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Vorrichtung zum Ein- und Ausladen insbesondere
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eines in einem Rollstuhl sitzenden Patienten in ein Fahrzeug bezw.
aus einem Fahrzeug.
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Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Ein- und Ausladen insbesondere
eines in einem Rollstuhl sitzenden Patienten in ein Fahrzeug bezw. aus einem Fahrzeug,
wobei die Vorrichtung aus einer Ruhelage, in welcher sie in zusammengeklapptem Zustande
vollständig im Fahrzeug untergebracht ist und sowohl
ihre Ladeplatte
wie die fest mit dem Fahrzeug verbundenen Plattenfuhrungen wenigstens ungefähr senkrecht
angeordnet sind, in eine Betriebslage verstellbar ist, in welcher die Ladeplatte
in wagerechter Lage außerhalb des Fahrzeuges mit Hilfe einer Hebeeinrichtung gegenüber
den PlattenfUhrungen auf und nieder bewegbar ist.
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Bei einer bekannten Ausführung der vorgenannten Vorrichtung sind innerhalb
des Fahrzeuges auf dessen Ladefläche zwei seitliche, senkrecht verlaufende Führungen
starr befestigt. Mit jeder dieser Führungen steht eine vertikale Stütze in Eingriff,
welche mit Hilfe eines Hebeorganes in vertikaler Richtung auf und nieder bewegbar
ist. Dabei ist die Ladeplatte um 900 verschwenkbar zwischen der wagerechten Betriebslage
und der senkrechten Ruhelage am untersten Ende der beiden Stützen angelenkt. In
Ruhelage liegen die beiden Stützen unmittelbar an den Führungen an, während sie
in Betriebslage in einigem Abstand hinter diesen Führungen verlaufen.
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Als nachteilig hat sich bei dieser bekannten Vorrichtung ergeben,
daß, falls sie zum Ein- und Ausladen eines in einem Rollstuhl sitzenden Patienten
eingesetzt wird, das senkrechte Auf- und Niederfahren dem Patienten ein unangenehmes
Angstgefühl vermittelt. Da die Ladeplatte außerdem mit Ausnahme in ihrer untersten
Lage am Fahrzeug aufgehängt ist, kann sie insbesondere bei starker Belastung durch
Nachgeben der Hinterfedern des Fahrzeuges und/oder dessen Hinterreifen beim Heben
und Senken sich etwas schräg nach hinten senken. Dadurch ergibt sich die Gefahr,
daß
der Rollstuhl von der Ladeplatte nach hinten wegrollen kann,
was zwangsläufig, selbst wenn dies durch einen Helfer verhindert wird, beim Patienten
ein starkes Gefühl der Unsicherheit hervorruRt.
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Die Erfindung hat sich daher die Aufgabe gestellt, eine Vorrichtung
der eingangs genannten Art in der Weise auszubilden, daß die vorstehenden Nachteile
der bisher bekannten Vorrichtungen dieser Art ausgeschaltet werden.
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Gekennzeichnet ist eine erfindungsgemäße Vorrichtung zu diesem Zweck
im wesentlichen dadurch, daß die Plattenführungen am Fahrzeug angelenkt sind und
in Betriebslage mit ihrem freien Ende bis auf den Boden abschwenkbar sind und dabei
in einem spitzen Winkel zum Boden verlaufen.
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Dadurch, daß die Plattenrührungen in Betriebslage der Vorrichtung
mit dem Boden einen spitzen Winkel von vorzugsweise etwa 600 bilden, wird die Ladeplatte
erfindungsgemäß nicht mehr senkrecht auf und nieder bewegt, sondern unter diesem
spitzen Winkel auf einer schrägen Ebene gewissermaßen angehoben und abgesenkt, sodaß
der Patient sich sicher fühlt, und zwar etwa so als wenn er auf einer Rolltreppe
auf und niedergefahren würde. Da die Plattenführungen außerdem in Betriebslage der
Vorrichtung sich auf dem Boden abstützen, wird eine optimale Stabilität gegenüber
dem Fahrzeug erreicht und es wird verhindert, daß die Ladeplatte der Vorrichtung
im Betrieb schräg nach hinten abgesenkt liegt,
Bei einer besonders
vorteilhaften Ausbildung der Erfindung trägt die Ladeplatte an beiden Seiten nahe
ihrer Vorderkante jeweils eine Rolle oder dgh,, welche mit der betreffenden Plattenführung
in Eingriff steht, während außerdem an beiden Seiten der Ladeplatte Jeweils eine
Strebe angelenkt ist, die mit ihrem anderen Ende verschiebbar und verschwenkbar
mit der betreffenden Plattenführung verbunden ist.
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Dabei bilden diese Streben im Betrieb nicht nur eine Abstützung für
die Ladeplatte, um dieselbe während ihrer schrägen Auf- bzw.
