DE2548031A1 - Verfahren und vorrichtung zur behandlung von abwasser - Google Patents
Verfahren und vorrichtung zur behandlung von abwasserInfo
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Description
DR. WALTER KRAUS DIPLOMCHEMIKER · DR.-ING. ANN EKÄTE WEISERT DIPL-INQ. FACHRICHTUNG CHEMfS*
D - 8 MÜNCHEN 19 . FLÜGGENSTRASSE 17 · TELEFON 089/177061 · TELEX O5-215145 ZEUS
1159 WK/zb
Mitsubishi Petrochemical Company Limited, Tokyo / Japan
Verfahren und Vorrichtung zur Behandlung von Abwasser
Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur Behandlung von Abwasser und eine elektrolytische Vorrichtung zur Durchführung
dieses Verfahrens. Hierdurch können Verunreinigungen im Wasser, insbesondere Schwermetallionen, organische Materialien,
suspendierte Stoffe, Siliciumdioxid, Färbemittel und ähnliche Verunreinigungen, die in technischem Wasser
und Industrieabwasser enthalten sind, elektrolytisch abgetrennt und entfernt werden.
Bei einem bekannten Verfahren zur Behandlung von Abwasser, welches mit einer elektrolytischen Abtrennung arbeitet,
wird das behandelte Wasser in der Weise erhalten, daß man die Verunreinigungen in dem Wasser in einer flockenförmigen
Masse aus einem Metallhydroxid einfängt, welches durch Auflösung des Anodenmetalls in Form einer Aluminiumplatte
oder einer Eisenplatte gebildet wird und daß man die Verunreinigungen abtrennt, indem man durch die Wirkung der
Schwerkraft die flockenförmige Masse absetzen oder sedimentieren läßt. Bei dieser Methode hat jedoch die flocken-
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förmige Masse nur eine geringe Größe und bei der Stufe
der Schwerkraftabsetzung ist eine lange Absetzungszeit erforderlich. Weiterhin ist das Sedimentationsvolumen
sehr groß und der Wassergehalt des Sediments oder der Aufschlämmung ist hoch, so daß die Entwässerung der
Aufschlämmung lange Zeit erfordert.
Auch nimmt bei dieser elektrolytischen Behandlungsmethode die Energieleistung nach längerer Betriebszeit aufgrund
der Bildung eines Oxidfilms oder einer Anhaftung von Schuppen an der Anode ab. Schließlich besteht noch das
weitere Problem, daß die Anode abfällt, bevor sie vollständig verbraucht ist, und daß sie daher nicht wirksam
verwertet wird.
Aufgabe der Erfindung ist es nun, die oben genannten Nachteile und Unzulänglichkeiten der Wasserbehandlungstechniken
nach dem Stand der Technik zu überwinden.
Insbesondere soll erfindungsgemäß ein Verfahren zur elektrolytischen Behandlung von Abwasser zur Verfügung
gestellt werden, bei dem eine flockenförmige Masse gebildet wird, die sich rasch zusammenballt und die einen
niedrigen Wassergehalt besitzt.
Diese Aufgabe wird durch die Erfindung gelöst. Die Erfindung sieht daher die Behandlung von Abwasser vor, wobei
man so vorgeht, daß man das Abwasser einer Elektrolyse mit einer Eisenanode unterwirft, damit sich die Verunreinigungen
in dem Wasser innerhalb einer flockenförmigen Masse zusammenballen, welche von der Bildung von
Eisenhydroxid durch elektrolytische Auflösung der Anode herrührt und daß man die flockenförmige Masse, welche
die Verunreinigungen enthält, von dem Abwasser abtrennt,
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wobei man als Eisenanode ein unlösliches Elektrodenmaterial und einen damit in Kontakt befindlichen Körper
von Eisenstücken verwendet und wobei man die flockenförmige Masse, die die Verunreinigungen enthält, oxidiert
und auf diese Weise abtrennt.
Durch die Erfindung soll auch ein Verfahren zur Verfügung gestellt werden, bei dem Abwasser, welches sechswertige
Chromionen enthält, elektrolytisch behandelt wird und die sechswertigen Chromionen hierbei zu dreiwertigen Chromionen
umgewandelt werden.
Dies geschieht erfindungsgemäß bei einem Verfahren zur Behandlung von Abwasser, welches sechswertige Chromionen
enthält, in der Weise, daß man das Abwasser einer Elektrolyse mit einer Eisenanode unterwirft, wobei die sechswertigen
Chromionen zu Ionen von Chrom einer niedrigeren Wertigkeit umgewandelt werden und wobei zur gleichen Zeit
die Ionen des Chroms mit niedrigerer Wertigkeit von einem Eisenhydroxid, das durch Elektrolyse an der Anode gebildet
wird, aufgefangen werden und daß man die resultierende flockenförmige Masse, die das Chrom des Abwassers enthält,
abtrennt, wobei man als Eisenanode eine unlösliche Elektrode und einen damit in Kontakt befindlichen Körper von
Eisenstücken verwendet.
Durch die Erfindung wird auch eine Vorrichtung zur Durchführung
der erfindungsgemäßen elektrolytischen Abwasserbehandlung zur Verfügung gestellt.
Diese Vorrichtung zur Behandlung von Abwasser ist dadurch gekennzeichnet, daß sie eine elektrolytische Zelle umfaßt,
welche ein Zellengefäß zur Aufnahme des Abwassers als Elektrolyt, eine Kathode und eine Anode, die aus einem
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Elektrodenmaterial, das bei elektrolytischen Bedingungen unlöslich ist, und einem mit dem Elektrodenmaterial in
elektrischem Kontakt stehenden Körper von Eisenstücken besteht, hergestellt ist und ein perforiertes Material,
welches Perforationen einer solchen Natur hat, daß es Ionen jedoch keine Eisenstücke hindurchläßt und bei der
Elektrolyse intakt bleibt, enthält, wobei die Eisenstükke innerhalb einer Kammer begrenzt sind, die durch das
perforierte Material definiert wird, wobei die gesamte Oberfläche des Körpers der Eisenstücke mindestens 0,5 cm /ml
hinsichtlich der tatsächlichen Volumenkapazität des Gefäßes beträgt und wobei die elektrolytische Zelle das
Abwasser elektrolysiert, so daß Verunreinigungen in dem Abwasser sich innerhalb einer flockenförmigen Masse zusammenballen,
die von der Bildung von Eisenhydroxid durch elektrische Auflösung der Anode herrührt.
Durch die Erfindung wird auch eine Vorrichtung zur Behandlung von Abwasser, wie sie oben beschrieben wurde,
zur Verfügung gestellt, welche weiterhin einen Sedimentationstank aufweist, um elektrolytisch behandeltes Abwasser
von dem Zellengefäß aufzunehmen und dessen Funktion darin besteht, dieses Abwasser in eine behandelte
Flüssigkeit und ein Sediment aufzutrennen.
Schließlich wird durch die Erfindung eine Vorrichtung
zur Behandlung von Abwasser, wie sie oben beschrieben wurde, zur Verfügung gestellt, welche weiterhin eine Einrichtung
zur Anlegung eines Magnetfeldes an das elektrolytisch behandelte Abwasser in dessen Fließweg von der
elektrolytischen Zelle zu dem Sedimentationstank oder in den Boden des Sedimentationstanks aufweist, wodurch
darin die Bildung eines Sediments gefördert wird.
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Die Erfindung wird anhand der beigefügten Zeichnungen näher erläutert. Es zeigen
Fig. 1 ein Fließschema, welches die allgemeine Anordnung einer Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Vorrichtung
darstellt und die das Prinzip der erfindungsgemäßen Behandlungsmethode anzeigt, und
Fig. 2 einen vertikalen Aufriß, der eine Ausführungsform einer elektrolytischen Zelle für das erfindungsgemäße
Verfahren darstellt.
Das wichtigste Merkmal der Erfindung ist in der Kontruktion
der verwendeten Eisenanode zu sehen. Die bei dem erfindungsgemäßen Verfahren und in der erfindungsgemäßen
Vorrichtung verwendete Eisenanode besteht aus einem unlöslichen Elektrodenmaterial und einem damit in elektrischem
Kontakt befindlichen Körper oder Aggregat von Eisenstücken.
Beispiele für Materialien, die für das unlösliche Elektrodenmaterial
verwendet werden können, sind Platin, Ferrit und Kohlenstoff.
Zur Herstellung des Materials für die Hilfselektrode, die aus einem Aggregat von Eisenstücken besteht, welche im
Zustand des elektrischen Kontakts mit der unlöslichen Elektrode eingesetzt werden, um die Eisenanode herzustellen,
können zum Beispiel Eisenpulver, Eisendrenspäne, Eisenschnitzel, Eisenteilchen und ähnliche Eisenstücke mit
Längen von 1/U bis 30 cm verwendet werden. Eisendrehspäne
mit einer Länge in der Gegend von 0,5 bis 20 mm werden aufgrund ihres niedrigen Preises und aufgrund der Tatsache,
daß ihre Verwendung eine Verwertung eines Abfallmaterials darstellt, besonders bevorzugt.
