DE2615270A1 - Verfahren und vorrichtung zum verpacken von schuettguetern - Google Patents
Verfahren und vorrichtung zum verpacken von schuettgueternInfo
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Description
Verfahren und Vorrichtung zum Verpacken von Schüttgütern
Die Erfindung bezieht sich auf ein Verfahren und eine Vorrichtung zum Verpacken von Schüttgütern, insbesondere pulverförmigen Schüttgütern, wobei das Schüttgut portionenweise
abgemessen und aus den einzelnen Portionen Gas, insbesondere Luft, abgesaugt wird.
Bei der Verpackung von Schüttgütern ist es oft nötig, die zwischen den Gutpartikeln enthaltene Luft wenigstens teilweise
zu entfernen, um eine genügende Füllung des Verpackungsbehälters zu erzielen, zumal dann, wenn vorher zur Erzeugung
einer besseren Fließfähigkeit des Schüttgutes in dieses Luft eingeführt wurde. Eine gewisse Entlüftung läßt sich dadurch
erreichen, daß der Behälter, z.B. ein Sack, nach dem Füllen noch einige Minuten offengelassen wird. Wenn sich das Schütt-
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gut setzt, wird die zwischen den Partikeln befindliche Luft teilweise verdrängt und entweicht nach oben. Dieses Verfahren
hat den Nachteil, daß die Taktzeit innerhalb einer Abfüllanlage entweder sehr lang gehalten werden muß oder daß reichlich
Platz für die Behälter vorgesehen werden muß, die sich im Stadium nach der Füllung, jedoch vor der Verschließung befinden.
Außerdem werden Einrichtungen für den langsamen Weitertransport dieser noch nicht verschlossenen Behälter benötigt.
Um die Entlüftung zu beschleunigen, hat man auch schon das
eingangs genannte Verfahren angewendet, bei dem in das Schüttgut Absaugsonden mit luftdurchlässiger Oberfläche eingeführt
werden (GB-PS 965 321, FR-PS 1 327 946). Das Schüttgut befindet sich dabei bereits in einem Verpackungsbehälter, nämlich einem
Sack. Zwar läßt sich mit diesem Verfahren die Entlüftungszeit auf wenige Sekunden reduzieren, jedoch muß der Verpackungsbehälter
so groß gewählt werden, daß die abgemessene Schüttgutportion auch im noch nicht entlüfteten Zustand darin Platz
findet. Nach der Entlüftung ist der Behälter dann meist etwas zu groß. Dies bedeutet einen größeren Verbrauch an Verpackungsmaterial,
als nötig wäre, um die entlüftete Portion zu verpacken.
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Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Verfahren vorzuschlagen,
das es gestattet, den Verpackungsbehälter nur so groß ausbilden zu müssen, wie dies für die Verpackung der entlüfteten
Schüttgutportion nötig ist. Durch die Erfindung soll ferner eine Vorrichtung zur Durchführung des Verfahrens vorgeschlagen
werden.
Das erfindungsgemäße Verfahren der eingangs genannten Art ist dadurch gekennzeichnet, daß bei jedem Abfüllvorgang eine
Schüttgutportion in ein Füllrohr eingefüllt wird, daß das Gas während des Aufenthaltes des Schüttgutes im Füllrohr abgesaugt
wird und daß die Portion danach aus dem Füllrohr ausgestoßen und in einen Verpackungsbehälter, vorzugsweise einen Schlauchbeutel,
gefüllt wird.
Da bei dem erfindungsgemäßen Verfahren die Luftabsaugung (oder eventuell die Absaugung eines anderen Gases) erfolgt, bevor die
Schüttgutportion in den Verpackungsbehälter gefüllt wird, ist das Volumen der Portion beim Einfüllen in den Verpackungsbehälter
bereits so klein, wie es nach der Absaugung eben sein kann. Es genügt deshalb, einen Verpackungsbehälter vorzusehen,
der die entlüftete Portion aufnehmen kann. Die Behältergröße ist also nicht, wie bei dem bekannten Verfahren, mit Rücksicht
auf das Volumen vor. der Entlüftung zu wählen. Damit ergibt sich eine wesentliche Ersparnis an Verpackungsmaterial.
