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DE2518620A1 - Verfahren zur gesteuerten aufheizung eines fluessigkeitsspeichers und speicheranlage zur durchfuehrung des verfahrens - Google Patents

Verfahren zur gesteuerten aufheizung eines fluessigkeitsspeichers und speicheranlage zur durchfuehrung des verfahrens

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DE2518620A1
DE2518620A1 DE19752518620 DE2518620A DE2518620A1 DE 2518620 A1 DE2518620 A1 DE 2518620A1 DE 19752518620 DE19752518620 DE 19752518620 DE 2518620 A DE2518620 A DE 2518620A DE 2518620 A1 DE2518620 A1 DE 2518620A1
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Germany
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heat
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DE19752518620
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Hermann Birnbreier
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BBC Brown Boveri AG Germany
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BBC BROWN BOVERI and CIE
Brown Boveri und Cie AG Germany
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Publication date
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    • F24DDOMESTIC- OR SPACE-HEATING SYSTEMS, e.g. CENTRAL HEATING SYSTEMS; DOMESTIC HOT-WATER SUPPLY SYSTEMS; ELEMENTS OR COMPONENTS THEREFOR
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Description

BBC
MANNHEIM BRÖVwTbOVERI
Mp.-Nr. 567/75 Mannheim, den 24. April 1975
ZFE/P1-Wg/Bt
Verfahren zur gesteuerten Aufheizung eines Flüssigkeits-Speichers und Speicheranlage zur Durchführung des Verfahrens.
Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur gesteuerten Aufheizung: eines Flüssigkeits-Speichers mit einer Wärmequelle wechselnder j Temperatur, 25.B. einem Sonnenkollektor, deren Wärme dem Speicher über einen Wärmeträgerkreislauf im Bereich seiner sich zumindest über einen Teil der Speicherhöhe erstreckenden, vom Wärmeträger von oben nach unten durchströmten Aufheizzone zugeführt wird, wobei im Falle der Entnahme aufgeheizter Speicherflüssigkeit kältere Flüssigkeit in den unteren Flüssigkeit sbereich des Speichers nachströmt, sowie eine Speicheranlage zur Durchführung des Verfahrens.
Sollen Flüssigkeits-Speicher mit Wärmequellen wechselnder Temperatur, wie z.B. Sonnenkollelctoren oder Abwasserströmen, aufgeheizt werden, so besteht die Gefahr, daß die einmal aufgeheizte Flüssigkeit im Falle einer Leistungs- bzw. Temperaturminderung der Wärmequelle ihre Wärme an die Wärmequelle zurückgibt. In einem solchen Falle wäre die Ausnutzung der Wärmequelle und des Flüssigkeits-Speichers gering.
Der Erfindung liegt nun die Aufgabe zugrunde, ein Verfahren der eingangs genannten Art anzugeben, mit dessen Hilfe ein
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ungewollter Wärmeentzug aus dem Flüssigkeits-Speicher vermieden wird.Darüber hinaus soll das Verfahren einfach und betriebssicher sein, sowie sich ohne großen Aufwand durchführen lassen.
Die lösung der Aufgabe besteht erfindungsgemäß darin, daß die Temperaturen des in der Wärmequelle erwärmten Wärmeträgers sowie die Temperaturen der gespeicherten Flüssigkeit im Bereich des oberen Teiles der Aufheizzone (Flüssigkeitstemperatur) selbsttätig gemessen und miteinander verglichen werden und daß der Wärmeträgerkreislauf selbsttätig dann und nur dann freigegeben wird, wenn die Temperatur des erwärmten Wärmeträgers über der Flüssigkeitstemperatur oder über einer voreingestellten Grenztemperatur liegt.
