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Wischanlage für einen Doppelscheinwerfer Die Erfindung betrifft eine
Wischanlage für einen Doppelscheinwerfer mit zwei im Abstand zueinander angeordneten
runden Abdeckscheiben, bei der über ein Wischerlager bzw. die Antriebswelle des
Wischermotors zwei in einem vorgegebenen Winkel zueinander stehende Wischerarme
angetrieben werden, an deren Enden jeweils ein in der Scheibenebene auslenkbares,
elastisches Wischerblatt angelenkt ist, bei der das Wischerlager bzw. die Antriebswelle
des Wischermotors auf der zwischen beiden Scheiben verlaufenden Mittelachse angeordnet
ist und bei der die durch die Scheibenmittelpunkte verlaufenden Schwenkbereiche
der Gelenkstellen zwischen den Wischerarmen und den Wischerblättern durch den Anschlag
der Wischerblätter an den Scheibeneinfassungen begrenzt sind.
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Bei den bekannten Wischanlagen dieser Art ist das Wischerlager bzw.
die Antriebswelle des Wischermotors in einem Abstand zur Verbindungslinie der Scheibenmittelpunkte
angeordnet, der dem halben Abstand der Scheibenmittelpunkte entspricht. Die beiden
Wischerarme sind in einem rechten Winkel zueinander angeordnet. Die Wischblätter
sind an den Enden der Wischerarme angelenkt, wobei die Lagerbolzen parallel zur
Ebene der Scheiben gerichtet sind. Die Wischerblätter können sich daher beim Wischvorgang
über
gekrümmte Scheiben besser einstellen. Die Wischerblätter sind in der Ebene der Scheiben
elastisch und auslenkbar und können sich an die Krümmung der Scheibeneinfassung
anlegen. In den Endstellungen der Wischerarme sind die Wischerblätter im Bereich
der Gelenkstellen zu den Wischerarmen dabei stets tangential zu den Scheibenrändern
bzw. den Scheibeneinfassungen ausgerichtet. Die elastischen Wischerblätter werden
daher beim Wischvorgang nach beiden Enden hin gleichmäßig beansprucht.
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Diese bekannte Waschanlage erfordert einen erheblichen Platzbedarf,
da das Wischerlager bzw. die Antriebswelle des Wischermotors den Abstand zur Verbindungslinie
der Scheibenmittelpunkte einhalten muß, obwohl zwischen den beiden Scheinwerfern
oft genügend Platz zur Verfügung steht.
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Es ist Aufgabe der Erfindung, eine Wischanlage für einen Doppelscheinwerfer
der eingangs erwähnten Art so auszugestalten, daß das Wischerlager bzw. die Antriebswelle
des Wischermotors besser zwischen den beiden Scheinwerfern angeordnet werden kann,
wobei aber sichergestellt sein muß, daß die elastischen Wischerblätter nicht ungleichmäßig
belastet werden.
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Dies wird nach der Erfindung dadurch erreicht, daß das Wischerlager
bzw. die Antriebswelle des Wischermotors in einem Abstand zur Verbindungslinie zwischen
den beiden Scheibenmittelpunkten angeordnet ist, der kleiner ist als der halbe Abstand
der Scheibenmittelpunkte, daß die Wischerblätter in Halterungen festgehalten sind,
die an den Enden der Wischerarme senkrecht zur Ebene der Scheiben verschwenkbar
gelagert sind, und daß die Schwenkbereiche der Halterungen nach beiden Seiten der
zugeordneten Wischerarm-Längsachse so begrenzt sind, daß in den beiden Endstellungen
der Wischerarme die Halterungen tangential zu den Scheibenrändern
bzw.
den Scheibeneinfassungen einstellbar sind.
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Durch die begrenzte Verschwenkbarkeit der Wischerblätter an den Enden
der Wischerarme wird erreicht, daß sich in den Endstellungen der Wischerarme trotz
veränderter Lage des Wischerlagers bzw. die Antriebswelle des Wischermotors die
Wischerblätter so verschwenken können, daß sie nach beiden Enden hin dennoch. wieder
gleichmäßig ausgelenkt und beansprucht werden.
