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Verschluß für Kleidungsstücke, insbesondere Miederwaren
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Die Erfindung betrifft einen Verschluß für Kleidungsstücke, insbesondere
Miederwaren, bestehend aus einem Hülsenteil und einem Einsteckteil, welche an den
lösbar zu verbindenden Textilteilen od. dgl. mittels eines angeformten Verbindungsstückes,
z.B. einer Öse, einer Vernähplatte oder einer Anschweißplatte, befestigt sind.
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Ein solcher Verschluß findet bevorzugt Anwendung bei Büstenhaltern,
insbesondere solchen mit Vorderverschluß, doch sind auch zahlreiche andere Verwendungsmöglichkeiten
gegeben, wie z.B. für Schmuckketten.
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Bei bekannten Verschlüssen dieser Art ist am Einsteckteil ein an einem
Steg angeformter Wulst angebracht, und der Hülsenteil ist mit einer Hülse zur Aufnahme
des Wulstes und mit einem Schlitz zur Führung des Steges versehen, wobei sich der
Schlitz in der Verschlußebene befindet, also bei einem Hülsenteil von im wesentlichen
zylindrischer Form mit
angeformter Öse diametral der Öse gegenüber
liegt. Diese Ausbildung hat den Nachteil, daß sich der Verschluß bei starker Beanspruchung
in Schließrichtung unbeabsichtigt öffnen kann.
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Bei einem anderen bekannten, aus zwei Verschlußteilen bestehenden
Verschluß befindet sich an dem einen Verschlußteil eine Gelenkpfanne mit einem zentralen
Hohlraum zur Ausfnahme einer am anderen Verschlußteil vorgesehenen Gelenkkugel,
die über eine Radialbohrung der Gelenkpfanne in deren Hohlraum einführbar ist; dabei
ist die Gelenkkugel am Ende eines schmalen Verbindungsarmes ausgebildet, der in
Schließstellung von einem in der Gelenkpfanne vorgesehenen Schlitz aufgenommen wird.
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Der Schlitz weist an seinem der Radialbohrung und dem Hohlraum zugewandten
Ende eine unter dem Gelenkkugeldurchmesser liegende Breite auf und erstreckt sich
im wesentlichen in der Verbindungsebene zwischen den miteinander zu verbindenden
Textilteilen. Infolge der verhältnismäßig komplizierten Führung der beiden Verschlußteile
erfordert dieser Verschluß beim Ineinander- und Auseinanderführen derselben eine
besondere Geschicklichkeit.
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Um die Nachteile der bekannten Verschlußausführungen zu vermeiden,
wurde auch bereits vorgeschlagen, bei einem Verschluß der eingangs beschriebenen
Art den Schlitz in einer unter einem Winkel von vorzugsweise 60° bis 90° zur Verschlußebene
liegenden Ebene anzuordnen, so daß die beiden Gelenkteile in einer Winkelstellung
zueinander ineinandergeführt und durch Verschwenken in eine Strecklage in die derselben
ehtsprechende Verschlußlage gebracht werden, wobei im Bereich des Schlitzes ein
an diesen seitlich und allenfalls versetzt anschließender Raum zum Durchtritt des
Steges beim Verschwenken der Verschlußteile aus der Winkelstellung in die Strecklage
vorgesehen ist.
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Mit dieser Verschluß ausbildung wird ein ungewolltes Öffnen des Verschlusses
verhindert, und die Handhabung des Verschlusses ist verhältnismäßig einfach. Es
ist jedoch eine Besonderheit dieses Verschlusses, daß zum Verbinden der beiden Verschlußteile
der eine Teil relativ zum anderen um einen gewissen Winkelbetrag geschwenkt werden
muß. Dies erschwert in bestimmten Anwendungen die Handhabung, wie z.B. bei Büstenhaltern
mit Vorderverschluß und Stillbüstenhaltern.
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Der vorliegenden Erfindung liegt demantsprechend die Aufgabe zugrunde,
einen Verschluß der eingangs beschriebenen Art dahingehend zu verbessern, daß ein
Verbinden der Verschlußteile auch durchgeführt werden kann, ohne daß ein Verschwenken
aus der Strecklage erforderlich ist, wobei jedoch in der Schließstellung die Sicherheit
gegen einunbeabsichtigtes Öffnen nicht beeinträchtigt ist. Diese Aufgabe ist erfindungsgemäß
dadurch gelöst worden, daß das Einsteckteil einen an dem Verbindungsstück, z. B.
einer Öse, über einen Steg angeformten, sich quer zur Verschlußrichtung erstreckenden
Wulst von rechteckigem oder quadratischem Querschnitt aufweist und daß der Hülsehteil
aus einer an dem Verbindungsstück angeformten Hülse besteht, welche an einer ihrer
zur Ebene der Verschlußrichtung parallelen Seiten offen ausgebildet ist, deren Innenraum
den Abmessungen des Wulstes in seiner Schließstellung angepaßt ist, an deren dem
Einsteckteil zugewandten Seite ein dem Querschnitt des Steges angepaßter Ausschnitt
angeordnet ist und die an einer ihrer Innenwände den eingesteckien Wulst in seiner
Schließstellung verriegelnde Noppen oder ähnliche Erhebungen aufweist.
