DE2500780C3 - Vorrichtung zum Abwinkein des Kopfstückes eines Ventilsackes und zum Aufstecken auf eine Abfüllmaschine - Google Patents
Vorrichtung zum Abwinkein des Kopfstückes eines Ventilsackes und zum Aufstecken auf eine AbfüllmaschineInfo
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Description
Die- Erfindung betrifft eine Vorrichtung mit den im
Oberbegriff des Patentanspruchs 1 genannten Merkmalen. Eine derartige Vorrichtung ist aus dem DE-GM
43 009 bekannt. Bei der bekannten Vorrichtung wird die frei abstehende Hälfte des Kopfstücks bei dem in
Vertikallage gebrachten Sack nach unten in zur anderen Kopfstückhälfte spiegelbildliche Position umgelegt.
Danach wird der Sack mit der so gebildeten Oberkante, die in der Mitte des Kopfstücks verläuft, voran in ein
Entfaltungsorgan geschoben, mittels dem das Kopfstück durch Stauchen entfaltet wird. Das Entfaltungsorgan
transportiert dann den Sack parallel zu seiner Hauptebene auf den Stutzen der Abfüllmaschine.
Während bei der gerade beschriebenen Vorrichtung die Entnahme des Sackes von einem Stapel, seine
Vertikalausrichtung, Aufwärts- und nachfolgende Abwärtsbewegung sowie die Horizontalbewegung auf den
Stutzen mittels mechanischer Greifelemente erfolgen, die von zahlreichen Hydraulikzylindern angetrieben
sind, arbeitet die Vorrichtung nach der US-PS 36 91 715 mit Saugköpfen, die sich an die Sackl'lächen anlegen und
mit Unterdruck beaufschlagt sind. Eine solche Vorrichtung ist deshalb empfindlich gegenüber Luftverunreinigungen
und deshalb nur beschränkt einsetzbar.
Aufgabe der Erfindung ist es, eine einfache, betriebssichere, gegen Luftverschmutzung relativ unempfindliche
Vorrichtung mit den im Oberbegriff des Patentanspruchs 1 genannten Merkmalen zu schaffen.
Die erfindungsgemäß vorgesehene Lösung ergibt sich aus den kennzeichnenden Merkmalen des Patentanspruchs
1. Wie man erkennt, ist nur ein einziges ίο bewegliches Element vorgesehen, das das Kopfstück
entfaltet und zugleich um mindestens einen Teil des vertikalen Weges fördert Die verbleibenden Förderelemente
für die Anforderung eines Sackstapels bzw. das Aufstecken des entfalteten Sackes auf den Stutzen der
Abfüllmaschine können in einfachster Form, z.B. als Bandförderer ausgebildet sein.
Es hat sich gezeigt, daß die so aufgebaute Vorrichtung zuverlässig und schnell auch unter ungünstigen Umgebungsbedingungen,
etwa beim Absacken von Zement, einsetzbar ist
Die Unteransprüche definieren Weiterbildungen des Gegenstandes von Anspruch 1.
Gemäß Anspruch 2 sind Brems- und Halteorgane, die selbst stationär sein können und keinen Antrieb
benötigen, für die Deformation des Sackes derart vorgesehen, daß er leicht von dem Mitnehmer erfaßt
werden kann; bei der Vorrichtung nach der US-PS 36 91 715 läuft der jeweils erste Sack eines horizontalen
Stapels auf Anschläge auf, unter denen der Sack mittels einer Saugnapfanordnung herauszuziehen ist, während
bei der Vorrichtung nach dem DE-GM der oberste Sack eines vertikalen Stapels mittels hakenartiger Greifer,
die unter Kopf- und Bodenstück fassen, unter Anschlägen herausgezogen werden soll. Bei beiden bekannten
Vorrichtungen müssen die so gebildeten Vereinzelungsorgan relativ komplizierte Bewegungsbahnen durchlaufen,
während bei der Vorrichtung nach der Erfindung der Mitnehmer nur eine einfache hin- und hergehende
Translalionsbewegung auszuführen braucht.
Gemäß Anspruch 3 werden die Säcke bereits vereinzelt horizontal zugefördert und dann in die Vertikale umgelenkt, ähnlich wie dies in der US-PS 32 13 588 beschrieben ist. Durch die geschickte Ausbildung der die Vertikalförderstrecke begrenzenden Wandungen kann man bei der Vorrichtung nach der Erfindung einen Mitnehmer vorsehen, der nur eine einfache Schwenkbewegung auszuführen braucht.
