DE2545215A1 - Tageslicht-geraet - Google Patents
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-
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- G03—PHOTOGRAPHY; CINEMATOGRAPHY; ANALOGOUS TECHNIQUES USING WAVES OTHER THAN OPTICAL WAVES; ELECTROGRAPHY; HOLOGRAPHY
- G03D—APPARATUS FOR PROCESSING EXPOSED PHOTOGRAPHIC MATERIALS; ACCESSORIES THEREFOR
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- G03D13/003—Film feed or extraction in development apparatus
- G03D13/005—Extraction out of a cassette and splicing of the film before feeding in a development apparatus
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Description
AGFA-GEVAERT AKTIENGESELLSCHAFT 6. Oktober 1975
10-pa-gl
Leverkusen
PG 859/MG 1122
Die Erfindung betrifft ein Tageslicht-Gerät zum Zusammenkleben
von in Kassetten enthaltenen, belichteten Filmen, mit einer Eingabeöffnung für die Kassetten und einer Filmentnahmestation.
Im Zuge der Automatisierung der Entwicklung»- und Kopiervorgänge
bei fotografischen Filmen hat es sich als notwendig erwiesen, die voir. Kunden kommenden Filme vor dem
Entwickeln zu einem mehrere hundert Meter langen Filmstreifen zusammenzuhängen. Derartige Geräte werden heute im allgemeinen
als "Presplicer" bezeichnet. Bei derartigen Geräten ist es wichtig, daß sie bei Tageslicht bedient werden
können, d.h., die Bedienungsperson unter beliebigen Lichtverhältnissen Filmkassetten in das Gerät zur Filmentnahme
eingeben kann. Während der Eingabe darf natürlich kein Licht auf die bereits im Gerät befindlichen und aus
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den Kassetten genommenen Filme fallen.
Zu diesem Zweck ist es bereits bekannt, an der Eingabestelle
eine Klappe vorzusehen, die während der Filmentnahme aus der Kassette verschlossen bleibt. Nach der Entnahme muß
der Film zur Weiterbehandlung an eine andere Stelle transportiert werden, welche gegenüber der Eingabestelle lichtmäßig abgeschirmt ist, damit bei der Eingabe der nächsten
Kassette kein Licht auf den veitertransportierten Film fallen kann. Der hierfür verwendete Transportmechanismus mit
Greifern ist sehr umständlich und aufwendig. Auch ist die Sicherung der Eingangsklappe kompliziert, da entweder die
Klappe automatisch verschlossen sein muß, während der Film aus der Kassette genommen wird, oder ein Warnsignal abgegeben
werden muß, damit von der Bedienungsperson während der Filmentnahme keine weitere Kassette eingegeben wird.
Es ist daher Aufgabe der Erfindung, ein Tageslicht-Gerät
der eingangs genannten Art derart auszubilden, daß eine wirksame Lichtabschirmung und der Transport der Kassetten
mit einfacheren Mitteln erreicht wird.
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Die Aufgabe wird durch die im Kennzeichen des Anspruchs
1 beschriebene Erfindung gelöst.
Mit der Erfindung wird erreicht, daß eine in das Gerät eingegebene
Kassette zunächst in eine Vor- oder Wartekarmer und erst dann in eine Behandlungskammer zur Filinentnahne weitertransportiert
wird, wenn die Wartekammer gegenüber der Eingabeöffnung lichtdicht verschlossen ist. Sobald die Kassette in
die Behandlungskammer gelangt ist, u.rd diese verschlossen und
die Wartekammer zur Eingabe einer nächsten Kassette wieder geöffnet. Die Kassetten gleiten dabei auf einer schiefen
Ebene, so daß besondere Transportmittel nicht notwendig sind. Die die beiden Kammern verschließenden Lamellen dienen
zugleich als Kassettenanschlag.
Weitere Einzelheiten und Vorteile der Erfindung ergeben
sich aus den Unteransprüchen im Zusammenhang mit der Beschreibung eines Ausführungsbeispieles, das anhand von
Figuren eingehend erläutert ist. Es zeigen:
Fig. 1 einen Längsschnitt durch einen [transportschacht für
Filmkassetten von der Eingabeöffnung bis zur Filmentnahmestation;
Fig. 2 einen Schnitt II-II durch den in Figur 1 dargestellten
Transportschacht, wobei sich die Lamellen in einem Ruhezustand befinden; und
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Fig. 3 den in Figur 2 dargestellten Schnitt II-II, wobei
sich die Lamellen im Arbeitszustand befinden.
