DE2648296A1 - Halte- und tragevorrichtung fuer die giessbleche einer schokoladengiessanlage - Google Patents
Halte- und tragevorrichtung fuer die giessbleche einer schokoladengiessanlageInfo
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Description
CARLE & MONTANARI S.p.A., Via Neera 39, Milano/Itaiien
Halte- und Tragevorrichtung für die Gießbleche einer Schokoladengießanlage
Die vorstehende Erfindung betrifft eine Halte- und Tragevorrichtung
für die Gießbleche einer Schokoladengießanlage.
Es ist aus dem Stand der Technik bekannt, die Gießbleche in sogenannten
Gießblechtragerahmen anzuordnen, wobei diese Rahmen mit
parallel zueinander angeordneten, auf beiden Seiten des Tragerahmens vorgesehenen Förderketten in Verbindung stehen.
Der Nachteil, der bei der Verwendung der bekannten Gießblechtragerahmen
auftritt, ist einmal in den sehr hohen Anschaffungskosten dieser Rahmen und im beträchtlichen Gewicht derselben zu sehen. Hierbei
ist zu berücksichtigen, daß in einer Gießanlage für die Erzeugung von Schokoladenartikeln bis zu 1.5oo Gießbleche mit den dazugehörigen
Gießblechtragerahmen zum Einsatz gelangen können. Ein weiterer Nachteil, der bei Verwendung der genannten Gießblechtragerahmen
auftritt besteht darin, daß bei Wechsel der Gießformen der
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bei Modellwechsel oder Änderung des zu erzeugenden Produktes (Gewicht,
Aufteilung oder unterschiedliche Form des Endproduktes) eine Entnahme der Gießbleche aus den Gießblechtragerahmen von Hand
erfolgen muß und die entnommenen Gießbleche ebenfalls von Hand durch andersartige Bleche, z.B. mit andersartig geformten Gießhohlräumen,
zu ersetzen sind.
In der Klopfmaschine, in der das eben gegossene Erzeugnis einem
Vibrationsvorgang ausgesetzt ist, tritt ferner der Nachteil auf, daß sowohl das Gießblech als auch der Gießblechtragerahmen und
mit diesen die tragende Transportkette der Vibration ausgesetzt werden. Dadurch tritt eine sehr störende Geräuschbildung auf, der
Verschieß der Maschinenelemente ist erheblich und schließlich ist die Wirksamkeit der Klopf- und Vibriervorrichtung herabgesetzt,
da es nicht möglich ist, direkt auf das Gießblech einzuwirken.
Aufgrund des erheblichen Gewichtes der Gießblechtragerahmen ist
eine bemerkenswert hohe Motorleistung zum Antrieb der Transportmittel erforderlich, ferner treten negative Erscheinungen im
Hinblick auf die thermische Behandlung der Gießbleche und somit des gegossenen Schokoladenproduktes auf (Abkühlen-Anwärmen),
wodurch Kühl- und Heizeinrichtungen mit erheblicher Leistung vorzusehen sind.
Es wurde bereits versucht, auf den Gießblechtragerahmen zu verzichten
und dabei die Gießbleche auf mit den Transportketten verbundenen Auflageplatten frei abzulegen.
Der Nachteil, der diesen bekannten Mitteln zur Aufnahme des Gießbleches
anhaftet, ist darin zu sehen, daß das Auswechseln der Gießbleche noch von Hand erfolgen muß, daß die Gießbleche nicht fest
und sicher gegenüber der Transportkette in ihrer Lage festgelegt
sind und daß das Umwenden der Gießbleche zum Ausschlagen nur unter Verwendung aufwändiger und komplizierter Hilfseinrichtungen möglich
ist, um während des Wendevorganges eine sichere Verbindung zwischen den Gießblechen und den Transportketten zu gewährleisten.
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Aufgabe der vorstehenden Erfindung ist es, eine Gießblechtragevorrichtung der genannten Art vorzuschlagen, mit der die Nachteile
des Standes der Technik vermieden werden können, wobei hauptsächlich auf die Gießblechtragerahmen verzichtet werden kann, ein
automatischer Gießblechwechsel möglich ist sowie eine direkt auf die Gießbleche einwirkender Klopfvorgang möglich ist und vermieden
wird, daß auch die Transportketten der Gießbleche in Schwingung geraten und daß es ferner möglich ist, das Gewicht und die Masse
der Gießblechhaltevorrichtung erheblich zu reduzieren, jedoch gleichzeitig eine sichere Arbeitsweise der Halteeinrichtung zu gewährleisten, auch nachdem die Gießbleche um 18o° gedreht wurden. Ferner
ist es Aufgabe der Erfindung, eine einwandfreie Lagesicherung und Festlegung der Gießbleche gegenüber den Transportketten vorzuschlagen.