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Durch die im Patentanspruch 2 angegebene Weiterbildung des Verfahrens
wird eine weitere Reduzierung des Luftinhaltes erreicht. Erfaßt werden soll damit nicht primär Luft, die sich zwischen
den Partikeln des Schüttgutes befindet, sondern Luft, die sich z.B. am oberen Ende des Verpackungsbehälters befindet oder
eventuell in Hohlräumen, die beim Herausziehen von Absaugsonden entstehen. Eine gewünschte Form der Verpackung und eine
noch bessere Kompaktheit erreicht man mit der Weiterbildung des Verfahrens gemäß Anspruch 3.
Die im Patentanspruch 4 angegebene Vorrichtung hat gegenüber bekannten Vorrichtungen den Vorteil, daß Bewegungseinrichtungen
für die Absaugsonde erspart werden, was eine wesentliche Verbilligung mit sich bringt.
Die konische Ausbildung des Füllrohres gemäß Anspruch 5 bringt den Vorteil, daß sich das Schüttgut besonders leicht aus dem
Füllrohr ausstoßen läßt. Man muß ja bedenken, daß manche
Schüttgüter, besonders pulverförmige Schüttgüter, durch die Luftabsaugung zu einem kompakten Block verdichtet werden, so
daß das Ausstoßen aus dem Füllrohr einem Entformungsvorgang
gleicht.
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Füllrohrformen entsprechend den Ansprüchen 6 und 7 sind deshalb besonders zweckmäßig, weil das Schüttgut schon im Füllrohr etwa
die Form des Verpackungsbehälters annimmt.
Die Ausführungsform gemäß Anspruch 8 mit das Füllrohr umgebendem
Außenrohr ist besonders gut geeignet, wenn das Verfahren gemäß Anspruch 2 ausgeführt werden soll, d.h. eine
zusätzliche Absaugung nach dem Einfüllen des Schüttgutes in den Verpackungsbehälter stattfinden soll.
Eine Bewegungseinrichtung für das Rohr gemäß den Ansprüchen und 10 erleichtert die Ausstoßung des Schüttgutes, da mit
einer solchen Vorrichtung das Schüttgut sozusagen aus dem Füllrohr herausgeschlagen wird, d.h. es reißt sich infolge
seiner Bewegungsenergie vom Füllrohr los, wenn dieses durch den Anschlag plötzlich abgebremst wird.
Die erfindungsgemäße Vorrichtung kann als reint Abfüllvorrichtung ausgebildet sein, wobei vorgefertigte Verpackungs
behälter auf irgendeine Art und Weise zugeführt werden können. Dabei können die Verpackungsbehälter sowohl feste Behälter,
wie z.B. Dosen, sein als auch flexible Behälter, also Sack· oder Beutel. Gemäß einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung
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At
jedoch, deren Prinzip im Anspruch 11 angegeben ist, ist die Vorrichtung mit einer Schlauchbeutelmaschine kombiniert,
wobei das Füllrohr zugleich das Füllrohr der Schlauchbeutelmaschine ist und dessen unteres Ende durch Zusammendrücken
des Hüllstoffschlauches mittels Quersiegelbacken der Schlauchbeutelmaschine
verschließbar ist. Bei dieser Torsion wird
in einem einzigen Aggregat sowohl die Herstellung der Verpackungsbehälter, nämlich Schlauchbeutel, bewirkt, als auch
die Entlüftung und das Einfüllen des Schüttgutes in die Verpackungsbehälter.
Bei der Kombination der Vorrichtung mit einer Schlauchbeutelmaschine ist das bereits erwähnte Außenrohr
von einer Formschulter zur Formung eines Hüllstoffschlauches aus einer Hüllstoffbahn umgeben (Anspruch 12).
Die flache Ausbildung der Sonden gemäß Anspruch 13 hat den Vorteil, daß im Schüttgut nur verhältnismäßig kleine Hohlräume
zurückbleiben, wenn das Schüttgut von den Absaugsonden abgezogen ist. Dennoch erhält man die erwünschte große
Kontaktfläche zwischen Schüttgut und Sonden. Der Verjüngung der Sonde gemäß Anspruch 14 erleichtert wieder das Ausstoßen
des Schüttgutes aus dem Füllrohr, hat also eine ähnliche Funktion wie die bereits erwähnte Verjüngung des Füll-
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rohres (Anspruch 5).
