DE2501209A1 - Verfahren und einrichtung zum herstellen von hopfenpellets - Google Patents
Verfahren und einrichtung zum herstellen von hopfenpelletsInfo
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Classifications
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Description
- Verfahren und Einrichtung zum Herstellen von Hopfenpellets Die Erfindung bezieht sich auf ein Verfahren zum Herstellen von Hopfenpellets aus Doldenhopfen durch Verpressen sowie auf eine Einrichtung zur Durchführung eines derartigen Verfahrens mit Hilfe eines Preßwerkzeuges.
- Zur Bierbereitung ist es üblich, Doldenhopfen, mehr oder weniger fein zerkleinerten Hopfen mit dem üblichen Wassergehalt, mit Lupulin angereichertes und/oder fein zerkleinertes Hopfenpulver mit verringertem Wassergehalt oder den durch Lösungsmittelextraktion gewonnenen Hopfenextrakt zu verwenden. Des weiteren ist es bekannt, Hopfen auf mechanischei Wege in Pelletiermaschinen in Körner mit einem Durchmesser von 3 bis 8 mm zu formen, wobei der Hopfen von seiner normalen Feuchtigkeit mit 9 bis 13% nach verschiedenen Verfahren auf 4 bis 7% Feuchtigkeit nachgetrocknet wird, um ihn mahlfähig zu machen und dann in fein gemahlenem Zustand in verschiedenen Körnungen zu Pellets zu pressen. Des weiteren ist ein Verfahren bekannt, Hopfen tiefzukühlen, um den Hopfen auf diese Weise ebenfalls mahlfähig zu machen.
- Das Zermahlen und Pelletieren des Hopfens dient dazu, eine höhere Ausbeute zu erzielen, das ausgekochte Hopfenpulver direkt den Abwasseranlagen zuführen zu können und die gepreßten Pellets vakuumverpackt einfacher und besser lagerfähig zu machen, wobei durch diese Vakuumverpackung keine Aromastoffe verloren gehen.
- Der Nachteil einer derartigen Behandlung besteht einerseits in einem sehr hohen technischen Aufwand und andererseits darin, daß die Produkte bei verschiedenen Verfahren in ihrer Qualität stark beeinflußt werden, insbesondere durch die Satierstoffeinwirkung an Bitterstoffen verlieren.
- In der DU-AS 2.028.771 ist ein Verfahren zur Herstellung von Hopfengranulat aus Hopfenpulver unter Behandlung in Vakuum bekannt. bei dem Hopfenpulver mittlerer Korngröße von 20 bis 2000 Mikron mit einem Wassergehalt von 1 bis 80/0 zu Pellets verpreßt wird. Dieses Verfahren basiert somit auf einer Nachtrocknung des Honfens. Es wird dort ausgeführt, daß bereits versucht worden ist, handelsüblichen Doldenhopfen mit einem Wassergehalt v,« 3 12% und einer mittleren Korngröße von 3000 Mikron und darüber zu pelletieren. Die dabei erzielten Ergebnisse waren, daß zwar ein Pressen solcher Produkte möglich ist, daß aber ein Pelletieren im eigentlichen Sinne nicht erreicht werden kann und auch ein Granulieren derartiger Hopfenpulver nur unter Zusatz von Dampf oder Wasser möglich ist, was zu7aeichen Minderung der Hopfenwertstoffe wie das Granulieren von Doldenhopfen führt.
- Auch andere bisher durchgeführte Versuche, handelsüblichen Doldenhafen (z.B. mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 9 bis 13%) zu pelletieren, haben gezeigt, daß mit herkömmlichen Methoden und Mitteln das Pelletieren von Originalhopfen nicht möglich ist, weil beim Pressen durch die Matrize eine zu starke Erhitzung in Kauf genommen werden muß, die die im Hopfen befindlichen Harze verbrennt und damit entscheidende Geschmacksstoffe vernichtet.
- Bei bekannten Verfahren und Einrichtungen vergleichbarer Art wurde eine zu starke Erhitzung beim Pressen der Pellets dadurch vermieden, daß der gemahlene Hopfen vor oder nach der Pelletiermaschine abgekühlt wurde, ehe er der Preßmaschine zugeführt wurde.
