DE2615629B2 - Schildausbaugestell - Google Patents
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Description
Die Erfindung betrifft ein Schildausbaugestell bestehend aus einer Sohlkonstruktion und einer einteiligen,
über zwei Gelenke mit dem Bruchschild schwenkbar verbundenen Hangendkappe, die durch
mindestens einen sich auf der Sohlkonstruktion gelenkig abstützenden Stempel von der Sohikonstruktion
distanziert ist, wobei der Stempel auch an seinem oberen Ende gelenkig gelagert ist.
Bei einem vorbekannten Schildausbaugestell dieser Art (DE-OS 2116365), bei dem die einteilige Hangendkappe
relativ breit ausgebildet ist, ist an der Sohlkonstruktion ein einteiliger Bruchschild angelenkt, an
dem die Hangendkappe über zwei Gelenke schwenkbar angebracht ist. Hierdurch kann die Hangendkapp^
Kippbewegungen um eine horizontale, parallel zum Abbaustoß verlaufende Achse ausführen. Nicht jedoch
möglich sind sogenannte Rollbewegungen der Hangendkappe, d. h. Bewegungen um eine in Längsrichtung
des Gestells verlaufende Achse, so daß die Anpaßbarkeit der Hangendkappe an das Hangende
beschränkt ist.
Es ist bereits ein Schildausbaugestell etwas anderer Gattung, jedoch ebenfalls mit relativ breiter Hangendkappe
vorbekannt (DE-OS 2320960), bei dem die Hangendkappe mitte's eines einzelnen Universalgelenkes
am Bruchschild angelenkt ist, so daß die Hangendkappe nicht nur Kippbewegungen, sondern
auch Rollbewegungen ausführen kann. Dies bedingt jedoch, daß die Hangendkappe auch eine Drehbewegung
um eine vertikale Achse ausführen kann; dies ist unerwünscht, da hierbei keilförmige Spalte zwischen
den benachbarten Hangendkappen nebeneinander angeordneter Schildausbaugestelle entstehen,
durch die Bergeversatz in den Arbeitsraum gelangen kann. Ferner führt diese Lagerung der Hangendkappe
am Bruchschild dazu, daß die Hangendkappe relativ steif und somit schwer ausgebildet werden muß.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Schildausbaugestell der eingangs angegebenen Gattung
dahingehend zu verbessern, daß sich die Hangendkappe an Unebenheiten des Hangendes besser anpassen
kann und in der Lage ist, sowohl Kipp- als auch sogenannte Rollbewegungen um eine in Längsrichtung
des Gestells verlaufende Achse ausführen zu können, wobei jedoch ein Drehen der Hangendkappe
in der Horizontalen um eine vertikale Achse ausgeschlossen ist.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß der Bruchschild aus zwei nebeneinander angeordneten,
jeweils mit der Sohlkonsiruktion gelenkig verbundenen und unterschiedlich höhenverstellbaren
Schildelementen besteht und daß die zwei Verbindungsgelenke zwischen der Hangendkappe und den
beiden Bruchschildelementen als Universalgelenke ausgebildet sind.
Es sind bereits Schildausbaugestelle (DE-OS 2307954 und Zeitschrift »Glückauf« 108 [1972], Nr.
2, S. A29) vorbekannt, bei denen der Bruchschild aus zwei Schildelementen besteht. Bei diesen Schildausbaugestellen
ist jedoch jedes Schildelement mit einer eigenen Hangendkappe verbunden, die entsprechend
schmal ausgebildet sind. Die beiden Hangendkappen sind hierbei mit den Schildelementen gelenkig so verbunden,
daß sie nur eine Kippbewegung, nicht jedoch eine Rollbewegung ausführen können.
