DE2508790B2 - Auf der Arztseite eines Patientenstuhles aufstellbares zahnärztliches Arbeitsgerät - Google Patents
Auf der Arztseite eines Patientenstuhles aufstellbares zahnärztliches ArbeitsgerätInfo
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Description
Die Erfindung bezieht sich auf ein auf der Arztseite eines Patientenstuhles aufstellbares zahnärztliches Ar- >r>
beitsgerät, mit einem flachen, im Grundriß im wesentlichen rechteckigen Instrumententisch mit
Längsseiten und diesen gegenüber kürzeren Schmalseiten, mit einem den Instrumententisch tragenden, im
wesentlichen vertikal sich erstreckenden, im Grundriß <><
> ebenfalls rechteckigen Geräteständer, der von einem im wesentlichen horizontal schwenkbaren Bodentragarm
getragen wird sowie mit im Bereich einer der der Bedienungsseite des Arbeitsgerätes zugewandten Seitenwände
des Instrumententisches angeordneten Hand- '>">
stücken, wobei der Instrumententisch über die dem Patientenstuhl zugewandte Längsseite des Geräteständers
hervorsteht und die dem Bedienungsbereich zugewandte Längsseite des Tisches in der Draufsicht
etwa rechtwinklig zur Längsseite des Geräteständers verläuft und der Instrumententisch am Geräteständer
fest und der Geräteständer am Bodentragarm um eine vertikale Achse drehbar gehaltert ist
Es sind zahnärztliche Geräte bekannt (DE-AS 11 38 887, DE-AS 22 20 068), bei denen die Handstücke
an den Längsseiten eines Instrumententisches angeordnet sind, wobei der Instrumententisch bei der einen
Ausführung an einem Tragarm und bei der anderen an einer auf der der Arztseite gegenüberliegenden Seite
ortsfest angeordneten Tragsäule gehaltert ist, und zwar derart, daß der Instrumententisch über den Patienten
geschwenkt werden kann. Die Geräte sind dadurch, wenngleich bei der Ausführung mit der Tragsäule nur
bedingt, für Behandlungspositionen zwischen 7.00 und
IZOO Uhr geeignet
Nachteilig bei Geräion dieser Art ist, daß zum Ergreifen der auf dem Instrumententisch abgelegten
Utensilien, wie Handinstrumente, Medikamentenspender, Wattepellets usw, über die an den Längsseiten
angeordneten Handstücke gegriffen werden muß. Dies ist insbesondere bei sitzendem Behandler störend, weil
hier die Handstücke — und in noch stärkerem Maße die darüber und dahinter auf dem Instrumententisch
befindlichen Utensilien — von einem tieferen Niveau als die Tischfläche ergriffen werden müssen. Es besteht
dabei außerdem die Gefahr, daß man mit der Hand oder mit der Kleidung an hervorstehenden, in der Regel
dünnen und daher gegen Beschädigung besonders empfindlichen Werkzeugen (Bohrer, Spritzdüsen) hängenbleibt.
Man kann dies zwar dadurch verhindern, daß man um die Handstückenanordnung herum einen
Schutzbügel od. dgl. anordnet. Eine solche Maßnahme stört jedoch die Handhabung und beeinträchtigt die
rasche Entnehmbarkeit der Handstücke aus ihren Ablagevorrichtungen.
Bei anderen bekannten Geräten (DE-AS 12 89618
und DE-OS 15 66 203) sind die Handstücke an der Schmalseite des Instrumententisches gehaltert. Eine
Ablagemöglichkeit für Utensilien besteht hier ebenfalls nur auf der oberhalb und hinter den Handstücken
befindlichen Fläche des Instrumententisches, jedoch mit dem oben erwähnten Nachteil, daß man zum Entnehmen
bzw. Zurücklegen der Utensilien praktisch über die Handstücke hinweg greifen muß.
