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Verfahren und Vorrichtung zur registergenauen Montage von Filmen
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für die Druckformherstellung.
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Die Erfindung betrifft ein Verfahren und eine Vorrichtung zur registergenauen
Montage von fotografischen Farbauszugsfilmen, von Filmen zur Einkopierung von z.B.Schriften,
von Filmen zur Maskierung zum Zwecke der Druckformherstellung für alle Druckverfahren.
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Zur Herstellung der Druckformen für alle Druckverfahren werden beim
Mehrfarbendruck oder dann, wenn Schriften oder Motive einkopiert oder unterdrückt
(auskopiert) werden sollen, oder wenn Teile eines Druckbildes begrenzt (maskiert)
werden sollen, ein oder mehrere Stücke fotografischen Films registergenau (passergenau)
auf eine oder mehrere Montagefolien montiert (mit einem geeigneten Klebstoff oder
mit Klebefilm fixiert). Um solche Montagen zu bewerkstelligen, werden in der Praxis
im wesentlichen drei Verfahren angewandt. Das erste Verfahren der Montage der verschiedenen
Fotofilme auf eine oder mehrere Montagefolien beruht auf einem visuellen Vorgang.
Bei der Herstellung der Farbauszüge - sowohl mit rein fotografischen als auch mit
opto-elektronischen Vorrichtungen - und ebenso bei der Herstellung von Einkopierungen,
Ausblendungen und Maskierungen werden außerhalb des Druckbildes Paßkreuze mitfotografiert,
bzw. mitübertragen, die an geeigneten StPellepf der REPROlUK#IONSYORL&G#
geklebt
werden. Jeder Fotofilm wird dann mit Hilfe einer geeigneten lupe (Fadenzähler) auf
einer dimensionsstabilen Montagefolie, unter der der Standbogen auf einem ieuchttisch
liegt, visuell eingepaßt und danach durch geeigneten Klebstoff oder mit Hilfe von
Klebefilm befestigt. Dieses Verfahren ist allgemein bekannt (z.B."Lehrbuch der Druckindustrie",
Band 5, Tiefdruck, Kapitel 3. Polygraph Verlag GmbH, Frankfurt/Main, 1974. Herausgegeben
vom Bundesverband Drucke V.
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Wiesbaden).
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Das zweite Verfahren zur passergenauen Montage mehrerer Fotofilme
beruht auf der Verwendung einer sogenannten Anhaltskopie. Für einen Mehrfarbendruck
wird irgendein Farbauszug (z.B. der Magenta-Auszug) auf der Montagefolie übers Standbogen
auf dem Lichttisch montiert.
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Von dieser Montage wird in einem Kontaktkopiergerät eine vollformatige
Kontaktkopie gefertigt, die jedoch nur so wenig geschwärzt ist daß Konturen von
Schriftzeichen oder Bildmotiven gerade noch erkennbar sind. Diese Anhaltskopie dient
dann als Standbogen für die Montage der anderen Farbauszüge, Einkopferungen oder
Masken. An Stelle einer solchen Anhaltskopie kann auch auf sogenannter Rotfolie
eine Kopie gefertigt werden, die sich von einer Anhaltskopie nur durch eine deutlich
sichtbare Rotfärbung unterscheidet. Das Eis passen der Filme erfolgt mit Hilfe der
Anhalts- bzw.Rotkopie nicht nur durch das visuelle Zur-Deckung-bringen von Konturen
von Paßkreuzen, sondern durch das visuelle Zur-Deckung-bringen des gesamten Druckbildes.
Dieses Verfahren hat gegenüber dem VerfahretEit Paßkreuzen den Vorteil, daß es bei
nicht passergenauer Deckung der Filme ein deutlich sichtbares Relief des ganzen
Druckbildes oder deutlich sichtbare helle Konturen (sogenannte Blitzer) gibt, was
mit bloßem Auge wesentlich leichter erkennbar ist als Passerfehler bei Paßkreuzen.
Auch dieses Verfahren ist seit längerem allgemein bekannt (z.B."iexikon für das
graphische Gewerbe" von Ernst Born, Poygraph Verlag Frankfurt/Mainw Al 9,5#)A
Drittens
ist das Paßstiftverfahren allgemein bekannt geworden und hat weite Verbreitung gefunden.
Dieses Verfahren setzt das Vorhandensein von Lochstanzen und Paßstiften voraus,
was heute allgemein als gegeben angesehen werden kann. Zu diesem Verfahren, das
eine rasche Arbeitsweise ermöglicht, gehören dem Stanzbild entsprechende Filmhalteleisten,
die in der Regel aus Federstahlblech bestehen.
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Mit Hilfe in Löchern der Filmhalteleisten steckender Paßstifte können
die mit einer Lochstanze gelochten Filme (Randlochung) fixiert werden. Klebt man
eine solche Filmhalteleiste in die Rückwand einer Reprokamera oder auf den Projektionstisch
eines Vergrößerungsgerätes, so können zu den Lochungen passende Farbauszugsfilme
hergestellt werden. Mit dem gleichen Paßstiftverfahren lassen sich auch Filme zwecks.Einkopierung
von z.B. Schriften in Farbauszugsfilme herstellen und befestigen. Gleiches gilt
für das Freistellen von Rändern und für das Abdecken von Bildmotiven. Solche Paßstifte
verfahren sind seit längerem Bestandteil des Lehrstoffes bei der Berufsausbildung
und dementsprechend allgemein bekannt.
