DE2541969B2 - Instrument zum Verschließen eines Gefäßes - Google Patents
Instrument zum Verschließen eines GefäßesInfo
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Description
Die Erfindung betrifft ein Instrument zum Verschließen eines Gefäßes, mit einem Körper, der eine obere
und eine untere Fläche, gegenüberliegende Seiten und ein erstes und ein zweites, dem ersten gegenüberliegendes
Ende hat, und mit einem von dem Körper ausgehenden Band, das bei Einsatz des Instrumentes um
das zu verschließende Gefäß herum zum Körper zurückgeführt ist, derart, daß das Gefäß zwischen
Körper und Band eingeklemmt ist.
Ein solches Gerät wird in der US-PS 34 09 014 beschrieben. Bei dieser vorbekannten Ausführung wird
das abzuklemmende Gefäß zwischen einem scheibenförmigen Körper und einem von der Scheibe ausgehenden
Faden abgedrückt; der Faden ist dabei so geschlungen, daß er sich bei erhöhtem Druck von selbst
festzieht. Es hat sich herausgestellt, daß sich die erforderliche Fadenschlinge nicht immer leicht knüpfen
läßt und auch mitunter nicht ohne weiteres gelöst werden kann. Hinzu kommt, daß traumatische Okklusionen
nicht ausgeschlossen werden können. Besonders gefährdet, und zwar aufgrund ihrer Anatomie, ihrer
Lage und ihrer fragilen Beschaffenheit, sind dabei die Koronararterien.
Gefäßschädigungen sind weniger zu befürchten, wenn man die in der DE-AS 15 16 408 geschilderte
Zangenklemme verwendet. Bei dieser Zangenform wird das Blutgefäß zwischen zwei Backen, von denen die eine
mit einem elastischen, flüssigkeitsgefüllten Mantel versehen ist, »weich« abgeklemmt. Ein solches Instrument
läßt sich allerdings nur dann einsetzen, wenn man einen ausreichend langen Gefäßabschnitt von dem ihn
umgebenden Gewebe befreit, d. h. einen Eingriff vornimmt, nach dem vor allem bei kleineren Gefäßen
wie Koronararterien eine sichere Anastomose schwierig wird.
Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist daher die Schaffung eines Instrumentes zur atraumatischen
Okklusion von Gefäßen, insbesondere kleinen Blutgefäßen, das ohne große, hinderliche Klemmen oder
Klammern auskommt und bei dem auch das periarterielle Gewebe in seiner Lage belassen werden kann. Dieses
Instrument soll ein geringes Gewicht haben, über ein schmales Profil verfügen und zu keiner Störung des
Gefäßes führen. Zur Lösung dieser Aufgabe ist ein Instrument der eingangs genannten Art erfindungsgemäß
dadurch gekennzeichnet, daß an der unteren Räche des zwischen seinen beiden Enden langgestreckt
ausgebildeten Körpers ein elastisches Kissen befestigt ist, das sich im wesentlichen von der einen zur anderen
Körperseite erstreckt, daß das Band ebenfalls aus einem elastischen Material besteht, daß das Band vom ersten
Ende des Körpers ausgeht und dort befestigt ist und daß sich am zweiten Körperende ein Halteorgan mit einem
Einschnitt im Körper befindet, welches das Band nahe dem elastischen Kissen aufnimmt und lösbar in einem
Klemmsitz halten.
Das vorgeschlagene Instrument zeichnet sich außerdem durch folgende günstige Eigenschaften aus:
Es ist vergleichsweise einfach aufgebaut und kann in großen Stückzahlen zu relativ geringen Kosten
hergestellt werden. Ferner kann mit einem erfindungsgemäßen Instrument die Okklusion einer Arterie in
einer vorderen und einer hinteren Richtung ohne eine nennenswerte — lediglich an zwei Punkten erfolgende
— Störung einer Arten'enwand vorgenommen werden.
Weiterhin ist das Instrument so ausgebildet, daß in ihm das Gefäß zwischen zwei elastischen Flächen
gehalten und verschlossen wird, von denen die eine im Vergleich zur anderen relativ groß ist; hierdurch wi.-d
das gewöhnlich von unnachgiebigen Materialien herrührende Trauma ganz wesentlich verringert. Schließlich
enthält ein erfindungsgemäßes Okklusionsinstrument Vorkehrung zur Manipulation von Gefäßen; so
lassen sich die Gefäße zur Schaffung einer ungehinderten Gefäßansicht beispielsweise von einer zur anderen
Seite drücken oder anheben, ohne daß man hierzu die Struktur zwischen den Fingern einklemmen muß.