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Die Menge der zur Bildung des Materials der Hilfselektrode zugegebenen Eisenstücke ist so bemessen, daß die gesamte
spezifische Oberfläche der Eisenstücke im Verhältnis zu der tatsächlichen volumetrischen Kapazität bzw. tatsächlichen
Volumenkapazität der elektrolytischen Zelle mindestens 0,5 cm /ml, vorzugsweise mehr als 1 cm /ml, besonders be-
vorzugt mehr als 1,5 cm /ml, beträgt.
Die hierin verwendete Bezeichnung "tatsächliche volumetrische Kapazität bzw. tatsächliche Volumenkapazität" soll den
Teil des Innenvolumens der elektrolytischen Zelle bezeichnen, der bei der Zuführung von Abwasser in die Zelle an dem
elektrolytischen Prozeß teilnimmt.
Wenn während der elektrolytischen Behandlung die gesamte spe-
zifische Oberfläche der Eisenstücke weniger als 0,5 cm /ml,
insbesondere weniger als 1 cm /ml, wird, dann werden Eisenstücke neu in die elektrolytische Zelle eingebracht, um
eine Ergänzung vorzunehmen.
Zum Vergleich beträgt in einer elektrolytischen Behandlungszelle mit einer herkömmlichen Eisen- oder Aluminiumplatte
als Anode die Elektrodenfläche im Verhältnis zu der tatsächlichen volumetrischen Kapazität gewöhnlich 0,05 bis
0,4 cm /ml.
Die Bezeichnung "die unlösliche Elektrode und die damit in elektrischem Kontakt befindlichen Eisenstücke der Hilfselektrode"
soll einen Zustand bezeichnen, bei dem die Eisenstücke sich in direktem Kontakt mit der unlöslichen
Elektrode befinden oder andere Eisenstücke sich in Kontakt mit den Eisenstücken befinden, welche ihrerseits mit der unlöslichen
Elektrode in Kontakt stehen und auf diese Weise
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sich ±n elektrischem Kontakt befinden.
Obgleich auch ein Zustand eingeschlossen werden soll, bei dem die Eisenstücke durch eine mechanische Agitation, durch
einen Wasserfluß oder durch Durchblasen eines Gases durchbewegt werden und die unlösliche Elektrode nur von Zeit zu
Zeit berühren, ist doch eine gepackte Struktur der Eisenstücke, bei der die unlösliche Elektrode und die Eisenstücke
der Hilfselektrode sich in kontinuierlichem Kontakt befinden, wünschenswert. Selbst bei einer gepakten Struktur
dieses Charakters ist eine erhebliche Menge von Hohlräumen zwischen den Eisenstücken je nach den Gestalten und Größen
der Eisenstücke vorhanden. Wenn zum Beispiel Eisendrehspäne gepackt werden, dann kann der Prozentsatz an Hohlräumen so
hoch wie in der Gegend von 90 % sein.
Um das Aggregat der Eisenstücke des Materials der Hilfselektrode um das unlösliche Anodenmaterial herumzuhalten
und um einen Kontakt der Eisenstücke mit der Kathode zu verhindern, sind die zwei Elektroden abgetrennt. Als Trennungsmittel,
d. h. als Diaphragma, wird ein Material verwendet, das gegenüber der Elektrolyse beständig ist, zum
Beispiel ein synthetisches Harz wie Nylon, Polyäthylen oder Polyester, ein keramisches Material wie Aluminiumoxid oder
ein Preßkuchen, oder eine Asbest- oder Ionenaustauschermembrane, wie sie üblicherweise für die Elektrolyse verwendet
wird. Diese Materialien können in Form eines "Blatts" oder einer "Platte" zum Beispiel als Netz, als gewebtes
Flächengebilde, als Blatt in gitterartigem Zustand, als perforiertes Blatt oder in ähnlicher Form eingesetzt werden.
Im Einzelfall kann die Form anhand von solchen Faktoren wie der Betriebsgröße und der Materialfestigkeit ausgewählt werden.
Das Blatt aus diesem Material wird in solcher Form hergestellt, daß es das Aggregat der Eisenstücke zusammen mit
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einer integrierten oder nicht-integrierten Bodenplatte als Gehäuse umhüllt oder unterbringt.
Dieses "Diaphragma" muß Perforationen einer solchen Natur
besitzen, daß die Ionen hindurchgehen können, nicht jedoch die Eisenstücke. Da sich die Eisenstücke beim Fortschritt ·
der Elektrolyse auflösen und in der Größe kleiner werden, ist es zweckmäßig, daß die Größe der Perforationen des Diaphragmas
genügend klein ist, daß das Diaphragma die Eisenstücke darin über einen langen Zeitraum beibehalten kann.
Eine bevorzugte Größe der Perforationen, die als kreisförmig angesehen werden, liegt in der Größe von 1 /U bis
20 mm im Durchmesser.
Obgleich das Diaphragma entsprechend der Gestalt und der Konstruktion der damit zu kombinierenden Kathode mit jeder
beliebigen Gestalt und Konstruktion, daß der Kontakt der EisenstUcke mit der Kathode verhindert wird, ausgebildet
werden kann, hat es vorzugsweise doch einen solchen Charakter, daß es eine Kammer bildet, um das unlösliche Anodenmaterial
und das Aggregat der Eisenstücke, die das Anodenmaterial umgeben, aufzunehmen. Die volumetrische Kapazität dieser Kammer
kann von einer solchen Größenordnung sein, daß die darin aufgenommenen Eisenstücke dicht gepackt sind, so daß sie
sich gegeneinander nicht verschieben können, oder die volumetrische
Kapazität kann von einer solchen Größenordnung sein, daß die Eisenstücke frei sind, sich gegeneinander zu
verschieben.
Die spezifische Gestalt des Anodenelements, welches durch dieses Diaphragma bestimmt wird, insbesondere in Beziehung
zu der Kathode, die dessen Gegenelektrode ist, kann willkürlich ausgewählt werden, wobei jedoch die folgenden Punkte
in Betracht gezogen werden. Ein Anwendungszweck der elektrolytischen Abwasserbehandlung dieser Art ist es, das
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Wasser selbst einer Elektrolyse zu unterwerfen, um Verunreinigungen,
die darin im gelösten Zustand vorliegen, umzuwandeln, die elektrolytisch in eine andere Form reduziert
oder oxidiert werden können. Ein weiterer Anwendungszweck ist es zu bewirken, daß die Verunreinigungen in dem
Abwasser von einer flockigen Masse aus Eisenhydroxid, die aus der Eisenanode durch Elektrolyse gebildet wird, okkludiert
werden und auf diese Weise entfernt werden.
So kann zum Beispiel das Anodenelement der erfindungsgemäßen Vorrichtung zum Zwecke der Reduktion oder Oxidation von
gelösten Ionen zur gleichen Zeit als eine gewöhnliche Anode angesehen werden und es kann mit einer Kathode kombiniert
werden, um die gewünschte elektrolytische Reaktion in dem dazwischenliegenden Zwischenraum durchzuführen. Jedoch wird
der Abstand zwischen den zwei Elektroden, das heißt der Abstand zwischen der Kathode und dem Diaphragma, welches
ein Material darstellt, das die Oberfläche des erfindungsgemäßen Anodenteils bildet, vorzugsweise sehr gering gemacht,
so daß die erforderliche elektrische Energie vermindert wird.
Demgemäß hat das erfindungsgemäße Anodenelement vorzugsweise eine derartige Konstruktion, daß es ein sehr großes Volumen
besitzt und daß das Material, welches die äußere Seite bildet, das heißt das Diaphragma, in allernächster Nähe an die
Kathode angeordnet ist (wobei es sich in extremen Fällen damit in Kontakt befinde-^. Da das Diaphragma in diesem Fall
gegenüber Ionen permeabel ist, erfolgt in der durch das Diaphragma definierten Kammer, d. h. in den Hohlräumen zwischen
den Eisenstücken, die in diese Kammer eingebracht worden sind, eine elektrochemische Reaktion der aufgelösten
Ionen.
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In diesem Falle erfolgt auch weiterhin die oben genannte weitere angestrebte Wirkung dieser elektrolytischen Behandlung
des Abwassers, d. h. die Bildung einer flockigen Eisenhydroxidmasse, und der Einschluß von Verunreinigungen darin
in den Hohlräumen zwischen den Eisenstücken. Zu diesem Zweck liegt der Hohlraumgehalt oder die prozentuale Menge an
Hohlräumen im Verhältnis zu dem scheinbaren oder Massenvolumen des Körpers der Eisenstücke vorzugsweise in der Gegend
von 50 bis 99 %, was in der Weise erhalten werden kann, daß mar die Gestalten und Größen der Eisenstücke entsprechend
aaswählt.
Ein Anodenelement und eine Kathode mit den oben beschriebenen
wünschenswerten Merkmalen besitzen eine Strukturanorduung, bei der - wie nachstehend näher erläutert werden
wird - die Eisenanode in der Weise gebildet wird, daß ein unlösliches Elektrodenteil in der Mitte eines Diaphragmas
mit einer hohlen zylindrischen Gestalt gejbildet wird und daß der Raum zwischen diesem unlöslichen Elektrodenelement und
dem Diaphragma mit den Eisenstücken gefüllt wird und in dem das ganze von einer hohlen zylindrischen Kathodenstruktur
aufgenommen wird, wodurch ein Elektrodenpaar gebildet wird. Diese Elektrodenzusammenstellung wird in dem Gefäß einer
elektrolytischen Zelle installiert, wobei sich die Achse der zylindrischen Struktur in vertikaler Stellung befindet
und das zu behandelnde Abwasser wird in dieses Gefäß durch den Boden eingeführt. Es ist notwendig, den Bodenteil des
Anodenelements mit einer perforierten Bodenplatte (die aus dem gleichen Material wie das Diaphragma hergestellt sein
kann) zu verschließen, welche Perforationen einer solchen Natur hat, daß das Hindurchfallen der Eisenstücke verhindert
wird, daß aber der freie Durchlauf des Abwassers gestattet wird. Jedoch kann der obere Teil des Anodenteils offen
sein.