Durch die Sondenanordnung gemäß Anspruch 15 wird der Querschnitt eines rechteckigen Füllrohres besonders gut erfaßt
und dadurch in kurzer Zeit eine wirksame Entlüftung erreicht.
Die Ausbildung der Saugsonde gemäß Anspruch 16 hat den Vorteil, daß die Absaugöffnungen klein sind. Solche Sonden
sind deshalb vor allem für pulverförmiges Schüttgut geeignet .
Die Anordnung nach Anspruch 17 bringt den Vorteil, daß nach der Entlüftung ein Schutzgas eingeführt werden kann. Man wird
natürlich nur so viel Schutzgas einführen, daß die erzielte Volumenverminderung nicht wieder rückgängig gemacht wird. Man
kann auch im Bedarfsfalle das gesamte Schüttgut mit Schutzgas durchfluten, wobei auch das Volumen veig^ößert werden kann
und danach das Schutzgas wieder absaugen. Man hat so die Gewähr, daß verbliebenes Restgas keine Sauerstoff enthaltende
Luft ist, sondern z.B. Stickstoff. Der Anschluß an eine Druckluftquelle ermöglicht eine Reinigung der Saugsonden
nach einem Saugvorgang. Die Druckluft wird erst eingeführt, wenn die Sonden freigelegt sind, d.h. das Schüttgut
aus dem Füllrohr ausgestoßen ist.
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Die in den Ansprüchen 18 bis 20 angegebene Preßvorrichtung gestattet eine weitere Formung und Kontaktierung des Behälterinhaltes
und dient zur Ausführung des Verfahrens nach Anspruch 3·
Die Weiterbildung gemäß den Ansprüchen 21 und 22 gestattet das Anbringen einer Umhüllungsverpackung sozusagen im Durchlaufverfahren,
d.h. ein verschlossener Verpackungsbehälter wird automatisch in einen Hüllbehälter eingelegt, so daß
eine Zwischenstapelung nicht erforderlich ist.
eine Zwischenstapelung nicht erforderlich ist.
In der Zeichnung ist ein Ausführungsbeispiel der Vorrichtung schematisch dargestellt. Es zeigen:
Fig. 1 die Seitenansicht einer Schlauchbeutelmaschine,
die mit einer erfindungsgemäßen Vorrichtung ausgerüstet ist,
Fig. 2 einen gegenüber Fig. 1 vergrößerten vertikalen Schnitt durch das Füllrohr der in Fig. 1 gezeigten
Schlauchbeutelmaschine und durch diesem benachbarte Elemente,
Fig. 3 einen Querschnitt nach Linie III-III in Fig. 2,
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Fig. 4 eine der Fig. 2 entsprechende Darstellung, wobei andere Stellungen der Elemente gezeigt
sind,
Fig. 5 teils in Ansicht, teils im senkrechten Schnitt
die auch in den Fig. 2 und 4 dargestellte Partie und eine darunter angeordnete Preßvorrichtung
und
Fig. 6 das untere Ende des FUllrohres und benachbarter Elemente sowie die darunter angeordnete Preßvorrichtung
und eine darunter angeordnete Vorrichtung zum Halten eines Übersackes.
Die in Fig. 1 dargestellte Schlauchbeutelmaschine hat ein Gestell 1, in dem hauptsächlich die Antriebselemente und
Steuereinrichtungen der Schlauchbeutelmaschine untergebracht sind. Hinter dem eigentlichen Maschinengestell 1 befindet
sich ein Zusatzgestell 2, das eine HUllstoffrolle 3 trägt, von der eine Hüllstoffbahn 4 abgezogen wird. Diese Hüllstoffbahn
wird über diverse Umlenkwalzen in bekannter Weise zu einer Formschulter 5 geführt, wo die ebene Hüllstoffbahn
zu einem Schlauch geformt wird.
