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DE2500364A1 - Stecksicherung - Google Patents

Stecksicherung

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Publication number
DE2500364A1
DE2500364A1 DE19752500364 DE2500364A DE2500364A1 DE 2500364 A1 DE2500364 A1 DE 2500364A1 DE 19752500364 DE19752500364 DE 19752500364 DE 2500364 A DE2500364 A DE 2500364A DE 2500364 A1 DE2500364 A1 DE 2500364A1
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DE
Germany
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fuse
housing
plug
forming
sections
Prior art date
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Application number
DE19752500364
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DE2500364C2 (de
Inventor
Avinash P Aryamane
Walter A Clements
Harold L Williams
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Littelfuse Inc
Original Assignee
Littelfuse Inc
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Publication date
Application filed by Littelfuse Inc filed Critical Littelfuse Inc
Publication of DE2500364A1 publication Critical patent/DE2500364A1/de
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    • HELECTRICITY
    • H01ELECTRIC ELEMENTS
    • H01HELECTRIC SWITCHES; RELAYS; SELECTORS; EMERGENCY PROTECTIVE DEVICES
    • H01H69/00Apparatus or processes for the manufacture of emergency protective devices
    • H01H69/02Manufacture of fuses
    • HELECTRICITY
    • H01ELECTRIC ELEMENTS
    • H01HELECTRIC SWITCHES; RELAYS; SELECTORS; EMERGENCY PROTECTIVE DEVICES
    • H01H85/00Protective devices in which the current flows through a part of fusible material and this current is interrupted by displacement of the fusible material when this current becomes excessive
    • H01H85/02Details
    • H01H85/04Fuses, i.e. expendable parts of the protective device, e.g. cartridges
    • H01H85/041Fuses, i.e. expendable parts of the protective device, e.g. cartridges characterised by the type
    • H01H85/0411Miniature fuses
    • H01H85/0415Miniature fuses cartridge type
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    • HELECTRICITY
    • H01ELECTRIC ELEMENTS
    • H01HELECTRIC SWITCHES; RELAYS; SELECTORS; EMERGENCY PROTECTIVE DEVICES
    • H01H69/00Apparatus or processes for the manufacture of emergency protective devices
    • H01H69/02Manufacture of fuses
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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Manufacturing & Machinery (AREA)
  • Fuses (AREA)
  • Details Of Connecting Devices For Male And Female Coupling (AREA)

Description

MÜLLER-BORE · GROENING · OEUFEL · SCHÖN HERTEL
MÜNCHEN ■ BRAUNSCHWEIG · KÖLN
Dr. W. Müll»r-Bor* · Braunschwalg H. Groaning, Olpl.-Ing. · München
S/L 43-1 Dr.P. Deufel, Dipl.-Chem. · Münchtn
Dr. A. Schön, Dlpl.-Chem. · MQnchan Warntr H»rtel, Dlpl.-Phy». · Köln
LITTELFUSE, INC.
Des Piaines, 111., USA
Stecksicherung
Die Erfindung betrifft eine Stecksicherung und insbesondere eine Miniatursicherung für eine Stromüberlastung, die unabhängig davon, ob sie mit einem Strom von nur wenigen Ampere oder in der Größenordnung von 3o Ampere belastbar ist, einen Raum einnimmt, der nur ein Bruchteil des Raumes ist, der von einer herkömmlichen zylindrischen Sicherung mit Glasmantel eingenommen wird.
Eine Sicherung gegen Stromüberlastung, welche mit Strömen des vorstehend genannten Größenbereiches belastbar ist, besteht gewöhnlich aus einem abgedichteten zylindrischen Glasmantel mit zylindrischen Klemmen, die von den Enden vorstehen, sowie aus einem Schmelzeinsatz, der sich zwischen den Sicherungsklemmen in dem abgedichteten Zylindermantel erstreckt. Derartige Sicherungen für Stromgrenzwerte von 1o bis 3o A haben gewöhnlich eine Länge in der Größenordnung von über 2,5 cm und zusammen mit den mit ihnen
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verbundenen Halterungskleitimen eine Gesamtbreite von annähernd 6 mm und mehr. Einer der Nachteile einer solchen Sicherung ergibt sich durch den großen Platzbedarf für die Installierung der Sicherung und durch die Schwierigkeit/ sie aus den Halterungsklemmen zu entfernen.
Eine wesentliche Verbesserung der Sicherungen gegen Stromüberlastung der genannten Größenordnuna würde dadurch erreicht, daß eine Sicherung gebaut wurde, welche eine Länge unter 2o mm (3/4n) und eine Breite unter 6 mm (1/4") hat. Die Klemmen einer solchen Sicherung (US-PS 3 436 711) stecken in Buchsenöffnungen, welche sich quer zur Länge des Sicherungskörpers erstrecken, so daß als Buchsenverbindung eine Halterungseinrichtung verwendet werden kann, die billiger und weniger platzraubend ist als die für herkömmliche Sicherungen für hohe Ströme erforderliche.
Obwohl die bisher entwickelten Miniatursicherungen gegenüber den herkömmlichen Sicherungen mit dem zylindrischen Glasmantel erheblich verbessert sind, möchte man jedoch vom Gesichtspunkt der Herstellungskosten und des Schutzes für den Benutzer eine weitere Verbesserung erzielen. Beispielsweise liegt bei manchen der bisher entwickelten Miniaturs'icherungen der Schmelzeinsatz frei. Wenn ein solcher Einsatz bei einem Kurzschluß eingeführt wird, brennt er durch, wodurch geschmolzenes Material auf die die Sicherung einführende Person geschleudert wird. Außerdem ist es möglich, daß die Person, welche eine Sicherung einführt oder entfernt, in Kontakt mit dem freiliegenden Schmelzeinsatz kommt, so daß sie bei unachtsamem Ergreifen der Sicherung einen Schlag bekommt. Obwohl bei einer bekannten Ausführungsform einer Miniatursicherung der Schmelzeinsatz in einem transparenten Gehäuse mit einem Handgriff eingeschlossen ist, der sich von dessen Außenwänden erstreckt, hat sich diese Sicherung jedoch als relativ teuer in der Herstellung erwiesen.