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Die Kathode der Gegenelektrode zu dieser Anode wird gewöhnlich aus einem Material wie Kupfer, Ferrit oder Eisen hergestellt,
oder sie kann aus dem gleichen Material wie das oben genannte, unlösliche Elektrodenmaterial gefertigt
werden. Gewünschtenfalls kann das Gefäß der elektrolytischen Zelle aus einem Metall hergestellt werden und diese kann
als Kathode verwendet werden.
Durch die Verwendung einer Eisenanode des oben beschriebenen Charakters werden durch die Erfindung die folgenden Vorteile
erhalten.
a) Für die sich verbrauchende Elektrode können billige Eisenstücke verwendet werden und diese können darüberhinaus
mit einer Wirksamkeit von 100 % verwendet werden.
b) Es besteht keine Notwendigkeit,die Anode wie bei herkömmlichen
Elektrolysemethoden zu ersetzen und durch eine automatische Ergänzung der Eisenstücke kann das Abwasser kontinuierlich
über einen langen Zeitraum behandelt werden.
c) Da kleine Eisenteile verwendet werden, ist die spezifische Elektrodenoberfläche pro Einheit der tatsächlichen
volumetrischen Kapazität der elektrolytischen Zelle sehr
groß und die Stromleistung wird verbessert, wodurch das Abwasser mit niedriger elektrischer Energie und innerhalb
eines kurzen Zeitraums behandelt werden kann.
¥eiterhin gestattet dieses Merkmal die Verminderung der Größe der elektrolytischen Vorrichtung.
d) Da die Auflösung des Eisens von einer ausgedehnten Oberfläche erfolgt, schließen die aufgelösten und gebildeten
Eisen Verunreinigungen wirksam ein. Insbesondere Verunreini-
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gungen mit niedrigen Konzentrationen werden ebenfalls wirksam entfernt.
Ein weiteres wichtiges Merkmal dieser Erfindung besteht darin, daß durch Verwendung einer Eisenanode der oben beschriebenen
Konstruktion eine flockige Eisenhydroxidmasse gebildet und einem Oxidationsprozeß unterworfen wird, wodurch
innerhalb dieser flockigen Masse eine magnetische Eisenverbindung gebildet wird.
Der Oxidationsprozeß der flockigen Masse wird gemäß der Erfindung
in der Weise bewerkstelligt, daß die flockige Masse mit einem Oxidationsmittel, zum Beispiel molekularem Sauerstoff,
in Kontakt gebracht wird. Insbesondere kann die Oxidation in der Weise bewerkstelligt werden, daß man Luft in
die floukige Masse einbläst, die flockige Masse in der Atmosphäre eines oxidierenden Gases, zum Beispiel Luft oder
Sauerstoff, durchbewegt oder indem man zu der flockigen Masse ein Oxidationsmittel wie Natriumhypochlorit zufügt. Da
die elektrolytisch aufgelösten Eisenionen sofort eine magnetische Eisenverbindung bilden, wird die Abtrennung des
Schlammes erleichtert. Die zweckmäßigste Oxidationsmethode ist diejenige des Einblasens von Luft in das elektrolytische
Bad und diese Methode gibt besonders dann sehr gute Ergebnisse, wenn sich die Eisenstücke der Anode innerhalb der
Diaphragmakammer in einem relativ losen gepackten Zustand befinden, da in diesem Fall auch eine Durchbewegung der
Eisenstücke erfolgt.
Indem man die Oxidationsbehandlung auf diese Weise während oder nach der Elektrolyse durchführt, wird die Absetzungsgeschwindigkeit der gebildeten flockigen Masse hoch und
die Abtrennung des Schlamms wird erleichtert und beschleunigt.
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Insbesondere ist das Sedimentationsvolumen der flockigen Masse aus magnetischer Eisenverbindung, die durch die- Oxidationsbehandlung
gebildet wird, das 1/5 bis 1/10 desjenigen eines eisenhaltigen Schlammes, der durch eine herkömmliche
Elektrolysemethode oder chemische Methode erhalten wird. Die Sedimentationszeit der flockigen Masse
beträgt, wenn ein magnetisches Feld an die magnetische Eisenverbindung angelegt wird, 1/50 bis 1/60. Auch nimmt
der Wassergehalt auf einen kleinen Bruchteil ab und die Sedimentationseigenschaften verbessern sich, wodurch die
Abtrennung und Entwässerung des Schlamms sowie die anderen Stufen sehr stark erleichtert werden. Aus diesem Grunde
werden wirtschaftliche Vorteile, zum Beispiel eine Verminderung der Größe des Absetzungsgefäßes und eine Verminderung
der Prozeßmenge des abgetrennten Schlammes erzielt.
Wenn das erfindungsgemäße Verfahren zur Behandlung von Abwasser, welches schädliche Schwermetalle enthält, eingesetzt
wird, dann wird das schädliche Schwermetall (M) (z.B. Zink, Cadmium und Kupfer) in der Struktur der magnetischen
Eisenverbindung, zum Beispiel Ferrit [(Fe2O,.MO) .(Fe2O,.FeO) ],
aufgenommen und es findet nicht ohne weiteres eine Eluierung aus dem Schlamm statt, wodurch die Verarbeitung dieses Schlammes
erleichtert wird. Weiterhin können organische Materialien, die in dem Schlamm okkludiert sind, durch Erhitzen
verbrennen und andere einfache Verfahrensstufen leicht entfernt werden.
Obgleich die erfindungsgemäß vorgesehene Eisenanode hochwirksam ist, wenn sie zum Okkludieren verschiedener Verunreinigungen
in einer flockigen Eisenhydroxidmasse bei der Behandlung eines Abwassers, welches diese Verunreinigungen
enthält, verwendet wird, kann die erfindungsgemäß vorgesehene Eisenanode auch zur Behandlung von Abwasser verwen-
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det werden, welches sechswertige Chromionen enthält, um diese
Ionen zu dreiwertigen Chromionen zu reduzieren. Die auf diese Weise gebildeten dreiwertigen Chromionen bilden bei
neutralen oder alkalischen Bedingungen Chromhydroxid und nehmen auf diese Weise einen flockigen Zustand ein. Die
hierdurch gebildete flockige Masse trennt sich zusammen mit der flockigen Eisenhydroxidmasse von der Wasserphase ab.
Im Falle, daß sechswertige Chromionen reduziert werden, ist eine Oxidationsprozessierung der auf diese Weise gebildeten
flockigen Masse nicht erforderlich. Jedoch ist eine Oxidationsprozessierung vorzuziehen, um eine Entwässerung
und Sedimentation der gebildeten flockigen Masse zu beschleunigen.
Zur Behandlung von Abwasser, das sechswertige Chromiönen enthält
i sind die folgenden zwei Prozesse bekannt:
a) e'in chemischer Prozeß, bei dem man, dem Abwasser Chemikalien, wie zum Beispiel Eisen(ll)-sulfat zusetzt, das
in dem Wasser Eisen(ll)-ionen bildet, den pH-Wert der Lösung
auf 2 bis 3 einstellt, um die sechswertigen Chromionen zu dreiwertigen Chromionen zu reduzieren, sodann ein Alkali
wie Calciumhydroxid zusetzt, um den pH-Wert des Abwassers auf einen alkalischen Wert einzustellen und auf diese
Weise ein Sediment zu bilden, und daß man das Sediment entfernt;
b) ein elektrolytischer Prozeß, bei dem man zunächst den pH-Wert des Abwassers, welches sechswertige Chromionen enthält,
auf 2 bis 3 einstellt, sodann eine Elektrolyse des Abwassers mit einer Eisenplatte als Anode durchführt, wodurch
die sechswertigen Chromionen zu dreiwertigen Chromionen reduziert werden, ein Alkali zusetzt, wodurch der pH-Wert
des Abwassers auf einen alkalischen Wert eingestellt wird und hierdurch ein Sediment gebildet wird und daß man
das Sediment entfernt.
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Im Vergleich zu diesen bekannten Prozessen hat das erfindungsgemäße
Verfahren, bei dem eine Eisenanode verwendet wird, die folgenden Vorteile:
1) Sechswertige Chromionen können elektrisch mit einem
elektrischen Energieverbrauch reduziert werden, der ungefähr 1/3 von demjenigen ist, der bei den bekannten Elektrolysevorrichtungen
mit einer Eisenplatte als Anode erforderlich ist.. Hierdurch ergeben sich große wirtschaftliche Vorteile.
Obgleich der Grund hierfür noch nicht ganz klar ist, kann dieser Vorteil möglicherweise auf die Verwendung der Eisenstücke
als Hilfselektrode zurückgeführt werden, weil Eisenstücke eine höhere Elektrodenfläche haben als die nach dem
Stand der Technik verwendeten Eisenplatten.
