Bug des Bootes befestigt wird. Der Gestellteil, welcher als Halterung für das untere Mastende
dient, kann dabei verschiedene Stellungen einnehmen. So kann er beispielsweise bei einem Y-förmig en Gestell an dem Schnittpunkt der drei
Schenkel liegen und bei einer T-förmigen Ausführung auf dem Teil angeordnet sein, welcher den vertikalen Schenkel bildet.
Wie bereits erwähnt, können die beiden Seitenteile des Gestelles direkt
an dem Bootskörper befestigt sein, beispielsweise in Oeffnungen von fest am Bootskörper angeordneten Rudergabeln. Sie können aber auch
über ein Zwischenstück mit dem Bootskörper verbunden sein, welches selbst an der Bootskörperseite befestigt ist. Dies es Zwischenstück kann
hierbei zweckmässigerweise teleskopisch ausziehbar ausgebildet sein, wobei jeder der beiden ineinander verschiebbaren Teile am Bootskörper
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befestigbar ist. Bei dieser Befestigung sind die beiden Teile des ausziehbaren Zwischenstückes in der Weise ausgebildet, dass sie in
Oeffnungen von fest am Bootskörper angeordneten Rudergabeln eingeführt werden können.
Im Falle einer Verwendung von Zwischenstücken zur Befestigung der Seitenteile des Gestelles an dem Bootskörper erfolgt die Verbindung
zweckmässigerweise mittels einer Führung, beispielsweise einem. Führungsrohr, welches fest an dem Seitenteil parallel zur Bootskörperseite
angeordnet ist und dessen Abmessungen die Aufnahme wenigstens eines Zwischenstückteiles ermöglichen.
Weiterhin besitzt die erfindungsgemässe Haltevorrichtung zweckmässigerweise
Befestigungseinrichtungen für ein Stag und zwei Wanten, von denen eine am vorderen Teil des Gestelles und die beiden anderen
an dessen Seitenteilen angeordnet sind. In Abwandlung hiervon können die Befestigungen für die beiden Wanten auch an den beiden erwähnten
Zwischenstücken oder an den Führungen hierfür vorgesehen sein.
Selbstverständlich ist es auch möglich, die Befestigungen für das Stag
und die beiden Wanten am Bootskörper selbst anzuordnen, und zwar in unmittelbarer Nähe der Befestigungsstellen für das Gestell, beispielsweise
an den Bootskörper seit en neben den Rudergabeln.
In den beigefügten Zeichnungen sind zwei beispielsweise Ausführungsmöglichkeiten einer er findung sgemäss ausgebildeten Haltevorrichtung
an einem einteiligen, aufgeblasenen Bootskörper dargestellt, wobei
zeigen :
Fig. 1 eine perspektivische Draufsicht ein-er ersten Aus
führungsform,
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Claims (7)
- 27M774PATENT ANSPR UEC HEl.\ Haltevorrichtung für einen Segelmast bei einem Boot mit ein-V_>eiligem Bootskörper aus einem oder mehreren aufblasbaren Elementen, die wenigstens an den Seiten und vorn am Bootskörper angeordnet sind, in Form eines starren Gestelles, wovon wenigstens ein Teil dem unteren Mastende als Halterung dient, gekennzeichnet durch ein auf den aufblasbaren Bootskörper (26) auflegbares Gestell (1;41), wovon wenigstens ein Vorderteil (2;42) vorn am Bug (15) des Bootskörpers befestigbar ist und wenigstens zwei andere Seitenteile (3,4;43,44) jeweils auf einer Seite (24,25) des Bootskörpers befestigbar sind.
- 2. Vorrichtung nach Anspruch 1, gekennzeichnet durch eine unmittelbare Befestigung der beiden Seitenteile in Oeffnungen von fest am Bootskörper angeordneten Rudergabeln.
- 3. Vorrichtung nach Anspruch 1, gekennzeichnet durch eine Befestigung der beiden Gestellseitenteile (3,4;43,44) über jeweils ein Zwischenstück (16) an wenigstens zwei Rudergabeln (23,35) auf jeder Bootskörperseite (24,25).
- 4. Vorrichtung nach Anspruch 3, gekennzeichnet durch ausziehbare Zwischenstücke (16), wovon wenigstens zwei Teile (20,21) jeweils auf einer Bootskörperseite (24,25) befestigbar sind.
- 5. Vorrichtung nach Anspruch 4, gekennzeichnet durch ausziehbare Zwischenstücke (16), deren beide Enden in jeweils einer Oeffnung (22, 34) einer fest am Bootskörper (26) angeordneten Rudergabel (23,35) befestigbar sind.G Ü 9 Hl fi/0 7 0 727U774
- 6. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 3 bis 5, gekennzeichnet durch eine Verbindung zwischen wenigstens einem Gestellseitenteil (3,4) und einem Zwischenstück (16) aus einer fest an dem Seitenteil parallel zur Bootskörper Seite (24,25) angeordneten Führung (18), deren Abmessungen die Aufnahme wenigstens eines 5wischenstückteiles (20) ermöglichen.
- 7. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, gekennzeichnet durch ein Gestell (1,41) mit einer Befestigung (12) für ein Stag (9) an seinem Vorderteil (2;42) und mit Befestigungen (30,31) für zweiWanten (27,28) an den seitlichen Führungen (18) für die Zwischenstücke (16).809815/0707
Applications Claiming Priority (1)
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