Da der Wärmeträgerkreislauf nur dann freigegeben wird, wenn die Temperatur des in der Wärmequelle erwärmten Wärmeträgers über der Flüssigkeitstemperatur im oberen Bereich der Aufheizzone liegt, ist eine Rückentladung der Wärme des Flüssigkeits-Speichers über die Wärmequelle vermieden. Durch das zusätzliche! Freigeben des Wärmeträgerkreislaufes bei Temperaturen des ! Wärmeträgers oberhalb einer voreingestellten Grenztemperatur ] wird erreicht, daß kalte Speicher-Flüssigkeit, die sich im unteren Bereich der Aufheizzone befindet, auch dann aufgeheizt wird, wenn die Temperaturen des erwärmten Wärmeträgers geringer sind als die Flüssigkeitstemperaturen am zweiten Temperaturfühler. Außerdem wird durch die Freigabe des Wärmeträgerkreislaufes oberhalb der Grenztemperatur eine gewisse Temperaturbegrenzung der gespeicherten Flüssigkeit auf etwa die Grenztemperatur erzielt. Denn der Wärmeträgerkreislauf wird bei einmal über die Grenztemperatur aufgeheiztem Inhalt des Fltlssig-f· keits-Speichers auch dann aufrecht erhalten, wenn die Leistung
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bzw. die Temperatur der Wärmequelle unter die jeweilige Temperatur im Flüssigkeits-Speicher absinkt. In diesem Falle wird dem Flüssigkeits-Speicher so lange Wärme entzogen und an die Wärmequelle zurückgegeben, bis die Grenztemperatur erreicht ist und der Wärmeträgerkreislauf unterbrochen wird.
In vorteilhafter Weise entspricht die Grenztemperatur etwa der Nutztemperatur, die für den Betrieb der vom Flüssigkeits-Speicher versorgten Verbraucher erforderlich ist. Hiermit wird eine einfache Abstimmung der Speichertemperatur auf die Nutztemperatur erreicht.
Wird diese Temperaturbegrenzung im Speicher nicht gewünscht, so besteht eine bevorzugte Weiterbildung des Verfahrens darin, daß zusätzlich die Temperatur des die Aufheizzone verlassenden Wärmeträgers selbsttätig gemessen und mit der Temperatur des erwärmten Wärmeträgers selbsttätig verglichen wird und daß der Wärmeträgerkreislauf unterbrochen wird, falls der Wärmeträger nach Verlassen der Aufheizzone wärmer ist als der der Aufheizzone zuströmende Wärmeträger. Auf diese einfache Weise wird ein Wärmeabzug vom Flüssigkeits-Speicher vermieden. In vorteilhafter Weise wird die Temperatur des erwärmten Wärmeträgers vor seinem Austritt aus der Wärmequelle gemessen.
Eine Speicheranlage zur Durchführung des vorgenannten Verfahrens mit mindestens einem Flüssigkeits-Speicher, der über Vor- und Rücklaufleitungen mit wenigstens einer Wärmequelle wechselnder Temperatur, z.B. einem Sonnenkollektor, zu einem Wärmeträgerkreislauf verbunden ist, der seine Wärme im Bereich einer sich zumindest über einen Teil der Speicherhöhe erstreckenden, von oben nach unten durchströmten Aufheizzone an die Speicherflüssig keit abgibt, wobei Anschlüsse für die Zufuhr kalter Flüssigkeit
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unten und für die Abfuhr aufgeheizter Flüssigkeit oben am Speicher angeordnet sind, kennzeichnet sich erfindungsgemäß dadurch, daß in den Wärmeträgerkreislauf wenigstens eine Zirkulationssperre eingeschaltet ist, die mit einem die Temperatur des erwärmten Wärmeträgers erfassenden ersten Temperaturfühler sowie mit einem die Temperatur der gespeicherten Flüssigkeit im Bereich des oberen Teiles der Aufheizzone (Flüssigkeitstemperatur) erfassenden zweiten Temperaturfühler derart zur selbsttätigen Steuerung verbunden ist, daß nur dann.der Wärmeträgerkreislauf freigegeben ist, wenn die Temperatur des in der Wärmequelle erwärmten Wärmeträgers über der Flüssigkeitstemperatur oder über einer voreingestellten Grenztemperatur liegt. In den Wärmeträgerkreislauf ist also eine Zirkulationssperre eingeschaltet, die zur Steuerung mit den Temperaturfühlern verbunden ist. Das ergibt einen einfachen Aufbau der Steuerungsanlage bei geringstem Aufwand.
In vorteilhafter Weise ist die Zirkulationssperre zusätzlich mit einem dritten Temperaturfühler, der die Temperatur des Wärmeträgers - in Strömungsrichtung gesehen - im..Endbereich der Aufheizzone erfaßt, zur selbsttätigen Steuerung derart verbunden, daß der Wärmeträgerkreislauf gesperrt wird, falls der Wärmeträger im Bereich seines Austrittes aus&em Speicher wärmer ist als der dem Speicher zufließende Wärmeträger. Hiermit ist ohne großen zusätzlichen Aufwand eine Rückentladung der im Flüssigkeits-Speicher enthaltenen Wärme vermieden.
