DE2613210A1 - Nadelwalze mit nadelstreifen - Google Patents
Nadelwalze mit nadelstreifenInfo
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Description
Die Erfindung richtet sich auf eine Nadelwalze mit achsparallelen Keilnuten im Walzenkörper zur Aufnahme von je eine Vielzahl von Nadeln in gleichen Abständen tragenden Nadelstreifen, die mittels zum Nutenboden hin wirkender keilförmiger Klemmleisten arretiert sind. Nadelwalzen dieser Art finden bevorzugt für Verzugsstrecken, für Kämm-Maschinen, aber auch als Breithalternadelwalze, als Perforierwalze, Fibrilierwalze und als Schneidwalze für Folien Verwendung.
Es sind bereits Nadelwalzen bekannt (DT-OS 2 002 020), die mit Hilfe keilförmiger Klemmleisten zwei Nadelstreifen, je einen
an jeder Seite der Klemmleiste, an einem Walzenkörper oder einem Walzenkörpersegment arretieren. Die Klemmleisten werden dabei mittels etwa in der Keilachse verlaufender Schrauben am Grundkörper befestigt, so daß sie durch Pressung die beiden Nadelstreifen an die Flanken der Keilnut andrücken. Ist der Walzenumfang aber mit einer so großen Anzahl von Nadelstreifen besetzt, daß die Klemmleisten zu schmal werden, um noch Schraubenbohrungen aufnehmen zu können, kommt eine solche außerordentlich vorteilhafte Nadelstreifenbefestigung nicht mehr in Betracht.
Es sind andererseits Nadelwalzen bekannt, deren rohrförmiger Grundkörper in bestimmten Abständen in Umfangsrichtung und in Richtung der erzeugenden Bohrungen aufweisen, in die einzelne Nadeln eingesetzt werden, die durch Pressung am Schaftende im Grundkörper gehalten werden. Diese Bohrungen lassen sich durchaus so anordnen, daß die in Umfangsrichtung jeweils aufeinanderfolgenden Nadeln jeweils in Radialebenen liegen. Diese Ausführungsform ist außerordentlich aufwendig, einmal im Hinblick auf die Anbringung der Vielzahl von Bohrungen, um die gewünschte Nadeldichte zu erreichen, andererseits aber auch dadurch, daß die Lebensdauer des Grundkörpers nur begrenzt ist. Verbrauchte oder beschädigte Nadeln müssen nämlich aus dem Grundkörper ausgeschlagen und durch neue ersetzt werden. Dabei werden aber die Bohrungen jeweils erweitert, so daß die ganze Walze bald unbrauchbar wird.
Aufgabe der Erfindung ist es, eine wirtschaftlich tragbare Lösung dieses Problems zu finden und eine Nadelwalze zu schaffen, die auch bei sehr enger Aufeinanderfolge von Nadelstreifen mit keilförmigen Klemmleisten für die Nadelstreifen versehen werden kann und eine Anbringung der Nadeln in Radialebenen erlaubt.
Erfindungsgemäß ist bei einer Nadelwalze der oben bezeichneten Art jede Nut von mindestens zwei parallelen Stiften quer durchsetzt, und die Klemmleisten weisen von ihrem Fuß ausgehende und von je einem solchen Stift durchsetzte, gleichsinnig gerichtete Schrägschlitze auf, und die Klemmleisten sind schließlich von einem seitlich am Walzenkörper angeordneten Anschlag aus in Längsrichtung in der Keilnut arretierbar und lösbar gelagert.
Die erfindungsgemäße Maßnahme hat zur Folge, daß man auf die Klemmleisten durchsetztende Schrauben verzichten kann, sondern die Keilwirkung beim Anzug der Klemmleisten durch das Zusammenwirken der die Keilnuten durchsetzenden Stifte mit den entsprechenden Schrägschlitzen in den Klemmleisten bei deren Längsbewegung erreicht. Die Arretierbewegung und die Lösebewegung erfolgen in entgegengesetzter Richtung.
In weiterer Verfolgung dieses allgemeinen Gedankens der Erfindung ist an der einen Seite des Walzenkörpers eine Vielzahl von Arretierschrauben gelagert, von denen jede an der Stirnseite einer Klemmleiste angreift. Diese Arretierschrauben können zum
einen im Walzenkörper verankert sein, so daß man je nach der Richtung, in der die Arretierschrauben bewegt werden, die Klemmleisten in die Nut hineinbewegt oder aus der Nut aushebt. Beim Anziehen der keilförmigen Klemmleisten wird eine zunehmende Pressung auf die beiderseits anliegenden Nadelstreifen ausgeübt, beim Abheben der Klemmleisten wird die Pressung aufgehoben, und die Nadelstreifen lassen sich entnehmen.