Gemäß Anspruch 3 werden die Säcke bereits vereinzelt horizontal zugefördert und dann in die Vertikale umgelenkt, ähnlich wie dies in der US-PS 32 13 588 beschrieben ist. Durch die geschickte Ausbildung der die Vertikalförderstrecke begrenzenden Wandungen kann man bei der Vorrichtung nach der Erfindung einen Mitnehmer vorsehen, der nur eine einfache Schwenkbewegung auszuführen braucht.
Zwei Ausführungsformen der Vorrichtung mit den Merkmalen der Erfindung werden nachstehend unter
Bezugnahme auf die Zeichnungen näher erläutert.
Fig. 1 zeigt perspektivisch die erste Vorrichtung im
Betrieb, gesehen von schräg hinten,
Fig. 2 stellt das Fördermagazin gesehen von schräg
vorn dar,
Fig. 3 ist eine Teilseitenansicht mit schematischer Darstellung der Positionen des Kopfstücks eines Sackes
während der Vertikalförderung,
Fig. 4 zeigt schematisch in Seitenansicht den Vorgang des Aufschiebens des Sackes auf den
Abfüllstutzen,
Fig. 5 zeigt in Draufsicht und in Teilansicht schematisiert die Vorrichtung nach Fig. 1 bis ^,
Fig. 6 ist ein Teilschnitt in vergrößertem Maßstab durch die zweite Ausführungsform, und
6S Fig. 7 zeigt in schematisierter Gesamtseitenansicht die Vorrichtung nach F i g. 6.
6S Fig. 7 zeigt in schematisierter Gesamtseitenansicht die Vorrichtung nach F i g. 6.
In der ersten Ausführungsform erfolgt der Transport der Säcke 5 mit Hilfe eines Sackmagazins S (Fig. 1), das
auf Schienen 2 beweglich ist, um so mehrere Füllstutzen
6, 6' der Absackmaschine zu versorgen. Für die Säcke S ist eine Förderstrecke vorgesehen, deren Boden aus
einem horizontalen Transportband 3 besteht und deren Seiten von parallelen, glatten Vertikalwandungen 4
oder von einem Geländer 5 gebildet werden, deren Abstand gleich der Breite eines Sackes 1%. Am hinteren
Ende des Magazins werden die Säcke in Vertikalstellung auf die Förderstrecke aufgegeben, wobei die
Ventilöffnung in Richtung des Füllstutzens 6 dt-r Absackmaschine gerichtet ist. Eine vertikale Platte 7 ist
hinter einer gewissen Anzahl von Säcken angeordnet und Abstützstangen 8 gestatten, daß auf den mittleren
Teil der Säcke eine Kraft übertragen wird, die von dem Transportband 3 durch dessen (nicht dargestellten)
Antriebsmotor übertragen wird. Am vorderen Ende des Magazins 1, & h. an der der Aufgabestelle gegenüberliegenden
Seite befindet sich eine öffnung 9 (F i g. 2), die den Ansetzmechanismus abstützt, der in Fig.2 nicht
dargestellt ist, jedoch nachfolgend unter Bezugnahme auf F i g. 3 erläutert wird.
In diese Figur erkennt man in der Position Sa einen Sack, gesehen im Schnitt, wie er von dem Magazin 1 in
Vertikalstellung angefördert wird, wobei das Kopfstück die Ventilöffnung nach vorn gekehrt enthält, d. h. in der
Figur rechts, relativ zum Sack.
Während seiner Bewegung nach rechts (in F i g. 3) unter der Wirkung einer horizontalen Kraft entsprechend
der Schiebung der Platte 7, die von den Säcken übertragen wird, welche dem ersten Sack folgen, trifft
dieser mit der freien Kante seines Kopfstücks auf ein gekrümmtes Federblatt 10, das auf den Sack ein.·
horizontale Reibungskraft in der Schiebung entgegengesetzter Richtung ausübt, welche durch die folgenden
Säcke übertragen wird, sowie eine von oben nach unten gerichtete Vertikalkraft. Die genaue Form des Blattes
10 wird durch Versuche ermittelt in Abhängigkeit von dem Typ der Säcke. Die Flexibilität des Blattes
ermöglicht die Anpassung auch an sich ändernde Sackhöhen. Es ist gleichfalls möglich, die Position des
Blattes in der Höhe einzustellen sowie eine Verschiebung von vorn nach hinten (von rechts nach links in der
Figur) vorzunehmen, um gewisse geringfügige Ände-.rungen der Abmessungen oder der Steifigkeiten der
Säcke auszugleichen.