- Ziel der Erfindung ist es, Originalhopfen, d.h. normalen Doldenhopfen in sackreifer Verpackung, der üblicherweise einen Feuchtigkeitsgehalt von ca. 12 bis 13% aufweist, ohne vorherige Nachtrocknung und ohne vorheriges Vermahlen so zu pelletieren, daß die dabei erhaltenen Hopfenpellets in ihrer Qualität den nach bekannten Verfahren erzeugten Hopfenpellets nicht rachstehe!.
- Gemäß der Erfindung wird dies dadurch erreicht, daß handelsüblicher Doldenhopfen mit einem Reuchtigkeitsgehalt von ca 12 bis 13% Preßwerkzeugen zugeführt wird, daß der Doldenhopfen in einer Pelletiermaschine zu einer Pelletgröße von ca 16 mm gepreßt wird, und daß während des Preßvorganges die Preßwerkzeuge gekühlt werden.
- Hierzu werden gemäß der Erfindung Mittel zum Kühlen der zu stark erhitzten Teile des Preßwerkzeues, z.B. der Scheibenmatrize bzw.
- Lochplatte vorgeschlagen, die vorzugsweise Kühlvorrichtungen am äußeren und/oder inneren Umfang sind. Diese Kühlvorrichtungen können in der Scheibenmatrize angeordnete, in Umfangsrichtung verlaufende Kühlmittelleitungen sein, die an ein äußeren Kühlsystem angeschlossen sind. Zweckmäßigerweise ist der Grad der Kühlung über das äußere Kühlsystem steuerbar.
- Da die ungebohrten inneren und äußeren Scheibenmatrizenringe die Wärme besonders stark aufnehmen, wodurch die nächstliegenden Bohrungen den Hopfen überhitzen und dadurch die Harze verbrennen, ergab sich bei bekannten Einrichtungen entsprechender Art im Falle der Pelletierung von Normalhopfen ein Verbrennen der Harze, so daß diese Methode fiir Normalhopfen als ungeeignet angesehen wurde.
- J)ie Ausnutzung der Erkenntnis, daß direkt am Wärmeerzeuger, nämlich der Scheibenmatrize, durch die die Pellets gepreßt werden, die Erwärmung in Grenzen gehalten bzw. eine bestimmte Temperatur aufrechterhalten werden muß, hat zu der Lösung geführt, die Kiihlwirkung direkt in die Matrizenplatte zu verlegen.
- Weiterhin wurde mit der Erfindung durch Änderung der Preßwalzen ein Zerkleinern der Hopfendolden in solcher Weise erreicht, daß eine vorherige Vermahlung entfallen kann, und zwar durch Wahl einer Pelletgröße, die wesentlich über den Dimensionen lag, mit denen bisher Pellets hergestellt wurden. Dabei hat sich eine Pelletgröße von ca. 16 mm als besonders geeignet und günstig erwiesen.
- Für das Pelletieren derartiger Pellets hat es sich als zweckmäßig herausgestellt, die Bohrungen der Scheibenmatrize in Stufen so auszugestalten, daß der engste Durchmesser am austrittsseitigen Ende etwa 16 mm beträgt, wobei z.B. der eintrittsseitige Abschnitt der Bohrung eine konische Gestalt, der mittlere Abschnitt eine zylindrische Gestalt und der austrittsseitige Abschnitt (dessen Durchmesser 16 mmm hat) wiederum eine zylindrische Gestalt besitzt.
- Auf diese Weise wird eine wesentlich bessere und gleichmäßigere Preßwirkung erzielt.
- Mit dem erfindungsgemäßen Verfahren bzw. der erfindungsgemäßen Einrichtung gehen im Hopfen keine Bitterstoffe, Harze oder dgl.