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Das Verfahren der Randlochung kann auch zur Montage von mehreren Repro-Filmsätzen
auf einem gemeinsamen Satz von Trägerfolien verwendet werden. Das geschieht dadurch,
daß alle benötigten Trägerfolien über einem Standbogen auf einem Lichttisch gestapelt
werden, worauf die mit Filmhalteleisten zusammengehaltenen Filmsätze ausgerichtet
werden, daß jedes Filmpaket und die darunterliegenden Folien mit einem Hohlbohrer
an mindestens zwei Stellen außerhalb des Druckbildes (oder notfalls im Innern einer
Volltonfläche) durchbohrt werden. Anschließend werden die Bohrlöcher in den Trägerfolien
mit Paßstiften bestückt, auf die die Filme, die durch den Bohrvorgang korrespondierende
Löcher erhielten, leicht montiert werden können. Dieses Verfahren ist in der deutschen
Patentschrift Nr. 1 302 963 beschrieben. Aus einer Reihe weiter unten zu beschrei
bender Gründe ist es jedoch nicht allgemein verbreitet. Wenn Farbauszugsfilme
oder
Funktionsfilme von zwei oder mehr Druckbildern nicht nur übereinander passend, sondern
auch örtlich getrennt zueinander passend montiert werden müssen, wird heute noch
überwiegend ohne Paßstiftverfahren montiert, unter Anwendung der beiden visuellen
Verfahren.
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Die praktizierten visuellen Verfahren und die praktizierten Paßstiftverfahren
weisen Mangel und Nachteile auf. Beim visuellen Einpassen auch mit den besten für
solche Zwecke benutzbaren Lupen (Fadenzähler) ergeben sich, wie die Erfahrung immer
wieder lehrt, Passerfehler dadurch, daß bei zügiger Montagearbeit keine keine dafür
gegeben ist, daß sich das Auge des Montierers stets exakt in der optischen Achse
der Lupe befindet, zumal die Lupe mindestens zwischen zwei Bildstellen (Paßkreuze)
oft hin und her bewegt werden muß. Zwischen den beiden einzupassenden Fotofilmen
liegen in der Regel o,4 mm Folie (o,3 mm Montagefolie+o,1 mm Trägerfolie des oben
aufliegenden Fotofilms), so daß bei der Einpassung der Filme schon bei einer nur
etwa 70 von der Lupenachse abweichender Einblickrichtung ein Passerfehler von o,l
mm sich zwangsläufig ergibt.
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Solche Passerfehler treten erfahrungsgemäß umso leichter auf, weil
einerseits infolge der prinzipiell begrenzten Schärfentiefe der auf die obere Fotoemulsion
gestellten Lupe die o,4 mm tiefer liegende Fotoemulsion nicht gleichzeitig scharf
gesehen werden kann und weil andererseits der oben liegenden Fotoemulsion die Lupe
nicht beliebig fest angepreßt werden kann, um beim Hin- und Herbewegen der Lupe
die Fotoemulsion nicht zu beschädigen. Der Parallaxefehler beim Einpassen mit einer
Lupe wird naturgemäß geringer, je stärker die Lupe vergrößert. Gerade aber das ist
die Ursache dafür, daß das Auge des Montierers mehr oder weniger schnell ermüdet,
so daß ihm erfahrungsgemäß nach einer gewissen Zeit Passerfehler unterlaufen.
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Hinzu kommt ein weiterer Umstand: Auch das als besonders maßhaltig
angebotene Filmmaterial verändert durch Temperatur- und Fruchtig
keitseinflüsse
dennoch mehr oder weniger seine Dimensionen. Wenn die einzupassenden Filme von in
der Regel Raumtemperatur durch die stets wärmeren Finger des Montierers hin und
her bewegt oder infolge des Einpaßvorganges längere Zeit berührt werden, ergeben
sich lokale Erwärmungen und es wird auch mehr oder weniger Hautfeuchtigkeit übertragen.
Schließlich geschieht das visuelle Einpassen in den letzten Feinheiten durch mehr
oder weniger starken Schub bzw.
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Stoß mit den schräg auf die Filmebene einwirkenden Fingerspitzen.
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Durch derartige Schubwirkungen wird häufig die Montagefolie, und mit
dieser die bereits auf ihr befestigten Filme, aus dem Register geschoben, weil die
Montagefolie nicht beliebig fest mit der Unterlage verbunden werden kann. Durch
all das bedingt, erfordert die visuelle Montage an Hand von Paßkreuzen sehr viel
Geschick, Mühe und Sorgfalt, so daß gut passende Montagen recht zeitaufwendig und
damit kostspielig sind.
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Das visuelle Einpaßverfahren mit Hilfe von Anhalts bzw.Rotkopien ist
insofern vorteilhafter, als schon mit bloßem Auge ohne Zuhilfenahme einer Bupe das
Einpassen der Filme vorgenommen werden kann.
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Vor dem Befestigen (Montage) genügen in der Regel zwei Kontrollblicke
durch die Lupe auf die Paßkreuze Wird während der Montage eine ganze Anhalts- oder
Rotkopie verschoben, so bleibt das auf die Passergenauigkeit der bereits montierten
Filme ohne Einfluß, da ja die Anhalts-oder Rotkopie selbst zur Montagefolie geworden
ist.
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Nachteilig bei diesem Verfahren ist die Notwenidigkeit, zumindest
eine Anhalt#bzw.Rotkopie zusätzlich zu allen übrigen fotografischen Arbeiten anfertigen
zu müssen, was nicht nur zeit- sondern auch materialaufwendig ist. Kommt es nun
aber vor, daß auf irgend eine Weise eine Druckform oder ein von der Montage kopierter
Film beschädigt wird, dann muß in der Mehrzahl der Fälle die ganze Prozedur der
Filmmontage wiederholt werden, weil die Filme ja von der Anhalts- bzw.Rotkopie wieder
entfernt werden mußten, da diese als
einzige Montagefolie für eine
visuell auch ohne Lupe gut kontrollierbare Einpassung sämtlicher Filme fungierte.
