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DE2239061C2 - Zahnärztlicher Geräteständer - Google Patents

Zahnärztlicher Geräteständer

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Publication number
DE2239061C2
DE2239061C2 DE19722239061 DE2239061A DE2239061C2 DE 2239061 C2 DE2239061 C2 DE 2239061C2 DE 19722239061 DE19722239061 DE 19722239061 DE 2239061 A DE2239061 A DE 2239061A DE 2239061 C2 DE2239061 C2 DE 2239061C2
Authority
DE
Germany
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stand
dental
slide
carriage
cuspidor
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Expired
Application number
DE19722239061
Other languages
English (en)
Other versions
DE2239061A1 (de
Inventor
Des Erfinders Auf Nennung Verzicht
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Kaltenbach and Voigt GmbH
Original Assignee
Kaltenbach and Voigt GmbH
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Kaltenbach and Voigt GmbH filed Critical Kaltenbach and Voigt GmbH
Priority to DE19722239061 priority Critical patent/DE2239061C2/de
Priority to CH880673A priority patent/CH567404A5/xx
Priority to GB3124773A priority patent/GB1409344A/en
Priority to IT6925273A priority patent/IT991877B/it
Priority to FR7327598A priority patent/FR2195420B1/fr
Publication of DE2239061A1 publication Critical patent/DE2239061A1/de
Application granted granted Critical
Publication of DE2239061C2 publication Critical patent/DE2239061C2/de
Expired legal-status Critical Current

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Classifications

    • AHUMAN NECESSITIES
    • A61MEDICAL OR VETERINARY SCIENCE; HYGIENE
    • A61GTRANSPORT, PERSONAL CONVEYANCES, OR ACCOMMODATION SPECIALLY ADAPTED FOR PATIENTS OR DISABLED PERSONS; OPERATING TABLES OR CHAIRS; CHAIRS FOR DENTISTRY; FUNERAL DEVICES
    • A61G15/00Operating chairs; Dental chairs; Accessories specially adapted therefor, e.g. work stands
    • A61G15/14Dental work stands; Accessories therefor

Landscapes

  • Health & Medical Sciences (AREA)
  • Life Sciences & Earth Sciences (AREA)
  • Animal Behavior & Ethology (AREA)
  • General Health & Medical Sciences (AREA)
  • Public Health (AREA)
  • Veterinary Medicine (AREA)
  • Dental Tools And Instruments Or Auxiliary Dental Instruments (AREA)
  • Accommodation For Nursing Or Treatment Tables (AREA)

