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Zange zum Verpressen von Kabelverbindern (Crimp-Werkzeug) Die Erfindung
betrifft eine Zange zum Verpresen von Kabelverbindern, Kabelschuhen od. dgl. mit
elektrischen Leitern mit zwei relativ gegeneinander bewegbaren Zangenschenkeln und
zwei Matrize bzw. Patrize aufweisenden Preßbacken, von denen die eine starr mit
einem Zangenschenkel verbunden ist und mit diesem den festen Zangenteil bildet,
während die andere Backe am festen Zangenteil angelenkt ist und mit dem gelenkig
an ihr befestigten zweiten Zangenschenkel und einem, die beiden Zangenschenkel verbindenden
Kniehebel den beweglichen Zangenteil bildet.
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Solche Zangen sind durch das frühere DBP 1 280 951 des Anmelders bereits
bekanntgeworden. Bei ihnen sind, die Schließbewegung zwischen beweglichem und festem
Zangenteil begrenzende Anschläge vorgesehen, wobei der Kniehebel sich mit seinem
freien Ende auf einem am festen Zangenschenkel vorgesehenen Widerlager abstützt,
welches zwecks Regelung der aufzubringenden Preßkraft einstellbar ist. Bei deartigen
Zangen sind Abmessung und Anordnung des Kniehebeltriebes so getroffen, daß bei erreichtem
bzw. geringfügig überschrittenem Kniehebeltotpunkt die Anschläge der Preßbacken
fest aufeinandergepreßt sind und sich die geschlossene Zange selbst sperrt. An dem
beweglichen
Zangenschenkel ist ein besonderer Lösehebel vorgesehen,
der zum Zwecke des Wiederöffnens der Zange betätigt werden muß und dabei den Kniehebeltrieb
aus der Schließstellung über den Kniehebeltotpunkt in die Lösestellung bewegt. Diese
Anordnung bedingt, daß zum Öffnen der Zange jeweils beide Hände erforderlich sind.
Mit der einen Hand müssen beide Zangenschenkel umfaßt werden, mit der anderen ist
der Lösehebel zu betätigen.
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Dieser Vorgang ist umständlich und behindert den Einsatz der Zange,
insbesondere bei schwierig herzustellenden Verbindungen.
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Aufgabe der Erfindung ist es, eine Zange zum Verpressen von Kabelverbindern
zu erstellen, die mit nur einer Hand sowohl beim Schließen als auch beim Öffnen
bedient zu werden brauchte Dies wird erfindungsgemäß dadurch erreicht, daß erfindungsgemäß
der Kniehebeltrieb am Erreichen bzw. Überschreiten seines Totpunktes geindert und
die Zange in ihrer Schließstellung durch eine zum Zwecke ihres Wiederöffnens lösbare
Sperre gesichert ist.
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Vorzugsweise ist die Ausbildung so getroffen, daß das Lösen der Sperre
durch elastische Verformung mindestens eines des die Sperre tragenden oder bildenden
Zangenteiles beim weiteren Zusammendrücken der Zangenschenkel bewirkt wird. Andererseits
bzw. zusätzlich kann die Sperre aber auch mit einem Lösegleid, wie z. B. Knopf,
Schlitz od. dgle, versehen sein, so daß es auch möglich ist, die Sperre mit der
gleichen, die Zange haltenden Hand oder unter Zuhilfenahme eines zusätzlichen Werkzeuges
zu öffnen.
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Mit besonderem Vorteil ist die Sperre aus einer im festen Zangenschenkel
gelagerten, federbeaufschlagten Klinke und einer an der beweglichen Backe vorgesehenen
Raste gebildet, in die die Klinke einrastet, sobald die Zange nach Aufwendung des
gewünschten Preßdruckes geschlossen ist0 Durch einen zusätzlichen Druck auf die
Zangenschenkel erfolgt eine elastische Verformung, beispielsweise des festen oder
des beweglichen Zangenbackens,
um ein relativ geringes Maß, welches
aber ausreicht, um die Klinke unter der Wirkung der sie beaufschlagenden Feder aus
der an dem entsprechend vorgesehenen Raste auszurücken, so daß sich die Zangenschenkel
ohne Schwierigkeit wieder öffnen lassen, bzw. infolge der Federung in ihre Offenstellung
zurückgehen.
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Die die Schließbewegung der Zangenbacken begrenzenden Anschläge können
dabei zweckmäßig außerhalb des Bereiches von Stempel und Matrize angeordnet sein.
