DE2522965A1 - Vorrichtung in einer papiermaschine zur verbesserung der glaette und des glanzes der papier- oder pappoberflaeche - Google Patents
Vorrichtung in einer papiermaschine zur verbesserung der glaette und des glanzes der papier- oder pappoberflaecheInfo
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Description
2S22965
Dipl.-Ing. Tiedtke Dipl.-Chem. Bühling
Dipl.-!ng. Kinne
8 München 2, Postfach 202403 Bavariaring 4
Tel.: (0 89) 53 96 53-56 Telex: 5 24845 tipat cable: Germaniapatent München
23. Mai 1975
B 6643/2O947/TP/es
Valmet Oy Helsinki, Finnland
Vorrichtung in einer Papiermaschine zur Verbesserung der Glätte und des Glanzes der Papieroder
Pappoberfläche
Die Erfindung bezieht sich auf eine Vorrichtung in einer Papiermaschine zur Verbesserung der Glätte und des
Glanzes der Papier- oder Pappoberfläche mit einer oder mehreren Glättungseinrichtung(en), deren Wirkungsweise
hauptsächlich auf einer auf die Oberfläche des zu glättenden Gewebes gerichteten Reibwirkung beruht.
Es ist bekannt, daß die Oberflächenglätte und der Glanz des Papiers in einer Papiermaschine dadurch erzeugt
werden, daß man das Papier nach dem Trocknungsprozeß
Deutsche Bank (München) Kto. 51/61070
509849/0778
Dresdner Bank (München) Kto. 3939 844
Postscheck (München) Kto. 670-43-804
einer anschließenden Kalanderbehandlung unterwirft. Ohne eine derartige Nachbehandlung bleibt die Oberfläche des
Papiergewebes mehr oder weniger uneben und rauh. Diese Unebenheit ergibt sich aus dem Papierherstellungsverfahren.
Während seiner Formgebungsphase im nassen Ende der Papiermaschine steht das Papier ein- oder beidseitig mit Draht-
und Filzgeweben in Berührung, so daß diese in der Papiergewebeoberfläche sogenannte "Markierungen" ("marking")ι
d. h. eine Musterung hervorrufen, die mit der Struktur des fraglichen Gewebes übereinstimmt. Teilweise ergibt sich
die Unebenheit und die Rauhheit des Papiers aus dem Schrumpfen und Zerknittern des Papiers während des Trocknungsprozesses.
Die Kalanderbehandlung kann entweder mit Hilfe einer in der Papiermaschine zwischen dem Trοcknungszylinderabschnitt
und der Aufspuleinheit angeordneten Kalandermaschine
oder mit Hilfe eines separaten sogenannten "SuperKalanders" durchgeführt werden, welch letzterer zur Papiernachbehandlungseinrichtung
gehört. Die Glätte- und Glanzwirkung sowohl in der Kalandermaschine als auch im SuperKalander basiert auf der in dem von den Walzen definierten
Walzenspalt auf das Papier ausgeübten Kompressions- und Deformationsarbeit. Zwischen den Kalanderwalzen und der
Bahn in den Walzenspalten besteht kein Geschwindigkeitsunterschied. Die von der Kalandermaschine und dem SuperKalander hervorgerufene·* Wirkung tritt nicht nur in der
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erhöhten Glätte und dem Glanz des Papiers zutage, sondern auch in einer beträchtlichen Verminderung der Dicke des
Papiers und des Ausgleichs seiner Dickeschwankungen, was exakt eine Folge des auf die Bahn im Walzenspalt
ausgeübten Druckes ist.
