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DE2612370A1 - Verfahren und vorrichtung zur herstellung einer packung aus teilstuecken aus zusammenpressbarem material - Google Patents

Verfahren und vorrichtung zur herstellung einer packung aus teilstuecken aus zusammenpressbarem material

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Publication number
DE2612370A1
DE2612370A1 DE19762612370 DE2612370A DE2612370A1 DE 2612370 A1 DE2612370 A1 DE 2612370A1 DE 19762612370 DE19762612370 DE 19762612370 DE 2612370 A DE2612370 A DE 2612370A DE 2612370 A1 DE2612370 A1 DE 2612370A1
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
mats
conveyor
guides
mat
pack
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Withdrawn
Application number
DE19762612370
Other languages
English (en)
Inventor
Lawrence Raymond Finn
Daniel Alan Mccartan
Gary Michael Schmandt
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Owens Corning
Original Assignee
Owens Corning Fiberglas Corp
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Owens Corning Fiberglas Corp filed Critical Owens Corning Fiberglas Corp
Publication of DE2612370A1 publication Critical patent/DE2612370A1/de
Withdrawn legal-status Critical Current

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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B65CONVEYING; PACKING; STORING; HANDLING THIN OR FILAMENTARY MATERIAL
    • B65BMACHINES, APPARATUS OR DEVICES FOR, OR METHODS OF, PACKAGING ARTICLES OR MATERIALS; UNPACKING
    • B65B63/00Auxiliary devices, not otherwise provided for, for operating on articles or materials to be packaged
    • B65B63/02Auxiliary devices, not otherwise provided for, for operating on articles or materials to be packaged for compressing or compacting articles or materials prior to wrapping or insertion in containers or receptacles
    • B65B63/024Auxiliary devices, not otherwise provided for, for operating on articles or materials to be packaged for compressing or compacting articles or materials prior to wrapping or insertion in containers or receptacles for compressing by winding
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B65CONVEYING; PACKING; STORING; HANDLING THIN OR FILAMENTARY MATERIAL
    • B65BMACHINES, APPARATUS OR DEVICES FOR, OR METHODS OF, PACKAGING ARTICLES OR MATERIALS; UNPACKING
    • B65B35/00Supplying, feeding, arranging or orientating articles to be packaged
    • B65B35/10Feeding, e.g. conveying, single articles
    • B65B35/24Feeding, e.g. conveying, single articles by endless belts or chains
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B65CONVEYING; PACKING; STORING; HANDLING THIN OR FILAMENTARY MATERIAL
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    • B65B63/00Auxiliary devices, not otherwise provided for, for operating on articles or materials to be packaged
    • B65B63/02Auxiliary devices, not otherwise provided for, for operating on articles or materials to be packaged for compressing or compacting articles or materials prior to wrapping or insertion in containers or receptacles
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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Auxiliary Devices For And Details Of Packaging Control (AREA)
  • Basic Packing Technique (AREA)
  • Attitude Control For Articles On Conveyors (AREA)
  • Packaging Of Special Articles (AREA)
  • Packaging Of Machine Parts And Wound Products (AREA)

Description

on -ine oi^L.-ΐΝα μ. se. oiPL-rHvr. or dipl.-i'hys.
HÖGER - STELLRECHT - GR:ESSBACH - HAECKER PATENTANWÄLTE N STUTTGART
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Owens-Corning Fiberglas Corporation Toledo, Ohio 43659 / USA
Verfahren und Vorrichtung zur Herstellung einer Packung aus Teilstücken aus zusammenpreßbarem Material
Die Erfindung bezieht sich auf ein Verfahren und eine Vorrichtung zur Herstellung einer Packung aus Teilstücken aus zusanraienpreßbarem Material, insbesondere Faser- oder Glasfasermatten. Gebaudeisolationen, insbesondere für Wände und dergleichen werden häufig in nach Länge und Breite vorgeschnittenen Gebinden geliefert. Die Isolierung weist dabei die Form von Matten auf, deren Breite gleich ist dem Abstand
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zwischen Zapfen oder Wandpfosten oder Ständern einer Wand und deren Länge gleich ist der Länge dieser Wandpfosten (studs). Die Matten sind dabei in ihrer Breite geringfügig überdimensioniert, so dass sie zwischen den Wandpfosten hineingepresst werden können und dann durch Reibungseinwirkung halten. Es ist auch möglich, dass die Matten mit Rückfolien oder rückwärtigen Schichten ausgestattet sind, die an einer Mattenfläche anhängen und die sich über die Mattenrandbereiche in der Weise erstrecken, dass diese Rückschichten an den Wandpfosten befestigt werden können; die Rückschichten dienen dann als Dampfbarriere. In anderen Fällen sind auch schon Matten in Form einer zusammengepreßten Packung geliefert worden, wobei die Länge der Packung der Länge der Matten entspricht und die Dicke der Matten durch den Verpackungsdruck zusammengepreßt worden ist.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Verfahren und eine Vorrichtung zur Herstellung einer Packung aus insbesondere Glasfasermatten anzugeben, die in ihren Abmessungen kleiner ist als die die Packung bildenden Matten.
Zur Lösung dieser Aufgabe geht die Erfindung aus von dem eingangs genannten Verfahren und besteht erfindungsgemäss darin, dass eine zusammenpreßbare Längsschicht von in Wirrlage von einem Bindemittel zusammengehaltenen Fasern geformt und die Schicht in Fasermatten vorgegebener Länge zerschnitten wird, woraufhin die gebildeten Einzelmatten in einer Endbereich an Endbereich angrenzenden Beziehung gesammelt und festgehalten und anschliessend die Matten bei gleichzeitigem Aufbringen von kompressiven Druckkräften auf die jeweils äussere Matte in eine Spiralform gewickelt werden.
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Es gelingt auf diese Weise,eine Mattenpackung herzustellen, deren Abmessung geringer ist als die grösste Abmessung der einzelnen Matten selbst.
Eine erfindungsgemässe Vorrichtung ist gekennzeichnet durch eine Vorrichtung zur Bildung einer zusammendrückbaren Längsschicht aus mit Hilfe eines Bindemittels in Wirrlage gehaltenen Fasern, einer Schneidvorrichtung zum Zerschneiden der Längsschicht in Fasermatten vorgegebener Länge, einer Verpackungsvorrichtung zur Verpackung der Matten in einer zusammengepreßten Spiralform und Halte- und Bewegungsanordnungen zum Abbremsen der Matten und zu ihrer Bewegung in einer endseitig aneinandergrenzenden Beziehung zur Verpackungsvorrichtung.