Derartige Gefäßbewegungen werden noch weiter erleichtert, wenn die elastische Seite des vorgeschlagenen
Instruments mit dem Band einen stumpfen Winkel bildet.
Ein erfindungsgemäßes Instrument eignet sich vor allem für kleinere Gefäße.
Weitere Ausgestaltungen und Weiterbildungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen angegeben.
Die Erfindung soll nun anhand zweier Ausführungsbeispiele in Verbindung mit den Figuren der Zeichnung
im einzelnen erläutert werden. Es zeigt
Fig. 1 eine perspektivische Ansicht eines ersten Ausführungsbeispiels eines erfindungsgemäßen Instrumentes,
Fig.2 einen Längsschnitt längs der Linie 2-2 der Fig. 1, mit hochgenommenem Band,
F i g. 3 das Ausführungsbeispiel der F i g. 1 in einer Seitenansicht, aus der gleichen Blickrichtung wie in
F i g. 2, wobei das Instrument mit verschlossenem Gefäß dargestellt ist,
Fig.4 einen vergrößerten Querschnitt längs der Linie 4-4 der F i g. 2,
Fig.5 ein zweites Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäßen
Instrumentes, in einer der Fig. 1 ähnlichen perspektivischen Ansicht,
F i g. 6 eine Seitenansicht des Instrumentes der F i g. 5, so wie es während des Gebrauches aussehen würde,
Fig. 7 einen Querschnitt längs der Linie 7-7 der F i g. 5 und
F i g. 8 eine Ansicht ähnlich der F i g. 7; die Figur zeigt schematisch die Dimensionsverhältnisse zwischen dem
Band und dem Kanal vor dem Prozeß des »Anwürgens« oder Andrückens.
Das Ausführungsbeispiel der Fig. 1 bis 4 ist mit dem
Bezugszeichen 10 versehen und enthält einen langgestreckten Körper 12 mit einer Länsachse A und einen
Abschnitt 14 eines elastischen Bandes.
Der Körper 12 besteht aus einem im wesentlichen festen, jedoch leicht nachgiebigen Material, vorzugsweise
aus Plastik, ist langgestreckt und weist einen im allgemeinen rechteckigen Querschnitt auf. Dieser
Querschnitt enthält eine obere und eine untere Fläche 16 bzw. 18 (Bodenfläche 18), gegenüberliegende Seiten
ίο (Seitenwände) 20 und ein erstes und ein zweites
abgerundetes Ende 22 bzw. 24.
Jede Seitenwand enthält eine sich entlang der Längsachse A erstreckende Ausnehmung (Rille) 26, die
in der Nähe des ersten Endes 22 beginnt und nahe dem zweiten Ende 24 endet.
Ein erster Kanal (Durchtritt) 28 erstreckt sich durch den Körper zwischen der oberen und unteren.
Körperfläche nahe dem ersten Ende 22, und zwar im wesentlichen senkrecht zur Längsachse A. Ein zweiter
Durchtritt 30 geht vom ersten Ende 22 aus und schneidet den ersten Kanal in einem Winkel von
ungefähr 90°, d. h. der zweite Kanal verläuft ungefähr koaxial mit der Längsachse.
Ausgehend vom zweiten Ende 24 ragt ein Schlitz 32 nach innen. Die Wandungen dieses Schlitzes divergieren
nach außen nahe dem zweiten Ende 24 und bilden dadurch eine Mündung 34. Der Zweck dieses Schlitzes
und seiner speziellen Ausformung wird weiter unten erläutert.
An der Bodenfläche 18 ist ein relativ großes, elastisches Kissen 36 mittels eines geeigneten Klebers
befestigt. Das Kissen besteht bevorzugt aus einem weichen Gummimaterial; es enthält eine Bodenfläche
38, gegenüberliegende Seitenflächen 40 und gegenüberliegende Endflächen 42. Jede dieser Flächen ist
aufgerauht, damit sich ein eingeschlossenes Gefäß weniger bewegen kann. Das Kissen 36 ist zumindest
genauso breit und vorzugsweise etwas breiter als der Körper 12, die Kissenlänge ist wenigstens genauso groß
wie der Abstand zwischen dem Ende 22 und dem inneren Ende des Schlitzes 32. Die Seiten- und
Endflächen 40, 42 des Kissens sind vorzugsweise abgerundet.