Wollte man diesen Nachteil umgehen, müßte man zusätzlich so viele Anhalts- bzw.Rotkopien
anfertigen, wie Filme für einen Farbsatz benötigt werden, also mindestens drei,
wenn nicht noch Einkopierungen oder Maskierungen erforderlich sind. Das aber bedingt
weiteren erheblich vermehrten Material- und Zeitaufwand. Nachteilig ist in jedem
Falle die notwendige längere Kopierzeit, da ja immer entweder durch die Anhaltskopie
oder durch die Rotkopie hindurchbelichtet werden muß.
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Wird ein Paßstiftverfahren angewandt, kommt es erfahrungsgemäß nicht
so häufig zu Passerfehlern. Aber auch die sorgfältigste Lochung der Filme mit einer
präzisen Lochstanze liefert keineswegs zwangsläufig einen so exakten Passer sämtlicher
Farbauszugafilme eines Farbsatzes, wie es die mitübertragenen Paßkreuze ermöglichen.
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Paßkreuze werden auf der Vorlage befestigt, werden und bleiben somit
Bestandteile derselben, was auch fotografisch oder opto-elektronisch mit der Vorlage
geschieht Jede Lochung dagegen wird in einem von jedem solchen Vorgang unabhängigen
Arbeitsgang in jeden Film gestanzt. Bedienungsfehler der Stanze können zu Passerfehlern
führen, wenn Filme lagenweise als Paket statt einzeln gestanzt werden, weil die
in der oder den oberen Filmschichten ausgestanzten Scheibchen (Konfetti) die Löcher
in den darunter liegenden Filmen ausweiten (vergröBern). Ungenauigkeiten entstehen
ferner durch Rückstände in und an den Stanzelementen in Form von Materialstaub,
ferner durch mechanisches Spiel bei Kamera-Rückwänden, durch die Verwendung von
beschädigten Paßstiften (durch gewaltsames schiefes Eindrücken von Paßstiften in
Filmhalteleisten) und beschädigten (aufgeweiteten) Löchern in Paßstiftleisten und
auch dadurch, daß Filme im Moment des Ansaugens in Kameras oder Vergrößeruugsgeräten
nicht schon vollständig bis zur Paßstiftleiste herabgedrückt wurden. Trotz dieser
Fehlerquellen wäre es vorteilhaft, wenn die so
erzielte, allerdings
nicht loo ziege Passergenauigkeit zwangsläufig beibehalten wird, wenn mehrere aus
Farbauszügen oder Funktionsfilmen zusammenzusetzende Druckbilder auf Montagefolien
montiert werden. Das soll durch das in der deutschen Patentschrift Nr.
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1 302 963 beschriebene Verfahren und die dafür vorgeschlagene Vorrichtung
ermöglicht werden. Jedem mit der Problematik der notwendigen Paßgenauigkeit bei
der Montage von Filmen vertrauten Fachmann leuchtet sofort ein, daß die vorgeschlagene
Vorrichtung (dortige Fig.7) nur dann befriedigende Resultate liefern kann, wenn
sie nicht nur außerordentlich robust und stabil, sondern zugleich extrem präzise
in all ihren Bestandteilen angefertigt wird. Wenn das geschieht, muß zwangsläufig
eine solche Vorrichtung in die Kategorie von z.B. Bohrwerken der Präzisionsmechanik
eingereiht werden, was wiederum eindeutig die Preiskategorie einer derartigen Vorrichtung
bestimmt. Infolgedessen können sich kleinere und mittlere Druckereibetriebe diese
dann notwendige Vorrichtung überhaupt nicht leisten, weil sie das finanziell nicht
verkraften können. Insofern sind dann kleine und mittlere Unternehmungen zwangsläufig
vom an sich möglichen technischen Fortschritt ausgeschlossen. Jeder Kompromiß, eine
solche Vorrichtung preisgünstiger herzustellen, kann sich nur in geringerer mechanischer
Stabilität und in geringerer Genauigkeit sowohl bei der Arbeitsweise selbst, als
auch in geringerer Genauigkeit bei zu wiederholenden Arbeitsgängen niederschlagen.
Da das aber in Hinblick auf die unabdingbar passergenaue Filmmontage nicht zulässig
ist, muß die Vorrichtung gemäß der deutschen Patentschrift Nr. 1 302 963 notwendig
ein Previleg allein finanzkräftiger Unternehmen bleiben. Auch dann, wenn es diese
Argumente nicht geben sollte, gibt es Nachteile. Ausgangabedingung für das Arbeiten
mit dieser Vorrichtung sind die erforderlichen Randlochungen der zu montierenden
Filme, die, wie oben dargelegt, keine ioo ziege Passergenauigkeit gewährleisten.