Im Gegensatz hierzu kann bei dem erfindungsgemäß ausgebildeten Schildausbaugestell trotz einer
»Zweipunkt-Lagerung« die Hangendkappe nicht nur eine Kippbewegung, sondern auch eine Rollbewegung
ausführen. Eine Drehbewegung der Kappe um eine vertikale Achse dagegen wird im wesentlichen dadurch
verhindert, daß die Kappe an zwei auf Abstand zueinander liegenden Stellen abgestützt wird, was
darüber hinaus eine entsprechend leichte Bauweise der Kappe ermöglicht.
Vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung sind in
den Unteransprüchen angegeben. Hinsichtlich der im Anspruch 5 angesprochenen Lemniskatenführung
vyird auf die russische Literaturstelle Mechanisierte Abbau-Gesamteinrichtung »Tula«, Verlag Nedra Moskau
1967 — S. 112 verwiesen, aus der Lemniskatenführungen
der angegebenen Art grundsätzlich bekannt sind.
An Hand der Zeichnungen wird ein Ausführungsbeispiel der Erfindung näher erläutert. Es zeigt
Fig. 1 eine Seitenansicht eines Schildausbaugestells,
Fig. 2 eine Vorderansicht des Schildausbaugestells,
Fig. 3 einen Schnitt im vergrößerten Maßstab durch die in Fig. 2 oben dargestellten Bauteile,
Fig. 4 einen Grundriß nebst Draufsicht der Sohlkonstruktion des Schildausbaugestells, wobei die
Hangendkappe und der Bruchschild dargestellt sind,
Fig. 5 eine Draufsicht auf das Schildausbaugestell in verkleinertem Maßstab,
Fig. 6 einen Schnitt längs der Linie VI-VI in Fig. 1.
Das dargestellte Schildausbaugestell besteht aus zwei im wesentlichen gleichen Einheiten, die Seite an
Seite aufgestellt sind. Jede Einheit besteht aus einer Liegendschwelle 1, einem Schildelement 2, einem ersten
Lenker 3, einem zweiten Lenker 4 und einem ausfahrbaren Stempel 5. Der Lenker 4 ist mittels eines
Zapfens 6 schwenkbar angeordnet, der sich durch Bohrungen in den aufrechten Flanschen 7 an der
Rückseite der Liegendschwelle 1 erstreckt. Der Lenker 3 ist in entsprechender Weise um einen Zapfen 9
schwenkbar, der ebenfalls in Bohrungen der Flan sehe 7 angeordnet ist. An den anderen Enden sind
die Lenker 3 und 4 mittels Zapfen 11 und 12 an den Flanschen 13 angelenkt, die sich an der Innenseite
des Schildelements 2 befinden.
Die zweite Einheit besteht aus einer Liegendschwelle 21, einem Schildelement 22, einem ersten
Lenker 23, einem zweiten Lenker 24 und einem Stempel 25. Beide Lenker 23, 24 der zweiten Einheit
sind ebenfalls an aufrechten Flanschen 27 angelenkt, die an der Rückseite der Liegendschwelle 21 vorgesehen
sind und Zapfen 26 und 29 tragen, welche sich im Abstand durch die Flansche 27 erstrecken. Die anderen
Enden der Lenker 23 und 24 sind mittels Zapfen 31 und 32 an Flanschen 33 an der Innenseite des
Schildelements 22 angelenkt.