- verloren. Brauversuche haben gezeigt, daß eine sehr hohe Ausbeute erreicht wird, wobei nach dem erfindiingsgemäßen Verfahren hergestellter Hopfen für alle Brauverfahren geeignet ist und auch als Abfallprodukt die gleichen Eigenschaften wie das Hopfenpulver aufweist. Ein weiterer Vorteil des erfindungsgemäßen Vorschlages ist darin zu sehen, daß durch die Pressung das Volumengewicht nur 30% gegenüber dem Hopfenpulver beträft, so daß eine erhebliche Raumeinsparung bei der Lagerung sowie eine außerordentlich große Kostenersparnis bei Transporten (insbesondere Uberseetransporten) erzielt werden kann. Des weiteren ergibt sich aufgrund der außerordent7ich einfachen Technologie, daß die Verarbeitungskosten mehr als 50% gegenüber den Kosten bekannter Anlagen gesenkt werden können.
- Nachstehend wird die Erfindung in Verbindung mit der Zeichnung anhand eines Ausführungsbeispieles erläutert. Es zeigen: Figur 1 eine schematische Darstellun einer Einrichtung zur Durch führung des erfindungsgemäßen Verfahrens in Seitenansieht, Figur 2 eine Schnittansicht längs der Schnittlinie A-B aus Figur 1, Figur 3 eine Aufsicht auf eine Scheibenmatrize gemäß der Erfindung, und Figur 4 eine Schnittansicht längs des Schnittes O-D aus Figur 3.
- Über eine Aufbereitungs- und Dosierschnecke 1 wird der Doldenhonfen 2 in herkömmlicher Weise dem Koller 3 zugeführt, der mit einer horizontalen Scheibenmatrize 4 in der Weise zusammenarbeitet, daß der zermahlene Hopfen in Bohrungen 5 der Scheibenmatrize 4 ein-und hindurchgepreßt wird. Die Scheibenmatrize 4 wird dabei über ein Kühlleitungssystem 6 gekühlt, das über die Leitung 7 mit einem (nicht dargestellten) Kühlaggregat in Verbindung steht.
- Wie in den Figuren 3 und 4 im einzelnen dargestellt, sind Kühlmittelkanäle 8, 9 am äußeren und inneren Umfang der Scheibenmatrize 4 vorgesehen, die die Kühlmittelleitungen 10, 11 aufnehmen.
- Die Bohrungen 5 sind, wie Figur 4 im einzelnen zeigt, mit einem Einführtrichter 12, einem mittleren zylindrischen Abschnitt 13 und einem verengten unteren zylindrischen Abschnitt 14 versehen; der Abschnitt 14 bestimmt die Größe der Pellets.
Claims (5)
- PatentansrücheVerfahren zum Herstellen von Hopfenpellets aus Hopfenpulver durch Verpressen, dadurch gekennzeichnet, daß handelsüblicher, sackfreifer Doldenhopfen mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 bis 13% Preßwerkzeugen zugeführt wird, daß die Hopfendolden zu einer Pelletgröße von ca 16 mm gepreßt werden, und daß während des Preßvorganges die Preßwerkzeuge gekühlt werden.
- 2. Einrichtung zur Durchführung des Verfahrens nach Anspruch 1, mit einer Scheibenmatrize zum Pressen der Pellets, gekennzeichnet durch Vorrichtungen (6 - 11) zum Kühlen der Scheibenmatrize (4).
- 3. Einrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Scheibenmatrize <4) Kühlvorrichtungen (10, 11) am äußeren und / oder inneren Umfang aufweist.
- 4. Einrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Kühlvorrichtungen (10, 11) in Umfangsrichtung der Scheibenmatrize (4) verlaufende Kühleitungen sind, die an ein äußeres Kühlsystem angeschlossen sind.
- 5. Einrichtung nach einem der Ansprüche 2 - 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Bohrungen (5) der Scheibenmatrize (4) aus drei in axialer Richtung hintereinander liegenden Abschnitten (12-14) bestehen, deren einer (12) am eintrittsseitigen Ende nach innen zu konisch verjiingt ist, deren mittlerer (13) sich zylindrisch mit dem kleineren Durchmesser des konischen Abschnittes (12) fortsetzt, und deren ausgangsseitiger Abschnitt (14) gegenüber dem mittleren Abschnitt (13) einen kleineren Durchmesser aufweist und ebenfalls zylindrisch ausgebildet ist.L e e r s e i t e
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1975
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