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Auf das Maschinengestell 1 ist ein Dosiergerät 6 aufgesetzt, das oben einen Trichter 7 für die Zuführung von zu verpackendem
Schüttgut aufweist. An das untere Ende des Dosiergerätes ist ein Übergangstrichter 8 angeschlossen, der das Schüttgut
in ein Füllrohr 9 leitet. Das Schüttgut wird in dem Füllrohr entlüftet und danach in einen als Schlauchbeutel ausgebildeten
Verpackungsbehälter 10 gefüllt. Der Verpackungsbehälter 10 wird in einer insgesamt mit 11 bezeichneten Preßvorrichtung
gepreßt und der so behandelte Beutel in einer Absackvorrichtung 12 in einen Übersack eingeworfen. Unterhalb
der Absackeinrichtung 12 befindet sich ein Förderband 13,
auf dem der Verpackungsbehälter samt Übersack abgeführt wird und z.B. in eine Station zum Zunähen des Übersackes geführt
wird.
Die vorstehend pauschal erwähnten Elemente der Vorrichtung sollen nachfolgend genauer betrachtet werden.
Das Füllrohr 9 hat (siehe Fig. 3) einen etwa rechteckigen Querschnitt mit den langen Seiten 9a und den kurzen Seiten
9b. Di« Ecken des Querschnittes sind mit verhältnismäßig großen Radien abgerundet. Das Füllrohr 9 erweitert sich von
oben nach unten, was aus der Zeichnung deutlich zu erkennen
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ist. Das Füllrohr ist in seiner Längsrichtung über eine kleine Strecke bewegbar. Älts Bewegungsvorrichtung sind Pneumatikzylinder
13» 14 vorgesehen, deren Kolbenstangen an einer Platte 15 angreifen, die am Außenumfang des Füllrohres 9
befestigt ist. Druckfedern 16, 17 versuchen die Platte 15 und damit das Füllrohr 9 nach oben zu drücken. Die Druckfedern
19 stützen sich unten an einer Platte 18 ab, die auf dem Maschinengestell 1 befestigt ist. Die Wände des Füllrohres 9
divergieren so, daß der Erweiterungswinkel00 etwa 4°
beträgt.
Der Übergangstrichter 8 ragt in das obere Ende des Füllrohres
9 hinein.
Das Füllrohr 9 ist von einem Außenrohr 19 umgeben, das einen kleinen Abstand vom Füllrohr 9 hat, so daß zwischen den Rohren
9 und 19 ein Zwischenraum 20 vorhanden ist. Das Außenrohr 19 hat über den größten Teil seiner Länge einen gleichbleibenden
Querschnitt. Es ist fest mit der Platte 18 verbunden, also axial nicht beweglich. Das Außenrohr 19 ist an seinem unteren
Ende 19a nach dem gewünschten Beutelquerschnitt ausgebildet. Es ist etwas kürzer als das Innenrohr 9.
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Im Füllrohr 9 sind zwei Absaugsonden 21 und 22 angeordnet. Jede Sonde hat einen unteren porösen Teil 22a und einen oberen
undurchlässigen Teil 22b. Der poröse Teil 22a besteht vorzugsweise aus Sintermaterial. Die oberen Enden der Saugsonden
sind am Übergangstrichter 8 befestigt.
Die Querschnitte der Saugsonden sind aus Fig. 3 zu ersehen. Die Querschnitte sind verhältnismäßig flach, so daß die Saugsonden
eine etwa schwertförmige Gestalt haben.
Wie Fig. 1 zeigt, ragen die Sonden 21, 22 durch eine obere Wand 8a des Übergangstrichters 8 heraus. An die oberen Enden
ist eine Leitung 23 angeschlossen, die über eine Leitung mit einer Vakuumpumpe 25 verbunden ist. Ferner ist die Leitung
23 über eine Leitung 26 mit einer Quelle 27 für Schutzgas verbunden. In die Leitung 24 ist ein Ventil 28 und in die Leitung
26 ein Ventil 29 eingebaut.
Der Zwischenraum 20 zwischen Füllrohr 9 und Außenrohr 19 ist mit einem Anschlußstutzen 30 verbunden (siehe Fig. 5),
der zu einer nicht dargestellten Saugpumpe führt.