Zu diesen, wenn auch
seltenen und dann oft geringen Ungenauigkeiten
kommt hinzu, daß es keine Gewähr dafür gibt, daß der verwendete Hohlbohrer exakt
zentrisch rotiert. Infolgedessen kommen zu den Anfangsungenauigkeiten stets weitere
Ungenauigkeiten hinzu. Besonders nachteilig ist dabei, daß die dadurch verursachten
Passerfehler erst durch spätere visuelle Kontrollen erkannt werden können, wenn
nicht gar erst während des Druckens mit der in gutem Glauben mangelhaft hergestellten
Druckform. Durch dieses 'Xblindes' Montageverfahren ergeben sich in der Praxis erfahrungsgemäß
recht häufig sehr hohe Folgekosten. Hinzu kommt noch ein weiterer sehr wesentlicher
Nachteil, der darin begründet liegt, daß es kein Kriterium gibt, einen stumpf gewordenen
Bohrer in dieser Vorrichtung so rechtzeitig zu erkennen, daß er nicht mehr länger
Ursache für ungleichmäßige und/oder größere Paßlöcher sein kann. Erst durch erkannte
Passerfehler bei der Vereinzelung der durchbohrten Filmpakete und/oder durch mangelhaften
Sitz von Paßstiften in den Paßlöchern kann der Montierer auf einen abgenutzten Bohrer
schließen.
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Die Erfindung hat sich nun die Aufgabe gestellt, ein Verfahren vorzuschlagen,
bei dessen Anwendung es möglich ist, randgelochte Filme, z.B. Farbaussugsfilme,
Lichterdecker, Einkopierungsfilme, Maskenfilme usw., in kürzester Zeit so auf Montagefolien
zu fixieren, daß die Registerlöcher der zu fixierenden Filme eines Farbsatzes ohne
visuelle Kontrolle zwangsläufig passergenau lokalisiert sind, ohne dafür die Montagefolie
mit Löchern versehen zu müssen. Außerdem soll es während der Montagezeit jederzeit
möglich sein, die Paßgenauigkeit der Filme visuell mit der Lupe kontrollieren zu
können, sei es Film über Film oder Film über Anhalts- bzw. Rotkopie.
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Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß den rägerfolien,
auf denen die Filme montiert werden sollen, eine weitere
Folie
von etwa gleichen Abmessungen als Übertragungsfolie hinzugefügt wird, - daß außerdem
jedem Filmsatz ein Klarfilm (Folie) als Einhängefilm von etwa halbem Format der
zu montierenden Filmgröße mit gleicher Kantenlochung hinzugefügt wird, - daß ferner
die ersten Farbauszugsfilme der gleichen Druckfarbe (z.B. alle Magenta-Farbauszüge)wie
allgemein üblich auf einem Lichttisch über einem Standbogen mit der Fotoemulsion
nach oben auf der ersten Trägerfolie ausgerichtet und auf dieser so befestigt (geklebt)
werden, daß sie sämtlich zuverlässig fixiert sind, wobei die gelochten Kanten jedoch
nicht mitbefestigt werden, um sie später anheben zu können, - daß erforderlichenfalls
von diesen zuerst montierten Farbauszugsfilmen eine Anhalts- bzw. Rotkopie auf die
Übertragungsfolie kopiert wird (wie allgemein üblich, durch Kantenlochung der Folien
reproduzierbar paßgenau), - daß auf jeden der zuerst montierten und fest verklebten
Filme je ein Einhängefilm paßgenau angeheftet wird, indem jeweils die gelochte aber
nicht angeklebte Filmkante angehoben und dort eine Paßstiftleiste oder ein Paßstiftfolienstreifen
mit den Paßstiften von unten eingehängt wird, auf die der mit Paßlöchern versehene
Einhängefilm gesteckt wird, welcher mit zwei möglichst kleinen Tropfen flüssigem
Filmkleber oder mit zwei möglichst kleinen Stücken Klebefilm gerade so sicher angeheftet
wird,daß der Einhängefilm weder durch das Entfernen der Paßstifte noch durch die
anschließend notwendigen Handgriffe aus seiner paßgenauen Lage gezogen wird, - daß
die nach oben gekehrte Seite der Einhängefilme über und/oder direkt neben den Haftpunkten
mit wesentlich mehr flüssigem Filmkleber bestrichen oder besprüht oder mit wesentlich
größeren Klebefilmstücken (Klebeschicht nach oben) bestückt werden als es für das
Anheften der Einhängefilme erforderlich war, - daß mit einer z.B. Gummiwalze die
Übertragnngsfolie oder eine entsprechend vorbereitete Anhalts- bzw. Rotkopie blasenfrei
über die auf der ersten Montagefolie angehefteten Einhängefilme gelegt und auf
diesen
durch Andrücken bzw. Anreiben befestigt wird, - daß nun die Übertragungsfolie wieder
abgehoben wird, wobei sich zwangsläufig nur die vorher angebrachten wesentlich schwächeren
Klebe stellen (Anheftung) trennen und folglich sämtliche Einhängefilme von der Übertragungsfolie
mitgenommen werden, - daß alle zweiten Farbauszugsfilme (z.B. Cyan-Farbauszüge)
mit Hilfe der Einhängefilme nun mit der Fotoemulsion nach unten auf die Übertragungsfolie
geheftet werden, wobei die Passerkontrolle an Hand der untergelegten ersten Montagefolie
mit den ersten dort befestigten z.B. Magenta-Farbauszügen oder an Hand einer Anhalts-
bzw Rotkopie visuell mit einer B~pe vorgenommen werden kann, - daß alle z.B. Cyan-Farbauszüge