Description

a) der tischpl'itenähnliche Schlitten (4) gegenüber dem Gerüuständer (1) auch höhenverstellbar gelagert ist,
b) die Speischale (3) und der zugeordnete Wasserhahn (24) auf dem tischplattenähnlichen Schlitten (4) angeordnet ist,
c) am tischplattenähnlichen Schlitten (4) eine zusätzliche Zwischenablagevomchtung (9) für die vorgenannten, jedoch jeweils unmittelbar benötigten schlauchgebundencn zahnärztlichen Handstücke (10) angeordnet ist und
d) diese zusätzliche Zwischenablagevorrichtung (9) jeweils am Ende entweder eines vom tischplattenähnlichen Schatten («:> horizontal wegschwenkbaren doppelirmigen Schwenkhebels
(11) oder eines aus dem tisch, iattenähnlichen Schlitten (4) ausziehbar gelagerten Tragarmes
(12) angebracht ist.
2. Zahnärztlicher Geräteständer nach Anspruch 1 mit einem aus dem Schlitten ausziehbaren Tragarm für die zusätzliche Handstück-Zwischenablagevorrichtung, dadurch gekennzeichnet, daß die Ablagevorrichtung (9) in Form einer Leiste (13) ausgebildet ist, die um eine an ihrem einen Ende vorgesehene vertikale Achse (A) gegenüber dem Schlitten (4) bzw. dem Tragarm (12) verschwenkbar ist.
3. Zahnärztlicher Geräteständer nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Schlitten (4) Anschlüsse (14) für Zusatzgeräte aufweist.
4. Zahnärztlicher Geräteständer nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß der Schlitten (4) mittels im Geräteständer (1) angeordneter Parallelogrammarmen (17) höhenverstellbar ist.
5. Zahnärztlicher Geräteständer nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß der Schlitten (4) zwecks Anpassung an die eingestellte Höhenlage eines Patientenstuhles (19) mit einem höhenverstellbaren Teil (20) desPatientenstuhles in Wirkverbindung steht.
Die Erfindung betrifft einen neben dem Behandlungsstuhl ortsfest aufstellbaren zahnärztlichen Geräteständer mit einer Speischale und dem zugeordneten Wasserhahn, dessen Oberteil als länglicher tischplattenähnlicher Schlitten zur Ablage für zahnärztliche Behandlungsgegenständc. wie Tabletts, Geräte zum Amalgammischen und sonstige Zusatz- oder Hilfsgeräte, ausgebildet, gegenüber dem übrigen Geräteständer horizontal verschiebbar und um eine vertikale Achse drehbar ist und dem eine Ablagevorrichtung für die Ruhestellung der erforderlichen schlauchgebundenen zahnärztlichen Handstücke zugeordnet ist.
Ein Geräteständer der vorstehend genannten Art ist durch die DE-AS 11 38 887 bekannt. Bei diesem bekannten Geräteständer ist die Höhe des tischplattenähnlichen Schlittens unveränderlich, wobei die Speischale
ίο und der Wasserhahn unterhalb des tischplattenähnlichen Schlittens angeordnet sind und wobei die schlauchgebundenen Handstücke unmittelbar am Schlitten gelagert sind. Diese Anordnung hat zur Folge, daß die auf oder an dem Schlitten angeordneten oder abgelegten zahnärztlichen Behandlungsgegenstände und die unmittelbar benötigten Handstücke vom Zahnarzt oder der Helferin bzw. vom Patienten nicht oder nur umständlich und unbequem in die Behandlungsposition gebracht und erfaßt werden können.
Die US-PS 35 10 945 betrifft einen Geräteständer, bei dem die unmittelbar benötigten Handstücke neben ihrer Ruhelage am Geräteständer selbst nicht zusätzlich am Ende eines mehrarmigen Hebelsystems zwischengelagert, sondern im mittleren Bereich des Hebelsystems an einem Hebel gehalten sind. Am freien Ende des Hebelsystems befindet sich vielmehr ein Ablageteller.
Durch die FR-PS 13 58 018 ist ein zahnärztlicher Geräteständer mit höhenverstellbaren, eine Speischale tragendem Oberteil bekannt. Die Bewegung zur Durchführung der Höhenverstellbarkeit geschieht dabei unter teleskopartigem Eingriff zwischen Oberteil und Unterteil des Geräteständers. Aus dem Oberteil des Geräteständers ist seitlich eine Speischale ausziehbar. In eingeschobenem Zustand ist die Speischale vollkommen verdeckt und kann daher nicht benutzt werden. Im ausgezogenen Zustand können nur kurzzeitig Behandlungsgegenstände auf den die Speischale tragenden Träger abgestellt werden, da diese Gegenstände beim Hineinschieben abgestreift werden würden. Sofern ein Wasseranschluß für die Mundglasfüllung vorgesehen wäre, müßte dieser auf dem horizontal nicht verschieblichen Oberteil des Geräteständers angeordnet sein, so daß er bei ausgezogener Speischale wegen der großen Entfernung vom Patienten nicht erreichbar wäre.
Die DE-OS 15 66 203 bezieht sich zwar auf einen höhenverstellbaren Geräteständer, dessen Oberteil als tischplattenahnlicher, horizontal verschiebbaren Wagen abgebildet ist; jedoch ist dieser Wagen nicht in sich um eine senkrechte Achse drehbar. Dort ist vielmehr der gesamte Geräteständer auf dem fahrbaren Ende eines in Bodennähe angeordneten Armes angebracht, der seinerseits um einen ortsfest im Boden unter den Fußende des Behandlungsstuhls gelagerten, senkrecht angeordneten Bolzen schwenkbar ist. Der Geräteständer ist also nicht ortsfest neben dem Behandlungsstuhl aufgestellt. Außerdem enthält der aus dieser Offenlegungsschrift bekannte Wagen die Ablagevorrichtungen für das endgültige Ablegen aller zahnärztlichen Handstücke.
A us der DE-OS 17 66 132 ist ein zahnärztlicher Gera· testender bekannt, der mitsamt einem seitlich angebrachten Speifontäneteil mittels eines Parallelogrammträgers anhebbar und in Längsrichtung horizontal verschiebbar ist. Um dies bewirken zu können, ist ein aufwendiger Betätigungsmechanismus erforderlich. Dabei ist der Oberteil des Geräteständers nicht als tischplattenahnlicher, horizontaler verschiebbarer und um eine vertikale Achse in sich drehbarer Schlitten ausgebildet, sondern als ein die Umrisse des Geräteständeroberteils
