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Vorrichtung zur Annahme, Speicherung und Rückgabe von Münzen
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bei Verkaufsautomaten, insbesondere Fahrkartenautomaten Die Erfindung
bezieht sich auf eine Vorrichtung zur Annahme, Speicherung und Rückgabe von Münzen
bei Verkaufsa utomaten, insbesondere Fahrkartenautomaten.
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Bei selbstkassierenden Automaten, beispielsweise bei Fahrkartenautomaten,
die Fahrkarten unterschiedlicher Preise ausgeben können, muß dem Automaten ein dem
Preis der gewünschten Fahrkarte entsprechender Betrag in Münzen eingegeben werden.
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Da dem Käufer einer Fahrkarte nicht immer die dem Preis genau entsprechenden
Münzen zur Verfügung stehen, muß der den Kaufpreis der Fahrkarte übersteigende Anteil
des in den Automaten
eingegebenen Betrages dem Käufer in Form von
Münzen als Restgeld zurückgegeben werden. Der Einwurf der Münzen erfolgt in der
Regel durch einen einzigen Einwurfschlitz, durch den also Münzen in Werten von 0,10
DM, 0,50 DM, 1,00 DM, 2,00 DM und 5,00 DM eingeworfen werden können.
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Die Münzen gelangen in einen Münzprüfer, der den Durchmesser und das
Gewicht der eingeworfenen Münzen überprüft und sie in ihrem Wert entsprechende Münzführungskanäle
übergibt, in denen sie, sofern sie mit einem Magnetkern ausgestattet sind, magnetisch
überprüft werden können.
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Dem Münzprüfer sind somit fünf Münzführungskanäle zugeordnet. Da die
Münze höchsten Wertes, also die Münze zu 5,00 DM, nicht wieder als Restgeld ausgegeben
wird, kann der diese Münzen führende Kanal unmittelbar in eine Kasse münden. Die
Munzführungskanäle der anderen Münzen enden oberhalb von Münzstapelröhren, in die
die in stehender oder liegender Lage zugeführten Münzen von oben her einfallen.
Damit diese Münzen wieder ausgegeben werden können, ist es bekannt, am unteren Ende
jeder Münzstapelröhre einen sogenannten Auszahlmagneten anzuordnen, der als Schieber
ausgebildet ist und bei jeder Betätigung des Magneten eine Münze auswirft. Diese
bekannte Ausführungsform findet Anwendung bei Münzspielgeräten, aus denen ein erzielter
Gewinn durch Betätigung der Auszahlmagneten
ausgegeben wird Bei
älteren Münzspielgeräten, bei denen jedes Spiel durch Einwurf von Münzen einzeln
ausgelöst werden mußte, hat man diese bekannte Vorrichtung auch zur Ausgabe von
Restgeld verwendet, um dem Spieler die Möglichkeit zu geben, mit einer höheren Münze
ein Spiel auszulösen, wobei bei Einwurf einer Münze von 1,00 DM ein Spiel ausgelöst
und gleichzeitig ein Betrag von 0,80 DM in Münzen zu 0,10 DM zurückgegeben wurde
Bei den heute üblichen Münzspielgeräten kann ein an sich beliebiger Betrag in Form
von Münzen eingeworfen werden, der auf einem besonderen Kreditwerk aufgezählt, und
von dem die Einsätze der aufeinanderfolgenden Spiele abgebucht und eventuell erzielte
Gewinn aufgebucht werden. Eine Auszahlung des im Kreditwerk ausgewiesenen Betrages
erfolgt durch Druckknopfbetätigung.
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Diese bekannte Vorrichtung hat gegenüber anderen ebenfalls bekannten,
der Annahme, Speicherung und Rückgabe von Münzen dienenden Vorrichtungen, die aus
in Drehung versetzbaren Trommeln bestehen, den Vorteil eines optimal geringen Platzbedarfes,
da die Speicherung der Münzen durch Übereinanderstapelung in einer Säule erfolgt,
deren Höhe verhältnismäßig niedrig gehalten werden kann, da die eingeworfenen Münzen
immer der Oberseite des zugehörigen Münzstapels zugeführt werden, so daß eine Erschöpfung
des zur Rückgabe zur Verfügung
stehenden Münzstapels praktisch
nicht erfolgen kann.