Ein weiterer Nachteil der zuletzt genannten Geräteausführungen liegt in der eingeschränkten Verwendung
praktisch nur für Behandlungspositionen zwischen 9.00 und 12.00 Uhr. Ein Arbeiten auch in Behandlungspositionen
zwischen 7.00 und 9.00 Uhr, bei denen der Arzt die beste direkte Sicht in die Mundhöhle hat und die er
deshalb für bestimmte Arbeiten am Patienten (z. B. im hinteren Unterkieferbereich) bevorzugt einzunehmen
wünscht, sind mit solchen Geräten nicht gut möglich.
Ziel der vorliegenden Erfindung ist es, ein zahnärztliches Arbeitsgerät der eingangs genannten Art derart
auszubilden, daß der Arzt beim Eingreifen der auf dem Instrumententisch befindlichen Utensilien nicht gezwungen
ist, über die Handstücke hinwegzugreifen, wobei die bei bekannten Geräten zum Teil schon
bestehenden Vorteile der Verwendung des Gerätes insbesondere für Behandlungspositionen zwischen 7.00
und 9.00 Uhr erhalten bleiben sollen.
Das angestrebte Ziel wird bei einem Arbeitsgerät der eingangs genannten Art gemäß der Erfindung dadurch
erreicht, daß die Ablagevorrichtungen für die Handstükke zu einer Gruppe zusammengefaßt an dem dem
Geräteständer abgewandten Ende der Längsseitenwand des Instrumententisches angeordnet sind.
Ein wesentlicher Vorzug des erfindungsgemäßen Arbeitsgerätes ist, daß neben der Handstückhalterung
ein genügend großer Freiraum besteht, der t-ine Ablage
und Entnahme von Gebrauchsutensiücn ohne ein Obergreifen über die Handstücke erlaubt.
Auf dem Instrumententisch abgelegte Utensilien können in praktisch allen Behandlungsstellungen von
etwa 6.00 bis 12.00 Uhr gleich gut ergriffen werden. Durch den einseitig vom Geräteständer vorstehenden
flachen Instrumententisch kann dieser weit über den Patienten geschwenkt werden, so daß damit auch in
denjenigen Arbeitsstellungen gearbeitet werden kann, die bisher eigentlich nur den bekannten konventionellen
Geräten vorbehalten waren, die auf der linken Seite des Patientenstuhles angeordnet sind und bei denen zur
Ablage von Instrumentarium meist ein gesonderter Insirumentenablagetisch mittels eines Parallelogrammtragarmes
od. dgl. am Geräteständer vorzusehen war.
Vorteilhafte Weiterbildungen und Ausgestaltungen sind in den Unteransprüchen angegeben. Ein Ausführungsbeispiel
der Erfindung wird anhand der Zeichnung näher erläutert. Es zeigt
Fig. 1 einen zahnärztlichen Arbeitsplatz mit dem erfindungsgemäßen Arbeitsgerät und einem Patientenstuhl
in schaubildlicher Darstellung,
F i g. 2 das Arbeitsgerät teilweise im Schnitt,
Fig.3 das Arbeitsgerät in der Draufsicht in zwei
Arbeitsstellungen und in der Nichtgebrauchslage,
F i g. 4 das Arbeitsgerät in einer weiteren schaubildlichen Darstellung.
Die Fig. 1 zeigt in schaubildlicher Darstellung einen
zahnärztlichen Arbeitsplatz, bestehend aus einem Patientenstuhl 1 und einem auf der — von einem im
Stuhl sitzenden Patienten aus gesehen — rechten Seite des Stuhles, der Arztseile, angeordneten Arbeitsgerät 2.