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Die unterhalb des Füllrohres angeordnete Preßeinrichtung soll nun anhand der Fig. 5 betrachtet werden. Die Preßeinrichtung
11 hat zwei einander gegenüberstehende Preßplatten 31 und 32, deren obere Enden 31a und 31b so abgebogen sind, daß sie nach
oben divergieren. Die Preßplatten sind zueinander parallel und können mittels Pneumatikzylindern 33, 34 rechtwinklig zu ihrer
Ebene bewegt werden. An der Preßplatte 32 ist ein Vibrator 35 angeordnet, der eine hin- und herbewegbare Masse 35a aufweist.
Der Vibrator gestattet es, die Platte 32 in Schwingung zu versetzen. Unterhalb der Preßvorrichtung befinden sich zwei
Klappen 36 und 37, auf die sich der Verpackungsbehälter 10 aufsetzen kann, wenn sich die Klappen in der in Fig. 5 gezeichneten
Lage befinden.
Die Absackvorrichtung 12 hat einen Stutzen 38, über dessen
unteres Ende ein Sack 39 schiebbar ist. Der Sack kann auf dem Stutzen mittels Anpreßbacken 40, 41 festgehalten werden.
Der Stutzen 38 hat eine obere trichterförmige Erweiterung 38a, die das Hineingleiten des Verpackungsbehälters 10
erleichtert.
Zu der Schlauchbeutelmaschine 1 gehören noch die folgenden, bis jetzt nicht erwähnten Elemente.·
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Zur Herstellung der sogenannten Längssiegelnaht (selbstverständlich
kann anstelle einer Siegelung z.B. auch eine Schweißung oder eine Klebung erfolgen; das jeweilige Verbindungsverfahren
richtet sich nach dem Material des Hüllstoffes), mit der die sich überlappenden Ränder der Hüllstoffbahn 4 miteinander
verbunden werden, ist eine sogenannte Längssiegelbacke vorgesehen, diese wird im Takt mit dem schrittweisen
her Vorschub der Hüllstoffbahn 4 hin- und/bewegt und drückt
während des Schweißens oder Siegeins gegen die Hüllstoffbahn.
Im Bereich des Außenrohres 19 ist auch eine Jonisiervorrichtung 43 angeordnet, die zur statischen Entladung von thermoplastischen
Hüllstoffen dient, um so das Festsetzen von Staub am Hüllstoff möglichst zu vermeiden.
Seitlich des Außenrohres 19 sind auch Hüllstofftransportvorrichtungen
44 angeordnet, die in bekannter Weise aus kurzen Förderbändern bestehen, die gegen den Hüllstoff drücken
und schrittweise antreibbar sind, wodurch die Hüllstoffbahn 4 auf dem Außenrohr 19 nach unten gezogen wird.
Unterhalb des Füllrohres 9 und des Außenrohres 19 befindet sich eine insgesamt mit 45 bezeichnete Quernahtstation, in der
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die Hüllstoffbehälter sowohl unten als auch oben verschlossen werden. Die Quernahtstation 45 hat zwei Backen
46 und 47, die entsprechend den eingezeichneten Doppelpfeilen hin- und herbewegbar sind. Ferner ist in der Quernahtstation
ein nicht eingezeichnetes Trennmesser angeordnet, das es gestattet, gefüllte und verschlossene Verpackungsbehälter
abzutrennen.
Die Vorrichtung arbeitet wie folgt.
In dem Dosiergerät 6 wird eine bestimmte Portion von Schüttgut abgemessen, d.h. eine Portion, die zur Füllung eines Verpackungsbehälters
10 ausreicht. Diese Portion wird über den Übergangstrichter in das Füllrohr 9 geschüttet. Das Füllrohr
9 ist in diesem Stadium unten durch einen halbfertigen Beutel, und die an den Backen 46, 47 befindlichen Schrägflächen
46a, 47a, die elastisch ausgebildet sein können, abgeschlossen. Dieser Beutel wurde wie folgt hergestellt.
Die Hüllstoffbahn 4 wurde über die das Außenrohr 19 umgebende Formschulter 5 gezogen, und zwar mit Hilfe der Hüllstoff-Transportbänder
44. Dabei wurde die zunächst ebene Hüllstoffbahn zu einem Schlauch geformt, wobei sich die Folienränder
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überlappen. Die sich überlappenden Ränder wurden mit der Längssiege
lbacke 42 miteinander verschweißt, so daß sich im Bereich unterhalb der Längssiegelbacke 42 ein rundum geschlossener
Schlauch befindet. Dieser Schlauch ist durch die Backen 46 und 47 zusammengepreßt, die auch bereits eine Bodennaht für den
zu füllenden Beutel gebildet haben. An den Backen 46 und 47 befinden sich die bereits erwähnten schrägen Anlageflächen 46a
und 47a, an denen der Hüllstoffschlauch anliegt und so einen Boden bildet.