Schließlich kann auch noch an dem, den Kniehebel bildenden Zangenschenkel ein Anschlag
vorgesehen sein, welcher das Überschreiten der Totpunktlage des Kniehebeltriebes
verhindert.
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Der Erfindungsgedanke laßt die verschiedensten Ausführungsmöglichkeiten
zu. Einige davon sind in der anliegenden Zeichnung wiedergegeben und zwar zeigen:
Figur 1 eine Seitenansicht der erfindungsgemäßen Zange; Figur 2 eine andere Ausführungsform
der Zange; Figur 3 eine Teildarstellung des Zangenkopfes mit der Sperre und Figur
4 eine andere Ausführungsform des Zangenkopfes, Bei der Ausführungsform der Zange
gemäß Figur 1 ist in das vordere Ende des festen Zangenschenkels 1 eine Preßbacke
2 eingesetzt. Auf dem Zangengelenkzapfen 3 sitzt schwenkbar die Gegenbacke 4, die
ihrerseits über einen Gelenkzapfen 5 mit dem beweglichen Zangenschenkel 6 verbunden
ist.
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Dieser kann an seinem freien Ende einen isolierenden Überzug 40 tragen.
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Bei 7 ist auf der Innenseite des beweglichen Schenkels 6 der Kniehebelteil
8 angelenkt, der sich im festen Zangenschenkel 1 führt und dabei auf
ein
in diesem vorgesehenes verstellbares Widerlager 9 abstützt. Die Teile 6 und 8 bilden
einen Kniehebeltrieb, mit dessen Hilfe die beiden Preßbacken 2 und 4 geschlossen
werden können, wobei der Schließdruck durch die Einstellung des Widerlagers 9 und
die Streckstellung der Kniehebelteile 6, 8 festgelegt ist0 Ein am Schenkel 6 vorgesehener
Anschlag 41 verhindert durch Anlage am Kniehebel 8 ein Überschreiten der Totpunktstellung.
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Eine zwischen Backen 4 und festen Schenkeln 1 eingesetzte Zugfeder
10 sorgt für das selbsttätige Öffnen der Zangenteile, wenn die noch später zu beschreibende
Sperre gelöst ist.
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Die beiden Backen 2 und 4 sind auf den einander zugekehrten Seiten
mit Preßprofilen ausgerüstet, und zwar sind an der festen Backe 2 dicht nebeneinanderliegend
Preßstempel 13 a, 13 b und 13 c vorgesehen, denen in der beweglichen Backe 4 die
Matrizen 14 a, 14 b und 14 c gegenüberliegen.
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Im geschlossenen Zustand der Backen 2, 4 legen die Preßprofile das
Maß fest, bis auf welches die Verformung z. B. eines Kabelschuhs erfolgen soll.
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Wie die Zeichnungen erkennen lassen, sind die Preßprofile verschieden
groß (a, b, c), so daß damit den üblicherweise vorkommenden Größen von Kabelschuhen
bzw. Kabelverbindern und Drahtstärken Rechnung getragen ist. Vor bzw. hinter den
Preßprofilen können die beiden Backen 2 und 4 auf den einander zugekehrten Seiten
Schneidkanten 15 und Gegenlageflächen 16 aufweisen, zwischen denen das Zerschneiden
der zur Verarbeitung gelangenden Kabel oder Litzen erfolgen kann. Andererseits bilden
die Schneidwerkzeuge 15, 16 ebenso wie die Vorsprünge 19 bzw. Aussparungen 20 zwischen
den Matrizen bzw. Stempeln Anschläge, die den Grad des Schließens der Zange und
damit die Größe der Verformung des Werkstückes begrenzen.
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Die Backe 4 trägt unmittelbar neben den Preßprofilen 14 a, 14 b, 14
c jeweils Bohrungen 21 a, 21 b und 21 c, die mit einer farbigen Kunststoffauskleidung
versehen sind. Durch die innere lichte Weite dieser Bohrungen bzw. der Auskleidungen
ist die in der gegenüberliegenden Preßstelle zur Verarbeitung gelangende Kabelstärke
begrenzt. Die Farbe der Auskleidungen bestimmt die Type des auf dem betreffenden
Kabelende zur Verwendung gelangenden Kabelschuhs oder Verbinders.