In Figur 1 ist mit 1 eine Frontplatte des Tageslicht-Gerätes wiedergegeben. In der Frontplatte 1 ist ein Eingabeschacht
2 eingesetzt, in dessen öffnung 3 die Wände Vorsprünge bzw.
Ausnehmungen ausweisen, derart, daß beispielsweise eine 110 Kassette (Pocket) in nur einer einzigen Lage und
Orientierung durch diese öffnung geführt werden kann. In das Geräteinnere setzt sich fluchtend zur Eingabeöffnung
3 ein Transportschacht 4 fort, dessen Längsachse 5 im
wesentlichen mit der Achse der Eingabeöffnung 3 zusammenfällt und mit der Vertikalen einen Winkel von etwa 35° einschließt.
Der Transportschacht 4 hat vorzugsweise eine rechteckige, der länglichen Körperform der Kassetten angepaßte Form und
ist in hintereinander angeordnete Transportschachtabschnitte 4a, 4b und 4c aufgeteilt. Die Abstände zwischen den einzelnen
Transportschachtabschnitten 4a bis 4c sind so klein, daß eine im wesentlichen durchgehende, im gleichen Winkel wie die
Längsachse 5 verlaufende Gleitfläche 6a bis 6c für die
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Kassetten gebildet wird. Der mittlere Transportschachtabschnitt
4b ist an der der Gleitfläche 6b gegenüberliegenden Seite offen, so daß eine Kassette 7 an dieser
Stelle mit einer Filmentnahmestation 8 zusammenwirken
kann.
Auf einer Seite des Trasportschachtes 4 und parallel zur Längsachse 5 verläuft entlang etwa der ganzen Länge
des Transportschachtes 4 eine Welle 9» welche von einem Drehmagneten 10 angetrieben werden kann. Die Welle 9 ist
an geeigneten Stellen gelagert (nicht gezeigt) und trägt Verschluß- bzw. Haltelamellen 11, 12 und 13, deren Ebenen
senkrecht zur Wellenachse verlaufen. Die erste Lamelle ist an dfer Welle 9 in einer Höhe angeordnet, daß sie in
den Zwischenraum zwischen Eingabeschacht 2 und erstem
Transportschachtabschnitt 4a eingeschwenkt werden kann. Die zweite Lamelle 12 ist in den Zwischenraum zwischen
Transportschachtabschnitt 4a und Transportschachtabschnitt 4b und die dritte Lamelle 13 zwischen die Transportschachtabschnitte
4b und 4c einschwenkbar. Die Form der Lamellen 11 bis 13 ist vergleichbar mit der eines
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« ΑΦ-
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Kreissektors, dessen Mittelpunkt auf der Achse der Welle
9 liegt und dessen Winkel so bemessen ist, daß bei einem Arbeitsdrehwinkel von 90° des Drehmagneten 10 jede Lamelle
in einer der Endstellungen den Schacht verschließt, während sie diesen in der andorm Radstellung freigibt, wobei der
Winkel der Lamellen 11 und 12 aus noch näher zu erläuternden Gründen etwa 60° beträgt. Die Winke!ausrichtung der
Lamellen auf der Welle 9 ist dabei so vorgenommen, daß in einer ersten, als Ruhestellung bezeichneten Endstellung
des Drehmagneten 10 die mittlere Lamelle 12 in den Transportschachtzwischenraum eingeschwenkt und die beiden anderen
Lamellen 11 und 13 ausgeschwenkt sind. In der zweiten,
als Arbeitsstellung bezeichneten Endstellung des Drehmagneten 10 sind dagegen die Lamellen 11 und 13 in die Transportschachtzwischenräusie
eingeschwenkt und die mittlere Lamelle 12 ausgeschwenkt (Fig. 3).