Angesichts des Standes der Technik ist es ferner angebracht, den Reibkalander zu erwähnen, der zu seiner
Zeit häufig dazu verwendet wurde, Pappe und bestimmte sogenannte Hochglanz-Spezialpapiere einseitig glänzend zu
machen. Der gewöhnliche Reibkalander weist zwei Walzen · auf, deren eine von einer elastischen Papierwalze und
deren andere von einer glänzenden Hartgußwalze gebildet sind. Die letzgenannte wird gegenüber der Papierwalze
mit zwei- bis vierfacher Umfangsgeschwindigkeit in Drehung versetzt. Die Papierbahn oder die Pappe werden durch den
von den gegenüberliegend angeordneten Walzen definierten Walzenspalt hindurchgeführt. Im Walzenspalt ruft die
Hartgußwalze, die eine höhere Geschwindigkeit aufweist als die Bahn , eine Glanzbildung an der der Hartgußwalze
zugewandten Oberfläche der Bahn hervor. Wenn es erforderlich ist, d.ie Bahn beidseitig glänzend zu machen, muß
es durch ein Kalanderwalzenpaar zweimal hindurchgeführt werden. Es ist auch möglich, zwei Kalanderpaare hintereinander
zu installieren, wobei ein Kalanderwalzenpaar für die Oberseite und das andere Kalanderwalzenpaar für die Unterseite
der glänzend zu machenden Bahn zugeordnet sind.
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Ala Stand der Technik sind ferner die DT-PS 527 130 und die DT-PS 597 449 zu erwähnen.
Eine Kalanderbehandlung ist insbesondere für Schreib- und Druckpapier erforderlich. Bei Schreibpapier
und bei hauptsächlich mit Text zu bedruckendem Papier kann eine Behandlung mit Hilfe einer Kalandermaschine
ausreichend sein. Wenn die Druckarbeit eine genaue Reproduktion von Illustrationen oder Mehrfarbendruck umfaßt,
muß das Papier hohe Oberflächenglätte und häufig zu gleicher Zeit auch Glanz besitzen. In derartigen Fällen ist eine
Papierglätte- und Glanzbildungsbehandlung erforderlich, die mit Hilfe eines separaten, sogenannten Super-Kalanders
durchgeführt wird.
Es ist Ziel und Zweck der Erfindung, eine einfache r
in den normalen Betriebsablauf und die Bauweise einer Papiermaschine flexibel einfügbare Vorrichtung zu schaffen, mit
deren Hilfe das mit der Maschine erzeugte Papier glänzender und glatter ist, als dies bei Verwendung einer herkömmlichen
Kalandermaschine der Fall ist.
Darüber hinaus soll mit Hilfe der zu schaffenden Vorrichtung die Verwendung eines separaten Super-Kalanders
entbehrlich gemacht werden.
Ferner ist es Ziel und Zweck der Erfindung, daß mit Hilfe der zu schaffenden Vorrichtung die Oberflächen-
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qualität des aus dem Druckabschnitt der Papiermaschine
kommenden Papiers vor dem Trocknungsprozeß verbessert werden kann, so daß das Eintrocknen der von den Draht- und
Filztexturen in die Bahn oberfläche hineingedrückten Musterung vermieden werden kann, angesichts der Tatsache,
daß die Beseitigung der Musterung mit Hilfe der Kalanderbehandlung schwierig ist.
Schließlich ist es Ziel und Zweck der Erfindung, bei der Herstellung von Pappe eine Erhöhung des Glanzes
derselben bei gleichzeitiger möglichst vollständiger Erhaltung der Steifheit der Pappe in Maschinen- oder Bearbeitungsrichtung zu erzielen.
Zur Erreichung der erwähnten Ziele der Erfindung ist der Gegenstand der Erfindung hauptsächlich dadurch gekennzeichnet,
daß die Glättungseinrichtung(en) in der
Papiermaschine in Zusammenhang mit einer V/alze ihrer Kalandermaschine,
einem Trocknungszylinder und/oder einer
Walze des Druckabschnitts derart angeordnet ist/sind, daß sie sich über die gesamte Breite der zu glättenden
Bahn hin erstreckt/erstrecken, und daß die Glättungseinrichtung(en) einen von einem Rahmen der Papiermaschine
getragenen Stützträgers sowie ein an ihrer Seite vorgesehenes Glättungselement aufweist/aufweisen, wobei letzteres aus
Hartmetall, Keramikmaterial oder einem äquivalenten Werkstoff besteht und mit Hilfe einer auf den Stützträger wirkenden
Kraft gegen die zu glättende Bahn gedrückt wird.