Die erfindungsgemäße Aufgabe wird dadurch erreicht, daß die Transportketten der Gießbleche mit Haltemitteln ausgerüstet sind, von denen
jedes ein Verbindung*- und Halteprofil aufweist, das mit einem entsprechenden Gegenprofil verbindbar ist, das entlang den parallel
zur Transportkette angeordneten Seiten des Gießbleches vorgesehen ist und daß jedes Verbindungs- und Halteprofil der Transportkette
beweglich zwischen der entsprechenden Transportkette und dem Gießblech angeordnet ist und durch ein Federmittel beaufschlagt wird.
Weitere Merkmale der Erfindung können der folgenden Beschreibung,
den Patentansprüchen sowie den beigefügten Zeichnungen entnommen werden.
Der Erfindungsgegenstand wird nun anhand eines Ausführungsbeispiels
genauer beschrieben und in den beigefügten Zeichnungen dargestellt Dabei zeigt:
Fig. 1 ein Gießblech mit den erfiηdungsgemäßen Halte- und
Tragevorrichtungen sowie den Transportketten, teilweise in Ansicht, teilweise im Querschnitt entsprechend der Linie I-I der Fig. 2,
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Fig. 2 eine Draufsicht gemäß Pfeil II der Fig. 1, teilweise im Schnitt, eines Details des Gießbleches mit
der erfindungsgemäßen Vorrichtung, wobei diese noch nicht mit dem Blech in Wirkverbindung gebracht wurde,
Fig. 3 im Querschnitt den rechten Teil des Gießbleches mit der erfindungsgemäßen Vorrichtung während des
Zusammenfügens und
Fig. 4 im Querschnitt das rechte Teilstück des Gießbleches sowie der erfindungsgemäßen Vorrichtung während des
Ausstoßes des Gießbleches.
Wie der Fig. 1 zu entnehmen ist, wird jedes Gießblech 1, das hauptsächlich
für die Erzeugung von Schokoladenartikeln Verwendung findet, mittels Transportketten 2, 3 bewegt, die parallel zueinander angeordnet
sind und in bekannter Weise auf Führungsschienen 4, 5 entlanggleiten,
die vom Maschinengestell 6, 7 getragen werden. Von der, der Tragekonstruktion 6, 7 gegenüberliegenden Seite der Führungschienen
4, 5 ragen Zwischenstücke 8, 9 ab, die an ihrem freien Ende weitere Führungsprofile lo, 11 aufweisen, die in vorteilhafter Weise von
einer L-Schiene gebildet werden. Auf den Führungsschienen Io, 11
gleiten die Halte- und Tragevorrichtungen 12a und 12b der Gießbleche.
Sowohl die linke Blechtragevorrichtung 12a als auch die rechte Blechtragevorrichtung
12b (Fig. 1) besteht aus gleichen Konstruktionselemente, die lediglich spiegelbildlich entgegengesetzt angeordnet
sind. Aus Gründen der Deutlichkeit sind gleiche Konstruktionselemente
der rechten und der linken Blechtragevorrichtung 12a, 12b
durch Beifügen der Buchstaben a bzw. b zur entsprechenden Bezugszahl verdeutlicht.
Jede Blechtragevorrichtung 12a, 12b besteht aus einem Tragezapfen 13a, 13b, z.B. einem Bolzen, der mit der Kette 2 bzw. 3 fest verbunden
ist. Jeder Bolzen 13a, 13b weist an seiner Vorderseite eine Verjüngung 14a, 14b auf, die zur Aufnahme eines Federelementes 15a,
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15b vorgesehen ist, wobei das Federelement mit einem Ende an einer
Schulter 16a, 16b zur Anlage kommt, die vom Bolzenstück 13a, 13b
mit dem größeren Durchmesser gebildet wird. Jede Blechhalteeinrichtung
12a, 12b weist eine Längsbohrung 17a, 17b auf, welche derartig ausgelegt ist, daß eine Bewegung der Haltevorrichtung 12a, 12b
gegenüber den Bolzen 13a, 13b ermöglicht wird. Die Bohrung 17a, 17b läuft auf der Vorderseite mit einer weiteren Bohrung 18a, 18b zusammen,
deren Durchmesser ungefähr dem Durchmesser der Bolzenverjüngung 14a, 14b entspricht, die die entsprechende Bohrung 18a, 18b
durchdringt, wodurch unter Verwendung einer Flachscheibe 19a, 19b und einem Querstift 2oa, 2ob eine Festlegung der Blechhaltevorrichtung
12a, 12b gegenüber dem Bolzen 13a, 14a, 13b, 14b sowie ein Einschluß der Feder 15a, 15b erfolgt.