Eine empfehlenswerte Weiterbildung der Erfindung besteht nun darin, daß in die Verbindung zwischen den Temperaturfühlern und der Zirkulationssperre ein Steuer- und Temperaturvergleichsgerät eingeschaltet ist. Auf diese Weise sind die ■Vergleichsund Steuerfunktionen in einem zentralen Gerät zusammengefaßt.
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Man kann die Speicherflüssigkeit gleichzeitig als Wärmeträger
benutzen, doch ist es günstiger, wenn der Wärmeträger durch
einen Wärmetauscher von der Speicherflüssigkeit getrennt ist«
Auf diese Weise ist eine "Vermischung von Wärmeträger und Speicherflüssigkeit sicher vermieden, so daß z.B. Verschmutzungen
des einen Kreislaufes sich nicht auf den anderen Kreislauf
auswirken können.
Eine "bevorzugte Weiterbildung der Erfindung mit einer in den
Wärmeirägerkreislauf eingeschalteten Umwälzpumpe besteht nun
darin, daß die Umwälzpumpe als Zirkulationssperre mitbenutzt
wird. Durch das Abschalten der Umwälzpumpe wird die Zirkulation ! nämlich unterbrochen. Sollte trotzdem die Gefahr einer thermisch]
ausgelösten Zirkulation weiter bestehen, so ist vorzugsweise j ein Rückflußverhinderer zusätzlich im Wärmeträgerlcreislauf vor- j gesehen, dessen Schließteil sich nur unter der Einwirkung der i Pumpenströmung öffnet.
! Weitere Vorteile der Erfindung gehen aus der folgenden Beschrei-i bund von Ausführungsbeispielen im Zusammenhang mit den Zeichnungen hervor, welche folgendes schematisch zeigen:
Fig. 1 eine erfindungsgemäße Speicheranlage mit einem stehenden
Flüssigkeits-Speicher und einem Sonnenkollektor als Wärme' quelle wechselnder Temperatur, wobei die Speicherflüssig-j keit gleichzeitig als Wärmeträger eingesetzt und mit j einer Umwälzpumpe umgewälzt wird, J
Fig. 2 eine Variante des Gegenstandes der Figur 1 mit einem im · Wärmeträgerkreislauf vorgesehenen Absperrventil als Zir- j kulationssperre und einem im Speicher vorgesehenen Wärme-! tauscher, wobei der als Wärmequelle dienende Sonnenkollektor nicht dargestellt ist.
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In den beiden Figuren sind gleiche Teile jeweils mit den !
gleichen Bezugszeichen versehen. j
Die in Figur 1 dargestellte Speicheranlage hat eine Wärmequelle! wechselnder Temperatur 4 in Form eines Sonnenkollektors. Die wechselnden Temperaturen können zum Beispiel durch wechselnde leistung ausgelöst sein. Am oberen Ende der Wärmequelle ist der Vor lauf anschluß 15 vorgesehen, an den sich die Vor lauf leitung 5 anschließt. Die Vorlaufleitung mündet im oberen Bereich des stehenden, im Querschnitt vorzugsweise runden Flüssigkeits-Speichers 2 in den Speicherraum 19. Im unteren Bereich des Speicherraums 19 ist die Rücklaufleitung 3 angeschlossen, die zur Wärmequelle 4 führt. Zwischen Speicherraum 19 und Wärmequelle 4 ist eine Umwälzpumpe 7 sowie ein Rückflußverhinderer in Form einer Rückschlagklappe 17 in die Rücklauf leitung 3 eingeschaltet. Im unteren Bereich des Flüssigkeits-Speichers 2 ist der Anschluß 9 für die Zufuhr der kalten und im oberen Bereich der Anschluß 10 für die Abfuhr der warmen Speicherflüssigkeit angeordnet. Zwischen den Anschlüssen der Vorlaufleitung 5 und der Rücklaufleitung 3 am Speicher erstreckt sich die Aufheizzone 6 in vertikaler Richtung. Ihr unterer Beginn liegt vorzugsweise im unteren Bereich des Speicherraums 19 und sie erstreckt sich z.B. bis etwa zur halben Höhe des Speicherraums 19.
