DE2239061C2 - Zahnärztlicher Geräteständer - Google Patents
Zahnärztlicher GeräteständerInfo
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Description
a) der tischpl'itenähnliche Schlitten (4) gegenüber
dem Gerüuständer (1) auch höhenverstellbar gelagert ist,
b) die Speischale (3) und der zugeordnete Wasserhahn (24) auf dem tischplattenähnlichen Schlitten
(4) angeordnet ist,
c) am tischplattenähnlichen Schlitten (4) eine zusätzliche Zwischenablagevomchtung (9) für die
vorgenannten, jedoch jeweils unmittelbar benötigten schlauchgebundencn zahnärztlichen
Handstücke (10) angeordnet ist und
d) diese zusätzliche Zwischenablagevorrichtung (9) jeweils am Ende entweder eines vom tischplattenähnlichen
Schatten («:> horizontal wegschwenkbaren
doppelirmigen Schwenkhebels
(11) oder eines aus dem tisch, iattenähnlichen Schlitten (4) ausziehbar gelagerten Tragarmes
(12) angebracht ist.
2. Zahnärztlicher Geräteständer nach Anspruch 1 mit einem aus dem Schlitten ausziehbaren Tragarm
für die zusätzliche Handstück-Zwischenablagevorrichtung, dadurch gekennzeichnet, daß die Ablagevorrichtung
(9) in Form einer Leiste (13) ausgebildet ist, die um eine an ihrem einen Ende vorgesehene
vertikale Achse (A) gegenüber dem Schlitten (4) bzw. dem Tragarm (12) verschwenkbar ist.
3. Zahnärztlicher Geräteständer nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Schlitten
(4) Anschlüsse (14) für Zusatzgeräte aufweist.
4. Zahnärztlicher Geräteständer nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß der
Schlitten (4) mittels im Geräteständer (1) angeordneter Parallelogrammarmen (17) höhenverstellbar ist.
5. Zahnärztlicher Geräteständer nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß der
Schlitten (4) zwecks Anpassung an die eingestellte Höhenlage eines Patientenstuhles (19) mit einem höhenverstellbaren
Teil (20) desPatientenstuhles in Wirkverbindung steht.
Die Erfindung betrifft einen neben dem Behandlungsstuhl ortsfest aufstellbaren zahnärztlichen Geräteständer
mit einer Speischale und dem zugeordneten Wasserhahn, dessen Oberteil als länglicher tischplattenähnlicher
Schlitten zur Ablage für zahnärztliche Behandlungsgegenständc. wie Tabletts, Geräte zum Amalgammischen
und sonstige Zusatz- oder Hilfsgeräte, ausgebildet, gegenüber dem übrigen Geräteständer horizontal
verschiebbar und um eine vertikale Achse drehbar ist und dem eine Ablagevorrichtung für die Ruhestellung
der erforderlichen schlauchgebundenen zahnärztlichen Handstücke zugeordnet ist.
Ein Geräteständer der vorstehend genannten Art ist durch die DE-AS 11 38 887 bekannt. Bei diesem bekannten
Geräteständer ist die Höhe des tischplattenähnlichen Schlittens unveränderlich, wobei die Speischale
ίο und der Wasserhahn unterhalb des tischplattenähnlichen
Schlittens angeordnet sind und wobei die schlauchgebundenen Handstücke unmittelbar am Schlitten gelagert
sind. Diese Anordnung hat zur Folge, daß die auf oder an dem Schlitten angeordneten oder abgelegten
zahnärztlichen Behandlungsgegenstände und die unmittelbar benötigten Handstücke vom Zahnarzt oder der
Helferin bzw. vom Patienten nicht oder nur umständlich und unbequem in die Behandlungsposition gebracht und
erfaßt werden können.