Die Bohrung 18a, 18b mit vermindertem Durchmesser bildet ferner einen Anschlag 21a, 21b für das zweite Ende des Federelementes
15a, 15b. Das Federelement 15a, 15b wird in vorteilhafter Weise von einer Schraubendruckfeder gebildet, die in vorteilhafter Weise
unter Vorspannung in die Bohrung 17a, 17b eingesetzt wird und somit die Blechhaltevorrichtung 12a, 12b stets in Richtung des aufzunehmenden
Gießbleches 1 drückt. Das dem Gießblech 1 zugekehrte Teil der Haltevorrichtung 12a, 12b weist ein C-förmiges Profil auf,
dessen unterer Flansch 22a, 22b die Auflage- und Tragefläche für das Gießblech 1 bildet, wogegen der obere Flansch 23a, 23b
hakenförmig mit geneigten Flächen 24a, 24b ausgebildet ist, die als Einsetz- und Führungsflächen für das einzusetzende Gießblech
dienen.
Wie der Fig. 1 zu entnehmen ist, weist das Gießblech 1 entlang
den zur Trageeinrichtung 12a, 12b hin gerichteten Seiten ein C-förmiges Profil auf, welches spiegelbildlich zum Profil 22a, 23a;
24b, 23b angeordnet ist. Der untere Flansch 25a, 25b des Gießbleches 1 ist derartig dimensioniert, daß eine sichere Auflage auf dem
Flansch 22a, 22b der Gießblechtrageeinrichtung 12a, 12b gewährleistet
ist. Ferner ist vorgesehen, daß die Ausnehmung 26a, 26b
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den Flansch 25a, 25b des Gießbleches 1 mit einem gewissen, nach
oben gerichteten Spiel aufnimmt. Der obere Flansch 27a, 27b des Gießbleches 1 ist verhältnismäßig breit ausgebildet, um somit
das vordere Teil stück der Trageeinrichtung 12a, 12b vollständig abzudecken. Dies hat den Vorteil, daß ein Eintreten von Schmutz
zwischen die zwei C-förmig ausgebildeten Profilstücke während des Vergießens der Schokoladenmasse vermieden wird, Schmutz,
der die sichere Arbeitsweise der Vorrichtung 12a, 12b beeinträchtigen könnte.
In Fig. 2 ist in einer Draufsicht das rechte Endstück des Gießbleches
1 mit der zugeordneten Blechtrageeinrichtung 12b, die von der Kette 3 bewegt wird, dargestellt. In Fig. 2 ist das
Gießblech 1 sowie die Vorrichtung 12b aus Deutlichkeitsgründen
auseinandergerückt dargestel11.
Während sich der obere Flansch 27b des Gießbleches 1 über die gesamte Breite des Gießbleches erstreckt, ist der untere Flansch
25b verkürzt gegenüber der Blechbreite vorgesehen. Dies, um ein sicheres Einführen des Flansches 25b in die Ausnehmung 26b, die
zwischen dem unteren Flansch 22b der Vorrichtung 12b und dem oberen Flansch 23b dieser Vorrichtung vorgesehen ist, zu ermöglichen.
In vorteilhafter Weise weist der obere Flansch 23b geneigte Flächen 24b auf, die den Einsatz des Gießbleches in das Halteprofil
12a erleichtern. Während die Ausnehmung 26b der Blechtragevorrichtung 12b ein Höhenspiel des Gießbleches 1 (Fig. 1)
zuläßt, um beispielsweise eine Verbesserung des Klopfeffektes zu
erzielen, weist der Flansch 25b eine Längsabmessung auf, die derartig dimensioniert ist, daß nach dem Einführen des Flansches
25b in die Ausnehmung 26b eine Bewegung oder Verstrebung des Gießblches
1 in Querrichtung, d.h. in Fördernchtung des Gießbleches
kaum möglich ist.·
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In der Nähe des vorderen Endes 14a, 14b des Bolzens 13a, 13b ist
das Profilstück durch eine zurücktretende Ausnehmung 28b unterbrochen, wodurch eine Axialbewegung der Halteeinrichtungen 12a, 12b
auf dem Bolzen 13a, 13b, gegen die Wirkung der Feder 15a, 15b, in Richtung der Transportkette 2, 3 möglich ist.
