DE602004001607T2 - Verbesserte Pflanzenpalette - Google Patents
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Description
- Die vorliegende Erfindung betrifft eine Pflanzenpalette gemäß Anspruch 1.
- Eine Pflanzenpalette gemäß der Präambel des Anspruchs 1 ist bekannt aus DE-U-9101621. Diese Pflanzenpalette wird zum Anbauen von Zierpflanzen verwendet. Wenn die Pflanzen ausreichend gewachsen sind, werden drei von denjenigen Pflanzen in einen größeren Behälter mit einer runden oder ovalen Form umgepflanzt. Die Hohlräume der Palette weisen solch eine Form auf, dass drei von ihnen zusammen der Form eines größeren Behälters entsprechen. Der Zweck ist, die Erdklumpen von drei gewachsenen Pflanzen zusammen in dem größeren Behälter einzusetzen, ohne die Notwendigkeit, Gartenerde hinzuzufügen.
- Einige Pflanzen sind richtungsempfindlich. Dies bedeutet, dass sie eine bevorzugte Richtung zum Produzieren von Blüten und Früchten in der Richtung aufweisen, in welcher sie zum Beispiel Licht während des Wachstums erhalten haben oder die Richtung oder Seite der Pflanze, wo Blüten und/oder Fruchtbildung stattfinden wird. Es ist herausgefunden, dass dies zum Beispiel mit Erdbeeren der Fall ist. Ein spezielles Problem ist hier, dass diese bevorzugte Richtung schwierig auf den Pflanzen zu sehen ist, zu dem Zeitpunkt, wo sie von dem Wachstumsbehälter, wie beispielsweise eine Palette, in einen darauffolgenden Behälter oder in den offenen Boden umgepflanzt werden.
- Die Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist daher, Mittel vorzusehen, mit welchen es aus der Kombination der Pflanze und eines Stecklings zu erkennen ist, in welche Richtung die Pflanze in der Palette gewachsen ist.
- Diese Aufgabe wird mittels einer Pflanzenpalette gemäß dem Anspruch 1 erreicht.
- Unter Verwendung der Markierung, welche durch diese ebenen Seiten bewirkt wird, ist es möglich, sicherzustellen, in welcher Richtung die Pflanze in der Palette stand, und daher von welcher Seite die Pflanzen Licht empfangen haben, oder auf welchen Seiten Blüten- oder Fruchtbildung stattfinden wird. Es ist hierdurch möglich, die Pflanzen in einem nachfolgenden Behälter oder in dem offenen Boden anzuordnen, so dass sie mit ihrer bevorzugten Richtung in der Richtung platziert sind, wo Blüten- und/oder Frucht-Bildung stattfinden wird. Der Ertrag der Blüten und/oder Früchte kann hierdurch erhöht werden.
- Eine effektive Verwendung des Oberflächenbereichs, welcher in der Palette verfügbar ist, kann vorgenommen werden, wenn die ebene Seite an beiden Kanten mit einer ebenen kurzen Seite verbunden ist und beide kurzen Seiten in die gleiche gekrümmte Seite transponieren.
- Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform sind die Hohlräume in der Palette mit ihrer ebenen Seite in der gleichen Richtung angeordnet. Ein Herausnehmen von Stecklingen kann hierdurch effizient stattfinden, weil die Stecklinge jeweils in der gleichen Richtung genommen werden müssen, während der in der Palette verfügbare Oberflächenbereich weiterhin effizient verwendet wird.
- Eine weitere bevorzugte Ausführungsform sieht die Maßnahme vor, dass die Hohlräume in parallelen Reihen angeordnet sind, und dass die Hohlräume von zwei parallelen Reihen mit ihren flachen Seiten in Richtung zueinander angeordnet sind. Die Verwendung des verfügbaren Raumes wird hierdurch effektiver, während die Stecklinge nur in zwei entgegengesetzten Richtungen platziert werden müssen. In dieser Form findet ein Wachstum des Stecklings in Richtung der Außenseite der Palette statt. Das Entfernen von Abstichrinnen kann hierdurch in automatischer Weise stattfinden.