Die Wirkungsweise des anhand der Figuren 1 bis 3 beschriebenen Gerätes ist nun folgendermaßen-
Von einer Bedienungsperson wird in richtiger Haltung eine
Kassette 7 in die Eingabeöffnung 3 des Eingabeschachtes 2
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eingeführt. Hierbei befinden sich die Lamellen 11 bis 13
in ihrer Ruhestellung, d.h., die Lamelle 11 ist offen und die Lamelle 12 ist eingeschwenkt. Dies hat zur Folge, daß
die Kassette 7 auf der Gleitfläche 6a in den ersten Transportschachtabschnitt
4a hineingleitet und an der Lamelle 12 zum Anliegen kommt. Eine Fühlereinrichtung (nicht gezeigt),
beispielsweise eine Lichtschranke, stellt das Vorhandensein einer Kassette 7 fest und steuert den Drehmagneten 10 derart
an, daß die Lamellen 11 bis 13 in ihre Arbeitsstellung gebracht werden. Damit wird die Lamelle 11 vor dem Iransportschachtabschnitt
4a eingeschwenkt, so daß dieser erste, als Vorkammer dienende Abschnitt gegenüber der Eingabeöffnung
3 verschlossen ist. Wie aus der Figur 2 zu ersehen ist, ist der Winkel der einem Kreissektor ähnlichen Lamellen 11 und 12 so
groß, daß sich diese beiden Lamellen in einem Bereich überlappen, der mindestens die Größe des Schachtquerschnittes aufweist. Dies
ist deshalb wichtig, damit bei Drehung der Welle 9 die mittlere Lamelle 12 erst dann aus ihrem Zwischenraum ausgeschwenkt
wird, wenn der Transportschachtabschnitt 4a durch die Lamelle 11 ganz verschlossen ist. Sobald die Lamelle 12 ganz ausgeschwenkt
ist, kann die Kassette 7 aufgrund der Schwerkraft in den mittleren Transportschachtabschnitt 4b gleiten und
wird von der unteren, eingeschwenkten Lamelle 13 gehalten.
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.Λ.
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Damit befindet sich die Kassette 7 gegenüber der Filmentnahmestation
8 und der Film kann aus der Kassette entnommen werden. Der Film wird dann in einer an anderer Stelle beschriebenen
Weise an das Filmende des vorangegangenen Filmes angeklebt und auf eine Spule aufgewickelt.
Wenn der Film der Kassette 7 entnommen ist, wird durch eine zweite Fühlereinrichtung (nicht gezeigt) an den Drehmagneten
10 ein Signal gegeben, so daß dieser wieder seine Anfangsstellung einnimmt. Durch das Zurückschwenken der
Lamellen in ihre Ruhestellung gibt zunächst die Lamelle den Eingang in den Transportschachtabschnitt 4c frei, so
daß die leere Kassette 7 durch diesen Schachtabschnitt in
einen Abfallbehälter fallen kann. In zum oben beschriebenen Verlauf umgekehrterweise verschließt die Lamelle
zunächst den mittleren Transportschachtabschnitt 4b und
dann erst öffnet die Lamelle 11 die Vorkammer 4a, so daß eine weitere Kassette in das Gerät eingegeben werden kann.
Die Zeit, in der sich die Lamellen in Arbeitsstellung befinden und damit die Eingabe einer neuen Kassette in das
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Gerät verhindert ist, wird durch die Filmentnahmezeit
"bestimmt. Die Filmentnahme dauert Jedoch nur einige Sekunden. Diese Zeit benötigt die Bedienungsperson aber ohnehin
für die Entnahme der Filmkassette aus der Auftragstasche, so daß durch den zeitweiligen Verschluß der Singabeöffnung
kein zusätzlicher Zeitverlust auftritt.
Selbstverständlich ist die Form der Lamellen nicht auf die
einem Kreissektor ähnliche Form beschränkt. Bei auf einer gemeinsamen Welle angeordneten Lamellaaist .jede Lamellenform
möglich, wenn nur die Flächen der Lamellen 11 und 12 so bemessen sind, daß in einer Endstellung die eine Lamelle
den Schacht vollkommen verschließt, während die andere diesen freigibt, und daß während der Lamellenbewegung die eingeschwenkte
Lamelle erst zu öffnen beginnt, wenn die andere Lamelle den Schacht völlig verschließt.
Dies könnte beispielsweise auch mittels individuell betätigter Lamellen bewirkt werden, die entsprechend einer
geeigneten Steuerung in den Schacht ein- und aus diesem ausgefahren werden.