Das Arbeitsgerät 2 wird von einem horizontal verschwenkbaren Bodentragarm 3 getragen, der mittels
einer vertikalen Achslagerung 4 an einem Geräteständer 5 angelenkt ist, an dem ein Instrumententisch 6
angeordnet ist, dessen Oberseite zur Ablage von Gebrauchsutensilien, wie Handinstrumenten, Wattepellets,
Medikamentenspender usw., vorgesehen ist. Der Geräteständer 5 ist kastenförmig und schmal ausgebildet;
seine lotrechten Seitenwände reichen vom Bodentragarm 3, der knapp über dem Fußboden in der
Horizontalen bewegbar ist, bis etwa in Arbeitshöhe, bezogen auf eine sitzende Person, also bis ca. 60 bis
80 cm über dem Fußboden. Der Tisch 6 ist un verdrehbar am Geräteständer 5 befestigt, er kann jedoch in der
Höhe gegenüber diesem verstellt werden. Im Grundriß ist der Tisch 6 nahezu rechteckig. Wie aus der
Darstellung ersichtlich ist, ragt der Tisch 6 einseitig über die eine Breitseite 7 des Gd äteständers 5 hervor, wobei
die vordere lange Seitenwand 8 des Tisches 6 mit der Seitenwand 7 des Geräteständers 5 in der Draufsicht
einen rechten Winkel bildet. Am freien Endteil des vorstehenden Teils des Instrumententisches 6, und zwar
auf der der Bedienungsseite zugewandten langen Seite 8, ist ein Block von mehreren nebeneinander liegenden
Ablagevorrichtungen 9 für Bohr-, Spritz- od. dgl. -handstücke 10 angeordnet. Die Ablagevorrichtungen 9
sind stabförmig ausgebildet und haben einen im wesentlichen rechteckigen bis quadratischen Querschnitt.
Die Ober- und Unterseiten der Ablagevorrichtungen 9 bilden in diesem Bereich die deck- bzw.
bodenseitige Begrenzung des Tisches. Die Ablagevorrichtungen 9 sind um eine nicht dargestellte horizontale
Achse schwenkbar, so daß sie ohne Behinderung durch die Tischober- bzw. -Unterseite nach oben bzw. unten
geneigt werden können.
Die Anordnung der Handstücke 10 an dem dem Geräteständer 5 abgewandten Endteil des rechteckigen
Tisches 6 hat den Vorteil, daß die Handstücke auch aus einer 7.00-Uhr-Position bequem ergriffen werden
können und außerdem eine große Arbeitsfläche in griffgünstiger Lage vorhanden ist. Hinzu kommt, daß
zum Ergreifen der auf dem Instrumententisch abgelegten Gegenstände nicht über die Handstücke gegriffen
werden muß. Die Länge des vorstehenden Teils des Instrumentenablagetisches 6 ist mindestens so groß wie
die Breite des Stuhles 1; der Tisch kann also über den
Stuhl hinweg geschoben werden. Durch seine äußerst niedrige Bauhöhe, sie wird im wesentlichen bestimmt
durch die Bauhöhe der Ablagevorrichtungen, kann der Tisch auch relativ weit nach unten zum Patienten hin
herabgelassen werden. Die Breite des Tisches 6 (Länge der kurzen Seitenwand 11) entspricht etwa der Länge
der Breitseite 7 bzw. 12 des Geräteständers 5. An der langen Seitenwand 8 des Instrumentenablagetisches 6
sind, den Handstücken 10 benachbart, verschiedene Bedienungsknöpfe 13 sowie ein Schieberegler 14 zur
Einstellung der Drehzahl für ein Bohrhandstück untergebracht. Die Bedienungs- bzw. Einstellelemente
13 und 14 sind von einem bügelartigen Griff 15 umgeben, der sich bis nahe an die Schnittkante der
beiden Seitenwandungen 8 und 11 erstreckt. Der hintere
Teil der Oberseite des Instrumentenablagetisches 6 bildet eine großflächige, über die gesamte Länge des
Tisches sich erstreckende Ablagefläche 16, der vorgelagert die Ablagevorrichtungen 9 und die Handstücke 10
sowie ein Tischteil 17 zur Aufnahme eines Elektroerhitzers 18, eines Wattebehälters 19 sowie diverser
Vorratsbehältnisse 20, 21 angeordnet sind. Der extrem flache Instrumentenablagetisch kann über den Stuhl
geschwenkt extrem tief über den Patienten plaziert werden, so daß die Handstücke sehr nahe an die
Arbeitsstelle heranbringbar und damit griffgünstig zu handhaben sind. Die Versorgungsleitungen für die
Handstücke 10 sind in dem von der Ablagefläche 16 begrenzten Stauraum untergebracht.