Unter der Wirkung der als Bremsorgan wirkenden Blattfeder 10 hat der Sack die Tendenz, sich nach hinten
zu neigen, aber sein unterer Abschnitt gelangt dabei in Kontakt mit einem Halteorgan oder Anschlag 11, der
sich oberhalb des Transportbandes 3 befindet, und das Kopfstück biegt sich vom eigentlichen Sack ab, wie in
der Stellung Sb angedeutet.
Eine horizontale bewegliche Lamelle 12 bildet den Mitnehmer. Sie wird in Bewegung gesetzt unter der
Wirkung eines Hubzylinders 17, der in F i g. 4 dargestellt ist, und bewegt sich von unten nach oben unter
Durchlaufen der mit den Indizes a, b markierten Positionen, bis zu der Position c, und von dort schließlich
in die Position, die durch den Index ^gekennzeichnet ist. Die Lamelle trifft während dieser Bewegung auf den
Sack, der sich weiter in Horizon'alrichtung bewegt hat;
sie greift unter das Kopfstück ancl laßt den Sack aus
Position Scin Position Sdgelangen.
Während seiner Bewegung trifft der Sack auf eine horizontale Platte 13, welche das Kopfstück dazu
zwingt, eine horizontale Stellung einzunehmen. Diese Platte liegt im wesentlichen in der Horizontalebene der
Achse des Füllstutzens. In derselben Horizontalebene befindet sich auch die Unterseite eines Förderriemens
14, der in einer Ebene senkrecht zu der der Fi g. 3 läuft
Wenn die Lamelle 12 ihre Bewegung nach oben fortsetzt, bis zu der mit Index e bezeichneten Position,
befindet sich der Sack in der Position Se, d. h. daß das Kopfstück horizontal liegt und zwischen der Lamelle 12
und dem Förderriemen 14 eingeklemmt ist
Es ist zu bemerken, daß die Höhe des Anschlages 11
kleiner ist als die Vertikalverschiebung des Sackes, so daß dieser nicht mehr in Kontakt mit dem Anschlag
steht, wenn er an der Position Se ankommt, sondern nur
noch von oben gehalten wird.
Eine gekrümmte Blattfeder 15 ist unter der Lamelle 12 angeordnet und verschiebt sich mit dieser. Ihre
Aufgabe besteht darin zu verhindern, daß, während sich die Lamelle 12 in der oberen Stellung befindet, der
folgende Sack vorzeitig der Wirkung des Bremsorgans 10 entgleitet und dabei nach vorn abkippt, bis zu einem
Punkt, wo das Kopfstück nicht mehr von ihm erfaßt werden kann.
Eine weitere Blattfeder 16 ist schräg unter der horizontalen Flatte 13 angeordnet. Ihre Aufgabe
besteht darin zu verhindern, daß infolge besonderer Weichheit das Kopfstück sich über die Horizontale
hinaus abwinkelt unter der Wirkung der Blattfeder 10 und dieser entweichen kann, bevor es in Kontakt mit
dem Förderriemen 14 gelangt. Es ist offensichtlich, daß die Form und die Abmessungen der Elemente 15 und 16,
die aus Blech bestehen, in Abhängigkeit von den Kennwerten der verwendeten Säcke modifiziert werden
können.
Um den folgenden Ablauf zu erläutern, wird auf F i g. 4 und 5 Bezug genommen, die in Seitenansicht bzw.
in Draufsicht die Vorrichtung darstellen.
Man kann in Fig.4 den Sack S in Position Se erkennen, also in Kontakt mit dem unteren Trum des
Förderriemens 14 und abgestützt durch die Lamelle 12, die ihrerseits getragen wird von dem Hubzylinder 17.
Die Riemenscheiben 18, 19, welche den Förderriemen 14 tragen, sind ebenfalls erkennbar und der Antriebsmotor
20 ist in F i g. 5 gezeigt.
