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DE2639565A1 - Verfahren und vorrichtung zur erhoehung der ausbeute beim zuechten von knollen erzeugenden pflanzen - Google Patents

Verfahren und vorrichtung zur erhoehung der ausbeute beim zuechten von knollen erzeugenden pflanzen

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DE2639565A1
DE2639565A1 DE19762639565 DE2639565A DE2639565A1 DE 2639565 A1 DE2639565 A1 DE 2639565A1 DE 19762639565 DE19762639565 DE 19762639565 DE 2639565 A DE2639565 A DE 2639565A DE 2639565 A1 DE2639565 A1 DE 2639565A1
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DE
Germany
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cultivation
box
frame units
breeding
earth
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DE19762639565
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English (en)
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Kalman Lantai
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Individual
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    • A01GHORTICULTURE; CULTIVATION OF VEGETABLES, FLOWERS, RICE, FRUIT, VINES, HOPS OR SEAWEED; FORESTRY; WATERING
    • A01G9/00Cultivation in receptacles, forcing-frames or greenhouses; Edging for beds, lawn or the like
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    • AHUMAN NECESSITIES
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    • A01G22/00Cultivation of specific crops or plants not otherwise provided for
    • A01G22/25Root crops, e.g. potatoes, yams, beet or wasabi
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    • A01GHORTICULTURE; CULTIVATION OF VEGETABLES, FLOWERS, RICE, FRUIT, VINES, HOPS OR SEAWEED; FORESTRY; WATERING
    • A01G7/00Botany in general
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    • Y10S111/908Potato

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  • Biodiversity & Conservation Biology (AREA)
  • Ecology (AREA)
  • Forests & Forestry (AREA)
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  • Cultivation Of Plants (AREA)

Description

  • Kalman Lantai, Götgatan 4, 752 22 Uppsala / Schweden
  • und Raya Miller, Götgatan 4, 752 22 Uppsala / Schweden Verfahren und Vorrichtung zur Erhöhung der Ausbeute beim Züchten von Knollen erzeugenden Pflanzen Die Erfindung betrifft eine neue technische Züchtungsmethode zum Züchten von Knollen erzeugenden Pflanzen, z.B. von Kartoffeln (Solanum tuberosum L.), Erdartischocken (Helianthus tuberosus L.) und dergl., welche in den (Blatt)Achseln ruhende (embryonale) Knospen bzw. Keime haben.
  • Das erfindungsgemäße Verfahren, das es ermöglicht, die Erzeugung von Knollen pro Flächeneinheit zu vervielfachen, kann in der Landwirtschaft in Form von Feldzüchtungen, bei Gewächshauszüchtungen etc. angewendet werden. Die Erfindung betrifft auch eine neue Vorrichtung zur Verwendung bei diesem Verfahren.
  • Knollen erzeugende Pflanzen, insbesondere Kartoffeln, werden bekanntlich seit langem im wesentlichen in der gleichen Weise erzeugt (vergl. z.B. Nordisk Familjebok (1915), Band 22, Spalten 57 und 58, und B. Svensson "Potatis", 1961, SPOR, Seiten 37 bis 47). Bei dieser bekannten Züchtungsmethode werden Samenknollen in einem Feld in Reihen ausgesetzt und sodann mit Erde bedeckt. Wenn die Pflanzen einen bestimmten Abstand oberhalb der Erdoberfläche herausgekommen sind, dann werden die Kartoffeln gewöhnlich aufgeformt, d.h. ein Teil der Erde zwischen den Kartoffelreihen wird gegen die Stengel der Pflanzen gebracht, um eine Erdschicht zu bilden, die sich von den Stengeln herunter schräg erstreckt. Das Aufformen bzw. Aufhäufeln wird während der Entwicklung der Kartoffeln ein bis drei Mal durchgeführt. Der Hauptzweck dieser Maßnahme ist es, die Kartoffelknollen vor Licht zu schützen und auf diese Weise ihre Grünfärbung zu verhindern. Bekanntlich erfordert jedoch diese Züchtungsmethode einen bestimmten Minimalabstand zwischen den Reihen der Pflanzen und auch zwischen den einzelnen Pflanzen in jeder Reihe, so daß diese Methode ziemlich flächenaufwendig ist. Nach Informationen, die derzeit vom Statistischen Zentralbüro verfügbar sind, beträgt die durchschnittliche Anzahl der Kartoffelpflanzen in Schweden etwa 4,3 Pflanzen/m2, wobei die Anzahl der Stengel etwa 20/m2 beträgt. Die Anzahl von Knollen mit einem Durchmesser von mindestens 1 cm macht etwa 60/m2 aus [vergl. auch G. Rösöi (1975), "Development and structure of spring-sowed crops"]. Es ist zwar möglich gewesen, die Ausbeute pro Flächeneinheit bei dieser Züchtungsmethode durch verbesserte Düngemethoden und die Entwicklung von neuen Pflanzensorten zu verbessern, doch ist die hierdurch erzielbare Ausbeuteerhöhung nur relativ begrenzt.