Die beiden Einheiten sind nebeneinander, also Seite an Seite, befestigt, wobei eine Anzahl von Verbindungen
zwischen ihnen vorgesehen ist, die einerseits für Zusammenhalt sorgen und andererseits eine
unabhängige Bewegung von Teilen der beiden Einheiten bis zu einem gewissen Grade erlauben. Bei diesen
Verbindungen handelt es sich um folgende:
a) ein flexibles Gelenk in Gestalt eines Blattfederelements 34, das an den Vorderkanten der Flansche
7 und 27 durch Schrauben befestigt ist;
b) eine an den oberen Vorderkanten der Schildelemente 2 und 22 befestigte Verbindung 36. Diese
Verbindung 36 ist im vergrößerten Maßstab in Fig. 3 dargestellt und besteht aus einem Metallstreifen,
der mittels Bügel 37 und 38 an jedem Schildelement befestigt ist. Jeder Bügel ist an der
Stirnseite des entsprechenden Schildelements mit einem Schlitz 39 bzw. 41 versehen, in denen
die Enden des Verbindungsstreifens 36 aufge- ι nommen sind. Damit der Verbindungsstreifen 36
in den Bügeln 37, 38 gehalten wird, weist jeder Bügel einen Bolzen 42 bzw. 43 auf, dessen Schaft
sich durch ein wesentlich größeres Loch in dem Verbindungsstreifen 36 erstreckt. Die Wirkungsweise
der Verbindung 36 besteht darin, daß eine wesentliche gegenseitige Bewegung zwischen den beiden Schildeiementen in einer
parallel zu ihrer Länge verlaufenden Richtung vermieden, aber eine andere gegenseitige Bewegung
gestattet wird;
c) eine einteilige Hangendkappe 44 ist am anderen Ende der Schildelemente 2 und 22 angeordnet
und weist eine Gelenkverbindung mit jedem Schildelement auf. Am Schildelement 2 ist die
Gelenkverbindung ein Universalgelenk aus einem Kugelkopf 46, der am oberen Ende des
Schildelements 2 ausgebildet ist und in eine Pfanne 47 auf der Unterseite der Kappe 44 greift.
Ein nicht dargestellter Zapfen kann zwischen dem Kugelkopf 46 und der Pfanne 47 angeordnet
sein, so daß diese zusammengehalten sind. Für das Schildelement 22 besteht die Gelenkverbindung
aus einem nicht dargestellten Kugelkopf, der in eine ebenfalls nicht dargestellte Pfanne auf
der Unterseite der Schiene 44 greift, wobei dieser Kugelkopf und die Pfanne im wesentlichen den
Teilen 46 und 47 des Schildelements 2 entsprechen. Um die Winkellage der Kappe 44 gegenüber
den Schildelementen 2 und 22 einzustellen, sind zwei hydraulische Anstellzylinder 48 und 49
nebeneinander bzw. neben den Kugelgelenken unterhalb der Kappe vorgesehen, wobei sich die
Zylinder 48, 49 an einem Widerlager 51 des Schildelements 2 abstützen.
Die Anstellzylinder 48 und 49 verstellen die Kappe 44 um die durch den Mittelpunkt der Universalgelenke verlaufende Achse. Die Kappe 44 ist außerdem um eine rechtwinklig zu dieser Achse verlaufende Achse schwenkbar, und zwar durch unabhängige Höhenverstellungen der beiden Schildelemente 2 und 22;
Die Anstellzylinder 48 und 49 verstellen die Kappe 44 um die durch den Mittelpunkt der Universalgelenke verlaufende Achse. Die Kappe 44 ist außerdem um eine rechtwinklig zu dieser Achse verlaufende Achse schwenkbar, und zwar durch unabhängige Höhenverstellungen der beiden Schildelemente 2 und 22;
d) ferner ist ein Brückenglied 52 über Gelenke 53 und 54 an den Liegendschwellen 1 und 21 befestigt.
Die Achsen der Gelenke 53, 54 verlaufen parallel zur Längserstreckung der Liegendschwellen
1,21 und weisen ein solches Spiel auf, daß die Liegendschwellen gegeneinander um
eine waagerechte Achse in der Ebene des Blattfederelements 34 leicht bewegbar sind;
e) zwei elastisch nachgiebige Blattfederelemente 55 und 56 sind zwischen den oberen Lenkern 3 und
23 befestigt. Zu diesem Zweck ist jeder obere Lenker 3 bzw. 23 mit einem nach innen gerichteten
Flansch 57 versehen. Die Blattfederelemente 55,56 sind auf jeder Seite der Flansche 57 mittels
Bolzen 58 verschraubt. Die Blattfederelemente 55, 56 können einen zusätzlichen Hilfsschild bilden,
um den Eintritt von Bruchbergen an den unteren Enden der Schildelemente zu vermeiden.