auf die zweite Montagefolie übertragen werden, wie die Einhängefilme auf die Übertragungsfolie
gebracht wurden, - daß schließlich in analoger Weise die übrigen Farbauszugsfilme
und alle Funktionsfilme auf die dritte, vierte und ggf.weitere Montagefolien übertragen
werden, Zur Durchführung des Verfahrens wird erfindungsgemäß eine Vorrichtung vorgeschlagen,
die dadurch gekennzeichnet ist, daß vorbestimmte Elemente der zu montiernden Filme,
insbesondere dicht außerhalb jeden Druckbildes in etwa der Mitte jeder Schmalseite
befindliche Paßkreuze, auf einem Projektionsschirm eines Mikroskops sichtbar gemacht
werden, - daß der die Paßkreuze enthaltende Film auf einer senkrecht zur Mikroskopachse
beweglichen platte (bzw. Tisch) durch Präzisionsschrauben (bzw. Spindeln) so bewegt
werden kann, daß jeweils eins der im Film enthaltenen Paßkreuze mit einem auf dem
Projektionsschirm des Mikroskops angebrachten Fadenkreuzsystem (rechtwinkliges Fadenkreuz
+ konzentrische Kreise) zur Deckung gebracht wird, wodurch das Paßkreuzzentrum mit
einer Genauigkeit von mindestens 1/lot mm mit der starren optischen Achse des Mikroskops
in Übereinstimmung gebracht werden kann, - das as im Zentrum
des
Paßkreuzes herzustellende Paßloch an der Stelle des Paßkreuzes durch einen absenkbaren
Niederhalt auf die Arbeitsplatte der Bohrvorrichtung gepreßt wird, - daß die Arbeitsplatte
der Bohrvorrichtung mit dem Mikroskop und dem auf diesem montierten Projektionsschirm
starr verbunden ist, - daß die Oberseite der Arbeitsplatte mit der Oberseite der
den Film tragenden Platte (bzw.Tisch) in einer Ebene liegt, wobei jedoch Arbeitsplatte
und Filmtrageplatte (bzw.Tisch) mechanisch getrennt und voneinander unabhängige
Bestand teile der Vorrichtung sind, - daß auf dem Projektionsschirm des Mikroskops
mit Hilfe des dort befindlichen Fadenkreuzsystems sowohl die exakte zentrische Position
des z.B. Hohlbohrers als auch der Zustand (z.B. natürliche Abnutzung oder zufällige
Beschädigung) der Schneidekante des Bohrers mit Hilfe einer bekannten optischen
Vorrichtung zuverlässig beobachtet und erkannt werden kann, - daß der z.B. Hohlbohrer
mit einer bekannten Bohreinrichtung von unten exakt in der optischen Achse des Mikroskops
das Zentrum des Paßkreuzes im auf der Arbeitsplatte fixierten Film als Paßloch ausbohrt,
- daß unmittelbar im Anschluß an den Bohrvorgang das Paßloch auf Exaktheit seiner
Position und seiner Form kontrolliert werden kann.
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Die wesentlichen Vorteile des vorgeschlagenen Verfahrens und der vorgeschlagenen
Vorrichtung gegenüber den bekannten Verfahren und Vorrichtungen besteht darin, -
daß sich mit ihnen schneller, zuverlässiger, genauer und wesentlich kostengünstiger
Filmmontagen herstellen lassen, - daß die Folgekosten der sonst erfahrungsmäßigen
häufigen Passerfehler auf nahezu Null absinken, - daß die vorgeschlagene Vorrichtung
auch von kleinsten und kapitalarmen Unternehmen ohne erheblichen Kapita-leinsatz
tatsächlich erworben und betrieben werden kann, wodurch kein Unternehmen länger
vom technischen Fortschritt ausgesperrt ist, - daß auf sensibilisierte Montagefolien
(Anhalts- bzw.Rotkopien) völlig verzichtet werden
kann, in der
Regel etwa 2,7 Mal teurer als klare Montagefolien gleicher Abmessungen sind, wodurch
sich in jedem Falle kostengünstigere Filmmontagen ergeben, - daß infolge des ständigen
bequemen Beobachtens des Vorganges der Paßlöcherherstellung weniger Zeit für nachfolgende
Kontrollen erforderlich ist, was sich sowohl zeitsparend als auch kostensparend
(Arbeitszeitkosten) auswirkt, - daß die Augen des Montierers geschont werden, -
daß schließlich durch den Einsatz des erfindungsgemäßen Verfahrens und der erfindungsgemäßen
Vorrichtung in der allgemeinen Qualitätskontrolle und Qualitätssteuerung erheblicher
Nebennutzen ersielt werden kann.
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Die Erfindung soll nun an Hand eines in den Zeichnungen dargestellten
Ausführungsbeispiels näher erläutert werden. Es zeigt; Fig. 1 eine Aufsicht auf
einen Standbogen, Fig. 2 eine Aufsicht auf eine Montagefolie, Fig. 3 eine Aufsicht
auf vier vereinzelte Farbauszüge einer Druckfarbe, Fig. 4 eine Aufsicht auf eine
Montagefolie, auf die vier Farbauszugsfilme einer Druckfabe montiert sind, Fig.
5 eine Aufsicht auf einen Farbauszugsfilm, über den ein Einhängefilm gelegt ist,
Fig. 6 eine weitere Aufsicht auf einen Farbauszugsfilm, über den ein mit Filmkleber
bestrichener Einhängefilm gelegt ist, Fig. 7 eine Aufsicht auf die Übertragungsfolie
mit auf ihr befestigten Einhängefilmen, Fig. 8 eine perspektivische Darstellung
einer Vorrichtung zur Durchführung des Verfahrens nach der Erfindung, Fig. 9 eine
Seitenansicht eines Bohrers mit Diamantschneide.