  • Die Erfindung betrifft nun ein vollständig neues Verfahren zur Züchtung von Knollen erzeugenden Pflanzen, die in den Achseln ruhende (embryonale) Knospen bzw. Keime haben.
  • Das erfindungsgemäße neue Züchtungsverfahren ermöglicht es, die Erzeugung pro Flächeneinheit zu vervielfachen, z.B. zu verneunfachen, und somit etwa 90% der Fläche, die derzeit zum Anbau von Kartoffeln und ähnlichen Nutzpflanzen verwendet wird, zum Züchten von anderen Nutzpflanzen und/oder für eine erhöhte Züchtung der Nutzpflanzen freizusetzen. Aufgrund der höheren Ausbeute pro Flächeneinheit ist das erfindungsgemäße Verfahren besonders gut für die gewerbliche Produktion in Gewächshäusern geeignet, in welchem Falle die Gesamtausbeute noch weiter erhöht werden kann, indem man das ganze Jahr lang züchtet, wodurch mindestens zwei Ernten pro Jahr erhalten werden können. Da die neue Züchtungstechnik keine großen Züchtungsflächen erfordert, können technische Züchtungsanlagen in der Nähe der großen Städte - wo der Bedarf am größten ist - oder an Stellen angeordnet werden, wo geeignete Energiequellen verfügbar sind, z.B. wo Abfallwärme, z.B.
  • von Kernkraftwerken, Geysiren und dergl., verfügbar ist.
  • Das erfindungsgemäße Verfahren kann auch mit Vorteil zur Entwicklung von verbesserten Sorten von beispielsweise Kartoffeln verwendet werden, da die Vervielfachung jeder ausgewählten Sorte beschleunigt werden kann. Der Wert der oben angegebenen Vorteile des neuen erfindungsgemäßen Züchtungsverfahrens ist daher offensichtlich.
  • Das neue erfindungsgemäße Züchtungsverfahren baut sich auf der Entdeckung auf, daß ruhende (embyonale) Knospen bzw. Keime in den Achseln der aufgetauchten Stengel von Knollen erzeugenden Kulturpflanzen dazu gebracht werden können, Ausläufer und Knollen zu bilden, wenn sie bei ihrer Bildung mit im wesentlichen horizontalen neuen Erdschichten bedeckt werden. Diese Eigenschaft wird gemäß der Erfindung in solcher Weise verwertet, daß man die Züchtung bzw. den Anbau in Kasten- oder Rahmeneinheiten durchführt, welche wiederholt mit neuen Erdschichten unter Bildung eines fortschreitend höheren Stapels gefüllt werden. In diesem Zusammenhang sollte beachtet werden, daß der Ausdruck "Rshmen" einen Kasten bezeichnen soll, der keinen Boden, sondern nur Seitenwände hat.
  • Es wird bevorzugt, Kasten- oder Rahmeneinheiten zu verwenden, die bei der Aufbringung von neuen Erdschichten aufeinandergestapelt werden können. In diesem Falle ist es offensichtlich, daß nur die untere Stapeleinheit ein echter Kasten sein darf, d.h. einen Boden haben darf. Andererseits ist es nicht erforderlich, daß die untere Stapeleinheit einen Boden hat, vielmehr kann eine untere Rahmeneinheit direkt auf die Erde (oder in diese hinein) gebracht werden, und zwar insbesondere beim Feldanbau. Bei der Durchführung des erfindungsgemäßen Verfahrens wird daher folglich ein Erdstapel gebildet, der höher und höher wächst, je mehr Erdschichten zugegeben werden, wobei die Querschnittsform des Erdstapels der Form der umgebenden Kasten/Rahmen-Einheiten entspricht.
  • Die ruhenden Achselknospen, die mit Erde bedeckt sind, ergeben Ausläufer und Knollen.