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Abwärtsbewegung in sicherer wagerechter Lage zu halten, sondern diese
Streben bilden gleichzeitig Sicherheitsbegrenzungen für den Rollstuhl.
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Die Streben können außerdem an ihrem mit der betreffenden Plattenführung
in Eingriff stehenden Ende eine in die Plattenführung eingreifende Rolle oder dgl.
tragen und es kann außerdem an diesem Ende eine in die Führung passende verschiebbare
Schubstange angelenkt sein, welche in Betriebslage sich mit ihrem freien Ende auf
der nahe der Vorderkante der Ladeplatte angebrachten Rolle abstützt. Auf diese Weise
erhält man einen besonders robusten Aufbau.
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Um zu verhindern, daß der Patient mit seinen Füßen beim Anheben der
Ladeplatte zwischen dieser Ladeplatte und der Hinterkante des Fahrzeuges eingeklemmt
werden kann, wird vorzugsweise zwisehen den Plattenführungen eine Stoßplatte angeordnet,
welche sich in Betriebslage der Vorrichtung ungefähr von der Höhe der
Ladefläche
des Fahrzeuges bis zum Boden erstreckt, wobei die Vorderkante der Ladeplatte in
den verschiedenen Höhenlagen praktisch an diese Stoßplatte anschließt.
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Außerdem kann an dieser Stoßplatte eine Anschlußplatte angelenkt sein,
welche in Betriebslage der Vorrichtung ungefähr wagerecht zwischen der Oberkante
dieser Stoßplatte und der Ladefläche des Fahrzeuges verläuft, sodaß eine durchgehende
Fahrbahn für den Rollstuhl hergestellt wird, auf welcher der Rollstuhl von der Ladefläche
des Fahrzeuges auf die Ladeplatte oder umgekehrt verfahrbar ist. Schließlich kann
an der Hinterkante der Ladeplatte eine Schwenkplatte angelenkt werden, welche in
Betriebslage der Vorrichtung mit ihrer freien Außenkante auf dem Boden aufliegen
kann und dann eine Auflaufplatte oder Auffahrplatte bildet und welche außerdem in
schräg nach oben weisender Lage blockierbar ist, sodaß sie fUr den auf der Ladeplatte
stehenden Rollstuhl als Anschlag dient.
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Eine genauere Erläuterung der Erfindung ergibt sich aus der nachfolgenden
Beschreibung eines bevorzugten AusfUhrungsbeispiels anhand der beiliegenden Zeichnungen;
es zeigt Fig.1 einen senkrechten Schnitt durch die erfindungsgemaße Vorrichtung
in Ruhelage; Fig.2 die Anfangsphase der Schwenkbewegung aus der Ruhelage in Bebriebslage;
Fig.3
die Plattenführungen in vollständig abgesenkter Lage, während die Ladeplatte noch
in die horizontale Lage verschwenkt wird; Fig.4 die Vorrichtung in Betriebslage
mit auf dem Boden aufliegender Ladeplatte; und Fig.5 eine der Fig.4 entsprechende
Darstellung, jedoch mit in ihrer obersten Lage befindlicher Ladeplatte.
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Wie Figur 1 zeigt, ist die Vorrichtung in Ruhelage zusammengeklappt
insgesamt im Fahrzeug untergebracht, wobei sowohl die Ladeplatte 1 wie die mit dem
Fahrzeug verbundenen PlattenfUhrungen 2 wenigstens ungefähr senkrecht stehen. Die
beiden Plattenführungen 2 sind Jeweils mit einem auf der Ladefläche 3 des Fahrzeuges
befestigten Tragbock 4 verschwenkbar verbunden, sodaß sie beim Verschwenken der
Vorrichtung aus der Ruhelage in die Betriebslage gegenüber diesem Tragbock 4 nach
hinten und unten aus dem Fahrzeug herausgeschwenkt werden können (Fig.2).
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Hierbei kommen die Plattenführungen 2 mit ihrem untersten Ende auf
den Boden zu liegen wobei sie mit dem Boden bezw. mit der Wagerechten einen spitzen
Winkel von vorzugsweise etwa 600 bilden (Fig.3).
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Die Ladeplatte 1 trägt bei dem in den Figuren dargestellten Ausführungsbeispiel
nahe ihrer Vorderkante an beiden Saiten eine Rolle 5 oder dgl., welche mit der betreffenden
Plattenführung 2 in Eingriff steht. Außerdem ist an Jeder Seite der
Ladeplatte
1 eine Strebe 6 mit ihrem einen Ende angelenkt und mit ihrem anderen Ende verschiebbar
und verschwenkbar mit der betreffenden Plattenführung 2 verbunden. Bei dem Ausführungsbeispiel
trägt zu diesem Zweck das letztgenannte Ende einer jeden Strebe 6 eine Rolle 5t
oder dgl., welche mit der betreffenden Plattenrührung 2 in Eingriff steht, während
außerdem an diesem Ende der Strebe 6 eine in der betreffenden Plattenführung 2 verschiebbare
Schubstange 7 angelenkt ist. Diese beiden Schubstangen 7 stützen sich in Betriebslage
der Vorrichtung auf den darunter liegenden Rollen 5 ab. Dabei haben die beiden Streben
6 eine derartige Länge, daß die Ladeplatte 1 gerade in wagerechter Lage ausgeklappt
werden kann (Fig.4) und durch die mit den Plattenführungen 2 in Eingriff stehenden
Rollen 5 und die Schubstangen 7 während ihrer schräg nach oben und schräg nach unten
gehenden Bewegung genau in dieser wagerechten Lage abgestützt wird.