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Die erfindungsgemäße Verschluß ausbildung gestattet somit das Einsetzen
des Einsteckteiles in den Hülsenteil unter Beibehaltung der Lage der beiden Verschlußteile
in der Ebene der Verschluß richtung. Allerdings können mit der erfindungsgemäßen
Ausbildung die beiden Verschlußteile beim Schließen
auch gegenseitig
verschwenkt werden. Somit besteht ein besonderer Vorteil des Verschlusses nach der
Erfindung auch darin, daß es der den Verschluß betätigenden Person überlassen bleibt,
ob sie beim Zusammenfügen der Teile diese parallel zueinanderbeläßt oder gegeneinander
um einen mehr oder weniger großen Winkel verschwenkt.
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Im ersteren Fall wird man einen größeren Widerstand beim Verriegeln
spüren, da das parallele Einschieben in Richtung quer zur Verschlußebene eine etwas
größere Kraft erfordert, während im zweiten Fall, wenn die beiden Verschlußteile
gegeneinander verschwenkt sind, das Einführen zunächst ohne Widerstand durch die
Noppen vor sich geht, sondern diese erst beim Zurückschwenken in die Verschlußebene
wirksam werden. Dabei ist, da der Wulst bereits einen gewissen Halt in der Hülse
hat, eine geringere Kraft seitens der Bedienungsperson erforderlich, weshalb diese
Art des Schließens bisweilen bevorzugt werden wird.
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Einzelheiten der Erfindung sowie ein bevorzugtes Anwendungsbeispiel
werden im folgenden anhand der Zeichnungen erläuert.
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Es zeigen: Fig. 1 eine Draufsicht auf die beiden Teile einer ersten
Ausführungsform eines Verschlusses, in geöffneter Stellung, Fig. 2 eine Stirnansicht
der Verschlu3teile nach Fig. 1, Fig. 3 u. 3a eine Draufsicht auf die einzelnen Teile
einer zweiten Ausführungsform in der Anwendung bei einem Büstenhalter, in geöffneter
Stellung,und eine alternative Verschlußbefestigung, Fig. 4 eine Ansicht auf die
Verschlußteile nach Fig. 3 von oben.
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Der Verschluß nach den Fign. 1 und 2 besteht aus einem Hülsenteil
1 und einem Einsteckteil 2, an denen sich je eine Öse 3 bzw. 4 befindet.
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Der Hülsenteil 1 hat im wesentlichen die Form eines mit der Öse 3
verbundenen, als Hülse 5 ausgebildeten Rechtecks, welches an einer zur Ebene der
Verschlußrichtung parallelen Seite offen ausgebildet ist.
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An der dem Einsteckteil zugewandten Seite der Hülse 5 befindet sich
ein Ausschnitt 6, und an den benachbart hierzu befindlichen Wänden der Hülse 5 sind
in die Innenseite ragende Noppen 7 geformt. Entsprechende Noppen 7a können auch
an der gegenüberliegenden Innenseite vorhanden sein.
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Der Einsteckteil 2 besteht aus einem den Innenraum der Hülse 5 ausfüllenden
Wulst 8, welcher mit der anschließenden Öse 4 durch einen Steg 9 verbunden ist.
Die Länge des Steges 9 entspricht der Länge des Ausschnitts 6 in der Hülse 5 des
Hülsenteiles 1, und der Abstand zwischen Steg und Öse 4 stimmt mit der Wandstärke
der Hülse 5 im Bereich benachbart zum Ausschnitt 6 überein.
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Zum Schließen des Verschlusses gem. Fign. 1 und 2 wird der Wulst 8
des Einsteckteiles 2 ohne Veränderung seiner Winkellage in die Hülse 5 gesteckt,
wobei die Noppen 7 eine Verriegelungswirkung ausüben. In der Schließstellung liegt
sodann der Steg 9 im Ausschnitt 6, und die über den Bereich des Steges 9 hinausragenden
Abschnitte des Wulstes 8 liegen zur Aufnahme der Verschlußkräfte an der zu den Noppen
7 benachbarten Innenwand der Hülse 5 an.