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Zur Herstellung der Filmmontagen wird auf einem Lichttisch einem Standbogen
1 zunächst ein mit dem Layout der verschiedenen zu drukkenden Motive bzw. Farbauszüge
aufgebracht, wobei die Anordnung der
Motive der Anordnung derselben
auf der herzustellenden Druckform entspricht. In Fig. 1 ist lediglich die Anordnung
von vier Motiven A, B, C, D dargestellt, wobei selbstverständlich ist, daß die Anzahl
der Motive beliebig sein kann. Der Standbogen 1 ist mit Paßlöchern 2 versehen, deren
Anordnung und Größe den Paßlöchern der Druckform (Druckplatte) entspricht. Für einen
üblichen Vierfarbendruck werden vier getrennte Montagefolien 3 aus transparentem
Film mit Paßlöchern 2 versehen, die in ihrer Anordnung und Größe den Paßlöchern
2 des Montagebogens 1 entsprechen, weshalb sie mit der gleichen Bezugsziffer 2 versehen
wurden, wie in Fig. 2 gezeigt wird. In die Paßlöcher 2 des Standbogens 1 werden
von unten Paßstifte oder eine Paßstiftleiste gesteckt. Dann wird die erste der vier
Montagefolien 3 so auf den Standbogen gelegt, daß die in den Paßlöchern 2 des Standbogens
1 steckenden Paßstifte die Paßlöcher 2 der Montagefolie aufnehmen. Alle zu montierenden
Filme (Farbauszugsfilme, Einkopierungen, Masken usw.) sind bereits bei ihrer fotografischen
oder opto-elektronischen Herstellung mit Paßlöchern 4 versehen worden, die untereinander
sämtlich gleich sind. In Fig.3 sind z.B. die Magenta-Farbauszüge A 1, B 1, C 1,
D 1 der Motive A,B,C,D dargestellt mit den Paßlöchern 4. Die Paßlöcher 4 entsprechen
dem Paßstiftsystem, das bei der Herstellung der Farbauszüge A 1, B 1, C 1, D 1 zur
Anwendung kam, Die Paßlöcher 4 brauchen nicht notwendig mit den Paßlöchern 2 hinsichtlich
ihres Durchmessers und ihres gegenseitigen Abstandes gleich zu sein, Die Farbauszugsfilme
A 1, B 1, C 1, D 1 werden mit der Fotoemulsion nach oben an Hand des Layouts auf
dem Standbogen 1 auf der Montagefolie 3 dauerhaft befestigt, jedoch so, daß der
Kopfteil der Farbauszüge A 1, B 1, C 1, D 1 mit den Paßlöchern 4 nicht mitbefestigt
wird, so daß die Farbauszüge dort angehoben werden können, Die Farbauszüge A 1 bis
D 1 sind nur dort durch z.B. Filmkleber mit der Montagefolie 3 fest verbunden, wie
es die in Fig.4 schraffiert gezeichneten
Flächen zeigen. Die Größe
der Klebeflächen (schraffierte Flächen) ist nicht kritisch, wenn nur eine feste
Verbindung der Farbauszüge mit der Montagefolie gewährleistet wird. In die Paßlöcher
4 der teilweise festgeklebten Farbauszüge werden nach Anheben der losen Filmteile
von unten Paßstifte oder eine Paßstiftleiste gesteckt. Auf jedes Paßstiftpaar, entsprechend
der Anzahl der Farbauszüge, werden Einhängefilme 5 gelegt, wie in Fig.5 gezeigt.
Die Einhängefilme 5 sind mit Paßlöchern 4 des gleichen Systems versehen wie bei
den Farbauszugsfilmen, weshalb sie mit der gleichen Bezugsziffer 4 versehen wurden.
Die Größe der Einhängefilme ist nicht kritisch, sie soll etwa halb so groß wie die
der Farbauszüge sein und in jedem Fall gewährleisten, daß die Einhängefilme 5 später
dauerhaft auf der Übertragungsfolie 6 befestigt werden können. In Fig.5 ist ein
Einhängefilm 5 gezeigt, der über den Farbauszug A 1 gelegt worden ist. Das gleiche
Bild ergibt sich beim Auflegen der weiteren Einhängefilme 5 auf die übrigen Farbauszüge
B 1, C 1, D 1.
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Alle Einhängefilme 5 werden punktuell z.B. an den mit x in Fig.5 bezeichneten
Stellen z.B. durch einen möglichst kleinen Tropfen Filmkleber auf den Farbauszügen
angeheftet. Danach werden die in den Paßlöchern 4 befindlichen Paßstifte entfernt
und es werden die den Paßlöchern abgewandten etwa Hälften auf den Oberseiten der
Einhängefilme 5 derart mit z.B. Filmkleber bestrichen, daß eine dauerhafte Verbindung
mit einer weiteren Folie, der Übertragungsfolie 6, gewährleistet ist. Die in etwa
mit Filmkleber zu bestreichende Fläche der Einhängefilme 5 ist in Fig.6 schraffiert
dargestellt. Auf die mit Filmkleber bestrichenen Einhängefilme 5 wird dann eine
Übertragungsfolie 6 gelegt, derart, daß die Übertragungsfolie 6, die in Gestalt
und Lochung einer Montagefolie 3 gleicht, wie sie in Fig.2 dargestellt ist, zuerst
mit den Paßlöchern 2 aufgenommen und dann mit einer z.B. Gummiwalze blasenfrei auf
die Einhängefilme 5 angedrückt wird, Auf diese Weise sind die Einhängefilme 5 nunmehr
dauerhaft
mit der Übertragungsfolie 6 verbunden. Wird dann die Übertragungsfolie 6 von den
Paßstiften 2 abgehoben, lösen sich die vorher erwähnten punktuellen Klebstellen
(Haftstellen), und es bleiben die Einhängefilme 5 allein mit der tibertragungsfolie
6 fest verbunden, wie in Fig.7 dargestellt, wobei sich die Einhängefilme 5 beim
Abheben der Übertragungfolie 6 unterhalb derselben befinden.