Von besonderem Vorteil ist es, wenn die Klemmleisten an ihrer gegenüberliegenden Stirnseite je einem verstellbaren Gegenanschlag am Walzenkörper anliegen. Die einzelnen Gegenanschläge können in weiterer Ausgestaltung der Erfindung aus je einer Klemmschraube bestehen. Bei dieser Ausführungsform kann zum Anziehen der keilförmigen Klemmleisten die Arretierschrauben betätigt und zum Ausheben dagegen der verstellbare Gegenanschlag, d.h. im allgemeinen wiederum eine Stiftschraube, betätigt werden.
Die mit den Schrägschlitzen der Nadelstreifen zusammenwirkenden Stifte durchsetzen die Keilnut im allgemeinen etwa senkrecht zu der durch die gedachte oder reelle Keilspitze verlaufenden Mittelebene der Keilnut. Diese Stifte können teilweise mit einem Gewinde versehen und in den Walzenkörper eingeschraubt werden.
Nach der Erfindung weist der Walzenkörper seitlich eine weitere Anlagefläche für die eine Stirnseite der Nadelstreifen auf, und
das dieser Anlagefläche anliegende Ende der Nadelstreifen ist in einem vorbestimmten Abstand von der Mittelachse der benachbarten äußersten Nadel angeordnet. Es wird also der Nadelstreifen nicht mehr willkürlich abgeschnitten, sondern er endet in einem exakt festgelegten Abstand von der äußersten Nadel der Nadelreihe. Damit ist die Lage der einzelnen Nadeln am Umfang des Walzenkörpers nicht mehr willkürlich, sondern exakt festlegbar. Insbesondere wird es durch die erfindungsgemäße Maßnahme möglich, nunmehr die in Umfangsrichtung der Nadelwalze aufeinanderfolgenden Nadeln in einzelnen Radialebenen anzuordnen.
Besonders vorteilhaft ist es, wenn die Anlagefläche an dem Walzenkörper in einer Radialebene des Walzenkörpers liegt. Befinden sich die Nadelstreifen in Anlage an dieser Anlagefläche, ist die Lage der einzelnen Nadeln am Walzenkörper praktisch eindeutig festgelegt.
Es liegt im Rahmen der Erfindung, daß auch die beiden Enden der Nadelstreifen je einen vorbestimmten Abstand von der Mittelachse der benachbarten äußersten Nadel aufweisen können. Diese beiderseitigen Abstände können sowohl gleich, als auch unterschiedlich groß sein. Es können dadurch ganz bestimmte Musterungen der Nadelanordnung am Walzenkörper herbeigeführt werden.
Beträgt beispielsweise der Längenunterschied der beiderseitigen Abstände des Endes des Nadelstreifens von der Mittelachse der
benachbarten äußersten Nadel den halben Nadelabstand oder ein ungerades Vielfaches hiervon, so können bei wechselweiser Anordnung der Nadelstreifen mit derart unterschiedlichem Endabstand die Nadeln des in Umfangsrichtung jeweils folgenden Nadelstreifens den Abstand zwischen je zwei Nadeln des jeweils vorhergehenden Nadelstreifens abdecken. Die Nadeln aufeinanderfolgender Nadelstreifen stehen dann auf Lücke. Die Anordnung der Nadeln in einzelnen Radialebenen ermöglicht es aber auch in überaus einfacher Weise, zwei achsparallel zueinander angeordnete Walzen so zusammenwirken zu lassen, daß die Nadeln der einen Walze zwischen die Nadelreihen der anderen Walze eingreifen.
Weitere Merkmale, Einzelheiten und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus der folgenden Beschreibung einiger bevorzugter Ausführungsformen der Erfindung sowie anhand der Zeichnung. Hierbei zeigen:
Fig. 1 einen Ausschnitt aus einem Walzenkörper etwa nach Linie I-I in Fig. 4;
Fig. 2 die keilförmige Klemmleiste in Seitenansicht und
Fig. 3 in Stirnansicht;
Fig. 4 einen abgebrochenen Längsschnitt durch den Walzenkörper etwa nach Linie IV-IV in Fig. 1;
Fig. 5 einen Längsschnitt durch den Walzenkörper mit der Befestigung einer Klemmleiste;
Fig. 6 einen Schnitt nach Linie VI-VI in Fig. 5;
Fig. 7 einen Nadelstreifen in Seitenansicht;
Fig. 8 eine weitere Ausführungsform des Nadelstreifens in Seitenansicht;
Fig. 9 den Walzenkörper mit daran angeordnetem Nadelstreifen;
Fig. 10 + 11 die Anordnung der Nadeln am Walzenkörper, schematisch, in Seitenansicht und Stirnansicht.