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Die Anlenkung der Wischerblätter an den Enden der Wischerarme ist
nach einer Ausgestaltung so gelöst, daß die Halterungen als Bügel ausgebildet sind
und daß die Wischerblätter zwischen den freien Schenkeln dieser Bügel angeordnet
und jeweils mit einem Lagerbolzen am Bügel schwenkbar festgelegt sind, wobei die
Lagerbolzen parallel zur Ebene der Scheiben ausgerichtet sind,.sowie daß die Stege
der Bügel jeweils mit einem Schwenkzapfen verbunden sind, die in mit den Enden der
Wischerarme verbundenen Lagerbuchsen senkrecht zur Ebene der Scheiben drehbar gelagert
sind. Die Begrenzung der Schwenkbewegung wird dadurch erreicht, daß an den Enden
der Wischerarme Anschlagbügel festgelegt sind, die mit Anschlagfingern in die zwischen
den Schenkeln der Halterungs-Bügel gebildeten Innenaufnahmen ragen. Die Größe der
Schwenkbewegung wird durch den Abstand der Schenkel der Bügel und die Breite der
Anschlagfinger der Anschlagbügel festgelegt. Die Verstellung der Wischerblätter
wird dadurch erleichtert, daß die Schwenkzapfen über eine Lagerbuchse in einem Lagergehäuse
gelagert sind.
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Die Erfindung wird anhand eines in den Zeichnungen dargestellten Ausführungsbeispieles
näher erläutert. Es zeigen Fig. 1 die Ansicht auf die Unterseite der Wischerarme
einer Wischanlage nach der Erfindung,
Fig. 2 einen Schnitt durch
die Gelenkstelle zwischen Wischerarm und Wischerblatt entlang der Linie II-II der
Fig. 1 und Fig. 3 einen vergrößerten Teilschnitt entlang der Linie III-III der Fig.
2.
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In Fig. 1 sind die beiden Abdeckscheiben 10 und 13 mit den Scheibeneinfassungen
12 und 15 angedeutet. Die Scheibenmittelpunkte 11 und 14 liegen auf der Verbindungslinie
16 und nehmen einen Abstand ein, der größer ist als der Durchmesser eines Scheinwerfers.
Bei bekannten Wischanlagen dieser Art erfolgt der Antrieb vom Punkt 17 aus, der
genau um den halben Abstand der Scheibenmittelpunkte 11 und 14 von der Verbindungslinie
16 aus nach oben versetzt ist. Die beiden Wischerarme 26 und 27 stehen dann im rechten
Winkel zueinander. Wie an der Scheibe 10 gezeigt ist, wird das Ende des Wischerarmes
mit dem angelenkten Wischerblatt dabei auf dem Kreisbogen 21 bewegt, der durch den
Scheibenmittelpunkt 11 verläuft.
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Dieser Kreisbogen 21 stößt an zwei Punkten auf die Scheibeneinfassung
12, wobei der Wischerarm die Stellungen 19 und 20 einnimmt und tangential zum Scheibenrand
bzw. zur Scheibeneinfassung 12 gerichtet ist. Wie die Mittelstellung 18 zeigt, ist
von diesem Scheibenmittelpunkt 11 aus die Schwenkbewegung symmetrisch. Bei dieser
Anlage nimmt das Wischerlager bzw. der Wischermotor einen ungunstigen Platz ein,
der oft nicht zur Verfügung gestellt werden kann, da die Karosserie außerhalb der
Scheinwerfer gerade nach oben nur wenig Platz läßt. Wie die Fig. 1 zeigt, wird nun
beim Ausführungsbeispiel einer Waschanlage nach der Erfindung der Antriebspunkt
tiefer gesetzt. Das Wischerlager bzw. die Antriebswelle 22 des Wischermotors wird
auf der Mittelachse zwischen den Scheibenmittelpunkten 11 und 14 in einem Abstand
von der Verbindungslinie 16 angeordnet, der kleiner ist als der halbe Abstand der
Scheibenmittelpunkte 11 und 14. Die Enden der Wischerarme 26 und 27, die mit den
Wischerblättern 32 und 36 verbunden
sind, werden auf den Kreisbögen
40 und 44 bewegt, die wiederum durch die Scheibenmittelpunkte 11 und 14 gehen.
