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Bauwerksbeschichtung
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Die Erfindung bezieht sich auf eine Bauwerksbeschichtung, insbesondere
für umgekehrte Warmdächer, mit einer auf einem Untergrund haftenden Abdichtungsschicht,
die eine bituminöse Schmelzmasse als Abdichtungsmasse aufweist.
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Bei einem normalen Warmdachaufbau (Flachdach) wird bekannterweise
auf der Dachdecken-Außenseite eine Dampfbremse angeordnet, darüber eine Wärmedämmschicht,
darüber eine Dampfdruck-Ausgleichsschicht, darüber z.B. eine drei-lagige Abdichtung
und darauf bedarfsweise eine Kiesschicht. Die drei-lagige Abdichtung besteht aus
Bitumen-Dachpappe mit dazwischen angeordneter bituminöser Schmelzmasse, die der
Verklebung der sie begrenzenden Bitumen-Dachpappe dient. Dieser Dachaufbau hat sich
in Konstruktion und Herstellungsweise bewährt, wurde jedoch wegen zu großer Beanspruchung
der oben liegenden Schichten durch W-Strahlung, falls kein Kies aufgebracht ist,
durch Temperatur und die Möglichkeit von Zerstörungen durch mechanische Einflüsse,
wie z.B. Begehen, als unbefriedigend angesehen.
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Eine teilweise Verbesserung bringt das umgekehrte Warmdach. Bei diesem
umgekehrten Warmdach wird auf die beispielsweise aus Beton bestehende Dachdecke
ein Voranstrich aufgebracht, der insbesondere der Staubbindung dient. Die nachfolgend
aufzubringende Abdichtung wird bewußt von der Tragkonstruktion (z.B. Betondecke)
getrennt. Hierdurch soll vermieden werden, daß z.B. Setz-, Kriech- und Schwindrisse
auf die Abdichtung übertragen werden.
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Oberhalb der Abdichtung wird eine Dämmschicht aus einem speziell für
dieses System geeigneten Material (z.B. extrudiertes Polystyrol) aufgelegt. Hierauf
wird als W-Schutz für den Dämmstoff sowie als Aufschwimmsicherung Kies aufgebracht.
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Der Vorteil des umgekehrten Warmdaches gegenüber dem konventionellen
Warmdach besteht darin, daß die Abdichtungsschicht in einer Zone liegt, in der nur
geringe Temperaturschwankungen auftreten und die Gefahr der Zerstörung durch mechanische
Beanspruchung gemindert ist. Die bewußte Trennung zwischen der Dachhaut und der
Tragkonstruktion hat zu Folge, daß bei einer sich einstellenden Undichtigkeit (z.B.
aufgehende Nähte bei Dachpappen oder Kunststoffolien, undichte Anschlüsse) die Feuchtigkeit
sich zwischen Abdichtung und Tragkonstruktion (z.B. Betondecke) ganzflächig verteilen
und durch die Dachdecke in das Innere des Gebäudes gelangen kann. Bei einer auftretenden
Undichtigkeit besteht nun die Schwierigkeit, die Leckage zu orten. Dies bedeutet,
daß alle über die Abdichtung befindlichen Materialien, also Wärmedämmung und Kies,
abgeräumt werden müssen. Besonders problematisch ist
dieser Umstand
bei zu begrünenden Dächern, Tiefgaragen, Terrassendächern, Loggien usw., wo außerdem
Sand, Mikrofiltermatten, Mutterboden, Planzen, Plattenbeläge (z.B. in Mörtel verlegt)
usw.
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abgeräumt werden müssen. Diese zwingend erforderliche Maßnahmen verursachen
erhebliche Kosten, die in keinem wirtschaftlichen Verhältnis zur Beseitigung der
eigentlichen Leckage stehen. Ein besonderer Umstand bedeutet die Unmöglichkeit aus
statischen Gründen, das Material auf dem Dach zwischenzulagern, mit der Notwendigkeit,
diese Materialien zwischenzeitlich vom Dach entfernen zu müssen.
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Es ist bekannt, eine durch Wärme zu verflüssigende Kunststoffmasse
auf der Basis von Polyolefin als Abdichtungsmasse für Dachbeschichtungen zu verwenden.
Die Behandlung der Abdichtungsmasse vor dem Aufbringen auf das Dach stellt jedoch
hohe Anforderungen an den Ausführenden, der genaue Temperaturgrenzen und bestimmte
Rührgeschwindigkeiten einhalten muß, damit die Abdichtungsmasse homogen und verarbeitbar
bleibt. Darüber hinaus sind derartige Abdichtungsmassen im Vergleich zu Bitumen
unverhältnismäßig teuer und daher nicht als Massenbaustoff einsetzbar.