Die vorliegende Erfindung besteht somit darin, eine aus Matten bestehende Packung herzustellen, bei der die Matten in eine Spiralform aufgewickelt und zusammengepreßt sind und sich in einer aneinandergrenzenden Ende-an-Ende-Beziehung in der Packung befinden. Dabei verfügt eine solche Endpackung über acht oder neun Matten, die beispielsweise in etwa die Abmessungen und die Form eines üblichen langen Streifens aus Isoliermaterial aufweisen, welches in Spiralform verpackt worden ist. Eine Packung dieser Spiralform ist leichter zu handhaben und lässt sich besser lagern, verglichen mit den bisher bekannten Mattenpackungen. Die in der Spiralform angeordneten Matten können dadurch in ihrem zusammengepreßten Zustand gehalten werden, dass man auf die äussere Oberfläche der äussersten Matte Haltebänder direkt aufbringt, ohne dass über diese Matte irgendeine Papierverpackung aufgebracht worden ist, wie dies bisher übliche Praxis bei einer aus einem
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einzigen Längsstreifen bestehenden Isolierung der Fall war, der in eine Spiralform gewickelt worden ist. Auf diese Weise entstehen für eine zusätzliche Papierverpackung keine Kosten mehr, auch erledigt sich so das Problem der Lagerhaltung des nötigen Verpackungspapiers am Herstellungsort der Fasermatten.
Bei dem erfindungsgemässen Verfahren und der erfindungsgemässen Vorrichtung wird so zur Herstellung der Mattenpackung vorgegangen, dass zunächst ein isolierender Streifen aus fibrösen Materialien unbestimmter Länge geformt und dann zur Bildung der Matten in Abschnitte vorgegebener Länge geschnitten wird, wobei sich der Streifen in Längsrichtung über einen Förderer bewegt.
Nach dem Abschneiden gelangen die nunmehr als Einzelmatten zu bezeichnenden Stücke auf einen schneller laufenden Förderer und werden um einen vorgegebenen Abstand zueinander getrennt, wobei jedoch ihre Längsbeziehung mit Bezug auf den Förderer aufrechterhalten wird. Die Matten werden dann auf dem Förderer aufeinanderfolgend abgestoppt oder abgebremst, wobei der Förderer oder das Förderband, welches sie befördert, unter ihnen seine Transportbewegung weiter durchführt und unter den Matten entlanggleitet. Der Brems- und Blockiervorgang für die Matten erfolgt mit Hilfe einer Vielzahl von sogenannten Gattern. Bei dem bevorzugten Ausführungsbeispiel drücken die Gatter die einzelnen Matten an ihren Seitenkanten zusammen und verhindern deren weitere Fortbewegung auf den Förderer, d.h. mit anderen Worten, dass die Matten in ausgewählten Positionen mit Bezug zu dem Förderer festgehalten und an einer Weiterbewegung gehindert v/erden. Zu diesem Zeitpunkt befinden sich
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die Matten in einer nahen, jedoch durch einen Abstand vorgegebenen Ende-zu-Ende-Beziehung. Nachdem dann eine vorgegebene Anzahl von Matten auf diese Weise gesammelt oder in abstandsmässiger Beziehung gestaut worden sind, werden die einzelnen Gatter in umgekehrter Reihenfolge wieder geöffnet, so dass es den Matten ermöglicht wird, sich in eine aneinanderangrenzende Ende-zu-Ende-Beziehung zu bewegen; anschliessend bewegen sich dann diese Matten als eine Einheit zur Verpackungsmaschine. Die Verpackungsmaschine verfügt über einen Riemen oder einen Transportstreifen, der eine Schleife oder Schlinge bildet, in welche die Matten in Längsrichtung eingeführt werden. Der Riemen befindet sich unter Spannung, um so auch die Matten einer Korapressionswirkung auszusetzen, wenn sie in ihre spiralige Konfiguration aufgewickelt werden, wobei sich dann die Grosse der jeweils gebildeten Schlinge mit der Anzahl der in diese eingeführten Matten vergrössert. Ist eine vorgegebene Anzahl von Matten in Spiralform aufgewickelt, dann wird um die äussere Oberfläche der äussersten Matte ein Halteband gelegt, um so die Matten in ihrem komprimierten Zustand in der Packung aufrechtzuerhalten; zur gleichen Zeit wird dann auf die aufgebaute Packung von der Maschine freigegeben.
Ein solches System ermöglicht daher den Aufbau einer aus einzelnen Glasfasermatten bestehenden Packung, die eine kleinere Maximalabmessung, verglichen mit bisherigen Mattenpackungen aufweist, denn diese waren stets so lang, wie es der Länge der Matten entsprochen hat.
Vorteilhaft ist auch, dass die aus Isoliermatten bestehende Packung lediglich mit Hilfe von Haltebändern in ihrer Form
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aufrechterhalten wird, ohne dass zwischen der Isolierung und den Haltebändern noch Umhüllungen oder Verpackungsmaterialien angeordnet sind.
Ein weiterer Vorteil vorliegender Erfindung liegt darin, dass die Matten in einer engen Ende-an-Ende-Beziehung angeordnet und in dieser Weise auch in ihre Spiralform aufgewickelt werden, ohne dass es zu Schwierigkeiten oder Verwerfungen der einzelnen Matten kommt.
Weitere Ausgestaltungen der Erfindung sind' Gegenstand der Unteransprüche und in diesen niedergelegt.
Dabei zeigen:
Fig. 1 in einer schematischen Seitenansicht eine erfindungsgemässe Ausführungsform einer Vorrichtung zum Aufbau von streifenförmigem Isoliermaterial unbestimmter Länge, zum Abschneiden der Streifen und Bildung von Einzelmatten vorgegebener Längsabmessung; zum Sammeln der Matten in einer Ende-an-Endeliegenden Beziehung und zum spiralförmigen Aufwickeln der Matten in Form einer Packung, die
Fig. 2
bis 4 zeigen in schematischen Draufsichten das Ausführungsbeispiel der Fig. 1 zum Festhalten und Sammeln der Matten und zur Zuführung
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dieser Matten in einer einheitlichen Ende-an Ende-anliegenden Gesamtbeziehung zur Verpackungsmaschine ,
Fig. 5 zeigt in Draufsicht eines der Gatter, welches von der Halte- und Sammelvorrichtung für die Matten verwendet wird,
Fig. 6 zeigt in einer schematischen Teildarstellung in Draufsicht den sich bewegenden Endbereich der beweglichen Gatterführung des Führungspaars nach Fig. 5,
Fig. 7 zeigt die Darstellung der Fig. 6 in einer Seitenansicht,
Fig. 8 zeigt in einer Draufsicht in Teildarstellung eine Lagervorrichtung für den anderen Endbereich der beweglichen Gatterführung der Fig. 5,
Fig. 9 zeigt die Darstellung der Fig. 8 in einer Seitenansicht und
Fig. 10 zeigt in perspektivischer Darstellung aus spiralförmig aufgewickelten und Ende-an-Endeliegenden Matten bestehende Packungen.