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Es ist in bestimmten Fällen vorteilhaft, wenn die Glättungseinrichtung aus einer Walze mit kleinem Durchmesser
besteht, die am Stützträger drehbar gelagert ist und. die im Vergleich zur Geschwindigkeit der an der Walze
tangential vorbeigeführten, zu glättenden Bahn eine erheblich geringere Umfangsgeschwindigkeit aufweist.
Die Erhaltung der Steifheit der Pappe in Maschinenrichtung,'
was als eines der Ziele der Erfindung erwähnt wurde, ist dank des Umstandes möglich, daß die Glättung
der Pappe teilweise an einem oder einigen Trocknungszylinder(n) mit Hilfe von Glättungseinrichtungen gemäß der
Erfindung und teilweise in der Kalandermaschine vorgenommen werden kann, wo die 'Bahn in üblicher Weise durch einen
Spalt zwischen zwei Walzen hindurchgeführt wird. D. h., daß die Pappbahn um Walzen von verhältnismäßig kleinem
Durchmesser nicht herumgeführt werden muß, was bisher zu einem teilweisen Verlust seiner Stefheit geführt hat.
Die Erfindung und die damit erzielbaren Vorteile ergeben sich aus nachfolgender Beschreibung bevorzugter
Ausführungsformen der Erfindung sowie aus der in der Anlage
beigefügten Zeichnung. Der Gegenstand der Erfindung soll hierdurch jedoch in keiner Weise eingeschränkt werden. Es
zeigen:
Fig. 1 eine Vorrichtung gemäß der Erfindung in Verbindung mit einer >v Kalandermaschine gemäß
dem Stand der Technik;
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Fig. 2 ein Ausführungsbeispiel der Erfindung, wobei das Glättungselement von einer rotierenden Glättungswalze
gebildet ist;
Fig. 3 eine Vorrichtung gemäß der Erfindung in Verbindung mit einem Trocknungszylinder in einer Papiermaschine;
Fig. 4 eine Vorrichtung gemäß der Erfindung in Verbindung
mit einer Walze des Trockungsabschnitts einer Papiermaschine
und
Fig. 5 einen schematischen axialen Abschnitt
(Axialschnitt) einer Ausführungsform der Erfindung, die
mit Einrichtungen versehen ist, mit deren Hilfe der Stützträger des Glättungselementes und das Glättungselement in
axialer Richtung hin- und herbewegbar sind.
Fig. 1 zeigt als Anordnung der erfindungsgemäßen Vorrichtung eine Kalandermaschine gemäß dem Stand der
Technik, die von einem vertikalen Mehrfachwalzenkalander gebildet ist. Dieser Kalander kann einen (hier nicht dargestellten)
Rahmen von entweder sogenannter offener oder geschlossener Bauart aufweisen. Die Kalanderwalzen 10, 11, 12, 13,
14 und 15 sind mit einer sehr harten und gegenüber Abnutzung widerstandsfähigen Oberflächenbeschichtung versehen. Als
obere Walze 15 und untere Walze 10 können Kalanderwalzen verwendet werden, die, was ihre Durchbiegung anbelangt,
kompensiert sind. In bestimmten Fällen können die Mittelwalzen 11, 12, 13 und 14 ebenso hinsichtlich ihrer Durchbiegung
kompensiert werden. Die zu glättende Bahn 20 durchläuft
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den Kalander, wie Fig. 1 zeigt, serpentinenartig.
Fig. 1 zeigt, in Verbindung mit der Kalandermaschine, vier Glättungseinrichtungen, von denen ,je eine mit jeweils
einer Zwischenwalze 11, 12, 13 und 14 zusammenwirkt. Die Glättungseinrichtung umfaßt einen Stützträger 30, der
beispielsweise ein Kastenprofilträger (box-type-beam) sein kann. Die Stützträger 30 sind mit ihren Enden mit Hilfe
von Achsbolzen 31 an der Rahmenkonstruktion angebracht. Um die Bolzen 31 herum wird der Stützträger mit Hilfe einer
vorteilhaft veränderlichen Kraft gegen die Kalanderwalze 'und die an ihr vorbeigeführte, zu glättende Bahn
20 gedrückt.