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Die bekannte Vorrichtung arbeitet auch durchaus befriedigend bei den
Münzspielgeräten, da die durch wiedexholte Impuls gabe gesteuerten elektro-mechanischen
Auszahlmagnete einen geringen Verschleiß unterliegen aufgrund der Tatsache, daß
ihre Betätigung nur bei Erzielung eines Gewinnes oder in Abhängigkeit von dem Willen
des Spielers erfolgt. Außerdem stehen die Münzspielgeräte dem Publikum nur während
der üblichen Öffnungszeiten der Geschäfte zur Verfügung, und auch während dieser
Zeiten treten wiederholt längere Pausen auf, in denen das Gerät nicht benutzt wird,
wenn nämlich spielwilliges Publikum nicht anwesend ist.
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Bei den hier in erster Linie in Rede stehenden Fahrkartenautomaten
liegen grundsätzlich andere Verhältnisse vor, die eine Verwendung der bekannten
Vorrichtung ausschließen.
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Fahrkartenautomaten stehen auf öffentlich zugänglichen Plätzen und
müssen den Fahrgästen praktisch zu jeder Tages-und Nachtzeit zur Verfügung stehen.
Die Fahrkartenautomaten werden außerdem, was ohne weiteres einleuchtet, in einem
vielfach stärkeren Maße benutzt als andere Automaten, beispielsweise Münzspielgeräte,
und es kommt noch hinzu, daß bei den Fahrkartenautomaten eine unvergleichlich viel
häufigere
Ausgabe eines Restgel dbetrages erfolgt, da wohl in den selteneren Fällen der Fahrgast
den für eine gewünschte Fahrkarte zu zahlenden Betrag in passenden Münzen zur Verfügung
hat. Der der Auszahlung dienende Teil der Vorrichtung unterliegt somit einer vielfach
höheren Benutzung und damit auch einer höheren Abnutzung, die zu einem Versagen
der Restgeldrückgabe führen kann, das in jedem FAlle mit Zuverlässigkeit ausgeschlossen
werden muß. Hinzu kommt noch, daß bei einem Fah:.kartenautomaten der von dem Fahrgast
eingegebene Betrag mit dem Preis der Fahrkarte verglichen werden muß, um gegebenenfalls
einen an sich beliebigen Betrag als Restgeld zu ermitteln und über den im Gerät
befindlichen Datenspeicher dem Fahrgast zur Verfügung zu stellen.
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Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, die bekannte, mit Münzstapelrohren
ausgestattete Vorrichtung so auszubilden, daß bei optimal geringem Einbauraum auf
einfache Weise und unter Verwendung praktisch verschleißtester Konstruktionselemente
eine zuverlässige und sichere Speicherung und Auszahlung von Fall zu Fall unterschiedlicher
Restgeldbeträge gewäirleistet ist unter Verwendung einfacher Steuerungsvorgänge.
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Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß mittig unterhalb
jedes Münzstapelrohres ein aus zwei parallel und in einem den Durchmesser der Münze
unterschreitenden Abstand zueinander angeordneten, gegenläufig wahlweise in entgegengesetzten
Richtungen betätigbaren, mit entgegengesetzt gerichteten wendelförmigen, der Aufwärtsförderung
aufeinanderfolgender Münzen dienenden Kanälen ausgestatteten Zylindern bestehendes
Förderorgan angeordnet ist das eine achsparallele, den Zwischenraum der Zylinder
übergreifende, mit dem Rand der Münze in Gleitkontakt tretende, an dem Münzstapelrohr
endende Führungsschiene besitzt, daß auf der der Führungsschiene abgewandten Seite
des Förderorganes ein abfallender, die in den Münzeinwurfschlitz eingegebenen aufeinanderfolgenden
Münzen gleichen Wertes liegend den unteren Enden der bei der einen Betätigungsrichtung
der Zylinder aufwärts fördernden wendelförmigen Kanäle zuleitender Münzführungskanal
vorgesehen ist, und daß auf den oberen Stirnflächen der Zylinder bei ihrer anderen
Betätigungsrichtung bei jeder Umdrehung eine Münze aus dem Stapelrohr entnehmende
und diese auf einen abwärts geneigten auf der der Führungsschiene entgegengesetzten
Seite der Fördervorrichtung angeordneten, der Ausgabe des Restgel des dienenden
Münz führungskanal übergebende Ausstoßelemente angeordnet sind.