Das Schüttgut 48 (siehe Fig. 2) reicht zunächst Ms zu dem
durch die strichpunktierte Linie 48a angegebenen Niveau. Die porösen Teile der Absaugsonden 21 und 22 sind vollständig
von Schüttgut 48 umhüllt. Nun wird mittels einer automatisch arbeitenden Steuereinrichtung das Ventil 28 geöffnet, so daß
über die Leitungen 23, 24 aus den Sonden 21, 22 Luft abgesaugt
wird. Die Luft wird dabei aus den Zwischenräumen zwischen den Partikeln des Füllgutes 48 herausgezogen und gelangt über die
porösen Oberflächen der Sonden in deren Inneres und über die Leitungen 23t 24 und die Vakuumpumpe 25 schließlich ins
Freie.
Nach der Entlüftung ist der Schüttgutspiegel auf das Niveau 48b abgesunden, d.h. das Volumen des Schüttgutes hat sich we sent-
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lieh verringert. Im Bedarfsfall kann nun durch öffnen des Ventiles
29 Schutzgas, z.B. Kohlendioxid, in das Schüttgut 48
eingeführt werden, wobei man allerdings vermeiden wird, daß sich das Volumen des Schüttgutes wieder vergrößert.
Nun werden die Backen 46, 47 auseinandergefahren. Das verdichtete Schüttgut 48 wird aus dem Füllrohr 9 ausgestoßen, was auf
folgende Art und Weise geschieht. Das Füllrohr 9 wird mit Hilfe der Pneumatikzylinder 13» 14 nach unten bewegt, wobei das Füllrohr
9 in die in Fig. 4 gestrichelt eingezeichnete Stellung gelangt. Diese unterste Stellung ist durch einen Anschlag
begrenzt. Beim Auftreffen auf diesen Anschlag entsteht ein
Stoß, bei dem das Füllrohr 9 püzlich abgebremst wird. Das Schüttgut 48 hat das ;estreben, seine Abwärtsbewegung beizubehalten
und wird dabei aus dem Füllrohr. 9 herausgerissen. Dieses Losreißen wird durch die Erweiterung des Füllrohres und die
Verjüngung der Sonden 21, 22 erleichtert. Gleichzeitig mit diesem Vorgang wird die Hüllstoffbahn mit Hilfe der Vorschübbänder
44 weitergeschoben, so daß zwischen den Backen 46, 47 ein Schlauch stück hindurchbewegt wird, das unten durch eine Bodennaht geschlossen
ist und in dem sich verdichtetes Schüttgut 48 befindet. Das gefüllte Schlauchstück wird so weit nach unten
bewegt, bis es sich zwischen den Preßplatten 31* 32 befindet
(Stellung nach Fig. 5).
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Nun werden die Backen 46, 47 wieder aneinander angenähert, jedoch noch nicht vollständig zusammengepreßt. Sie gelangen
zunächst in die in Fig. 5 gestrichelt gezeichnete Stellung. Die Preßplatten 31, 32 werden von den äußeren gestrichelten
Stellungen in die Stellungen gebracht, die mit dicken ausgezogenen Linien dargestellt sind, wobei der Vorschub durch die
Pneumatikzylinder 33, 34 erfolgt. Bei diesem Preßvorgang werden die Hohlräume zusammengedrückt, die beim Herausziehen der Sonden
21, 22 aus dem Schüttgut entstanden sind. Gleichzeitig damit wird über den Anschluß 30 Luft abgesaugt, die sich noch
im oberen Teil des Beutels befunden hat. Vor dem Preßvorgang hat das Schüttgut das Niveau 48c eingenommen, während nach dem
Pressen das Niveau 48d vorhanden ist. Nach dem zweiten Absaugvorgang werden die Backen 46, 47 vollends geschlossen, wobei
sowohl eine Kopfnaht für den in der Preßvorrichtung befindlichen Beutel 10 als auch eine Bodennaht für den nächsten herzustellenden
Beutel gebildet wird. Das nicht gezeichnete Trennmesser bewirkt einen Schnitt zwischen den Nahtstellen, wodurch der
fertige untere Beutel abgetrennt wird. Er wird zunächst noch durch die Klemmwirkung der Backen 46, 47 gehalten. Venn diese
Backen voneinander entfernt werden, fällt der fertige Beutel nach unten, nachdem zuvor die beiden Platten 36, 37 entsprechend
den in Fig. 6 eingezeichneten Pfeilen nach unten geklappt wurden.