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Die Wischerarme 26 und 27 sind an dem Befestigungsteil 23 über die
Lagerbolzen 24 und 25 so angelenkt, daß sie von den Scheiben 10 und 13 abgehoben
werden können. Über die Anpreßfedern 28 und 29 wird der nötige Anpreßdruck erzeugt.
Die Wischerarme 26 und 27 schließen jetzt einen Winkel ein, der größer als 90° ist.
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Die Schwenkbereiche der Wischerarme 26 und 27 sind wieder zu den Mittelstellungen
37 und 41 symmetrisch, wie die Endstellungen 38 und 42 bzw. 39 und 43 zeigen. Gerade
diese Endstellungen lassen erkennen, daß dabei die Wischerarme 26 und 27 nicht mehr
tangential zu den Scheibenrändern bzw. den Scheibeneinfassungen 12 und 15 verlaufen.
Damit sich die in den Ebenen der Scheiben 10 und 13 auslenkbaren Wischerblätter
32 und 36 gleichmäßig an die Krümmungen der Scheibeneinfassungen 12 und 15 anlegen
können, ist vorgesehen, daß die Wischerblätter 32 und 36 in Halterungen 30 und 34
festgelegt sind, die am Ende der Wischerarme 26 und 27- begrenzt verschwenkbar sind.
Diese Begrenzung ist so ausgelegt, daß in den Endstellungen 38, 39 und 42, 43 die
Halterungen 30 und 34 tangential zu den Scheibeneinfassungen 12 und 15 einstellbar
sind. Dies führt dazu, daß die Wischerblätter 32 und 36 in ihren Endstellungen 32',
32" bzw. 36', 36" nach beiden Enden hin gleichmäßig ausgelenkt und belastet werden,
wenn sie an der Scheibeneinfassung 12 bzw. 15 zum Anschlag kommen. Dabei stellt
sich die Halterung 30 bzw. 34 automatisch tangential zur Scheibeneinfassung 12 bzw.
15.
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Die Lagerung des Wischerblattes 32 geht aus Fig. 2 hervor.
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Am Ende des Wischerarmes 27 ist ein Lagergehäuse 45 befestigt, dessen
Bohrung eine Lagerbuchse 46 aufnimmt.
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Zwischen dem stirnseitigen Ende des Wischerarmes 27 und dem Lagergehäuse
45 ist mit dem Flansch 57 ein Anschlagbügel 56 festgelegt. Das Wischerblatt wird
über den nicht
gezeigten Lagerbolzen 35 in den beiden Schenkeln
der als Bügel ausgebildeten Halterung 34 schwenkbar gelagert.
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Der Lagerbolzen 35 ist dabei durch die Bohrung 50 geführt.
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Das Wischerblatt ist damit senkrecht zur Ebene der Scheibe 13 verschwenkbar.
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Der Steg des Bügels 34 ist starr mit dem Schwenkzapfen 47 verbunden,
und zwar auf dem Endabschnitt 51 mit Hilfe der Vernietung 52, wobei der Bügel 34
gegen den größeren Bund 53 gepreßt wird. Der größere Bund 53 ist durch den Anschlagbügel
56 geführt und nimmt auch die Distanzscheibe 54 auf.
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Der Schwenkzapfen 47 ist in die Lagerbuchse 46 eingeführt und durch
den Sprengring 48 darin axial unverschiebbar gehalten. Die Abdeckkappe 49 deckt
die Gelenkstelle ab.
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Die Drehachse des Schwenkzapfens 47 ist senkrecht zur Scheibe 13 gerichtet,
so daß die Halterung 34 mit der darin gehaltenen Wischerleiste am Ende des Wischerarmes
27 in der Ebene der Scheibe 13 verschwenkbar ist.
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Diese Verschwenkung ist allerdings begrenzt, und zwar über den Anschlagfinger
55, der in die durch die beiden Schenkel des Halterungsbügels 34 gebiltete Aufnahme
ragt, wie aus Fig. 3 zu ersehen ist. Der Schwenkbereich 59 um die Drehachse 58 des
Schwenkzapfens 47 ist dabei durch den lichten Abstand der Schenkel des Bügels 34
und der Breite des Anschlagfingers 55 bestimmt. Diese Verschwenkung ist symmetrisch
zur Längsachse des Wischerarmes 27.