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Außerdem weist sie eine geringere Betriebssicherheit als die nachstehend beschriebene erfindungsgemäße Sicherung auf. Zudem ist der Schmelzeinsatz nur auf der Seite des Gehäuses sichtbar, da der Handgriff eine Frontalansicht verhindert, so daß man den Schmelzeinsatz nicht sehen kann, wenn die Sicherung zwischen einem anderen Paar von in gleicher Weise nahe beeinanderliegenden Sicherungen an einem Sicherungsbrett installiert ist. Dabei ist ein Ergreifen des Handgriffes infolge des kleinen freien Raums zwischen benachbarten Sicherungen schwierig.
Die der Erfindung zugrunde liegende Aufgabe besteht deshalb darin, eine Miniatursicherung mit oder ohne einem umschlossenen Schmelzeinsatz zu schaffen, welche mit Strömen auch über Io A1 beispielsweise bis zu 3o A, belastbar ist und die mit erheblich geringeren Kosten hergestellt werden kann, als die bisher gebauten Miniatureicherungen.
Die erfindungsgemäße Miniatursicherung soll ein Gehäuse haben, welches eine isolierte Grifflache und eine Abschirmung aufweist, welche den Benutzer davor schützt, daß er mit dem Sicherungsmaterial in Kontakt kommt, wenn eine eingesetzte Sicherung durchbrennt. Die Miniatursicherung soll leicht in eine geeignete Buchsenverbindung an einer Sicherungstafel einsetzbar oder daraus entfernbar sein, wobei die Verbindungen einen sehr geringen Abstand haben. Außerdem soll vorzugsweise der Schmelzeinsatz der Sicherung auf einfache Weise sichtbar sein, wenn die Sicherung an einer derartigen Sicherungstafel montiert ist.
Die bekannten Miniatursicherungen sind derart gebaut, daß ihre äußere Gestalt und ihre Außenabmessungen für sich in weitem Bereich ändernde Strombelastungen identisch sind. Es ist deshalb leicht möglich, versehentlich eine Sicherung mit einer sehr hohen Strombelastung, beispielsweise 2o bis 3o A, in ein Verbindungsstück einzusetzen, welches einer
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Schaltung zugeordnet ist, bei welcher die Strombelastung 5 bis 15 A betragen darf, wodurch ein sehr gefährlicher Betriebszustand erreicht wird. Obwohl diese Sicherungen im allgemeinen markiert oder einen Farbkode tragen, um ihre Schmelzwerte anzuzeigen, kann der Benutzer leicht einen Fehler begehen, wenn er die gewöhnlich kleinen Stromwertmarkierungen oder komplizierten Farbkodes falsch liest. Erfindungsgeraäß soll dehalb die Sicherung so gebaut sein, daß sie, obwohl die verschiedenen Sicherungsanordnungen im wesentlichen gleiche Gestalt und Größe haben, der Unterschied zwischen Sicherungen für relativ hohe und relativ niedrige Strombelastungen leicht festgestellt werden kann.
Bei den meisten Konstruktionen der bekannten Miniatursicherungen haben die Klemmen eine zylindrische zapfenartige Gestalt, die in Basen von Isoliermaterial gegossen sind. Die Schmelzeinsätze sind zwischen die inneren Enden dieser Klemmen gelötet. Das Vorhandensein der Lötverbindungen führt manchmal zu Problemen hinsichtlich der Betriebssicherheit, die sich durch Korrosion oder Heißstellen infolge schlechter Lötverbindungen oder Alterungsbeeinträchtigungen ergeben. Dieser Nachteil soll deshalb bei der erfindungsgemäßen Miniatursicherung vermieden werden, d. h. es sollen sich keine Probleme hinsichtlich Korrosion oder Heißstellen ergeben.
Die der Erfindung zugrunde liegende Aufgabe wird dadurch gelöst, daß das Stecksicherungselement nur aus einem einzigen Stück besteht, welches aus einem Blech oder einem Streifen von Sicherungsmaterial gestanzt ist und ein Paar von beabstandeten, insgesamt parallelen, im wesentlichen planparallelen Klemmen bildenden Blattabschnitten hat, die für die Aufnahme in einem Paar von Druckklemmen oder dergleichen vorgesehen sind, welche in einer Montageplatte bzw. Sicherungstafel gehaltert sind. Die Klemmen bildenden Blattabschnitte haben im wesentlichen planparallele, sich
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längs erstreckende strombelastbare Fortsätze an den inneren Endteilen, die miteinander durch ein sich quer erstreckendes, insgesamt planparalleles, die Sicherung bildendes Einsatzteil verbunden sind, dessen Querschnittsfläche viel kleiner ist als die der die Klemmen bildenden Blattabschnitte und deren strombelastbare Fortsätze. Die kleinere Querschnittsfläche des den Schmelzeinsatz bildenden Teils des Stecksicherungselementes wird vorteilhafterweise dadurch erreicht, daß sowohl die Breite als auch die Stärke bezogen auf die anderen stromführenden Teile des Stecksicherungselementes verringert werden. Die Stärkenreduzierung des den Schmelzeinsatz bildenden Teils kann auf verschiedene Weise erreicht werden, beispielsweise durch Fräsen und/oder Zusammendrücken des Metalls, wobei die Kombination dieser beiden Verfahren bevorzugt wird.
Das vorstehend beschriebene Stecksicherungselement kann als Sicherung verwendet werden, wobei es lediglich in Druckklemmen oder dergleichen gesteckt wird, ohne daß zusätzliche Elemente vorgesehen werden. Das Stecksicherungselement kann jedoch auch in einem Gehäuse auf die nachstehend beschriebene Art installiert werden, was die bevorzugte Ausführungsform der Erfindung darstellt. Das beschriebene Stecksicherungselement kann mit oder ohne Gehäuse auf einfache Weise in Serienfertigung hergestellt werden, indem es einfach von dem Ende eines Bandes eines solchen Sicherungsmetalls ausgestanzt wird, nachdem ausgewählte Flächen gefräst und/oder komprimiert worden sind, um die Querschnittsfläche der Teile des Bandes zu reduzieren, welche das Schmelzsicherungsteil des davon abgetrennten Stecksicherungselementes bilden sollen.
Ein solches einstückiges Stecksicherungselement der vorstehenden Art ist einem aus Sicherung und Klemme kombinierten Element gegenüberzustellen, welches an einer isolierenden
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Basis befestigt ist. Dieses Element hat eine langgestreckte und zusammengedrückte C-förmige Gestalt. Die Endteile dieses Elementes liegen auf der Außenseite der Basis und sind zwischen einem Paar von beabstandeten Halteklemmen aufgenommen. Andere bekannte Elemente, bei welchen Sicherung und Klemme ein Stück bilden (US-PSn 3 5oo 463, 2 468 351) haben einen Aufbau, der anders und aufwendiger ist als der erfindungsgemäße. Bei einer der bekannten Sicherungen (US-PS 2 468 351) bildet das aus Sicherung und Klemme bestehende einstückige Element ein Teilglied einer herkömmlichen Sicherung mit Schraubsockel. Es handelt sich also nicht um eine Steckeinheit, die direkt an einer Sicherungstafel installierbar ist.