Die vertikale Schwenklagerung 4 ist bewußt in dem der Bedienungsseite des Gerätes zugewandten und in
der Darstellung schraffiert eingezeichneten Endbereich 25 des rechteckigen Grundrisses des Geräteständers 5
angeordnet. Es läßt sich dadurch eine besonders vorteilhafte räumliche Anordnung des gesamten Arbeitsgerätes
in bezug auf den Patientenstuhl und damit auf den Patienten erzielen. An der Frontseite (Schmalseite)
weis; der Geräteständer 5 eine Abdeckung 26 auf, die mittels eines Griffes 27 um eine bodenseitig des
Ständers befindliche horizontale Achslagerung 28 herausklappbar ist und verschiedene Zusatzgeräte, wie
Ultraschall-, HF-Chirurgie- oder Kaltlichtgeräte, zur Bedienung freigibt.
Die Fig.2 zeigt in einer vereinfachten Darstellung
den Innenaufbau des Geräteständers 5 mit der Schwenklagerung für den Geräteständer und der
Höhenverstdleinrichtung für den Tisch 6. Aus der Darstellung ist ersichtlich, daß der Bodentragarm 3 mit
einem vertikal gerichteten Zapfen 30 versehen ist, auf den eine Buchse 31, die wiederum am Gehäuse 32 des
Geräteständers 5 befestigt ist, aufgesetzt ist. An der Buchse 31 ist eine weitere Buchse 33 angeschweißt, in
der ein zylindrisches Rohr 34, welches den Instrumen-
tenablagetisch 6 trägt, so gelagert ist, daß es in der Höhe verstellbar, jedoch nicht verdrehbar ist. Als Gewichtsausgleich
für den Instrumententisch 6 und die Buchse 31 dient eine Feder 35, die einerseits an einem Zugseil 36
und andererseits am Gehäuse 32 des Geräteständers 5 befestigt ist und über eine an der Hülse 33 befestigte
Umlenkrolle 37 geführt ist. Das Zugseil 36 ist am unteren Ende des zylindrischen Rohres 34 befestigt. Im
zylindrischen Rohr 34 sind Versorgungsleitungen 38 für die Handstücke 10 geführt, die zum Teil im Zapfen 30
und im Tragarm 3, zum Teil auch in einen mit 39 bezeichneten Versorgungsblock münden. Im Versorgungsblock
39 sind diverse Steuer- und Regeleinrichtungen hydraulischer und elektrischer Art, die zum Betrieb
der Handstücke notwendig sind, enthalten. Die Zuführung der Primärversorgung zum Versorgungsblock 39
erfolgt über den Podentragarm 3, der zu diesem Zweck,
ebenso wie der Zapfen 30, hohl ausgebildet ist. Als Arretiervorrichtung für den Tisch ist eine handelsübliche
Magnetbremse vorgesehen. Die vorbeschriebene Höhenverstellanordnung hat den Vorteil, daß das
Gehäuse selbst nicht die Gewichtslast des Tisches 6 aufnehmen muß. Das Gehäuse hat somit keine tragende
Funktion.
Die F i g. 3 zeigt den in F i g. 1 dargestellten Arbeitsplatz in der Draufsicht. Zusätzlich ist hier noch
ein Schrankteil 40 eingezeichnet, in das der Geräteständer 5 in eine Nichtgebrauchs- oder Parkstellung
eingeschoben werden kann. Zu diesem Zweck ist der Bodentragarm 3 innerhalb des Einbauschrankes 40
mitte!s einer vertikalen Achslagerung 42 schwenkbar gelagert. Das Arbeitsgerät 2 ist in einer etwa 7.00- bi:
8.00-Uhr-Arbeitsposition (normale Bezugszeichen), it einer etwa 10.00- bis 11.00-Uhr-Position (Bezugszeichei
mit ') und in der Nichtgebrauchslage (Bezugszeicher mit") dargestellt.