Die Stützträger 30 erstrecken sich über die gesamte Breite der Bahn 20 hin und ihre Längsachse verläuft
parallel zu den Achsen der Kalanderwalzen 10 bis 15. An der den Kalanderwalzen 11 bis 14 benachbarten Seite der
Stützträger 30 ist ein Glättungselement 32, 33 angebracht,
das aus einem aus Hartmetallen oder Keramiksubstanzen, wie Silliziumkarbid, Aluminiumoxyd od. dgl. gebildeten
Material besteht, das allgemein im Handel erhältlich ist und das die erforderlichen charakteristischen Eigenschaften
aufweist. Unter anderem soll das Material eine mikroporöse Oberfläche aufweisen, mit Hilfe dessen ein geeigneter
Glätte- und Glanzeffekt erzielbar ist. Für unterschiedliche Papiersorten können Materialien mit anderer Porosität
gewählt werden. In dem in Fig. 1 dargestellten Beispiel ist
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die Bahn 20 derart geführt, daß sie an beiden Seiten
wechselweise der Wirkung der Glättungselemente 32, 33 ausgesetzt ist.
In Fig. 1 sind, im Zusammenhang mit ihrer obersten Glättungseinrichtung, jene Elemente schematisch dargestellt,
durch die das Glättungselement 32, 33 gegen die äußere
Fläche der über die Kalanderwalze 14 geführten Bahn 20 gedrückt ist. Diese Elemente weisen Arme 24 auf, an
deren unteren Enden der Stützträger 30mit seinen Enden mit Hilfe der Achsbolzen 31 angelenkt ist.Mit ihren
oberen Enden sind die Arme 24 mit Hilfe eines Schwenkbolzens 22 am Rahmen der Papiermaschine oder des Kalanders angebracht.
Mit den Armen 24 sind die Kolbenstangen 21 von Druckzylindern 19 verbunden. Mit Hilfe der Druckzylinder
19 wird die Glättungseinrichtung 32 gegen die Bahn 20 gedrückt. Das endgültige Ergebnis des Glättungsverfahrens
kann durch Druckverstellung der Druckzylinder 19 beeinflußt werden.
Die Wirkungsweise der dargestellten Glättungsvorrichtung basiert auf dem Umstand, daß das Glättungselement
gegen die sich bewegende Bahn 20 gedrückt wird, wobei Reibung hervorgerufen wird, die die Oberflächenglätte
und den Glanz der Oberfläche der Bahn 20 erhöht. Es ist möglich, als Glättungselement einen stationären
Glättungsschuh 32 oder eine rotierende Glättungswalze 33
zu verwenden. In der in Fig. 2 dargestellten Ausführungs-
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form der Erfindung weist das Glättungselement eine
rotierende Walze 33 aus Hartmetall oder Keramikmäterial
auf, die vorzugsweise einen verhältnismäßig kleinen Durchmesser aufweist und die am Stützträger 30, beispielsweise
mit Hilfe von (hier nicht dargestellten) Wälzlagern gelagert ist. Die Umfangsgeschwindigkeit v.der Walze 33
ist so ausgelegt, daß sie merklich kleiner ist als die Geschwindigkeit Vp der an der Walze 33 vorbeigeführten
Bahn 20 (v^<^Vp). Die Walze 33 kann ihre Drehung mit Hilfe
der Reibung durch die Bahn 20 erfahren. In diesem Falle wird sie gebremst, vorzugsweise mit veränderlichem
Drehmoment. Die Walze 33 kann auch mit Hilfe von in Fig. schematisch dargestellten Einrichtungen angetrieben werden.
Diese Einrichtungen umfassen beispielsweise einen Gleichstrommotor 51 mit steuerbarer Drehgeschwindigkeit. Der
Motor 51 treibt die Walze 33 über Ketten 52 und 53 oder dergleichen an. Die in Fig. 2 dargestellte Walze 16 kann
entweder eine Walze im Maschinenkalender oder eine Walze der PaDiermaschine sein, wie nachfolgend beschrieben
ist.