Der Darstellung der Fig. 1 lässt sich eine Produktionslinie oder eine Fertigungsstrasse entnehmen, bei der, wie bei angegeben, kompressible,fibröse bzw. aus Fasern aufgebaute Streifen, insbesondere zur Gebäudeisolierung, hergestellt
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werden. Mit 22 ist dann die Verpackungsvorrichtung bezeichnet, die aus den kompressiblen oder zusairanendrückbaren Streifen nach deren Zerschneiden zusammendrückbare fibröse Matten herstellt und verpackt. Die Fertigungsstrasse 20 ist von bekanntem Aufbau und bekannter Auslegung und wird im folgenden nur noch kurz erörtert. Einem Vorherd 24 wird von einem Schmelzofen 26 in Wärme erweichtes Glas oder ein sonstiges fliessfähiges, faserbildendes Material zugeführt;'in dem Schmelzofen 26 ist rohes Ausgangsgemengematerial in den fliessfähigen oder geschmolzenen Zustand überführt v/orden. Das im folgenden lediglich noch als geschmolzenes Glas bezeichnete Material wird dann unterhalb des Vorherds 24 angeordneten faserbildenden Einheiten 28 angeordnet, die aus der geschmolzenen Masse Glasfasern bilden. Beispielsweise kann es sich bei jeder dieser Einheiten um ein hohles drehbares Element oder einen Spinnkopf handeln, der über seinen Umfang Öffnungen aufweist, durch welche das geschmolzene Glas zu sogenannten Primärfasern oder Primärfäden ausgezogen wird. Diese Primärfäden werden dann weiter verdünnt oder ausgezogen und nach unten umgelenkt durch die Einwirkung heisser gasförmiger Mediumströme, die von durch den Einheiten 28 angeordneten, nicht dargestellten Gebläsen oder Brennern stammen. Die auf diese Weise hergestellten und geformten Fasern bewegen sich durch eine Formhaube 30 nach unten und v/erden mit Hilfe geeigneter, ebenfalls nicht dargestellter Sprühsysteme mit einem Bindemittel eingesprüht; dabei wird dieses Bindemittel in die Formhaube in Querrichtung zu dem Bewegungspfad der Fasern eingesprüht.
Die mit dem Bindemittel besprühten Fasern sammeln sich dann willkürlich auf dem oberen Trum 32 eines bevorzugt öffnungen
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oder Löcher aufweisenden, aus einem endlosen Riemen oder Band bestehenden Förderers 34 an, wobei diese Ansammlung der Fasern massenförmig oder in.einer Schicht 36 erfolgt, bis eine angenäherte gewünschte Dicke erreicht ist. Die Faserschicht 36 wird dann längs des Förderers 34 bewegt, wobei eine unterhalb des oberen Trums oder des oberen Riementeils 32 des Förderers angeordnete Saugkammer 38 so auf die auf dem Förderband befindlichen Fasern einwirkt, dass die Fasern mit Hilfe der Saugwirkung auf dem Förderer festgehalten werden; diese Saugwirkung entsteht durch die Verbindung einer Saugleitung 40 mit einem nicht dargestellten, entsprechenden Sauggebläse. Diese Saugeinwirkung trägt auch dazu bei, die ursprünglichen, auf die Primärfasern einwirkenden Gebläseströme und Gase abzuführen, wobei auch gleich organische Partikel aus dem Bindemittel mitgeführt werden.
Die auf dem Förderer aufgebaute Faserschicht 36 wird dann in einen Bereich überführt, wo sich obere und untere, mit Öffnungen versehene Riemen oder Förderer 42 und 44 befinden, die so angeordnet sind, dass die Fasern in etwa zu einer fibrösen Schicht oder einen fibrösen Körper 46 gegebener Dicke zusammengedrückt und umgeformt werden. Die mit Öffnungen versehenen Bänder 42 und 44 befördern die fibröse Faserschicht durch einen Ofen oder eine Wärmekammer 48, in welcher das Bindemittel auf den Fasern bei einer Temperatur in der Grössenordnung von etwa 232°C bis 26O°C wenigstens teilweise ausgehärtet wird. Wenn die so behandelte Schicht 46 dann aus dem Ofen 48 austritt, werden die Randkanten noch mittels dreh-
und
barer Messer 50 zugeschnitten und getrimmt / die ungleichförmige Randstreifen von der Faserschicht 46 entfern t ; bei dieser
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Gelegenheit schneidet dann auch gleichzeitig ein mittleres drehbares Messer die gebildete Faserschicht 46 in zwei schmalere Faserschichten 52 auf. Falls gewünscht können auch eine Vielzahl solcher drehbarer Messer zur Bildung einer Vielzahl solcher Seite an Seite angeordneter Schichten oder Streifen 52 verwendet werden. Um die so gebildeten Streifen oder Schichten 52 geringfügig gegeneinander zu spreizen oder voneinander zu entfernen, kann eine nicht dargestellte, pflugähnliche Trennanordnung verwendet werden. Gleichzeitig kann gegen die untere Fläche jeder der Schichten 52 eine Folie oder ein Blatt aus beschichtetem Packpapier oder Hartpapier oder eine ähnliche Rückschicht 54 angeordnet werden; diese verstärkenden Rückschichten werden von unten an die Glasfaserstreifen herangeführt. Die verstärkenden Papier- oder Abdeckschichten können an ihrer Oberfläche mit einem geeigneten Klebmittel versehen sein, welches aufgebracht wird, bevor die Packpapierstreifen, wie sie im folgenden lediglich noch genannt werden, mit den Faserstreifen in Verbindung gebracht werden, so dass man eine Klebverbindung zwischen beiden erzielt. Die verstärkenden Papierschichten 54 können von geeigneten Ablaufgattern 56 zugeführt v/erden, die unterhalb des Riemenförderers 58 angeordnet sind, über den die verstärkenden Papier schichten 54 dann geführt v/erden.
Die Faserstreifen 52 werden dann, mit oder ohne den verstärkenden Rückschichten 54, längs des Förderers 58 befördert und gelangen unter ein Trenn- oder Schneidmesser 60, welches die Streifen 52 in Matten 62 bestimmter Länge schneidet. Die Breite der Matten 62, die durch die weiter vorn schon erwähnten Drehmesser 50 vorgegeben ist, ist so bemessen, dass die Matten
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zwischen die weiter vorn schon erwähnten p^os^en'Stehbolzen oder Zapfen eines Gebäudes passen. Dabei kann die Breitenabmessung der Matten 62 so ausgelegt sein, dass diese geringfügig breiter als der Abstand zwischen den Zapfen ist, so dass die Matten bündig und eng anliegend zwischen diese eingepasst v/erden können und durch Reibeinwirkung gehalten werden. Werden die weiter vorn schon erwähnten rückseitig angebrachten Papierschichten 54 mitverwendet, dann v/erden die Ränder des sich über die Randkanten der sich über die zusammendrückbare Faserschicht 52 erstreckenden Papier-, oder Materialschichten 54 an den Zapfen oder Stehbolzen befestigt, so dass die Rückschichten als Dampfbarriere dienen können. Auf jeden Fall entspricht die Länge der Matten 62, wie diese durch das Trennmesser 6o festgelegt ist, im wesentlichen der Länge der Zapfen, Wandpfosten, Ständer oder dergleichen, so dass der gesamte Raum zwischen den Pfosten ausgefüllt ist.
Bisher wurden dann die Matten 62 von der Fertigungsstrasse hinter dem Trennmesser 60 abgenommen und in einer Verpackungsmaschine in einer solchen Weise verpackt, dass die auf eine Höhe von etwa 1,80 m übereinandergelegten Matten in einen sehr stark zusammengedrückten Zustand verpresst wurden. Allerdings lässt sich auf diese Weise die Länge der Matten nicht verändern, so dass die sich ergebende Packung so lang ist, wie die Matten ursprünglich waren. Dieser Umstand bewirkt, dass solche Verpackungen sehr sperrig und schwierig zu handhaben sind und in sehr vielen Fällen zu Problemen bei der Lagerhaltung und beim Transport führen.