aufweisender Ablagetisch, der an einer Ecke schwenkbar mit einem Schwenkhebel verbunden ist, der seinerseits mit seinem anderen Ende um eine vertikale, in einer Ecke der Oberseite des Geräteständers angeordnete Achse schwenkbar ist.
Die US-PS 33 11 411 zeigt einen zahnärztlichen Geräteständer, bei dem keine horizontale, als Ablage für zahnärztliche Behandlungsgegenstände dienende Oberfläche vorhanden ist. Das Oberteil dieses Geräteständers befindet sich vielmehr immer in einer ein Ablegen von Behandlungsgegenständen ausschließenden, von der Einstellung des Behandlungsstuhles abhängigen Schräglage und ist zu diesem Zweck um eine horizontale Achse kippbar ausgebildet In ihm ist ein teleskopartig zusammenschiebbarer Arm gelagert, der an seinem freien Ende mit den Ablagevorrichtungen für die zahnärztischen Instrumente ausgerüstet ist
Die Erfindung, wie sie im Anspruch 1 gekennzeichnet ist, löst die Aufgabe, einen zahnärztlichen Geräteständer der eingangs genannten Art zu schaffen, bei dem der tischplattenähnliche Schlitten derart aufgebaut und bewegbar ist, daß unter optimaler Ausnutzung der Ablegemöglichkeiten alle auf oder an dem Schlitten angeordneten oder abgelegten zahnärztlichen Behandlungsgegenstände oder -geräte und unmittelbar benötigten zahnärztlichen Handstücke für den Zahnarzt oder dessen Hilfspersonal bzw. für den Patienten in einfacher Weise in die unmittelbare Nähe der Behandlungssteile gebracht und bequem erfaßt werden können.
Die durch die Erfindung erreichten Vorteile sind im wesentlichen darin zu sehen, daß ein in einfacher Weise durchzuführenden Verbringen aller auf oder an dem tischpiattenähnlichen Schlitten des Geräteständers angeordneten oder abgelegten Behandlungsgegenstände in unmittelbarer Nähe der Behandlungsstelle und deren bequemes Erfassen ermöglicht wird.
Die Bewegungsmöglichkeiten der Ablagevorrichtung werden weiter erhöht, wenn der Geräteständer nach Anspruch 2 avsgebildet ist.
Die durch die Erfindung gebotenen Ablagemöglichkeiten werden noch weiter erhöht, wenn der Geräteständer nach Anspruch 3 ausgebildet ist In diesem Zusammenhang sind z. B. an der Unterseite des Schlittens Stutzen für den Anschluß von Absaugschläuchen, z. B. für die Spetschale oder einen Speitrichter oder einen Speichelzieher oder dergleichen angeordnet. Weitere Zusatzgeräte können sein Zahnsteinentfernungsinstrumente, Kauter usw.
Dadurch, daß der Geräteständer nach Anspruch 4 ausgebildet ist, ist der tischplattenähnliche Schlitten von Höhenversi^llorganen frei und daher gewichtsmäßig leicht, was die leichte Vcrstellbarkeit des Schlittens begründet.
Zur Erreichung einer optimalen Höheneinstellung ist es zweckmäßig, wenn < er Geräteständer nach Anspruch 5 ausgebildet ist.
In der Zeichnung sind \usführungsformen der Erfindung beispielsweise dargestellt. Es zeigt
Fig. 1 einen zahnärztlichen Geräteständer in schaubildlicher Darstellung und
Fig. 2 einen Geräteständer mit zugeordnetem Patientenstuhl in Ansicht von der Seite, teilweise aufgebrochen.
Der eigentliche Geräteständer ist mit 1 und sein Sokkel mit 2 bzeichnet. Der Geräteständer 1 weist einen eine Speischale 3 tragend*n Oberteil 4 auf. Der Oberteil 4 ist mit Hilfe eines Trägers 5 gegenüber dem eigentlichen Geräteständer 1 gemäß dem Doppelpfeil 6 höhenverstellbar.
Der Oberteil 4 ist als tischplattenähnlicher Schlitten ausgebildet und gegenüber dem eigentlichen Geräteständer 1 horizontal verschieblich angeordnet, wie z. B. die F i g. 2 und der Doppelpfeil 7 in F i g. 1 zeigen.
Wie der Rundpfeil 8 erkennen läßt, ist der Schlitten 4 um eine vertikale Achse drehbar gelagert
Am Schlitten 4 ist eine Ablagevorrichtung 9 für zahnärztliche Instrumente 10 vorgesehen. Bei der Ausführungsform nach Fig. 1 ist die Ablagevorrichtung 9 mit Hilfe eines doppelarmigen Schwenkhebels 11 am Schlitten 4 gelagert Bei der Ausführungsform nach F i g. 2 ist im Schütten 4 ein horizontal ausziehbarer Tragarm 12 gelagert, an dessen im eingeschobenen Zustand aus dem Schlitten 4 herausragenden Ende die Ablagevorrichtung 9 vorgesehen ist Die Ablagevorrichtung 9 ist gemäß F i g. 2 in Form einer Leiste 13 ausgebildet, die um eine an ihrem linken Ende vorgesehene vertikale Achse A gegenüber dem Tragarm 12 verschwenkbar ist Demzufolge ist die Leiste 13 in F i g. 2 in \\iw:t gegenüber der Ruhestellung um 90° herausgeschwenktei; Stellung dargestellt. Die Länge der Leiste 13 entspricht der Länge der in Fig.'l ersichtlichen Stirnfläche 4a des Schlittens 4.
Am Schlitten 4 befinden sich Anschlüsse 14 und 15 für Zusatzgeräte. Die Anschlüsse 14 dienen z. B. zum Anschluß elektrischer Geräte, während die Anschlüsse 15 z. B. zum Anschluß von Saugschläuchen für Speichelzieher od. dgl. dienen. Am Schlitten 4 ist noch eine Handhabe 16 zur erleichterten Bewegung des Schlittens vorgesehen.
Wie die Fig.2 zeigt, ist der Schlitten 4 mittels im eigentlichen Geräteständer 1 angeordneten Parallelogrammarmen 17 höhenverstellbar. Zur Anpassung des Schlittens an die eingesteilte Höhenlage eines Patientenstuhles 19 steht der Schlitten 4 mit einem höhenverstellbaren Teil 20 des Patientenstuhles 19 über einen Seilzug 18 in Wirkverbindung.
Die Anordnung nach F i g. 1 besitzt noch einen üblieher Instrumententisch 21 mit Instrumentenablagevorrichtung 22.
Auf dem tischplattenähnlichen Schlitten 4 ist noch ein Mundglas 23 abgestellt, dem zur Füllung ein Wasserhahn 24 zugeordnet ist Während die Speischale 3 im Falle der Fig. 1 als abnehmbarer Speitrichter ausgebildet is'., ist die Speischale 3 nach Fig.2 ortsfest am' Schlitten 4 angeordnet.
Hierzu 2 Blatt Zeichnungen