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Zwischen den Plattenführungen 2 verläuft eine Stoßplatte 8, welche
sich in Betriebslage der Vorrichtung ungefähr von der Höhe der Ladefläche 3 des
Fahrzeuges bis zum Boden erstreckt.
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Die Vorderkante der Ladeplatte 1 schließt dabei in den verschiedenen
Höhenlagen der Ladeplatte praktisch an diese Stoßplatte 8 an. An dieser Stoßplatte
8 ist eine Anschlußplatte 9 angelenkt, welche in Betriebslage der Vorrichtung ungefähr
wagerecht zwischen der Oberkante dieser Stoßplatte 8 und der Ladefläche 3 des Fahrzeuges
verläuft.
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An der Hinterkante der Ladeplatte 1 ist außerdem eine Schwenkplatte
10 angelenkt, welche in Betriebs lage der Vorrichtung einmal mit ihrem freien Ende
auf dem Boden aufliegen kann und dabei eine Anlaufplatte bildet (Fig.4) und zum
anderen durch nicht dargestellte Blockierorgafle in einer schräg nach oben und hinten
weisenden Lage arretierbar ist, sodaß sie als Anschlagplatte für einen auf der Ladeplatte
1 stehenden Rollstuhl dient (Fig.5).
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Die Verschiebung der Ladeplatte 1 schräg nach oben oder schräg nach
unten erfolgt durch nicht dargestellte Hebeorgane. So kann man beispielsweise unter
der Ladeplatte 1 ein in Längsrichtung derselben verlaufendes Zylinderkolbenaggregat
unterbringen, welches elektrohydraulisch betätigt wird und über Zugseile und LenkroBen
für ein gleichmäßiges Anheben und Absenken der Ladeplatte 1 sorgt.
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In der in Figur 1 dargestellten Ruhelage der Vorrichtung werden die
Plattenführungen 2 mit der zwischen ihnen angeordneten Stoßplatte 8, mit der Ladeplatte
1, der Anschlußplatte 9 und der Schwenkplatte 10 insgesamt in vertikaler Lage an
den Stützböcken 4 festgehalten. In der untersten Betriebslage der Vorrichtung (Fig.4)
kann ein Rollstuhl mit einem darin sitzenden Patienten über die als Auflaufplatte
fungierende Schwenkplatte 10 auf die Ladeplatte 1 geschoben werden. Hierbei verhindert
die Stoßplatte 8, daß die Füße des Patienten zwischen der Ladeplatte 1 und dem Fahrzeug
eingeklemmt werden können. Außerdem bilden die Streben 6 seitliche Begrenzungen
für die Ladeplatte 1. Vor dem Anheben
der Ladeplatte 1 wird die
Schwenkplatte 10 nach oben geschwenkt und in schräg nach oben und hinten weisender
Lage verriegelt, sodaß sie als Ansnhlagplatte für den Rollstuhl wirkt und ein Rückwärtsrollen
des Rollstuhles verhindert, was dem Patienten ein Sicherheitsgefühl vermittelt.
Beim Anheben verschiebt die Ladeplatte 1 sich unter einem Winkel von ungefähr 600
nach oben, sodaß der Patient das Gefühl hat, auf einer Rolltreppe zu sitzen.
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Hierbei gleitet die Vorderkante der Ladeplatte 1 praktisch an der
Stoßplatte 8 entlang. In der höchsten Stellung der Ladeplatte 1 liegt ihre Oberfläche
in einer Ebene mit der horizontal verschwenkten Anschlußplatte 9, sodaß der Rollstuhl
ohne Behinderung bequem auf das Fahrzeug geschoben werden kann.
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Die Vorrichtung bleibt so lange innerhalb des Fahrzeuges in Ruhelage
befestigt, wie das Fahrzeug fährt. Um den Patienten mit seinem Rollstuhl dann wieder
vom Fahrzeug abladen zu können, wird die Ladeplatte 1 aus der in Figur 5 dargestellten
Lage in die in Figur 4 dargestellte Lage verschoben.
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Vorzugsweise ist die Ladeplatte 1 so groß, daß fUr das vorbeschriebene
Anwendungsgebiet auch eine Begleitperson auf der Ladeplatte 1 stehen kann.