In manchen Fällen ist es vorteilhaft, den Stützträger 30 so anzuordnen, daß er eine kurze Hin- und
Herbewegung um seine Achse 31 - 31 ausführen kann. Diese in Fig. 2 durch den Pfeil A dargestellte Bewegung kann
mit Hilfe einer hydraulisch wirkenden Einrichtung 23 hervorgerufen werden. Diese* oszillierende Bewegung ist insbesondere in Verbindung mit Glättungsschuhen 32 vorteilhaft,
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da durch ihre Wirkung die gesamte äußere Fläche des Glattungsschuhes 32 wirksam genützt und gleichmäßig abgenützt
werden kann. Ein weiterer Vorteil dieser Anordnung besteht darin, daß die Temperatur des Glattungsschuhes
örtlich nicht übermäßig hohe Werte erreichen kann. Hierzu ist die äußere Fläche des Glattungsschuhes 32 gekrümmt ausgebildet
derart, daß der Mittelpunkt des Krümmungsradius R auf der Achse 31 - 31 liegt.
Die Stützträger 30 der Glattungselemente 32,
können auch axial oszillierend angeordnet werden. Dies ist in Fig. 5 dargestellt, wonach ein Ende des Stützträgers
30 mit Hilfe eines Bolzens 26 und eines Hebelarmes 29 mit einem Hebelarm 28 verbunden ist, dessen anderes Ende
beispielsweise mit Hilfe eines hydraulischen Druckzylinders 27, der eine oszillierende Bewegung des Stützträgers 30
in Pfeilrichtung B hervorruft, betätigbar ist. Zusammen mit dem Stützträger 30 sind geeignete Führungen vorgesehen,
um diese Hin- und Herbewegung zu ermöglichen. Die in Fig. 5 dargestellte, mit Drehbolzen 18 versehene
Walze 17 kann eine Walze der Kalandermaschine, ein Trocknungszylinder oder eine Walze des Preß- oder Druckabschnitts
sein.
Zur Erzielung eines durchgehenden Glättungselementes 32, 33, das sich über die gesamte Breite der Papiermaschine
oder der damit hergestellten Bahn hin erstreckt, ist
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es vorteilhaft, das Element aus hintereinander angeordneten Einzelteilen 32a, 32b und 32c zusammenzusetzen, wie in
Fig. 5 dargestellt ist.
Fig. 3 zeigt eine Glättungsvorrichtung gemäß
der Erfindung zur Anwendung in Verbindung mit den letzten zwei Trocknungszylindern 35 im Trocknungsabschnitt einer
Papiermaschine. Es sollte daran erinnert werden, daß der konventionelle Trocknungsabschnitt Trocknungszylinder in
zwei übereinander angeordneten Reihen aufweist, wobei die Zylinder einer Reihe gegenüber den Zylindern der anderen
Reihe versetzt sind, üie Bahn 20 bewegt sich auf einem
Teil ihres Weges zwischen der Oberfläche der heizbaren Trocknungszylinder 35 und dem Trocknungsfilz in an sich
bekannter Weise. Die Führungswalzen für den Trocknungsfilz 36 sind mit der Bezugsnummer 37 und die Bahnführungswalze
mit der Bezugsnummer 39 versehen. Die als Glättungselement dienenden Walzen 33 sind so angeordnet, daß
sie an den letzten Trockungszylindern 35 des Trocknungsabschnitts
gegen die Bahn 20 drücken. Die Glättungselemente können jedoch im Prinzip in Verbindung mit irgendeinem beliebigen Trocknungszylinder 35 montiert werden oder sie können an einem oder auch
an mehr als zwei Trocknungszylindern angebracht sein. Je höher der Feuchtigkeitsgehalt der Bahn 20 ist, desto leichter ist es,
seine Oberflächenglätte zu beeinflussen. Andererseits verträgt
eine besonders nasse Bahn nur eine geringe Reibung. Daher muß im Falle einer nassen Bahn die rotierende Glättungswalze
gemäß Fig. 2 als Glättungselement verwendet werden. In der in
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Fig. 3 dargestellten Ausführungsform wird die Bahn 20 beidseitig
geglättet.