In der Wärmequelle 4 ist in der Nähe des Vorlaufanschlusses 15 ein erster Temperaturfühler 11, etwa im oberen Teil der Aufheizzone 6 des Speichers ein zweiter Temperaturfühler^^^^d der Rücklauf leitung in d er Nähe des Speichers 2 Jein dritter Wärmefühler 13 vorgesehen. Die Wärmefühler sind mit einem Steuer und Temperaturvergleichsgerät 14 verbunden, an das noch die Umwälzpumpe 7 angeschlossen ist.
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Im vorliegenden Ausführungsbeispiel v/ird als Wärmeträger die im Speicherraum vorhandene Speicherflüssigkeit benutzt und im Kreislauf über die Wärmequelle 4 geführt. Im vorliegenden Ausführungsbeispiel dient Brauchwasser als Speicherflüssigkeit, es leuchtet ein, daß auch andere Flüssigkeiten benutzt werden könnten, z.B. Heizwasser.
Der Wärmeträger, der über die Teile 2, 3, 7, 17, 4, 5 fließt, j kann nur dann strömen, wenn die Temperatur am ersten Temperatur— fühler 11 höher als die Temperatur am zweiten Temperaturfühler 12 ist oder wenn die Temperatur am ersten Temperaturfühler 11 höher als eine bestimmte Grenztemperatur ist. Jedoch wird die Zirkulation zusätzlich unterbrochen, wenn die Temperatur am Temperaturfühler 13 gleich oder höher ist als die Temperatur am Temperaturfühler 11, d.h. also, wenn sich der Wärmeträger im FlüssigkeitsrrSpeicher 2 nicht abkühlt oder sogar aufgeheizt v/ird. Der Temperaturvergleich und die einzelnen Schaltfunktionen werden von dem Temperaturvergleichs- und Steuergerät ausgeführt, das auf die Umwälzpumpe 7 einwirkt und zwar so, daß zur Unterbrechung der Zirkulation die Umwälzpumpe 7 abgestellt und zur Aufnahme der Zirkulation wieder in Betrieb genommen wird. Um bei abgestellter ZirkulationspumpB. eine thermisch ausgelöste-Weiterzirkulation des Wärmeträgers zu unterbinden, ist auf der Druckseite der Umwälzpumpe noch eine Rückschlagklappe 17 vorgesehen, die sich nur unter dem Einfluß des Pumpendruckes öffnet, thermisch ausgelöste Zirkulationen dagegen unterbindet.
Der Betrieb der Anlage geht nun folgendermaßen vor sich. Ist der Speicherraum 19 mit kalter Flüssigkeit gefüllt und die Wärmequelle 4 in Form des Sonnenkollektors durch Sonnenstrahlung 20 erwärmt, so wird die Umwälzpumpe 7 vom Steuer- und Tem-
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peraturvergleichsgerät H dann eingeschaltet, wenn die Tempera-S tür des ersten Temperaturfühlers 11 höher als die Temperatur ; des zweiten Fühlers 1-2 ist. Es erfolgt jetz der Transport der ; Wärme vom Sonnenkollektor zu dem Flüssigkeits-Speicher 2 über den im Kreislauf geführten Wärmeträger. Ist der Speicherinhalt bis zur Temperaturgleichheit zwischen den Fühlern 11 und 12 aufgeladen, so wird über das Temperaturvergleichs- bzw. Steuergerät 14 die Umwälzpumpe 7 außer Betrieb genommen und somit die Zirkulation unterbrodi en. Das gleiche wäre der Fall, wenn während des Ladevorganges die Sonnenstrahlung 20 sich verringerte und die Temperatur am ersten Temperaturfühler 11 absinken würde.
Wird dem Speicher 2 aufgeheizte Speicherflüssigkeit über den Anschluß 10 entnommen, so fließt über den Anschluß 9 kalte' Flüssigkeit von unten nach und unterschichtet sich der aufgeheizten Flüssigkeit. Ist hierbei die Trennschicht zwischen warmer und kalter Speicherflüssigkeit unterhalb des zweiten Temperaturfühlers 12 so würde bei Temperaturgleichheit zwischen den Temperaturfühlern 11 und 12 das Aufheizen der Speicherflüssigkeit unabhängig von der Höhe der Temperaturen unterbrochen werden und selbst sehr hohe Temperaturen des Wärmeträgers nicht ausgenutzt, wenn nicht vorgesehen wäre, daß bei Temperaturen oberhalb einer Grenztemperatur die Zirkulation des Wärmeträgers in Gang gebracht wird. Die Grenztemperatur entspricht vorzugsweise der Nutztemperatur, die für den an den Flüssigkeits-Speicher angeschlossenen Verbraucher notwendig ist.