  • Die Züchtung bzw. der Anbau wird in üblicher Weise begonnen, indem man eine Samenknolle, die vorzugsweise vorgezüchtet worden ist, einen Stengel oder einen Samen in die Erde einer ersten Kasten- oder Rahmeneinheit einpflanzt. Bei Verwendung eines Kastens als erste (untere) Züchtungseinheit wird auf den Boden des Kastens eine Anfangserdschicht mit geeeigneter Tiefe, z.B. von 5 bis 8 cm, aufgebracht. Die erste Kasten- oder Rahmeneinheit wird auf einem freien Land, in einem Heißbett, in einem Gewächshaus oder dergl. angeordnet.
  • Für das anfängliche Einpflanzen, sowie für das nachfolgende Bedecken mit Erde wird vorzugsweise sandige Erde verwendete Während der gesamten Züchtungsperiode werden geeignete Mengen von Wasser und Düngemitteln zugesetzt. Die wachsenden Stengel entwickeln laufend neue Blätter und Achselknospen, die,ohne abgeschnitten zu werden, periodisch mit neuen Erdschichten bedeckt werden. Beim Anbau von Kartoffeln wird es bevorzugt, eine neue Erdschicht aufzubringen, wenn die Stengel eine Höhe von 5 bis 8 cm über die Erdoberfläche erreicht haben, während beim Anbau von Artischocken ein größerer Abstand, z.B. bis zu etwa 18 cm oberhalb der Erde, bevorzugt wird. Wenn das Erdniveau an den oberen Rand der oberen Rahmeneinheit herankommt, dann wird auf die Oberseite der Rahmeneinheit eine weitere Rahmeneinheit aufgeschichtet.
  • Bei der Aufbringung von neuen Erdschichten sollte die gesamte Pflanze vorzugsweise nicht bedeckt sein, da dies den Assimilierungsprozeß, der die Knollenerzeugung unterhält, stören könnte. Somit befindet sich das Apical-Teilungsgewebe vorzugsweise an der Oberfläche der Erde oder es ist mit einer Erdschicht von etwa 1 cm bedeckt. Das Züchten wird weitergeführt, bis die Pflanze die gewünschte Entwicklungsstufe erreicht hat, was - im Falle von Kartoffeln -eine Stapelhöhe von z.B. 75 bis 100 cm bedeuten kann, worauf dann die-erzeugten Knollen geerntet werden. (Naturgemäß variiert die Entwicklungsgeschwindigkeit der jeweiligen Pflanzenart von solchen Faktoren wie der Temperatur, den Belichtungsbedingungen etc.) Die Erntezeit bestimmt sich auch durch die gewünschte Qualität der Knollen. Somit werden die Knollen geerntet, wenn sie klein bis mittelgroß sind, wenn z.B. proteinreiche Kartoffeln gewxnscht werden. Dagegen werden größere, stärkereiche Kartoffeln in einem späteren Stadium geerntet. Die Geschmacksqualität kann auch dadurch verbessert werden, daß am Ende der Züchtungsperiode der Zutritt von Wasser beschränkt wird, wodurch die Erde trockener wird. Es ist auch nicht notwendig, den gesamten Stapel zur gleichen Zeit abzuernten, vielmehr können gewünschtenfalls die Knollen der unteren Kasten/flahmen-Einheiten zuerst (im Falle von Kartoffeln beispielsweise nach etwa 3 1/2 bis 4 Monaten) geerntet werden und die Züchtung der oberen Einheiten wird wie zuvor weitergeführt. Auf diese Weise ist es möglich, aus ein und der gleichen Samenknolle (oder Stengel oder Samen) mehrere Ernten zu erhalten.
  • Obgleich es möglich ist, bei dem erfindungsgemäßen Verfahren gute Ergebnisse zu erhalten, wenn man in jede Stapeleinheit zwei oder mehr Samenknollen (Stengel oder Samen) einpflanzt, wird es doch bevorzugt , nur eine Samenknolle (Stengel oder Samen) in jede Einheit einzupflanzen.