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Dem Bekannten gegenüber liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde,
eine Bauwerksbeschichtung der eingangs genannten Art zu schaffen, bei der die Abdichtungsmasse
der Abdichtungsschicht genügend elastisch und zugleich haftfähig ist, um einerseits
Risse im Bauwerk dichtend zu überbrücken und andererseits im Schadfall
eine
eindeutige Lokalisierung einer Schadstelle zu gestatten, die wider Erwarten im Dachaufbau
vorhanden ist. Dabei soll die Abdichtungsschicht in der von Dachdeckern schon immer
praktizierten Technik aufgebracht werden können, um Herstellungsmängel zu verringern
bzw. zu vermeiden.
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Diese Aufgabe wird dadurch gelöst, daß die Abdichtungsmasse aus mit
Kautschuk versetztem, elastischem Bitumen besteht, das direkt auf der Bauwerks-Außenseite
angeordnet ist und hier vollflächig haftet.
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Für die Erfindung ist wesentlich, daß das mit Kautschuk versetzte
Bitumen derart haftfähig ist, daß die Abdichtungsschicht an allen Stellen zuverlässig
mit dem Bauwerksuntergrund verbunden wird. Zugleich ist das mit Kautschuk versetzte
Bitumen derart dehnbar, daß die in der Dachdecke auftretenden Risse von der Abdichtungsmasse
dichtend überbrückt werden können, ohne daß auch in ihr entsprechende oder benachbarte
Risse auftreten.
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Vorteilhaft ist die Abdichtungsmasse der Abdichtungsschicht lediglich
einlagig vorhanden, was insbesondere eine wesentliche Vereinfachung gegenüber den
bekannten Abdichtungen bedeutet.
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Die Abdichtungsmasse der Abdichtungsschicht besteht aus mehreren
vorfabrizierten, nebeneinander verlegten Schweißbahnen, die nicht nur warm verlegbar
sind, sondern bei entsprechend hohem Kautschukanteil vorteilhafterweise auch kalt
verlegt werden können.
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In Ausgestaltung der Erfindung beträgt der Mengenanteil des Kautschuks
an der Gesamtmenge der Abdichtungsmasse 4 bis 15%. Der Anteil des Kautschuks ist
also gering, worauf
im wesentlichen zurückzuführen sein dürfte,
daß die Verarbeitbarkeit dieser Abdichtungsmasse ähnlich derjenigen Verarbeitbarkeit
von Bitumen ohne Kautschukzusatz ist.
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Der Kautschukanteil richtet sich nach dem jeweiligen Anwendungsbereich
(horizontale oder geneigte Flächen, Anschlüsse, Füllerungen etc).
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In Ausgestaltung der Erfindung ist die Abdichtungsmasse gefüllert,
und/oder sie enthält einen aus Glasvlies und/oder Glasgittergewebe bestehenden Stützkörper.
Auf dem aus Bahnenwerkstoff bestehenden Abdeckbelag ist eine Wärmedämmschicht und/oder
eine Kiesschicht vorhanden, die bedarfsweise entfernbar sind.
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Ein Verfahren zum Beschichten von insbesondere umgekehrten Warmdächern,
aber auch Tiefgaragen, Terassendächern und Loggien, bei dem eine bitumöse Schmelzmasse
erhitzt und heißflüssig bauwerksaußenseitig zu einer Abdichtungsschicht mit einer
Abdichtungsmasse verteilt wird, ist dadurch gekennzeichnet, daß zum Einschmelzen
ein mit Kautschuk versetztes, elastisches Bitumen verwendet wird, das danach direkt
auf die Bauwerks-Außenseite vollflächig aufgebracht wird. Die Abdichtungsmasse und
ein aus Bahnenwerkstoff bestehender Abdeckbelag werden vorzugsweise im Gieß- und
Einrollverfahren aufgebracht.
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In der Zeichnung wird die Erfindung erläutert. Es zeigen: Fig. 1
einen Querschnitt durch einen Teil eines Umkehrdaches konventioneller Bauweise,
Fig. 2 ein Dachbauteil mit einer Beschichtung gemäß der Erfindung, und
Fig.
3 eine schematische Darstellung einer aus vorfabrizierten Schweißbahnen bestehenden
Abdichtungsschicht.
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Gemäß Fig. 1 wird der Bauwerksuntergrund bzw. die Deckenaußenfläche
10 einer Dachdecke 11 bekannterweise mit einem Voranstrich 12 versehen. Nach dem
Abtrocknen des Voranstrichs wird eine Dachhaut 13 an den Stellen 14 punktweise auf
die Deckenaußenfläche 10 bzw. den Voranstrich 12 geklebt. Danach erfolgt das Auftragen
einer Abdichtungsmasse 15 aus Bitumen z.B. im Gieß- und Einrollverfahren mit einem
Abdeckbelag 16. Hierauf wird eine Wärmedämmschicht 17 angeordnet, auf der eine Kiesschicht
18 vorgesehen ist.