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Entsprechend einem wesentlichen Merkmal vorliegender Erfindung werden diese Matten nunmehr in spiraliger, Ende-an-Ende anliegenden Beziehung verpackt, so dass sich eine insgesamt zylindrische Packung ergibt, die wesentlich leichter zu handhaben und zu befördern ist. Damit dies möglich ist, verfügt die Fertigungsstrasse über eine Halte- und Sammelvorrichtung, die allgemein mit dem Bezugszeichen 64 bezeichnet ist und die die Matten 62 zurückhält und sammelt und dann in aneinandergrenzender Ende-an-Ende angeordneter Beziehung der Verpackungsmaschine 22 zuführt. Diese Halte- und Sammelvorrichtung 64 wird dann im folgenden noch genauer erläutert.
Nachdem die Matten diese Vorrichtung passiert haben, werden sie von einem Zuführförderer 66 einem geneigten Saugförderer 68 sowie einer von einem endlosen Riemen 72 gebildeten Schleife 70 zugeführt; der endlose Riemen 72 ist dabei im Hauptrahmen 74 der schon erwähnten Verpackungsmaschine 22 gelagert. Der Riemen 72 wird in geeigneter Weise, wie in Fig. 1 gezeigt, allgemein in Uhrzeigerrichtung angetrieben und wird unter einer kontrollierten Spannung mit Hilfe von Spannmitteln 76 gehalten. Wenn die Matten 62 den geneigten Förderer 68 hinaufgeführt und in die Schleife 70 verbracht werden, werden sie in Gegenuhrzeigerrichtung zu einer spiraligen Konfiguration verdreht und aufgrund der Spannung des Riemens 72 auch zusammengepresst. Sowie die Matten kontinuierlich in die Schleife 70 eingeführt werden, vergrössert sich die Abmessung der Schleife, dabei wird jedoch der Druck auf die Matten aufrechterhalten. Wenn dann die letzte der hintereinander zu verpackenden Matten der Verpackungsmaschine 22 zugeführt ist, werden von einer Bandabgabeanordnung 78, die unterhalb des geneigten Förderers 66 angeordnet ist, Bänder ausgegeben und von diesem
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Förderer 68 nach oben und in die Schleife 70 um die äusserste Matte in jeder der Packungen herumgeführt. Auf diese Weise werden dann die Matten in ihrem zusammengedrückten Zustand durch die Bänder festgehalten und die Packung ist so, wie in Fig. 10 gezeigt, vollendet und aufgebaut. Anschliessend verschwenkt dann ein inneres Rahmenwerk 78a der Verpackungsmaschine 22 in einer Gegenuhrzeigerrichtung,um die Schleife oder Schlinge 70 zu öffnen und geradezuziehen, so dass die fertigen Mattenpackungen freigegeben werden.
Eine solche Verpackungsmaschine ist im übrigen genauer in der US-Patentanmeldung SN 500 795 beschrieben und braucht daher hier nicht im einzelnen erläutert zu v/erden.
Wegen der Zeit, die zwischen der Vollendung der Packungen in der Schlinge 70 und ihrer Freigabe und der Neueinstellung des Riemens 72 zur Aufnahme einer neuen Reihe von Matten in der Schlinge 70 erforderlich ist, muss die Geschwindigkeit des Riemens 72 über der Geschwindigkeit der Förderer 34 und 58 liegen. Da die Geschwindigkeit des Riemens 72 die Geschwindigkeit der Förderer 34 und 58 übersteigt/ ist das Problem des Festhaltens und Ansammeins der Matten 62 in einer aneinandergrenzenden oder zumindesten engen Ende-an-Ende liegenden Beziehung wesentlich grosser als dies dann der Fall wäre, wenn die Verpackungsmaschine mit einer Geschwindigkeit arbeiten könnte, die geringer wäre als die der Förderer 34 und 58, wie leicht einzusehen ist. Darüber hinaus ist es dann auch noch erwünscht, dass die Geschwindigkeit des Riemens 72 geringfügig über der Geschwindigkeit des geneigten Förderers 6 8 liegt und auch die Geschwindigkeit des Zuführförderers 66 über-
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steigt. Auf diese Weise gelangt man zu einem gewissen gesteuerten Schlupf zwischen den Riemen und den Matten, wenn diese verpackt werden, so dass man die Möglichkeit eines Ausbeulens oder einer Faltenbildung der Matten in der Schlinge 70 vermeidet.
Im folgenden wird nunmehr die Halte- und Sammelvorrichtung genauer erläutert. Diese Vorrichtung umfasst erste und zweite Förderer 80 und 82, beispielsweise Riemenförderer, die als ein einziger Förderer ausgebildet sein können oder die bei einem tatsächlichen Ausführungsbeispiel in mehrere kürzere Förderer unterteilt sein können. Die Vorrichtung umfasst darüber hinaus einen Satz 84 stationärer Führungen 86 und 88 (siehe Fig. 2 bis 4) und eine Vielzahl von Durchlassanordnungen oder Gatter 90; beim vorliegenden Ausführungsbeispiel sind acht solcher Gatter 90 dargestellt. Jedes der Gatter 90 umfasst eine stationäre seitliche Führung oder ein Längselement 92 (siehe die Fig. 2 bis 5) und eine bewegliche seitliche Führung oder ein bewegliches Längselement 94. Die Bewegung der beweglichen Längselemente 94 ist von elektro-optischen Systemen kontrolliert, beispielsweise elektrischen Sende- und Empfangsanordnungen 96 (electric eyes) und Reflektoren 98. Es werden zwei solcher Anordnungen verwendet, um eine zufällige Auslösung des Systems durch eine kurze Matte oder ein Stück sich längs des Förderers 80 bewegender, herausragender Glaswolle zu vermeiden. Die elektro-optischen Anordnungen veranlassen den Betrieb einer Zählvorrichtung 100, die aufeinanderfolgend die beweglichen Führungen 94 nach innen bewegt, um jedes der Gatter 90 zu schliessen; die Zählvorrichtung beginnt dabei mit dem stromabwärtigen Ende und hält so die Matten 62 fest, wenn sie in die jeweiligen Gatter eindringen. Dabei ist es nicht
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wesentlich, für jeden Mattensatz ein Gatter vorzusehen. Wird jedoch versucht, mehr als zwei Mattensätze von dem gleichen einen Gatter festzuhalten, dann entwickeln die stromaufwartigen Matten die Tendenz, an die anderen Matten anzuschlagen oder über diese hinwegzuspringen oder die Matten beulen sich aus und bilden Falten infolge der Geschwindigkeit des Förderers.