2) Da die flockenförmige Masse zur Aufnahme von Chromionen
hochwirksam ist, können auch Chromionen entfernt werden, die in niedriger Konzentration vorliegen.
3) Die Reduktionsreaktion kann durch Elektrolyse mit hoher Wirksamkeit nicht nur im sauren Bereich, sondern
auch in einem neutralen Bereich der Lösung durchgeführt werden. Insbesondere, wenn eine herkömmliche Eisenplatte
als Anode verwendet wird, dann ist die Reduktionsreaktionsgeschwindigkeit
aufgrund der kleinen Oberfläche der Eisenplatte niedrig. Es ist daher bislang erforderlich gewesen,
die Lösung sauer zu machen, um die Reduktion zu beschleunigen und sodann die Lösung neutral oder alkalisch zu machen,
um die dreiwertigen Chromionen in Chromhydroxid umzuwandeln. Demgegenüber kann gemäß der Erfindung die Reduktion
der sechswertigen Chromionen wirksam bei neutralen oder alkalischen Bedingungen durchgeführt werden, ohne daß
bei sauren Bedingungen gearbeitet werden muß.
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Wenn eine flockige Eisenhydroxidmasse, die Verunreinigungen enthält, einem Oxidationsprozeß unterworfen wird, dann wird
in dieser flockigen Masse eine magnetische Eisenverbindung (Feru?±t) gebildet. Daher wird gemäß einem Gesichtspunkt der
Erfindung ein Magnetfeld an diese magnetische flockige Masse angelegt, wodurch die Sedimentation der flockigen Masse
stark beschleunigt wird. Dieses Magnetfeld kann im Inneren der elektrolytischen Zelle oder in einem Absetzungsgefäß
angelegt werden, in das die flockige Masse nach der Herausnahm aus der elektrolytischen Zelle eingebracht worden
ist. Es ist weiterhin auch möglich, das magnetische Feld bei der Stufe der Herausnahme der flockigen Masse aus der
elektrolytischen Zelle anzulegen.
Die. anzuwendende magnetische Flußdichte liegt in der Größenordnung
von 500 bis 2000 Gauß.
Mit Ausnahme der Verwendung einer Eisenanode mit der oben beschriebenen Konstruktion und daß man die resultierende
flockige Masse einer Oxidation unterwirft, die für die Reduktion der sechswertigen Chromionen nicht absolut notwendig
ist, verläuft das erfindungsgemäße Verfahren im wesentlichen gleich wie die elektrolytischen Abwasse'rbehandlungsmethoden,
bei denen herkömmliche Eisenanoden oder andere üblicherweise verwendete Anoden und Kathoden verwendet '
werden. Bei herkömmlichen Methoden ist es, um die Elektrolyse des zu behandelnden Abwassers zu erleichtern, in
manchen Fällen die Praxis gewesen, eine geeignete Menge eines geeigneten Elektrolyten, zum Beispiel eine anorganische
Säure wie Schwefelsäure oder Salzsäure, ein anorganisches Salz wie Natriumchlorid oder Natriumsulfat, oder
ein Alkali wie Natriumhydroxid oder Calciumcarbonat zuzusetzen. Auch diese Maßnahme ist für die Durchführung
der Erfindung zweckmäßig.
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Da bei der Bildung der flockigen Masse aus Eisenhydroxid und
Chromhydroxid das Abwasser neutral oder alkalisch (in der Gegend eines pH-Werts von 8) sein sollte, ist der zuzugebende
Elektrolyt vorzugsweise ein Salz oder ein Alkali. Zur Förderung der Sedimentation von Suspensionsverunreinigungen
sind organische Sedimentationsbeschleuniger oder Flokkungsmittel
bekannt, welche aus wasserlöslichen Polymeren wie Polyacrylamid und teilweisen Hydrolyseprodukten bestehen,
sowie anorganische Sedimentationsbeschleuniger wie Aluminiumsulfat, um eine anorganische flockige Masse wie
Aluminiumhydroxid zu bilden. Es ist auch möglich, diese Beschleuniger in die elektrolytische Zelle gemäß der Erfindung
oder in einen außerhalb der elektrolytischen Zelle befindlichen Absetzungstank für die flockige Masse einzugeben
r
Die elektrolytische Behandlung wird üblicherweise bei einer Temperatur in der Gegend von 20°C bis zum Siedepunkt des
Abwassers durchgeführt. Im Falle daß es gewünscht wird, Ferrit innerhalb eines kurzen Zeitraums durch Oxidation zu bilden,
ist diese Temperatur 5O°C oder mehr, vorzugsweise mehr als 60°C.
Die Erfindung wird nachstehend anhand der Beispiele und der beigefügten Zeichnung hinsichtlich einer Ausführungsform
des erfindungsgemäßen Verfahrens und der erfindungsgemäßen Vorrichtung näher erläutert.
In der Fig. 1 wird gezeigt, daß Abwasser von einem Lagerungstank 1 durch eine Pumpe 2 über einen Strömungsmesser 3 in
eine elektrolytische Zelle 4 geleitet wird, worin das Abwasser einer Elektrolyse unterworfen wird. Als Ergebnis
wird eine flockige Masse gebildet und diese wird einer
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Oxidationsbehandlung, beispielsweise durch Einblasen von Luft durch einen Einlaß c unterworfen. Auf diese Weise
wird eine magnetische Eisenverbindung gebildet. Ein hochpolymeres Flockungsmittel, zum Beispiel ein Polyacrylamid 5,
wird erforderlichenfalls zu dem überfließenden Wasser, welches die flockige Masse enthält, gegeben und dieses Wasser
wird durch eine Magnetzone 6 geleitet. Nachdem sie auf diese Weise magnetisiert worden ist, wird sie in einen Sedimentationstank
7 überführt. In diesem Sedimentationstank setzt sich die flockige Masse, die magnetisiert worden
ist und die sich als große Masse zusammengeballt hat, rasch ab und sie bildet zur gleichen Zeit einen Schlamm mit
niedrigem Wassergehalt.
Je nach den Umständen kann ein Magnet 6a am Boden des Sedimentationstanks
7 installiert werden, wodurch dieser Tank in doppelter Weise, nämlich als Sedimentationstank
und als Magnetzone wirkt. Der Magnet kann ein Permanentmagnet sein oder ein Elektromagnet. Obgleich die Behandlungsbedingungen entsprechendder Art des Abwassers differieren,
kann der Effekt der magnetischen Sedimentation schon dann erhalten werden, wenn man das Abwasser durch ein Magnetfeld
mit zum Beispiel 1000 Gauß über einen Zeitraum von 1 bis 2 Sekunden leitet. Der resultierende Schlamm setzt sich
am Boden des Sedimentationstanks 7 ab, aus dem gereinigtes Wasser durch einen Auslaß a abgezogen wird und der Schlamm
durch einen Auslaß b ausgetragen wird. Alternativ ist es auch möglich, Magnete direkt in den Sedimentationstank
hineinzusenken, damit der Schlamm von den Magneten angezogen wird und gereinigtes Wasser durch Herausnahme der Magnete
erhalten werden kann. Eine gewisse Schlammenge kann sich innerhalb der elektrolytischen Zelle 4 bilden und der
Schlamm kann von dem Auslaß d zu dem Sedimentationstank 7 oder zum Zwecke der Verwerfung entnommen werden.
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Die Konstruktion der elektrolytischen Zelle 4 ist genauer in Fig. 2 dargestellt. Die wesentlichen Teile dieser elektrolytischen
Zelle 4 sind die folgenden: ein zylindrisches Zellengefäß 13, dessen Achse vertikal ist und das einen Bodendeckel
bzw. eine Bodenplatte 14 besitzt; eine zylindrische Kathode 8, die aus einem Metall wie Kupfer gefertigt ist
und die einen Durchmesser hat, der geringfügig kleiner ist als derjenige des Zellengefäßes 13 und die konzentrisch innerhalb
des Zellengefäßes 13 angeordnet ist; ein zylindrisches perforiertes Diaphragma 9 mit einem noch kleineren
Durchmesser, das aus einem Material wie einem Nylonnetz hergestellt ist und das im wesentlichen konzentrisch innerhalb
der Kathode 8 angeordnet ist; eine Anodenplatte 10, die aus einem Material wie Platin gefertigt ist und die vertikal in
der Mitte des Zellengefäßes 13 angeordnet ist; einen Körper von Eisendrehspänen 11, der in den Raum zwischen der Anodenplatte 10 und dem Diaphragma 9 gepackt ist und der sich in
elektrischem Kontakt mit der Anodenplatte 10 befindet; und eine perforierte Bodenplatte 12, die horizontal unterhalb
der Kathode 8, des Diaphragmas 9 und der Anodenplatte 10 angeordnet ist, wobei eine Bodenkammer 15 zwischen der Bodenplatte
12 und dem Bodendeckel 14 des Zellengefäßes 13 gebildet wird.
Das Zellengefäß 13 besitzt an seinem Bodendeckel 14 einen Einlaß e für das zu behandelnde Abwasser, einen Auslaß f für
die Austragung des innerhalb der Zelle 4 gebildeten Schlammes und einen Einlaß g zum Einblasen von Luft. Das Zellengefäß
hat an seinem oberen Teil eine Oberfließeinrichtung h, welche einen Überlauf-Trog, der sich gewöhnlich ringförmig
um das Zellengefäß 13 herum erstreckt und einen Auslaß für das behandelte Wasser besitzt, welches aus dem Zellengefäß
in den Überlauftrog überläuft und durch den Auslaß weiter zu einem nicht gezeigten Sedimentationstank gelangt.