- Um zu verhindern, dass Flüssigkeit und Nährstoffe, welche in der Flüssigkeit vorhanden sind, auf dem Boden des Hohlraums zum Liegen kommen und dort über die Abflussöffnung verschwinden, ist eine sich im Wesentlichen horizontal erstreckende Stufe vorzugsweise in jedem der Hohlräume angeordnet. Dies verlangsamt das Ablaufen von Wasser. Die Flüssigkeit, welche Nährstoffe enthält, verbleibt somit länger auf der oberen Seite der Schale, wo ein Austrocknen zuerst auftritt. Gemäß einer weiteren bevorzugten Ausführungsform ist die Stufe mit einer aufrechten Kante versehen. Der Effekt des Zurückhaltens von Wasser und der Nährstoffe darin, wird hierdurch verbessert.
- Die Erfindung betrifft auch eine Anordnung einer Pflanzenpalette und richtungsempfindlicher Pflanzen gemäß dem Anspruch 10, sowie ein Verfahren zum Anbauen von richtungsempfindlichen Pflanzen gemäß Anspruch 12.
- Die Vorteile, welche oben dargelegt wurden, werden mit dieser Anordnung und dem Verfahren erreicht.
- – Platzieren eines Stecklings einer richtungsempfindlichen Pflanze mit dem Stiel, mit welchem der Steckling mit der Mutterpflanze verbunden war, in einer definierten Richtung in einem Hohlraum, welcher mit einer Markierung in einem Behälter versehen ist;
- – Anordnen eines Steckling;
- – Entfernen der Pflanze aus dem Hohlraum; und
- – anschließendes Anordnen der Pflanze mit dem Abdruck der Markierung in einer definierten Richtung.
- Die Vorteile, welche in der Präambel dargelegt sind, werden durch dieses Verfahren erzielt.
- Andere attraktive bevorzugte Ausführungsformen werden in den verbleibenden Unteransprüchen dargelegt.
- Die vorliegende Erfindung wird im Folgenden mit Bezug auf die angehängten Figuren erläutert werden, in welchen:
-
1 zeigt eine schematische Perspektive einer Palette gemäß der vorliegenden Erfindung, welche mit zehn Hohlräumen versehen ist; -
2 ist eine Ansicht entsprechend der1 von der Unterseite der Palette, welche in1 gezeigt ist; -
3 zeigt eine perspektivische Detailansicht gemäß dem Pfeil III in1 ; -
4 zeigt eine perspektivische Ansicht gemäß dem Pfeil IV in2 ; und -
5 ist eine Draufsicht auf eine Variante der Palette gemäß der vorliegenden Erfindung. - Die Palette, welche in
1 gezeigt ist und insgesamt mit 1 gekennzeichnet ist, ist durch eine ebene Platte2 gebildet, welche an ihren Kanten mit einer sich nach unten erstreckenden Randleiste3 verstärkt ist. Randleiste3 kann sich auch leicht oberhalb der eigentlichen Pflanze erstrecken, so dass eine Kante4 zum Beispiel zum Zurückhalten von Wasser gebildet wird. Zehn Hohlräume5 sind in Platte2 angeordnet. Die Hohlräume sind gegenseitig durch eine Anzahl von Rippen6 bzw.7 gegeneinander getrennt. Ein Teil der flachen Platte2 ist somit jedem Hohlraum6 zugeordnet, wobei dieser Teil von den anderen Teilen der flachen Platte durch Rippen6 ,7 getrennt ist und an seiner äußeren Kante durch Randleiste3 und aufrechte Kante4 begrenzt wird. - Wie klar in
2 gezeigt ist, weisen Hohlräume6 jeweils auf einer Seite die Form einer abgeschnittenen Pyramide auf und auf der anderen Hälfte nehmen sie die Form eines Kegelstumpfes an. - Der Teil mit der Form einer abgeschnittenen Pyramide weist eine im Wesentlichen gerade Oberfläche auf, welche eine gute Markierung bildet. Es wird hierdurch möglich, Pflanzenstecklinge, welche in den Hohlräumen angebaut worden sind, in einem nachfolgenden Nährmedium in einer definierten Richtung anzuordnen.
- Es wird offensichtlich, dass es, anstelle der Kombination der einen Hälfte eines Kegelstumpfes und einer Hälfte einer abgeschnittenen Pyramide möglich ist, andere Formen anzuwenden, wie beispielsweise räumliche Formen mit einem horizontalen Abschnitt eines ungleichmäßigen Polygons. Es ist zum Beispiel auch möglich, die Form eines ungleichmäßigen Polygons anzuwenden und eine der Oberflächen des Polygons mit einer Markierung zu versehen, wie beispielsweise eine konkave oder konvexe Oberfläche.