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Ein weiteres Merkmal der Erfindung besteht darin, daß ein mit dem
unteren Münzführungskanal in Eingriff bewegbares, die aufeinanderfolgenden Münzen
einzeln zum Eintritt in die wendelförmigen Kanäle der Zylinder freigebendes Sperrelement
vorgesehen ist. Hierbei ist wesentlich, daß das Sperrelement aus einem an seinem
einen Ende schwenkbar befestigten, eine in einen Schlitz des unteren Münzführungskanals
ein- und ausschwenkbare Zunge tragenden Hebel besteht, dessen anderes Ende in einer
im Umfang eines Zylinders angeordneten Nockenbahn gehalten ist, die derart angeordnet
und ausgebildet ist, daß die Zunge mit dem Münzführungskanal außer Eingriff tritt,
wenn die unteren Enden der wendelförmigen Kanäle der Zylinder vor den unteren Münzführungskanal
treten.
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Die Erfindung kennzeichnet «ich weiter dadurch, daß die Ausstoßelemente
aus auf den oberen Stirnflächen der Zylinder befestigten Ringscheiben bestehen,
die einen mit dem Ende des wendelförmigen Kanales übereinstimmenden radialen, den
Austritt der Münze aus der Fördervorrichtun gestattenden Schlitz besitzen, dessen
in Austrittsrichtung der Münze hinten liegender RAnd in einem die Dicke der Münze
leicht unterschreitenden Maß nach oben abgebogen ist.
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Weiter ist wesentlich, daß zwischen dem unteren Ende der Münzstapelröhre
und den die Ausstoßelemente bildenden Ringscheiben ein die Dicke der Münze leicht
überschreitender Spalt besteht.
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Erfinderisch ist weiter, daß die Tiefe der wendelförmigen Kanäle der
Zylinder derart bemessen istt daß die Münze mit leichtem seitlichen Spiel geführt
ist.
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Weiter ist von Bedeutung, daß auf den Achsen der Zylinder einander
gleiche Zahnräder befestigt sind, zwischen denen ein gemeinsames, über einen Steuerschalter
in der einen oder anderen Drehrichtung betätigbares Antriebszahnrad angeordnet ist.
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Schließlich ist noch sesentlichs daß die Zylinder aus im Spritzwege
hergestellten Kunststoffkörpern bestehen.
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Bei der erfindungsgemäßen Vorrichtung ist eine Mehrzahl von Münzstapelröhren
vorgesehen, die der Anzahl der Münzen unterschiedlicher Werte angepaßt ist, wobei
für die Münze höchsten Wertes eine Stapelröhre an sich nicht erforderlich ist, da
diese Münze nicht wieder ausgegeben wird.
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Beispielsweise sind bei fünf unterschiedlichen Münzen vier Stapelrohre
vorgesehen. Die Stapelrohre sind senkrecht stehend angeordnet, und unterhalb eines
jeden Stapelrohres sind zwei mit wendelförmigen Führungskanälen vorgesehene Zylinder
angeordnet. Die Zylinder tragen auf ihren Achsen je ein Zahnrad gleicher Abmessung,
zwischen denen ein Antriebszahnrad angeordnet ist, das von einem Motor in Drehung
versetzt wird, der durch einen Schalter derart gesteuert werden kann, daß er sich
entweder in der einen oder anderen Richtung dreht, in Abhängigkeit davon, ob in
den Fahrkartenautomaten Münzen eingeworfen werden, oder aus ihm ein Restgeldbetrag
ausgegeben werden muß. Die beiden Zylinder drehen sich gegenläufig zueinander, und
die wendelförmigen Kanäle sind in den Zylindern ebenfalls einander entgegengesetzt
gerichtet angeordnet. Die beiden Zylinder sind senkrecht stehend angeordnet in einem
Abstand, der durch eine sich ueber die gesamte Länge der Zylinder erstreckende Führungsschiene
überbrückt wird, an die sich die Münzstapelröhre anschließt. In Höhe der unteren
Enden der wendelförmigen Kanäle der Zylinder ist ein vom Münzprüfer kommender, die
eingeworfene Münze liegend aufnehmender, abwärts geneigter Münzführungskanal angeordnet.
Wenn eine Münze in diesen Münzführungskanal gelangt, wird sie ihrem Wert nach
dem
Datenspeicher gemeldet und am Ende des Münzführungskanales solange durch das Sperrelement
festgehalten, bis die beiden Enden der gegenläufigen wendelförmigen Kanäle.