Wenn die Matten 62 sich stromabwärts des Trennmessers 60 längs der Halte- und Sammelvorrichtung bewegen, dann sind sie ziemlich weit zueinander im Abstand angeordnet und weisen beispielsweise einen Abstand zwischen 1,80 m bis 3,65 m auf, denn die Förderer 80 und 82 werden mit einer wesentlich höheren Geschwindigkeit, üblicherweise zwischen 1,6 bis 2-mal so grossen Geschwindigkeit, bezogen auf die der Förderer 34 und 58 betrieben; daher ist die Geschwindigkeit der Förderer 80 und 82 auch im wesentlichen gleich der Geschwindigkeit des Riemens der Verpackungsmaschine. Diese Abstände sind in Fig. 2 dargestellt, bei der ein erster Satz von im Ausführungsbeispiel zwei Matten 62 von dem untersten Gatter 90 festgehalten wird, wobei die anderen dann in abstandsmässiger Intervallbeziehung folgen. Die zeitliche Beaufschlagung und die zeitliche Abstimmung der Bewegung der beweglichen Gatter 94 von der Zählvorrichtung 100 ist dann so bemessen, dass der zweite Mattensatz 62 noch stromaufwärts zum zweiten der Gatter 90 befindlich ist, wenn dessen bewegliche Führungsseite geschlossen wird; dieser Vorgang verläuft dann die Fertigungsstrasse entlang nach oben.
Den in den Fig. 2 bis 4 angegebenen Darstellungen lässt sich entnehmen, wie die Gatter den Halte- und Sammelvorgang bezüglich der einzelnen, aus jeweils zwei Streifen gebildeten Matten
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betreiben, wobei dann schliesslich bei dem dargestellten Ausführungsbeispiel neun Matten pro Packung gesammelt oder gestaut werden. In Fig. 3 ist gezeigt, dass jedes der Gatter einen Satz von zwei nebeneinanderliegenden Matten 62 festhält, wobei sich der neunte Mattensatz noch zwischen den Führungen 86 und 88 bewegt. Wenn sich diese beiden letzten Matten 62 in den Bereich der elektro-optischen Systeme, nämlich Photozellen und Sender 96 und Reflektoren 9 8 begeben, dann beginnt die Zählvorrichtung 100 die beweglichen Führungen oder Längselemente 94 der Gatter 90 aufeinanderfolgend, nun jedoch in stromabwärtiger Richtung, zu öffnen. Die Steuerung des Öffnungsvorgangs der Gatter ist so ausgelegt, dass die bewegliche Führung 94 des stromabwärtigen Gatters 90 sich dann öffnet, wenn, wie in Fig. 4 gezeigt, die ablaufenden acht ersten Mattensätze 62 in einer aneinanderangrenzenden Beziehung befindlich sind. Zu diesem Zeitpunkt, wenn nämlich das letzte Gatter öffnet, bewegen sich dann die neun Sätze von Matten 62 (beim Ausführungsbeispiel besteht jeder Satz aus zwei nebeneinanderliegenden Teilmatten) als eine gemeinsame Einheit stromabwärts über den Förderer 66 und den geneigten Förderer 68 hinauf in . die vom Riemen 72 gebildete Schlinge 70 der Verpackungseinrichtung 22. Da der Schlingenbildner oder Riemen 72 geringfügig schneller arbeitet als der Förderer 68, ergibt sich, wenn die Matten in die Schlinge 70 einlaufen, ein geringfügiger, jedoch unwesentlicher Abstand. Wenn sich im Gegensatz hierzu
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der Riemen 72, wie/auch eingestellt werden kann, mit einer geringfügig niedrigeren Geschwindigkeit als der Förderer 68 bewegt, dann werden die aneinandergrenzenden Matten bei ihrem Eintritt in die Schlinge 70 geringfügig zusammengedrückt.
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Die Zählvorrichtung 100 kann bei einem Ausführungsbeispiel acht im Handel erhältliche Zähler umfassen, jeweils einen für jedes der Gatter 90. Wenn die elektrischen Empfangseinrichtungen 96 von dem ersten Mattensatz 62 blockiert sind, wird ein erster Zähler erregt und schliesst nach einer vorgegebenen Anzahl von zu zählenden Impulsen das erste oder stromabwärtigste der Gatter 90. Die von den Zählern zu zählenden Impulse rühren von einem magnetischen Aufnehmersystem 101 her, welches auf die Geschwindigkeit des Förderers 82 bezogen ist. Der zweite einlaufende Mattensatz 62 erregt die elektrische Empfangsanordnung 96 erneut, die einen zweiten Zähler aktiviert. Dieser Zähler veranlasst das Schliessen des zweiten Gatters 90 nach einer vorgegebenen Anzahl von Impulsen, die geringer ist als die Impulsanzahl, die für den ersten Zähler eingestellt worden ist. Dieser Vorgang wiederholt sich, bis der achte Zähler das achte der Gatter 90 nach einer relativ geringen Impulszahl schliesst. Der neunte Mattensatz 62 veranlasst dann die elektrischen Empfangsanordnungen (electric eyes 96) einen neunten Zähler zu erregen, der nach einer vorgegebenen Anzahl von Impulsen das achte Gatter 90 öffnet und einen zehnten Zähler anwirft, der aufeinanderfolgend dann das siebte bis erste der weiter oben schon genannten Gatter 90 nach einer konstanten kurzen Impulsanzahl öffnet; dieser zehnte Zähler wird so lange zurückgesetzt und wiederholt seinen Arbeitsablauf, bis sämtliche Gatter geöffnet sind. Zu diesem Zeitpunkt erregt dann ein zehnter Mattensatz, welcher der erste Mattensatz für die nächste Packung ist, die elektro-optische Empfangseinrichtung 96 und veranlasst die erneute Inbetriebnahme des ersten Zählers, um nach einer vorgegebenen Anzahl von Impulsen den ersten Gattersatz 90 zu schliessen.
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Anstelle der Verwendung von Impulsen können auch zeitgebende Systeme, beispielsweise sogenannte Zeitschaltungen verwendet werden. Allerdings erübrigt sich durch die Verwendung von mit geschwindigkeitsabhängigen Impulsen gespeisten Zähler die Notwendigkeit, die Regelungen neu einzustellen, wenn sich die Geschwindigkeit des Förderers 82 ändert; eine Neueinstellung ist aber in diesem Falle bei den Zeitschaltungen erforderlich. Anstelle der Zählvorrichtung 100 kann auch am stromaufwärtigen Ende jedes der Gatter 90 eine einzige oder ein Paar elektrooptischer Anordnungen verwendet werden. In diesem Fall veranlassen die elektro-optischen Anordnungen 96 die Schliessung des ersten Gatters 90. Wenn die Matten die elektro-optischen Anordnungen an dem stromaufwärtigen Ende dieses Gatters blockieren, wird das zweite Gatter 90 geschlossen und die elektro-optischen Schaltungsanordnungen am stromaufwärtigen Ende dieses Gatters werden erregt. Hält dann das zweite der Gatter 90 den zweiten Mattensatz 62 fest, dann schliessen die elektro-optischen Anordnungen am stromaufwärtigen Ende dieses Gatters das dritte Gatter und erregen dessen zugeordnete elektrooptische Schaltungsanordnung, d.h. sie aktivieren diese, so dass sie in der Lage sind, auf die nächste Beeinflussung anzusprechen. Allerdings ist die Zählvorrichtung 100 solchen Möglichkeiten hauptsächlich deshalb überlegen, da die Zählvorrichtung weniger Wartung erfordert als die dann häufig zu verwendenden elektro-optischen Anordnungen, die wiederholt gereinigt werden müssen.