Fig. 4 zeigt eine Ausführungsform der Erfindung,
wobei eine Glättungsvorrichtung gemäß der Erfindung in
Verbindung mit dem Preßabschnitt einer Papiermaschine
montiert ist. Wie aus Fig. 4 zu ersehen ist, gelangt die Bahn 20 vom über die Walzen 40 und 41 geführten
Netz 42 auf das Transportnetz 44, wohin es durch eine an der Aufnahmewalze 43 angebrachte Saugvorrichtung
übergeführt wird. Die Bahn 20 und der Filz bewegen sich zusammen durch den vom Presswalzenpaar
45, 46 gebildeten Walzenspalt, wonach sich die Bahn 20 und der Filz 44 trennen und d.ie Bahn 20 ihren Weg
an der Walze 46 bis zu einem zweiten Walzenspalt 46/48 fortsetzt, durch den ein weiteres Trocknungsfilz 47
hindurchgeht. Nach dieser Stelle ist eine zur Walze 46 hin gerichtete Glättungsvorrichtung gemäß der Erfindung
angeordnet, deren Glättungsschuh eine rotierende Glättungswalze
33 aufweist, da die Bahn noch verhältnismäßig naß ist. Die nach der Glättungsvorriehtung folgenden Führungswalzen der Bahn 20 sind mit den Bezugsnummern 49 und
gekennzeichnet. Die vorteilhafteste Anordnung einer im Trocknungsabschnitt eingebauten Glättungseinrichtung ist
dort, wo die Einrichtung auf die Fläche des Papiers oder der Pappe wirkt, welche die ausgeprägteste Netz- oder
Filzmarkierung aufweist.
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Es liegt auf der Hand, daß in den .in den Fig. und 4 dargestellten Ausführungsformen der Erfindung gegebenenfalls
die in den Fig. 2 und 5 gezeigten Einrichtungen für die Hin- und Herbewegung des Stützträgers 30 des
Glättungselementes 32, 33 verwendet werden können. Bezüglich dieser Einrichtungen sei noch festgestellt, daß in
den Fig. 2 und 5 die Einrichtungen nur sehr schematisch dargestellt sind und daß die in der Praxis tatsächlich verwendeten
Einrichtungen von den in den Fig. dargestellten Einrichtungen sehr stark abweichen können.
Bei der Verwendung des Erfindungsgegenstandes ist es vorteilhaft, wenn die die Oberseite der Bahn
bearbeitende Fläche des Glättungselementes 32, 33 eine
feinere MikroStruktur aufweist als die Oberfläche des die Netzseite behandelnden Glättungselementes
32, 33.
Die Glättungs- und Glanzbildungswirkung des gemäß der Erfindung verwendeten Keramikmaterials bei den
Glättungselementen beruht wenigstens teilweise auf der
feinen Porosität des Materials. In vielen Fällen ist es vorteilhaft, wenn die Glättungselernente 32, 33, die in
Bewegungsrichtung der Bahn als erste angeordnet sind und die die noch nasse Bahn behandeln, größere Poren
aufweisen, als die sich daran anschließenden Glättungselemente 32, 33, bei denen die Glätte der Papierfläche
bereits ein höheres Maß erreicht hat. Bei der Herstellung unter-
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schiedlicher Papier- und Pappqualitäten wird die Porosität
des Glättungselementes m Übereinstimmung mit dem
besonderen Typ des Papiers und seiner Qualität ausgewählt. Darüber hinaus kann die Anzahl und die Anordnung der
Glättungsschuhe variiert werden, um in jedem Falle exakt
diejenigen Oberfiächenrnerkmale des Papiers oder der Pappe zu erzielen, wie sie gewünscht werden. Die Oberflächenmerkmale
können weiterhin durch Veränderung des Berührungsdruckes zwischen der Bahn 20 und dem Glättungselement
32, 33 und durch V'ahl eines geeigneten Geschwindigkeitsunterschiedes
(V2~V1) zwischen der Bahn 20 und der Oberfläche
des Glättungselementes 33 beeinflußt werden. Das heißt,
daß bei den Anwendungen der erfindungsgemäßen Vorrichtung verschiedene Variable zur Verfügung stehen, die zur
Erzielung von Glätte und Glanz auf dem erzeugten Papier oder Pappmaterial variiert werden können.