Die Nadelwalze besteht aus einem im allgemeinen mit einer Mittelbohrung 1 versehenen Zylinder 2, an dessen Umfang in achsparalleler Anordnung nebeneinander eine Vielzahl von sich keilförmig nach außen erweiternden Keilnuten 3 angeordnet ist, die sich zwischen den beiden Stirnwänden 4 und 5 des Walzenkörpers 2 erstrecken. Die Längsmittelebene 6 jeder Keilnut 3 schließt mit dem Radius 7 durch den Nutenboden 8 einen Winkel von etwa 40° ein. An beiden Wänden der Keilnut ist je ein stufenförmiger Absatz 9 vorgesehen, der dem Fuß 10 eines Nadelstreifens 11 zur Anlage dient. Jede Keilnut 3 wird bei der wiedergegebenen Ausführungsform von zwei parallelen Stiften 12 quer durchsetzt, die nur angenähert senkrecht auf der Längsmittelebene 6 der
Keilnut 3 stehen und in Bohrungen 13 im Walzenkörper 2 eingeschraubt sind.
Jede Keilnut 3 dient zur Aufnahme einer keilförmigen Klemmleiste 14, die von ihrem Fuß 15 ausgehende Schrägschlitze 16 in einer der Zahl der Stifte 12 entsprechenden Anzahl und deren Durchmesser entsprechenden Weite. Diese Schlitze verlaufen in einem Winkel von etwa 40° schräg zum Fuß 15 der Klemmleiste 14. Die äußere Keilfläche 17 ist derart angeschrägt, daß sie, wenn die Klemmleiste 14 in die Keilnut 3 eingesetzt ist, etwa in Höhe der Ausmündung der Keilnut 3 zu liegen kommt. In die abgestuften Zwischenräume 18 beiderseits der Klemmleiste 14 wird je ein Nadelstreifen 11 eingesetzt und beim Anziehen der keilförmigen Klemmleiste 14 seitlich fest angepreßt.
Zum Befestigen der einzelnen Klemmleiste 14 dient eine Arretierschraube 19, die in Pfeilrichtung 20 (vgl. Fig. 2) auf die Klemmleiste 14 einwirkt. Durch den Eingriff der Schrägschlitze 16 in die Querstifte 12 wird dabei die Klemmleiste 14 in die Keilnut 3 hineingezogen. In der gegenüberliegenden Stirnwand 4 des Walzenkörpers 2 sind bei der in Fig. 5 wiedergegebenen Ausführungsform ebenfalls Stiftschrauben 21 in einer der Zahl der Klemmleisten 14 entsprechenden Zahl eingeschraubt, deren jede auf die Stirnseite 22 einer Klemmleiste 14 einwirkt. Zum Lösen der Klemmleisten 14 wird zunächst die Schraube 19 gelöst und dann die Schraube 21 angezogen, so daß die Klemmleiste 14 in-
folge ihrer Schlitzführung auf den Querstiften 12 zunehmend aus der Keilnut 3 herausgehoben wird. Damit wird dann die Klemmung der Nadelstreifen 11 in den Zwischenräumen 18 aufgehoben, und diese können entnommen werden.
Die Nadelstreifen 11 nach den Fig. 7 bis 9 sind von üblicher Bauart. Bei der Ausführungsform nach Fig. 7 weist der Nadelstreifen 11 an seinem einen Ende einen freien Überstand 24 auf, der nicht mit Nadeln 25 besetzt ist. Der Abstand des Endes 26 dieses Nadelstreifens 11 von der Mittelachse der benachbarten äußersten Nadel 27 weist die vorbestimmte Länge a auf. Liegen die aufeinanderfolgenden Nadelstreifen 11 mit ihrem Ende 26 an einer Anlagefläche 28 der Stirnwand 4 bzw. 5 des Walzenkörpers 2 an und liegt diese Anlagefläche 28 in einer Radialebene des Walzenkörpers 2 und sind andererseits die Anlageenden der Nadelstreifen sämtlich in dem vorbestimmten Abstand a ausgebildet, so weist diese Nadelwalze parallele Nadelreihen auf, die jeweils wiederum in einzelnen Radialebenen liegen. Die Voraussetzung hierfür ist allerdings, daß die einzelnen Nadeln 25 in bekannter Weise an dem Nadelstreifen 11 in gleichmäßigen Abständen angeordnet sind. Dies ist jedoch bei solchen Nadelstreifen 11 eine Selbstverständlichkeit. Bei der Ausführungsform nach Fig. 9 liegen die Nadelstreifen an der Anlagefläche 28 der Stirnwand 4 des Walzenkörpers 2 an.