In Fig. 3 ist im Schnitt das rechte Teil stück eines Gießbleches 1
zusammen mit einer Gießblechtragevorrichtung 12b während des Zusammenfügens
der Teile dargestellt. Wie der Fig. 3 zu entnehmen ist, wird das Gießblech 1 mit seinem unteren Flansch 25b, der in
vorteilhafter Weise eine Abschrägung aufweist, auf die geneigten
Einführungsflächen 24b des Förderstückes der Trageeinrichtung 12b aufgelegt und in Richtung des Pfeiles f bewegt.
Um das Einsetzen des Haltebleches 1 zu ermöglichen, führt die Halte-
und Tragevorrichtung 12b eine Bewegung in Richtung des Pfeiles g aufgrund des Einwirkens einer Kurvenleiste 29b oder einer ähnlich
gestalteten Hilfsvorrichtung gegen die Wirkung der Feder 15b aus. Um diese Bewegung in Richtung des Pfeiles g nicht zu behindern,
ist der Auflage- und Gleitflansch der seitlichen Führungsschiene entsprechend vermindert.
Durch Verschiebung der Halte- und Trageeinrichtung 12b auf dem Bolzen 13b, ungefähr bis zur inneren Seite der Kette 3, überwindet
der Flansch 25b des Gießbleches 1 die geneigte Fläche 24b des Vorderteiles 23b, das ein hakenförmiges Profil aufweist, um schließlich
in die Ausnehmung 26b einzuschnappen und auf der unteren Begrenzungsfläche dieser Ausnehmung zur Auflage zu gelangen. Anschließend
verschiebt die Feder 12b die Halte- und Tragevorrichtung 12b erneut in die in Fig. 1 dargestellte Stellung, wodurch das Gießblech
in Förderrichtung genau festgelegt wird, jedoch in der Ausnehmung
26b eine nach oben gerichtete Bewegung durchführen kann.
Mit besonderem Vorteil ist der obere Flansch 27b des Gießbleches breiter als der untere Flansch 25b ausgebildet, wodurch das vordere
Stück 23b der Halte- und Trageeinrichtung 12b geschützt und dadurch das Eindringen von Schmutz vermieden wird.
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In Fig. 4 ist schematisch das Auswerfen eines Gießbleches 1 aus der Trage- und Halteeinrichtung 12b dargestellt. Zu diesem Zwecke
wird beispielsweise eine Kurvenleiste 29b oder ein ähnliches Hilfemittel verwendet, welches an geeigneter Stelle die Halteeinrichtung
12b gegen die Wirkung der Feder 15b in der durch den Pfeil g angezeigten Richtung verschiebt, wodurch der untere Flansch 25b des
Gießbleches 1 freigelegt wird. Auch in diesem Falle, um eine freie Verschiebbarkeit der Haltevorrichtung 12b auf dem Bolzen 13b
zu ermöglichen, weist die L-förmige Führungsleiste 11 einen oberen Flansch mit verminderter Breite auf. Sobald der untere Flansch 25b
des Gießbleches aus der Ausnehmung 26b zur Vorrichtung 12b befreit ist, wird unter Zuhilfenahme von Hydraulikzylindern, Pneumatikzylindern
3ob oder ähnlichen Hilfsmitteln ein Ausstoßen des Gießbleches
1 in der durch den Pfeil h angedeuteten Richtung vorgenommen, um somit die Vorrichtung 12b vollständig vom Gießblech 1
zu befreien. Durch diese Maßnahme ist es möglich, in die Halte- und Tragevorrichtung 12 automatisch neue Gießbleche einzusetzen
oder diese Gießbleche 1 automatisch aus den Halte- und Tragevorrichtungen 12 auszustoßen.