Bei einer bevorzugten Ausführungsform des erfindungsgemäßen Stecksicherungselementes sind die die Klemmen bildenden Blattabschnitte des Stecksicherungselementes mit quer vorstehenden Flügeln versehen, wenn die Sicherung für eine relativ hohe Strombelastung vorgesehen ist. Dadurch erhalten die Klemmen das Aussehen von relativ massiven und deshalb für hohe Strombelastung geeigneten Klemmen, wodurch ihr Einsetzen in Sicherungsaufnahmesockel für niedrige Strombelastung verhindert wird.
Das erfindungsgemäße einstückige Stecksicherungselement bzw. ein einem solchen Element ähnliches Teil bildet eine Anordnung mit einem aus !isoliermaterial hergestellten Gehäuse, welches eine isolierte Greiffläche für die Anordnung hat und eine Abschirmung bildet, die das Umherspritzen von Sicherungsmetall in der umgebenden Atmosphäre verhindert, wenn die Sicherung durchbrennt..
Das Gehäuse kann aus zwei gegeneinandergehaltenen Gehäusehälften bestehen, die um das Stecksicherungselement herum eingeschnappt sitzen. Vorteilhafterweise besteht das Gehäuse
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jedoch aus einem in einem Stück geformten Element mit einer Öffnung an seiner nach innen weisenden Seite, in welche das Stecksicherungselement für das Einbringen in das Gehäuse eingeführt wird. Das Gehäuse hat zweckmäßigerweise eine schmale langgestreckte Form und wird von relativ nahe beabstandeten Seitenwänden begrenzt, die von schmalen Stirnwänden und einer schmalen Außenwand überbrückt werden. Das Stecksicherungselement kann in dem Gehäuse dadurch fixiert werden, daß in dem Gehäuse vorstehende Abschnitte bzw. Vorsprünge ausgebildet werden, die sich in öffnungen in dem Stecksicherungselement erstrecken. Die VorSprünge werden vorteilhafterweise durch Kaltkerbung oder durch Ultraschallerweichung des Materials ausgebildet. Es wird wenigstens die Außenwand des Gehäuses, d. h. die Wand, welche nach außen weist, wenn die Sicherungsanordnung auf einer Sicherungstafel installiert ist, vorzugsweise jedoch das gesamte Gehäuse vorteilhafterweise aus einem transparenten Material gefertigt. Das Schmelzsicherungsteil des Stecksicherungselementes wird an einer Stelle in der Nähe dieser transparenten Außenwand angeordnet, so daß es jederzeit leicht erkennbar ist. Vorzugsweise stehen wenigstens die langgestreckten Endteile der Außenwand über den Rest des Gehäuses vor, so daß geeignete Greifflächen an den Gehäuseenden gebildet werden, wodurch die Stecksicherungsanordnung für das Einsetzen in irgendeine Stelle einer Sicherungstafel und für das Entfernen daraus trotz der kleinen freien Räume zwischen benachbart installierten Stecksicherungsanordnungen leicht gegriffen werden kann.
Das Gehäuse ist vorzugsweise mit einem Paar von Öffnungen in der Außenwand für den Zugang zu den Klemmen versehen. Die öffnungen verjüngen sich vorzugsweise nach innen zu einer Stelle, die zu den ganz innen liegenden Enden der Klemmenfortsätze ausgerichtet ist. Widerstandsmeßprüfsonden werden so in Kontakt mit den die Klemmen bildenden
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Blattabschnitten des Stecksicherungselementes geführt, um den ununterbrochenen Durchgang zu prüfen, wenn angenommen wird, daß der Sicherungseinsatz einen Riß hat, der durch die transparente Gehäuseaußenwand hindurch nur schwierig zu erkennen ist. Die Begrenzungswände der Zutrittsöffnungen haben vorzugsweise sich davon ausgehend erstreckende Randabschnitte, die als Abschirmungswände wirken und verhindern, daß das Material einer durchgebrannten Sicherung die Klemmenzutrittsöffnungen erreicht.
Bei einer Stecksicherungsanordnung, die aus einem einzigen Stanzstück besteht, welches sowohl die die Klemmen bildenden Blattabschnitte als auch die die eigentliche Sicherung bildenden Einsatzteile des Stecksicherungselementes aufweist, und aus einem Gehäuse besteht, in welches das einstückige Stanzstück leicht einsetzbar und arretierbar ist, eignet sich der Aufbau der Sicherungsanordnung für eine billige MassenfertigungsherStellungseinheit, bei welcher verschiedene Stanz- und Fräsvorgänge, durch welche verbundene Zuschnitte für die Herstellung vieler Stecksicherungselemente gebildet werden, zuerst an in Längsrichtung beabstandeten Flächen eines Bandes aus Sicherungsmetall ausgeführt werden. Dann wird die Stecksicherungsanordnung dadurch vervollständigt, daß über das Ende des Bandes ein Gehäuse aufgebracht wird, wobei jedes Gehäuse an Ort und Stelle gesichert wird und eine vollständige Stecksicherungsanordnung von dem Band abgetrennt wird. Die Vorgänge für das Aufbringen und Trennen des Gehäuses auf dem Band werden für die Massenproduktion von Stecksicherungsanordnungen nacheinander wiederholt.
Anhand der beiliegenden Zeichnungen wird die Erfindung beispielsweise näher erläutert.
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Fig. 1 zeigt perspektivisch eine Ausführungsform einer Stecksicherungsanordnung.
Fig. 2 zeigt auseinandergezogen das Gehäuse und das Stecksicherungselement der Stecksicherungsanordnung von Fig. 1.
Fig. 3 ist eine Draufsicht auf die Stecksicherungsanordnung von Fig. 1.
Fig. 4 ist ein Längsschnitt durch die Sicherungsanordnung längs der Linie 4-4 von Fig. 3.
Fig. 5 zeigt vergrößert eine Unteransicht der Stecksicherungsanordnung von Fig. 1.
Fig. 6 ist ein Schnitt durch die Siqherungsanordnung längs der Linie 6-6 von Fig. 4.