Die Bewegung des Förderriemens 14 nimmt den Sack S in Horizontalrichtung bis zum Füllstutzen 6 der
Absackmaschine mit.
Während dieber Bewegung trifft das Kopfstück auf ein Ablenkglied, bestehend aus starren, gebogenen
Blechteilen 21 bzw. 22, deren Form, erkennbar in F i g. 5, auf das Kopfstück während seiner Horizontalbewegung
Kompressionskräfte ausübt, die zur Folge haben, daß das Ventil sich öffnet, so daß der Stutzen 6 in das Innere
des Sackventils eindringen kann. Der Sack nimmt demgemäß die Position S/an und seine Füllung kann
beginnen.
Die Blechteile 21, 22 sind so angeordnet, daß sie um die Horizontalachse der Riemenscheibe 19 schwenken
können, derart, daß das Füllen des Sackes bis zu einer Höhe oberhalb der Blechteile nicht behindert wird. Das
Aufblasen des Sackes hebt die Blechteile allmählich, und darüber hinaus wird ein Nocken 23 bei Durchlauf der
Lamelle 12 betätigt, um die Blechteile anzuheben und damit ein Verklemmen zu vermeiden.
Eine solche Vorrichtung ist insbesondere in der Zementindustrie brauchbar, wo sie mit einer Absackmaschine
(beispielsweise mit vier Auslässen in einer Linie angeordnet) das Füllen von etwa 1200 Säcken pro
Stunde ermöglicht, d. h. 60 t Zement pro Stunde, und bei einer Umlaufabsackmaschine bekannter Bauart die
Füllung von etwa 2000 Säcken pro Stunde ermöglicht.
entsprechend 100 t Zement pro Stunde. Es genügt, die Länge des Zuführwagens für die Säcke an den
Durchsatz der Maschine anzupassen. Es ist wünschenswert, daß die Vorrichtung während einer Stunde ohne
Nachladung das Zuführen von Säcken zur Absackmaschine ermögilicht. Danach ist für eine Absackmaschine
mit einem Durchsatz von 1200 Säcken pro Stunde eine Förderstreckenlänge von etwa vier Metern erforderlich,
da 25 Säcke eine Dicke von etwa 75 mm besitzen.
In einer Vorrichtung gemäß einer oben bereits erwähnten weiteren Ausführungsform, die nachstehend
unter Bezugnahme auf F i g. 6 und 7 erläutert wird, werden die Säcke einer nach dem anderen zugeführt,
beispielsweise mit Hilfe eines Förderbandpaares, bis zur unteren öffnung eines engen Vertikalkanales 24, dessen
Höhe im wesentlichen gleich der Länge eines Sackes ist, und dessen Ebene im wesentlichen die Vertikalebene ist,
in welcher sich auch der Füllstutzen 6 der Absackmaschine befindet.
Die Seite, auf die das Kopfstück des Sacks gefaltet ist, wird im folgenden aus Gründen der Vereinfachung als
»Vorderseite« bezeichnet; sie befindet sich in den Zeichnungen auf der rechten Seite.
Oberhalb des Kanals 24 an der Vorderseite befinden sich der oder die Förderriemen für die Horizontalförderung
14, die oben bereits erläutert wurden, und auf der Rückseite befindet sich ein als Anschlag dienendes
Element 27, das nachstehend noch näher erläutert wird. Die Wandung 25 des Kanals 24, die sich auf der
Vorderseite befindet, endet in einem Vertikalabstand von der Horizontalebene des Förderriemens 14, der
größer ist als der Breite des Kopfstücks entspricht. Die gegenüberliegende Wandung 26 erstreckt sich weiter
nach oben.
Der Kanal 24 gestattet den freien Durchtritt des Sackes in Richtung auf den Stutzen der Absackmaschine,
wenn er den Förderriemen 14 erreicht, da die Wandungen des Kanals miteinander auf der gegenüberliegenden
Seite verbunden sein können, sowie auf der Seite der Absackmaschine auf einem Niveau, das tief
genug liegt, um den Durchlauf des Sackes nicht zu beeinträchtigen.