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Die Arten von Abwässern, die nach dem erfindungsgemäßen Verfahren behandelt werden können, sind solche, die hauptsächlich
solche Materialien wie Ausfällungen bzw. Niederschläge, Schwermetallionen, organische Materialien, insbesondere
solche in kolloidalem Zustand, Siliciumdioxid, Eisenpulver, schlecht riechende Substanzen und Färbestoffe
enthalten. So ist zum Beispiel das erfindungsgemäße Behandlungsverfahren für Abwässer, die emulgierte Schneid- bzw.
Drehöle oder Maschinenöle enthalten, für Abwasser, die Rostverhinderungsmittel wie Cr und Zn enthalten, Abwasser
von galvanischen Verfahren, schlecht riechende Abwässer von Kloakenrohren, Abwässer der Tintenherstellung,
Abwässer von Färbeverfahren und Abwässer von Nahrungsmittelfabriken
wirksam.
Der Sedimentationstank zur Aufnahme des behandelten Wassers,
welches eine flockige Masse enthält, ist herkömmlicher Bauart und er besitzt eine genügend große Kapazität, daß das
behandelte Wasser über eine genügende Verweilzeit gehalten wird, daß ein vollständiges Absetzen der flockigen Masse
bewirkt wird, mit der Ausnahme, daß der Sedimentationstank erforderlichenfalls am Boden mit einer Magneteinrichtung versehen
ist. Der Tank hat einen Auslaß für den Schlamm.
Ein Permanentmagnet oder ein Elektromagnet kann an die Außenseite oder die Innenseite eines Strömungsweges von der
Überlaufeinrichtung der elektrolytischen Zelle in den Sedimentationstank
angebracht werden. Ein Permanentmagnet oder ein Elektromagnet kann auch an die Außenseite oder Innenseite des Bodens des Sedimentationstanks angebracht werden.
Die Beispiele erläutern die Erfindung.
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In ein zylindrisches Gefäß aus einem Acrylharz mit einer Kapazität von 300 ml wurde eine zylindrische Nylonnetzstruktur
mit einer Höhe von 6 cm eingesetzt, um ein Diaphragma zu bilden. An der" äußeren Seite dieses Nylonnetzes
wurde eine zylindrische Kupferplatte als Kathode mit einer
2
Oberfläche von 170 cm angeordnet. Eine Platinplatte mit
Oberfläche von 170 cm angeordnet. Eine Platinplatte mit
2
einer Oberfläche von 12 cm wurde als unlösliche Anode im Mittelteil aufgehängt. 50 g Eisendrehspäne mit Längen von
einer Oberfläche von 12 cm wurde als unlösliche Anode im Mittelteil aufgehängt. 50 g Eisendrehspäne mit Längen von
5 bis 10 mm, deren gesamte Oberfläche ungefähr 600 cm betrugen, wurden in das Nylonnetz um die Platinplatte herumgebracht,
wodurch eine Hilfsanode gebildet wurde. Auf diese Weise wurde eine elektrolytische Zelle hergestellt.
In diese elektrolytische Zelle wurden 200 ml einer Lösung (Lösung 1), welche 1200 ppm zweiwertige Manganionen enthielt,
gebracht und der pH-Wert dieser Lösung wurde mit Natriumhydroxid auf 10 eingestellt. Sodann wurde nach dem Erhitzen
dieser Lösung auf 60°C eine Gleichstromspannung von 2 V an die Elektroden der Zelle angelegt und Luft wurde in
die Lösung mit einer Geschwindigkeit von 6 l/h eingeblasen. Die Elektrolyse wurde auf diese Weise mit einer
Stromstärke von 1 A durchgeführt, bis die coulometrische Konzentration 2,4 A h/l betrug.
Hierauf wurde die Lösung filtriert, um den auf diese Weise gebildeten Schlamm von dem Filtrat abzutrennen und der Gehalt
des Filtrats an zweiwertigen Manganionen wurde durch Atomabsorptionsspektrometrie bestimmt.
In ähnlicher Weise wurde eine Lösung (Lösung 2), die 1200 ppm zweiwertige Kupferionen enthielt, und eine Lösung (Lösung 3),
6098 18/103
die 1100 ppm zweiwertige Zinkionen enthielt, nach der Verfahrensweise
des Beispiels 1 behandelt und die Zusammensetzungen der gebildeten Schlämme wurden gemessen. Die Ergebnisse
sind in Tabelle I zusammengestellt.
Beispiel Lösung Konzentration Zusammensetzung (Röntgen-Nr. Nr. (ppm) der Metall- analyse) des bei
ionen im Fi!trat 6OO°C gebrannten Schlamms
1 2 3
1,2
0,026
0,084
(Mn0,983Fe0,017)203-MnFe204
In einen zylindrischen Becher mit einer Kapazität von 300 ml
wurde eine zylindrische Nylonnetzstruktur mit einem Durchmesser von 5 cm und einer Höhe von 6 cm eingesetzt, wodurch
ein Diaphragma gebildet wurde. Um dieses wurde eine zylindri-
2 sehe Kupferplatte als Kathode mit 170 cm Oberfläche gebracht
2 und eine Platinplatte mit einer Oberfläche von 12 cm wurde
als unlösliche Anode in dem Mittelteil aufgehängt. Um diese Platinplatte herum und in das Nylonnetz hinein wurden 50 g
Eisendrehspäne mit Längen von 5 bis 10 mm und einer gesamten Oberfläche von ungefähr 600 cm eingebracht. Auf diese Weise
wurde eine elektrolytische Zelle gebildet.
In das Gefäß dieser elektrolytischen Zelle wurden 200 ml einer Lösung gegeben, die 100 ppm sechswertige Chromionen
enthielt. Es wurden 0,2 g Natriumchlorid zugesetzt. Sodann wurde unter Einblasen von Luft mit einer Geschwindigkeit von
6 l/h in die Lösung eine Gleichstromspannung von 8 V an die
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zwei Elektroden angelegt und die Elektrolyse wurde mit einer Stromstärke von 1 A durchgeführt, bis die coulometricche
Konzentration 0,3 A h/l betrug.
Sodnnn wurde der resultierende Elektrolyt durch Filtration
in einen schwarz-braunen Schlamm, der magnetisch war, und ein Filtrat aufgetrennt. Der Chromionengehalt dieses Filtrats
wurde gemessen und als weniger als 0,01 ppm ermittelt. Der auf diese Weise herausgefilterte Schlamm wurde 24 Stunden
in Luft bei Raumtemperatur stehengelassen. 0,5 g dieses , Schlammes wurden als Probe abgenommen und in 20 ml reinem
Wasser suspendiert und die Suspension wurde 6 Stunden bei Raumtemperatur geschüttelt. Sodann wurde die resultierende
Flüssigkeit erneut filtriert und auf diese Weise in einen Schlamm und ein Filtrat aufgetrennt. Der Metallionengehalt
dieses Filtrats wurde durch Analyse des Atomabsorptionsspektrums gemessen und als weniger als 0,1 ppm ermittelt.
Zu Vergleichszwecken wurde eine zylindrische Nylonnetzstruktur
mit einem Durchmesser von 5 cm und einer Höhe von 6 cm in ein zylindrisches Becherglas mit einer volumetrisehen
Kapazität von 300 ml eingesetzt und auf diese Weise als Diaphragma verwendet. Um dieses Diaphragma herum wurde eine
2 zylindrische Kupferkathode mit einer Oberfläche von 170 cm
angeordnet und eine rechteckige Eisenplatte mit einer Ober-
fläche von 48 cm wurde als Anode auf der inneren Seite des
Nylonnetzes herabhängen gelassen. 200 ml Abwasser mit 100 ppm sechswertigen Chromionen wurde in die auf diese Weise hergestellte
elektrolytische Zelle eingebracht und die Elektrolyse wurde ohne Durchblasen von Luft durchgeführt, bis die
coulometrische.Konzentration 0,3 A h/l betrug.
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Hierauf wurde der resultierende Elektrolyt durch Filtration in einen Schlamm, dessen Sedimentationsvolumen ungefähr
fünfmal so groß war wie im Fall des Beispiels 4, und ein Filtrat aufgetrennt. Der auf diese Weise erhaltene Schlamm
wurde 2lv Stunden in Luft "bei Raumtemperatur stehengelassen.
Sodann wurden 0,5 g dieses Schlamms als Probe abgenommen und in 20 ml reinem Wasser suspendiert und die Suspension wurde
6 Stunden bei Raumtemperatur geschüttelt. Die resultierende Flüssigkeit wurde sodann filtriert und erneut in einen
Schlamm und ein Filtrat aufgetrennt. Der Metallionengehalt dieses Filtrats wurde als 2,45 ppm*bestimmt.