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Zum Verbinden der beiden Teile kann aber der Einsteckteil auch etwas
verschwenkt werden, wodurch man erreicht, daß die zum Hülsenteil 1 gerichtete Seite
des Wulstes 8 zunächst ohne jeden Widerstand in die Hülse gelangt, bis beim Zurückschwenken
in die Verschlußebene die Noppen 7 verriegelnd wirksam werden, d. h. erst dann ist
ein gewisser Widerstand zu überwinden. Wie aus der Darstellung in Fig. 2 rechts
hervorgeht,
bildet der geschlossene Verschluß körperseitig eine
völlig ebene F5läche, so daß die Entstehung von Reibstellen auf der Haut verhindert
ist.
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Das Öffnen des in den Fign. lund 2 dargestellten Verschlusses kann
in der gleichen Weise wie das Schließen ebenso auf zwei Arten durchgeführt werden,
je nachdem, welche Art im Einzelfall von der den Verschluß betätigenden Person bevorzugt
wird. In umgekehrter Folge wie beim Schließen kann man entweder den Einsteckteil
2 zunächst aus seiner Verriegelungsstellung ausschwenken, nämlich,in Besug auf die
Darstellung der miteinander verbundenen Verschlußteile in Fig. 2 rechts, durch eine
Drehbewegung entgegen dem Uhrzeigersinn, oder man entriegelt den Verschluß unmittelbar
durch drehungsfreies Ausheben des Einsteckteiles 2 aus der Hülse 5. In der Praxis
wird man der ersten Art des Öffnens im allgemeinen den Vorzug geben, weil hier die
Handhabung einfacher und mit weniger Kraftaufwand möglich ist.
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Bei dem Ausführungsbeispiel nach den Fign. 3 und 4 handelt es sich
um einen Vorderverschluß für einen Büstenhalter, dessen Körbchen randseitig mit
einem der Umfangsform angepaßten Bügel 10 ausgesteift sind.
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Im Bereich des Mittelverschlusses der beiden Körbchen sind die Bügel
10 mit einem Ansatz 11 versehen, dessen Wandstärke ungefähr der Dicke des Bügels
10 entspricht. An jedem der Ansätze ist ein Steg 13 mit einem Hülsenteil 14 angebracht,
dessen Gestaltung dem Hülsenteil 1 nach den Fign. 1 und 2 entspricht, soweit es
sich um die an der Öse 3 befindliche Hülse 5 handelt. Zur Verbindung der Hülsenteile
14 beider Körbchen des Büstenhalters ist ein Verbindungsstück 15 vorgesehen, welches
aus einer zentralen Durchnähplatte 16 und beidseitig über Stege 18 angeformten Wulsten
17 besteht. Die Durchnähplatte 16 ist mit dem Gewebe des Biistenhalters vernäht,
oder es werden beiderseits der Durchnähplatte befindliche Textilteile miteinander
verschweißt, zu welchem
Zweck in der Durchnähplatte 16 eine Anzahl
Löcher 19 vorgesehen sind.
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Die in den Fign. 3 und 4 dargestellte Verschluß ausbildung eignet
sich sowohl für normale Büstenhalter als auch im besonderen für Stillbüstenhalter.
Im ersteren Fall eines Büstenhalters mit Vorderverschluß kann man bei dem einen
Hülsenteil 14 die Noppen 7 (Fig. 1) etwas stärker ausbilden, so daß sich der Verschluß
zwischen dem Verbindungsstück 15 und dem anderen Hülsenteil 14 etwas leichter öffnen
läßt, das Verbindungsstück 15 also stets mit dem anderen Hülsenteil 14 verbunden
bleibt.
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Bei Verwendung für einen Stillbüstenhalter, bei dem jedes Körbchen
einzeln zu öffnen ist, wird hingegen das Verbindungsstück mit dem Mittelteil des
Büstenhalter- Rahmengewebes vernäht oder verschweißt.
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Das Schließen und Öffnen sowie die Wirkungsweise des in den Fign.
3 und 4 dargestellten Verschlusses entsprechen im übrigen demjenigen nach den Fign.
1 und 2, wie oben beschrieben.
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Bei der Alternativausführung der Verschlußbefestigung gemäß Fig. 3a
ist anstelle der Stege 13 und des mit einem Bügel 10 verbundenen Ansatzes 11 am
Hülsenteil 14 eine Durchnähplatte 12 angebracht, die in Form und Größe unabhängig
von den Abmessungen der Verschlußelemente so gewählt werden kann, daß sie gleichzeitig
die Funktion eines Versteifungselements für das Körbchen erfüllt. Zum etwaigen Verschweißen
der daran zu befestigenden Gewebelagen sind auch in der Durchnähplatte 12 Löcher
19 vorgesehen.
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Selbstverständlich können auch bei der Verschluß ausführung nach den
Fign.
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1 und 2 anstelle der Ösen 3 und 4 in einer der in Fig. 3a gezeigten
Art flache Durchnäh- bzw. Anschweißplatten vorgesehen werden.
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L e e r s e i t e