Im folgenden wird mit Bezug auf die Fig. 5, 8 und 9 der Mechanismus der Führungen genauer erläutert. Wie diesen Figuren entnommen werden kann, ist das stromaufwartige Ende der bewegli-
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chen Führung 94 jedes Gatters 90 schwenkbar oberhalb eines Transportriemens 102 des Förderers 92 gelagert, und zwar mit Hilfe eines geschlitzten Hebels 104, der sich durch eine horizontale Lagerbuchse 106 erstreckt. Die Lagerbuchse 106 ist an einem aufrechten Pfosten 108 befestigt, der seinerseits wiederum drehbar in einer vertikalen Buchse 110 gehalten ist, die am Rahmen 112 des Förderers 82 befestigt ist. Die vertikale Position der Buchse 106 und damit der Führung 84 lässt sich, wie Fig. 9 beispielsweise zeigt, mittels eines Anschlagbundes 113 einstellen, der am Pfosten 108 montiert ist und am oberen Ende der vertikalen Hülse 110 aufliegt. Der Hebel 104 ist dann noch, wie ebenfalls die Fig. 8 und 9 zeigen, mit Hilfe von augenförmigen Ansätzen 114 und einem Zapfen 116 an der Führung 94 befestigt. Durch einen Längsschlitz 120 des Hebels 104 erstreckt sich eine Maschinenschraube, die gewindemässig in einen unterhalb der Führungshülse 106 angeordneten Block 120 eingeschraubt ist. Die Schraube 118 kann zur Einstellung der Position des stromaufwärtigen Endes der Führung 94 mit Bezug auf das Förderband 102 und auf die gegenüberliegende Führung 92 gelockert und angezogen werden, so dass der Hebel 104 nach innen und nach aussen verschoben werden kann. Allerdings wird üblicherweise die stationäre Führung 92 in dieser Weise in Querrichtung verstellt, um eine Anpassung an Matten verschiedener Breite zu gewinnen.
Das stromabwärtige Ende der beweglichen Führung 94 wird von einem Hebel 124 über dem Förderband 102 gehalten, wobei der Hebel 124 sich durch eine horizontale Büchse oder Manschette 126 erstreckt, die den Hebel 124 gleitend lagert. Die Büchse 126 ist ebenfalls an einem aufrechtstehendem Pfosten 128 befestigt, der drehbar in einer vertikalen Büchse 130 gehalten
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ist, die am Rahmen 112 des Förderers 82 angeordnet ist. Die Vertikalposition der Büchse 126 und der Führung 84 können mit Hilfe eines Anschlagbundes 132 eingestellt werden, der am Pfosten 128 montiert ist und auf der Büchse 130 aufliegt. Die maximale Einwärtsbewegung des Hebels 124 und der Führung 94 in Richtung auf die stationäre Führung 92 bestimmt sich durch einen einstellbaren Anschlagbund 134, der an dem Hebel 124 hinter der Lagerbüchse 126 befestigt ist. Dadurch bestimmt sich auch der Neigungswinkel der Führung 94, wenn das Gatter geschlossen ist, sowie der aufgebrachte Einspanndruck, der sich auf die Matten 62 auswirkt, wenn diese zurückgehalten werden.
Das stromabwärtige Ende der Führung 94 wird mittels einer Druckkolbenanordnung, beispielsweise mit Hilfe eines pneumatischen Stössels 136, nach innen und aussen bewegt. Der Stössel oder Kolben 136 verfügt über eine Kolbenstange 1.38, die an der Führung 94 mit Hilfe eines in Ansätze oder ösen 140 eingreifenden Zapfens 142 verbunden ist; dabei ist der Hebel 124-ebenfalls zur Angleichung an die Schwenkverbindung der Kolbenstange 138 mit Hilfe von Ansätzen oder Ösen 144 und eines Zapfens 146 schwenkbar angeschlossen. Den beiden Endbereichen der Druckkolbenanordnung 136 wird über Schläuche 148 Durchflussteuerventile 150 und ein Vierwege-Solenoidveritil 152 ein entsprechendes Druckmittel, insbesondere Luft zugeführt. Das Solenoidventil 152 wird von der Zählvorrichtung 100 betätigt, während die Durchflussregelventile 150 die Bewegungsgeschwindigkeit der Kolbenstange 138 dadurch überwachen, dass die abgeführte Luft einem Steuerungsvorgang unterworfen wird. In diesem Zusammenhang versteht es sich, dass im übrigen ein sol-
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ches System auch so aufgebaut werden kann, dass die Lagerführung mit Hilfe des Hebels 124 für die Führung 94 gleichzeitig auch als Druckkolbenanordnung ausgebildet ist.
Die stationären Führungen 92 können dann ebenfalls oberhalb des Förderbandes 102 mit Hilfe von Längsschlitze aufweisenden Hebeln 154 getragen sein, die in horizontalen Hülsen gleiten, die in geeigneter Weise am Rahmen 158 des Förderers befestigt sind. Die Hebel 154 können horizontal mit Bezug auf die Hülsen 156 durch diese den erwähnten Schlitz und eine Gewindestange umfassende Anordnung verstellt werden; diese Anordnung ist dann ähnlich der Darstellung der Fig. 8 und 9, weist jedoch handgriffartig ausgebildete Spannmuttern 160 zur leichteren Einstellung auf. Die Vertikalposition der Führung 92 kann dann ebenfalls durch ein System eingestellt werden, welches, wie in den Fig. 8 un 9 gezeigt, aus einem Pfosten, einer vertikalen Hülse und einem Anschlagbund besteht.
Es können im übrigen, abgesehen von den horizontal beweglichen Führungen 94 zum Festhalten der Matten 62 auch andere Mittel verwendet werden. Beispielsweise können Hebel so positioniert werden, dass sie angrenzend an das Förderband 102 nach unten schwingen und die Vorwärtsbewegung der Matten blockieren. Allerdings ist der zeitliche Ablauf (Timing) in diesem Falle etwas kritischer als für den Betrieb der beweglichen Führungen 94, die nicht notwendigerweise die vorderen Kanten der Matten erfassen müssen. Darüber hinaus können selbstverständlich anstelle des einzigen breiten Förderbandes 102 auch eine Vielzahl schmälerer Bänder oder Riemen verwendet werden, unterhalb welcher Haltefinger angeordnet sind. Zu gewünschten Zeiträumen
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werden die Finger dann in den Zwischenräumen der schmalen Förderriemen angehoben um so entweder die Matten festzuhalten (wenn eine Vorderkante erfasst wird) oder sie "mindestens teilweise von den Förderriemen insgesamt abzuheben, so dass sie dann in dieser Position verbleiben.