Für jede Einheit sind die Lenker und die Gelenkverbindungen zwischen diesen Lenkern
und der Liegendschwelle und dem Schild so angeordnet, daß die Kugelverbindung am oberen
Ende des Schildelements bei einer Winkelbewegung des Schildelements oberhalb der Liegendschwelle
auf eine Bewegung begrenzt ist, die in einer im wesentlichen geraden Linie in einer zur
Längserstreckung der Liegendschwelle rechtwinkligen Richtung verläuft, wobei diese Bewegung
natürlich durch die Betätigung des Stempels
gesteuert wird. Die Lenker und ihre Gelenkverbindungen lassen es nicht zu, daß die Schildelemente
eine andere Bewegung ausführen, als die Winkelbewegung in einer Ebene, die durch die
Vorwärts- und Rückwärtsrichtung der Liegendschwelle und der erwähnten im wesentlichen geraden
Linie gebildet wird. Da die Liegendschwellen parallel liegen, müssen sich auch die
Schildelemente in parallelen Ebenen bewegen. Der Stempel stützt sich an der Hangend- und
Liegendschwelle an kugelförmigen Gelenken ab. Die hydraulischen Anstellzylinder 48 und 49,
welche die Neigung der oberen Kappe steuern, können jeweils ein Druckentlastungsventil aufweisen,
das so angeordnet ist, daß eine nahe dem vorderen Ende der Kappe auf diese einwirkende
Last keine ausreichende Kraft ausüben kann, um das ganze Ausbaugestell um die Vorderkanten
der Liegendschwelle kippen zu lassen.
Beim Aufstellen der Ausbaugestelle werden diese nebeneinander vor der Abbaufront in einer Reihe aufgestellt, wobei sich die Kappen 44 nach vorne erstrecken, um den Raum unmittelbar an der Abbaufront im Bereich des Förderers zu schützen. Der Förderer ist mittels Schreitzylinder an den Ausbaugestellen befestigt. Die Schreitzylinder sind in der Zeichnung nicht dargestellt, befinden sich jedoch in dem Raum zwischen den Liegendschwellen 1 und 21 und sind an dem Brückenglied 52 angelenkt. Somit kann jeder Schreitzylinder das gesamte Ausbaugestell in Vorwärts- und Rückwärtsrichtung bewegen.
Beim Aufstellen der Ausbaugestelle werden diese nebeneinander vor der Abbaufront in einer Reihe aufgestellt, wobei sich die Kappen 44 nach vorne erstrecken, um den Raum unmittelbar an der Abbaufront im Bereich des Förderers zu schützen. Der Förderer ist mittels Schreitzylinder an den Ausbaugestellen befestigt. Die Schreitzylinder sind in der Zeichnung nicht dargestellt, befinden sich jedoch in dem Raum zwischen den Liegendschwellen 1 und 21 und sind an dem Brückenglied 52 angelenkt. Somit kann jeder Schreitzylinder das gesamte Ausbaugestell in Vorwärts- und Rückwärtsrichtung bewegen.
Die Liegendschwellen sind auf der Außenseite und rückseitig jeweils mit einem Seitenschutz 61 und 62
versehen. Die Außenkante der Schildelemente ist ebenfalls mit einem sich nach unten erstreckenden
Seitenschutz 63 und 64 versehen. Ein solcher Seitenschutz, z. B. der Seitenschutz 63, kann einstellbar angeordnet
sein, so daß er sich an einen Seitenschutz 64 eines danebenstehenden Gestells anlegt. Die
Kappe 44 kann ebenfalls mit einem Paar von sich nach unten erstreckenden Seitenschutzteilen 65 und 66
versehen sein, die gegenüber den Seitenschutzteilen 63 und 64 angeordnet sind. Wiederum kann eines dieser
Seitenschutzteile, z. B. der Seitenschutz 65, nach außen zu einstellbar sein.