Mit dex· Ausnahme, daß eine Lösung verwendet wurde, die 100 ppm zweiwertige Zinkionen enthielt, wurde wie im Vergleichsbeispiel
1 verfahren und die Lösung wurde einer Elektrolysebehandlung unterworfen. Die behandelte Lösung wurde
hierauf filtriert und der erhaltene Schlamm wurde 24 Stunden bei Raumtemperatur stehengelassen. 0,5 g dieses Schlammes
wurden als Probe abgenommen und in 20 ml reinem Wasser suspendiert. Die erhaltene Suspension wurde 6 Stunden bei Raumtemperatur
geschüttelt und sodann durch Filtration wiederum in einen Schlamm und ein Filtrat aufgetrennt. Der Metallionengehalt
dieses Filtrats wurde als 36,3 ppm bestimmt.
In ein Becherglas mit einer Kapazität von 300 ml wurde eine zylindrische Nylonnetzstruktur mit einem Durchmesser
von 5 cm und einer Höhe von 6 cm als Diaphragma eingesetzt. Eine zylindrische Kupferplatte als Kathode mit einer Ober-
2
fläche von 170 cm wurde an der Außenseite dieses Diaphragmas angebracht. In der Mitte des Diaphragmas wurde eine Platin-
fläche von 170 cm wurde an der Außenseite dieses Diaphragmas angebracht. In der Mitte des Diaphragmas wurde eine Platin-
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.25- 25A8Q31
ρ platte mit einer Oberfläche von 12 cm herabhängen gelassen und 50 g Eisendrehspäne mit Längen von 5 bis 10 mm, deren
gesamte Oberfläche ungefähr 600 cm betrug, wurden als Hilfselektrode in dem Nylonnetz um die Platinplatte herum angeordnet.
Auf diese Weise wurde eine elektrolytische Zelle hergestellt.
In diese elektrolytische Zelle wurden 200 ml einer Lösung, die Natriumdichromat enthielt und deren Konzentration an
sechswertigen Chromionen 100 ppm betrug, und deren pH-Wert
ungefähr auf 7 eingestellt worden war, eingebracht. Es wurden 0,2 g Natriumchlorid zugefügt. Sodann wurde, nachdem die
Lösung auf 60°C erhitzt worden war und Luft mit einer Geschwindigkeit von 6 l/h eingeblasen war, eine Gleichstromspannung
von 3 V an die Elektroden angelegt. Auf diese Weise wurde die Elektrolyse durchgeführt und eine flockige
Masse wurde bei einer Stromstärke von 1 A über 72 Sekunden festgestellt, bis die coulometrische Konzentration 0,1 A h/l
betrug.
Hierauf wurde die Lösung filtriert und auf diese Weise in ein Sediment (Schlamm) und ein Filtrat aufgetrennt. Der Gesamtchromionengehalt
dieses Filtrats wurde durch Atomabsorptitm gemessen und als weniger als 0,1 ppm festgestellt.
200 ml einer Natriumdichromatlösung mit einer Konzentration
an sechswertigen Chromionen von 200 ppm, deren pH-Wert auf ungefähr 7 eingestellt worden war, wurden in die im Beispiel 5
verwendete elektrolytische Zelle eingebracht und es wurden 0,2 g Natriumchlorid zugefügt. Sodann wurde nach dem Erhitzen
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der Lösung auf 6O0C und Einblasen von Luft mit einer Geschwindigkeit
von 6 l/h eine Gleichspannung von 3 V an die Pole angelegt und die Elektrolyse wurde auf diese Weise mit 1 A
288 Sekunden lang durchgeführt, bis die coulometrische Konzentration
0,4 A h/l betrug.
Die resultierende Flüssigkeit wurde sodann gefiltert und auf diese ¥eise in ein Sediment und ein Filtrat aufgetrennt. Der
Gesamtchromionengehalt in diesem Filtrat wurde gemessen und als weniger als 0,1 ppm ermittelt.
200 ml einer Natriumdichromatlösung mit einer Konzentration
an sechswertigen Chromionen von 100 ppm, deren pH-Wert auf 3 eingestellt worden war, wurden in die im Beispiel 5 verwendete
elektrolytische Zelle eingebracht und es wurden 0,2 g Natriumchlorid zugesetzt. Sodann wurde ohne Erhitzen der
Lösung eine Gleichstromspannung von 3 V an die Elektroden angelegt und Luft wurde in die Lösung mit einer Geschwindigkeit
von 6 l/h eingeblasen. Sodann wurde die Elektrolyse mit einer Stromstärke von 1 A durchgeführt, bis die coulometrische
Konzentration 0,1 A h/l betrug.
Hierauf wurde die resultierende Flüssigkeit durch Filtration
in ein Sediment und ein Filtrat aufgetrennt. Der Gesamtchromionengehalt in diesem Filtrat wurde gemessen und als weniger
als 0,1 ppm ermittelt.
Eine zylindrische Kupferplatte als Kathode mit einer Oberfläche
6098 18/103 4
ρ
von 170 cm wurde in ein Becherglas mit einer Kapazität von 300 ml gegeben. Innerhalb dieser Kathode wurde eine zylindri-
von 170 cm wurde in ein Becherglas mit einer Kapazität von 300 ml gegeben. Innerhalb dieser Kathode wurde eine zylindri-
sehe Platinanode mit einer Oberfläche von 118 cm installiert.
In die auf diese Weise hergestellte elektrolytische Zelle wurden 200 ml einer Natriumdichromatlösung mit einer
Konzentration an sechswertigen Chromionen von .100 ppm, deren pH-Wert ungefähr 7 betrug, eingebracht. Es wurden 0,2 g
Natriumchlorid zugegeben. Die Flüssigkeit wurde sodann auf 60°C erhitzt.
Sodann wurde unter Einblasen von Luft mit einer Geschwindigkeit
von 6 l/h in die Flüssigkeit eine Gleichspannung von 10 V an die Elektroden angelegt und die Elektrolyse wurde auf
diese Weise mit einem Strom von 1 A durchgeführt, bis die coulometrische Konzentration 0,1 A h/l betrug. Die Flüssigkeit
wurde sodann durch Filtration in ein Sediment und ein Filtrat aufgetrennt. Der Gesamtchromionengehalt dieses Filtrats wurde
gemessen und als 96,3 ppm ermittelt.
Aus diesem Ergebnis und dem Ergebnis des Beispiels 5 wird ersichtlich, daß die Eisendrehspäne, die eine Hilfselektrode
darstellen, eine große Wirkung zurEntfernung der sechswertigen
Chromionen haben.
Eine zylindrische Nylonnetzstruktur mit einem Durchmesser
von 5 cm und einer Höhe von 6 cm wurde in ein Becherglas mit einer Kapazität von 300 ml eingesetzt, um ein Diaphragma
zu bilden. Eine ringförmige Kupferplatte als Kathode
2
mit einer Oberfläche von 170 cm wurde an der Außenseite des Diaphragmas angeordnet und eine rechteckige Eisenplätte
mit einer Oberfläche von 170 cm wurde an der Außenseite des Diaphragmas angeordnet und eine rechteckige Eisenplätte
2
mit einer Oberfläche von 48 cm wurde unter Bildung einer Anode auf der inneren Seite der Nylonnetzstruktur aufgehängt.
mit einer Oberfläche von 48 cm wurde unter Bildung einer Anode auf der inneren Seite der Nylonnetzstruktur aufgehängt.
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In die auf diese Weise hergestellte elektrolytische Zelle wurden 200 ml einer Natriumdichromatlösung mit einer Konzentration
an sechswertigen Chromionen von 100 ppm, deren pH-Wert auf ungefähr 7 eingestellt worden war, eingebracht und es
wurden 0,2 g Natriumchlorid zugefügt. Die Flüssigkeit wurde sodann auf 6O0C erhitzt.
Sodann wurde Luft mit einer Geschwindigkeit von 6 l/h in die Flüssigkeit eingeblasen und an die Elektroden wurde
eine Gleichstromspannung von 10 V angelegt. Die Elektrolyse wurde auf diese Weise mit einer Stromstärke von 0,4 A durchgeführt,
bis die coulometrische Konzentration 0,1 A h/l betrug.
Die resultierende Flüssigkeit wurde sodann filtriert und hierdurch in ein Sediment und ein Filtrat aufgetrennt.
Der Gesamtchromionengehalt dieses Filtrats wurde gemessen und als 62 ppm bestimmt.
Nach der Arbeitsweise des Vergleichsbeispiels 4 wurde mit der Ausnahme, daß anstelle einer coulometrisehen Konzentration
von 0,1 A h/l eine coulometrische Konzentration von 0,31 A h/l angewendet wurde, eine Lösung, die Chrom mit
der gleichen Konzentration enthielt, elektrolytisch bei den gleichen Bedingungen behandelt. Der Gesamtchromionengehalt
des Filtrats wurde als 0,41 ppm festgestellt.
Aus den Ergebnissen des Beispiels 5 und der Vergleichsbeispiele 4 und 5 wird ersichtlich, daß es erfindungsgemäß
möglich ist, Abwasser, welches sechswertige Chromionen enthält, mit weniger elektrischer Energie zu behandeln, als bei
einer herkömmlichen Elektrolyse erforderlich ist, d. h. mit einer elektrischen Energie, die ungefähr nur 1/3 derjenigen
bei dem bekannten Verfahren ist.