  • So kann als Beispiel erwähnt werden, daß es die Verwendung von quadratischen Rahmeneinheiten mit einer Größe.von etwa 1/3 m x 1/3 m (z.B. 30 bis 40 cm x 30 bis 40 cm), was eine geeignete Größe für die Züchtung einer Samenkartoffel (Stengel oder Samen) ist, ermöglicht, neun Samenkartoffeln/m2 zu züchten, d.h. daß es möglich ist, die Knollendichte im Vergleich zu der derzeitigen Anbautechnik mehr als zu verdoppeln. Ein weiterer Vorteil des Einpflanzens von einer oder von nur wenigen Samenknollen in jede Rahmeneinheit besteht darin, daß die Züchtungsschäden auf ein Minimum vermindert werden können, da die Pflanzen in jedem Stapel der Rahmeneinheiten wirksam kontrolliert werden können und da Pflanzen, die mit Pilzen oder Viren infiziert sind, während der Züchtungsperiode ausselektiert werden können (wobei der infizierte Stapel weggenommen wird). Auf diese Weise wird ein Fortschreiten des Angriffs verhindert. Die Erde des infizierten Stapels kann sodann (z. B. durch Wårmebehandlung) desinfiziert und wiederverwendet werden.
  • Durch die Erfindung wird auch ein Rahmensystem zur Durchführung des erfindungsgemäßen Züchtungsverfahrens zur Verfügung gestellt. Dieses Rahmensystem enthält eine Anzahl von Rahmeneinheiten, die so ausgebildet sind, daß sie unter Bildung eines kastenartigen Stapels aufeinandergeschichtet werden können. Jede Rahmeneinheit besteht aus mindestens zwei rechteckigen, quadratischen oder zylindrischen Wandelementen, die miteinander verbunden sind und die vorzugsweise aus einem Kunststoffmaterial, z. B. Polytetrafluoräthylen, hergestellt sind. Mindestens ein Wandelemente in jeder Einheit besitzt mindestens ein nach Ernten vorspringendes Beinteil und mindestens eine entsprechende Aussparung, die sich nach unten von dem oberen Rand des Wandelements erstreckt und die so ausgebildet ist, daß sie ein Beinteil von der angrenzenden Rahmeneinheit aufnimmt. Die Länge der Beinteile ist größer als die Tiefe der Aussparungen, so daß ein Luftspalt zwischen angrenzenden Rahmeneinheiten, die aufeinandergestapelt sind, gebildet wird.
  • Die Erfindung wird anhand der beigefügten Zeichnungen näher erläutert; es zeigen: Fig. 1 und 2 perspektivische Ansichten von zwei unterschiedlichen Bauarten einer Kasteneinheit und einer entsprechenden Rahmeneinheit mit quadratischer Querschnittsform; Fig. 3, 4 und 5 scharnierartige Verbindungen zwischen angrenzenden Wandelementen in der gleichen Rahmeneinheit; Fig. 6, 7 und 8 perspektivische Ansichten, die Kasten- und Rahmeneinheiten mit unterschliedlicher Querschnittsform zeigen, und Fig. 9 und 10 schematische Querschnittsansichten eines Züchtungsstapels während verschiedener Stufen der Züchtungsperiode.
  • Fig. 1 zeigt eine Kasteneinheit 1, die als Bodeneinheit eines erfindungsgemäßen Züchtungsstapels vorgesehen ist, sowie eine Rahmeneinheit 2, die so ausgebildet ist, daß sie auf die Oberseite der Kasteneinheit 1 oder auf die Oberseite einer anderen Rahmeneinheit 2 aufgesetzt wird. Die Kasteneinheit 1 hat eine im wesentlichen quadratische Bodenplatte 3, die vorzugsweise perforiert ist, wie durch das Bezugszeichen 4 gezeigt wird. Vier rechteckige Seitenwände 5 sind gest an der Bodenplatte 3 und an den angrenzenden Seitenwänden 5 befestigt. In jeder Ecke der Kasteneinheit 1 ist ein dreieckiges Bein 10 vorgesehen, das an den angrenzenden Seitenwänden 5 und an der Bodenplatte 3 befestigt ist, Jedes Bein 10 hat eine obere Auflageroberfläche 11. Die Rahmeneinheit 2 ist mit den Ausnahmen mit der Kasteneinheit 1 identisch, daß sie keine Bodenplatte 3 besitzt und daß die Eckbeine 10' sich unterhalb der Bodenränder der Seitenwände 5a erstrecken. In weder Kasten- und Rahmeneinheit beträgt der Abstand von den oberen Rändern der Seitenwände 5 zu der Auflageroberfläche 11 des Beins 10 oder 10' etwa 2 bis 5 mm weniger als die Länge des vorspringenden Teils des Rahmensbeins 10'. Auf diese Weise wird ein Luftspalt mit etwa 2 bis 5 mm zwischen den oberen bzw. unteren Rändern der angrenzenden Seitenwände 5 in einem Stapel gebildet, der durch eine Kasteneinheit 1 undZoder Rahmeneinheiten 2 gebildet wird. Diese Ränder sind vorzugsweise eben und im wesentlichen senkrecht zu den Hauptoberflächen der Seitenwände 5, so daß ein Luftspalt gebildet wird, der nur eine geringe Verdampfung des in der Erde enthaltenen Wassers bewirkt und zur gleichen Zeit aber eine genügende Luftzufuhr für die Erde gewahrleistet.