Mit besonderem Vorteil sind die in die Haltevorrichtung 12b einzusetzenden
Gießbleche 1 in einem Magazin untergebracht, das über den Halte- und Tragevorrichtungen 12a, 12b angeordnet ist. Die aus
den Haltevorrichtungen 12a, 12b auszustoßenden Gießbleche werden in ähnlicher Weise von einem Aufnahmemagazin aufgenommen, welches
ebenfalls über den Gießblechen 1 angeordnet ist. Um das Einsetzen der Gießbleche in die Trage- und Haltevorrichtungen 12a, 12b ohne
Unterbrechung des Bewegungsablaufes der Ketten 2, 3 zu ermöglichen, sind die genannten Magazine zur Aufnahme der Gießbleche 1 in vorteilhafter
Weise auf einem hin- und herbeweglichen Schlitten angeordnet, der in Synchronismus zur Bewegung der Förderkette 2, 3 bzw. der
Halte- und Tragevorrichtungen 12a, 12b für die Bleche 1 bewegbar ist. So besteht während des Gleichlaufes der Magazine mit den Gießblechen
1 die Möglichkeit, diese in die Halte- und Tragevorrichtung
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12a, 12b einzusetzen bzw. die Bleche aus diesen Vorrichtungen auszustoßen.
Anschließend führen die Magazine eine kurze, schnelle Rückwärtsbewegung aus, um sich erneut über einer Halte- und Tragevorrichtung
zu befinden, die mit Gießblechen 1 zu beschicken bzw. aus der die Gießbleche auszustoßen sind.
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Leerseife
Claims (9)
- 2648236 - w-Patentansprüche :\\ί Halte- und Tragevorrichtung für die Gießbleche einer Schokoladengießanlage, dadurch gekennzeichnet, daß die Transportketten (2, 3) der Gießbleche (1) mit Haltemitteln (12a, 12b) ausgerüstet sind, von denen jedes ein Verbindungs- und Halteprofil (22a, 23a, 22b, 23b) aufweist, das mit einem entsprechenden Gegenprofil (25a, 25b, 27a, 27b) verbindbar ist, das entlang der parallel zu den Förderketten (2, 3) angeordneten Seiten des Gießbleches vorgesehen ist und daß das mit der Transportkette (2, 3) verbundene Verbindungs- und Haltemittel (12a, 12b) beweglich* zwischen der entsprechenden Förderkette (2, 3) und dem Gießblech (1) angeordnet und durch ein Federmittel (15a, 15b) beaufschlagbar ist.
- 2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Verbindungs- und Auflageprofil (22a, 23a, 22b, 23b) C-förmige Gestalt aufweist und daß die abstehenden Flansche (22a, 23a, 22b, 23b) zum Gießblech (1) hin gerichtet sind.
- 3. Vorrichtung nach Anspruch 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, daß der untere Flansch (22a, 22b) des C-förmigen Profiles eine Auflage- und Haltefläche für das Gießblech (1) bildet.
- 4. Vorrichtung nach Anspruch 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, daß der obere Flansch (23a, 23b) des C-förmigen Profiles geneigte Flächen (24a, 24b) aufweist, die Führungs- und Einsatzflächen für das einzusetzende Gießblech (1) bilden.
- 5. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Gießblech (1) entlang seinen zur Trage- und Halteeinrichtung (12a, 12b) hin weisenden Seiten ebenfalls ein C-förmiges Profil (25a, 25b, 27a, 27b) aufweist, welches spiegelbildlich, entgegengesetzt zum Profil der Trage- und Haltevorrichtung (12a, 12b) angeordnet ist.709884/0606ORIGINAL INSPECTED
- 6. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das C-förmige Profil der Trage- und Haltevorrichtung (12a, 12b) eine Ausnehmung (26a, 26b) aufweist, die derartig vorgesehen ist, daß der untere Flansch (25a, 25b) des Gießbleches (1) mit einem nach oben gerichteten Spiel eingreift.
- 7. Vorrichtung nach Anspruch I3 dadurch gekennzeichnet, daß der obere Flansch (27a, 27b) des C-förmigen Profiles des Gießbleches (1) eine derartige Breite aufweist, daß durch den Flansch (27a, 27b) bei eingesetztem Gießblech (1) die vordere Partie der Halte- und Tragevorrichtung (12a, 12b) abgedeckt ist.
- 8. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der untere Flansch (25a, 25b) des C-förmigen Profiles des Gießbleches (1) derartig ausgelegt ist, daß ein in Transportrichtung nahezu spiel loses Verbinden mit der Ausnehmung (25a, 25b) des C-förmigen Profil Stückes der Haltevorrichtung (12a, 12b) erfolgt.
- 9. Vorrichtung nach Anspruch 1 und 4, dadurch gekennzeichnet, daß der untere Flansch (25a, 25b) des C-förmigen Profiles des Gießbleches (1) eine Abschrägung aufweist, die mit den geneigten Flächen (24a, 24b) der Haltevorrichtung (12a, 12b) beim Ineinanderfügen der beiden Teile zusammenarbeitet.84/0608
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