Das Element 27 besitzt eine ebene innere Fläche 27a entsprechend Mantellinien, parallel zur Oberkante des
Sacks, und geneigt in Richtung der Vorderseite des Sackes, die sich mindestens bis zur Axialebene des
Kanals erstreckt, und bis zu einem bestimmten Abstand in hinterer Richtung. Die Fläche 27a verlängert sich in
hinterer Richtung um eine Fläche 27b, die abgerundet ist
und normalerweise unwirksam ist, jedoch dazu dient, eine übertriebene Faltung des Sackes zu verhindern, im
Falle, daß dessen Material extrem weich ist.
Die Aufgabe des Elementes 27 besteht in folgendem. Während der Bewegung des Sackes nach oben tritt das
obere Ende des Sackes aus dem Kanal aus und gelangt in Kontakt mit der Fläche 27a in der Position SÄ'der
F i g. 6, und wird dabei einer Reaktionskraft unterworfen, von der eine Komponente horizontal und in
Richtung nach hinten gerichtet ist
Unter der Wirkung dieser Kraft hat der Sack die Tendenz, um die Oberkante der hinteren Wandung 26
des Kanals 24 abzukippen, wird jedoch an dieser Bewegung gehindert durch die Wirkung der vorderen
Wandung 25 des Kanals 24. Unter der Wirkung der Gesamtheit dieser Kräfte faltet sich das Kopfstück von
der Vorderseite des Sackes ab.
Die Höhe, bei der die Wandung 26 endet, soll in Funktion von der Weichheit des Sackmaterials gewählt
werden, wobei ein weicherer Sack erfordert, daß diese Wand weiter nach oben ragt, als bei einem sehr steifen
Sackmaterial erforderlich ist.
Ein Mitnehmer 12 gelangt dann in Eingriff, um eine Vertikalkraft von unten nach oben auf die Unterseite
des Kopfstücks auszuüben, und dies erfolgt in der Position 5c'der F i g. 6, um den Sack in die Position Se
zu bringen, wie dies unter Bezugnahme auf F i g. 1 bis 5 erläutert wurde, d. h. in Kontakt mit den Förderriemen
14.
Dieser Mitnehmer 12 ist vorzugsweise eine ebene Lamelle, die mindestens in dem Bereich, wo sie an dem
Kopfstück des Sackes anstößt, horizontal verläuft, um zu verhindern, daß sich an der Wandung 27 des Kanals
verhakt, ist sie um ein horizontales Schwenk lager 12' schwenkbar.
Die Weiterförderung des Sacks entspricht der des vorhergehenden Beispiels, so daß eine weitere Erläuterung
sich erübrigt.
Es ist bevorzugt, daß die Vertikalkraft von unten nach oben, die während der ersten Phase der Förderung des
Sackes wirkt, mindestens solange anhält, bis die Kraft gleicher Richtung auf die Unterseite und/oder die
Innenseite des Kopfstücks ausgeübt wird; man vermeidet auf diese Weise, daß der Sack wieder zurückfällt,
doch es ist erforderlich, daß diese Kraft spätestens dann endet, wenn der Sack seine Horizonlalbewegung in
Richtung auf den Auslaß der Absackmaschine beginnt.
Dies läßt sich in dem beschriebenen Ausfühmngsbeispiel
in einfacher Weise dadurch verwirklichen, daß man den Sack zwischen zwei Trommeln 28, 29 durchlaufen
läßt, die unmittelbar unter dem Kanal 24 angeordnet sind. Diese beiden Trommeln drehen sich in entgegengesetzter
Richtung um Horizontalachsen, die in der gleichen Höhe liegen, und zwischen sich einen
Zwischenraum belassen, der geringer ist als der Dicke eines nicht komprimierten Sackes entspricht. Ihre
Position ist so gewählt, daß der untere Abschnitt eines
Sackes ihrer Wirkung entgleitet, zwischen dem Augenblick, wo das Element 12 in Kontakt mit dem
zurückgeschlagenen Teil des Kopfstücks tritt, und dem Augenblick, wo dieses zwischen dem Mitnehmer 12 und
dem Förderriemen 14 eingeklemmt wird.
Gemäß F i g. 7 ist vorgesehen, daß die Säcke zunächst vertikal gestapelt werden mit dem Kopf, der die
Öffnung enthält nach unten in einem Magazin 30, das an seinen Enden offen ist Unter dem Magazin befindet sich
ein Horizontalförderer 31, bestehend aus einer Serie von Bändern oder Riemen, die parallel zueinander
liegen, und die Säcke einen nach dem anderen befördern.