Fig. 7 ist ein Schnitt durch das Mittelteil der Sicherungsanordnung längs der Linie 7-7 von Fig. 4.
Fig. 8 zeigt im Schnitt längs der Linie 8-8 von Fig. 2 das Stecksicherungsteil der Stecksicherungsanordnung sowie die Art und Weise, in welcher das die Sicherung bildende Einsatzteil in der Stärke durch eine Kombination eines Fräs- und Drückvorgangs reduziert ist.
Fig. 9 veranschaulicht das Einführen des Gehäuses der Sicherungsanordnung von Fig. 1 bis 8 auf dem Ende eines vorgefrästen und vorgestanzten Bandes aus Sicherungsmaterial, von welchem eine Vielzahl von Stecksicherungselementen der in den Figuren gezeigten Ausführung geformt werden.
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Fig. 1o zeigt das Abtrennen einer fertiggestellten Stecksicherungsanordnung von dem Band von Fig. 9 nach Ausführung einer Bandkerbung und Abtrennung.
Fig. 11 zeigt in einer Einzelheit im Längsschnitt einen Teil einer Stecksicherungsanordnung der Figuren 1 bis 1o, der durch zusätzliches Anbringen einer Vergrößerungslinse an der Außenwand des Gehäuses modifiziert ist.
Fig. 12 zeigt in einer Einzelheit eine Stecksicherungsanordnung in der Seitenansicht, die gegenüber der Ausführungsform der Figuren 1 bis 11 dadurch modifiziert ist, daß die Flügel an den die Klemmen bildenden Blattabschnitten des Stecksicherungselementes entfernt sind, wodurch zum Aus-4ruck kommt, daß es sich um eine Sicherung für niedrige Strombelastung handelt.
Die in den Figuren 1 bis 4 gezeigte Stecksicherungsanordnung 2 besteht nur aus zwei Bauteilen, nämlich dem Stecksicherungselement 4, welches vorteilhafterweise aus einem einzigen Stanzstück aus einem Band von Sicherungsmetall hergestellt ist, und aus einem Gehäuse 6, welches ein einstückiges, aus Kunststoff geformtes Teil ist und einen Raum begrenzt, in welchem sich Abschnitte des Stecksicherungselementes 4 erstrecken und auf geeignete Weise befestigt werden, vorzugsweise durch Kaltverkerben.
Das Stecksicherungselement 4 hat Klemmen bildende Blattabschnitte 8, die sich im Abstand parallel von dem inneren oder unteren Rand des Gehäuses 6 in eine Richtung erstrecken, die hier als nach unten oder nach innen gehend bezeichnet wird. Die Enden der die Klemmen bildenden Blattabschnitte des Stecksicherungselementes haben vorteilhafterweise eine Verjüngung 9, so daß zugespitzte Endteile gebildet werden,
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welche leicht zwischen die gegenüberliegenden Wände der herkömmlichen, nicht gezeigten Federklemmen gleiten können, die in öffnungen der Sicherungstafel gehaltert sind. Die Klemmen bildenden Blattabschnitte 8 des Stecksicherungselementes 4 haben nach innen gehende Flüsel oder Vorsprünge 1o, welche eine Strombelastbarkeit anzeigen, so daß die frei liegenden, Klemmen bildenden Abschnitte 8 des Stecksicherungselementes 4 ein massiveres Aussehen haben und dadurch erkennbar machen, daß die Sicherungsanordnung für eine relativ hohe Strombelastung, beispielsweise im Bereich von 2o bis 3o A, vorgesehen ist. Die genaue Strombelastung ist durch die Beschriftung 13 auf den Außenwänden des Gehäuses angezeigt, wie dies aus Fig. 1 bis 3 ersichtlich ist. Wenn das Stecksicherungselement für eine relativ niedrige Strombelastung, beispielsweise 5 bis 15 A, vorgesehen ist, werden die Flügel 1o weggelassen, so daß der Benutzer sofort erkennt, daß das Stecksicherungselement, welches keinerlei Flügel aufweist, für 'die Verwendung bei einer niedrigeren Strombelastung vorgesehen ist. Ein solches Stecksicherungselement ist in Fig. 12 gezeigt.
Das Stecksicherungselement 4 wird aus einem Band 4' aus Sicherungsmetall (Fig. 9, 1o) gestanzt. Vor dem Abtrennen des Stecksicherungselementes aus dem Band 41 werden die Flügel 1o miteinander verbunden, so daß sie für das Band 4' einen verstärkenden Steg 1ο1 bilden. Von dem Steg wird ein schmales Materialstück zur Bildung der die Klemmen bildenden Blattabschnitte 8 und eines Spaltes 12 dazwischen gestanzt. Die Verjüngungsabschnitte 9 der die Klemmen bildenden Blattabschnitte 8 werden durch nicht gezeigte Gesenke während des Abtrennvorgangs des Stecksicherungselementes von dem Band ausgebildet.
Die die Klemmen bildenden Blattabschnitte 8 haben stromführende Fortsätze 14, die in den vorstehend genannten, von dem Gehäuse 6 gebildeten Raum vorstehen. Die stromführenden
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Fortsätze stehen so weit in das obere oder äußere Ende des Gehäuses 6 vor, daß sie sich in der Nähe der Vorderwand oder Außenwand des Gehäuses befinden. Die äußeren Endabschnitte der stromführenden Fortsätze 14 sind durch ein die Sicherung bildendes Verbindungsteil 2o verbunden, welches vorzugsweise sowohl in der Breite schmaler als auch in der Stärke geringer ist als die anderen stromführenden Teile des Stecksicherungselementes 4. Die Strombelastbarkeit des die Sicherung bildenden Verbindungsteils 2o kann dadurch geändert werden, daß die Zusammensetzung des Sicherungsmetalls oder die Breite und/oder Stärke des die Sicherung bildenden Verbindungsteils geändert werden. Bei der speziellen Gestalt des Stecksicherungselementes 4, die in den Zeichnungen gezeigt ist, schließen sich die stromführenden Fortsätze an den die Sicherung bildenden Verbindungsabschnitt 2o des Stecksicherungselementes 4 über sich verjüngende Teile 22 an. Alle Teile des Stecksicherungselementes sind im wesentlichen planparallel, so daß für die Herstellung des Elementes keine Biegevorgänge nötig sind.