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Falls die Deckenbeschichtung z.B. an der Stelle 19 undicht ist, da
Stoßfugen der Dachhaut 13 und des Abdeckbelages 16 nicht sachgerecht verlegt wurden
und die hier befindliche spröde Abdichtungsmasse rissig ist, gelangt das Wasser
in den Zwischenraum 20 zwischen der Dachhaut 13 und der Deckenaußenfläche 10, verteilt
sich hier und dringt z.B. durch den Riß 21 der Decke 11 in den Innenraum 23. Da
die undichte Stelle 19 in der Beschichtung und der Riß 21 nicht übereinander liegen,
muß unter Umständen der gesamte Aufbau oberhalb der Abdichtung (z.B. Dämmstoff,
Kies, Mikrofiltermatten, Mutterboden, Pflanzen, in Mörtel verlegte Plattenbeläge
usw.) abgenommen werden, um die Undichtigkeit zu lokalisieren und sie danach beseitigen
zu können.
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Demgegenüber ist bei dem in Fig. 2 dargestellten Dachelement die
Abdichtungsschicht bzw. -masse 22 direkt auf die Deckenaußenfläche 10 der Decke
11 aufgetragen und haftet
10, die bedarfsweise einen nicht dargestellten
Voranstrich aufweist. Falls hier eine Undichtigkeit z.B. an der Stelle 19' auftritt,
kann sich dieses Wasser auf der Deckenaußenfläche 10 nicht verteilen. Die Feuchtigkeit
müßte also an der Stelle 21' durch die Decke dringen können, um in den Innenraum
23 des Bauwerks zu gelangen. Gegebenenfalls ist dann aber auch die undichte Stelle
einwandfrei lokalisierbar, so daß auch nur hier repariert werden muß.
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Auf der Abdichtungsschicht 22 ist eine Abdeckschicht 24 aus Bahnenwerkstoff
vorgesehen, auf der eine Wärmedämmschicht 17 und eine Kiesschicht 18 vorhanden sind.
Bei einer derartigen Ausbildung der direkt haftenden Abdichtung bzw. eines umgekehrten
Warmdaches, Tiefgaragen, Terrassendächern, zu begrünende Dächer, Loggien muß lediglich
ein eng begrenzter Bereich der oberhalb der Abdeckschicht vorhandenen Dachschichten
bei minimalem Kostenaufwand entfernt werden.
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Das Aufschmelzen der mit Kautschuk versetzten bituminösen Schmelzmasse
erfolgt in herkömmlichen Bitumenöfen. Das Aufbringen dieser Masse als Abdichtungsschicht
22 zusammen mit der Abdeckschicht 24 erfolgt im Gieß- und Einrollverfahren. Sowohl
das Aufschmelzen als auch die Methode der Aufbringung sind daher Techniken, die
von Dachdeckern langjährig praktiziert werden. Daraus ergibt sich die Gewähr für
eine einwandfreie Ausführung. Außerdem ermöglicht es den Einsatz von in jedem Dachdeckerbetrieb
vorhandenen herkömmlichen Geräten.
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Bei der in Fig. 3 dargestellten Bauwerksbeschichtung ist die Abdichtungsschicht
22 auf der Decke 11 aus mehreren, vorfabrizierten Schweißbahnen hergestellt, die
nebeneinander und unter gegenseitiger Überlappung verlegt sind. Auch diese Schweißbahnen
sind einlagig angeordnet und unter Wahrung der eingangs genannten Vorteile hoch
dehnfähig und vollflächig haftend. Die Abdichtungsmasse bzw. die Schweißbahnen sind
vorteilhafterweise außen mit einem aus Bahnenwerkstoff bzw. Trennpapier bestehenden
Abdeckbelag 24 abgedeckt, auf dem eine Wärmedämmschicht 17 und/oder eine Kiesschicht
vorhanden ist.
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Die Abdichtungsmasse kann bedarfsweise gefüllert sein oder einen
z.B. aus Glasvlies oder Glasgittergewebe bestehenden Stützkörper enthalten.
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Vorteilhaft ist eine Wärmedämmschicht 17 direkt auf die Abdichtungsmasse
22 mit deren Hilfe aufgeklebt. Das Aufbringen erfolgt z.B. nach Aktivieren der aufgebrachten
Abdichtungsmasse durch Flämmen. Infolgedessen kann die Kiesschicht auf eine minimale
Dicke reduziert werden, die man gerade noch für den UV-Schutz benötigt.
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Eine Sicherung der Wärmedämmschicht durch Kies gegen Aufschwimmen
und Sogwirkung ist nicht mehr erforderlich.
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L e e r s e i t e