Eine Serie von Schwemkablenkelementen 32a, 32£>,
32c, 32c/lenkt die Säcke in Richtung auf den Füllstutzen
aus, der zu beschicken ist
Diese Ablenkclemente bestehen aus Gabeln mit schräg verlaufenden Zinken, die zwischen die Bänder
oder Riemen eingreifen, welche den Förderer 31 bilden. Der von einem Ablenkelement umgeleitete Sack wird
von einem Schrägförderer 33 in Richtung auf das untere Ende des Kanals 24 weitergegeben. Dieser Förderer
besteht aus zwei Transportbändern 34, 35, die in entgegengesetztem Sinn umlaufen, und zwischeneinander
den Sack festhalten.
In Richtung nach oben laufen die Bänder 34, 35 um Trommeln 28, 29, wie oben bereits beschrieben, welche
die in den Kanal 24 einzuführenden Säcke transportieren.
Auch die Bänder 34, 35 können aus voneinander
Auch die Bänder 34, 35 können aus voneinander
getrennten Bändern oder Riemen bestehen, und die Trommeln 28, 29 können aus einzelnen, separaten
Elementen bestehen. Das untere Ende der Wandung 25, 26 kann demgemäß Vorsprünge aufweisen, die zwischen
die Bänder oder Riemen greifen, was das Risiko für ein fehlerhaftes Einführen eines Sackes in den Kanal
verringert.
Die Vorrichtung umfaßt ebenso viele Ablenkelemente 32, Transporteinrichtungen 29, Kanäle 24 usw., wie
die Absackmaschine Füllstutzen aufweist; der Motor 36
für den Antrieb der Riemenscheiben 14 ist jedoch nur einmal vorhanden.
Die Vorrichtung gemäß der zweiten Ausführungsform umfaßt demgemäß eine größere Anzahl von Teilen
als die erste Ausführungsform, doch wird dieser Nachteil ausgeglichen durch eine größere Betriebssicherheit
und durch das Vermeiden eines Wagens und Zubehörteilen für das Sicherstellen von dessen genauer
Positionierung.
Hierzu 5 Blatt Zeichnungen
Claims (3)
1. Vorrichtung zum Abwinkein des Kopfstückes eines flachliegenden Ventilsackes aus Papier und
zum nachfolgenden Aufstecken des Sackes auf den Stutzen einer Abfüllmaschine, bei der der Sack mit
der Oberkante des Kopfstückes von unten gegen einen Anschlag aufwärts gefördert und dann
horizontal unter Öffnen des Ventils auf den Stutzen aufgeschoben wird, dadurch gekennzeichnet,
daß ein vertikal bewegliches Mitnehmerelement (12) vorgesehen ist, das unter die Unterkante
des Kopfstückes greift, den Sack in die obere Endlage fördert, dabei das Kopfstück vollständig
abwinkelt und mit einem Horizontalförderer (14) in Verbindung bringt.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, bei der die Säcke mit ihrem Kopfstück oben einen sich in Horizontalrichtung
erstreckenden Stapel bildend längs einer Führnngsstrecke förderbar sind, dadurch gekennzeichnet,
daß ein das Kopfstück des jeweils ersten Sacks des Stapels entgegen der Förderrichtung
umbiegendes Bremsorgan (10) sowie ein an der unteren Sackkante angreifendes Halteelement (11)
vorgesehen sind, mittels denen der Sack in eine gekrümmte, die Erfassung durch das Mitnehmerelement
(12) erleichternde Lage deformierbar ist.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1, bei der die Säcke in Horizontallage nacheinander mittels einer Förderbandanordnung
der Abfüllmaschine zuförderbar sind und mittels eines Ablenkorgans in eine Vertikalförderstrecke umlenkbar sind, dadurch gekennzeichnet,
daß die Säcke in der Vertikalförderstrecke mit ihren Kopfstücken voran förderbar sind
und daß eine der die Vertikalförderstrerke begrenzenden Wandungen (25), auf deren Seite sich das
Mitnehmerelement (12) befindet, um mindestens die halbe Breite des Kopfstücks kürzer ist als die
gegenüberliegende andere Wandung (26), während der Anschlag (27) in einer Entfernung etwa gleich
der halben Kopfstückbreite über der Endkante der erstgenannten Wandung (25) angeordnet ist.
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