Die US-PS 35 10 945 betrifft einen Geräteständer, bei dem die unmittelbar benötigten Handstücke neben ihrer
Ruhelage am Geräteständer selbst nicht zusätzlich am Ende eines mehrarmigen Hebelsystems zwischengelagert,
sondern im mittleren Bereich des Hebelsystems an einem Hebel gehalten sind. Am freien Ende des Hebelsystems
befindet sich vielmehr ein Ablageteller.
Durch die FR-PS 13 58 018 ist ein zahnärztlicher Geräteständer mit höhenverstellbaren, eine Speischale tragendem
Oberteil bekannt. Die Bewegung zur Durchführung der Höhenverstellbarkeit geschieht dabei unter teleskopartigem
Eingriff zwischen Oberteil und Unterteil des Geräteständers. Aus dem Oberteil des Geräteständers
ist seitlich eine Speischale ausziehbar. In eingeschobenem Zustand ist die Speischale vollkommen verdeckt
und kann daher nicht benutzt werden. Im ausgezogenen Zustand können nur kurzzeitig Behandlungsgegenstände auf den die Speischale tragenden Träger
abgestellt werden, da diese Gegenstände beim Hineinschieben abgestreift werden würden. Sofern ein Wasseranschluß
für die Mundglasfüllung vorgesehen wäre, müßte dieser auf dem horizontal nicht verschieblichen
Oberteil des Geräteständers angeordnet sein, so daß er bei ausgezogener Speischale wegen der großen Entfernung
vom Patienten nicht erreichbar wäre.
Die DE-OS 15 66 203 bezieht sich zwar auf einen höhenverstellbaren
Geräteständer, dessen Oberteil als tischplattenahnlicher, horizontal verschiebbaren Wagen
abgebildet ist; jedoch ist dieser Wagen nicht in sich um eine senkrechte Achse drehbar. Dort ist vielmehr der
gesamte Geräteständer auf dem fahrbaren Ende eines in Bodennähe angeordneten Armes angebracht, der seinerseits
um einen ortsfest im Boden unter den Fußende des Behandlungsstuhls gelagerten, senkrecht angeordneten
Bolzen schwenkbar ist. Der Geräteständer ist also nicht ortsfest neben dem Behandlungsstuhl aufgestellt.
Außerdem enthält der aus dieser Offenlegungsschrift bekannte Wagen die Ablagevorrichtungen für das endgültige
Ablegen aller zahnärztlichen Handstücke.
A us der DE-OS 17 66 132 ist ein zahnärztlicher Gera· testender bekannt, der mitsamt einem seitlich angebrachten Speifontäneteil mittels eines Parallelogrammträgers anhebbar und in Längsrichtung horizontal verschiebbar ist. Um dies bewirken zu können, ist ein aufwendiger Betätigungsmechanismus erforderlich. Dabei ist der Oberteil des Geräteständers nicht als tischplattenahnlicher, horizontaler verschiebbarer und um eine vertikale Achse in sich drehbarer Schlitten ausgebildet, sondern als ein die Umrisse des Geräteständeroberteils
A us der DE-OS 17 66 132 ist ein zahnärztlicher Gera· testender bekannt, der mitsamt einem seitlich angebrachten Speifontäneteil mittels eines Parallelogrammträgers anhebbar und in Längsrichtung horizontal verschiebbar ist. Um dies bewirken zu können, ist ein aufwendiger Betätigungsmechanismus erforderlich. Dabei ist der Oberteil des Geräteständers nicht als tischplattenahnlicher, horizontaler verschiebbarer und um eine vertikale Achse in sich drehbarer Schlitten ausgebildet, sondern als ein die Umrisse des Geräteständeroberteils
aufweisender Ablagetisch, der an einer Ecke schwenkbar
mit einem Schwenkhebel verbunden ist, der seinerseits mit seinem anderen Ende um eine vertikale, in
einer Ecke der Oberseite des Geräteständers angeordnete Achse schwenkbar ist.