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Der Beutel 10 fällt nun in den Übersack 39. Nachdem der Beutel 10 dort aufgenommen ist, werden die Anpreßbacken 40, 41
gelöst, wonach der Übersack samt Beutel 10 auf das Förderband 13 (siehe Fig. 1) gelangt und z.B. zu einer Nähstation
befördert wird, in der das obere Ende des Übersackes 39 zugenäht wird.
Nachdem ein Beutel verschlossen ist, wird zur Binigung der
Sonden in diese Druckluft eingeblasen, die auf den Sondenoberflächen und in deren Poren eingedrungenes Schüttgut
abstößt.
Die Backen 46 und 47 halten den nächsten herzustellenden Beutel geschlossen und der gesamte beschriebene Ablauf beginnt
von neuem.
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Claims (22)
1.1 Verfahren zum Verpacken von Schüttgütern, insbesondere
pulverförmigen Schüttgütern, wobei das Schüttgut portionenweise abgemessen und aus den einzelnen Portionen Gas, insbesondere
Luft, abgesaugt wird, dadurch gekennzeichnet, daß bei jedem Abfüllvorgang eine Schüttgutportion in ein Füllrohr (9) eingefüllt
wird, daß das Gas während des Aufenthaltes des Schüttgutes (48) im Füllrohr (9) abgesaugt wird und daß die Portion danach
aus dem Füllrohr (9) ausgestoßen und in einen Verpackungsbehälter (10), vorzugsweise einen Schlauchbeutel, gefüllt
wird.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß nach dem Einfüllen des Schüttgutes (48) in den Verpackungsbehälter
(10) aus diesem Gas abgesaugt und der Verpackungsbehälter
(10) danach verschlossen wird, im Falle eines Schlauchbeutels mit einer Quernaht.
3. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß im Falle eines flexiblen Verpackungsbehälters, z.B. eines Schlauchbeutels (10), nach dem Einfüllen
des Schüttgutes (48) zur Beseitigung eventueller Hohlräume dieser von außen zusammengepreßt wird.
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ORIGINAL INSPECTED
4. Vorrichtung zum Verpacken von Schüttgütern, insbesondere pulverförmigen Schüttgütern, mit einer Dosiereinrichtung
zum Zumessen von Schüttgutportionen, einem vorzugsweise senkrecht angeordneten Füllrohr zum Einleiten des Schüttgutes
in einen Verpackungsbehälter und einer Absaugeinrichtung zum Absaugen von im Schüttgut enthaltenem Gas, insbesondere
Luft, die wenigstens eine Saugsonde mit Ansaugöffnungen an ihrer Oberfläche aufweist, zur Durchführung des Verfahrens
nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Saugsonde (21, 22) im Füllrohr (9) angeordnet
ist.
5· Vorrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß
das Füllrohr (9) zu seinem Austrittsende hin erweitert ist, wobei der Erweiterungswinkel (06) im Bereich zwischen 2 und 6 Winke
lgraden liegt.
6. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 4 und 5» dadurch gekennzeichnet,
daß das Füllrohr (9) einen etwa rechteckigen Querschnitt aufweist.
7. Vorlchtung nach einem der Ansprüche 4 bis 6, dadurch gekennzeichnet,
daß der lichte Querschnitt des Füllrohres (9)
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261527Q
etwa gleich dem Querschnitt des Verpackungsbehälter ist,
wobei die Querschnittsformen vorzugsweise gleich sind.