Es hat sich gezeigt, daß eine Reduzierung der Stärke des Metalls des die Sicherung bildenden Verbindungsteils 2o vorzugsweise durch einen Fräsvorgang erreichbar ist, bei welchem das Metall auf einer Seite weggefräst wird, so daß eine insgesamt gekrümmte Vertiefung 24, wie sie aus Fig. 8 zu ersehen ist, gebildet wird. Die äußeren Teile 24a dieser Vertiefung 24 stellen die gefrästen Flächen dar. Der abgeflachte Zwischenabschnitt 24b der Vertiefung 24 wird durch Drücken oder Pressen des Metalls erreicht, wodurch dessen Stärke weiter verringert wird. Bei einer Ausfuhrungsform eines Stecksicherungselementes wird beispielsweise die Stärke des Sicherungsmetalls ausgehend von einer anfänglichen Stärke von o,69 mm (o,o27") durch Fräsen auf etwa o,13 mm (o,oo5") verringert. Eine weitere Reduzierung von o,o5 mm (o,oo2") wird durch einen Preßvorgang erreicht, so daß man schließlich
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eine minimale Stärke des die Sicherung bildenden Verbin- . dungsabschnittes 2o von o,o77 mm (o,o3") erhält. Natürlich hängt die genaue Stärke des Sicherungsmetalls von seiner Zusammensetzung, der Breite des die Sicherung bildenden Verbindungsabschnittes 2o und der gewünschten Strombelastung der Sicherung ab.
Obwohl das Stecksicherungselement 4 als Sicherungselement ohne Einsetzen in ein Gehäuse 6 verwendet werden kann, wird aus Sicherheitsgründen bevorzugt, das Stecksicherungselement 4 mit einem Gehäuse 6 zu umgeben. Für diesen Zweck und aus den nachstehenden Gründen sind die äußeren Endteile der Klemmenfortsätze 14 mit nach außen und nach oben vorstehenden Zungen 18 für die Herstellung eines Kontaktes mit Prüfsonden versehen, um den Durchgang des -die Sicherung bildenden Verbindungsabschnittes 2o des Stecksicherungselementes 4 zu prüfen. Zur Verankerung des Stecksicherungselementes 4 in dem Gehäuse 6 werden Verankerungsöffnungen bzw. 28 in den Klemmenfortsätzen 14 vorgesehen, um die Verankerungsvorsprünge, die in den Gehäusewänden ausgebildet sind, auf zunehmen.
Obwohl das Gehäuse 6 aus zwei getrennten Teilen hergestellt werden kann, die durch eine Halterung mit Schnappsitz zusammengehalten werden, benutzt man ein Gehäuse, welches vorteilhafterweise ein in einem Stück geformtes Teil ist. Vorzugsweise erhält man ein Gehäuse mit einer schmalen, langgestreckten Form durch relativ nahe beieinanderliegende Seitenwände 3o, 32 mit Endteilen 3oa, 32a, die noch näher beieinanderliegen als die Mittelteile oder Zwischenteile 3ob, 32b. Die Seitenwände 3o, 32 sind an ihren Stirnrändern durch schmale Seitenwände 34 und an ihren äußeren oder oberen Rändern durch eine äußere Wand 38 verbunden, die über das übrige Gehäuse hinaussteht und an den Längsenden der äußeren Wand 38 nach unten weisende Schultern 4o und an den in Längsrichtung verlaufenden Seitenrändern des
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Gehäuses 6 nach unten weisende Schultern 4ο1 bildet. Die Schultern 4o* sind planparallele Fortsätze der Schultern an den Enden des Gehäuses 6.
In der äußeren Wand 38 sind angrenzend an die gegenüberliegenden Endteile ausgerichtet zu den Stellen der Zungen Ί8 des Stecksicherungselementes 4 für die Aufnahme der Prüfsonde öffnungen 42 für den Zugang zu den Klemmen vorgesehen. Die Wände der öffnungen 42 für den Zugang zu den Klemmen verjüngen sich nach unten zu einer Innenabmessung hin, welche etwa der Breite der Zungen 18 für die Aufnahme der Prüfsonde entspricht, so daß die Prüfsonden in Kontakt mit den Zungen 18 geführt werden können. Die öffnungen 42 für den Zugang zu den Klemmen sind somit mit dem Aufnahmeraum für das Stecksicherungselement 4 in dem Gehäuse 6 verbunden. Die Teile 44 dieses Raums unmittelbar unter den Zugangsöffnungen 42 sind relativ klein wegen des geringen Abstands der Seitenwandteile 3oa, 32a des Gehäuses an diesen Stellen. Wie aus Fig. 6 zu ersehen ist, nimmt die Breite der Teile vom unteren offenen Ende 48 des Gehäuses nach oben zu den öffnungen 42 für den Zugang zu den Klemmen ab und erreicht eine enge bzw. schmale Abmessung, die etwa gleich der Stärke des Stecksicherungselementes 4 ist. An den Innenrändern der öffnungen 42 für den Zugang zu den Klemmen ist die obere Wand 38 mit sich nach unten erstreckenden Einfassungen 46 versehen, die als Schirmwände wirken und verhindern, daß weggeschleudertes Sicherungsmetall in die öffnungen 42 für den Zugang zu den Klemmen gelangen kann. Diese, eine Abschirmung bildenden Einfassungen 46 wirken auch als Anschlag oder als Anschlagschultern für die stromführenden Fortsätze 14 der die Klemmen bildenden Blattabschnitte 8 des Stecksicherungselementes.
Der die Sicherung bildende Verbindungsabschnitt 2o des Sicherungselementes 4 ist in einem relativ breiten Teil 44' (Fig.* 7) des Gehäuseinneren angeordnet, so daß eine freie Luftzirkulation um den Mittelteil des die Sicherung
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bildenden Verbindungsabschnittes gewährleistet ist, welcher den Teil bildet, der bei einem übermäßigen Stromfluß zuerst schmilzt. Auf diese Weise wird eine Wärmespeicherung verhindert, die sonst den Strom, bei welchem die Sicherung durchbrennt, nachteilig beeinflussen würde.
Die schmalen und breiten Teile 44 und 44' des Raums in dem Gehäuse 6 sind zum Boden des Gehäuses in ihrer vollen Erstreckung über eine Eintrittsöffnung 48 hin offen. Die Öffnung 48 ermöglicht das Drücken des Gehäuses über den Endabschnitt des vorgestanzten und gefrästen Bandes 4', aus welchem ein vollständiges Sicherungselement unmittelbar nach dem Befestigen des Gehäuses 6 an dem Endabschnitt des Bandes gestanzt wird.