Das elastische Band 14 hat bevorzugt eine Röhrenform und besteht aus einem üblichen weißen Silikonkautschuk.
Beim zusammengebauten Instrument enthält das Band einen ersten Abschnitt 44, der vom Körper
nach unten hängt, sowie einen zweiten Abschnitt 46, der in axialer Richtung vom Körper ausgeht. Am freien
Ende des ersten Abschnitts 44 ist eine halbkreisförmige stumpfe Nadel 48 befestigt.
Wie der Fig. 2 zu entnehmen, kann der Körper 12
etwa am Mittelteil des Bandes 14 dadurch befestigt werden, daß man den ersten Abschnitt 44 durch den
Kanal 30 und weiter nach oben durch das obere Ende des Durchtritts 28 führt. Hat man etwa die Hälfte des
Bandes durch die genannten Kanäle gezogen, macht man einen einfachen Knoten 50 in das Band und führt
den ersten Abschnitt nach unten durch den Kanal 28 und weiter durch einen gefluchteten, ähnlichen Kanal 28' im
Kissen 36, bis der Knoten 50 auf der oberen Fläche 16 des Körpers angelangt ist. Der zweite Abschnitt 46 wird
dann nach außen gezogen, damit der Knoten 50 fest an der oberen Körperfläche anliegt.
Das Instrument wird folgendermaßen gehandhabt:
Nach Ausführung eines Einschnitts wird die Arterie identifiziert und die stumpfe Nadel 48 vorsichtig um die
Arterie geführt und durchgezogen. Dabei gleitet der
erste Abschnitt 44 des Bandes ohne Widerstand durch das Gewebe. Die Nadel kann sowohl um die
Koronararterie als auch die ihr zugeordnete Vene herumgeführt werden.
Das Band wird so weit hindurchgezogen, bis der Körper 12 nahe an die Koronararterie herankommt.
Dann greift man den Körper an seinen Rillen 26 mit einer Pinzette, hält ihn in dieser Lage fest und zieht nun
den ersten Bandabschnitt 44 durch die Mündung 34 in den Schlitz 32 hinein, so daß der Abschnitt vom Körper
gehaltert wird.
Daraufhin wird die Arterie eingeschnürt und zwischen zwei elastischen Oberflächen, d. h. dem ersten
Abschnitt 44 des Bandes und der Bodenfläche 38 des elastischen Kissens 36, okkludiert. Die Verwendung
zweier derart elastischer Oberflächen reduzie "t erheblich das Trauma, mit dem man bei Einsatz unnachgiebiger
Materialien gewöhnlich rechnen muß.
Außerdem ist die Arterie in einer Vor- und Rückrichtung ohne nennenswerte Störung der Arterienwandung
(mit Ausnahme zweier Punkte) verschlossen.
Mit dem soweit beschriebenen neuartigen Okklusionsinstrument
läßt sich ein Gefäß auch, vor oder nach einer Okklusion, aus einer ursprünglichen Lage
entfernen. So kann man, indem man das eine Bandende um das Gefäß führt, das Gefäß von einer Seite zur
anderen bewegen oder anheben und sich somit eine unbehinderte Gefäßansicht verschaffen, ohne hierzu das
Gefäß zwischen den Fingern einklemmen zu müssen. Soll dann das Gefäß verschlossen werden, so zieht man
an dem einen Bandende, bis sich der Körper nahe am Gefäß befindet, hält den Körper in seiner Lage mit einer
Pinzette und zieht den ersten Bandabschnitt durch die Mündung 34 in den Schlitz 32, wie bereits beschrieben,
hinein.
Es sei erwähnt, daß man den Zug auf das elastische Band beliebig verstärken kann, so daß sich ein Teil- oder
Totalverschluß einer röhrenartigen Struktur, beispielsweise ein Gefäß, herstellen läßt.
Es ist auch bedeutsam, daß aufgrund der Art, in der der Körper 12 mit dem Band 14 befestigt ist — der
zweite Abschnitt 46 des Bandes geht vom Ende 22 des Körpers im wesentlichen koaxial mit der Längsachse A
aus —, dieser Abschnitt mit dem ersten Bandabschnitt 44 einen stumpfen Winkel einschließt, wenn der Chirurg
als ersten Schritt bei der Behandlung eines Gefäßes die beiden freien Bandenden aufnimmt und nach außen
zieht. Dieser Zug verkleinert offensichtlich den Neigungswinkel zwischen dem Band und dem Körper und
verringert dadurch laufend den Abstand zwischen dem Ende 24 und dem Band 14.