  • In Fig. 2 ist eine AlternativaussiEhrungsfors der in Fig. 1 dargestellten Kasten- und Rahmeneinheiten gezeigt.
  • Diese Ausführungsform unterscheidet sich von derjenigen der Fig. 1 dadurch, daß die Seitenwände 5a jeder Rahmeneinheit 2 nicht starr aneinander befestigt sind, sondern mittels Scharnierverbindungen miteinander verbunden sind. Ein weiterer Unterschied gegenüber dem Gegenstand der Fig. 1 best darin, daß die Beine jeder Rahmeneinheit eine unterschiedliche Gestalt haben. Somit hat Jede Seitenwand 5a zwei 3eine 10a, die sich von dem Bodenrand erstrecken,und jede Seitenwand 5a bzw. 5 hat zwei entsprechende Aussparungen 12, die in dem oberen Rand vorgesehen sind. Die Länge der Beine lOa ist etwa 2 bis 5 mm größer als die Tiefe der Aussparungen 12, wodurch ein entsprechender Luftspalt zwischen angrenzenden Kasten/ Rahmen-Einheiten in dem Stapel gebildet wird.
  • Die spezielle Bauart der Scharnierverbindungen und das Zusammenwirken der Beine 1 Oa mit den Aussparungen 12 geht aus den Fig. 3, 4und 5 hervor, die Teile einer Rahmeneinheit 2 in Lagerungsposition mit zwei angrenzenden Seitenwänden 5a zeigen, welche in ein und derselben Ebene angeordnet sind. Der Luftspalt zwischen den Seitenwänden von zwei angrenzenden Rahmeneinheiten ist durch 13 angegeben. Die Scharnierverbindung zwischen den zwei Seitenwänden 5a ist so gebildet, daß der Seitenrand einer Seitenwand 5a mit zwei vorspringenden Teilen 14 und dazwischenliegenden, ausgesparten Teilen 15 versehen ist, während die andere Seitenwand 5a drei entsprechende, vorspringende Teile 16 und dazwischenliegende, ausgesparte Teile 17 aufweist, wobei die Vorsprünge und Aussparungen ineinander eingreifen und miteinander ausgerichtet sind. Eine Mittelbohrung 18 erstreckt sich durch alle Vorsprünge und Aussparungen und nimmt einen Stift 19 mit einem Kopf 20 auf, der größer ist als der Durchmesser der Bohrung 18. Eine Sperreinrichtung in Form einer Schraube 21 verschließt den Stift 19 in der Bohrung 18. In jeder Rahmeneinheit ist vorzugsweise mindestens eine Scharnierverbindung nicht permanent verschlossen bzw. gesperrt. In diesem Fall ist die Sperreinrichtung 21 herausgelassen. Durch Entfernung des Stiftes 19 können die Rahmeneinheiten leicht zu einer ebenen Einheit aufgefaltet werden, die für die Lagerung geeignet ist.
  • Einige Alternativausführungsformen der Kasten- und Rahmeneinheiten gemäß der Erfindung sind in den Fig. 6 bis 8 dargestellt. Diese Ausführungsformen unterscheiden sich von den oben beschriebenen Ausführungsformen nur dadurch, daß die Querschnittsform der Einheiten verschieden ist.
  • Die Fig 9 und 10 veranschaulichen diagrammartig die Züchtung bzw. den Anbau von Kartoffeln gemäß der Erfindung.
  • Der Anbau ist in einer Kasteneinheit (Fig. 10a) bzw. einer bodenfreien Rahmeneinheit (Fig.9) begonnen worden. Die Fig.