8. Vorrichtung nach einem ofer Ansprüche 4 bis 7, dadurch gekennzeichnet,
daß das Füllrohr (9) von einem Außenrohr
(19) umgeben ist, wobei sich zwischen Füllrohr (9) und Außenrohr (19) ein Zwischenraum (20) befindet, der am Ende des
Füllrohres (9) offen ist und an dem eine Zusatz-Absaugeinrichtung (30) angeschlossen ist, wobei vorzugsweise die Wände
des Außenrohres (19) in geringem Abstand von der Wand des Füllrohres (9) verlaufen.
9. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 4 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß das Füllrohr (9) zum Ausstoß des Schüttgutes
(48) in seiner Längsrichtung mittels einer beispielsweise durch Pneumatikzylinder (13, 14) betätigbaren Betätigungseinrichtung
bewegbar ist.
10. Vorrichtung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß am Ende des Bewegungsweges des Füllrohres (9) ein als
Amboß wirkender Anschlag vorgesehen ist, durch den die Vorwärtsbewegung des Füllrohres (9) schlagartig abbremsbar
ist.
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11. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 4 bis 10, dadurch
gekennzeichnet, daß sie mit einer Schlauchbeutelmaschine kombiniert ist, wobei das Füllrohr (9) zugleich das Füllrohr der
Schlauchbeutelmaschine ist und dessen unteres Ende durch Zusammendrücken des Hüllstoffschlauches (4) mittels Quersiegelbacken
(46, 47) der Schlauchbeutelmaschine verschließbar ist.
12. Vorrichtung nach Anspruch 11, dadurch getennzeichnet, daß
das FUllrohr (9) gemäß Anspruch 5 von einem Außenrohr (19) umgeben ist und daß das Außenrohr von einer Formschulter
(5) zur Formung eines HullstoffSchlauches aus einer Hüllstoffbahn
(4) umgeben ist.
13. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 4 bis 12, dadurch
gekennzeichnet, daß die Saugsonde (21, 22) flach ausgebildet ist und beispielsweise einen flachrhomisehen Querschnitt aufweist.
14. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 4 bis 13» dadurch gekennzeichnet, daß die Saugsonde (21, 22) sich in Bewegungsrichtung
dee Schüttgutes (48) verjüngt.
15. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 4 bis 14, dadurch gekennzeichnet, daß bei etwa rechteckigem Querschnitt des Füll-
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rohres (9) mehrere, vorzugsweise zwei im Abstand voneinander
angeordnete Saugsonden (21, 22) vorgesehen sind.
16. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 4 bis 15» dadurch gekennzeichnet, daß die Saugsonde (21, 22) in an sich bekannter
Weise aus zusammengesinterten Metallpartikeln besteht.
17. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 4 bis 16, dadurch gekennzeichnet, daß an die Saugsonde (21, 22) zwei durch
Ventile (28, 29), vorzugsweise Magnetventile, abschließbare Leitungen (24, 26) angeschlossen sind, von denen eine
(24) zu einer Saugpumpe und die andere (26) zu einer Quelle (27) für Schutzgas bzw. Druckluft führt.
18. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 4 bis 17» dadurch gekennzeichnet, daß unterhalb des Füllrohres (9) eine Preßvorrichtung
(11) zum Flachpressen von als Beutel (10) ausgebildeten Verpackungsbehältern angeordnet ist.
19. Vorrichtung nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet, daß die Preßvorrichtung (11) zwei parallele Preßplatten
(31, 32) aufweist, die vorzugsweise parallel zur langen Achse des Querschnittes der Saugsonde (21, 22) angeordnet
sind.
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20. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 18 und 19, dadurch
gekennzeichnet, daß an der Preßvorrichtung (11) ein Vibrator (35) angeordnet ist.
21. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 4 bis 20, dadurch gekennzeichnet, daß unterhalb des Füllrohres (9) bzw. unterhalb
der Preßvorrichtung (11) eine Haltevorrichtung (12) für einen Überbehälter (39) angeordnet ist, in den der Verpackungsbehälter
(10) hineinfallen kann.
22. Vorrichtung nach Anspruch 21, dadurch gekennzeichnet, daß zum öffnen und Halten eines Übersackes (39) die Haltevorrichtung
(12) eine Spreizvorrichtung (38) und eine Anpreßvorrichtung (40, 41) für den oberen Rand des Übersackes
(39) aufweist.
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