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der Zylinder sich vor dem Münzführungskanal befinden, so da bei Freigabe
der Münze durch das Sperrelement diese in die Enden der beiden wendelförmigen Kanäle
eintritt. Durch den in der einen Drehrichtung betätigten Antriebsmotor werden die
beiden Zylinder so in gegenläufige Drehungen versetzt, daß die Münze durch die wendelförmigen
Kanäle nach oben gefördert wird. Hierbei tritt die Münze mit ihrem Rand an der Führungsschiene
in Anschlag und wird an ihr durch die sich drehenden Zylinder solange in Anschlag
gehalten, bis die Münze die oberen Enden der wendelförmigen Kanäle erreicht und
über die Austrittsschlitze der auf den oberen Stirnflächen der Zylinder angeordneten
Ausstoßelemente aus den Zylindern austritt und in die Münzstapelröhre gelangt. Sämtliche
in den Münzführungskanal eingegebenen Münzen gelangen auf diese Weise in das Münzstapelrohr
und bilden in ihm eine Münzsäule, Wenn ein Fahrgast aus dem Fahrkartenautomaten
eine Fahrkarte, beispielsweise im Werte von 8,50 DM,abrufen will, und wenn dieser
Fahrgast lediglich über Münzen von 5,00 DM
verfügt, wird er zwei
derartige Münzen in den Münzeinwurfschlitz des Fahrkar tenautomaten eingeben, die
ihrem Wert nach in dem Datenspeicher addiert werden und in die Kasse fallen. In
dem Datenspeicher wird der eingeworfene Betrag von DM 10,90 verglichen mit dem für
die Fahrkarte zu entrichtenden Betrag von DM 8,50, und die Fahrkarte wird ausgegeben,
und gleichzeitig wird dem Fahrgast ein Restgeld betrag in Höhe von DM 1,50 in Form
einer Münze von DM 1,00 und einer Münze von DM 0,50 zurückgegeben. Dies geschieht
durch Betätigung des Antriebsmotors für die Zylinder der Münzstapelrohre ftir die
Münzen von 1,00 DM und 0,50 DM.
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Hierbei erfassen die hinteren aufwärts gebogenen Ränder der Ausstoßelemente
der Zylinder die unterste im Münzstapel rohr aufgenommene Münze und stoßen sie von
den oberen Stirnflächen der Zylinder nach außen ab, wobei die Münze in liegender
Stellung auf einen abwärts geneigten Ausgabekanal gelangt und dem Fahrgast zur Verfügung
gestellt wird, so daß dieser eine Münze von 1t00 DM und eine Münze von 0,50 DM zurückerhält.
Bei Ausgabe jeder Münze vollführen die beiden Zylinder eine geschlossene Drehung,
so daß bei Ausgabe einer Münze der Motor nach einer Umdrehung der Zylinder wieder
abgeschaltet wird; sind dagegen zwei Münzen gleichen Wertes auszugeben, wird der
Motor nach Durchführun
von zwei geschlossenen Umdrehungen der Zylinder
abgeschaltet. Um eine Münze aus dem Münzführungskanal durch die Ausstoßelemente
entnehmen zu können, ist der Spalt zwischen dem unteren Ende des Münzführungskanales
und der Oberfläche der scheibenförmigen Ausstoßelemente etwas größer als die Stärke
der Münze, während die nach aufwärts gebogenen hinteren Ränder der Schlitze der
Ausstoßelemente um ein Maß nach oben abgebogen sind, das etwas geringer ist als
die Stärke der Münze.
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Für die Speicherung und die Ausgabe von Münzen ist für jedes Münzstapelrohr
lediglich ein in beiden Drehrichtungen wahlweise antreibbarer Antriebsmotor vorgesehen,
der über einen auf einfache Weise steuerbaren Schalter in der erforderlichen Drehrichtung
ein- oder abgeschaltet wird.
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Die mit den wendelförmigen Kanälen versehenen Zylinder können im Spritzwege
aus einem geeigneten Kunststoff hergestellt werden und sind praktisch verschleißfest,
zumal sie keinerlei stoßartigen Beanspruchungen unterliegen.