  • 10b bis e zeigen diagrammartig spätere EatficklungsstuSen mit 1, 2, 4 bzw. 6 Rahmeneinheiten, die auf die Oberseite der unteren Kasten/Rahmen-Einheit aufgesetzt worden sind. In den Fig. 9 und 10 sind die ruhenden Achselknospen durch das Bezugszeichen 6 bezeichnet. Die gebildeten Ausläufer/Knollen sind durch 7 angegeben, und die verschiedenen periodisch zugegebenen Erdschichten sind mit 8 bezeichnet. Das Bezugszeichen 9 zeigt den Luftspalt an, der zwischen angrenzenden Kasten/Rahmen-Einheiten gebildet wird. Dieser versieht die Erde innerhalb des Stapels mit einer genügenden Luftmenge, ohne daß eine zu starke Verdanpfung von Wasser aus dem Erdstapel bewirkt wird.

Claims (10)

  1. Patentansprüche 1. Verfahren zur Erhöhung der Ausbeute beim Züchten bzw. beim Anbau von Knollen erzeugenden Pflanzen, wobei die Züchtung bzw. der Anbau durch Einpflanzen einer Samenknolle, eines Stengels oder eines Samens bzw. Sämlings begonnen wird, dadurch g e k e n n z e i c h n e t , daß man die Züchtung bzw. den Anbau in kastenartigen Rahmeneinheiten durchführt, die wiederholt mit im wesentlichen horizontalen neuen Erdschichten gefüllt werden, welche die embryonalen Achselknospen bzw. -keime bedecken, welche in den hervorgekommenen Teilen der Pflanzen gebildet werden, wodurch die mit Erde bedeckten embryonalen Achselknospen bzw. -keime zur Bildung von Ausläufern und Knötchen gezwungen werden.
  2. 2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß man das Züchten bzw. den Anbau in Rahmeneinheiten durchführt, die dazu imstande sind, aufeinandergeschichtet zu werden, wobei die Rahmeneinheiten aufeinander unter Bildung eines fortschreitend tend höheren Stapels aufeinandergeschichtet werden, wenn neue Erdschichten zugesetzt werden.
  3. 3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die untere Rahmeneinheit einen Boden aufweist, der vorzugsweise perforiert ist.
  4. 4. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß man nur eine Samenkulolle, einen Stengel oder einen Samen bzw. Sämling in jede kastenartige Rahmeneinheit einpflanzt.
  5. 5. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß man die Züchtung bzw. den Anbau in kastenartigen Rahmeneinheiten mit im wesentlichen quadratischem Querschnitt durchführt.
  6. 6. Verfahren nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Querschnittsabmessungen der Rahmeneinheiten in der Größenordnung von 30 bis 40 cm x 30 bis 40 ca sind.
  7. 7. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß man neue Erdschichten zusetzt, wenn die hervorgetretenen Teile der Pflanzen sich etwa 5 bis 8 cm oberhalb der Erdoberfläche befinden.
  8. 8. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß man das Einfüllen der neuen Erdschichten weiterführt, bis der Erdstapel, der gebildet wird, eine Höhe von etwa 75 bis 100 cm erreicht hat.
  9. 9. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die gezüchteten bzw. angebauten Pflanzen Kartoffeln oder Artischocken sind.
  10. 10. Rahmensystem zur Durchführung des Züchtungs- bzw. Anbauverfahrens nach einem der vorhergehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch eine Anzahl von Rahmeneinheiten, die so ausgebildet sind, daß sie aufeinander unter Bildung eines kastenartigen Stapels aufeinandergeschichtet werden können, wobei jede Rahmeneinheit mindestens zwei rechteckige, quadratischer oder zylindrische Wandelemente enthält, die miteinander verbunden sind und vorzugsweise aus einem Kunststoffmaterial, z.B. Polytetrafluoräthylen, hergestellt sind, wobei mindestens ein Wandelement in jeder Einheit mindestens einen nach unten vorspringenden Beinteil und mindestens eine entsprechende Aussparung, die sich nach unten von dem oberen Rand des Wandelements erstreckt und so ausgebildet ist, daß sie ein Beinteil von einer angrenzenden Rahmeneinheit aufnimmt, besitzt und wobei die Länge des Beinteils größer ist als die Tiefe der Aussparungen, so daß ein Luftspalt zwischen angrenzenden Rahmeneinheiten, die aufeinandergeschichtet werden, gebildet wird.
DE19762639565 1975-03-06 1976-09-02 Verfahren und vorrichtung zur erhoehung der ausbeute beim zuechten von knollen erzeugenden pflanzen Withdrawn DE2639565A1 (de)

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