Claims (1)

Patentansprüche:
1. Neben dem Behandlungsstuhl ortsfest aufstellbarer zahnärztlicher Geräteständer mit einer Speischale und dem zugeordneten Wasserhahn, dessen Oberteil als länglicher tischplattenähnlicher Schlitten zur Ablage für zahnärztliche Behandlungsgegenstände, wie Tabletts, Geräte zum Amalgammischen und sonstige Zusatz- oder Hilfsgeräte, ausgebildet, gegenüber dem übrigen Geräteständer horizontal verschiebbar und um eine vertikale Achse drehbar ist und dem eine Ablagevorrichtung für die Ruhestellung der erforderlichen schlauchgebundenen zahnärztlichen Handstücke zugeordnet ist, dadurch gekennzeichnet, daß
DE19722239061 1972-08-08 1972-08-08 Zahnärztlicher Geräteständer Expired DE2239061C2 (de)

Priority Applications (5)

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DE19722239061 DE2239061C2 (de) 1972-08-08 1972-08-08 Zahnärztlicher Geräteständer
CH880673A CH567404A5 (de) 1972-08-08 1973-06-18
GB3124773A GB1409344A (en) 1972-08-08 1973-06-29 Dental unit
IT6925273A IT991877B (it) 1972-08-08 1973-07-26 Colonna per apparecchi dentistici
FR7327598A FR2195420B1 (de) 1972-08-08 1973-07-27

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DE2239061A1 DE2239061A1 (de) 1974-02-21
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GB (1) GB1409344A (de)
IT (1) IT991877B (de)

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Also Published As

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FR2195420A1 (de) 1974-03-08
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