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Die beiliegenden Zeichnungen zeigen eine beispielsweise Ausführungsform
der Erfindung, und es bedeutet:
Fig. 1 perspektivische Darstellung
der Vorrichtung bei nach oben abgezogener Münzstapelröhre, Fig. 2 Ansicht der mit
den wendelförmigen Kanälen ausgestatteten Zylinder, Fig. 3 Aufsicht auf den linken
Zylinder gemäß Fig. 2, Fig. 4 Schnitt durch den rechten Zylinder gemäß Linie A-B
der Fig. 2, Fig. 5 Aufsicht und Seitenansichten eines Ausstoßelementes.
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Die Figur 1 zeigt das einer Münzstapelröhre 9 zugeordnete, aus den
Zylindern 4, 5 bestehende Förderorgan, das mittig unterhalb der Stapelröhre 9 angeordnet
ist. Die beiden Zylinder 4, 5 sind einander parallel gerichtet und besitzen einen
gegenseitigen Abstand, der geringer ist als der Durchmesser der Münze 11. Der zwischen
den Zylindern 4, 5 bestehende Abstand wird überbrückt durch eine Führungsschiene
8, mit der der Rand der Münze 11 während ihrer Zuführung
zur Münzstapelröhre
9 in Gleiteingriff gehalten wird.
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An die Führungsschiene 8 schließt die Münzstapelröhre 9 an, die in
der Figur 1 aus Gründen der Übersichtlichkeit von der Führungsschiene 8 abgehoben
dargestellt ist.
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Die beiden Zylinder 4, 5 sind mit entgegengesetzt gerichtete wendelförmigen
Kanälen 12, 13 versehen, die im unteren Berei h der Zylinder 4, 5 beginnen und in
den oberen Stirnflächen enden, die mit Ausstoßelemente 6, 7 bildenden Ringscheiben
versehen sind, die je einen den Durchtritt der Münze 11 gestattenden Schlitz 19
besitzen, und bei denen der in Ausstoßrichtung der Münze 11 hinten liegende Rand
20 des Schlitzes 19 nach oben abgebogen ist. Auf der Höhe der unteren Enden der
wendelförmigen Kanäle 12, 13 ist in Gegenüberlage zu der Führungsschiene 8 ein schräg
abwärts gerichteter Kanal 1 angeordnet, in den eine eingeworfene Münze über den
Münzprüfer eingeführt und in liegender Stellung dem Eingang der wendelförmigen Kanäle
12, 13 zugeführt wird. Auf den Achsen 21, 22 der Zylinder 4, 5 sind einander gleiche
Zahnräder 23, 24 befestigt, zwischen denen ein in beide Zahnräder 23, 24 eingreifendes,
nicht dargestelltes Antriebszahnrad angeordnet ist, das von einem nicht dargestellten
Motor über einen ebenfalls nicht dargestellten
Schalter wahlweise
in der einen oder anderen Drehrichtung antreibbar ist.
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Dem der Eingabe der Münzen 11 dienenden unteren Kanal 1 ist ein Sperrelement
2 zugeordnet, das eine Zunge 3 trägt, die mit einem Schlitz 14 des unteren Kanales
1 in Eingriff treten kann, um die Zuführung einer Münze 11 zu den wendelförmigen
Kanälen 12, 13 zu verhindern. Das Sperrelement 2 besteht aus einem Hebel 16, der
an einem Ende 15 drehbar befestigt ist, während das andere Ende 17 des Hebels 16
mit einer NOckenbahn 18 in ständigem Eingriff steht, die in der Umfangsfläche des
Zylinders 5 angeordnet ist. Die Nockenbahn 18 besitzt eine Vertiefung 18'; wenn
das Ende 17 des Hebels 16 von der Nockenbahn 18 in die Vertiefung 18' einläuft,
wird der Hebel 16 um sein Ende 15 nach unten geschwenkt, wobei die Zunge 3 mit dem
Schlitz 14 des unteren Münzführungskanales 1 außer Eingriff tritt.
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Die Vertiefung 18' der Nockenbahn 18 ist auf dem Umfang des Zylinders
5 so angeordnet, daß die Zunge 3 mit dem Schlitz 14 dann außer Eingriff tritt, wenn
sich die beiden Enden der wendelförmigen Kanäle vor dem unteren Münzführungskanal
1 befinden, so daß eine in diesem befindlich Münze 11 in die wendelförmigen Kanäle
eintreten kann, um durch entsprechende gegensinnige Drehung der beiden
Zylinder
4, 5 nach aufwärts gefördert zu werden.