Das Ausführungsbeispiel der Fig. 5 bis 8 ist mit dem
Bezugszeichen 100 versehen. Diese modifizierte Ausführung kann kostengünstiger als das zuvor geschilderte
Ausführungsbeispiel hergestellt werden, ist jedoch dem ersten Beispiel in vieler Hinsicht ähnlich.
So enthält das abgewandelte Instrument 100 einen Körper 112 sowie einen Abschnitt eines elastischen
Bandes 114. Der Körper besteht aus einem im wesentlichen festen, jedoch leicht elastischen Material,
vorzugsweise aus Plastik, und ist ebenfalls langgestreckt und von einem im allgemeinen rechteckigen Querschnitt.
Die Längsachse dieses Körpers ist mit A bezeichnet, der Körper selbst enthält eine obere und
eine untere Fläche 116 bzw. 118 (Bodenfläche 118), gegenüberliegende Seiten (Seitenwände) 120 sowie ein
erstes und ein zweites abgerundetes Ende 122 bzw. 124. In ähnlicher Weise wie das erste Ausführungsbeispiel
ίο enthält jede Seitenwand eine Längsausnehmung 126
und ist in den Körper an dessen Ende 124 ein Schlitz 132 mit einer Mündung 134 eingebracht.
Wie in der vorhergehenden Ausführung enthält die abgewandelte Form 100 ebenfalls ein vergleichsweise
großes elastisches Kissen 136, das an der Bodenfläche 118 befestigt ist und seinerseits eine Bodenfläche 138,
gegenüberliegende Seitenflächen 140 sowie Endflächen 142 aufweist. Alle diese Flächen sind vorzugsweise, wie
zuvor beschrieben, aufgerauht. Auch ist das Kissen 136 zumindest so breit wie der Körper und erstreckt sich
vom Ende 122 bis zum inneren Ende des Schlitzes 132.
Das modifizierte Instrument 100 weicht allerdings von der ersten Version 10 darin ab, daß statt
rechtwinklig aufeinanderstoßender Kanäle 28 und 30 in diesem Falle ein einzelner Durchtritt 128 am Ende 122
vorgesehen ist. Dieser Durchtritt bildet mit der oberen Fliehe 116 und der Längsachse /4'einen spitzen Winkel;
das untere Ende des Kanals 128 tritt aus der Bodenfläche 118 an der Kante des Endes 122 aus.
Das elastische Band 14 ist das gleiche wie im ersten Ausführungsbeispiel, d. h. röhrenförmig ausgebildet und
aus weißem Silikonkautschuk gefertigt.
Zur Befestigung des Körpers 112 am Band 114 ist das
Band durch den Kanal 128 gezogen — Band und Kanal
j5 haben etwa den gleichen Querschnitt —, bis der Körper
etwa in der Bandmitte zu liegen kommt. Sodann wird der Teil des Körpers 112 am Ende 122 in eine
Druckvorrichtung eingeführt, die die Seitenwände 120 nahe dem Kanal 128 umfaßt und sie nach innen bewegt,
so daß Einbuchtungen 150 geformt werden (diese Bewegungsrichtungen sind in F i g. 8 durch entgegengesetzt
gerichtete Pfeile P verdeutlicht). Auf diese Weise wird die Kanalweite verengt oder verringert (der
Kanalabschnitt mit reduziertem Querschnitt ist in F i g. 7 mit 128' bezeichnet), so daß der Körper 112 am
Band 114 »angewürgt« oder festgeklemmt ist.
Diese Maßnahme führt zu einem ersten Abschnitt 144, der nach unten ausgeht und an seinem freien Ende
eine halbkreisförmige stumpfe Nadel 148 haltert, und
so einem zweiten Abschnitt 146, der sich von der oberen Fläche 116 des Körpers aus nach oben erstreckt. Wie in
den F i g. 5 und 6 dargestellt, bildet der zweite Bandabschnitt 146 mit der oberen Körperfläche 116 und
der Längsachse A' des Körpers einen spitzen Winkel, wodurch der maximale Abstand zwischen dem Körper
und dem Band verringert wird, wenn ein Chirurg, wie im Zusammenhang mit dem ersten Ausführungsbeispiel
bereits beschrieben, die beiden Bandenden aufnimmt.