Wie aus der gestrichelten Darstellung ersichtlich isl
kann das Arbeitsgerät 2" in eine entspreche™ ausgebildete Nische 43 in den Schrank so wei
eingeschwenkt werden, daß keine Instrumente ode Geräteteile über die Vorderkante des Schrankes 4(
vorstehen. Die Lagerachse 42 der bodenseitigei Lagerung des Armes 3 liegt etwa auf gleicher Linie wi<
die Sitzmitte 44 des Patientenstuhles 1; die Achse 4;
liegt also etwa in einer senkrechten Ebene, dii rechtwinklig zur Längsachse 45 des Stuhles steht um
durch die Sitzmitte 44 hindurchgeht. Die Tiefe de Nische 43 ist geringfügig größer als die Länge de
Seitenwand 7 bzw. 12 des Geräteständers 5 und di< Länge der Nische etwas größer als die Länge de:
Instrumentenablagetisches.
Aus der F i g. 4 ist die Anordnung der Zusatzgerät! erkennbar. Die Abdeckung 26 an der vorderer
Schmalseite 29 des Geräteständers 5 ist in einen herausgeklappten Zustand gezeichnet. An der Oberseit«
des herausgeklappten Gehäuseteils 46 sind dre Zusatzgeräte 47 bis 49 angeordnet, die ein HF-Chirur
giehandstück 50, ein Handstück 51 zur Zahnsteinentfer nung mittels Ultraschall sowie ein Beleuchtungshand
stück 52 enthalten. Die Zusatzgeräte sind in Modulbau weise erstellt und können untereinander ausgetausch
werden.
Hierzu 3 Blatt Zeichnungen
Claims (4)
1. Auf der Arztseite eines Patientenstuhles aufstellbares zahnärztliches Arbeitsgerät, mit einem
flachen, im Grundriß im wesentlichen rechteckigen Instrumenten tisch mit Längsseiten und diesen
gegenüber kürzeren Schmalseiten, mit einem den Instrumententisch tragenden, im wesentlichen vertikal
sich erstreckenden, im Grundriß ebenfalls rechteckigen Geräteständer, der von einem im
wesentlichen horizontal schwenkbaren Bodentragarm getragen wird sowie mit im Bereich einer der
der Bedienungsseite des Arbeitsgerätes zugewandten Seitenwände des Instrumententisches angeordneten
Handstücken, wobei der Instrumententisch über die dem Patientenstuhl zugewandte Längsseite
des Geräteständers hervorsteht und die dem Bedienungsbereich zugewandte Längsseite des Tisches
in der Draufsicht etwa rechtwinklig zur Längsseite des Geräteständers verläuft und der
Instrumententisch am Geräteständer fest und der Geräteständer am Bodentragarm um eine vertikale
Achse drehbar gehaltert ist, dadurch gekennzeichnet,
daß die Ablagevorrichtungen (9) für die Handstücke (10) zu einer Gruppe zusammengefaßt
an dem dem Geräteständer (5) abgewandten Ende der Längsseitenwand (8) des Instrumententisches
(6) angeordnet sind.
2. Zahnärztliches Arbeitsgerät nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Länge des
vorstehenden Teils des Instrumententisches (6) wenigstens der halben Sitzbreite des Patientenlagerungsstuhles
(1) entspricht.
3. Zahnärztliches Arbeitsgerät nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Ablagevorrichtungen
(9) als in ihren Grundstellungen im wesentlichen horizontal liegende Hülsen mit im
wesentlichen rechteckigem Querschnitt ausgebildet und nebeneinander am Instrumententisch (6) gehaltert
sind.
4. Zahnärztliches Arbeitsgerät nach ,einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die
Bauhöhe des Instrumententisches (6) im vorderen, der Bedienungsseite zugewandten Bereich im
wesentlichen der Bauhöhe einer Ablagehülse (9) entspricht und die Ober- und Unterseiten der
Ablagehülsen (9) die Deck- bzw. Bodenseite des Instrumententisches (6) in diesem Bereich begrenzen.
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