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4 Proben von Abwässern mit einem pH-Wert von 1,8, die beim Waschen von Metalloberflächen nach einer Oberflächenbehandlung
mit Wasser herrührten und die Metallionen der in Tabelle II angegebenen verschiedenen Arten enthielten, wurden jeweils
mit Natriumhydroxid auf einen pH-Wert von 7 eingestellt. 200 ml jeder Probe, deren pH-Wert auf diese Weise eingestellt
worden war, wurden in die elektrolytische Zelle des Beispiels 5 eingegeben und auf 60°C erhitzt. Sodann wurde
beim Durchblasen von Luft mit einer Geschwindigkeit von 6,5 l/h
in das Abwasser eine Gleichstromspannung von 2,5 V an die Elektroden angelegt und die Elektrolyse wurde mit einer
Stromstärke von 1 A durchgeführt, bis die coulometrische
Konzentration 0,2 A h/l betrug.
Sodann wurde jede auf diese Weise erhaltene Flüssigkeit filtriert und auf diese Weise in ein schwarzes Sediment und
ein Filtrat aufgetrennt. Die restliche Metallionenkonzentration in jedem Filtrat wurde gemessen und es wurden die
in Tabelle II angegebenen Werte erhalten.
| Abwasser | Gehalt (ppm) |
Filtrat | Gehalt (ppm) |
| Metallion | 130 194 14,4 4,3 |
Metallion | 0,1 0,1 0,07 0,05 |
| Cu++ Zn++ Fe+++ Pb++ |
Cu++ Zn++ Fe+++ Pb++ |
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200 ml einer beim Kochen von Kraken erhaltenen Flüssigkeit mit einem pH-Wert von 7 und einem COD-Wert von 100 ppm wurden
in die elektrolytische Zelle des Beispiels 5 überführt und bei Raumtemperatur bei einer Stromstärke von 1 A der
Elektrolyse unterworfen, indem unter Durchblasen von Luft mit einer Geschwindigkeit von 6 l/h eine Gleichspannung
von 3 V an die Elektroden angelegt wurde. Die Elektrolyse wurde weitergeführt, bis die coulometrische Konzentration
0,5 A h/l betrug.
Sodann wurde die Flüssigkeit durch Filtration in ein Sediment und ein Filtrat aufgetrennt. Der COD-Wert dieses
Filtrats wurde gemessen und als 3,0 ppm bestimmt.
Das Sediment wurde getrocknet und in einer Kammer mit konstanter Temperatur 48 Stunden lang zum Trocknen stehengelassen.
Sodann wurde die Struktur des so getrockneten Sediments mit Röntgenstrahlen untersucht und als Fe,O^ festgestellt.
200 ml einer beim Kochen von Walspeck erhaltenen Flüssigkeit mit einem pH-Wert von 7 und einem COD-Wert von 12 600 ppm
wurde in die elektrolytische Zelle des Beispiels 5 gegeben.
Hierauf wurde die Elektrolyse der Flüssigkeit bei Raumtemperatur durch Anlegung einer Gleichstromspannung von 5 V an
die Elektroden mit einer Stromstärke von 1 A durchgeführt, bis die coulometrische Konzentration 1 A h/l betrug.
Sodann wurde die Flüssigkeit filtriert und hierdurch in ein Sediment und ein Filtrat aufgetrennt. Der COD-Wert dieses
Filtrats wurde gemessen und als 130 ppm ermittelt.
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200 ml Abwasser mit einem Gehalt von 1000 ppm eines Schneidbzw.
Drehöls, hergestellt von Mitsubishi Sekiyu, K. K., Japan, wurden in die elektrolytische Zelle des Beispiels 5 eingegeben
und bei Raumtemperatur mit einer an die Elektroden angelegten Gleichspannung von 5 V und mit einer Stromstärke
von 1 A elektrolysiert, bis die coulometrische Konzentration
0,1 A h/l betrug.
Sodann wurde die resultierende Flüssigkeit durch Filtration in ein Sediment und ein Filtrat aufgetrennt. Der GOD-Wert
(Wert des gesamten Sauerstoffbedarfs) des Schneidöls in dem Filtrat wurde gemessen und zu 43 ppm ermittelt. Der GOD-Wert
des ursprünglichen Abwassers betrug 3780 ppm.
In ein zylindrisches Gefäß aus einem Acrylharz mit einem Durchmesser von 6 cm und einer Höhe von 20 cm wurde eine
Nylonnetzstruktur mit zylindrischer Gestalt und einem Durchmesser von 5 cm und einer Höhe von 6 cm eingesetzt, wodurch
ein Diaphragma gebildet wurde. An der Außenseite dieses Nylonnetzes wurde eine zylindrische Kupferplatte als Kathode
mit einer Oberfläche von 170 cm angeordnet und im Mittelteil
wurde eine Platinplatte mit einer Oberfläche von 12 cm aufgehängt. 50 g Eisendrehspäne mit Längen von 5 bis 10 mm
wurden in das Nylonnetz um die Platinplatte herum gebracht, um als Anode verwendet zu werden, wodurch eine elektrolytische
Zelle hergestellt wurde.
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Von dem unteren Teil dieser elektrolytischen Zelle wurde Wasser, welches 1000 ppm Milch und 1000 ppm NaCl enthielt,
als Elektrolyt, dessen chemischer Sauerstoffbedarf (COD)-Wert 490 ppm betrug, mit einer Geschwindigkeit von 1,2 l/h zugeführt.
Gleichzeitig wurde Luft mit einer Geschwindigkeit von 6 l/h in die elektrolytische Zelle hineingeblasen und
eine Gleichspannung von 10 V wurde zwischen die Anode und die Kathode angelegt, wodurch eine Stromstärke von 1 A erzeugt
wurde. Auf diese Weise wurde eine kontinuierliche Behandlung des Wassers durchgeführt. Die coulometrische Konzentration
(d. h. die elektrische Energie, die pro Volumeneinheit der behandelten Flüssigkeit durchging) betrug zu diesem Zeitpunkt
0,8 A h/l.
Die aus dem oberen Teil dieser elektrolytischen Zelle herausströmende
Prozeßflüssigkeit wurde durch ein Rohr, an das ein Magnetfeld mit 500 Gauß angelegt wurde, in ein Absetzungsgefäß geleitet, wo die flockige Masse zum Absitzen gebracht
wurde. Zur gleichen Zeit wurde das überstehende Produkt aus dem oberen Teil des Absetzungsgefäßes herausfließen gelassen.
Der COD-Wert der überstehenden Flüssigkeit wurde als 290 ppm
ermittelt (Verminderung des COD-Werts: 41 %). Die Eintrübung betrug (gegenüber Kaolin als Vergleichsprobe) Null..
Der resultierende Schlamm, welcher die flockige Masse, enthielt,
wurde bei 100°C getrocknet und durch Röntgenbeugung analysiert. Hierdurch wurde festgestellt, daß sich Fe^O^ gebildet
hatte.
Bei einem ähnlichen Versuch bei einer coulometrisehen Konzentration
von 5 A h/l betrug die Verminderung des COD-Werts 63 %.
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Eine milchhaltige Flüssigkeit wurde gemäß Beispiel 1 behandelt, mit der Ausnahme, daß keine Luft in die elektrolytische
Zelle geblasen wurde. Als Ergebnis wurde festgestellt, daß die Absetzungsgeschwindigkeit der flockigen Masse ungefähr
1/40 derjenigen des Beispiels 1 war, während das Absetzungsvolumen ungefähr fünfmal so groß war wie in Beispiel
1. Die Trübung der überstehenden Flüssigkeit betrug 100 ppm,
Wenn bei der Verfahrensweise gemäß Beispiel 1 kein magnetisches Feld angelegt wurde, dann nahm die Absetzungsgeschwindigkeit
auf ungefähr 1/40 ab.
Eine milchhaltige Flüssigkeit wurde gemäß Beispiel 1 behandelt, mit der Ausnahme, daß eine Aluminiumplatte anstelle
der Eisendrehspäne als Anode verwendet wurde. Als Ergebnis wurde gefunden, daß bei einer coulometrischen Konzentration
von 0,8 A h/l die Verminderung des COD-Werts 20 % betrug
und daß sie bei einer coulometrischen Konzentration von 5 A h/l 28 % betrug.
Bei Verwendung von Aluminiumdrehspänen bildete sich im Verlauf der Zeit auf ihrer Oberfläche ein Oxidfilm und es erfolgte
eine Stärkeabnahme der Stromstärke (0,5 A nach 10 Minuten und 0,2 A nach 40 Minuten).
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In einer Vorrichtung ähnlich wie in Beispiel 1 wurde Abwasser, welches 5 ppm Cr + (pH-Wert der Flüssigkeit 6,9,
Widerstand 860 Ohm-cm) bei einer Fließgeschwindigkeit von 6 l/h in einem Gefäß bei einer Gleichstromspannung von 5 V
und einer Stromstärke von 1,0 A behandelt, während Luft eingeblasen wurde. Als Ergebnis verringerte sich bei einer
coulometrisehen Konzentration von 0,08 A h/l der Cr +-Gehalt
auf weniger als 0,01 ppm. Die entsprechende Entfernungsrate betrug 99,8 % und es war möglfch, die auf diese Weise gebildeten
magnetischen Eisenverbindungen dem Magnetprozeß zu unterwerfen.
2+
Als die gleiche Behandlung bei einem Abwasser mit Zn durchführt wurde, wurde eine äquivalente Prozeßwirksamkeit erhalten.