Mit dieser Schaltung wird auch eine gewisse obere Begrenzung der Speichertemperatur auf die Nutztemperatur erzielt. Denn die einmal eingesetzte Zirkulation des Wärmeträgers wird so lange in Gang gehalten bis «ine Temperatur unter die Grenz-
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temperatur abgesunken ist. Das heißt, daß bei geringem Wärmeanfall an der Wärmequelle der gespeicherten Flüssigkeit Wärme entzogen und an die Wärmequelle zurückgegeben wird und zwar so lange, bis die Grenztemperatur unterschritten ist und die ' Zirkulation unterbrochen wird.
Diese Art von Begrenzung der Speichertemperatur ist insbesondere dann von Vorteil, wenn dem Flüssigkeits-Speicher längere Zeit, z.B. über Tage oder Wochen, keine aufgeheizte Flüssigkeit entnommen wird. Die tagsüber vom Sonnenkollektor aufgenommene und gespeicherte Wärme wird nämlich nachts oder Zeiten geringer Sonnenstrahlung wieder soweit vom Sonnenkollektor an die Außenluft abgegeben, bis die Grenztemperatur erreicht ist. Das heißt, tagsüber im Flüssigkeits-Speicher auftretende Temperaturen, die über der Grenztemperatur liegen, werden z.B. nachts oder in Zeiten geringer Sonneneinstrahlung, abgebaut. Ist eine obere Begrenzung der Temperaturen nicht erwünscht, so ist der dritte Temperaturfühler 13 vorgesehen, der eine Rückentladung verhindert. Dieser dritte Temperaturfühler 13 ist vorzugsweise wahlweise zuschaltbar, so daß ein Betrieb der Anlage mit oder ohne obere Temperaturbegrenzung, z.B. durch Betätigen eines Schalters, gewählt werden kann, !
In Figur 2 ist eine Ausführungsvariante des Gegenstandes der j Figur 1 dargestellt, jedoch ohne Wärmequelle sowie Umwälzpumpe | und Rückschlagklappe. Die Änderungen gegenüber Figur 1 bestehen! einmal darin, daß in der Vorlaufleitung 5 ein Absperrventil 8 | in Form eines Magnetventils vorgesehen ist, das zur Unter- \ brechung des Wärmeträgerkreislaufes mit dem Steuer- und Temperaturvergleichsgerät 14 verbunden ist. Hier wird der Wärmeträgerkreislauf durch einen in der Aufheizzone 6 vorgesehenen
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Wärmetauscher 16 geführt, so daß sich" der Wärmeträger nicht mit der Speicherflüssigkeit mischen kann. Man kann hierbei als Speicherflüssigkeit z.B. Brauchwasser und als Wärmeträger eine Frostschutzflüssigkeit verwenden, so daß auch im Winterbetrieb keine Gefahr des Einfrierens des Sonnenkollektors besteht.
Die Wirkungsweise der Anlage gemäß der Figur 2 entspricht sinngemäß den Ausführungen, wie sie bei der Beschreibung der Figur 1 gemacht wurden, so daß sich weiteres erübrigt.
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Claims (9)

  1. - 11 Patentansprüche
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    Verfahren zur gesteuerten Aufheizung eines Flüssigkeits-Speichers, mit einer Wärmequelle wechselnder Temperatur, z.B. einem Sonnenkollektor, deren Wärme dem Speicher über einen Wärmeträgerkreislauf im Bereich seiner sich zumindest über einen Teil der Speicherhöhe erstreckenden, vom Wärmeträger von oben nach unten durchströmten Aufheizzone zugeführt wird, wobei im Falle der Entnahme aufgeheizter Speicherflüssigkeit kältere Flüssigkeit in den unteren Flüssigkeitsbereich des Speichers nachströmt, dadurch gekennzeichnet, daß die Temperaturen des in derWärmequelle (4) erwärmten Wärmeträgers sowie die Temperaturen der gespeicherten Flüssigkeit im Bereich des oberen Teiles der Aufheizzone (6) (Flüssigkeitstemperatur) selbsttätig gemessen und miteinander verglichen werden und daß der Wärmeträgerkreislauf selbsttätig dann und nur dann freigegeben wird, wenn die Temperatur des erwärmten Wärmeträgers über der Flüssigkeitstemperatur oder über einer voreingestellten Grenztemperatur liegt.