Hierzu 1 Blatt Zeichnungen
Claims (13)
1. Instrument zum Verschließen eines Gefäßes, mit einem Körper, der eine obere und eine untere
Fläche, gegenüberliegende Seiten und ein erstes und ein zweites, dem ersten gegenüberliegendes Ende
hat, und mit einem von dem Körper ausgehenden Band, das bei Einsatz des Instrumentes um das zu
verschließende Gefäß herum zum Körper zurückgeführt ist, derart, daß das Gefäß zwischen Körper und
Band eingeklemmt ist, dadurch gekennzeichnet,
daß an der unteren Fläche (18,118) des zwischen seinen beiden Enden (22, 24; 122, 124)
langgestreckt ausgebildeten Körpers (12, 112) ein elastisches Kissen (36, 136) befestigt ist, das sich im
wesentlichen von der einen zur anderen Körperseite erstreckt, daß das Band (14,114) ebenfalls aus einem
elastischen Material besteht, daß das Band (14, 114)
vom ersten Ende (22, 122) des Körpers (12, 112) ausgeht und dort befestigt ist und daß sich am
zweiten Körperende (24, 124) ein Halteorgan (32, 132) mit einem Einschnitt im Körper (12, 112)
befindet, welches das Band (14, 114) nahe dem elastischen Kissen (36, 136) aufnimmt und lösbar in
einem Klemmsitz haltert.
2. Instrument nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß sich das elastische Kissen (36, 136)
außerdem vom ersten Körperende (22,122) bis in die
Nähe des Halteorgans (32, 132) am zweiten Körperende (24,124) erstreckt.
3. Instrument nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Enden (42,142) und Seiten
(40,140) des elastischen Kissens (36,136) ein rundes
Profil haben.
4. Instrument nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die freiliegenden
Flächen des elastischen Kissens (36,136) aufgerauht sind.
5. Instrument nach einem der Ansprüche 1 bis 4, gekennzeichnet durch einen Eweiten Abschnitt (46,
146) eines elastischen Bandes (14,114), das am ersten
Körperende (22,122) befestigt ist und von diesem in einer Richtung ausgeht, die im wesentlichen parallel
zur Längsachse (A,A')des Körpers(12,112) ist.
6. Instrument nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß der erste Bandabschnitt (44) in einem
ersten Kanal (28) Aufnahme findet, der zwischen der oberen und unteren Fläche (16,18) des Körpers (12)
verläuft, und daß der zweite Bandabschnitt (46) in einem Kanal (30) verläuft, der vom ersten Ende des
ersten Kanals ausgeht.
7. Instrument nach Anspruch 5 oder 6, dadurch gekennzeichnet, daß die beiden Bandabschnitte (44,
46) miteinander verbunden sind und ein mit einem Knoten (50) versehenes Teil enthalten, das mit der
oberen Körperfläche (16) am ersten Kanal (28) in Kontakt steht.
8. Instrument nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß der erste Bandabschnitt
(144) von der unteren Fläche in einem stumpfen Winkel herabhängt und daß ein zweiter
Bandabschnitt (146) vorgesehen ist, der von der oberen Körperfläche (116) unter Bildung eines
spitzen Winkels ausgeht.
9. Instrument nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß die beiden Bandabschnitte (144, 146)
miteinander verbunden sind und in einem Kanal (128) Aufnahme finden, der durch das erste Ende
(122) des Körpers (112) führt und mit der oberen Körperfläche (116) einen spitzen Winkel bildet.
10. Instrument nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß ein Ende des Kanals (126) an einer
Kante austritt, die durch das erste Körperende (122) und die untere Körperfläche (118) gebildet wird.
11. Instrument nach Anspruch 9 oder 10, dadurch gekennzeichnet, daß das Band (114) und dei Kanal
(128) im wesentlichen den gleichen Querschnitt haben und daß ein Teil (128') des Kanals nach
Einführung des Bandes verengt ist, derart, daß das Band in einer ausgewählten Position im Kanal
eingeklemmt ist.
12. Instrument nach einem der Ansprüche 1 bis 11,
dadurch gekennzeichnet, daß jede der gegenüberliegenden Körperseiten (20, 120) eine sich längs
erstreckende Rille (26,126) enthält.
13. Instrument nach einem der Ansprüche 1 bis 12,
dadurch gekennzeichnet, daß an dem freien Ende des ersten Bandabschnitts (44, 144) eine stumpfe
Nadel (48,148) befestigt ist.
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| CA1067784A (en) | 1979-12-11 |
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Legal Events
| Date | Code | Title | Description |
|---|---|---|---|
| C3 | Grant after two publication steps (3rd publication) | ||
| 8339 | Ceased/non-payment of the annual fee |