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Die Übertragungsfolie 6 wird nun umgedreht, so daß die Einhängefilme
5 nach oben zu liegen kommen, und sie wird auf die ebenfalls umgedrehte erste fertige
Montagefolie 3 (Fig.4) paßgerecht aufgelegt. Die nicht angeklebten Teile der Einhängefilme
5 werden angehoben, und es werden von unten in die Paßlöcher 4 Paßstifte oder Paßstiftschienen
gesteckt. Auf diese Paßstifte werden dann die nächsten Farbauszugsfilme einer anderen
Druckfarbe (z.B. alle Cyan-Farbauszüge) mit der Fotoemulsion nach unten gelegt.
Bei diesem Arbeitsschritt kann der Passer aller Filme leicht visuell kontrolliert
werden. Die Farbauszugsfilme werden z.B. mit einem möglichst kleinen Tropfen Filmkleber
punktuel»Suf der Übertragungsfolie 6 angeheftet. Darauf werden die Paßstifte aus
den Paßlöchern 4 entfernt Dann werden die auf der Übertragungsfolie 6 angehefteten
Farbauszüge auf ihrer nun oben liegenden Seite (Rückseite des Fotofilms) mit z.B.
Filmkleber so eingestrichen, daß damit eine dauerhafte Verklebung mit einer zweiten
Montpfolie möglich ist, die jetzt paßlochgerecht aufgelegt wird, wobei ausgehend
von den Paßstiften bzw. Paßlöchern 2 mit einer z.B. Gummiwalze die Montagefolie
blasenfrei auf die Farbauszüge angedrückt wird. Die nunmehr oben liegende Montagefolie
läßt sich leicht abheben, da die fest mit der Montagefolie verbundenen Farbauszüge
nur punktuell an die Übertragungsfolie angeheftet waren.
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Auf der nun von Farbauszügen frei gewordenen Übertragungsfolie werden
dann ebenso wie die zweiten Farbauszugsfilme nacheinander die
dritten
Farbauszugsfilme (z.B.- alle Gelb-Farbauszüge) angeheftet und danach auf die dritte
Montagefolie übertragen. Völlig analog erfolgt dann auch die Montage der letzten
Farbauszüge auf der vierten Montagefolie.
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Selbstverständlich kann das Verfahren nach der Erfindung auch dann
angewandt werden, wenn ein einzelnes Motiv (Schriftblock oder Bild oder beides zugleich)
oder eine beliebige Gruppierung des gleichen Motivs oder mehrerer verschiedener
Motive mehrfach auf eine Druckfläche gedruckt werden sollen. Ferner versteht es
sich von selbst, daß für Wiederholungsdrucke die Übertragungsfolie aufgehoben werden
kann, um zukünftige Montagen standgerecht vornehmen zu können.
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Fig.8 zeigt ein Beispiel für eine geeignete Ausführungsform einer
Vorrichtung zur Herstellung exakter Paßlöcher zur Durchführung des Verfahrens nach
der Erfindung. Auf einem rechtwinkligen kastenförmigen Unterbau 7 ist ein stabiler
Winkelrahmen 8 befestigt. Der Unterbau 7 kann auch mit Beinen versehen werden, so
daß die Vorrichtung auch als Standgerät ohne das Vorhandensein eines Tisches zum
Aufstellen ortsunabhängig verwendet werden kann. Im Innern des Rahmens 8 ist die
Platte 9 angeordnet, die mit Hilfe feingängiger Schrauben 8a in bekannter Weise
horizontal in allen Richtungen bewegt werden kann, wobei die Oberseite der Platte
9 stets in der gleichen Ebene bleibt. Auf die glatte und ebene Oberseite kann der
jeweils mit Paß löchern zu versehende Film oder jede beliebige Folie aufgelegt werden,
was in Fig.8 mit Bezugsziffer 10 beispielhaft gezeigt ist. Der Film kann von Hand
so aufgelegt werden, daß eins der im Film vorkommenden Paßkreuze ungefähr in die
optische Achse 11 eines herkömmlichen Mikroskops 12 und seines Objektivs 13 zu liegen
kommt. Zur Beobachtung dieses Vorgangs kann die auf einem Bügel 14, der selbst starr
und mit dem Unterbau 7 fest verbunden ist, montiert te herkömmliche Mikroskop-Projektionseinrichtung
15 mit dem auf
deren Mattscheibe angebrachten Fadenkreuz-System
16 benutzt werden, wobei eine im Unterbau 7 angeordnete herkömmliche Beleuchtungseinrichtung
mit dem Schalter 17 eingeschaltet werden kann. Der Schalter 17 kann ebenso wie die
anderen Schalter 18 und 19 als Tastschalter mit eingebauter Signallampe ausgebildet
sein. Der Film 10 kann durch Vakuum angesaugt und somit auf der Platte 9 fixiert
werden, wofür Ansauglöcher in der Platte 9 in der Umgebung der optischen Achse 11
angeordnet werden können Das Vakuum zum Ansaugen des Films 10 wird mit bekannten
Mitteln erzeugt, die im Unterbau 7 angeordnet sind und mit dem Ansaugkanal unterhalb
der Löcher in Platte 9 in Verbindung stehen. Die Vakuumpumpe kann mit dem Schalter
18 ein- und ausgeschaltet werden. Weiter kann der Film mit Hilfe auf die Platte
9 geklebter Paßstifte oder Paßstiftschienen fixiert werden, welche die vor der fotografischen
oder opto-elektronischen Bearbeitung der Filme eingebrachten, aber keine 100 %ige
Passergenauigkeit gewährleistenden Paßlöcher aufnehmen. Wenn somit der Film 10 auf
der Platte 9 fixiert ist, kann mit Hilfe der Schrao ben 8a unter Betrachtung des
Fadenkreuz-Systems 16 die Feinausrichtung des Films 10 vorgenommen werden, so daß
das Zentrum des Paßkreuzes exakt in der optischen Achse 11 zu liegen kommt. Zur
Abschirmung von Fremdlicht kann auf die Projektionsfläche 15 ein dementsprechend
geformter Tubus aufgesetzt bzw. vorgeklappt werden. In der der Umgebung der optischen
Achsell ist die Platte 9 ausgespart.