  2. 2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Grenztemperatur etwa der Nutztemperatur entspricht, die für den Betrieb der vom Flüssigkeits-Speicher (2) versorgten Verbraucher erforderlich ist.
  3. 3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß zusätzlich die Temperatur des die Aufheizzone (6) verlassenden Wärmeträgers selbsttätig gemessen und mit der Temperatur des erwärmten Wärmeträgers selbsttätig verglichen wird, und daß der Wärmeträgerkreislauf unterbrochen wird, falls der Wärmeträger nach Verlassen der Aufheizzone (6) wärmer ist als der der Aufheizzone zuströmende Wärmeträger.
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  4. 4. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 "bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Temperatur des erwärmten Wärmeträgers vor seinem Austritt aus der Wärmequelle (4) gemessen wird.
  5. 5. Speicheranlage zur Durchführung des Verfahrens nach einem der Ansprüche 1 bis 4 mit mindestens einem Flüssigkeits-Speicher, der über Vor- und Rücklaufleitungen mit wenigstens einer Wärmequelle wechselnder Temperatur, z.B. einem Sonnenkollektor, zu einem Wärmeträgerkreislauf verbunden ist, der seine Wärme im Bereich einer sich zumindest über einen Teil der Speicherhöhe erstreckenden, von oben nach unten durchströmten Aufheizzone an die Speicherflüssigkeit abgibt, wobei Anschlüsse für die Zufuhr kalter Flüssigkeit unten und für die Abfuhr aufgeheizter Speicherflüssigkeit oben am Speicher angeordnet sind, dadurch gekennzeichnet, daß in den Wärmeträgerkreislauf (2 bis 5) \tfenigstens eine Zirkulationssperre (7; 8) eingeschaltet ist, die mit einem die Temperatur des erwärmten Wärmeträgers erfassenden ersten Temperaturfühler (11) sowie mit einem die Temperatur der gespeicherten Flüssigkeit im Bereich des oberen Teiles der Aufheizzone (6) (Flüssigkeitstemperatur) erfassenden zweiten Temperaturfühler (12) derart zur selbsttätigen Steuerung verbunden ist, daß nur dann der Wärmeträgerkreislauf (2 bis 5) freigegeben ist, wenn die Temperatur des in der Wärmequelle (4) erwärmten Wärmeträgers über der Flüssigkeitstemperatur oder über einer voreingestellten Grenztemperatur liegt.
  6. 6. Speicheranlage nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Zirkulationssperre (7; 8) zusätzlich mit einem dritten Temperaturfühler (13), der die Temperatur des Wärmeträgers - in Strömungsrichtung gesehen - im Endbereich der Aufheizzone (6) erfaßt, zur selbsttätigen Steuerung derart verbunden ist, daß der Wärmeträgerkreislauf (2 bis 5) gesperrt wird, falls der Wärmeträger im Bereich seines
    ■Austrittes aus dem Speicher (2) wärmer ist als der dem Speicher (2) zufließende Wärmeträger.
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  7. 7. Speicheranlage nach Anspruch 5 oder 6, dadurch gekennzeichnet, daß in die Verbindung zwischen den Temperaturfühlern (11 bis 13) und der Zirkulationssperre (7; 8) ein Steuer- und TGEiperaturvergleichsgerat (H) eingeschaltet ist.
  8. S. Speicheranlage nach einem der Ansprüche 5 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß der "Wärmeträger durch einen Wärmetauscher (19) von der Speicherflüssigkeit getrennt ist. (Figur ?.)
  9. 9. Speicheranlage nach einem der Ansprüche 5 bis 8 mit einer in den Wärmeträgerkreislauf eingeschalteten Umwälzpumpe, dadurch gekennzeichnet, daß die Umvrälzpumpe (7) als Zirkulationssperre mitbenutzt wird. (Figur 1)
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