Fertige Packungen 162 und 164 der Matten 62 sind in Fig. 10 dargestellt, so wie sie aus der Verpackungsvorrichtung 22 kommen. Jede der Packungen 162 und 164 enthält in zusammengedrückter spiraliger Form neun festgewickelte Matten 62. Mit Hilfe von jeweils zwei Bändern 166 und 168 um jede der Packungen werden die Matten in ihrem zusammengedrückten Zustand aufrechterhalten. Die Bänder weise bevorzugt eine Breite zwischen etwa 7,62 bis 10,16 cm auf und können direkt auf die äusserste Matte 62 aufgebracht werden, ohne dass irgendeine weitere Verpackung oder Umhüllung für diese äusserste Matte erforderlich ist, selbst dann, wenn die Matten über keine Rückschicht oder Rückfolie 54 verfügen. Es sind lediglich zwei Bänder 166 und 168 erforderlich, unabhängig davon, ob die Matten nun eine Breite in der Grössenordnung von 38 cm oder 61 cm aufv/eisen. Die die Matten zusammenhaltenden Bänder erstrecken sich vollständig mindestens einmal um die Packung herum und überlappen sich bevorzugt geringfügig. Sollen die Mattenpackungen über Händler vertrieben v/erden, beispielsweise unter Verwendung von Lagerhäusern oder Lagerplätzen, dann kann über die Bänder und die äusserste Matte noch eine Papierverpackung aufgebracht werden, um so einen grösseren Raum zur Anbringung von Warenzeichen oder von erläuternden Informationen zu gewinnen, um die Matten zu schützen und um deren Handhabung zu erleichtern.
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Die Matten weisen üblicherweise eine nominelle Länge von 2,438 m auf, wobei die tatsächliche Länge dann entweder diese mass oder einer Länge von 236,2 cm entsprechen kann. Es ist auch möglich, Matten mit einer nominellen Länge von 1,22 m zu verpacken, in welchem Fall dann zwei Sätze solcher Matten von jedem Gatter zurückgehalten werden können. Da die Führungen 92 und 94 bei dem dargestellten Ausführungsbeispiel eine Länge von etwa 3,048 m aufweisen, können längere Matten bis zu annähernd dieser Länge verpackt werden. Die Breiten der so hergestellten Matten liegen üblicherweise bei 38,1 cm, 58,4 cm oder 60,96 cm, wobei die letztere Mattenbreite in Verbindung mit dünneren Stahl zapfen verv/endet wird. Verfügt das Förderband 102 über eine Breite von 137,16 cm, dann können drei der schmaleren Matten oder zwei der breiteren Matten verarbeitet und in einer Seite-an-Seite liegenden Anordnung verpackt werden; wobei dann die Führungen 92 für geringfügige Veränderungen in der Gesamtbreite horizontal, wie schon erwähnt, verstellt werden können. Es versteht sich, dass auch schmalere oder breitere Förderer verwendet werden können. Verwendet man Förderbänder mit einer Breite von 228,6 cm, dann kann man eine Vielzahl solcher Matten befördern, darin eingeschlossen beispielsweise fünf Längsstreifen der schmaleren Matten.
Die fertiggestellten Mattenpackungen können zwischen vier bis neun Einzelmatten enthalten, wobei die Anzahl von der Zählvorrichtung 100 ausgewählt wird. Es veiöteht sich, dass dann, wenn eine grössere Anzahl von Gattern 90 verwendet wird, auch eine grössere. Anzahl von Matten festgehalten und in jeder Rolle verpackt werden kann. Vom Standpunkt der besseren Hand-
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habung werden jedoch Mattenpackungen bevorzugt, die insgesamt nicht langer als 21,3 bis 22,9 m sind. Bei geringerer Mattenanzahl pro Packung muss die Geschwindigkeit der verschiedenen Antriebs- und Förderbänder eingestellt werden, da sich eine grössere Verweilzeit - das ist die Zeit, die zwischen der Vollendung eines Verpackungssatzes und dem Empfang des nächsten Mattensatzes liegt - für eine gegebene Mattenanzahl ergibt. So muss daher für eine geringere Anzahl von Matten pro Packung die Geschwindigkeit des Riemens 72 und des Förderbandes 102 höher sein, bezogen auf die Geschwindigkeit der Förderer 34 und 58.
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Claims (1)

  1. Patentansprüche :
    Verfahren zur Herstellung einer Packung aus Teilstücken aus zusammenpressbarem Material, insbesondere Faseroder Glasfasermatten, dadurch gekennzeichnet, dass eine zusammenpressbare Längsschicht von in Wirrlage von einem Bindemittel zusammengehaltenen Fasern geformt und die Schicht in Fasermatten vorgegebener Länge zerschnitten wird, woraufhin die gebildeten Einzelmatten in einer Endbereich an Endbereich angrenzenden Beziehung gesammelt und festgehalten und anschliessend die Matten bei gleichzeitigem Aufbringen von kompressiven Druckkräften auf die jeweils aussere Matte in eine Spiralform gewickelt werden.
    Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass auf die äusserste Matte der Packung Haltemittel (Wickelbänder 166,168) aufgebracht werden, um die zusammengepressten aufgewickelten Matten in ihrer Spiralform zu halten.
    Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass das Festhalten und Ansammeln der Einzelmatten in der Endteil an Endteil grenzenden Beziehung dadurch erfolgt, dass die,Zwischenräume zwischen sich aufweisenden Matten abgestoppt und in eine im wesentlichen aneinandergrenzende Endbeziehung gebracht werden.
    Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Matten·zunächst nach dem
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    Trennvorgang in eine gegenseitige Abstandsbeziehung gebracht und anschliessend die Hatten so festgehalten werden, dass sich ihre zugeordneten Endbereiche unter Aufrechterhaltung eines Abstands näher aneinander befinden und dass anschliessend die Matten in eine aneinandergrenzende, geschlossene, Ende an Ende anliegenden Form bewegt werden.
    5. Verfahren nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis
    4, dadurch gekennzeichnet, dass eine Vielzahl von Matten in Längsrichtung bewegt und aufeinanderfolgend die einzelnen Matten so abgestoppt werden, dass sich zwischen ihnen ein vorgegebener Abstand befindet, woraufhin dann die Matten in die aneinandergrenzende Beziehung gebracht werden.
    6. Verfahren nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis
    5, dadurch gekennzeichnet, dass die Matten dadurch aufeinanderfolgend festgehalten und in einem vorgegebenen Abstand gehalten werden, dass auf gegenüberliegende Randbereiche der Matten Druckkräfte ausgeübt werden.
    7. Vorrichtung zur Herstellung einer Packung aus Teilstücken eines zusammenpressbaren Materials, insbesondere Faser- oder Glasfasermatten, zur Durchführung des Verfahrens nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis
    6, gekennzeichnet durch eine Vorrichtung (24,28,30,32) zur Bildung einer zusammendrückbaren Längsschicht aus mit Hilfe eines Bindemittels in Wirrlage gehaltener Fasern, einer Schneidvorrichtung (60) zum Zerschneiden
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    der Längsschicht in Fasermatten (62) vorgegebener Länge, einer Verpackungsvorrichtung (22) zur Verpackung der Matten in einer zusammengepressten Spiralform und Halte- und Bewegungsanordnungen (64) zum Abbremsen der Matten (62) und zu ihrer Bewegung in einer endseitig aneinandergrenzenden Beziehung zur Verpackungsvorrichtung (22) .