Das Gehäuse 6 ist vorzugsweise ein Formteil aus einem transparenten Kunststoff, so daß der die Sicherung bildende Fadenabschnitt 2o des Stecksicherungselementes 4 durch den Zwischenabschnitt der äußeren Wand 38 leicht sichtbar ist, gegenüber der der die Sicherung bildende Verbindungsabschnitt 2o sich, zwar in einem Abstand, jedoch relativ nahe befindet. Das Gehäuse ist vorzugsweise aus einem transparenten Hochtemperatur-Polyamid geformt (Nylon , Beiding Chemical Industries, New York City, N.Y., Art.-Nr. LX-333o).
Obwohl das Innere des Gehäuses 6 mit elastischen Vorsprüngen versehen werden kann, die in die Verankerungsöffnungen 26 und 28 in dem Stecksicherungselement 4 einschnappen, wird bevorzugt das Gehäuse dadurch befestigt, daß durch eine KaItverkerbung, durch Ultraschallschmelzung oder durch andere Methoden Vorsprünge 52, 54 ausgebildet werden, die in die Verankerungsöffnungen 26, 28 des Stecksicherungselementes 4 eindringen. Die Vertiefungen 56 und 58, die infolge des Kerbungsvorganges bleiben, sind in der Seitenwand 3o in Fig. 2 und 6 gezeigt.
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Um die Sichtbarkeit des die Sicherung bildenden Verbindungsabschnittes 2o in dem Stecksicherungselement zu verbessern, kann die äußere Wand des Gehäuses der Sicherungsanordnung, wie es in Fig. 11 gezeigt ist, dadurch modifiziert werden, daß die äußere Gehäusewand 38' dieser modifizierten Sicherungsanordnung 2' zur Bildung einer Vergrößerungslinse verdickt und gekrümmt wird. Wie aus Fig. 12 zu ersehen ist, ist die Sicherungsanordnung 2' für eine niedrige Strombelastung vorgesehen, was dadurch erkennbar ist, daß die Flügel an den Klemmen bildenden Blattabschnitten 8' des Stecksicherungselementes 4' fehlen.
Die vorstehend beschriebenen Ausführungsbeispiele zeigen eine äußerst zuverlässige und betriebssichere kompakte sowie billig herzustellende Stecksicherungsanordnung, die in geeignete, nahe beieinanderliegende Federklemmenbuchsen an einem Sicherungsbrett auf einfache Weise eingesetzt und daraus entfernt werden kann, indem die Schultern 4o an den Längsenden des Gehäuses 6 gegriffen werden. Das transparente Material, aus dem das Gehäuse 6 hergestellt ist, bildet ein zweckmäßiges Fenster in der äußeren Wand, durch welches der die Sicherung bildende Verbindungsabschnitt bzw. der Schmelzeinsatz des Stecksicherungselementes gesehen werden kann, wenn die Stecksicherungsanordnung an dem Sicherungsbrett angebracht ist. Die Öffnungen für den Zugang zu den Klemmen ermöglichen die Prüfung des Durchgangs der Sicherung mit einem Prüfgerät, wenn sich der Benutzer nicht nur auf eine optische Betrachtung des die Sicherung bildenden Verbindungsabschnittes der Sicherung verlassen will. Das Vorhandensein, oder das Fehlen der Flügel an den die Klemmen bildenden Blattabschnitten des Stecksicherungselementes zeigt dem Benutzer sofort an, ob er eine Sicherung für eine relativ hohe oder niedrige Strombelastung gewählt hat. Zur Bestimmung der tatsächlichen Strombelastbarkeit kann die Aufschrift 13 geprüft werden.
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Claims (20)

PATENTANSPRÜCHE
1. Istecksicherung, gekennzeichnet durch einen einstückigen, V /planparallelen, plattenförmigen Körper aus Sicherungsmetall mit einem Paar von im Abstand angeordneten parallelen, Klemmen bildenden Blattabschnitten (8) für die Aufnahme in Druckklemmen in einer Sicherungstafel, wobei die die Klemmen bildenden Blattabschnitte (8) stromführende Fortsätze (14) an ihren inneren Endabschnitten haben, die durch einen sich quer erstreckenden, die Sicherung bildenden Verbindungsabschnitt (2o) verbunden sind, der eine Querschnittsfläche hat, die viel kleiner ist als die der die Klemmen bildenden Blattabschnitte und der stromführenden Fortsätze (14), und wobei die Klemmen bildenden Blattabschnitte (8), die stromführenden Fortsätze (14) an den inneren Endabschnitten und der sich quer erstreckende, die Sicherung bildende Verbindungsabschnitt (2o) im wesentlichen alle in der gleichen Ebene parallel zu den Außenflächen des aus diesen Teilen bestehenden plattenförmigen Körpers liegen.
2. Stecksicherung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der die Sicherung bildende Verbindungsabschnitt (2o) des planparallelen plattenförmigen Körpers sowohl in der Breite schmaler als auch in der Stärke dünner ist als die Klemmen bildenden Blattabschnitte (8) und deren stromführende Fortsätze (14).
3. Stecksicherung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die stromführenden Fortsätze (14) der die Klemmen bildenden Blattabschnitte (8) öffnungen (26, 28) für die Aufnahme von Verriegelungsvorsprüngen (52, 54) eines Gehäuses (6) haben, in welches das Stecksicherungselernent (4) einsetzbar ist.
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4. Stecksicherung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch ein Gehäuse (6), in welches das Stecksicherungselement (4) einführbar und unbeweglich durch Teile (56, 58) davon fixierbar ist, die sich in die öffnung (26, 28) des Stecksiche-. rungselementes (4) erstrecken, wobei das. Gehäuse (6) einen isolierten greifbaren Körper für die Stecksicherungsanordnung (2) und eine Abschirmung für um herspritzendes Sicherungsmetall beim Durchbrennen des die Sicherung bildenden Verbindungsabschnittes (2o) des Stecksicherungselementes (4), wenn die Strombelastung überschritten wird, bildet.
5. Stecksicherung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Klemmen bildenden Blattabschnitte (8) Flügel (1o) haben, die in Querrichtung von dem übrigen Teil der die Klemmen bildenden Blattabschnitte (8) vorstehen und dadurch erkennbar machen, daß das Sicherungselement für eine relativ hohe Strombelastung geeignet ist.