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Claims (6)
1. Tageslicht-Gerät zum Zusammenkleben von in Kassetten enthaltenen, belichteten Filmen, mit einer Eingabeöffnung
für die Kassetten und einer Filmentnahmestation, dadurch gekennzeichnet, daß zwischen Eingabeöffnung
(3) und Filmentnahmestation (8) eine Lichtschleuse in Form eines beidseitig lichtdicht abschließbaren und
wahlweise zur Eingabeöffnung (3) oder Filmentnahmestation (8) hin zu öffnenden Transportschachtabschnittes
(4a) gebildet ist.
2. Gerät nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß an
der Eingabe- und Ausgabeseites des Transportschachtabschnittes (4a) zueinander derart abhängige Verschlußlamellen
(11 bzw. 12) vorgesehen sind, daß eine Verschlußlamelle nur dann zu öffnen ist, wenn die andere
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ORIGINAL INSPECTEe
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ihre Schachtseite vollkommen verschlossen hat und umgekehrt
.
3- Gerät nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die
Verschlußlamellen (11, 12) eine mit einem Kreissektor vergleichbare Forn haben und im Kreissektor-Mittelpunkt
um eine zur Längsachse (5) des TransportSchachtabschnittes
(4-a) parallele Achse schwenkbar sind.
4-, Gerät nach einem der Ansprüche 1 bis 3» dadurch gekennzeichnet,
daß die Verschlußlamellen (11, 12) senkrecht auf einer zur Längsachse (5) des Transportschachtabschnittes
(4-a) parallel laufenden, nit einen Drehmagneten
(10) in Verbindung stehenden Welle (9) befestigt sind und die Sektorenwinkel so groß und ihre winkelmäßige
Versetzung zueinander derart festgelegt ist, daß in den beiden Endstellungen des Drehmagneten (10) eine Verschlußlamelle
(11 oder 12) den Transportschachtabschnitt (4-a) verschließt, während ihn die andere Verschlußlamelle
. (12 oder 11) freigibt und umgekehrt und daß während der DrehKiagnetbewegung die verschließende Verschlußlanelle
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so lange verschlossen bleibt, bis die andere Verschlußlamelle
ihre Seite des Transportschachtabschnittes (4a) verschlossen hat·
5- Gerät nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die
Verschlußlamellen (11, 12) einander überlappen und der Überlappungssektor mindestens einen Querschnitt des Transportschachtabschnittes
(4a) überdeckt.
6. Gerät nach einem der Ansprüche 1 bis 5» dadurch gekennzeichnet,
daß in Verlängerung des ersten Transportschachtabschnittes (4a) zwei weitere Transportschachtabschnitte
(4b, 4c) vorgesehen sind, die zusammen einen gegenüber der Vertikalen um ca. 30 bis 40°, vorzugsweise 35° geneigten
Transportschacht (4) bilden und deren Unterseiten Gleitflächen (6a "bis 6c) für die Kassetten (7) bilden,
und daß zwischen zweitem (4b) und dritten Transportschachtabschnitt
(4c) eine mit der Welle (9) verbundene Haltelamelle (13) vorgesehen ist.
7· Gerät nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß die
Haltelamelle (13) bei Verschlußstellung der mittleren
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Verschlußlarielle (12) ausgeschwenkt und bei deren geöffneter
Stellung eingeschwenkt ist.
8. Gerät nach Anspruch 6 oder 7» dadurch gekennzeichnet,
daß der dritte Transportschachtabschnitt (4-c) in e'-'i^r
Abfallbehälter nündet.
9· Gerät nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet,
daß im ersten Transportschachtabschnitt (4-a) ein Fühlerelement vorgesehen ist, das bei Eingabe einer
Kassette (7) Bewegungselemente (10) für ein In-Arbeitssteilung-Bringen
der Lamellen (11 bis 13) ansteuert, und daß in der Filmentnahmestation (8) ein zweites
Fühlerelement vorgesehen ist, das die Bewegungselemente (10) für eine Bewegung der Lamellen in ihre Ruhestellung
ansteuert.
10. Gerät nach Anspruch 9» dadurch gekennzeichnet, daß in
der Arbeitsstellung die äußeren Lamellen (11, 13) in Verschlußstellung stehen, während die mittlere Lamelle
(12) geöffnet ist, daß in Ruhestellung diese Lamellen (11 bis 13) die entgegengesetzte Stellung einnehmen und
daß die Bewegungselemente als Drehmagnet (10) ausgebildet sind.
Hierzu 2 Blatt Zeichnungen
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