Es wurde wie in Beispiel 2 verfahren, mit der Ausnahme, daß eine Lösung mit 100 ppm zweiwertigem Zink anstelle der Chromionen
enthaltenden Lösung verwendet wurde. Die Lösung wurde der elektrolytischen Behandlung unterworfen und sodann filtriert.
Der erhaltene Schlamm wurde 24 Stunden bei Raumtemperatur stehengelassen und sodann wurden 0,5 g Probe
abgenommen und in 20 ml reinem Wasser suspendiert. Diese Suspension wurde 6 Stunden bei Raumtemperatur geschüttelt
und sodann durch Filtration wiederum in eine Aufschlämmung und ein Filtrat aufgetrennt. Der Metallionengehalt des
so erhaltenen Filtrats wurde gemessen und als 0,5 ppm ermittelt.
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Claims (20)
1. Verfahren zur Behandlung von Abwässern, bei dem das Abwasser unter Verwendung von Eisen als Anode einer Elektrolyse
unterworfen wird, damit sich die Verunreinigungen in dem Abwasser innerhalb einer flockigen Masse zusammenballen,
welche von der Bildung von Eisenhydroxid durch elektrolytische Auflösung der Anode herrührt und bei dem man die
die Verunreinigungen enthaltende flockige Masse von dem Abwasser abtrennt, dadurch gekennzeichnet, daß man als
Eisenanode eine Elektrode aus einem unlöslichen Material und einen damit in elektrischem Kontakt befindlichen Körper
aus Eisenstücken verwendet und daß man die die Verunreinigungen enthaltende flockige Masse einer Oxidationsbehandlung
unterwirft, um das Eisenhydroxid in eine magnetische Eisenverbindung umzuwandeln.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß man die Eisenstücke innerhalb einer Kammer begrenzt,
welche durch ein Material definiert wird, das Perforationen einer solchen Natur hat, daß es Ionen jedoch keine Eisenstücke
durchläßt,und welches bei den Bedingungen der Elektrolyse intakt bleibt und auf diese Weise die Eisenanode bildet.
3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß man die Elektrolyse bei Temperaturen von 1O(
bis zum Siedepunkt des Abwassers durchführt.
4. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß man bei der Oxidationsbehandlung die
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flockige Masse mit molekularem Sauerstoff in Berührung bringt.
5. Verfahren nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß man als molekularen Sauerstoff Luft verwendet.
6. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß man die Oxidationsbehandlung in dem
Gefäß durchführt, worin man die Elektrolyse vornimmt.
7. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß man an die flockige Masse, in der eine
magnetische Eisenverbindung erzeugt worden ist, ein Magnetfeld anlegt, um die Zusammenballung der flockigen Masse zu
fördern.
8. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß die spezifische Gesamtoberfläche des
Körpers aus. Eisenstücken größer als 0,5 cm /ml, bezogen auf die tatsächliche volumetrische Kapazität der Zelle, in
der die Elektrolyse durchgeführt wird, beträgt.
9. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß der Körper der Eisenstücke einen Hohlraumgehalt
von 50 bis 99 % aufweist.
10. Verfahren zur Behandlung von sechswertigen Chromionen enthaltenden Abwässern, bei dem man das Abwasser unter Verwendung
von Eisen als Anode einer Elektrolyse unterwirft, um die sechswertigen Chromionen in Chromionen niedrigerer
Wertigkeit zu reduzieren und bei dem man die Chromionen mit niedrigerer Wertigkeit durch ein Eisenhydroxid sammelt, welches
aus der Anode durch Elektrolyse gebildet wird und bei dem man die resultierende, das Chrom des Abwassers enthaltende
flockige Masse abtrennt, dadurch gekennzeichnet, daß
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man als Eisenanode eine unlösliche Elektrode und einen damit in elektrischem Kontakt befindlichen Körper von Eisenstücken
verwendet.
11. Verfahren nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß man die Elektrolyse bei Temperaturen von 600C bis zum
Siedepunkt des Abwassers durchführt.
12. Verfahren nach Anspruch 10 oder 11, dadurch gekennzeichnet, daß man die flockige Masse, die das Chrom mit
niedrigerer Wertigkeit enthält, einer Oxidationsbehandlung unterwirft, um eine magnetische Eisenverbindung innerhalb
der flockigen Masse zu erzeugen.
13. Verfahren nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß man die Oxidationsbehandlung in der Weise durchführt,
daß man Luft in das Gefäß einbläst, in welchem die Elektrolyse durchgeführt wird.
14. Vorrichtung zur Behandlung von Abwässern, gekennzeichnet durch eine elektrolytische Zelle (4), welche
ein Zellengefäß (13) zur Aufnahme des Abwassers als Elektrolyt, eine innerhalb des Zellengefäßes (13) angeordnete
Kathode (8), eine innerhalb des Zellengefäßes (13) angeordnete Anode (10) enthält, die ein Elektrodenmaterial,
das bei elektrolytischen Bedingungen unlöslich ist, und einen in elektrischem Kontakt mit dem Elektrodenmaterial befindlichen
Körper (11) von Eisenstücken sowie ein perforiertes Material (9), das Perforationen einer solchen Natur
aufweist, daß Ionen,jedoch nicht Eisenstücke, hindurchgehen können und daß es bei der Elektrolyse intakt bleibt, aufweist,
wobei die Eisenstücke innerhalb einer Kammer eingeschlossen sind, die durch das perforierte Material (9) gebildet wird, wo-
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bei die spezifische Gesamtoberfläche des Körpers (11) der Eisenstücke mindestens 0,5 cm /ml, bezogen auf die tatsächliche
volumetrische Kapazität des Zellengefäßes (13), beträgt und wobei die elektrolytische Zelle das Abwasser
elektrolysiert, wodurch die Verunreinigungen in dem Abwasser innerhalb einer flockigen Masse zusammengeballt werden,
welche von der Bildung von Eisenhydroxid durch elektrolytische Auflösung der Anode herrührt.
15. Vorrichtung nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß die elektrolytische Zelle weiterhin eine Einrichtung (g)
zum Einblasen eines Gases in das zu elektrolysierende Abwasser enthält.
16. Vorrichtung nach Anspruch 14 oder 15, dadurch gekennzeichnet, daß der Körper (11) der Eisenstücke einen Hohlraumgehalt
von 50 bis 99 % aufweist.
17. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 14 bis 16, dadurch gekennzeichnet, daß das Zellengefäß (13) an seinem
unteren Teil mit einem Einlaß (e) für die Zuführung des Abwassers in das Zellengefäß (13) und an seinem oberen
Teil mit einem Überlaufauslaß (h) für die Austragung des elektrolytisch behandelten Abwassers aus dem Zellengefäß (13)
versehen ist, und daß die Vorrichtung weiterhin einen Sedimentationstank (7) aufweist, welcher das behandelte Abwasser
durch einen Strömungsweg von dem Zellengefäß (13) aufnimmt und der zur Auftrennung des behandelten Wassers in
eine behandelte Flüssigkeit und ein Sediment dient.
18. Vorrichtung nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, daß sie weiterhin eine Einrichtung (6) zum Anlegen eines
Magnetfeldes an das behandelte Abwasser, welches auf seinem
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Strömungsweg in den Sedimentationstank (7) fließt, aufweist, wodurch die Bildung des Sediments in dem Abwasser gefördert
wird.
19. Vorrichtung nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, daß sie eine am unteren Teil des Sedimentationstanks (7)
angeordnete Einrichtung (6a) enthält, welche an das vom Sedimentationstank (7) aufgenommene, elektrolytisch behandelte
Abwasser ein Magnetfeld anlegt, wodurch die Bildung des Sediments in dem Abwasser gefördert wird.
20. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 14 bis 19, dadurch gekennzeichnet, daß das unlösliche Elektrodenmaterial
ein relativ schlankes Teil ist, das vertikal in der Mitte des Zellengefäßes (13) angeordnet ist, daß das perforierte
Material (9) die Gestalt eines Hohlzylinders mit einem geschlossenen Boden aufweist und im wesentlichen koaxial
um das Elektrodenmaterial herum angeordnet ist, daß die Eisenstücke Eisendrehspäne sind und innerhalb des perforierten
Materials (9) und um das Elektrodenmaterial herum angeordnet sind, daß die Kathode (8) die Gestalt eines Hohlzylinders
aufweist und konzentrisch um das perforierte Material (9) herum und im Abstand davon angeordnet ist, daß
eine perforierte Bodenplatte sich horizontal unterhalb der Kathode (8), des perforierten Materials (9) und der Anode
und oberhalb des Bodenteils des Zellengefäßes (13) erstreckt, daß zwischen der Bodenplatte und dem Bodenteil des Zellengefäßes
(13) eine Kammer gebildet wird, daß der Bodenteil des Zellengefäßes (13) mit einem Einlaß (e) für das zu behandelnde
Abwasser, einem Einlaß (g) für ein oxidierendes Gas und einer Sumpfeinrichtung mit Einschluß eines Auslasses
(f) für die Austragung des Schlammes versehen ist, und daß der obere Teil des Zellengefäßes (13) mit einer Überlaufeinrichtung
(h) versehen ist, welche einen überlauf (h) für die Austragung des in dem Zellengefäß (13) elektrolytisch behandelten
Abwassers einschließt.
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