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In Gegenüberlage zur Führungsschiene 8 befindet sich ein oberer Münzführungskanal
10, der der Rückgabe eines aus einer oder mehreren aus dem Münzstapelrohr 9 entnommenen
Münzen 11 bestehenden Restgel .des dient.
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Die Wirkungsweise der Vorrichtung ist folgende.
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Wenn dem unteren Münzführungskanal 1 aus dem nicht dargestellten Münzprüfer
eine von dem Fahrgast eingeworfene Münze zugeführt wird, wird ihr Wert in dem Datenspeicher
aufgenommen, wobei bei Eingabe mehrerer gleicher oder unterschiedlicher Münzen eine
Addition des gesamten Wertes der eingeworfenen Münzen erfolgt. Gleichzeitig wird
der nicht dargestellte Antriebsmotor über seinen SChalter in einer Richtung betätigt,
die in Figur 1 durch die ausgezogenen Pfeile dargestellt ist. Die Münze 11 gelangt
nach Freigabe des Sperrelementes 2 in die beiden unteren Enden der wendelförmigen
Kanäle 12, 13 der Zylinder 4, 5, die die Münze 11 unter Anlage an der Führungsschiene
8 in den Kanälen 12, 13 mit leichtem seitlichen Spiel nach oben fördern, bis sie
durch die Schlitze 19 der als Ausstoßelemente 6, 7 dienenden durch Schrauben 25
auf den Stirnflächen der Zylinder 4, 5 befestigten Ringscheiben austritt
und
in den Münzführungskanal g gelangt. Die folgenden Münzen 11 werden in gleicher Weise
durch die Zylinder 4, 5 nach oben gefördert, so daß in dem Münzstapelrohr 9 eine
Münzsäule entsteht, die ständig durch zugeführte Münzen 11 vergrößert wird. Wenn
die Münzstapelröhre 9 auf ihrer gesamten Länge gefüllt ist, werden weitere Münzen
11 durch einen Überlauf von der Oberseite der Münzstapelröhre 9 in eine Kasse abgeführt.
Wenn der Fahrgast dem Fahrkartenautomaten einen den Betrag der gewünschten Fahrkarte
entsprechenden Betrag in Münzen zugeführt hat, wird die Karte ausgegeben, und der
Vorgang ist beendet.
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Wenn der Fahrgast sich nicht in Besitze der den genauen Betrag derFahrkarte
entsprechenden Zahl von Münzen befindet, kann er einen den Preis der Fahrkarte übersteigende
Betrag in Form an sich beliebiger Munzen eingeben. Im Daten speicher des Fahrkartenautomaten
wird der von dem Fahrgast dem Automaten zugeführte Betrag mit dem Preis der Fahrkarte
verglichen. Der diesen Preis übersteigende Anteil des eingeworfenen Betrages wird
dem Fahrgast zurückgegeb en dadurch, daß der Antriebsmotor der Zylinder 4, 5 in
entgegengesetzter Drehrichtung betätigt wird durch entsprechen de Einstellung des
Schalters, Hierbei drehen sich die Zylinder 4, 5 wiederum gegensinnig in Richtung
der gestrichelt
dargestellten Pfeile. Die aufwärts gebogenen hinteren
Ränder 20 der Ausstoßelemente 6, 7 erfassen die unterste in der Münzstapelröhre
9 aufgenommene Münze an ihrem Rand und schieben sie von den Stirnflächen der Zylinder
4, 5 in den abwärts geneigten oberen Münzführungskanal 10, in dem die Münze 11 in
eine dem Fahrgast zugängliche nicht dargestellte Ausgabeschale gelangt. Wenn beispielsweise
der Fahrgast dem Fahrkartenautomaten einen Betrag zugeführt hat, der den Preis der
abgerufenen Fahrkarte um den Betrag von DM 3,50 überschreitet, werden die Antriebsmotoren
der Zylinder 4, 5 für die Münzstapelröhre von 2,00 DM, die Münzstapelröhre von 1,00
DM und die Münzstapelröhre von 0,5G DM in solcher Drehrichtung betätigt, daß aus
jeder Münzstapelröhre eine Münze ausgestoßen wird, wobei nach Durchführung eines
Umlaufes der Walzen 4, 5 der Antriebsmotor ausgeschaltet wird.
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