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Bei der Zangenausführungsform gemäß Figuren 2 bis 4 gelangen eine
bewegliche Zangenbacke 17 und eine feste Zangenbacke 18 zur Anwendung, in denen,
ähnlich wie vorher, ein aus Stempel 13 und Matrize 14 gebildetes Preßprofil vorgesehen
ist. Zwischen diesen beiden Teilen ist im geschlossenen Zustand ein Spalt 25 freigelassen,
weil die Schließbewegung der Backen bzw. die Preßhöhe durch feste Anschläge 26 am
festen Zangenschenkel bzw. 27 an der beweglichen Backe festgelegt ist, Gegebenenfalls
kann auch einer dieser Anschläge einstellbar bzw. durch eine Stellschraube gebildet
sein.
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Die erfindungsgemäße Zwangssperre, die die Zange in ihrer für die
Verpressung erreichten Schließstellung sichert, ist bei beiden Ausführungsformen
der Zange durch eine an der beweglichen Backe 4 bzw. 17 vorgesehenen Lagernase 30
gebildet, die an ihrem unteren Ende 2 eine Raste bildende Anschläge 31 und 32 aufweist.
Diese Raste arbeitet mit der Sperrnase 33 einer, am ortsfesten Zangenschenkel gelagerten
Sperrklinke 34 zusammen, die durch eine Zugfeder 35 beaufschlagt ist, welche bestrebt
ist, die Sperrklinke 34 jeweils um das zur Entsperrung erforderliche Maß im Uhrzeigersinn
zu verdrehen Figuren 3 und 4).
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Schließlich sitzt auf der Achse der Sperrklinke 34 noch ein Stellknopf
36, der auf seinem Umfang aufgerauht und mit einem Schlitz 37 zum Einsetzen eines
Schraubenziehers od. dgl. versehen ist.
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Bei der Ausführungsform des Zangenkopfes gemäß Figur 4 ist in der
beweglichen Backe 17 noch ein die elastische Verformung der Backe 17 erleichternder
Schlitz 42 vorgesehen.
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Die Arbeits- und Bedienungsweise der Zange ist folgende, Nachdem in
eines der Preßprofile ein Kabel mit einem daraufgeschobenen Kabelschuh eingelegt
ist, wird die Zange durch Zusammendrücken der Zangenschenkel 1 und 6 geschlossen.
Dabei bewirkt der Kniehebeltrieb 8, 6 den erwähnten Schließdruck, wobei die Preßhöhe
durch das Zusammentreffen der Anschläge 15, 16 bzw. 26, 27 begrenzt ist. Diese Preßstellung
ist erreicht, wenn der Kniehebeltrieb seine Strecklage ganz oder zumindest nahezu
erreicht. Die bewegliche Zangenbacke 4 bzw. 17 hat sich dabei um ein gewisses Maß,
d. h. bis zum Aufeinandertreffen der Anschläge 15, 16 bzw. 26, 27 im Uhrzeigersinn
verdreht, wobei die Lagernase 30 die Sperrklinke 34 entgegen der Wirkung der Feder
35 soweit mitgenommen hat, daß die daransitzende Anschlagnase in die Rast 31, 32
eingetreten ist.
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Die Zange läßt sich von diesem Augenblick an nicht mehr öffnen, weil
die Sperrnase 33 sich gegen die Anschlagfläche 32 der Rast anlegt.
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Soll die Zange gelöst werden, so geschieht dies durch weiteres Zusammenpressen
der freien Zangenschenkelenden 1, 6. Da ein weiteres Schließen der Preßwerkzeuge
durch die aneinanderliegenden Festanschläge ausgeschlossen ist, bewirkt das Zusammenpressen
der Zangenschenkel lediglich eine elastische Verformung eines der Zangenteile, beispielsweise
des festen Zangenschenkels 1 oder des beweglichen Zangenbackens 4 bzw0 17. Die Folge
davon ist, daß eine geringfügige weitere Verdrehung der Lagernase 30 gegenüber der
Sperrklinke 34 bzw. ein geringfügiges Zurückziehen der Sperrklinke 34 aus der gegenüberliegenden
Rast erfolgt, was ausreicht, um die Sperrnase 33 unter der Einwirkung der Feder
35 aus der Rast heraustreten zu lassen, so daß nunmehr der bewegliche Zangenschenkel
bzw. die
bewegliche Zangenbacke für eine Rückbewegung infolge Zurückfederns
der Zangenteile durch Spannung der Feder 10 frei ist. FUr alle diese Maßnahmen,
also für das Schließen, Pressen und Wiederöffnen der Zange genügt eine Hand. Andererseits
kann aber auch zusätzlich die Zwangssperre aufgehoben werden durch Zurückdrehen
des Knopfes 36 der erfindungsgemäßen Zwangssperre.