Die Fig. 8 zeigt eine Ausführungsform eines Nadelstreifens 11,
bei der an beiden Seiten des Nadelstreifens ein entsprechender Überstand 24 vorhanden ist. Diese sind jedoch unterschiedlich groß. Während am linken Ende des Nadelstreifens 11 in Fig. 8 der Abstand des Endes 26 von der Mittelachse der benachbarten äußersten Nadel 27 wiederum das Maß a beträgt, ist er am rechten Ende beispielsweise a + b, wobei b dem halben Abstand zwischen den Längsmittelachsen zweier benachbarter Nadeln 25 entspricht. b kann auch das ungerade Vielfache dieses halben Abstandes betragen. Aufeinanderfolgende Nadelstreifen können bei dieser Ausbildung abwechselnd mit dem Ende 26 oder mit dem gegenüberliegenden Ende 29 an einer Anlagefläche 28 des Walzenkörpers 2 anliegen. Es ergibt sich dann das aus Fig. 10 entnehmbare Bild der Benadelung, daß nämlich die Nadeln 25 der einen Walze in die Zwischenräume zwischen den Nadeln 25 der anderen Walze eingreifen. Diese Anordnung geht auch aus Fig. 11 hervor, wo wiedergegeben ist, daß die Nadeln 25 der beiden Nadelwalzen ineinander eingreifen.
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Claims (9)
1. Nadelwalze mit achsparallelen Keilnuten im Walzenkörper zur Aufnahme von je eine Vielzahl von Nadeln in gleichen Abständen tragenden Nadelstreifen, die mittels zum Nutenboden hin wirkender keilförmiger Klemmleisten am Walzenkörper arretiert sind, dadurch gekennzeichnet, daß jede Nut (3) von mindestens zwei parallelen Stiften (12) quer durchsetzt ist und die Klemmleisten (14) von ihrem Fuß (15) ausgehende und von je einem solchen Stift (12) durchsetzte Schrägschlitze (16) aufweisen sowie von einem seitlich am Walzenkörper (2) angeordneten Anschlag aus in Längsrichtung (20) in der Keilnut (3) arretierbar und wieder lösbar gelagert sind.
2. Nadelwalze nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß an der einen Seite des Walzenkörpers (2) eine Vielzahl von Arretierschrauben (19 bzw. 21) gelagert ist, von denen jede an der Stirnseite (22) einer Klemmleiste (14) angreift.
3. Nadelwalze nach Anspruch 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Klemmleisten (14) an ihrer gegenüberliegenden Stirnseite (22) je einem verstellbaren Gegenanschlag (21 bzw. 19) am Walzenkörper (2) anliegen.
4. Nadelwalze nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die einzelnen Gegenanschläge (21 bzw. 19) aus je einer Klemmschraube bestehen.
5. Nadelwalze nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß der Walzenkörper (2) seitlich eine weitere Anlagefläche (28) für das Ende (26) der Nadelstreifen (11) aufweist und das dieser Anlagefläche (28) anliegende Ende (26) der Nadelstreifen (11) einen vorbestimmten Abstand (z.B. a) von der Mittelachse der benachbarten äußersten Nadel (27) aufweist.
6. Nadelwalze nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Anlagefläche (28) in einer Radialebene des Walzenkörpers (2) liegt.
7. Nadelwalze nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß die beiden Enden (26) der Nadelstreifen (11) je einen vorbestimmten Abstand von der Mittelachse der jeweils benachbarten äußersten Nadel aufweisen.
8. Nadelwalze nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß die beiderseitigen Abstände (a; a + b) der Enden (26) der Nadelstreifen (11) von der Mittelachse der benachbarten äußersten Nadel unterschiedlich groß sind.
9. Nadelwalze nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß der Längenunterschied (b) der beiderseitigen Abstände des Endes (26) des Nadelstreifens von der Mittelachse der benachbarten äußersten Nadel den halben Nadelabstand oder ein ungerades Vielfaches hiervon beträgt.
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| DE2613210C3 DE2613210C3 (de) | 1979-02-01 |
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