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Claims (13)
- Patentansprüche\Λ . Vorrichtung in einer Papiermaschine zur Verbesserung der Oberflächenglätte und des Oberflächenglanzes von Papier oder Pappe mit einer oder mehreren Glättungseinrichtung(en), deren Wirkungsweise hauptsächlich auf einer auf die Oberfläche der zu glättenden Papier- oder Pappbahn gerichteten Reibwirkung beruht, dadurch gekennzeichnet, daß die Glättungseinrichtung(en) in Verbindung mit einer Walze (11,12,13,14) des Maschinenkalanders der Papiermaschine, einem Trocknungszylinder (35) und/oder einer Walze (46) im Preßabschnitt derart angeordnet ist/sind, daß sie sich über die gesamte Breite der zu glättenden Bahn hin erstreckt/erstrecken und zur Achse der Walzen parallel verläuft/verlaufen, und daß die Glättungseinrichtung(en) einen am Rahmen der Papiermaschine angebrachten Stützträger (30) sowie ein an ihrer Seite vorgesehenes Glättungselement (32, 33) aufweist/ aufweisen, wobei letzteres aus Hartmetall, Keramikmaterial oder aus einem äquivalenten Werkstoff besteht und mit Hilfe einer auf den Stützträger (30) wirkenden Kraft gegen die zu glättende, um die Walzen herumgeführte Bahn (20) gedrückt ist.
- 2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Glättungselement ein an der Seite des Stützträgers (30) angebrachter Glättungsschuh (32) ist.509 8 43/077
- 3. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Glättungselement aus einer am Stützträger (30) drehbar gelagerten rotierenden Glättungswalze (33) besteht.
- 4. Vorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Glättungswalze (33) von einer Antriebsquelle, vorzugsweise von einem Motor (51) mit verstellbarer Drehzahl in Drehung versetzbar ist, und zwar mit einer Umfangsgeschwindigkeit (v^), die wesentlich geringer ist als die Geschwindigkeit (Vp) der tangential an der Glättungswalze vorbeigeführten Bahn (20).
- 5. Vorrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis k, dadurch gekennzeichnet, daß der Stützträger (30) mit Wirkeinrichtungen (19) derart in Wirkverbindung bringbar ist, daß er um seine Längsachse (31 -31) eine oszillierende Bewegung ausführen kann.
- 6. Vorrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß der Stützträger (30) derart angeordnet ist, daß er unter der Wirkung von Betätigungsmitteln (27) in Richtung seiner Längsachse rechtwinklig zur Bewegungsrichtung der Bahn (20) eine oszillierende Bewegung ausführen kann.
- 7. Vorrichtung nach Anspruch 2, 5 oder 6, dadurch gekennzeichnet, daß der Mittelpunkt des Krümmungs-509849/0778radius (R) der äußeren Fläche des stationär· angeordneten Glättungsschuhes (32) im wesentlichen auf der Drehachse (31-31) des Stützträgers (30) angeordnet ist.
- 8. Vorrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß das Glättungselement (32, 33) aus Einzelelementen (32a,32b,32c) zusammengesetzt ist.
- 9. Vorrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Glättungseinrichtungen in Verbindung mit einem oder mehreren, vorzugsweise mit den letzten zwei Trocknungszylindern(35) des Trocknungsabschnitts der Papiermaschine angeordnet sind (Fig. 3).
- 10. Vorrichtung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß das Glättungselement eine drehbare Glättungswalze (33) ist.
- 11. Vorrichtung nach einem oder mehreren derAnsprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß die Glättungseinrichtung(en) im Ausgangsende des Pressabschnitts angeordnet und gegen eine Preßwalze (46) drückbar ist/sind.
- 12. Vorrichtung nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß das Glättungselement eine drehbare Glättungswalze (33) ist.509849/0778
- 13. Vorrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß die Mikrostruktur der Oberfläche des die Oberseite der Bahn (20) behandelnden Glättungselementes (32, 33) feiner ist als die Mikrostruktur des die Netzseite behandelnden Glättungselementes (32, 33).9/0770
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