- Die Palette muss in einigem Abstand von dem Betonboden, welcher in vielen Fällen durch einen Betonfußboden oder Betontisch gebildet wird, gelagert werden. Eine Anzahl der Hohlräume ist daher mit Beinen versehen, welche sich von der Unterseite der Hohlräume erstrecken. Es wird hier hervorgehoben, dass es aus dem Stand der Technik bekannt ist, Beine anzuwenden, welche sich von der ebenen Platte nach unten erstrecken. Im Hinblick auf ein Einsparen von Material ist es natürlich attraktiver, Beine zu verwenden, welche sich von der Unterseite der Hohlräume erstrecken.
- Die Form der Hohlräume wird nun weiter mit Bezug auf
3 dargelegt werden. -
3 zeigt einen Hohlraum5 , welcher an einer Ecke angeordnet ist, und welcher an seiner Unterseite durch einen Boden9 begrenzt wird, welcher auf einer Seite durch eine ebene Wand10 begrenzt wird, welche als Markierung dient, welche auf zwei kurzen Seiten durch zwei Seitenoberflächen11 ,12 begrenzt wird und auf seiner verbleibenden Seite durch eine halbkreisförmige gekrümmte Oberfläche13 begrenzt wird. Beide ebene Wände11 ,12 verbinden sich auf der halbkreisförmigen Oberfläche13 . - Oberfläche
13 bildet die äußere Begrenzung eines Kegelstumpfes, während Oberflächen10 ,11 und12 die äußere Begrenzung einer abgeschnittenen Pyramide bilden. - Eine Stufe
14 ist hierin in den zwei ebenen Wänden11 ,12 angeordnet und in der halbkreisförmigen Oberfläche13 . Eine Stufe14 dient als Reservoir für den Zweck des Zurückhaltens von Wasser mit Nährstoffen in dem oberen Teil des Stecklings, welcher leicht durch die Wurzeln der Pflanze erreicht werden kann. - Um diesen Rückhalteeffekt weiter zu verbessern, sind die Stufen mit aufrechten Kanten
15 versehen. - Durchgänge
16 sind in diesen Stufen angeordnet, um überschüssiges Wasser ablaufen zu lassen. Angeordnet im Hohlraumboden9 , sind Öffnungen17 , welche ähnlich dazu dienen, überschüssiges Wasser ablaufen zu lassen. Diese Öffnungen werden durch eine aufrechte Kante18 begrenzt, wobei diese aufrechte Kante18 dazu dient, nicht nur Wasser sondern auch Anbaumaterial, wie beispielsweise Erde, davor zu bewahren, durch Öffnungen17 hindurch zu passieren. Sich vertikal erstreckende Rippen20 sind weiterhin auf der Innenseite des Hohlraums angeordnet. - Zu Verstärkungszwecken ist eine Anzahl von Verstärkungsrippen
21 auch auf der Unterseite der ebenen Platte2 angeordnet, welche dazu dienen, die oben beschriebene Struktur zu verstärken. -
5 zeigt eine Draufsicht auf eine Palette, wobei die ebenen Seiten der Hohlräume in Paaren in Richtung zueinander angeordnet sind. Eine optimale Verwendung des Raumes, welcher auf der Palette verfügbar ist, wird hierdurch gemacht. - Es wird offensichtlich, dass diverse Modifikationen an der Ausführungsform, welche hier beschrieben wurde, vorgenommen werden können, ohne von dem Umfang der Erfindung abzuweichen.