Beim Aufstellen der Ausbaugestelle sind die Kappen 44 jedes Gestells nach vorne gerichtet und bilden
einen offenen Raum, in dem der Förderer angeordnet werden kann. Alle Stempel 5 und 25 werden unter
Druck gesetzt und drücken die Kappen geÄen das Hangende. Dabei hat jeder Stempel ein eigenes Ventil,
so daß er beim Auftreten von zu hohen Lasten unabhängig von den anderen Stempeln einstellbar ist.
In üblicher Weise können die Gestelle zusammen druckentlastet werden, damit sie in Richtung der Abbaufront
nachgeschoben werden können, worauf dann die Stempel wieder gesetzt werden. Sobald eines der
Gestelle wieder gesetzt ist, stürzt sich die Kappe am Hangende ab, wobei mit hoher Wahrscheinlichkeil
eine Schwenkbewegung auftritt, wenn sich die Kappe an das unregelmäßige Hangende voll anlegt. Diese
Bewegung der Kappe wird durch deren Schwenken um eine Achse ermöglicht, die parallel zur Abbaufront
und durch beide Universalgelenke an den Enden der Schildelemente verläuft, sowie durch ein Schwenken
um eine längsgerichtete Achse, die rechtwinklig zur Abbaufront verläuft und die sich durch unterschiedliche
Höheneinstellungen der Schildelemente 2 und 22 ergibt. Da die Universalgelenke an den oberen Enden
der Schildelemente auf eine Bewegung in vertikaler Richtung begrenzt sind, veruraschen unterschiedliche
Höheneinstellungen der Schildelemente keine Winkelbewegung der Kappe um eine vertikale Achse.
Auch das Liegende ist uneben, so daß sich auch die Liegendschwellen 1 und 21 dem Liegenden anpassen
müssen. Zu diesem Zweck sind die beiden Liegendschwellen 1 und 21 mittels des Blattfederelements 34
miteinander verbunden, so daß sich eine gegenseitige Winkelbewegung zwischen den Liegendschwellen um
eine horizontale Achse in der Ebene des Blattfederelements 34 ergibt, wobei dies durch Verdrehen des
Elements 34 ermögicht wird. Das Brückenglied 52, das mittels der Gelenke 53 und 54 an den Liegendschwellen
in einer Entfernung von dem Blattfederelement 34 befestigt ist, kann eine solche winklige Bewegung
nicht verhindern, da die Gelenke 53 und 54 ein entsprechendes Spiel aufweisen. Doch sucht das
Brückenglied 52 eine konstante Entfernung zwischen den Liegendschwellen einzuhalten und verhindert
eine gegenseitige Winkelbewegung zwischen den Liegendschwellen um eine vertikale Achse.
Wenn die Schildelemente sich auf leicht unterschiedliche Höhen unte» der Wirkung der Stempel 5
und 25 einstellen, um ein Schwenken der Kappe zu ermöglichen, so verdienen sich die Biattfedereiemente
55, 56, wenn die Lenker 3 und 23 unterschiedliche Winkellagen einnehmen.
Innerhalb des durch die Erfindung abgesteckten Rahmens lassen sich verschiedene Änderungen des
dargestellten Ausführungsbeispiels durchführen:
a) Die Liegendschwellen 1 und 21 können als Einheit ausgebildet werden, wobei sie einen zentralen
Kanal zur Aufnahme des Schreitzylinders aufweisen. In diesem Fall ist der Vorteil der
Nachgiebigkeit zwischen den beiden Liegendschwellen verloren, doch besteht immerhin noch
die Flexibilität zwischen den Schildelementen zum Schwenken der Kappe um eine längsgerichtete
Achse.
b) Der bzw. die Stempel können unmittelbar zwischen der Liegendschwelle bzw. den Liegendschwellen
und der oberen Kappe wirken, wobei die Schildelemente dann an ihren oberen Enden
an der Kappe getragen sind.