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In dieser Aussparung befindet sich eine mit dem Unterbau 7 fest verbundene
Arbeitsplatte, deren Oberseite etwas kleiner als die Aussparung bemessen ist und
in der Ebene der Oberseite der Platte 9 liegt. Die Arbeitsplatte enthält eine Bohrung,
durch die der Film t vom Innern des Unterbaus 7 her mit bekannten Mitteln beleuchtet
werden kann und durch die der Bohrer zum Durchbohren des Films 10 an der Stelle
der optischen Achse 11 von unten gegen den Film 10 mit bekannten Mitteln bewegt
werden kann, die im Unterbau 7 angeordnet
sind. Es versteht sich
von selbst, daß die Achse des Bohrers mit der optischen Achse 11 übereinstimmen
muß. Mit der zur Arbeitsplatte in der Aussparung der Platte 9 parallelen Fläche
eines Niederhalters 20 kann der Film 10 von oben auf die Arbeitsplatte gedrückt
werden. Zwischen die Filmoberseite und die Andruckseite des Niederhalters 20 kann
ein Stück Folie gelegt werden, um dem von unten wirkenden Bohrer einen Gegenhalt
zu geben. Das Absenken des Niederhalters 20 kann von Hand mit herkömmlichen Mitteln
und mit Hilfe des Handgriffes 21 vorgenommen werden. Als Bohreinrichtung.
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kann eine herkömmliche elektrisch angetriebene Einrichtung verwendet
werden, deren Stromversorgung mittels des Schalters 19 ein- und ausgeschaltet werden
kann. Die vertikale Bewegung des Bohrers kann mit Hilfe bekannter Elemente mittels
des Handgriffs 22 gesteuert werden. Als Bohrer kann ein bekannter Hohlbohrer verwendet
werden, der mit herkömmlichen Mitteln eingespannt, ausgewechselt und gegebenenfalls
justiert werden kann. Mit Hilfe eines Äbsaugkanals 23 können ausgebo#te und mit
einer herkömmlichen Auswerfernadel nach oben gestoßene Film- und Folienteile abgesaugt
werden, wozu eine herkömmliche und vorzugsweise elektrisch betriebene Saugeinrichtung
im Innern des Unterbaus 7 eingebaut werden kann, und deren Funktion mit dem Einschalten
der Bohrerrotation durch den Schalter 19 gekoppelt werden kann.
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In einer anderen Ausführungsform einer Vorrichtung zur Durchführung
des Verfahrens nach der Erfindung kann Ab- und Aufwärtsbewegung des Niederhalters
20 motorisch erfolgen, wobei vorzugsweise ein herkömmlicher elektrischer Antrieb
verwendet werden kann. Die Endpunkte der vertikalen Bewegung können durch entsprechend
justierbare Kontakte fixiert werden. In ähnlicher Weise kann auch die vertikale
Bewegung des Bohrers mit herkömmlichen Mitteln vorzugsweise elektrisch gesteuert
werden, wobei elektrische Kontakte die vertikale
Bewegung des
Bohrers nach oben und unten begrenzen können.
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In einer weiteren anderen Ausführungsform einer Vorrichtung zur Durchführung
des Verfahrens nach der Erfindung kann an Stelle eines bekannten Hohlbohrers ein
langsam rotierender Zylinder 24 verwendet werden, der an seinem gegen den Film gerichteten
Ende mit einem schneidenförmig angeschliffenen Diamanten bestückt ist. Ein solcher
Bohrer, von dem in Fig.9 eine Seitenansicht gezeigt ist, kann aus einem Film (von
in der Regel o,1 mm Stärke) eine kreisförmige Scher be herausschneiden, was beim
angestrebten geringen Durchmesser der Paßlöcher (z B. 2 mm) ohne Führungsspitze
bzw.-Zapfen erfolgen kano Der wesentliche Vorteil eines solchen Bohrers gegenüber
einem Hohlbohrer ist in seiner ganz erheblich längeren Standzeit zu sehen.
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In einer weiteren anderen Ausführungsform einer Vorrichtung zur Durchführung
des Verfahrens nach der Erfindung kann an Stelle eines bekannten Hohlbohrers ein
bekanntes Lochstanzmittel angewendet werden, welches in der optischen Achse 11 entweder
von unten oder von oben wirkt.
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Schließlich kann in einer weiteren anderen Ausführungsform einer Vorrichtung
zur Durchführung des Verfahrens nach der Erfindung an Stelle eines materiellen Bohrers
ein Laserstrahl verwendet werden.
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Dabei kann der Laserstrahl entweder kontinuierlich oder intermittierend
gesteuert werden. Des weiteren kann an Stelle eines Laserstrahls, der das Paßloch
als Ganzes erzeugt, auch ein fein gebündelter Laserstrahl verwendet werden, der
in der Filmebene in kreisförmige Bewegung versetzt, wie ein Kreisschneider wirken
kann.
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Diese Ausführungsform hat gegenüber allen anderen der Vorrichtung
den Vorteil, daß das die Paßlöcher herstellende Mittel keinerlei Abnutzung unterliegt.
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/Patentanspruch
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