Claims (14)
- Pflanzenpalette (
1 ), welche eine im Wesentlichen flache Platte (2 ) mit Ausnehmungen umfasst, welche darin angeordnet sind, und welche Hohlräume (5 ) zum Zweck des Anbaus von Pflanzen in den Hohlräumen einschließen, wobei die Hohlräume mit einer flachen Seite (10 ) und einer gekrümmten Seite (13 ) versehen sind, dadurch gekennzeichnet, dass die Hohlräume eine Symmetrieachse aufweisen, welche die flachen und gekrümmten Seiten (10 ,13 ) in der Mitte schneiden. - Pflanzenpalette (
1 ) wie in Anspruch 1 beansprucht, dadurch gekennzeichnet, dass die flache Seite (10 ) an beiden Kanten mit einer flachen kurzen Seite (11 ,12 ) verbunden ist, und dass beide kurze Seiten in die gleiche gekrümmte Seite (13 ) wechseln. - Pflanzenpalette (
1 ) wie in Anspruch 2 beansprucht, dadurch gekennzeichnet, dass die Hohlräume (5 ) mit ihrer flachen Seite (10 ) in der gleichen Richtung (1 ) wie die Palette (1 ) angeordnet sind. - Pflanzenpalette (
1 ) wie in Anspruch 2 beansprucht, dadurch gekennzeichnet, dass die Hohlräume (5 ) in Reihen angeordnet sind, und dass die Hohlräume (5 ) von zwei Reihen mit ihren flachen Seiten (10 ) in Richtung zueinander angeordnet sind. - Pflanzenpalette (
1 ) wie in irgendeinem der vorhergehenden Ansprüche beansprucht, dadurch gekennzeichnet, dass eine sich im Wesentlichen horizontal erstreckende Stufe (14 ) in den Hohlräumen angeordnet ist. - Pflanzenpalette (
1 ) wie in Anspruch 5 beansprucht, dadurch gekennzeichnet, dass die Stufe mit einer aufrechten Kante (15 ) versehen ist. - Pflanzenpalette (
1 ) wie in Anspruch 6 beansprucht, dadurch gekennzeichnet, dass die aufrechte Kante (15 ) mit Unterbrechungen (16 ) versehen ist. - Pflanzenpalette (
1 ) wie in irgendeinem der vorhergehenden Ansprüche beansprucht, dadurch gekennzeichnet, dass die Hohlräume (5 ) in ihrer unteren Oberfläche (9 ) mit einer Öffnung (17 ) versehen sind. - Pflanzenpalette (
1 ) wie in irgendeinem der vorhergehenden Ansprüche beansprucht, dadurch gekennzeichnet, dass die Palette (1 ) mit Beinen (8 ) versehen ist, welche sich jeweils nach unten von der unteren Oberfläche (9 ) der Hohlräume (5 ) erstrecken. - Anordnung einer Pflanzenpalette (
1 ) und richtungsempfindlichen Pflanzen, wie beispielsweise Erdbeerpflanzen, wobei die Pflanzenpalette (1 ) eine im Wesentlichen flache Platte (2 ) mit Ausnehmungen umfasst, welche darin angeordnet sind, und welche Hohlräume (5 ) zum Anbauen der Pflanzen einschließen, wobei jeder Hohlraum (5 ) mit einer Markierung versehen ist, welche einen Abdruck auf dem Erdklumpen der Pflanze hinterläßt. - Anordnung gemäß Anspruch 11, wobei jeder Hohlraum (
5 ) mit einer flachen Seite (10 ) und einer gekrümmten Seite (13 ) und einer Symmetrieachse versehen ist, welche die flachen und gekrümmten Seiten (10 ,13 ) in der Mitte schneidet. - Verfahren zum Anbauen richtungsempfindlicher Pflanzen, welches die folgenden Schritte umfasst: – Anordnen eines Stecklings einer richtungsempfindlichen Pflanze mit dem Stamm, mit welchem der Steckling mit der Mutterpflanze verbunden war, in einer definierten Richtung in einem Hohlraum (
5 ), welcher mit einer Markierung in einer Palette (1 ) versehen ist; – Wachsen lassen des Stecklings; – Entfernen der Pflanze von dem Hohlraum (5 ), und – anschließendes Anordnen der Pflanze in einem größeren Behälter in einer definierten Richtung unter Verwendung des Abdrucks der Markierung auf ihrem Erdklumpen. - Verfahren wie in Anspruch 12 beansprucht, dadurch gekennzeichnet, dass die Pflanze in einem Hohlraum (
5 ) angeordnet wird, welcher mit einer flachen Seite (10 ) und einer gekrümmten Seite (13 ) und einer Symmetrieachse versehen ist, welche die flachen und gekrümmten Seiten (10 ,13 ) in der Mitte schneidet. - Verfahren wie in Anspruch 13 beansprucht, dadurch gekennzeichnet, dass die Pflanze durch eine Erdbeerpflanze gebildet wird.
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