Hierzu 2 Blatt Zeichnungen
Claims (6)
1. Schildausbaugestell bestehend aus einer Sohl konstruktion und einer einteiligen, über zwei
Gelenke mit dem Bruchschild schwenkbar verbundenen Hangendkappe, die durch mindestens
einen sich auf der Sohlkonstruktion gelenkig abstützenden Stempel von der Sohlkonstruktion distanziert
ist, wobei der Stempel auch an seinem oberen Ende gelenkig gelagert ist, dadurch gekennzeichnet,
daß der Bruchschild aus zwei nebeneinander angeordneten, jeweils mit Jer Sohlkonstruktion
(1) gelenkig verbundenen und unterschiedlich höhenverstellbaren Schildelementen (2, 22) besteht und daß die zwei Verbindungsgelenke
zwischen der Hangendkappe (44) und den beiden Bruchschildelementen (2, 22) als Universalgelenke (46, 47) ausgebildet sind.
2. Schildausbaugestell nach Anspruch 1, bei dem zwei Stempel vorgesehen sind, dadurch gekennzeichnet,
daß die Stempel (5, 25) in an sich bekannter Weise unmittelbar an Teilen der Hangendkappe
(44) angreifen.
3. Schildausbaugestell nach Anspruch 1, bei dem zwei Stempel vorgesehen sind, dadurch gekennzeichnet,
daß die Stempel (5, 25) in an sich bekannter Weise an den Bruchschildelementen (2,
22) angreifen, wobei in diesem Falle zwischen der Hangendkappe (44) und den Bruchschildelementen
(2, 22) in an sich bekannter Weise je ein Anstellzylinder (48, 49) vorgesehen ist.
4. Schildausbaugestell nach Anspruch 1 oder einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
daß die Bruchschildelemente (2, 22) durch eine Federeinrichtung (55, 56) in einer
Stellung vorgespannt sind, in der die Gelenke (46, 67) die gleiche Höheneinstellung aufweisen.
5. Schildausbaugestell nach Anspruch 4 bei Verwendung einer Lemniskatenführung zwischen
den beiden Bruchschildelementen und der Sohlkonstruktion, dadurch gekennzeichnet, daß die
Federeinrichtung aus zwei die beiden oberen Lenker (3, 23) der Lemniskatenführungen (3, 4 und
23, 24) der Bruchschildelemente (2, 22) verbindenden Blattfederelementen (55, 56) besteht.
6. Schildausbaugestell nach Anspruch 1 oder einem der vorhergehenden Ansprüche bei Verwendung
einer zweigeteilten Sohlkonstruktion, von der je eine Liegendschwelle einem Bruchschildelement
(2, 22) zugeordnet ist, dadurch gekennzeichnet, daß zwischen beider! Liegendschwellen
(1, 21) der Sohlkonstruktion ein Blattfederelement (34) angeordnet ist.
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| DE3244438C1 (de) * | 1982-12-01 | 1984-05-03 | Klöckner-Becorit GmbH, 4620 Castrop-Rauxel | Schildausbaugestell |
Also Published As
| Publication number | Publication date |
|---|---|
| FR2307955A1 (fr) | 1976-11-12 |
| FR2307955B1 (de) | 1982-04-23 |
| ZA762055B (en) | 1977-05-25 |
| GB1533981A (en) | 1978-11-29 |
| DE2615629A1 (de) | 1976-10-28 |
| US4027489A (en) | 1977-06-07 |
| BE840800A (fr) | 1976-08-02 |
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Legal Events
| Date | Code | Title | Description |
|---|---|---|---|
| 8230 | Patent withdrawn |