Die US-PS 33 11 411 zeigt einen zahnärztlichen Geräteständer, bei dem keine horizontale, als Ablage für
zahnärztliche Behandlungsgegenstände dienende Oberfläche vorhanden ist. Das Oberteil dieses Geräteständers
befindet sich vielmehr immer in einer ein Ablegen von Behandlungsgegenständen ausschließenden, von
der Einstellung des Behandlungsstuhles abhängigen Schräglage und ist zu diesem Zweck um eine horizontale
Achse kippbar ausgebildet In ihm ist ein teleskopartig zusammenschiebbarer Arm gelagert, der an seinem
freien Ende mit den Ablagevorrichtungen für die zahnärztischen Instrumente ausgerüstet ist
Die Erfindung, wie sie im Anspruch 1 gekennzeichnet ist, löst die Aufgabe, einen zahnärztlichen Geräteständer
der eingangs genannten Art zu schaffen, bei dem der tischplattenähnliche Schlitten derart aufgebaut und bewegbar
ist, daß unter optimaler Ausnutzung der Ablegemöglichkeiten alle auf oder an dem Schlitten angeordneten
oder abgelegten zahnärztlichen Behandlungsgegenstände oder -geräte und unmittelbar benötigten
zahnärztlichen Handstücke für den Zahnarzt oder dessen Hilfspersonal bzw. für den Patienten in einfacher
Weise in die unmittelbare Nähe der Behandlungssteile gebracht und bequem erfaßt werden können.
Die durch die Erfindung erreichten Vorteile sind im wesentlichen darin zu sehen, daß ein in einfacher Weise
durchzuführenden Verbringen aller auf oder an dem tischpiattenähnlichen Schlitten des Geräteständers angeordneten
oder abgelegten Behandlungsgegenstände in unmittelbarer Nähe der Behandlungsstelle und deren
bequemes Erfassen ermöglicht wird.
Die Bewegungsmöglichkeiten der Ablagevorrichtung werden weiter erhöht, wenn der Geräteständer nach
Anspruch 2 avsgebildet ist.
Die durch die Erfindung gebotenen Ablagemöglichkeiten werden noch weiter erhöht, wenn der Geräteständer
nach Anspruch 3 ausgebildet ist In diesem Zusammenhang sind z. B. an der Unterseite des Schlittens
Stutzen für den Anschluß von Absaugschläuchen, z. B. für die Spetschale oder einen Speitrichter oder einen
Speichelzieher oder dergleichen angeordnet. Weitere Zusatzgeräte können sein Zahnsteinentfernungsinstrumente,
Kauter usw.
Dadurch, daß der Geräteständer nach Anspruch 4 ausgebildet ist, ist der tischplattenähnliche Schlitten von
Höhenversi^llorganen frei und daher gewichtsmäßig leicht, was die leichte Vcrstellbarkeit des Schlittens begründet.
Zur Erreichung einer optimalen Höheneinstellung ist es zweckmäßig, wenn
< er Geräteständer nach Anspruch 5 ausgebildet ist.
In der Zeichnung sind \usführungsformen der Erfindung
beispielsweise dargestellt. Es zeigt
Fig. 1 einen zahnärztlichen Geräteständer in schaubildlicher
Darstellung und
Fig. 2 einen Geräteständer mit zugeordnetem Patientenstuhl
in Ansicht von der Seite, teilweise aufgebrochen.
Der eigentliche Geräteständer ist mit 1 und sein Sokkel
mit 2 bzeichnet. Der Geräteständer 1 weist einen eine Speischale 3 tragend*n Oberteil 4 auf. Der Oberteil
4 ist mit Hilfe eines Trägers 5 gegenüber dem eigentlichen
Geräteständer 1 gemäß dem Doppelpfeil 6 höhenverstellbar.
Der Oberteil 4 ist als tischplattenähnlicher Schlitten
ausgebildet und gegenüber dem eigentlichen Geräteständer 1 horizontal verschieblich angeordnet, wie z. B.
die F i g. 2 und der Doppelpfeil 7 in F i g. 1 zeigen.