6. Stecksicherung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch ein Gehäuse (6) aus Isoliermaterial und ein in dem Gehäuse (6) befestigtes Stecksicherungselement (4),wobei das Gehäuse (6) ein Kunststoff teil ist, welches an seiner nach innen weisenden Seite über der ganzen Breite des Stecksicherungselementes (4) offen ist, um so anfänglich das Stecksicherungselement (4) beim Zusammenbau mit dem Gehäuse (6) aufzunehmen, das Gehäuse (6) und das Stecksicherungselement (4) Arretiereinrichtungen (26, 28, 52, 54) zum Befestigen des Stecksicherungselementes (4) in dem Gehäuse (6) aufweisen, das Stecksicherungselement (4) ganz aus Sicherungsmetall hergestellt ist und ein einstückiges Bauteil mit einem Paar von Klemmen bildenden Blattabschnitten (8) aufweist, die in Druckklemmen in einer
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Sicherungstafel aufnehmbar sind, die Klemmen bildenden Blattabschnitte (8) stromführende Fortsätze (14) an ihren inneren Endabschnitten haben, die durch einen die Sicherung bildenden Verbindungsabschnitt (2o) miteinander verbunden sind, dessen Querschnittsfläche viel kleiner ist als die der Klemmen bildenden Blattabschnitte (8) und der stromführenden Fortsätze (14), die Klemmen bildenden Blattabschnitte (8) des Stecksicherungselementes (4) an der Außenseite des Gehäuses (6) freiliegen und das Gehäuse (6) einen isolierten Griffkörper für die Stecksicherungsanordnung (2) und eine Abschirmung für ein Versprühen von Sicherungsmetall beim Durchbrennen des die Sicherung bildenden Verbindungsabschnittes (2o) des Stecksicherungselementes (4) bildet, wenn dessen zulässige Strombelastung überschritten wird.
7. Stecksicherung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Stecksicherungselement (4) ein aus einem Stück bestehendes Blechstanzstück aus einem Blech aus Sicherungsmetall ist.
8. Stecksicherung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß sich die Klemmen bildenden Blattabschnite (8) des Stecksicherungselementes (4) insgesamt im Abstand parallel und koplanar zueinander, zu ihren stromführende Fortsätzen (14) und zu dem die Sicherung bildenden Verbindungsabschnitt (2o) erstrecken und daß das Gehäuse (6) eine äußere Wand (38) hat, die gegenüber dem die Sicherung bildenden Verbindungsabschnitt (2o) des Stecksicherungselementes (4) liegt und in die zu der Richtung, in der sich die die Klemmen bildenden Blattabschnitte (8) des Stecksicherungselementes (4) erstrecken, entgegengesetzte Richtung weist, wobei die äußere Wand (38) wenigstens
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einen Teil einer Abschirmung bildet, welche das Nachaußensprühen von Sicherungsmetall verhindert, wenn die Sicherung bei einem zu hohen Strom durchbrennt.
9. Stecksicherung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die äußere, die Abschirmung bildende Wand (38) wenigstens in dem Abschnitt transparent ist, der in unmittelbarer Nähe des Teils des die Sicherung bildenden Verbindungsabschnittes (2o) liegt, der bei zu hohem Strom durchbrennt.
10. Stecksicherung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Gehäuse (6) ein aus einem Stück geformtes Kunststoffteil ist, wobei das Gehäuse (6) und das Stecksicherungselement (4) Arretiereinrichtungen (26, 28, 52, 54) zum Befestigen des Stecksicherungselementes (4) in dem Gehäuse (6) aufweisen.
11. Stecksicherung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch ein Gehäuse aus einem isolierenden Material, welches einen isolierten Griffkörper für die Stecksicherungsanordnung (2) bildet, durch ein Paar von leitenden Steckklemmen (8) an der Außenseite des Gehäuses (6) mit VorSprüngen (14) innerhalb des Gehäuses (6), durch einen Schmelzeinsatz (2o) aus einem Sicherungsmetall, der sich zwischen den Klemmenfortsätzen (14) in dem Gehäuse erstreckt, wobei das Gehäuse öffnungen (42) für den Zugang zu den Klemmen hat, die die Klemmenfortsätze (14) freisetzen, das Gehäuse (6) Abschirmungswandeinrichtungen aufweist, um zu verhindern, daß Sicherungsmetall aus dem Gehäuse austritt, wenn durch den Schmelzeinsatz ein die Sicherung zum Durchbrennen bringender Strom fließt, und die Begrenzungswände der Zutrittsöffnungen (42) Einfassungsabschnitte
(46) haben, die sich davon nach innen erstrecken
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und in Verbindung mit anderen Wandteilen des Gehäuses (6) als Abschirmungswand wirken, die verhindert, daß Sicherungsmaterial beim Durchbrennen nach außen aus dem Gehäuse (6) heraustreten kann.
12. Stecksicherung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Zugangsöffnungen (42) sich nach innen verjüngende Wände haben, so daß sie Prüfsonden zum Messen des Widerstandes in die Stellungen in dem Gehäuse (6) für die Durchgangsmessung führen.
13. Stecksicherung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Steckklemmen (8) der Sicherungsanordnung (2) in der gleichen Richtung von einer Seite des Gehäuses (6) aus vorstehen, wobei das Gehäuse (6) eine äußere Wand (38) hat, die in die 2^ der
Richtung, in der die Klemmen (8) vorstehen, entgegengesetzten Richtunq weist, und die öffnungen (42) für den Zugang zu den Klemmen sich in der äußeren Wand (38) des Gehäuses (6) befinden.