    8. Vorrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens ein Förderer (80,82) und eine Vielzahl längs des Förderers angeordneter beweglicher Längselemente (90) vorgesehen sind, die von Betätigungsanordnungen so bewegbar sind, dass sie die Matten (62) erfassen und festhalten.
    9. Vorrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Längselemente (Führung 94) an einer Seite des Förderers angeordnet sind und von.den Betätigungsanordnungen in Horizontalrichtung bewegt werden.
    10. Vorrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 7 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass gegenüber den beweglichen Längselementen. (Führungen 94) eine Vielzahl stationärer Längselemente entlang des Förderers (82,84) angeordnet sind.
    11. Vorrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 7 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass zur aufeinanderfolgenden Aktivierung der Betätigungsanordnungen (136) in einer stromaufwärtigen Richtung zur Verschiebung
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    der Führungen (94) in Richtung auf die Matten (62) eine Steuerschaltung (96,98,100) vorgesehen ist, die weiterhin so ausgebildet ist, dass zu einem späteren Zeitpunkt aufeinanderfolgend die Betätigungsanordnungen für die Verstellung der Führungen (94) von den Matten (62) weg in einer stromabwärtigen Richtung erfolgt.
    12. Vorrichtung nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass die Steuerschaltung mindestens eine elektrooptische Empfangsanordnung (96) umfasst.
    13. Vorrichtung nach Anspruch 11 oder 12, dadurch gekennzeichnet, dass die Steuerschaltung weiter eine Zählvorrichtung (100) und einen magnetischen Aufnehmer (101) umfasst zur Abtastung der Transportgeschwindigkeit der Förderer (80,82).
    14. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 11 bis 13, dadurch gekennzeichnet, dass eine Vielzahl von von der elektrooptischen Empfangsanordnung (96) betätigter Zähler vorgesehen ist.
    15. Vorrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 7
    bis 14, dadurch gekennzeichnet, dass zwischen der Längsschneideanordnung (Messer 62) und der Brems- und Sammelanordnung (64) ein Förderer (80) vorgesehen ist, der zur Vergrösserung der abstandsmässigen Beziehung zwischen den abgetrennten Mattenlängen diesen eine höhere LängsvorSchubgeschwindigkeit verleiht.
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    16. Vorrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 7 bis 14, dadurch gekennzeichnet, dass stromaufwärts zu den Halte- und Sammelführungen (94) ein erstes Führungspaar (84) angeordnet ist.
    17. Vorrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 7 bis 16, dadurch gekennzeichnet, dass zur Lagerung der stationären Längsführungen (92) einstellbare Lageranordnungen (154,160,156) vorgesehen sind, die eine Positionsverstellung der stationären Führungen (92) mit Bezug auf die beweglichen Führungen (94) ermöglichen.
    18. Vorrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 7 bis 17, dadurch gekennzeichnet, dass die im Bereich des die Matten (62) zur Verpackungsvorrichtung (22) befördernden Förderers (80,82) angeordnete Halte- und Sammelvorrichtung (64) so ausgebildet ist, dass die Matten (62) längs ihres Förderweges aufeinanderfolgend abgestoppt und in einer festen Relativbeziehung zueinander festgehalten v/erden und dass anschliessend die Matten aufeinanderfolgend zur Durchführung einer weiteren Bewegung entlang des Förderers (82) bis in eine aneinandergrenzende Endbeziehung freigegeben werden.
    19. Vorrichtung nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet, dass die Halte-, Sammel- und Freigabevorrichtung (64) zur Herbeiführung eines Wirkungseingriffs mit mindestens einigen der Matten (62) beweglich ausgebildet ist.
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    20. Vorrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 7 bis 19, dadurch gekennzeichnet, dass die Halte-, Sammeln und Freigabevorrichtung (64) mit sämtlichen Matten (62) für eine vorgegebene Packung in Wirkverbindung tritt mit Ausnahme der letzten Matte am stromaufwärtigen Ende.
    21. Vorrichtung nach Anspruch 19 oder 20, dadurch gekennzeichnet, dass die Halteanordnung mit beweglichen Teilelementen (Führungen 94) die Mattenseitenkanten erfasst.
    22. Vorrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 7 bis 21, dadurch gekennzeichnet, dass die Halte- und Sammelvorrichtung (64) für die Matten einen Förderer (82) , eine längs des Förderers angeordnete feste Führung (92) und eine auf der gegenüberliegenden Seite angeordnete bewegliche Führung (94) umfasst, die auf die bewegliche Führung zu- und zurückbewegbar ist.
    23. Vorrichtung nach Anspruch 22, dadurch gekennzeichnet, dass die Anzahl der stationären und beweglichen Führungen (92,94) um 1 geringer ist als die Anzahl der zu einer Packung gehörenden Fasermatten (62).
    24. Vorrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 7 bis 23, dadurch gekennzeichnet, dass die Matten (62) von den gesteuerten Führungen (94) zunächst aufeinanderfolgend in einer Richtung entgegen der Normalförderrichtung abgestoppt und anschliessend in einer in transportliegenden Richtung aufeinanderfolgend wieder
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    freigebbar sind.
    25. Vorrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 7 bis 24, dadurch gekennzeichnet, dass die Betätigungsanordnungen (136) für die Verschiebung der beweglichen Führungen (94) aufeinanderfolgend zunächst in stromaufwärtiger und anschliessend in stromabwärtiger Richtung erregbar sind.
    26. Vorrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 7 bis 25, dadurch gekennzeichnet, dass die Zählvorrichtung (100) gesteuert ist von einer den Durchlauf der einzelnen Matten (62) überwachenden Steuerschaltung, insbesondere elektro-optischer Abtastanordnung (98,96).
    27. Nach dem Verfahren nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 6 hergestellte Packung aus zusammengepressten Fasermatten, dadurch gekennzeichnet, dass jede Fasermatte rechteckförmig ist und mit den anderen an ihren Endbereichen aneinanderliegendenFasermatten in eine Spiralform unter Einwirkung eines Packungsdrucks in Querrichtung aufgewickelt ist und dass zum Zusammenhalten der Mattenpackung um die äusserste Matte mindestens ein Halteband (166,168) gewickelt ist.
    28. Packung nach Anspruch 27, dadurch gekennzeichnet, dass sämtliche Matten (62) gleiche Form und Abmessungen aufweisen.
    29. Packung- nach Anspruch 27 oder 28, dadurch gekennzeichnet, dass jede Matte (62) mit einer Rückschicht (54) ver-
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    sehen ist, die an einer jeweils gleichen Oberfläche angeklebt ist und sich über die seitlichen Randkanten der Matten erstreckt.
    30. Packung nach Anspruch 29, dadurch gekennzeichnet, dass die Rückschicht an der Mattenaussenflache angeklebt ist.
    31. Packung nach Anspruch 30, dadurch gekennzeichnet, dass um die äusserste Matte jeweils zwei, deren Oberfläche vollständig umgebende Haltebänder (166,168) gewickelt sind.
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