Wie der Rundpfeil 8 erkennen läßt, ist der Schlitten 4
um eine vertikale Achse drehbar gelagert
Am Schlitten 4 ist eine Ablagevorrichtung 9 für zahnärztliche
Instrumente 10 vorgesehen. Bei der Ausführungsform nach Fig. 1 ist die Ablagevorrichtung 9 mit
Hilfe eines doppelarmigen Schwenkhebels 11 am Schlitten
4 gelagert Bei der Ausführungsform nach F i g. 2 ist im Schütten 4 ein horizontal ausziehbarer Tragarm 12
gelagert, an dessen im eingeschobenen Zustand aus dem Schlitten 4 herausragenden Ende die Ablagevorrichtung
9 vorgesehen ist Die Ablagevorrichtung 9 ist gemäß F i g. 2 in Form einer Leiste 13 ausgebildet, die um eine
an ihrem linken Ende vorgesehene vertikale Achse A gegenüber dem Tragarm 12 verschwenkbar ist Demzufolge
ist die Leiste 13 in F i g. 2 in \\iw:t gegenüber der
Ruhestellung um 90° herausgeschwenktei; Stellung dargestellt. Die Länge der Leiste 13 entspricht der Länge
der in Fig.'l ersichtlichen Stirnfläche 4a des Schlittens
4.
Am Schlitten 4 befinden sich Anschlüsse 14 und 15 für
Zusatzgeräte. Die Anschlüsse 14 dienen z. B. zum Anschluß elektrischer Geräte, während die Anschlüsse 15
z. B. zum Anschluß von Saugschläuchen für Speichelzieher od. dgl. dienen. Am Schlitten 4 ist noch eine Handhabe
16 zur erleichterten Bewegung des Schlittens vorgesehen.
Wie die Fig.2 zeigt, ist der Schlitten 4 mittels im
eigentlichen Geräteständer 1 angeordneten Parallelogrammarmen 17 höhenverstellbar. Zur Anpassung des
Schlittens an die eingesteilte Höhenlage eines Patientenstuhles 19 steht der Schlitten 4 mit einem höhenverstellbaren
Teil 20 des Patientenstuhles 19 über einen Seilzug 18 in Wirkverbindung.
Die Anordnung nach F i g. 1 besitzt noch einen üblieher
Instrumententisch 21 mit Instrumentenablagevorrichtung 22.
Auf dem tischplattenähnlichen Schlitten 4 ist noch ein Mundglas 23 abgestellt, dem zur Füllung ein Wasserhahn
24 zugeordnet ist Während die Speischale 3 im Falle der Fig. 1 als abnehmbarer Speitrichter ausgebildet
is'., ist die Speischale 3 nach Fig.2 ortsfest am'
Schlitten 4 angeordnet.
Hierzu 2 Blatt Zeichnungen
Claims (1)
1. Neben dem Behandlungsstuhl ortsfest aufstellbarer zahnärztlicher Geräteständer mit einer Speischale
und dem zugeordneten Wasserhahn, dessen Oberteil als länglicher tischplattenähnlicher Schlitten
zur Ablage für zahnärztliche Behandlungsgegenstände, wie Tabletts, Geräte zum Amalgammischen
und sonstige Zusatz- oder Hilfsgeräte, ausgebildet, gegenüber dem übrigen Geräteständer horizontal
verschiebbar und um eine vertikale Achse drehbar ist und dem eine Ablagevorrichtung für die Ruhestellung
der erforderlichen schlauchgebundenen zahnärztlichen Handstücke zugeordnet ist, dadurch
gekennzeichnet, daß
Priority Applications (5)
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| US3510945A (en) * | 1968-09-25 | 1970-05-12 | Pennsalt Chemicals Corp | Dental unit with adjustably mounted tray |
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Also Published As
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