14. Stecksicherung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch ein Gehäuse (6) aus Sicherungsmaterial und ein Stecksicherungselement (4), welches in dem Gehäuse (6) befestigt ist, wobei das Gehäuse
(6) einen isolierten Griffkörper für die Stecksicherungsanordnung (2) bildet und durch in geringem Abstand voneinander vorgesehene Seitenwände (3o, 32), die Endteile der Seitenwände (3o, 32) überbrückende Stirnwände (34) und durch eine äußere Wand (38) begrenzt wird, welche die äußeren Ränder der Seitenwände (3o, 32) überbrückt,und wenigstens ein Zwischenteil der äußeren Wand (38) aus im wesentlichen transparentem Material hergestellt ist, um das Innere des Gehäuses an dieser Stelle sichtbar zu machen, und durch eine Stecksicherungseinheit (4), die in dem
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Gehäuse (6) angeordnet ist und aus einem ein Stück bildenden plattenförmigen Körper aus Sicherungsmetall besteht, der ein Paar von beabstandeten parallelen Klemmenabschnitten (8), die in buchsenartigen Druckklemmen oder dergleichen in einer Sicherungstafel aufnehmbar sind und sich nach innen von dem gegenüberliegenden Endteilen des Gehäuses (6) aus erstrecken, und einen Schmelzeinsatz aufweist, der sich quer zwischen planparallelen Fortsätzen der Klemmenabschnitte (8) in dem Gehäuse (6) erstreckt und in dem tr.ansperenten Teil der äußeren Wand (38> des Gehäuses sichtbar ist, wobei die die Klemmen bildenden Blattabschnitte (8), die stromführenden Fortsätze (14) an deren inneren Endabschnitten und der sich quer erstreckende, die Sicherung bildende Verbindungsabschnitt (2o) im wesentlichen alle in der gleichen Ebene parallel zu den Außenflächen des aus diesen Elementen gebildeten plattenförmigen Körpers liegen und iie äußere Gehäusewand (38) an den Enden des Gehäuses (6) in nach außen vorstehenden Abschnitten (4o) für das Erfassen durch die Finger endet, die das Fassen des Gehäuseses (6) zwischen den Fingern ermöglicht, wenn diese über die gegenüberliegenden längsverlaufenden Endteile des Gehäuses (6) geführt sind, wodurch eine Anzahl von Sicherungsanordnungen (2) nahe beieinander auf einer Halterungstafel mit durch die äußere Wand (38) hindurch sichtbaren Schmelzeinsätzen (2o) angeordnet und leicht in die Fassungen eingesetzt und daraus erntfernt werden kann trotz des sehr geringen Abstandes zwischen den Seitenflächen der gleichen Sicherungsanordnungen (2), die in den buchsenförmigen Druckklemmen oder dergleichen in einer Sicherungstafel aufzunehmen sind.
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15. Stecksicherung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch ein Gehäuse aus isolierendem Material, welches einen isolierten Griffkörper für die Stecksicherungsanordnung (2) bildet und von in geringem Abstand zueinander befindlichen Seitenwänden (3o, 32), die Endteile der Seitenwände (3o, 32) überbrückende Stirnwände (34) und einer äußeren Wand (38) begrenzt wird, welche die äußeren Ränder der Seitenwände (3o, 32) überbrückt, und wenigstens ein Zwischenabschnitt der äußeren Wand (38) aus im wesentlichen transparentern Material besteht, der ein Sichtbarmachen des Inneren des Gehäusss (6) an dieser Stelle ermöglicht, und durch eine Stecksicherungseinheit (4), die in dem Gehäuse (6) angebracht ist und aus einem Paar von beabstandeten parallelen Klemmenabschnitten (8) für die Aufnahme in buchsenartigen Druckklemmen oder dergleichen in einer Sicherungstafel, die in das Innere von den entgegengesetzten Endteilen des Gehäuses (6) vorstehen, und aus einem Schmelzeinsatz (2o) besteht, der sich quer zwischen planparallelen Fortsätzen (14) der Klemmenabschnitte (8). in dem Gehäuse (6) erstreckt und in dem transparenten Abschnitt der äußeren Wand (38) des Gehäuses (6) sichtbar ist, wobei die äußere Wand (38) des Gehäuses (6) mit öffnungen (42) für den Zugang zu den Klemmen gegenüber den Fortsätzen (14) der Klemmenabschnitte (8) der Stecksicherungseinheit (4) versehen ist, die sich angrenzend an die äußere Wand (38) von der Innenseite des Gehäuses (6) aus erstrecken, die öffnungen (42) für den Zugang zu den Klemmen für die Aufnahme von Durchgangsprüfsonden so ausgebildet sind, daß ein Eingriff mit den Fortsätzen (14) der Klemmenabschnitte (8) der Stecksicherungseinheit (4) herstellbar ist, und die äußere Gehäusewand (38) an den Enden des Gehäuses (6) in nach außen vorstehenden Abschnitten (4o) für das Greifen mit den Fingern endet, so daß das Gehäuse zwischen den Fingern gegriffen werden kann,
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welche über die entgegengesetzten, in Längsrichtung verlaufenden Endteile des Gehäuses geführt sind, wodurch eine Anzahl von Sicherungsanordnungen (2) in geringem Abstand auf einer Halterungstafel mit durch die äußere Wand (38) hindurch sichtbaren Schmelzeinsätzen (2o) angeordnet und leicht in Fassungen eingesetzt und daraus entfernt werden kann trotz des sehr geringen Abstandes zwischen den Seitenflächen gleicher Sicherungsanordnungen, die in den buchsenartigen Druckklemmen oder dergleichen in der Sicherungstafel aufzunehmen sind.
16. Stecksicherung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch eine einzige große öffnung (48) auf der Unterseite des Gehäuses (6), in welche die Stecksicherungseinheit (4) zuerst eingeführt wird, und durch Einrichtungen (26, 28, 52, 54) an dem Gehäuse (6) und der Stecksicherungseinheit (4) für ein Ineinandergreifen, um die Stecksicherungseinheit (4) in dem Gehäuse (6) festzuhalten.
17. Stecksicherung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Klemmen bildenden Abschnitte (8) und der den Schmelzeinsatz bildende Abschnitt der Stecksicherungseinheit (4) ein aus einem Teil bestehendes Stanzstück aus einem Blech aus Sicherungsmetall bilden.
18. Stecksicherung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Gehäuse (6) aus einem Isoliermaterial besteht und einen schmalen Raum, in dem die stromführenden Fortsätze (14) des Stecksicherungselementes (4) eng aufgenommen sind, und einen relativ weiten Raum angrenzend an den die Sicherung bildenden Verbindungsabschnitt (2o) aufweist.
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19. Stecksicherung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Schmelzeinsatzabschnitt (2o) eine Breite hat, die viele Male größer ist als seine Stärke.
20. Stecksicherung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Gehäuse (6) ein aus einem Stück geformtes Kunststoffteil ist, welches an der nach innen weisenden Seite über der vollen Breite des Stecksicherungselementes (4) offen ist, so daß zuerst das Stecksicherungselement (4) bei der Montage aufgenommen wird, wobei das Gehäuse (6) und das Stecksicherungselement (4) Arretierungseinrichtungen (26, 28, 52, 54) aufweisen, um das Stecksicherungselement (4) in dem Gehäuse (6) zu befestigen.
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